Autor: Ralf Käcks
Fach: Geschichte - Frühgeschichte, Antike
Details
Institution/Hochschule: Universität Kassel (FB 05)
Jahr: 1998
Seiten: 17
Note: 1-
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 173 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-15317-1
Textauszug (computergeneriert)
Cicero und geheime Abstimmungen
von Ralf Käcks
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Cicero und geheime Abstimmungen
2.1 Die Quelle
2.2 Stimmabgabe bei Wahlen in der Römischen Republik
2.3 Einführung geheimer Abstimmungen in der Römischen Republik
2.4 Ciceros Einstellung zum Wahlverfahren
2.5 Geheime Abstimmungen im Spiegel der Forschung
3. Schlußbetrachtung
4. Quellen- und Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Meiner Arbeit liegt als Quelle ein Auszug aus Ciceros drittem Buch seiner Schrift DE LEGIBUS zugrunde. Die verwendete Edition leitet kurz die Thematik ein und liefert neben der lateinischen Urfassung des Textes eine englische Übersetzung.
Ausgehend von Ciceros Ausführungen zu geheimen Abstimmungen soll zum einen seine persönliche Einstellung zum Vorgehen bei Wahlen und Abstimmungen, andererseits vor allem aber die Frage untersucht werden, was zur Einführung geheimer Stimmabgaben in der späten römischen Republik führte und wann dies geschah. Zur Frage nach den Gründen für eine Änderung des Abstimmungsverfahrens findet sich in der Forschung eine Kontroverse, die hauptsächlich zwei Lager aufweist. Während einerseits in diesem Zusammenhang von einer mehr oder weniger opportunistischen popularen Maßnahme gegen Senat und Optimaten und das traditionelle Bindungssystem ausgegangen wird, wird andererseits die Änderung als eine Maßnahme gegen den Ambitus, also die Wahl-bestechung, erklärt.
Weiterhin ist in diesem Kontext eine Betrachtung des Ablaufs von Stimmabgaben vor und nach Einführung geheimer Abstimmverfahren nötig und schließlich ist auch zu überlegen, wie sich eine Verfahrensänderung auf den Ablauf einer Wahl oder Abstimmung auswirken mußte.
In der Forschung nehmen Betrachtungen des republikanischen Wahl- und Abstimmungssystems einen breiten Raum ein und auch die Thematik des Ablaufes solcher Vorgänge sind von unterschiedlichsten Ansätzen aus behandelt worden. Neben den Schlußfolgerungen aus dem Studium der überlieferten schriftlichen Quellen ist zum anderen auch von archäologischen Funden wie Überresten von Bauwerken und Abbildungen auf entdeckten römischen Münzen auf Vorgehensweisen geschlossen worden. Diese verschiedenen Ansatzpunkte haben ziemlich plastische Vorstellungen über den Ablauf von Wahlen und Abstimmungen ermöglicht.
2. Cicero und geheime Abstimmungen
2.1 Die Quelle
Wie in der Einleitung bereits erwähnt, liegt meinen Ausführungen als Quelle primär der Abschnitt aus Ciceros Werk "DE LEGIBUS" zugrunde, in dem er zu geheimen Abstimmungen Stellung nimmt. "DE LEGIBUS" ist von Cicero in Form eines fiktiven Gespräches zwischen seinem Bruder Quintus, seinem Freund Atticus und ihm selbst wahrscheinlich 52/51 v. Chr. verfasst worden.
Cicero stellt in diesem dritten Buch sein Modell für einen idealen Aufbau und die Verwaltung der "re publica" dar und gibt, nachdem er zuerst seine Thesen formuliert hat , im Gespräch Erklärungen hierzu. Er befaßt sich in diesem Zusammenhang auch mit dem Wahlverfahren für den Magistrat und Abstimmungen in Gerichts- und gesetzgebenden Versammlungen. Den für die geheimen Abstimmungen relevanten Passus führt er im o.g. Teil dann weiter aus.
C. Nicolet weist in seinem Aufsatz auf ein Übersetzungsproblem hin. Während der erste Satzteil "Creatio magistratuum, iudicia populi, iussa vetita quom suffragio cosciscentur" eindeutig den Rahmen der Regelung (Wahlen, Gerichts- und Gesetzesabstimmungen) beinhaltet, ist der zweite Satzteil "optumatibus nota, plebi libera sunto" weniger eindeutig. Allerdings wird nach Nicolet durch Ciceros Wiederaufgreifen der Thematik mit leicht abgewandelter Formulierung ("nota esse optimatibus, populo libera" ) klar, daß es sich bei "optimatibus" um einen Dativ handeln muß, was nun zwei Übersetzungen ermöglicht. Zum einen könnte es sich hier um einen dativus possessoris handeln, nachdem die Stimmen der Optimaten dann bekannt/offen sein sollten, die des Volkes dagegen frei, also geheim. Die zweite Möglichkeit bietet das Auffassen des Dativ mit attributivem Charakter, so daß hier die geheimen Stimmen des Volkes den Optimaten bekannt sein sollen. Sowohl Nicolet als auch alle anderen Ver-öffentlichungen batrachten dies als plausibler und gehen aufgrund der Gesamtthematik von dieser zweiten Übersetzung aus.
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