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Der Unesco Rahmenaktionsplan - Anspruch und Wirkung

Termpaper, 2006, 16 Pages
Author: Julia Kuhne
Subject: Pedagogy - School System, Educational and School Politics

Details

Category: Termpaper
Year: 2006
Pages: 16
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 12  Entries
Language: German
Archive No.: V91707
ISBN (E-book): 978-3-638-04114-0

File size: 178 KB

Abstract

Mit dem Zusammenwachsen der Staaten durch den Prozess der Globalisierung spielen internationale Institutionen eine immer wichtiger werdende Rolle. So nimmt auch die UNESCO als Sonderorganisation der Vereinten Nationen eine hervorragende Stellung ein, sie verfolgt u.a. das Ziel, ein gewisses Maß an Bildung überall auf der Welt zu si-chern: „Since its (the UNESCO’s) creation in 1945, it has worked to improve education worldwide through technical advice, standard setting, innovative projects, capacity-building and networking“. Dabei steht seit einigen Jahren die so genannte Menschenrechtsbildung oder auch –erziehung im Vordergrund. Im Jahr 1995 wurde der Rahmenaktionsplan zur Erziehung für Frieden, Menschenrechte und Demokratie verabschiedet. Dieser stellt ein Dokument des oben genannten „standard setting“ dar und soll im ersten Teil dieser Arbeit vorgestellt werden. Es wird auf die Ziele von Menschenrechtsbildung und auf deren Methoden eingegangen. Wie und wo soll Menschenrechtsbildung stattfinden, wer sind die Akteure und was kann man sich unter einer Kultur des Friedens vorstellen? Dies sind einige der Fragen, die sich hier stellen. In einem zweiten Teil soll dann ein Abgleich dieser Ziele mit den Umsetzungsvorschlägen stattfinden, sowohl auf die Methoden als auch auf die Inhalte bezogen. Es wird untersucht, welche Forderungen der Rahmenaktionsplan an sich selber stellt, ob sie tatsächlich erfüllt werden, wie Menschenrechtsbildung wirksam sein kann und ob man mit dem Plan in der Hand in die Menschenrechtsbildung beginnen kann. Darauf folgen zwei Beispiele, die die Umsetzung der genannten Vorstellungen von Menschenrechtsbildung für Europa (der Kompass) bzw. für Deutschland (KMK-Empfehlung) widerspiegeln. Es sind zwei Modelle der Umsetzung des Planes, eines als absolutes Praxisbeispiel, das andere sehr theoretisch-abstrakt. Der fünfte Teil wirft einen blick auf ein Folgedokument der Vereinten Nationen zum Thema der Menschenrechtsbildung, bevor im sechsten Teil ein Resumée gezogen wird.


Excerpt (computer-generated)

WWU-Münster

Lehreinheit Erziehungswissenschaft

Seminar: Menschenrechtsbildung in der Einwanderungsgesellschaft

Wintersemester: 05/06

Der UNESCO Rahmenaktionsplan ­

Anspruch und Wirkung


INHALT

1. Einleitung 3

2. Der

Rahmenaktionsplan 4

2.1

Ziele von Menschenrechtsbildung 4

2.2

Instrumentarium und Methoden 6

3. Kritischer

Abgleich 7

3.1

Auf dem Weg: die Methoden 7

3.2

Inhalte der MRB - Dialoge fördern 9

4. Umsetzung 10

4.1

Der europäische Kompass 10

4.2

Deutschland ­ Menschenrechtsland? 12

5. Fortentwicklung 13

6. Schlussbemerkung 14

Literatur 15

2


1. Einleitung

Mit dem Zusammenwachsen der Staaten durch den Prozess der Globalisierung spielen

internationale Institutionen eine immer wichtiger werdende Rolle. So nimmt auch die

UNESCO als Sonderorganisation der Vereinten Nationen eine hervorragende Stellung

ein, sie verfolgt u.a. das Ziel, ein gewisses Maß an Bildung überall auf der Welt zu si-

chern: ,,Since its (the UNESCO′s) creation in 1945, it has worked to improve education

worldwide through technical advice, standard setting, innovative projects, capacity-

building and networking".1

Dabei steht seit einigen Jahren die so genannte Menschenrechtsbildung oder auch ­

erziehung im Vordergrund. Im Jahr 1995 wurde der Rahmenaktionsplan zur Erziehung

für Frieden, Menschenrechte und Demokratie verabschiedet. Dieser stellt ein Dokument

des oben genannten ,,standard setting" dar und soll im ersten Teil dieser Arbeit vorge-

stellt werden. Es wird auf die Ziele von Menschenrechtsbildung und auf deren Metho-

den eingegangen. Wie und wo soll Menschenrechtsbildung stattfinden, wer sind die

Akteure und was kann man sich unter einer Kultur des Friedens vorstellen? Dies sind

einige der Fragen, die sich hier stellen. In einem zweiten Teil soll dann ein Abgleich

dieser Ziele mit den Umsetzungsvorschlägen stattfinden, sowohl auf die Methoden als

auch auf die Inhalte bezogen. Es wird untersucht, welche Forderungen der Rahmenak-

tionsplan an sich selber stellt, ob sie tatsächlich erfüllt werden, wie Menschenrechtsbil-

dung wirksam sein kann und ob man mit dem Plan in der Hand in die Menschenrechts-

bildung beginnen kann. Darauf folgen zwei Beispiele, die die Umsetzung der genannten

Vorstellungen von Menschenrechtsbildung für Europa (der Kompass) bzw. für

Deutschland (KMK-Empfehlung) widerspiegeln. Es sind zwei Modelle der Umsetzung

des Planes, eines als absolutes Praxisbeispiel, das andere sehr theoretisch-abstrakt. Der

fünfte Teil wirft einen blick auf ein Folgedokument der Vereinten Nationen zum The-

ma der Menschenrechtsbildung, bevor im sechsten Teil ein Resumée gezogen wird.

1 http://portal.unesco.org/education/en/ev.php-

URL_ID=22896&URL_DO=DO_TOPIC&URL_SECTION=201.html (abgerufen am 1.4.06).

3


2. Der

Rahmenaktionsplan

Im Jahr 1994 tagte in Genf die Internationale Bildungskonferenz, aus welcher der ,,In-

tegrierte Rahmenaktionsplan zur Erziehung für Frieden, Menschenrechte und Demokra-

tie" hervorging, der im November 1995 von der UNESCO-Generalkonferenz verab-

schiedet wurde.

Er hat sich zur Aufgabe gemacht, dem Bedarf nach einer nachhaltigen Förderung von

Frieden, Menschenrechten und Demokratie genüge zu tun. Er erhebt den Anspruch,

eine ,,aktuelle Gesamtschau der Probleme"2 und Möglichkeiten der Umsetzung für eine

im Weiteren definierte Menschenrechtsbildung zu bieten. Er schreibt sich eine ,,ver-

stärkt praktische Bedeutung"3 im Vergleich zu Vorgängerdokumenten zu und will so-

wohl bisherige Erfahrungen auswerten als auch Impulse aus dieser Auswertung ziehen.

Inhaltlich soll er Grundsätze und Leitlinien für praktische Maßnahmen bieten und nati-

onale Politiken im Hinblick auf die Menschenrechtsbildung beraten. Zudem soll er der

Unterstützung und Beratung der internationalen Zusammenarbeit dienen. Insgesamt soll

er die bereits vorhandenen, aber vereinzelt anzutreffenden Maßnahmen in ein ,,kohären-

tes Ganzes"4 überführen. Im Folgenden wird nun zunächst das Konzept von Menschen-

rechtsbildung bzw. ihren Zielen vorgestellt sowie die angebotenen praktischen Maß-

nahmen und Politikberatung.

2.1

Ziele von Menschenrechtsbildung

Im Rahmenaktionsplan wird zunächst erläutert, wie Menschenrechtsbildung aussehen

und was sie erreichen soll. Es werden Ziele formuliert, die anhand einer umfassenden

,,Bildung und Erziehung für Frieden, Menschenrechte und Demokratie" ­ auch als

,,staatsbürgerliche Bildung" bezeichnet ­ erreicht werden sollen. Es heißt, dass eine

,,Kultur des Friedens" weltweit etabliert werden soll und dass dafür unter anderem die

aktive Beteiligung des einzelnen Bürgers notwendig ist. Menschenrechtsbildung ist also

erstmal eine Bildung ,,aller Einzelnen", die ,,zu einer eigenverantwortlichen Gestaltung

ihrer Lebenspraxis"5 befähigt werden sollen, um zu einer friedlichen und gerechten

Gemeinschaft beizutragen, ohne Diskriminierung und Fremdenhass. Dabei spielen ver-

2 Integrierter Rahmenaktionsplan zur Erziehung für Frieden, Menschenrechte- und Demokratie, UNESCO,

1995. In:

Erziehung für Frieden, Menschenrechte und Demokratie im UNESCO-Kontext

. Hrsg. vom

Europäischen Universitätszentrum für Friedensstudien u.a.. Bonn: Deutsche UNESCO-Kommission,

1997. (Im Folgenden zitiert als ,,RAP, 1995)

3 RAP, 1995:69

4 vgl. ebd., S.68-70

5 Hormel, U./ Scherr, A. Bildung für die Einwanderungsgesellschaft. bpb Bonn, 2005. S.13

4



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