Autor: Duc-Hien Huynh
Fach: Südasienkunde, Südostasienkunde
Details
Institution/Hochschule: Universität zu Köln (Ostasiatisches Seminar)
Jahr: 2007
Seiten: 18
Note: 1,3
Literaturverzeichnis: ~ 29 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 295 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-03856-0
ISBN (Buch): 978-3-638-93547-0
Die vorliegende Hausarbeit entstand im Rahmen des Hauptseminars "Gesetzgebung und Gesetzesimplementierung in der Volksrepublikchina" am Ostasiatischen Seminar an der Universität zu Köln (Sommersemester 2007) im Diplomstudiengang Regionalwissenschaften Ostasien.
Zusammenfassung / Abstract
Die Hausarbeit beschäftigt sich mit dem "Gesetz der Volksrepublik China zum Schutz der Rechte und Interessen zurückgekehrter Auslandschinesen und Familienangehörigen", auf Chinesisch "zhonghuarenmin gongheguo guiqiao qiaoyi quanyi baohu fa", welches 1991 in Kraft trat. Es ist das erste Spezial-Gesetz, welches die Auslandschinesen schützt. Die im Ausland lebenden Chinesen bzw. Nachkommen chinesischer Auswanderer stellen weltweit ein einmaliges Phänomen dar: In keinem anderen Land hat die Auswanderung so starke Auswirkungen auf das Mutterland wie in China und damit verbundenen auch soziale, wirtschaftliche und politische Konsequenzen. In der vorliegenden Arbeit werden wir dieses Phänomen unter verschiedenen Gesichtspunkten untersuchen. Zunächst werden Begrifflichkeiten und Zahlen bezüglich der „Auslandschinesen“ behandelt, da hier in der Literatur häufig Unklarheiten bestehen. Hierauf folgt ein kurzer historischer Rückblick auf die chinesische Auswanderung. Der Mittelteil der Arbeit befasst sich mit der Politik der chinesischen Regierung gegenüber den Auslandschinesen unter den Aspekten Wirtschaft, Rückkehr nach China und Eliten-Verlust. Danach folgt eine Darstellung des ersten chinesischen Gesetzes, welches sich speziell den Auslandschinesen widmet. Im Schlussteil ordnen wir die Stellung der Auslandschinesen ein.
Textauszug (computergeneriert)
Universität zu Köln, Ostasiatisches
Hauptseminar:
Gesetzgebung u. Gesetzes- implementierung in der VRC
Moderne China Studien
SS 2007
Das Gesetz der VRC zum Schutz der Rechte und Interessen zurückgekehrter
Auslandschinesen und Familienangehörigen
(
) 1
Köln, 23. August 2007
eingereicht von:
Duc-Hien Huynh
6. Semester Diplom Studiengang RWO
1 Vgl. JC Online - : http://ic.jcei.gov.cn/76/2005-5-21/49@229735.htm
(Zitat S.1/ Aufruf: 18.07.07).
Inhaltsverzeichnis
I. Vorwort 2
II. Hauptteil 2
1. Erfassung der Auslandschinesen 2
1.1 Begrifflichkeiten 2
1.2 Zahlen 3
2. Geschichte der chinesischen Diaspora 4
3. Politik des Festlandes gegenüber den Auslandschinesen 5
3.1 Kapital: Wirtschaftsfaktor Auslandschinesen 5
3.2 The Jews of the East und die Rückkehrer 7
3.3 Der
Brain Drain
/ Die Auslandschinesen 8
4. Das Gesetz
(kurz:
) / 8
4.1 Einleitung und Übersicht 8
4.2 Gründe für eine Revision und einige Änderungen 10
4.3 Aufbau und Besonderheiten 11
III. Fazit 13
IV. Anlagen: 14
V. Bibliographie 15
Gesetzestexte: 15
Literatur: 15
Internetseiten: 16
1
I. Vorwort
(
) 2
Die im Ausland lebenden Chinesen bzw. Nachkommen chinesischer Auswanderer stellen
weltweit ein einmaliges Phänomen dar: In keinem anderen Land hat die Auswanderung so
starke Auswirkungen auf das Mutterland wie in China und damit verbundenen auch soziale,
wirtschaftliche und politische Konsequenzen. In der vorliegenden Arbeit werden wir dieses
Phänomen unter verschiedenen Gesichtspunkten untersuchen.
Zunächst werden Begrifflichkeiten und Zahlen bezüglich der ,,Auslandschinesen" behandelt,
da hier in der Literatur häufig Unklarheiten bestehen. Hierauf folgt ein kurzer historischer
Rückblick auf die chinesische Auswanderung. Der Mittelteil der Arbeit befasst sich mit der
Politik der chinesischen Regierung gegenüber den Auslandschinesen unter den Aspekten
Wirtschaft, Rückkehr nach China und Eliten-Verlust. Danach folgt eine Darstellung des
ersten chinesischen Gesetzes, welches sich speziell den Auslandschinesen widmet. Im
Schlussteil ordnen wir die Stellung der Auslandschinesen ein.
II. Hauptteil
1. Erfassung der Auslandschinesen
1.1 Begrifflichkeiten
Allgemein werden Überseechinesen als diejenigen Chinesen definiert, welche außerhalb der
Grenzen der Volksrepublik China und dessen unmittelbaren Jurisdiktion leben. 3 Der
Ausdruck für Auslands- bzw. Überseechinesen lautet im Chinesischen
(huaqiao)
, was
soviel bedeutet wie
Chinesen, die im Ausland leben
.4 In den späten 1950er Jahren definierte
die Kommunistische Partei (KP) den Begriff
huaqiao
enger demnach werden nur noch
Chinesen im Ausland mit chinesischer Staatsbürgerschaft als
huaqiao
angesehen. Bei den
Begriffen
(
huaren / huayi)5
handelt es sich um ethnische Chinesen; es sind
ausländische Staatsbürger chinesischer Abstammung, 6
auch
(
haiwai huaqiao
)
genannt.7
2 Vgl. JC Online: http://ic.jcei.gov.cn/76/2005-5-21/49@229735.htm
(Zitat S.1/ Aufruf: 18.07.07).
3 Vgl. Fitzgerald 1972: 35 und Wang 2003: 37.
4 Vgl. Chang 1969: 8.
5 Die KP unternimmt selten eine genaue Unterscheidung zwischen der Gruppe der
huaqiao
und denen der
huaren
bzw.
fasst beide Gruppen in der Doppelnennung
huaqiao huaren
zusammen, so dass wohl beide Gruppen in
China als eine große angesehen werden. Vgl. Barabantseva 2005: 8.
6 Vgl. Barabantseva 2005: 8 und Wang 1991: 8 /223.
7 Vgl. Wang 2003: 37.
2
Die Volksrepublik China (VRC) datierte für 1991 ca. 16 Millionen Huayi.8 Mit dem Begriff
(
tongbao
)
sind jeweils die chinesischen Landsleute aus Hongkong, Macao und Taiwan
gemeint.9
Sie zählen nicht zu den
huaqiao
und gelten nach § 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (1980)
als chinesische Staatsangehörige.10
Die Gruppe der
(
guiqiao
)
umfasst nach 1949 zurückgekehrte Auslandschinesen, deren
ständiger Wohnsitz (
dingju
) ehemals in Übersee war, sich nun aber in der VRC
befindet.11
Ihre Mehrheit kam in den 50er/60er Jahren aus Südostasien. Ein Teil der Rückkehrer kam
freiwillig zurück, der Großteil wurde gezwungen. 12 Die zwischen 1978 /79 aus Südvietnam
fliehenden
huaren
gelten auch als
guiqiao
.13 Schätzungen zufolge gibt es rund eine Million
guiqiao.
14 Die aufgrund Vertreibung zurückgekehrten Auslandschinesen werden als
(
guinanqiao
) bezeichnet.
(
qiaojuan/huajuan
) sind Nachkommen und
Familienangehörige von
huaqiao
(in direkter Linie15), die sich in der VRC aufhalten.16
1.2 Zahlen
Aufgrund verschiedener Definitionen und fehlenden Daten, lässt sich die zahlenmäßige
Verteilung der Auslandschinesen nicht genau angeben. 17 Nach der chinesischen
Gesetzgebung von 1909 galt für die chinesische Staatsbürgerschaft der Grundsatz
jus
sanguinis
(Prinzip der Blutabstammug), d.h. Kinder chinesischer Eltern, egal wo sie sich
befinden, galten stets als chinesische Staatsangehörige.18 Die KP dagegen wies das Prinzip
jus
sanguinis
ab, wodurch widerum Unstimmigkeiten in der Erfassung auftreten. 19 Die
chinesische Regierung spricht von 30 Millionen Überseechinesen (mit und ohne chinesische
8 Vgl. Ibid 1991: 223.
9 Vgl. Wang 1991: 225.
10 Vgl. Weggel 1999: 48.
11 Vgl. Tunö 2001: 915 und Vgl. Wang 1991: 227.
12 Vgl. Wang 1991: 227.
13 Vgl. Weggel 1999: 49.
14 Vgl. Wang 1991: 227ff.
15 Vgl. Weggel 1999: 49.
16 Schlüsselmerkmale der
guiqiao
/
qiaojuan
bestehen in den Kapital-Investitionen, finanziellen Spenden, etc. , welche
sie durch verwandte Auslandschinesen erhalten. Es gibt ca. 20 Millionen
qiaojuan
, wobei berücksichtigt werden muss,
dass nicht alle
qiaojuan
sich selbst als solche identifizieren. Vgl. Wang 1991: 227ff.
17 Vgl. Chang 1969: 18.
18 Vgl. Fitzgerald 1972: 3ff. und Chang 1969: 19.
19 Vgl. Fitzgerald 1972: 79.
3
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