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Unternehmensteuerreform 2008: Nichtabziehbarkeit von Finanzierungsaufwendungen versus Zinsschranke

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2007, 31 Pages
Author: Sandra Eichfeld
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes

Details

Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2007
Pages: 31
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 31  Entries
Language: German
Archive No.: V85156
ISBN (E-book): 978-3-638-00597-5
ISBN (Book): 978-3-638-91299-0
File size: 216 KB

Abstract

Im Rahmen dieser Seminararbeit soll die im Vorfeld des Gesetzesentwurfes diskutierte Behandlung von Finanzierungsaufwendungen als Instrument zur Gegenfinanzierung betrachtet werden. Bedeutsame Vorschläge der Arbeitsgruppe Koch/Steinbrück diesbezüglich sind das von Peer Steinbrück anfangs favorisierte Hinzurechnungsmodell, welches eine Nichtabziehbarkeit von Finanzierungsaufwendungen impliziert und das Zinsschrankenmodell, welches die Abziehbarkeit von Finanzierungsaufwendungen einschränkt. Auf Grund der aktuellen Entwicklungen, welche eine Aufnahme des Zinsschrankenmodells in den Gesetzesentwurf zur Folge hatten, wird der Schwerpunkt jedoch auf das Zinsschrankenmodell gelegt. Um die Notwendigkeit einer Umgestaltung der geltenden Regelungen in Bezug auf die Finanzierungsaufwendungen darzustellen und diese in den Kontext des Reformvorhabens einzuordnen, wird eingangs ein kurzer Überblick über die Ziele und Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform 2008 gegeben. Der Vorstellung des Hinzurechnungsmodells und des Zinsschrankenmodells folgt eine Bewertung der beiden Konzepte hinsichtlich ihrer Eignung und den damit einhergehenden Steuerwirkungen. Darüber hinaus werden die Modelle hinsichtlich möglicher Verbesserungspotenziale untersucht. Abschließend sollen mögliche Alternativen aufgezeigt werden, welche die Schwachstellen der gewählten Zinsschrankenregelung ausräumen könnten.


Excerpt (computer-generated)

Universität Potsdam
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung
Seminararbeit zum Thema

 

„Unternehmensteuerreform 2008:
Nichtabziehbarkeit von Finanzierungsaufwendungen versus Zinsschranke“

 

im Rahmen des Hauptseminars „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“
Sommersemester 2007

 

Eichfeld, Sandra

 

 

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis 3

I. Einleitung 4

II. Ziele und Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform 2008 5

III. Behandlung von Finanzierungsaufwendungen 7

    1. Status Quo und Änderungsbedarf 7
    2. Nichtabziehbarkeit von Finanzierungsaufwendungen 10
    3. Eingeschränkte Abziehbarkeit von Finanzierungsaufwendungen 11

        3.1. Das Zinsschrankenmodell  11

            3.1.1 Grundlegende Ausgestaltung 11
            3.1.2. Ausnahmetatbestände  12

        3.2. Gewerbesteuerliche Hinzurechnung 14

IV. Kritische Würdigung– Nichtabziehbarkeit vs. Zinsschranke 15    

    1. Zielerreichungspotenzial  15

        1.1. Eignung zur Gegenfinanzierung 15
        1.2. Einschränkung von Gestaltungsmöglichkeiten – Gewinnverlagerung und Gesellschafterfremdfinanzierung 16
        1.3. Leistungsfähigkeitsprinzip 18
        1.4. Rechtsform-, Finanzierungs- und Investitionsneutralität  19

    2. Verbesserungspotenzial 21

V. Fazit 23

Anhang 25

Literaturverzeichnis  28

 

 

I. Einleitung

Vor dem Hintergrund einer angestrebten Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität Deutschlands und einer nachhaltigen Sicherung der deutschen Steuerbasis hat das Bundeskabinett am 14. März 2007 einen Gesetzesentwurf zur Unternehmenssteuerreform 20081 beschlossen, welcher planmäßig am 01. Januar 2008 in Kraft treten soll.

Den Kern dieser Reform bildet das Absenken der nominellen Steuerlast für Kapitalgesellschaften um fast ein Viertel von derzeit 38,65% auf 29,83%. Um diese Entlastung realisieren zu können und gleichzeitig die deutsche Steuerbasis langfristig zu sichern, sind belastende Gegenfinanzierungsmaßnahmen gleichermaßen Bestandteil der geplanten Unternehmenssteuerreform.

Im Rahmen dieser Seminararbeit soll die im Vorfeld des Gesetzesentwurfes diskutierte Behandlung von Finanzierungsaufwendungen als Instrument zur Gegenfinanzierung betrachtet werden. Bedeutsame Vorschläge der Arbeitsgruppe Koch/Steinbrück diesbezüglich sind das von Peer Steinbrück anfangs favorisierte Hinzurechnungsmodell, welches eine Nichtabziehbarkeit von Finanzierungsaufwendungen impliziert und das Zinsschrankenmodell, welches die Abziehbarkeit von Finanzierungsaufwendungen einschränkt.2 Auf Grund der aktuellen Entwicklungen, welche eine Aufnahme des Zinsschrankenmodells in den Gesetzesentwurf zur Folge hatten, wird der Schwerpunkt jedoch auf das Zinsschrankenmodell gelegt.

Um die Notwendigkeit einer Umgestaltung der geltenden Regelungen in Bezug auf die Finanzierungsaufwendungen darzustellen und diese in den Kontext des Reformvorhabens einzuordnen, wird eingangs ein kurzer Überblick über die Ziele und Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform 2008 gegeben. Der Vorstellung des Hinzurechnungsmodells und des Zinsschrankenmodells folgt eine Bewertung der beiden Konzepte hinsichtlich ihrer Eignung und den damit einhergehenden Steuerwirkungen. Darüber hinaus werden die Modelle hinsichtlich möglicher Verbesserungspotenziale untersucht. Abschließend sollen mögliche Alternativen aufgezeigt werden, welche die Schwachstellen der gewählten Zinsschrankenregelung ausräumen könnten.

 

II. Ziele und Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform 2008

Das gegenwärtige Steuerrecht weist trotz vergangener Reformierungen eine im internationalen Vergleich auffallend hohe Belastung von Unternehmen auf. Andere Länder haben bereits die Unternehmenssteuersätze gesenkt und locken damit Investoren an.3 So liegt der kumulierte Unternehmenssteuersatz bspw. in Frankreich bei 34,9%, in Großbritannien bei 30%, in Schweden bei 28% und in Polen sogar bei lediglich 19%.

Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 sollen die folgenden im Koalitionsvertrag der Großen Koalition getroffenen Zielvereinbarungen für eine Reform der Unternehmensbesteuerung umgesetzt werden: 4

- Verbesserung der Europatauglichkeit und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit,
- weitgehende Rechtsform- und Finanzierungsneutralität,
- Einschränkung von Gestaltungsmöglichkeiten,
- Verbesserung der Planungssicherheit für Unternehmen und öffentliche Haushalte und
- nachhaltige Sicherung der deutschen Steuerbasis.

[...]


1 Gesetzesentwurf (2007).

2 Alternativ sind auch die Einführung von Maßnahmen zur Verstetigung der kommunalen Einnahmen in Form einer Grundsteuer C (Lohnsummenkomponente) und eine Begrenzung des Abzugs von Zinsen auf
Gesellschafterdarlehn vorgeschlagen worden. In Bezug auf das Thema dieser Seminararbeit sollen hier aber lediglich die Nichtabziehbarkeit von Finanzierungsaufwendungen und das Zinsschrankenmodell verglichen werden.

3 Vgl. Bundesregierung (2006).

4 Vgl. Koalitionsvertrag, S. 69.


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