Das Gesetz der Volksrepublik China zum Schutz der Rechte und Interessen zurückgekehrter Auslandschinesen und Familienangehörigen

Autor: Duc-Hien Huynh
Fach: Südasienkunde, Südostasienkunde

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Details

Veranstaltung: Gesetzgebung u. Gesetzes- implementierung in der VRC
Institution/Hochschule: Universität zu Köln (Ostasiatisches Seminar)
Kategorie: Hauptseminararbeit
Jahr: 2007
Seiten: 18
Note: 1,3
Literaturverzeichnis: ~ 29  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 295 KB
Archivnummer: V89716
ISBN (E-Book): 978-3-638-03856-0
ISBN (Buch): 978-3-638-93547-0
Anmerkungen :
Die vorliegende Hausarbeit entstand im Rahmen des Hauptseminars "Gesetzgebung und Gesetzesimplementierung in der Volksrepublikchina" am Ostasiatischen Seminar an der Universität zu Köln (Sommersemester 2007) im Diplomstudiengang Regionalwissenschaften Ostasien.

Zusammenfassung / Abstract

Die Hausarbeit beschäftigt sich mit dem "Gesetz der Volksrepublik China zum Schutz der Rechte und Interessen zurückgekehrter Auslandschinesen und Familienangehörigen", auf Chinesisch "zhonghuarenmin gongheguo guiqiao qiaoyi quanyi baohu fa", welches 1991 in Kraft trat. Es ist das erste Spezial-Gesetz, welches die Auslandschinesen schützt. Die im Ausland lebenden Chinesen bzw. Nachkommen chinesischer Auswanderer stellen weltweit ein einmaliges Phänomen dar: In keinem anderen Land hat die Auswanderung so starke Auswirkungen auf das Mutterland wie in China und damit verbundenen auch soziale, wirtschaftliche und politische Konsequenzen. In der vorliegenden Arbeit werden wir dieses Phänomen unter verschiedenen Gesichtspunkten untersuchen. Zunächst werden Begrifflichkeiten und Zahlen bezüglich der „Auslandschinesen“ behandelt, da hier in der Literatur häufig Unklarheiten bestehen. Hierauf folgt ein kurzer historischer Rückblick auf die chinesische Auswanderung. Der Mittelteil der Arbeit befasst sich mit der Politik der chinesischen Regierung gegenüber den Auslandschinesen unter den Aspekten Wirtschaft, Rückkehr nach China und Eliten-Verlust. Danach folgt eine Darstellung des ersten chinesischen Gesetzes, welches sich speziell den Auslandschinesen widmet. Im Schlussteil ordnen wir die Stellung der Auslandschinesen ein.

Textauszug (computergeneriert)

Universität zu Köln, Ostasiatisches

Hauptseminar:

Gesetzgebung u. Gesetzes- implementierung in der VRC

Moderne China Studien

SS 2007


Das Gesetz der VRC zum Schutz der Rechte und Interessen zurückgekehrter

Auslandschinesen und Familienangehörigen



(

) 1










Köln, 23. August 2007



eingereicht von:

Duc-Hien Huynh

6. Semester Diplom Studiengang RWO

1 Vgl. JC Online - : http://ic.jcei.gov.cn/76/2005-5-21/49@229735.htm

(Zitat S.1/ Aufruf: 18.07.07).


Inhaltsverzeichnis

I. Vorwort 2

II. Hauptteil 2

1. Erfassung der Auslandschinesen 2

1.1 Begrifflichkeiten 2

1.2 Zahlen 3

2. Geschichte der chinesischen Diaspora 4

3. Politik des Festlandes gegenüber den Auslandschinesen 5

3.1 Kapital: Wirtschaftsfaktor Auslandschinesen 5

3.2 The Jews of the East und die Rückkehrer 7

3.3 Der

Brain Drain

/ Die Auslandschinesen 8

4. Das Gesetz

(kurz:

) / 8

4.1 Einleitung und Übersicht 8

4.2 Gründe für eine Revision und einige Änderungen 10

4.3 Aufbau und Besonderheiten 11

III. Fazit 13

IV. Anlagen: 14

V. Bibliographie 15

Gesetzestexte: 15

Literatur: 15

Internetseiten: 16

1


I. Vorwort

(

) 2

Die im Ausland lebenden Chinesen bzw. Nachkommen chinesischer Auswanderer stellen

weltweit ein einmaliges Phänomen dar: In keinem anderen Land hat die Auswanderung so

starke Auswirkungen auf das Mutterland wie in China und damit verbundenen auch soziale,

wirtschaftliche und politische Konsequenzen. In der vorliegenden Arbeit werden wir dieses

Phänomen unter verschiedenen Gesichtspunkten untersuchen.

Zunächst werden Begrifflichkeiten und Zahlen bezüglich der ,,Auslandschinesen" behandelt,

da hier in der Literatur häufig Unklarheiten bestehen. Hierauf folgt ein kurzer historischer

Rückblick auf die chinesische Auswanderung. Der Mittelteil der Arbeit befasst sich mit der

Politik der chinesischen Regierung gegenüber den Auslandschinesen unter den Aspekten

Wirtschaft, Rückkehr nach China und Eliten-Verlust. Danach folgt eine Darstellung des

ersten chinesischen Gesetzes, welches sich speziell den Auslandschinesen widmet. Im

Schlussteil ordnen wir die Stellung der Auslandschinesen ein.

II. Hauptteil

1. Erfassung der Auslandschinesen

1.1 Begrifflichkeiten

Allgemein werden Überseechinesen als diejenigen Chinesen definiert, welche außerhalb der

Grenzen der Volksrepublik China und dessen unmittelbaren Jurisdiktion leben. 3 Der

Ausdruck für Auslands- bzw. Überseechinesen lautet im Chinesischen

(huaqiao)

, was

soviel bedeutet wie

Chinesen, die im Ausland leben

.4 In den späten 1950er Jahren definierte

die Kommunistische Partei (KP) den Begriff

huaqiao

enger ­ demnach werden nur noch

Chinesen im Ausland mit chinesischer Staatsbürgerschaft als

huaqiao

angesehen. Bei den

Begriffen

(

huaren / huayi)5

handelt es sich um ethnische Chinesen; es sind

ausländische Staatsbürger chinesischer Abstammung, 6

auch

(

haiwai huaqiao

)

genannt.7

2 Vgl. JC Online: http://ic.jcei.gov.cn/76/2005-5-21/49@229735.htm

(Zitat S.1/ Aufruf: 18.07.07).

3 Vgl. Fitzgerald 1972: 35 und Wang 2003: 37.

4 Vgl. Chang 1969: 8.

5 Die KP unternimmt selten eine genaue Unterscheidung zwischen der Gruppe der

huaqiao

und denen der

huaren

bzw.

fasst beide Gruppen in der Doppelnennung

huaqiao huaren

zusammen, so dass wohl beide Gruppen in

China als eine große angesehen werden. Vgl. Barabantseva 2005: 8.

6 Vgl. Barabantseva 2005: 8 und Wang 1991: 8 /223.

7 Vgl. Wang 2003: 37.

2


Die Volksrepublik China (VRC) datierte für 1991 ca. 16 Millionen Huayi.8 Mit dem Begriff

(

tongbao

)

sind jeweils die chinesischen Landsleute aus Hongkong, Macao und Taiwan

gemeint.9

Sie zählen nicht zu den

huaqiao

und gelten nach § 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (1980)

als chinesische Staatsangehörige.10

Die Gruppe der

(

guiqiao

)

umfasst nach 1949 zurückgekehrte Auslandschinesen, deren

ständiger Wohnsitz (

dingju

) ehemals in Übersee war, sich nun aber in der VRC

befindet.11

Ihre Mehrheit kam in den 50er/60er Jahren aus Südostasien. Ein Teil der Rückkehrer kam

freiwillig zurück, der Großteil wurde gezwungen. 12 Die zwischen 1978 /79 aus Südvietnam

fliehenden

huaren

gelten auch als

guiqiao

.13 Schätzungen zufolge gibt es rund eine Million

guiqiao.

14 Die aufgrund Vertreibung zurückgekehrten Auslandschinesen werden als

(

guinanqiao

) bezeichnet.

(

qiaojuan/huajuan

) sind Nachkommen und

Familienangehörige von

huaqiao

(in direkter Linie15), die sich in der VRC aufhalten.16

1.2 Zahlen

Aufgrund verschiedener Definitionen und fehlenden Daten, lässt sich die zahlenmäßige

Verteilung der Auslandschinesen nicht genau angeben. 17 Nach der chinesischen

Gesetzgebung von 1909 galt für die chinesische Staatsbürgerschaft der Grundsatz

jus

sanguinis

(Prinzip der Blutabstammug), d.h. Kinder chinesischer Eltern, egal wo sie sich

befinden, galten stets als chinesische Staatsangehörige.18 Die KP dagegen wies das Prinzip

jus

sanguinis

ab, wodurch widerum Unstimmigkeiten in der Erfassung auftreten. 19 Die

chinesische Regierung spricht von 30 Millionen Überseechinesen (mit und ohne chinesische

8 Vgl. Ibid 1991: 223.

9 Vgl. Wang 1991: 225.

10 Vgl. Weggel 1999: 48.

11 Vgl. Tunö 2001: 915 und Vgl. Wang 1991: 227.

12 Vgl. Wang 1991: 227.

13 Vgl. Weggel 1999: 49.

14 Vgl. Wang 1991: 227ff.

15 Vgl. Weggel 1999: 49.

16 Schlüsselmerkmale der

guiqiao

/

qiaojuan

bestehen in den Kapital-Investitionen, finanziellen Spenden, etc. , welche

sie durch verwandte Auslandschinesen erhalten. Es gibt ca. 20 Millionen

qiaojuan

, wobei berücksichtigt werden muss,

dass nicht alle

qiaojuan

sich selbst als solche identifizieren. Vgl. Wang 1991: 227ff.

17 Vgl. Chang 1969: 18.

18 Vgl. Fitzgerald 1972: 3ff. und Chang 1969: 19.

19 Vgl. Fitzgerald 1972: 79.

3


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