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Scholary Paper (Seminar), 2006, 21 Pages
Author: Dipl.-Ing. Thomas Buchmeier
Subject: Communications: Miscellaneous
Details
Institution/College: University of the Federal Armed Forces München
Tags: Rundfunkgebühren, Notwendigkeit, Grenzen, Erhebung, Politische, Kommunikation, Mediengesellschaft
Year: 2006
Pages: 21
Grade: 2,5
Bibliography: ~ 42 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-89943-7
File size: 149 KB
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Abstract
„Es wird zum 01. Januar 2005 keine Gebührenerhöhung geben. Mehrere Landesregierungen haben die eindeutige Tendenz erkennen lassen, eine solche weitere Belastung der Bürger abzulehnen.“ Diese Worte von Bayerns Medienminister Erwin Huber hatten nicht lange Bestand. Die Landesregierungen stimmten in der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2004 einer Erhöhung der Rundfunkgebühren zu. Alle zwei Jahre, wenn die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) den Bericht über die Finanzlage der Rundfunkanstalten vorlegt und zu der Frage Stellung nimmt, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt eine Änderung der Rundfunkgebühren notwendig ist, leben die Diskussionen über die Gebührenanpassung in Politik und Gesellschaft neu auf. Die Erhöhungen der Rundfunkgebühren scheinen für die Mehrheit der Bevölkerung ein Ärgernis zu sein, über die möglichen Grenzen wird nicht reflektiert. Das Ziel der vorliegenden Seminararbeit besteht zum einen darin, die Notwendigkeit von Rundfunkgebühren aufzuzeigen und zum anderen in der systematischen Analyse der Bemessungsgrundlagen und Grenzen der Gebührenerhebung. Im Schwerpunkt soll dabei der Frage nachgegangen werden, ob die neuen Medien - speziell die Onlineauftritte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - zum Kern der Gebührenfinanzierung gehören. Die Arbeit gliedert sich in drei Kapitel. Nach Darlegung der Problemstellung und Begriffsabgrenzung werden im zweiten Kapitel zur Verdeutlichung zunächst die Thematik der Rundfunkgebühren in ihren geschichtlichen Kontext gestellt und anschließend die verfassungsrechtlichen Gesetzesnormen sowie die grundsätzlichen medienpolitischen Einflussmöglichkeiten erörtert und bewertet. Hierbei soll der Beantwortung der zentralen Fragestellung, ob die neuen Medien Gegenstand der Gebührenfinanzierung sein sollten, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. In der Schlussbetrachtung, dem dritten Abschnitt, wird schließlich auf der Basis der zuvor gewonnenen Erkenntnisse eine kritische Würdigung zur Thematik der Rundfunkgebühren geleistet.
Excerpt (computer-generated)
Ärgernis Rundfunkgebühren - Notwendigkeit und Grenzen der Erhebung
von
Thomas Buchmeier
am 11.06.2006
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung... 1
1.1 Themenerfassung... 1
1.2 Begriffsbestimmung und Abgrenzung... 1
2 Notwendigkeit und Grenzen der Gebührenerhebung... 2
2.1 Rundfunkgebühren – warum?... 2
2.2 Verfassungsrechtliche Grenzen... 5
2.3 Medienpolitische Grenzen... 7
2.4 Neue Medien und Rundfunkgebühren... 8
3 Schlussbetrachtung und kritische Würdigung... 10
4 Anhang... 14
4.1 Literaturverzeichnis (inkl. Internetquellen)... 14
1 Einleitung
1.1 Themenerfassung
„Es wird zum 01. Januar 2005 keine Gebührenerhöhung geben. Mehrere Landesregierungen haben die eindeutige Tendenz erkennen lassen, eine solche weitere Belastung der Bürger abzulehnen.“1
Diese Worte von Bayerns Medienminister Erwin Huber hatten nicht lange Bestand. Die Landesregierungen stimmten in der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2004 einer Erhöhung der Rundfunkgebühren zu.2 Alle zwei Jahre, wenn die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) den Bericht über die Finanzlage der Rundfunkanstalten vorlegt3 und zu der Frage Stellung nimmt, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt eine Änderung der Rundfunkgebühren notwendig ist, leben die Diskussionen über die Gebührenanpassung in Politik und Gesellschaft neu auf. Die Erhöhungen der Rundfunkgebühren scheinen für die Mehrheit der Bevölkerung ein Ärgernis zu sein, über die möglichen Grenzen wird nicht reflektiert.4
Das Ziel der vorliegenden Seminararbeit besteht zum einen darin, die Notwendigkeit von Rundfunkgebühren aufzuzeigen und zum anderen in der systematischen Analyse der Bemessungsgrundlagen und Grenzen der Gebührenerhebung. Im Schwerpunkt soll dabei der Frage nachgegangen werden, ob die neuen Medien - speziell die Onlineauftritte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - zum Kern der Gebührenfinanzierung gehören.
Die Arbeit gliedert sich in drei Kapitel. Nach Darlegung der Problemstellung und Begriffsabgrenzung werden im zweiten Kapitel zur Verdeutlichung zunächst die Thematik der Rundfunkgebühren in ihren geschichtlichen Kontext gestellt und anschließend die verfassungsrechtlichen Gesetzesnormen sowie die grundsätzlichen medienpolitischen Einflussmöglichkeiten erörtert und bewertet. Hierbei soll der Beantwortung der zentralen Fragestellung, ob die neuen Medien Gegenstand der Gebührenfinanzierung sein sollten, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. In der Schlussbetrachtung, dem dritten Abschnitt, wird schließlich auf der Basis der zuvor gewonnenen Erkenntnisse eine kritische Würdigung zur Thematik der Rundfunkgebühren geleistet.
1.2 Begriffsbestimmung und Abgrenzung
- Rundfunkgebühren: Im Rahmen der vorliegenden Studie werden unter dem Begriff Rundfunkgebühren allein die von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) eingezogenen Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verstanden. Pay- TV und Formate, die über kostenpflichtige Telefonnummern zugängliche sind, etc. werden auf Grund des begrenzten Umfangs der Studie nicht betrachtet.
- Neue Medien: Neue Medien ist ein „[…] Sammelbegriff für Kommunikationsmittel zur Individual- und Massenkommunikation, die durch die Entwicklung neuer Technologien entstanden, dabei auch mit traditionellen Medien vernetzt sind und teilweise in neuen Organisationsformen betrieben werden, z.B. digitaler Hörfunk und digitales Fernsehen, HDTV, interaktives Fernsehen, Fax, E-Mail, Videokonferenz, Internet.“5
2 Notwendigkeit und Grenzen der Gebührenerhebung
2.1 Rundfunkgebühren – warum?
Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges im Jahr 1945 übernahmen die Alliierten die verbliebenen deutschen Sendeanlagen. Ziel war es, nach einer ersten Nutzung als alliierte Militärsender, den Rundfunk in Deutschland neu aufzubauen. Nach den Erfahrungen mit dem nationalsozialistischen Staat, wollten die Alliierten keinen zentralisierten, staatlich kontrollierten Rundfunk einrichten. Auch eine kommerzielle Ausrichtung war nicht erwünscht, da zum einen die Abhängigkeit von einzelnen Unternehmen entstehen könnte und zum anderen ein werbefinanziertes Programm auf Grund der wirtschaftlichen Lage im Nachkriegsdeutschland nicht darstellbar war.6 Das damals neu verabschiedete Grundgesetz führt dazu in Artikel 5 (1) Satz 2 und 3 aus: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“7 Als Vorbild für den neuen deutschen Rundfunk in Form von selbstständigen Anstalten des öffentlichen Rechts diente das britische Modell der BBC.8 Analog wurde die Finanzierung der Rundfunkanstalten über eine Gebühr für die „Verleihung der Befugnis zum Betrieb einer Rundfunkempfangsanlage“9 organisiert. Hierdurch konnte die verfassungsrechtliche Unabhängigkeit des Rundfunks ohne staatliche Zensur gewährleistet werden.
Da für den Gebühreneinzug die damalige Bundespost zuständig war10, bestand allerdings die Befürchtung, dass der Bund dennoch über diesen Weg Einfluss auf die Rundfunkanstalten nehmen könnte. Daraufhin entschied das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 1968 in einem Grundsatzurteil11, dass zum einen die Rundfunkgebühr keine Gegenleistung für die Befugnis zum Betrieb einer Fernmeldeanlage darstelle und weiter, dass die Frage der Gebühren ausschließlich Angelegenheit der Länder und nicht der bundeseigenen Post sei.12 In Umsetzung dieser Entscheidung regelten die Bundesländer das Gebührenwesen in eigener Zuständigkeit in Form von Staatsverträgen. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wurde gegründet und übernahm ab 01.01.1976 die Aufgabe des Gebühreneinzugs von der Bundespost.13
[...]
1 Bayerns Medienminister Erwin Huber im Januar 2004, zitiert nach: Bayrische Staatskanzlei, Pressemitteilung, 08. Januar 2004, unter: http://www.bayern.de/Presse- Info/PM/2004/Rundfunkgebuehren_Huber_040108.pdf
2 Vgl. Verfassungsrechtliche Aspekte der Gebührenentscheidung der Länder, in: Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, unter: http://www.kefonline. de/inhalte/presse/info1.html, 23.01.2006
3 Vgl. Entstehungshintergrund, Aufgaben und Zusammensetzung der KEF, in: Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, unter: http://www.kefonline. de/inhalte/aufgaben.html 4 Die Gebührenpflicht wird auf PCs mit TV-Karte, internetfähige PCs und Handys ausgeweitet. Vgl. http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/index.html
5 Vgl. Der Brockhaus: in 15 Bänden. Permanent aktualisierte Online-Auflage. Leipzig, Mannheim: F.A. Brockhaus 2002-2006, unter: http://www.brockhaus.de/
6 Vgl. Reinle, Dominik, Demokratie aus dem Äther – Die Wurzeln des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, unter: http://www.wdr.de/themen/kultur/rundfunk/oeffentl_rechtl_rundfunk/demokratischer_neubegi nn/index_teil_1.jhtml?rubrikenstyle=oeffentl_rechtl_rundfunk, 05.07.2005
7 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, 23. Mai 1949 (BGBl. I S. 1), zuletzt geändert durch zwei Gesetze zur Änderung des Grundgesetzes am 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2862/2863), unter: http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/
8 Vgl. Reinle, Dominik, a.a.O.
9 Vgl. Altendorfer, Otto, Das Mediensystem der Bundesrepublik Deutschland, Band 1, 1. Auflage, Wiesbaden, Westdeutscher Verlag GmbH, 2001, S. 159
10 Die Bundespost erhielt für diese Leistung einen Anteil der eingezogenen Gebühren. Somit wurden nicht die gesamten Gebühren an die Rundfunkanstalten weitergegeben.
11 BVerwGE 29, 214, März 1968, in Gersdorf, Hubertus, Kompetenzen im Rundfunkbereich, Sommersemester 1999, Universität Rostock, unter: http://www.jura.unirostock. de/gersdorf/medienrecht/Vorlesungsskript RFR/4abschnt.htm, ohne Datum
12 Vgl. Altendorfer, Otto, a.a.O., S. 160 f.
13 Vgl. Die Geschichte der GEZ, unter: http://www.gez.de/door/institution/institution/index.html, 01.06.2006
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