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Ökonomische Instrumente im Kontext der europäischen Wasserrahmenrichtlinie

Essay, 2008, 11 Seiten
Autor: Lars Matschenz
Fach: Umweltwissenschaften

Details

Veranstaltung: Grundlagen der Umweltpolitik und Umweltökonomie
Institution/Hochschule: Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Tags: Instrumente, Kontext, Wasserrahmenrichtlinie, Grundlagen, Umweltpolitik, Umweltökonomie
Kategorie: Essay
Jahr: 2008
Seiten: 11
Note: 1,7
Literaturverzeichnis: ~ 4  Einträge
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V90877
ISBN (E-Book): 978-3-638-05310-5
ISBN (Buch): 978-3-638-94933-0
Dateigröße: 600 KB

Zusammenfassung / Abstract

Europa leidet allgemein nicht an Wasserknappheit. Jedoch ist die Qualität der Gewässer nicht in allen Gebieten zufrieden stellend. Wasser bildet eine Grundlage des Lebens und stellt eine wichtige Ressource für den Menschen dar. So sind Landwirtschaft, Fischerei, Energieerzeugung, Industrie, Verkehr und Tourismus vom Wasser abhängig und somit bildet Wasser auch eine Grundlage des Wohlstands in Europa. Im globalen Kontext ist Wasser eine knappe Ressource. Die Vereinten Nationen riefen daher das Jahr 2003 zum „Internationalen Jahr des Süßwassers“ aus (begründet in der Resolution 55/196), um auf eine nachhaltige Nutzung der Ressource Wasser aufmerksam zu machen. Bereits im Jahr 2000 trat nach fünfjährigem Diskussions- und Konsultationsprozess am 22. Dezember die „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ (WRRL) in Kraft. Ziel der WRRL ist die Erreichung eines „guten Zustands“ für alle Gewässer im europäischen Raum. Die unterschiedlichen Gesetzgebungen der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU sollen vereinheitlicht werden und eine neue Phase der modernen Gewässerpolitik eingeleitet werden. So bildet die WRRL eine Harmonisierung der nationalen Vorschriften und bietet einen medienübergreifenden Ansatz. Mit der WRRL sollte ein Ordnungsrahmen geschaffen werden, der die Binnenoberflächengewässer, das Grundwasser und die Übergangs- und Küstengewässer einbezieht. Die Qualität der Gewässer soll sich nicht nur nicht weiter verschlechtern, sondern auch verbessern. Dies soll durch Schutz-, Verbesserungs- und Sanierungsaufgaben sichergestellt werden. Ein weiterer Kernpunkt der WRRL ist eine Kostendeckung der Wasserdienstleistung zu erreichen. Dies bedeutet, dass nach dem Verursacherprinzip einzelne Wirtschaftszweige einen Beitrag zur Kostendeckung der Wasserdienstleistung leisten. Hier findet eine Internalisierung von Umwelt- und Ressourcenkosten unter dem Einsatz wirtschaftlicher Instrumente statt. Hiermit sollen Anreize für einen sparsameren und effizienteren Umgang mit der Ressource Wasser geschaffen werden. Dies stellt eine der wichtigsten Neuerungen im Wasserrecht dar.


Textauszug (computergeneriert)

Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin

Grundlagen der Umweltpolitik und Umweltökonomie

Wintersemester 2007/2008

Hausarbeit zum Thema:

Ökonomische Instrumente im Kontext der

europäischen Wasserrahmenrichtlinie

von

Lars Matschenz


Ökonomische Instrumente im Kontext der europäischen Wasserrahmenrichtlinie

Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung 3

2.Inhalte der Wasserrahmenrichtlinie

4

2.1.Umsetzungsprozess 4

2.2.Umweltziele 5

2.3.Bestandsaufnahme 5

2.4.Maßnahmenprogramme 6

3.Internalisierung von Umwelt- und Ressourcenkosten

6

4.Ausblick

8

5.Literaturverzeichnis 10

2


Ökonomische Instrumente im Kontext der europäischen Wasserrahmenrichtlinie

1. Einleitung

Europa leidet allgemein nicht an Wasserknappheit. Jedoch ist die Qualität der

Gewässer nicht in allen Gebieten zufrieden stellend. Wasser bildet eine Grundlage

des Lebens und stellt eine wichtige Ressource für den Menschen dar. So sind Land-

wirtschaft, Fischerei, Energieerzeugung, Industrie, Verkehr und Tourismus vom

Wasser abhängig und somit bildet Wasser auch eine Grundlage des Wohlstands in

Europa.

Im globalen Kontext ist Wasser eine knappe Ressource. Die Vereinten Natio-

nen riefen daher das Jahr 2003 zum ,,Internationalen Jahr des Süßwassers" aus (be-

gründet in der Resolution 55/196), um auf eine nachhaltige Nutzung der Ressource

Wasser aufmerksam zu machen. Bereits im Jahr 2000 trat nach fünfjährigem

Diskussions- und Konsultationsprozess am 22. Dezember die ,,Richtlinie 2000/60/EG

des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung

eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasser-

politik" (WRRL) in Kraft. Ziel der WRRL ist die Erreichung eines ,,guten Zustands" für

alle Gewässer im europäischen Raum. Die unterschiedlichen Gesetzgebungen der

einzelnen Mitgliedsstaaten der EU sollen vereinheitlicht werden und eine neue Phase

der modernen Gewässerpolitik eingeleitet werden.1 So bildet die WRRL eine Harmo-

nisierung der nationalen Vorschriften und bietet einen medienübergreifenden An-

satz.2

Mit der WRRL sollte ein Ordnungsrahmen geschaffen werden, der die Bin-

nenoberflächengewässer, das Grundwasser und die Übergangs- und Küstengewäs-

ser einbezieht. Die Qualität der Gewässer soll sich nicht nur nicht weiter verschlech-

tern, sondern auch verbessern.3 Dies soll durch Schutz-, Verbesserungs- und Sanie-

rungsaufgaben sichergestellt werden.4 Ein weiterer Kernpunkt der WRRL ist eine

Kostendeckung der Wasserdienstleistung zu erreichen. Dies bedeutet, dass nach

dem Verursacherprinzip einzelne Wirtschaftszweige einen Beitrag zur Kostende-

ckung der Wasserdienstleistung leisten. Hier findet eine Internalisierung von Umwelt-

und Ressourcenkosten unter dem Einsatz wirtschaftlicher Instrumente statt. Hiermit

1 Vgl. Hödl, 2005, S. 17 f.

2 Vgl. Hentschel, 2005, S. 37

3 Vgl. Hödl, 2005, S. 44

4 Vgl. Hödl, 2005, S. 46

3



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