Register or log in at GRIN

Your e-mail-address or password is wrong
Register now
For new authors: free, easy and fast
This will be used as your user name, please specify a valid e-mail address

Lost password

Your e-mail-address or password is wrong

Request a new password
Wann dürfen Kundenwünsche und -vorbehalte zur Besetzung einer Stelle nur mit Män... close

Please wait

Please install the Adobe Flash Player if no e-book is displayed.

Wann dürfen Kundenwünsche und -vorbehalte zur Besetzung einer Stelle nur mit Männern oder Frauen führen?

Scholary Paper (Seminar), 2007, 14 Pages
Author: B.A. Anita Rückert
Subject: Law - Civil / Private / Industrial / Labour

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2007
Pages: 14
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 5  Entries
Language: German
Archive No.: V90203
ISBN (E-book): 978-3-638-04461-5
ISBN (Book): 978-3-638-94111-2
File size: 116 KB

Abstract

Am 18.08.2006 trat das neue AGG in Kraft, welches die alten Bestimmungen der §§ 611 a und b, 612 BGB zur Diskriminierung außer Kraft setzte. Ziel dieses Gesetzes ist es nach § 1 AGG, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. In dieser Arbeit sollen die Rechtfertigungsgründe des AGG erörtert werden, die eine geschlechtsspezifische Stellenbesetzung infolge von Kundenwünschen begründen können. Die §§ 611 a und b BGB (Geschlechtsbezogene Benachteiligung und Arbeitsplatzausschreibung) sind mit dem AGG außer Kraft getreten. Die umfangreiche Rechtsprechung kann jedoch auch zukünftig als Auslegungshilfe für die teilweise inhaltsgleichen Regelungen des AGG herangezogen werden.1 Bei der unmittelbaren und der mittelbarem Benachteiligung i.S.d. § 3 AGG ist eine Rechtfertigung der Benachteiligung möglich. Bezüglich des Geschlechts greifen jedoch nur § 8 I AGG - Zulässige unterschiedliche Benachteiligung wegen beruflicher Anforderung - oder die zulässige unterschiedliche Behandlung wegen einer positiven Maßnahme nach § 5 AGG. Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines des in § 1 AGG genannten Grundes ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderungen angemessen sind. § 8 I AGG setzt somit Art. 4 Abs. 1 der Richtlinien 2000/43/EG2 und 2000/78/EG3 und Art. 2 Abs. 6 der Richtlinie 76/207/EWG4 um. Nach dem EuGH ist der Rechtfertigungsgrund eng auszulegen und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit anzuwenden.5 Zwar können Unternehmer im Rahmen der freien unternehmerischen Entscheidung festlegen, welche Anforderungen bzw. Qualifikationen für bestimmte Stellen gefordert werden und somit auch auf die Kundenwünsche eingehen, jedoch müssen auch diese Anforderungen wesentliche und entscheidende Kriterien für die Tätigkeit darstellen.


Excerpt (computer-generated)

Universität Hamburg

Department Wirtschaft und Politik

Fachgebiet Rechtswissenschaften

Gender & Recht I: Arbeitsrecht WS07

Wann dürfen Kundenwünsche und -vorbehalte zur Besetzung einer

Stelle nur mit Männern oder Frauen führen?

von

Anita Rückert

Referat vom 22.11.2007

Ausarbeitung als Hausarbeit

Abgabe bis 08.02.2008


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 1

2. Rechtfertigungsgründe 1

2.1. Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher

Anforderungen nach § 8 AGG 1

2.2. Positive Maßnahmen nach § 5 AGG 5

2.3. Beispiele zulässiger unterschiedlicher Behandlung 5

3. Fazit 10

4. Literaturverzeichnis 11

II


1. Einleitung

Am 18.08.2006 trat das neue AGG in Kraft, welches die alten Bestimmungen der §§

611 a und b, 612 BGB zur Diskriminierung außer Kraft setzte. Ziel dieses Gesetzes

ist es nach § 1 AGG, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der

ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Be-

hinderung, des Alters oder der sexuel en Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

In dieser Arbeit sol en die Rechtfertigungsgründe des AGG erörtert werden, die eine

geschlechtsspezifische Stel enbesetzung infolge von Kundenwünschen begründen

können.

2. Rechtfertigungsgründe

Die §§ 611 a und b BGB (Geschlechtsbezogene Benachteiligung und Arbeitsplatz-

ausschreibung) sind mit dem AGG außer Kraft getreten. Die umfangreiche Recht-

sprechung kann jedoch auch zukünftig als Auslegungshilfe für die teilweise inhalts-

gleichen Regelungen des AGG herangezogen werden.1

Bei der unmittelbaren und der mittelbarem Benachteiligung i.S.d. § 3 AGG ist eine

Rechtfertigung der Benachteiligung möglich. Bezüglich des Geschlechts greifen je-

doch nur § 8 I AGG - Zulässige unterschiedliche Benachteiligung wegen beruflicher

Anforderung - oder die zulässige unterschiedliche Behandlung wegen einer positiven

Maßnahme nach § 5 AGG.

2.1. Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderun-

gen nach § 8 AGG

Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines des in § 1 AGG genannten Grundes

ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der

Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anfor-

derung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderungen angemessen

sind.

§ 8 I AGG setzt somit Art. 4 Abs. 1 der Richtlinien 2000/43/EG2 und 2000/78/EG3 und

Art. 2 Abs. 6 der Richtlinie 76/207/EWG4 um.

1 Roesner, Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, S. 8

2 LuchK/Anhang, S. 361 ff.

3 LuchK/Anhang, S. 374 ff.

4 LuchK/Anhang, S. 393 ff.

1



Comments

No comments yet

Add Comment
Your comment is reviewed before being published

Other users also were interested in the following titles:

Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit

Author: Claudia Nickel
Presentations, Models, Tutorials, Instructions, 2006 Download as PDF-file for 4,99 EUR

Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens

Author: Maik Philipp
Presentations, Models, Tutorials, Instructions, 2004 Download as PDF-file for 5,99 EUR

This text can be quoted and accessed from this url:

http://www.grin.com/e-book/90203/wann-duerfen-kundenwuensche-und-vorbehalte-zur-besetzung-einer-stelle
please wait Please wait