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"Üben, üben, üben..." - Zum Begriff der Übung bei Foucault mithilfe von Menkes Überlegungen

Termpaper, 2007, 16 Pages
Author: mag. Markus Kiesling-Luef
Subject: Philosophy - Practical (Ethics, Aesthetics, Culture, Nature, Right, ...)

Details

Category: Termpaper
Year: 2007
Pages: 16
Grade: 1
Bibliography: ~ 6  Entries
Language: German
Archive No.: V85591
ISBN (E-book): 978-3-638-01576-9
ISBN (Book): 978-3-638-91842-8
File size: 241 KB

Abstract

"§ 509: Corpus meum habet determinantum in hoc mundo positium, locum, aetatem, situm." "Indem der Körper zur Zielscheibe für neue Machtmechanismen wird, bietet er sich neuen Wissensformen dar. Es handelt sich mehr um einen Körper der Übung als um einen Körper der spekulativen Physik; eher um einen von der Autorität manipulierten Körper als um einen von Lebensgeistern bevölkerten Körper; um einen Körper der nützlichen Dressur und nicht der rationellen Mechanik." Dass diese Stellungnahmen zusammenpassen versucht Christoph Menke in den beiden im Folgenden behandelten Essays zu zeigen. Die Disziplin der Ästhetik und Zweierlei Übung nehmen beide Bezug auf Überwachen und Strafen und reflektieren auf das Werk aus ästhetischer Sicht. Die Übung wird dabei in den Vordergrund gerückt, „[ü]ben“ schreibt Menke „kann ich nur, was ich selbst tun kann. Darauf zielt ja das Üben: es selbst tun zu können“. Und an anderer Stelle, gleichsam erweitert, heißt es: „[i]ch kann nur wollen, was ich kann – was auszuführen und wozu oder wobei mich zu führen ich die Macht, die Fähigkeit, das Vermögen habe.“ So es in meiner Macht steht werde ich versuchen von diesen Gedanken geleitet die beiden Artikel zusammenzufassen und sie teilweise zu kombinieren. Der Schwerpunkt wird am ersten Text liegen, der zweite wird ergänzend verwendet. Am Ende der Arbeit wird eine kurze Stellungnahme folgen.


Excerpt (computer-generated)

"Üben, üben, üben..." - Zum Begriff der Übung bei
Foucault mithilfe von Menkes Überlegungen

von

Markus Kiesling-Luef

 


0 EINLEITUNG... 3

I. DIE DISZIPLIN DER ÄSTHETIK... 4

1. Ästhetische Disziplin... 5
2. Ästhetische Differenz... 7

II. ZWEIERLEI ÜBUNG... 10

1. Gemeinsamkeiten von disziplinärer und ästhetisch-existentieller Subjektkonzeption... 11
2. Unterschiede von disziplinärer und ästhetisch-existentieller Subjektkonzeption... 11

III. SCHLUSS... 13

IV. LITERATUR... 15

 


0 Einleitung


§ 509: Corpus meum habet determinantum in hoc mundo positium, locum,
aetatem, situm.1

Indem der Körper zur Zielscheibe für neue Machtmechanismen wird, bietet
er sich neuen Wissensformen dar. Es handelt sich mehr um einen Körper
der Übung als um einen Körper der spekulativen Physik; eher um einen von
der Autorität manipulierten Körper als um einen von Lebensgeistern
bevölkerten Körper; um einen Körper der nützlichen Dressur und nicht der
rationellen Mechanik.2

Dass diese Stellungnahmen zusammenpassen versucht Christoph Menke in den beiden im Folgenden behandelten Essays zu zeigen. Die Disziplin der Ästhetik3 und Zweierlei Übung4 nehmen beide Bezug auf Überwachen und Strafen und reflektieren auf das Werk aus ästhetischer Sicht. Die Übung wird dabei in den Vordergrund gerückt, „[ü]ben“ schreibt Menke „kann ich nur, was ich selbst tun kann. Darauf zielt ja das Üben: es selbst tun zu können“.5 Und an anderer Stelle, gleichsam erweitert, heißt es: „[i]ch kann nur wollen, was ich kann – was auszuführen und wozu oder wobei mich zu führen ich die Macht, die Fähigkeit, das Vermögen habe.“6 So es in meiner Macht steht werde ich versuchen von diesen Gedanken geleitet die beiden Artikel zusammenzufassen und sie teilweise zu kombinieren. Der Schwerpunkt wird am ersten Text liegen, der zweite wird ergänzend verwendet. Am Ende der Arbeit wird eine kurze Stellungnahme folgen.


‚Um gut zu schreiben, ist es notwendig, dass man sich in einer bequemen
und in der dazu passenden Lage befindet. Man muß den Körper gerade
halten, ein wenig nach der linken Seite geneigt und nur ein wenig
vorgebeugt, und zwar so, daß, wenn man den Ellbogen auf den Tisch
setzen würde, das Kinn sich …’7

I. Die Disziplin der Ästhetik

Während im 16. und 17. Jahrhundert die Beziehung von Kunst und Macht klar geregelt erscheint – mittels dem „Begriff der Repräsentation“8 – scheint sie sich im Laufe des 17. und 18. Jahrhunderts mehr und mehr aufzulösen, ohne jedoch gänzlich zu verschwinden. Maßgeblich daran beteiligt ist nach Michel Foucault das Aufkommen der disziplinären Regelungen. „Gewiss gab es seit langem viele Disziplinarprozeduren – in den Klöstern, in den Armeen, auch in den Werkstätten. Aber im Laufe des 17. und 18. Jahrhunderts sind die Disziplinen zu allgemeinen Herrschaftsformen geworden“.9 Diese wollen den Körper nicht besitzen - nicht Sklaverei, sondern Nutzbarmachung ist das Ziel des neuen Souveräns. Die Kunst ist natürlich weiterhin vorhanden, jedoch nicht um eine Macht schillernd zu repräsentieren - oder den Körper zu quälen als Peinigungskunst - sondern sie wird zur reinen Nutzbarmachung verwendet. Mit Menke zielt die Disziplinarmacht mithilfe der Kunst darauf ab, „Körper herzustellen, die gerade deshalb gefügig, zum normalen Funktionieren nützlich sind, weil sie der Selbstbestimmung fähig sind.“10 Nichts anderes ist damit gemeint als wieder ein Hinweis auf die Zwillingsbedeutung von assujettissement11: Unterwerfung und Subjektivation.12 Nicht zufällig gibt Alexander Gottlieb Baumgarten dieser neuen Art der Kunstwahrnehmung im deutschen Sprachraum einen Namen, die Geburt der Ästhetik fällt in eben diesen von Foucault so eindringlich beschrieben aesthetic turn im Laufe des 18. Jahrhunderts. Wenngleich Foucault sich nicht auf die Ästhetik Baumgartens bezieht, ist diese nach Menke permanent im Hintergrund anwesend.

1. Ästhetische Disziplin

[...]


1 § 509 Mein Körper hat in dieser Welt eine bestimmte Stellung, einen bestimmten Ort, ein bestimmtes Alter und eine bestimmte Lage. Baumgarten, Alexander Gottlieb (1983): Texte zur Grundlegung der Ästhetik. Lateinisch-Deutsch. Übers. u. hrsg. v. Hans Rudolf Schweizer, Hamburg (Meiner), 4f. (in Zukunft zitiert als GÄ)

2 Foucault, Michel (162004): Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses. Frankfurt a.M. (Suhrkamp), 199. (in Zukunft zitiert als ÜS)

3 Menke, Christoph (2003): „Die Disziplin der Ästhetik. Eine Lektüre von ‚Überwachen und Strafen’“, in: Gertrud Koch, Sylvia Sasse, Ludger Schwarte (Hsg.): Kunst als Strafe. Zur Ästhetik der Disziplinierung. München (Fink), 109-121. (in Zukunft zitiert als DÄ)

4 Menke, Christoph (2003): „Zweierlei Übung. Zum Verhältnis von sozialer Disziplinierung und ästhetischer Existenz“, in: Axel Honneth und Martin Saar (Hsg.): Michel Foucault. Zwischenbilanz einer Rezeption. Frankfurter Foucault-Konferenz 2001. Frankfurt a.M. (Suhrkamp), 283-299. (in Zukunft zitiert als 2Ü)

5 DÄ 118

6 2Ü 288

7 Salle, J.-B. de la (1826): Conduite des Ècoles chrétiennes, S.63, nach ÜS, 195f.

8 DÄ, 109

9 ÜS, 175f

10 DÄ, 110

11 Vgl. auch: Butler, Judith (2003): „Noch einmal: Körper und Macht“, in: Axel Honneth und Martin Saar (Hsg.): Michel Foucault. Zwischenbilanz einer Rezeption. Frankfurter Foucault-Konferenz 2001. Frankfurt a.M. (Suhrkamp), 61

12 Auch: Gebundenheit und –pflicht in Zusammenhang mit Steuererklärungen, z.B.: assujettissement à l′impôt = Steuerpflicht(http://dict.leo.org/frde?lp=frde&lang=de&searchLoc=0&cmpType=relaxed&sectHdr=on&spellTol er=on&search=assujettissement&relink=on; Zugriff von 15.06.2007)


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