Europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht gem. ARTIKEL 81 ff. EGV

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Details
Autor: Daniel Walzenbach
Fach: Wirtschaft - Recht
Veranstaltung: Europa Recht
Institution/Hochschule: Fachhochschule Ludwigshafen am Rhein - Hochschule für Wirtschaft (Wirtschaftswissenschaften)
Jahr: 2001
Seiten: 18
Note: 1.0
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 175 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-15382-9
Textauszug (computergeneriert)
Fachhochschule Ludwigshafen am Rhein
Hochschule für Wirtschaft
Fachbereich III
Seminararbeit
Europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht gem.
ARTIKEL 81 ff. EGV
vorgelegt von:
Walzenbach, Daniel aus Ludwigshafen am Rhein
WS 2001/02
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ... 3
1.1 Ziele der Wettbewerbspolitik ... 4
2 Das Kartellverbot (ARTIKEL 81 EGV) ... 5
3 Das Verbot des Monopolmissbrauchs (ARTIKEL 82 EGV) ... 9
4 Öffentliche Unternehmen und die Liberalisierung des Marktes (ARTIKEL 86 EGV) ... 12
5 Die Kontrolle staatlicher Beihilfen (ARTIKEL 87 – 89 EGV) ... 13
6 Verfahrensrecht im Europäischen Kartellrecht ... 15
7 Ausblick ... 17
8 Literaturverzeichnis ... 18
9 Internet-Quellen ... 18
1 Einleitung
Diese Seminararbeit behandelt das Thema „Europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht gem. Art. 81 ff. EGV“.
Einleitend folgt eine kurze Umschreibung des Wettbewerbsbegriffes, da dieser eine zentrale Rolle im Wettbewerbs- und Kartellrecht spielt.
Um den Rahmen dieser Ausarbeitung nicht zu sprengen habe ich mich auf die in meinen Augen wichtigsten Teile der ARTIKEL 81 – 89 beschränkt. Wettbewerb oder Konkurrenz ist volkswirtschaftlich der Leistungskampf zwischen unabhängigen Wirtschaftseinheiten am Markt. Anbieter versuchen möglichst vorteilhaft zu Lasten ihrer Konkurrenten Waren und Dienstleistungen zu verkaufen1. Umgekehrt versuchen Nachfrager möglichst günstig zu kaufen. Dadurch kommt es unter marktwirtschaftlichen Bedingungen zu einer Selektion der besten Produkte zu den günstigsten Preisen.
Wettbewerb ist daher das in einer Marktwirtschaft dominierende Verfahren zur Lösung des Problems, was, wie und für wen produziert werden soll. Gablers Wirtschaftslexikon spricht in diesem Zusammenhang unter anderem von einer Verteilungsfunktion. Charakterisiert ist die Verteilungsfunktion dadurch, dass Einkommen entsprechend der Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens und damit entsprechend seinem Leistungsvermögen verteilt werden.
Zusätzlich kann bei Wettbewerb von Konsumentensouveränität gekoppelt mit einer optimalen Faktorallokation gesprochen werden: Hierbei wird die Zusammensetzung des Güterangebots nach den Präferenzen der Konsumenten bestimmt sowie die Lenkung der Produktionsfaktoren in effiziente Verwendungen.
Letztendlich ist auch die Förderung des technischen Fortschritts in Form neuer Produkte oder Produktionsmethoden und der damit verbundenen Maximierung des Sozialproduktes ein Ziel des freien Wettbewerbs2. Die Realisierung der wettbewerbspolitischen Zielfunktionen wird allerdings dadurch behindert, dass Wirtschaftssubjekte, ausgehend von einem enormen Wettbewerbs- und Konkurrenzdrucks, versuchen sich dem Wettbewerbsrisiko durch wettbewerbsbeeinträchtigende Strategien zu entziehen. Insofern tendiert ein Wirtschaftssystem, in welchem den Wirtschaftssubjekten die Entscheidung über die Wettbewerbspraktiken überlassen bleibt, zur Selbstzerstörung3. Dieses Phänomen abzuwenden ist Aufgabe der Mitgliedstaaten der EU.
1.1 Ziele der Wettbewerbspolitik
[...]
1 vergleiche Artikel "Wettbewerb" in: Gablers Wirtschaftslexikon. 6 Bände. 12. vollständig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Wiesbaden, 1988.
2 vergleiche Artikel "Wettbewerbsfunktionen" in: Gablers Wirtschaftslexikon. 8 Bände.
15., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage. Wiesbaden, 2000.
3 vergleiche Artikel „Wettbewerbspolitik“ in: Gablers Wirtschaftslexikon. 8 Bände.
15., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage. Wiesbaden, 2000.
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