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Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2006, 38 Pages
Author: Sonja Riedel
Subject: German Studies - Older German Literature, Mediaevistik
Details
Tags: Iwein, Regiment, Eine, Auseinandersetzung, Hartmut, Kuglers, Aufsatz
Year: 2006
Pages: 38
Grade: 1,0
Bibliography: ~ 32 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-03219-3
ISBN (Book): 978-3-638-93023-9
File size: 219 KB
Dozentenkommentar: "Gründliche Auseinandersetzung mit Kuglers Aufsatz, differenzierte, an den Quellen entwickelte Kritik, stringente Darstellung. Die Arbeit reflektiert auf hohem Niveau."
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Abstract
Mit Bezug auf mittelalterliche Fürstenspiegel, in denen die Auffassung vertreten wird, der Staat sei ein Körper, den der Herrscher lenke, vertritt Hartmut Kugler in seinem 1996 erschienenen Aufsatz "Iwein, das gute und das schlechte Regiment" (In: Oxford German Studies 25 (1996), S. 90-118.) die These, auch im mittelalterlichen Artusroman ließe sich eine solche Herrschaftsauffassung nachweisen und werde strukturbestimmend. Damit löst er sich vom allgemein anerkannten Strukturschema des klassischen "Doppelwegs" der Artusdichtung. Die Arbeit versucht durch Quellenstudien und Arbeit am Roman nachzuweisen, dass Hartmut Kugler sich geirrt hat.
Excerpt (computer-generated)
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Germanistisches Seminar
SoSe 2006
HS Hartmann von Aues ,,Iwein"
Iwein, das gute und das schlechte Regiment. Eine Auseinandersetzung mit
Hartmut Kuglers gleichnamigem Aufsatz
Sonja Riedel
7. FS Germanistik, Geschichte M.A.
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS 2
I) EINLEITUNG
3
II) DAS FUNDAMENT. VORAUSSETZUNGEN: THOMAS` VON AQUIN ,,DE REGIMINE
PRINCIPUM", DIE ,,INSTITUTIO TRAIANI", JOHANNES` VON SALISBURY
,,POLICRATICUS", DIE FRESKEN AMBROGIO LORENZETTIS UND DER BEGRIFF DER
DISKURSIVEN AFFINITÄTEN
4
II.1) DIE FÜRSTENSPIEGEL
5
II.2) DIE FRESKEN LORENZETTIS 11
III) DAS GEBÄUDE: DAS GUTE UND DAS SCHLECHTE REGIMENT IM ,,IWEIN"
HARTMANNS VON AUE
14
III.1) IWEIN ALS HERRSCHER 14
III.2) DAS REGIMENT AM ARTUSHOF 20
III.3) IWEINS VERSCHULDEN 21
III.4) IWEINS REGIMENT IM QUELLENLAND 24
III.5) BRUNNENAVENTIURE UND DAME VON NARISON 26
III.6) WALDLICHTUNG MIT UND OHNE WALDHÜTER 27
III.7) ÜBERNACHTUNGSBURG OHNE UND MIT HARPIN 29
III.8) DAS BRUNNENREICH NACH IWEINS VERSCHWINDEN 30
III.9) DER VERLUST LAUDINES UND DER VERLUST DER KÖNIGIN 31
IV) ZUSAMMENFASSUNG
33
V) LITERATURVERZEICHNIS
35
PRIMÄRLITERATUR: 35
SEKUNDÄRLITERATUR: 35
2
I) Einleitung
Die germanistische Forschung glaubte, das Strukturschema der mittelalterlichen
Artusromane bereits seit langem aufgedeckt zu haben: Der Held verlässt den Artushof, um
eine Reihe von âventiuren zu bestehen, ist erfolgreich und erobert sich Frau und Land. Doch
an den Artushof zurückgekehrt, gerät er in die Krise. Er wird damit konfrontiert, trotz seiner
Erfolge persönlich versagt zu haben und muss noch einmal ausziehen und seine Fehler
wieder gut machen, bevor er, rehabilitiert und in seinen Errungenschaften bestätigt, endgültig
an den Artushof zurückkehren kann. Wegen dieses zweifachen Auszugs zum äußerlich
gleichen Ziel etablierte sich der Begriff des ,,doppelten cursus", auch Doppelweg genannt,
und ist seitdem aus der mediävistischen Literaturwissenschaft nicht mehr wegzudenken.1
Wenn es auch so scheint, als sei damit das Bauprinzip des Artusromans endgültig erkannt,
so gelingt es einzelnen Forschern doch immer wieder, ihm neue Aspekte abzugewinnen.
1996 veröffentlichte Hartmut Kugler, Professor für Germanische und Deutsche Philologie an
der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, einen faszinierenden Aufsatz zum
Iwein Hartmanns von Aue.2 In ihm beruft er sich auf die organologische
Herrschaftsauffassung der Zeit, d.h. auf die Vorstellung, das Gemeinwesen sei bildlich als
Körper zu verstehen, dessen Haupt der Herrscher darstelle, welcher die Herrschaft über die
übrigen Glieder des Körpers ausübe. Sein Ziel ist es, diese Organologie, die ihm in den
Fürstenspiegeln Thomas` von Aquin und Johannes` von Salisbury entgegentritt, auch in
Hartmanns ,,Iwein" nachzuweisen. Dazu paraphrasiert er die Fürstenspiegel wie folgt: Ein
guter Herrscher führe ein gutes Regiment in einem geordneten Gemeinwesen, ein schlechter
Herrscher dagegen stürze sein Reich in Chaos. Da es eine Verbindung zwischen dem
Herrscher und seinem Herrschaftsbereich gebe, könne man am Zustand des Landes
ablesen, ob der Herrscher ein gutes oder ein schlechtes Regiment führt, ob er also ein guter
oder ein schlechter Herrscher ist.
1 Klassisch geworden ist die Definition Walter Haugs, u.a nachzulesen in Haug, Walter:
Literaturtheorie im deutschen Mittelalter. Von den Anfängen bis zum Ende des 13. Jahrhunderts. Eine
Einführung. Darmstadt 1985. S. 98f. Einen guten Überblick über die ,,Entdeckung" des Doppelwegs im
Artusroman bietet Elisabeth Schmid: Schmid, Elisabeth: Weg mit dem Doppelweg. Wider eine
Selbstverständlichkeit der germanistischen Artusforschung. In: Wolfzettel, Friedrich (Hrsg.):
Erzählstrukturen der Artusliteratur. Forschungsgeschichte und neue Ansätze. Tübingen 1999. S. 69-
85. Sie rekapituliert und kritisiert den Gang der Forschung, kann sich aber nicht vom Doppelweg lösen
und bleibt deswegen letztlich hinter ihrem eigenen Anspruch zurück.
2 Kugler, Hartmut: Iwein, das gute und das schlechte Regiment. In: Oxford German Studies 25 (1996),
S. 90-118.
3
Da er weiter annimmt, dass Iwein ein Herrscher ist3, kommt er zu dem überraschendem
Ergebnis, dass auch Iweins Herrscherqualitäten sich in dem Zustand seiner Umgebung
spiegeln: solange er sich angemessen verhält, herrsche Eintracht unter den anderen Figuren
des Romans und um das Land sei es wohlbestellt, sobald er jedoch seine Artuswürdigkeit
verliere, gerieten Land und Leute in Unordnung und Streit.
Kugler kann zu dieser Erkenntnis kommen, weil er sich die unterschiedlichen Handlungen
des Romans als sich auf verschiedenen Ebenen gleichzeitig ereignend vorstellt. Das
Hauptgeschehen der Iwein-Handlung sei wie ein Windows-Fenster auf dem PC vorzustellen,
hinter dem gleichzeitig noch weitere Fenster der Nebenhandlung geöffnet sein können, ohne
dass man sie bemerkt; die verschiedenen Handlungsebenen glichen der Polyphonie in der
Musik oder, in einem letzten Bild ausgedrückt, kommunizierten gleichsam miteinander, da
sie alle von der Haupthandlung abhingen und sich nach ihr richteten.4
Kugler betritt hier Neuland: Hat man in der Forschung bereits ein dicht geknüpftes Netz von
Verweisungszusammenhängen der einzelnen âventiuren Iweins vor und nach der
Spiegelachse seiner ,,Zwischeneinkehr" am Artushof aufeinander erkennen können5, so hat
meines Wissens bisher niemand eine derartige ,,Tiefenräumlichkeit"6 erkannt. Das ist in der
Tat eine neue Perspektive, die es genauer zu untersuchen gilt. Es ist aber auch eine
problematische Perspektive, wie ich hoffe, im Folgenden zeigen zu können. Bevor ich mich
dazu mit dem Iwein selbst auseinandersetzen kann, muss ich die Voraussetzungen prüfen,
auf denen Kuglers Theorie beruht, denn wenn das Fundament nicht trägt, ist auch das
Gebäude nicht stabil.
II) Das Fundament. Voraussetzungen: Thomas` von Aquin ,,De regimine
principum", die ,,Institutio Traiani", Johannes` von Salisbury ,,Policraticus", die
Fresken Ambrogio Lorenzettis und der Begriff der diskursiven Affinitäten
Selbstbewusst bezieht Kugler sich auf die ,,alte Vorstellung" der ,,organologische[n]
Herrschafts- und Staatsauffassung, die im europäischen Hochmittelalter weit verbreitet war"7
und führt als Beispiele den ,,Policraticus" Johannes` von Salisbury und Thomas` von Aquin
3 wobei ,,Herrschaft" nicht wörtlich verstanden werden soll; seine Herrschaft meint übertragen eine
Herrschaft auf der ,,Metaebene", Vgl. Kugler, S. 97.
4 Hier übernimmt Kugler von Bachtin den Begriff der ,,Dialogizität" und wandelt ihn für seine Zwecke
leicht ab; Vgl. Kugler, S. 98.
5 Haug, Walter: Die Wahrheit der Fiktion. Studien zur weltlichen und geistlichen Literatur des
Mittelalters und der frühen Neuzeit. Tübingen 2003. S. 227. Auch: Linke, Hansjürgen: Epische
Strukturen in der Dichtung Hartmanns von Aue. Untersuchungen zur Formkritik, Werkstruktur und
Vortragsgliederung. München 1968.
6 Kugler, S. 114.
7 Ders., S. 91.
4
,,De regimine principum" an.8 Obwohl er einräumt, dass im Hinblick auf die Ortho-Thematik
,,De regimine principum" an das Ende einer Entwicklung zu stellen sei9, bildet im Ganzen
doch Thomas von Aquin den gedanklichen Rahmen seiner Auseinandersetzung mit der
Organologie. Man ist also gezwungen, bei ihm eine gewisse Laxheit im Umgang mit der
Chronologie zu bemerken: ,,De regimine principum" entstand zwischen 1265 und 1266;
dagegen fällt Hartmanns literarische Schaffenszeit in die Jahre zwischen 1180 und 1200.10
Man könnte sogar noch weiter gehen und sagen, dass Hartmann wahrscheinlich längst tot
war, bevor Thomas von Aquin geboren wurde, er das Werk des Theologen also gar nicht
gekannt haben kann.
Um also Kuglers Interpretation des Iwein historisch abzusichern, muss man prüfen, ob die
Aussagen, die Thomas von Aquin zum Herrschaftsaufbau trifft, sich in ähnlicher Weise bei
Vorgängern bereits vorgebildet finden und man wird genau registrieren müssen, welche
Unterschiede zu verzeichnen sind.
II.1) Die Fürstenspiegel
Betrachtet man die Fürstenspiegeltradition, so kann man erkennen, dass der Gedanke einer
Wechselwirkung von Herrschertugend bzw. -tüchtigkeit und Wohlfahrt des Volkes bzw.
Fruchtbarkeit der Natur bereits in die Fürstenspiegel der Karolingerzeit eingeschrieben ist.11
Wilhelm Berges12 hält dagegen fest, dass von der karolingischen Tradition kein Weg ins
Hochmittelalter führt, vielmehr der ,,Policraticus" eine Zäsur darstellt, indem er, ohne auf die
karolingische Tradition zurückzugreifen, selbst zum Vorbild für die Weiterentwicklung der
Gattung wird.13 Damit weist er auf einen weiteren wichtigen Kritikpunkt hin: Bei aller
Entdeckerfreude muss man Fragen der Rezeptions- und Überlieferungsgeschichte im
Hinterkopf behalten. Leider hat man im Mittelalter immer mit Lücken im Quellenmaterial zu
kämpfen und muss sich deswegen oft mit Vermutungen und Konstruktionen anstelle von
8 Ders., Ebd.f.
9 Kugler verwendet die Partikel ,,noch": ,,Die alte Vorstellung, dass Herrscher und Herrschaft sich
verhielten wie Haupt und Glieder eines Körpers, prägt den Policraticus des Johannes von Salisbury
und findet sich theoretisch aufgehoben noch in Thomas` von Aquin Schrift De regimine principum.";
Ebd.
10 Christoph Cormeau und Wilhelm Störmer datieren den ,,Iwein" in die ersten Jahre des 13.
Jahrhunderts. Dazu: Cormeau, Christoph; Störmer, Wilhelm: Hartmann von Aue. Epoche- Werk-
Wirkung. München 1985. S. 31.
11 Es gibt z.B. im ,,Liber de rectoribus christianis" des Sedulius Scottus ein ,,Korrelatverhältnis zwischen
Herrschertugend, segensreicher Natur und Wohl des Volkes" und Hinkmar von Reims hat die Ideen
der Zeit in ,,De regis persona et regio ministerio" noch einmal gesammelt vorgetragen. Dazu Anton,
H.H.: Artikel ,,Fürstenspiegel". In: Lexikon des Mittelalters. Hrsg. von Robert-Henri Bautier [...]. Bd. 4,
München, Zürich 1989. Sp. 1040-1049.
12 Berges, Wilhelm: Die Fürstenspiegel des hohen und späten Mittelalters. Leipzig 1938.
13 Ders., S. 3f.; Auch Bumke, Joachim: Höfische Kultur. Literatur und Gesellschaft im hohen Mittelalter.
Bd. 2. München 1986. S. 383.
5
Gewissheiten begnügen. Wenn ich mich in dieser Hausarbeit neben ,,De regimine principum"
mit dem ,,Policraticus" und der ,,Institutio Traiani" beschäftige, dann weil ihnen in der
Entwicklung der Gattung der Fürstenspiegelliteratur Schlüsselstellungen zukommen.
Natürlich wäre im Sinne einer weiterführenden Beschäftigung zu prüfen, ob sich
Handschriften des ,,Policraticus" zu Hartmanns Zeit im Einflussgebiet der Zähringer
nachweisen lassen, damit mit einiger Berechtigung angenommen werden kann, Hartmann
habe die Handschriften gekannt haben können. Das führt überschreitet jedoch den Rahmen
dieser Arbeit, die sich damit zufrieden geben muss, aufgrund der erschlossenen Bedeutung
des Werkes und seines Entstehungszeitpunkts14 die Möglichkeit einzuräumen, dass es
Hartmann als Quelle gedient haben könnte.
Zunächst stellt sich die Frage, wie die Organologie und darin die Regiments-Theorie in
Thomas von Aquin ausgestaltet sind. Kugler paraphrasiert Thomas von Aquin dahingehend,
dass ein schlechter Herrscher, ein rex iniustus, nicht persönlich für die schlechten
Auswirkungen seiner Regentschaft verantwortlich sei, dass sich vielmehr der verheerende
Zustand des Gemeinwesens von selbst ,,wie eine ansteckende Krankheit" im Land
verbreite.15 Der Herrscher sei in diesem Bild der Krankheitsherd, verfüge also über ein
gleichsam übernatürliches Charisma, welches sich auf seine Umwelt übertrage.
Das ist so aber nicht korrekt. Thomas von Aquin spricht in ,,De regimine principum" nur an
sehr wenigen Stellen überhaupt über einen Zusammenhang von Herrscherverhalten und
Auswirkungen seiner Regentschaft. Am nächsten kommt dem eine Formulierung, welche die
Wohlfahrt von Land und Leuten daran knüpft, von einem einzigen Fürsten regiert zu werden
im Gegensatz zu einer gleichzeitigen Herrschaft mehrerer, einer Aristokratie oder in ihrer
entarteten Form einer Oligarchie.16 Das erklärt sich auch sinnvoll aus dem
Gesamtzusammenhang: Der Mensch als Gemeinschaftswesen ist auf seine Mitmenschen
angewiesen;17 da jedoch im gemeinsamen Miteinander unterschiedliche und oft auch
gegenläufige Interessen zutage treten, bedarf es des Herrschers als koordinierender Kraft,
welche für die Gleichgerichtetheit der Handlungen des Staatskörpers sorgt.18 Ein gutes
Regiment ist also Folge eines gelungenen Interessenausgleichs bzw. einer
Interessendurchsetzung seitens des Souveräns und nicht einer numinosen Strahlkraft des
14 Der ,,Policraticus" entstand 1159.
15 Kugler, S. 92.
16 ,,E contrario vero provinciae et civitates, quae sub uno rege reguntur, pace gaudent, iustitia florent,
et affluentia rerum laetantur."; Buch I Kap. 2, Mathis S. 4; auch ,, [...] quia dissentientibus principibus
consequens est ut in multitudine sequatur dissensio."; Buch I Kap. 5, Mathis S. 6.
17 Buch I Kap. 1, Mathis S. 1f.
18 ,,Multis enim existentibus hominibus et onoquoque id, quod est sibi congruum, providente, multitudo
in diversa dispergeretur, nisi etiam esset aliquis de eo, quod ad bonum multitudinis, pertinet, curam
habens [...]."; Buch I Kap. 1, Mathis S. 2.
6
herrscherlichen Charakters. Überhaupt kommt es auf die Herrscherpersönlichkeit eigentlich
nicht an, denn der rex iustus zeichnet sich zwar auch durch einige wünschenswerte
Charaktereigenschaften aus, im Wesentlichen aber durch verschiedene
Regierungsmaßnahmen, die er zu treffen hat. Und hier liegt in meinen Augen die
wesentliche Eigenart der Staatsutopie Thomas` von Aquin: Es ist eine kontraktualistische
Theorie, denn das Ideal der konstitutionellen Monarchie wird als relativ beste
Verfassungsform hervorgehoben19, das Königtum ist ein Amt20 und die Person des Königs
austauschbar.21
Schon daran kann man erkennen, dass es falsch ist, wenn Kugler sich auf Thomas von
Aquin bezieht.
Es ist aber auch von der ,,symbiotisch engen Verbindung"22 des Herrschers mit seinem
Herrschaftsbereich, die sich nach Kugler vor allem in dem quasi empathischen
Einfühlungsvermögen des Herrschers in den in der Natur ausgedrückten göttlichen Willen
ausdrückt, zumindest in dem als authentisch Thomas zugeschriebenen Teil der Abhandlung
,,De regimine principum"23, nicht viel zu finden. Der Herrscher ist zwar ein ,,Diener Gottes"24,
doch er richtet sich bei der Ausübung der Herrschaft nach der ,,Vernunft"25 und dem
,,Nutzen".26 Damit er nicht in einen Widerstreit der Pflichten gerät, wird der Herrscher nach
der thomasischen Lehre versuchen, die Vernunft mit dem göttlichen Willen in
Übereinstimmung zu bringen; es ist jedoch nicht zu übersehen, dass im Ganzen ,,De
regimine principum" einem sehr viel säkulareren Herrschaftsverständnis das Wort redet, als
beispielsweise der ,,Policraticus". Wieder scheint Kugler Thomas von Aquin nicht genau
gelesen zu haben.
Nun können wir uns dem ,,Policraticus" zuwenden und damit auch der ,,Institutio Traiani". Es
ist wichtig, die ,,Institutio Traiani" in diese Untersuchung miteinzubeziehen, auch wenn sie in
der Gattungsgeschichte der Fürstenspiegelliteratur kaum auf die nachfolgenden Schriften
eingewirkt hat27, weil sie von Johannes von Salisbury aufgegriffen und in sein Werk
eingebaut worden ist. Sie ist zudem einer der ersten Fürstenspiegel, der die organologische
19 Buch I Kap. 6.
20 Ebd., Kap. 7.
21 ,,Primo quidem, si ad ius multitudinis alicuius pertineat sibi providere de rege, non iniuste ab eadem
rex institutus potest destrui vel refrenari eius potestas, si potestate regia tyrannice abulatur." Buch I
Kap. 6, Mathis S. 7f.
22 Kugler, S. 92.
23 Er deckt sich mit der Teilübersetzung Schreyvogels und Matzens; Vgl. Matz, Ulrich: Nachwort. In:
Thomas von Aquin: Über die Herrschaft der Fürsten. Übersetzung von Friedrich Schreyvogel. Stuttgart
2004. S. 80.
24 ,,minister Dei"; Buch I Kap. 8, Mathis S. 10.
25 ,,ratio"; Buch I Kap. 2, Mathis S. 3.
26 ,,utilitas"; Buch I Kap., Mathis Ebd.
27 Berges, S. 42.
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