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Entnazifizierung

Subtitle: Der verfehlte politische Neubeginn in Westdeutschland

Research Paper, 2007, 57 Pages
Author: Dr. Wilma Ruth Albrecht
Subject: History - Postwar Period, Cold War

Details

Category: Research Paper
Year: 2007
Pages: 57
Bibliography: ~ 45  Entries
Language: German
Archive No.: V84489
ISBN (E-book): 978-3-638-89409-8
ISBN (Book): 978-3-638-89415-9
File size: 477 KB

Abstract

ENTNAZIFIZIERUNG - DER VERFEHLTE POLITISCHE NEUBEGINN IN WESTDEUTSCHLAND NACH DEM ZWEITEN WELTKRIEG In Form eines kritischen politikhistorischen Rückblicks erinnert die Autorin an ein heute wenig gegenwärtiges Kapitel aus der Vorphase der Gründung der Bundesrepublik Deutschland – die gescheiterte „Entnazifizierung“ in den drei Westzonen als eine wichtige Dimension der Wiederherstellung herkömmlicher bürgerlicher Herrschaft in der späteren Bundesrepublik.


Excerpt (computer-generated)

ENTNAZIFIZIERUNG

Der verfehlte politische Neubeginn in Westdeutschland

Forschungsbericht

von

Wilma Ruth Albrecht

 

 

Übersicht

1. Rahmenbedingungen der Besatzungspolitik ...  3

2. Die Auflösung der Antifa-Ausschüsse und die Bildung bürgerlicher Stadtkomitees  ...  5

3. Theoretische und organisatorische Voraussetzungen der US-Besatzungsmacht zur Entnazifizierung  ...  10

4. Phasen der Entnazifizierung im Rahmen der US-Besatzungspolitik ...  13
4.1. Die erste Phase der Entnazifizierung in der US-Besatzungszone  ...  14
4.2. Die Juli-Direktive und der Fragebogen  ...  17
4.3. Das Gesetz Nr. 8 der US-Militärregierung ...  21
4.4. Von der Ländergesetzgebung zur Entnazifizierung in der US–Zone bis zur Beendigung der Entnazifizierung in der BRD ...  25
4.5. Zusammenfassung  ...  28

5. Bilanz der Entnazifizierung ...  30

6. Anmerkung ...  32

7. Die konservative Kritik an der Entnazifizierung- Übersicht zur Publizistischen Auseinandersetzung ...  40

8. Autor ...  57

 

 

1. Rahmenbedingungen der Besatzungspolitik

Am Ende des Zweiten Weltkrieges gab es lediglich drei interalliierte Vereinbarungen über eine gemeinsame Besatzungspolitik für Deutschland: die Kapitulationsurkunde, die Festlegung von Besatzungszonen und die Bildung eines Kontrollrates.

Verbindliche politische Richtlinien über die Art und Weise der Umsetzung der militärisch-politischen Verwaltung Deutschlands unterlagen dem militärischen, politisch-ökonomischem Interessenstreit zwischen den Alliierten einerseits sowie auch innerhalb der jeweiligen Siegermacht andererseits.

Für die US-Besatzungspolitik hatte dies zur Folge:

  • Es gab sowohl in den kämpfenden als auch in den Besatzungstruppen zu wenig politisch geschultes Personal, um die politischen Richtlinien umzusetzen und eine einheitliche Besatzungspolitik zu gewährleisten.1)
  • Die dem Militär in Kriegszeiten immanente Tendenz zu Verselbständigung wurde gestärkt. Da das Militär sich weniger an politische Entscheidungen demokratisch gewählter Institutionen als an militärstrategische gebunden fühlte, wurden bei der Besatzung Fakten geschaffen, die politische Entscheidungen vorstrukturierten.2)
  • Damit wurde jedoch auch der Einfluss der demokratischen und antifaschistischen Kräfte in den USA eingeschränkt, während die Kräfte des großen Kapitals, die im Kriegsministerium präsent waren, gestärkt wurden und später direkte Einflussmöglichkeiten auf die Besatzungspolitik in den Westzonen erlangten.
  • Diese Tendenzen förderten eine starke Dezentralisierung der US-Besatzungspolitik, wodurch die Behandlung Deutschlands als Einheit erschwert wurde.

Die Auswirkungen dieser Konkurrenz zeigten sich offensichtlich im September 1944, als die Briten und die Amerikaner die "Reichsgrenze" überschritten und Aachen einnahmen. In Aachen wurde auf Anraten des Bischofs Johann van der Velden Franz Oppenhoff als Bürgermeister eingesetzt. Er war ehemals leitender Angestellter des Rüstungsunternehmens VELTRUP und vormals Rechtsberater des Bischofs. Er wurde nach Eupen geschickt, um den Amerikanern eine Zusammenarbeit anzubieten. Unter seinem Schutz wurde eine Verwaltung bestehend aus 9 Hauptabteilungen, 67 Ämtern mit 750 Angestellten bei einer damals bestehenden Aachener Bevölkerung von gerade noch 11 000 Menschen installiert, in der 22 von 72 Schlüsselpositionen mit ehemaligen NSDAP-Mitgliedern besetzt waren, die einen "christlichen Ständestaat" präferierten.3)

Als diese Tatsache bekannt wurde, nahm die Presse in den USA diese Missstände auf und bewirkte, dass große Teile der US-Bevölkerung Protestschreiben an die Regierung verfassten, in denen gefordert wurde, der Entnazifizierungspolitik mehr Gewicht beizumessen:


"The Joint Chiefs of Staff in Washington strung into action, iussed a directive which, though somewhat vague in certain particulars, seemed to have the effect of barring all who had Nazi affiliations from holding public positions of any type, even if they were clerical or mechanical in character."4)

Insgesamt zog man jedoch aus den Aachenern Geschehnissen keine grundlegenden Lehren. Wohl gelang es die verbindliche Direktive JCS 1067 auszugeben, die jedoch - wie aus Beteiligtenkreisen berichtet - praktisch oft ignoriert wurde.

2. Die Auflösung der Antifa-Ausschüsse und die Bildung bürgerlicher Stadtkomitees

Ungeachtet dessen, dass die Besatzungsmächte, besonders die der USA, jede politische Tätigkeit zunächst verboten, benötigte man gleichwohl einen administrativen Apparat, um in einer arbeitsteilig organisierten Gesellschaft zumindest die Grundversorgung zu sichern.

Dies erkannten auch Kommunisten, Sozialdemokraten, Gewerkschafter und andere Antifaschisten und gründeten deshalb ortsbezogene antifaschistische Ausschüsse, genannt "Antifa-Ausschüsse".

[....]


1) W. Honert, Schwierig: Nazis vor Gericht zu stellen. Eine Diskussion zu der Frage: Noch NS-Prozesse, in: „Kölner Stadt Anzeiger" v. 15./16.3.1975. Angesichts des Eintritts der Verjährung der unter dem NS-Regime begangenen Mordtaten am 31.12.1979 sollen dazu noch die anhängigen 193 Vorermittlungsverfahren in Sachen NS Verbrechen nicht weiterverfolgt werden. Vgl. H. Düx: Warum die Mörder noch immer unter uns sind. Das unbewältigte Problem der NS Verbrechen. In: „Die Tat" vom 31.3.1978, S. 9-10

2) Vgl. hierzu ausführlicher: Braunbuch. Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik und in Westberlin, 3. überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin (DDR) 1968

3) H. Stein: Die Justiz traditioneller und aktiver Faktor der Rechtsentwicklung in der Bundesrepublik, in: „Marxistische Blätter", 1/1978, S. 31-37

4) Als die wichtigsten Arbeiten zur Entnazifizierung gelten von den in der Bundesrepublik veröffentlichten: J. Fürstenau: Entnazifizierung. Ein Kapitel deut52 scher Nachkriegspolitik, Neuwied/Berlin (West) 1969. - R. Billerbeck: Die Abgeordneten der ersten Landtage (1946-1951) und der Nationalsozialismus, Düsseldorf 1971. - L. Niethammer: Entnazifizierung in Bayern. Säuberung und Rehabilitierung unter amerikanischer Besatzung, Frankfurt/M. 1972. - I. Lange, Entnazifizierung in Nordrhein Westfalen. Düsseldorf 1977


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