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"...und vergib uns unsere Schuld" - Fragen an die Rechtfertigungslehre

Hausarbeit, 2007, 23 Seiten
Autor: Caroline Dorn
Fach: Theologie - Systematische Theologie

Details

Kategorie: Hausarbeit
Jahr: 2007
Seiten: 23
Note: 1,0
Literaturverzeichnis: ~ 11  Einträge
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V88080
ISBN (E-Book): 978-3-638-01781-7

Dateigröße: 176 KB
Anmerkungen :
Kommentar des Professors: "Sie haben eine überzeugende Arbeit vorgelegt. Gut ist insbesondere die Kontextualisierung der Rechtfertigungslehre und die gedankliche Auseinandersetzung mit ihr."


Zusammenfassung / Abstract

Die Erkenntnisse der Rechtfertigungslehre sollten eigentlich für alle Christen von Bedeutung sein. Aber wie gut weiß man darüber eigentlich Bescheid und wie stark nimmt man diese Lehre in seinem Leben an? Schnell stellt sich im Alltag das schlechte Gewissen ein, wenn man falsch gehandelt oder das gute Handeln unterlassen hat und man stellt sich die Frage, ob man damit vor Gott bestehen kann. Es fehlt häufig das Bewusstsein darüber, was uns mit der Rechtfertigungslehre genommen ist, nämlich der ständige Zweifel, ob unsere Taten und unser Leben gut genug sind, um uns für das ewige Seelenheil zu qualifizieren. Diese Hausarbeit möchte deshalb die Rechtfertigungslehre Luthers in ihren wichtigsten Punkten darstellen und sich mit den Fragen beschäftigen, die sich bei der Auseinandersetzung ergeben. 2. Ausgangspunkt 2.1. Allgemeine Heilsgedanken Um die Entstehung und Ausbildung der Rechtfertigungslehre zu verstehen, ist es unerlässlich, die Verhältnisse zu schildern, in denen die Menschen um 1500 lebten und glaubten. Das geistliche Leben, der Glaube, Gott und alle kirchliche Lehre nahmen einen erheblich größeren Raum ein, als dies heute der Fall ist. Der Glaube war eine die gesamte Lebenswelt durchdringende Angelegenheit und lief nicht, wie man es in unserer Zeit häufig antrifft, nur als „Sonntags- und Feiertagssache“ nebenher. Im diesseitigen Leben war doch im Glauben alles auf das Jenseits ausgerichtet und oberstes Ziel musste sein, beim Jüngsten Gericht nicht zu den zur Hölle verdammten Sündern zu gehören, sondern als Seliger ins Paradies einziehen zu können. Dazu bedurfte es eines gottesfürchtigen und gottwohlgefälligen Lebens. Allgegenwärtig war dabei die Angst vor der Verfehlung und vor den Strafen, welche schon zu Lebzeiten vollzogen wurden. Zu solchen Grausamkeiten wie Brandmarkung, Vierteilung, Rädern und dergleichen mehr, kam die Deutung von Unglück als Zeichen von Gottes Zorn, der mit ausbleibender Ernte, Unwettern und ähnlichem auf die Sündhaftigkeit der Menschheit antwortet.[...]


Textauszug (computergeneriert)

Institut für evangelische Theologie

Philosophische Fakultät

TU Dresden

HS: Glaube und Handeln

SoSe 2005

,,...und vergib uns unsere Schuld"

Fragen an die Rechtfertigungslehre

Caroline Dorn

MA Germ.-Lit./ Kunstgeschichte/ Theologie

Sem. 12/12/6


Inhaltsverzeichnis

1.

Einleitung

3

2.

Ausgangspunkt 3

2.1.

Allgemeine

Heilsgedanken

3

2.2.

Zweifel

Luthers 5

3.

Kurze Erläuterung der Rechtfertigungslehre

7

4.

Fragen an die Rechtfertigungslehre

9

4.1.

Wollen wir guter Dinge sein und nichts tun?

9

4.2.

Muss man und wie kann man gut handeln vor Gott?

10

4.3. Welche Probleme birgt die Rechtfertigungslehre

für

den

Glaubenden?

12

4.4.

Wie verhält es sich mit den Ungläubigen?

16

4.5.

Wie können wir die Rechtfertigungslehre wertschätzen

und

für

uns

fruchtbar

machen? 18

5.

Schluss 19

2


1. Einleitung

Die Erkenntnisse der Rechtfertigungslehre sollten eigentlich für alle Christen von

Bedeutung sein. Aber wie gut weiß man darüber eigentlich Bescheid und wie stark

nimmt man diese Lehre in seinem Leben an? Schnell stellt sich im Alltag das schlechte

Gewissen ein, wenn man falsch gehandelt oder das gute Handeln unterlassen hat und

man stellt sich die Frage, ob man damit vor Gott bestehen kann. Paul Tillich beklagt,

dass die ,,Gebete um Vergebung [...] für viele Menschen keine andere Funktion [haben],

als die, ihr unruhiges Gewissen zu erleichtern, das die Folge ihres Verstoßes gegen

traditionelle und oft lächerliche Vorschriften, meist in Form von Verboten, ist."1 Es

fehlt häufig das Bewusstsein darüber, was uns mit der Rechtfertigungslehre genommen

ist, nämlich der ständige Zweifel, ob unsere Taten und unser Leben gut genug sind, um

uns für das ewige Seelenheil zu qualifizieren. Diese Hausarbeit möchte deshalb die

Rechtfertigungslehre Luthers in ihren wichtigsten Punkten darstellen und sich mit den

Fragen beschäftigen, die sich bei der Auseinandersetzung ergeben.

2. Ausgangspunkt

2.1. Allgemeine Heilsgedanken

Um die Entstehung und Ausbildung der Rechtfertigungslehre zu verstehen, ist es

unerlässlich, die Verhältnisse zu schildern, in denen die Menschen um 1500 lebten und

glaubten.

Das geistliche Leben, der Glaube, Gott und alle kirchliche Lehre nahmen einen

erheblich größeren Raum ein, als dies heute der Fall ist. Der Glaube war eine die

gesamte Lebenswelt durchdringende Angelegenheit und lief nicht, wie man es in

unserer Zeit häufig antrifft, nur als ,,Sonntags- und Feiertagssache"2 nebenher. Im

diesseitigen Leben war doch im Glauben alles auf das Jenseits ausgerichtet und oberstes

Ziel musste sein, beim Jüngsten Gericht nicht zu den zur Hölle verdammten Sündern zu

gehören, sondern als Seliger ins Paradies einziehen zu können. Dazu bedurfte es eines

gottesfürchtigen und gottwohlgefälligen Lebens. Allgegenwärtig war dabei die Angst

vor der Verfehlung und vor den Strafen, welche schon zu Lebzeiten vollzogen wurden.

1 Tillich, S. 14.

2 Borst, S. 588.

3


Zu solchen Grausamkeiten wie Brandmarkung, Vierteilung, Rädern und dergleichen

mehr, kam die Deutung von Unglück als Zeichen von Gottes Zorn, der mit

ausbleibender Ernte, Unwettern und ähnlichem auf die Sündhaftigkeit der Menschheit

antwortet.3

Weiterhin ist eine starke Dinglichkeit des Glaubens auszumachen. Diese äußerte sich

nicht nur in einer starken Bindung zur Kirche als Ort der Gottesdienste, sondern auch in

Passionsspielen oder der Reliquienverehrung. Die Heiligengläubigkeit spiegelt wieder,

wie sehr die Menschen eines bestimmten Bezugspunktes bedurften, um mit ihren

Sorgen nicht ganz hilflos dazustehen. Obwohl in erster Linie Gott Gnadenspender war,

beruhigte es, für ein bestimmtes Problem auch einen bestimmten ,Ansprechpartner′ zu

haben. So wurde der Heilige Bartholomäus wegen seines Martyriums der Häutung als

Schutzpatron der Gerber angesehen, und die Hilfe des Christopherus bei der

Flussüberquerung Jesu machte ihn zum Nothelfer und Schutzheiligen der Reisenden.

Bei dieser Bindung an Stoffliches oder heilige Personen wird deutlich, wie wichtig

fassbare Dinge für den Glauben waren. Die Menschen benötigten etwas, woran nicht

nur der Glaube festzumachen war. Auch das Heil der eigenen Seele im Jenseits musste

von bestimmten Regeln und fassbaren Anweisungen abhängig und dadurch für den

Einzelnen bestimmbar und vor allem beeinflussbar sein. Es herrschte die Vorstellung

von einer Werkgerechtigkeit, welche die Menschen dazu antrieb, schlechte Taten

möglichst zu vermeiden und gute Taten anzuhäufen, sodass bei der Aufrechnung am

Ende der Tage das Gute das Böse aufzuwiegen vermochte und man sich die

Rechtfertigung verdient hatte. Diese Vorstellung von einer Art ,,Buchhaltergott"4, der

säuberlich gute von schlechten Taten trennt und gegeneinander aufrechnet, trieb im

mittelalterlichen Streben nach einer Schadensminimierung nicht nur gute Blüten. Neben

der Entscheidung zwischen Hölle und Paradies war die Bestrafung der Sünden,

beziehungsweise die Läuterung der Seele im Fegefeuer von Interesse. Der

Gnadenschatz, den die Kirche durch die Heiligen angehäuft hatte, ermöglichte es ihr,

Ablässe zu verwalten. Damit ist der Erlass oder die Verminderung der Strafzeit auch im

Fegefeuer gemeint. Diese Zeitstrafe war Teil des Beichtsystems. Einer Sünde hatte

demnach zuerst die Reue des Herzens, dann das mündliche Bekenntnis und zuletzt auch

3 Vgl. Borst, S. 582f.

4 Schäfer (Internetlink, Katholische Sicht auf Rechtfertigungslehre)

4


die Genugtuung des Werkes zu folgen.5 Letzteres wurde durch eine diesseitige

Bestrafung und/oder eine bestimmte Zeit im Fegefeuer abgeleistet. Einen Ablass konnte

man zum Beispiel durch die Teilnahme an einem Kreuzzug oder ­ wie beim Jubelablass

im Jahre 1300 ­ durch einen Besuch Roms und die dortige Ausübung von

Andachtsübungen erwerben.

Die Kirche erkannte aber bald den wirtschaftlichen Nutzen, den man aus dem Verkauf

von sogenannten Ablassbriefen ziehen konnte. Diese konnte man nicht nur als direkte

Reaktion auf eine Sünde erwerben, sondern auch im Voraus, um den Brief im Notfall

wie einen Scheck einlösen zu können oder sogar für bereits Verstorbene, um deren Zeit

im Fegefeuer zu verkürzen. Auf die Spitze getrieben wurde dieser Handel durch den

Ablassprediger Johann Tetzel, aus dessen Predigten sich wohl das geflügelte Wort

,,Sobald das Geld im Kasten springt, die Seele aus dem Fegfeuer springt" entwickelte.

Abschließend kann also gesagt werden, dass die Menschen auf das Jenseits hin lebten

und dadurch unter dem stetigen Druck standen, durch gute Taten und eben auch

Erwerbung von Ablässen ihre Chance auf eine kurze Fegefeuerzeit und den Einzug ins

Paradies zu verbessern. Bei alledem ist zu bedenken, dass es sich beim Seelenheil um

einen äußerst dringlichen Wunsch handelt. ,,Ohne ihre Höllenangst (und andererseits

ihre Heilsbesessenheit) wird man die Wesenart dieser Menschen von damals kaum ganz

begreifen können."6

2.2. Zweifel Luthers

In der oben geschilderten Gedankenwelt war auch Luther gefangen. Mit seinem

Klostereintritt im Jahre 1505 war nicht nur das Versprechen eingelöst, dass er der

Heiligen Anna bei einem schweren Gewitter gegeben hatte, auch das Erlangen der

Seligkeit spielte eine Rolle. Er befolgte gewissenhaft die Regeln, um dieses Ziel zu

erreichen. ,,Ich war ein heiliger Mönch und wollte Gott zwingen, daß er mich

rechtfertigte um meiner Werke und meines harten Lebens willen."7 Aber dieser Plan

schien nicht aufzugehen, stattdessen geriet Luther in einen ständig nagenden Zweifel an

sich und seinen Taten. Er befürchtete, nicht gut genug zu sein, etwas Falsches zu tun

5 Vgl. Loewenich, S. 104.

6 Borst, S. 585.

7 Loewenich, S. 69.

5



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