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Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüfung - Rechtliche und betriebswirtschaftliche Anforderungen

Diploma Thesis, 2002, 90 Pages
Author: Monique Ringk
Subject: Economics / Business: Business Management, Corporate Governance

Details

Category: Diploma Thesis
Year: 2002
Pages: 90
Grade: 2,3
Language: German
Archive No.: V8459
ISBN (E-book): 978-3-638-15425-3

File size: 283 KB


Excerpt (computer-generated)

Lehrstuhl für allgemeine Betriebswirtschaftslehre,
insbesondere Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
und Wirtschaftsprüfung

Diplomarbeit zum Thema:

Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüfung
-Rechtliche und betriebswirtschaftliche Anforderungen-

von

Monique Ringk

März 2002

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis ... II
Abbildungsverzeichnis ... V
Abkürzungsverzeichnis ... VI

1. Einleitung ... 1

2. Wirtschaftsprüfung ... 2
   
2.1. Aufgaben des Wirtschaftsprüfers ... 2
    2.2. Die Jahresabschlussprüfung ... 4
    2.3. Wirtschaftsprüfung als Dienstleistung ... 5
        2.3.1. Potentialorientierung ... 6
        2.3.2. Prozessorientierung ... 6
        2.3.3. Ergebnisorientierung ... 7

3. Qualität in der Wirtschaftsprüfung ... 9
   
3.1. Dienstleistungsqualität ... 9
        3.1.1. Der Begriff ... 9
        3.1.2. Dimensionen der Dienstleistungsqualität ... 9
    3.2. Wahrnehmung der Qualität des WP durch die Mandanten ... 10
        3.2.1. Wahrnehmung durch potentielle Mandanten ... 11
        3.2.2. Wahrnehmung durch aktuelle Mandanten ... 11
    3.3. Qualitätsmessung ... 12
        3.3.1. Ansätze zur Qualitätsmessung ... 12
        3.3.2. Das GAP-Modell ... 14

4. Ausgestaltung eines Qualitätsmanagementsystems ... 18
   
4.1. Begriffsklärung ... 18
    4.2. Qualitätsmanagement als Teil des Risikomanagements ... 18
    4.3. Qualitätsplanung ... 19
        4.3.1. Qualitätsphilosophie als Basis für ein Qualitätsmanagement ... 20
        4.3.2. Entwicklung einer Qualitätsstrategie ... 21
    4.4. Qualitätslenkung ... 21
        4.4.1. Qualitätsorientierte Anpassung der Organisation im Unternehmen ... 21
            4.4.1.1. Anpassungen in der Aufbauorganisation ... 21
            4.4.1.2. Anpassungen in der Ablauforganisation ... 23
        4.4.2. Qualitätsorientierte Personalpolitik ... 23
            4.4.2.1. Mitarbeiterauswahl ... 24
            4.4.2.2. Aus- und Weiterbildung ... 25
            4.4.2.3. Mitarbeitermotivation ... 26
        4.4.3. Qualitätsorientierte Kommunikation ... 27
            4.4.3.1. Interne Kommunikation ... 27
            4.4.3.2. Externe Kommunikation ... 28
    4.5. Qualitätsüberwachung ... 31
        4.5.1. Interne Überwachung ... 32
            4.5.1.1. Beaufsichtigung der Mitarbeiter ... 32
            4.5.1.2. Begleitende Kontrolle ... 33
            4.5.1.3. Berichtskritik ... 34
            4.5.1.4. Nachschau ... 34
            4.5.1.5. Kritische Betrachtung ... 35
        4.5.2. Externe Überwachung ... 36
            4.5.2.1. Gründe für eine externe Qualitätskontrolle ... 36
            4.5.2.2. Möglichkeiten der externen Qualitätskontrolle ... 38
            4.5.2.3. Externe Qualitätskontrolle in Deutschland - Peer Review ... 39
                4.5.2.3.1. Ziel und Durchführung des Peer Review ... 40
                4.5.2.3.2. Prüfer für Qualitätskontrolle ... 42
                4.5.2.3.3. Organisation durch die WPK ... 43
                4.5.2.4. Weiterführende und kritische Betrachtung ... 44
    4.6. Qualitätsmanagementdarlegung ... 46

5. Überblick der rechtlichen Grundlagen zur Qualitätssicherung ... 48
   
5.1. Die Wirtschaftsprüferordnung ... 49
        5.1.1. Voraussetzungen für die Berufsausübung ... 49
        5.1.2. Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer ... 50
        5.1.3. Organisation des Berufs ... 51
        5.1.4. Berufsgerichtsbarkeit ... 51
    5.2. Berufssatzung der WPK ... 52
    5.3. Satzung für Qualitätskontrolle ... 52
    5.4. Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich ... 53
        5.4.1. Aktiengesetz ... 53
        5.4.2. Handelsgesetzbuch ... 54
    5.5. Verlautbarungen und Stellungnahmen ... 55

6. Zusammenfassung ... 56

7. Summary ... 58

Anhang I ... X
Anhang II ... XXI

Literaturverzeichnis ... XXII

Sonstige Quellen ... XXX

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 Leistungsangebot des Wirtschaftsprüfers ... 3
Abb. 2 Stellung der Abschlussprüfung in einer Systematisierung der Dienstleistungen des WP nach ihrem Individualisierungs- und Interaktionsgrad ... 8
Abb. 3 Das GAP- Modell der Dienstleistungsqualität ... 16
Abb. 4 Instrumente der Kommunikation in der Wirtschaftsprüfung ... 30
Abb. 5 Bereiche der Prüfungsüberwachung ... 32
Abb. I Phasen der Jahresabschlussprüfung ... XI
Abb. II Risiken des Abschlussprüfers ... XII
Abb. III Systematisierung der Ansätze zur Messung von Dienstleistungsqualität ... XIV
Abb. IV Ablauf einer Zertifizierung bei der DQS ... XV
Abb. V Entwicklung der Registrierungen als Prüfer ... XVIII


1. Einleitung
Das Ziel eines jeden Unternehmens ist der Erfolg, d.h. wettbewerbsfähig zu sein, auf dem Markt bestehen zu können und Gewinne zu erwirtschaften. Dies gilt natürlich auch für Wirtschaftsprüfer (WP) und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG)1. Eine Grundvoraussetzung, um das zu erreichen, ist, dass der Kunde mit der Qualität des erworbenen Produktes zufrieden ist und damit als solcher erhalten bleibt. Das lässt sich auch auf die Wirtschaftsprüfung übertragen, denn hier ist das Ziel die Gewinnung und Erhaltung von Mandanten. Daher unterliegt der Berufsstand der WP bzgl. der Qualität sehr hohen Anforderungen. Die Diskussionen zur Qualitätssicherung (QS) in der Wirtschaftsprüfung haben sich in den letzten Jahren verstärkt. Sie betrafen hauptsächlich die Einführung einer externen QK, deren Umsetzung durch die am 1.1.2001 in Kraft getretene 4.WPO-Novelle erfolgte.

Aus diesen Gründen beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit dem Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüfung. Dabei wird unter Wirtschaftsprüfung v.a. die Prüfung des Jahresabschlusses (JA) verstanden. Natürlich profitieren auch die anderen Aufgabenbereiche vom Qualitätsmanagementsystem (QMS), doch der Grund für die hohen Anforderungen ist die Tatsache, dass Jahresabschlussprüfungen durchgeführt werden. Darauf sind auch meist die gesetzlichen Vorschriften ausgerichtet.

Zu Beginn wird in Kapitel 2 kurz in den Beruf des WP eingeführt und ein Überblick über dessen Tätigkeiten, speziell über die Jahresabschlussprüfung, gegeben. Dass es sich bei der Wirtschaftsprüfung um eine Dienstleistung handelt, wird bei genauerer Betrachtung dessen, was eine Dienstleistung ausmacht deutlich. Dies ist wichtig, um anschließend in Kapitel 3 zu zeigen, was die Qualität von Dienstleistungen beeinflusst und wie diese gemessen werden kann. Diese Erkenntnisse sollen dabei auf die Wirtschaftsprüfung angewendet werden.

Das Hauptziel ist aufzuzeigen, wie ein QMS in der Wirtschaftsprüfung aussieht und funktioniert. Deshalb wird in Kapitel 4 das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüfungsunternehmung betrachtet. Es werden die einzelnen Phasen des QMS detailliert dargelegt und in diesem Rahmen zahlreiche Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Qualität aufgezeigt. In diesem Zusammenhang ist es unerlässlich auf die zahlreichen gesetzlichen Regelungen, die es in Deutschland gibt, einzugehen. Außerdem werden hier zu einigen Punkten weiterführende Hinweise und Vorschläge zur QS gegeben.

Im Kapitel 5 wird noch einmal ein Überblick über die gesetzlichen Regelungen zur QS gegeben. Es werden dabei auch Vorschriften betrachtet, die keine Maßnahmen dazu enthalten, sondern lediglich zur Verbesserung der Qualität motivieren sollen.

2. Wirtschaftsprüfung
2.1. Aufgaben des Wirtschaftsprüfers
Der Wirtschaftsprüfer, ein Berufsstand der 1931 ins Leben gerufen wurde2, übt nach § 1 Abs. 2 WPO einen freien Beruf aus. Nur ein geringer Teil der WP arbeitet selbständig in eigener Praxis, die Mehrheit ist bei einem anderen WP oder einer WPG angestellt.3 Die Tätigkeiten des WP sind ebenfalls in der WPO verankert. Die Vorbehaltsaufgabe eines WP ist die Prüfung des JA von Unternehmen und die Erteilung eines Bestätigungsvermerks über das Ergebnis.45

Bei dieser Vorbehaltsaufgabe als Kernleistung handelt es sich um die Tätigkeit des WP, an der die Öffentlichkeit am meisten interessiert ist6. Sie erhält die Bestätigung, dass auf die Informationen im JA Verlass ist, und kann diese z.B. zu Investitionsentscheidungen hinzuziehen. Neben den vorgeschriebenen, sog. Pflichtprüfungen, gibt es Unternehmen, die ihren JA freiwillig prüfen lassen. Die Anforderungen hängen vom jeweiligen Prüfungsauftrag ab, sind aber meist denen der Pflichtprüfungen ähnlich. 7

Des Weiteren ist es dem WP erlaubt in steuerlichen, rechtlichen8 und wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten. Eine weitere Aufgabe, die WP übernehmen dürfen, ist nach § 2 Abs. 3 WPO die treuhänderische Verwaltung und die Erstellung von Gutachten9. Werden alle diese Zusatzleistungen unter der Wirtschaftsprüfung zusammengefasst, wird Wirtschaftsprüfung auch als institutioneller Begriff verstanden. 10

[...]

1 In dieser Arbeit werden die Begriffe Gesellschaft, Unternehmen und Unternehmung synonym verwendet, wobei aus dem Kontext zu entnehmen ist, ob es sich dabei um das Wirtschaftsprüfungsunternehmen selbst oder ein anderes Unternehmen handelt.

2 Zur Geschichte des Berufes siehe Markus, Der Wirtschaftsprüfer, 1996

3 Vgl. Swart, Das Risikomanagement innerhalb der WP/vBP- Unternehmung, WPK-Mitt. 2001, S. 264 zur Zusammensetzung des Berufsstandes

4 Vgl. § 2 Abs.1 WPO, Rüchardt, Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüfung, 1995, S. 3

5 Vereidigten Buchprüfern ist es nach § 319 Abs.1 Satz 2 HGB auch gestattet, den JA einer mittel-großen GmbH oder Personenhandelsgesellschaft zu prüfen. Es wird in dieser Arbeit vom WP gesprochen, wenngleich die Ausführungen bzgl. des Qualitätsmanagements ebenso für den vereidigten Buchprüfer gelten, sofern er gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen bei börsennotierten Unternehmen durchführt.

6 Vgl. Marten, Qualität von Wirtschaftsprüferleistungen, 1999, S. 5; Helmschrott/Buhleier, Der Beruf des Wirtschaftsprüfers, 1998, S. 44

7 §§ 316 ff. HGB zur Pflichtprüfung von Unternehmen, vgl. Helmschrott/Buhleier Der Beruf des Wirtschaftsprüfers, 1998, S. 95

8 Eine Beratung in Steuersachen ist jedoch nur eingeschränkt und bei einer gleichzeitigen Prüfung möglich, dazu Berndt, Total Quality Management in der Wirtschaftsprüfungsunternehmung, 1999, S. 11 ff., auch die Rechtsberatung darf er nur insoweit betreiben, als dass sie in direktem Zusammenhang mit seinen Aufgaben steht, vgl. dazu Helmschrott/Buhleier, Der Beruf des Wirtschaftsprüfers, 1998, S. 20

9 Helmschrott/Buhleier, Der Beruf des Wirtschaftsprüfers, 1998, S. 21 zählen zu den treuhänderischen Aufgaben u.a. die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker und Konkursverwalter

10 Vgl. Brase, Standorte deutscher Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, 1997, S. 42


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