Analyse und Bewertung des Nahverkehrsplans der Stadt Chemnitz

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Details
Autor: Anonym
Fach: Verkehrswissenschaft
Institution/Hochschule: Hochschule Heilbronn (Hochschule Heilbronn)
Jahr: 2007
Seiten: 21
Note: 2,0
Literaturverzeichnis: ~ 6 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 130 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-04861-3
ISBN (Buch): 978-3-638-94505-9
Zusammenfassung / Abstract
Die Ursache für die Einführung des Nahverkehrsplans ist das Regionalisierungsgesetz, welches am 27. Dezember 1993 innerhalb der Gesetze zur Neuordnung des Eisenbahnwesens erlassen wurde. Das „Gesetz zur Regionalisierung des Personennahverkehrs“ trat am 1. Januar 1996 durch Artikel vier des Eisenbahnneuordnungsgesetzes in Kraft. Vordergründig dient diese Verordnung zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV und versteht sich als Aufgabe der Daseinsvorsorge. Des Weiteren wird der ÖPNV definiert. Das heißt, dass die Mehrheit der zu befördernden Personen eine Reiseweite von 50km oder eine Reisezeit von einer Stunde nicht überschreiten dürfen. Außerdem regelt das Gesetz die Finanzierung des ÖPNV und dessen Überprüfung. Die ersten Generationen der Nahverkehrspläne mussten bis Ende 1998 erstellt werden. Am Anfang der Arbeit werden die rechtlichen Grundlagen zum Nahverkehrsplan dargestellt und die wichtigsten Grundkenntnisse vermittelt. In dieser Ausarbeitung steht die Analyse des Nahverkehrsplans der Stadt Chemnitz im Mittelpunkt, daher müssen vorerst die Richtlinien vom Freistaat Sachsen erläutert werden. Durch die Betrachtung der Stadt Chemnitz und der Organisationsstruktur des Nahverkehrsplans, wird die Voraussetzung für die folgende Analyse und Bewertung des Nahverkehrsplans geschaffen. Am Ende folgt eine kurze Zusammenfassung. Diese Arbeit wurde in dieser Form untergliedert, um sich anfangs mit der Thematik vertraut zu machen und das Grundlagenwissen zu sichern, welches dann im Hauptteil zum besseren Verständnis erforderlich ist. Die Zielstellung dieser Arbeit besteht darin, über allgemeine Grundkenntnisse des NVP zu informieren und einen Überblick über die Qualität des Nahverkehrsplans der Stadt Chemnitz zu vermitteln.
Textauszug (computergeneriert)
Fakultät für Wirtschaft 1
Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik
Nahverkehrs- und Raumplanung
Wintersemester 2007/2008
Analyse und Bewertung des Nahverkehrsplans
der Stadt Chemnitz
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis III
1 Einleitung 1
2 Nahverkehrsplan 2
2.1 Rechtliche Aspekte 2
2.2 Wichtige Grundlagen 3
3 Richtlinien zur Erstellung von Nahverkehrsplänen in Sachsen 5
3.1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums 5
3.2 ÖPNVG im Freistaat Sachsen 6
4 Vorbemerkungen zum Nahverkehrsplan der Stadt Chemnitz 7
4.1 Die Stadt Chemnitz 7
4.2 Organisationsstruktur 7
5 Analyse des Nahverkehrsplans der Stadt Chemnitz 8
5.1 Bestandsaufnahme 8
5.2 Bewertung der Bestandsaufnahme 9
5.3 Verkehrsprognose ÖPNV 10
5.4 Gestaltung des ÖPNV 11
5.5 Vernetzung einzelner Verkehrsträger 12
5.6 Verkehrsinfrastruktur 13
5.7 Finanzierung des ÖPNV 14
5.8 Überblick der Bewertung in tabellarischer Form 15
6 Fazit 16
Literaturverzeichnis IV
II
Abkürzungsverzeichnis
CVAG
Chemnitzer Verkehrsaktiengesellschaft
MIV motorisierter
Individualverkehr
ÖPNV Öffentlicher
Personennahverkehr
ÖPNVG
Öffentliche Personennahverkehrsgesetz
PBefG Personenbeförderungsgesetz
SPNV Schienenpersonennahverkehr
VDV
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
III
1 Einleitung
Die Ursache für die Einführung des Nahverkehrsplans ist das
Regionalisierungsgesetz, welches am 27. Dezember 1993 innerhalb der Gesetze zur
Neuordnung des Eisenbahnwesens erlassen wurde. Das ,,Gesetz zur
Regionalisierung des Personennahverkehrs" trat am 1. Januar 1996 durch Artikel
vier des Eisenbahnneuordnungsgesetzes in Kraft. Vordergründig dient diese
Verordnung zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit
Verkehrsleistungen im ÖPNV und versteht sich als Aufgabe der Daseinsvorsorge.1
Des Weiteren wird der ÖPNV definiert. Das heißt, dass die Mehrheit der zu
befördernden Personen eine Reiseweite von 50km oder eine Reisezeit von einer
Stunde nicht überschreiten dürfen. Außerdem regelt das Gesetz die Finanzierung
des ÖPNV und dessen Überprüfung. Die ersten Generationen der Nahverkehrspläne
mussten bis Ende 1998 erstellt werden.
Am Anfang der Arbeit werden die rechtlichen Grundlagen zum Nahverkehrsplan
dargestellt und die wichtigsten Grundkenntnisse vermittelt. In dieser Ausarbeitung
steht die Analyse des Nahverkehrsplans der Stadt Chemnitz im Mittelpunkt, daher
müssen vorerst die Richtlinien vom Freistaat Sachsen erläutert werden. Durch die
Betrachtung der Stadt Chemnitz und der Organisationsstruktur des
Nahverkehrsplans, wird die Voraussetzung für die folgende Analyse und Bewertung
des Nahverkehrsplans geschaffen. Am Ende folgt eine kurze Zusammenfassung.
Diese Arbeit wurde in dieser Form untergliedert, um sich anfangs mit der Thematik
vertraut zu machen und das Grundlagenwissen zu sichern, welches dann im
Hauptteil zum besseren Verständnis erforderlich ist.
Die Zielstellung dieser Arbeit besteht darin, über allgemeine Grundkenntnisse des
NVP zu informieren und einen Überblick über die Qualität des Nahverkehrsplans der
Stadt Chemnitz zu vermitteln.
1 Vgl. Girnau (Hrsg.)
(1995), S. 1.
1
2 Nahverkehrsplan
2.1 Rechtliche Aspekte
Aufgrund der Verabschiedung des Regionalisierungsgesetzes wurde auch das
PBefG im Jahr 1993 überarbeitet, in welchem Gesetz sich der Nahverkehrsplan
daraufhin erstmals integrierte. Die rechtlichen Voraussetzungen für den
Nahverkehrsplan sind in zwei Paragraphen des PBefG verankert:
PBefG § 8 Abs. 3
[§ 8 Förderung der Verkehrsbedienung und Ausgleich der
Verkehrsinteressen im öffentlichen Verkehr]
(3) Die Genehmigungsbehörde hat (...) zu sorgen. Sie hat dabei einen vom
Aufgabenträger beschlossenen Nahverkehrsplan zu berücksichtigen, der
vorhandene Verkehrsstrukturen beachtet, unter Mitwirkung der vorhandenen
Unternehmer zustande gekommen ist und nicht zur Ungleichbehandlung von
Unternehmern führt. (...)
Die Fortschreibung des Paragraphen würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen.
Inhaltlich führt dieser Paragraph noch folgende wichtige Kriterien auf, die bei der
Erstellung des Nahverkehrsplans zu berücksichtigen sind:
· Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätseinschränkung
· Nahverkehrsplan ist Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV
· Aufstellung sowie Bestimmung des Aufgabenträgers regeln die Länder
·
unter bestimmten Umständen gilt das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen nicht für die Vereinigung von
Verkehrsunternehmen
· diese müssen bei der Genehmigungsbehörde angemeldet werden2
PBefG § 13 Abs. 2a
[§ 13 Voraussetzung der Genehmigung]
(2a) ,,Die Genehmigung ist zu versagen, wenn für die Umsetzung der
Verkehrsleistung im Sinne von § 8 Abs. 3 Sätze 2 und 3 nicht diejenige Lösung
2 Vgl. PbefG § 8 Absatz 3.
2
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