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Termpaper, 2006, 16 Pages
Author: Julia Kuhne
Subject: Pedagogy - School System, Educational and School Politics
Details
Tags: Unesco, Rahmenaktionsplan, Anspruch, Wirkung
Year: 2006
Pages: 16
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 12 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-04114-0
File size: 178 KB
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Abstract
Mit dem Zusammenwachsen der Staaten durch den Prozess der Globalisierung spielen internationale Institutionen eine immer wichtiger werdende Rolle. So nimmt auch die UNESCO als Sonderorganisation der Vereinten Nationen eine hervorragende Stellung ein, sie verfolgt u.a. das Ziel, ein gewisses Maß an Bildung überall auf der Welt zu si-chern: „Since its (the UNESCO’s) creation in 1945, it has worked to improve education worldwide through technical advice, standard setting, innovative projects, capacity-building and networking“. Dabei steht seit einigen Jahren die so genannte Menschenrechtsbildung oder auch –erziehung im Vordergrund. Im Jahr 1995 wurde der Rahmenaktionsplan zur Erziehung für Frieden, Menschenrechte und Demokratie verabschiedet. Dieser stellt ein Dokument des oben genannten „standard setting“ dar und soll im ersten Teil dieser Arbeit vorgestellt werden. Es wird auf die Ziele von Menschenrechtsbildung und auf deren Methoden eingegangen. Wie und wo soll Menschenrechtsbildung stattfinden, wer sind die Akteure und was kann man sich unter einer Kultur des Friedens vorstellen? Dies sind einige der Fragen, die sich hier stellen. In einem zweiten Teil soll dann ein Abgleich dieser Ziele mit den Umsetzungsvorschlägen stattfinden, sowohl auf die Methoden als auch auf die Inhalte bezogen. Es wird untersucht, welche Forderungen der Rahmenaktionsplan an sich selber stellt, ob sie tatsächlich erfüllt werden, wie Menschenrechtsbildung wirksam sein kann und ob man mit dem Plan in der Hand in die Menschenrechtsbildung beginnen kann. Darauf folgen zwei Beispiele, die die Umsetzung der genannten Vorstellungen von Menschenrechtsbildung für Europa (der Kompass) bzw. für Deutschland (KMK-Empfehlung) widerspiegeln. Es sind zwei Modelle der Umsetzung des Planes, eines als absolutes Praxisbeispiel, das andere sehr theoretisch-abstrakt. Der fünfte Teil wirft einen blick auf ein Folgedokument der Vereinten Nationen zum Thema der Menschenrechtsbildung, bevor im sechsten Teil ein Resumée gezogen wird.
Excerpt (computer-generated)
WWU-Münster
Lehreinheit Erziehungswissenschaft
Seminar: Menschenrechtsbildung in der Einwanderungsgesellschaft
Wintersemester: 05/06
Der UNESCO Rahmenaktionsplan
Anspruch und Wirkung
INHALT
1. Einleitung 3
2. Der
Rahmenaktionsplan 4
2.1
Ziele von Menschenrechtsbildung 4
2.2
Instrumentarium und Methoden 6
3. Kritischer
Abgleich 7
3.1
Auf dem Weg: die Methoden 7
3.2
Inhalte der MRB - Dialoge fördern 9
4. Umsetzung 10
4.1
Der europäische Kompass 10
4.2
Deutschland Menschenrechtsland? 12
5. Fortentwicklung 13
6. Schlussbemerkung 14
Literatur 15
2
1. Einleitung
Mit dem Zusammenwachsen der Staaten durch den Prozess der Globalisierung spielen
internationale Institutionen eine immer wichtiger werdende Rolle. So nimmt auch die
UNESCO als Sonderorganisation der Vereinten Nationen eine hervorragende Stellung
ein, sie verfolgt u.a. das Ziel, ein gewisses Maß an Bildung überall auf der Welt zu si-
chern: ,,Since its (the UNESCO′s) creation in 1945, it has worked to improve education
worldwide through technical advice, standard setting, innovative projects, capacity-
building and networking".1
Dabei steht seit einigen Jahren die so genannte Menschenrechtsbildung oder auch
erziehung im Vordergrund. Im Jahr 1995 wurde der Rahmenaktionsplan zur Erziehung
für Frieden, Menschenrechte und Demokratie verabschiedet. Dieser stellt ein Dokument
des oben genannten ,,standard setting" dar und soll im ersten Teil dieser Arbeit vorge-
stellt werden. Es wird auf die Ziele von Menschenrechtsbildung und auf deren Metho-
den eingegangen. Wie und wo soll Menschenrechtsbildung stattfinden, wer sind die
Akteure und was kann man sich unter einer Kultur des Friedens vorstellen? Dies sind
einige der Fragen, die sich hier stellen. In einem zweiten Teil soll dann ein Abgleich
dieser Ziele mit den Umsetzungsvorschlägen stattfinden, sowohl auf die Methoden als
auch auf die Inhalte bezogen. Es wird untersucht, welche Forderungen der Rahmenak-
tionsplan an sich selber stellt, ob sie tatsächlich erfüllt werden, wie Menschenrechtsbil-
dung wirksam sein kann und ob man mit dem Plan in der Hand in die Menschenrechts-
bildung beginnen kann. Darauf folgen zwei Beispiele, die die Umsetzung der genannten
Vorstellungen von Menschenrechtsbildung für Europa (der Kompass) bzw. für
Deutschland (KMK-Empfehlung) widerspiegeln. Es sind zwei Modelle der Umsetzung
des Planes, eines als absolutes Praxisbeispiel, das andere sehr theoretisch-abstrakt. Der
fünfte Teil wirft einen blick auf ein Folgedokument der Vereinten Nationen zum The-
ma der Menschenrechtsbildung, bevor im sechsten Teil ein Resumée gezogen wird.
1 http://portal.unesco.org/education/en/ev.php-
URL_ID=22896&URL_DO=DO_TOPIC&URL_SECTION=201.html (abgerufen am 1.4.06).
3
2. Der
Rahmenaktionsplan
Im Jahr 1994 tagte in Genf die Internationale Bildungskonferenz, aus welcher der ,,In-
tegrierte Rahmenaktionsplan zur Erziehung für Frieden, Menschenrechte und Demokra-
tie" hervorging, der im November 1995 von der UNESCO-Generalkonferenz verab-
schiedet wurde.
Er hat sich zur Aufgabe gemacht, dem Bedarf nach einer nachhaltigen Förderung von
Frieden, Menschenrechten und Demokratie genüge zu tun. Er erhebt den Anspruch,
eine ,,aktuelle Gesamtschau der Probleme"2 und Möglichkeiten der Umsetzung für eine
im Weiteren definierte Menschenrechtsbildung zu bieten. Er schreibt sich eine ,,ver-
stärkt praktische Bedeutung"3 im Vergleich zu Vorgängerdokumenten zu und will so-
wohl bisherige Erfahrungen auswerten als auch Impulse aus dieser Auswertung ziehen.
Inhaltlich soll er Grundsätze und Leitlinien für praktische Maßnahmen bieten und nati-
onale Politiken im Hinblick auf die Menschenrechtsbildung beraten. Zudem soll er der
Unterstützung und Beratung der internationalen Zusammenarbeit dienen. Insgesamt soll
er die bereits vorhandenen, aber vereinzelt anzutreffenden Maßnahmen in ein ,,kohären-
tes Ganzes"4 überführen. Im Folgenden wird nun zunächst das Konzept von Menschen-
rechtsbildung bzw. ihren Zielen vorgestellt sowie die angebotenen praktischen Maß-
nahmen und Politikberatung.
2.1
Ziele von Menschenrechtsbildung
Im Rahmenaktionsplan wird zunächst erläutert, wie Menschenrechtsbildung aussehen
und was sie erreichen soll. Es werden Ziele formuliert, die anhand einer umfassenden
,,Bildung und Erziehung für Frieden, Menschenrechte und Demokratie" auch als
,,staatsbürgerliche Bildung" bezeichnet erreicht werden sollen. Es heißt, dass eine
,,Kultur des Friedens" weltweit etabliert werden soll und dass dafür unter anderem die
aktive Beteiligung des einzelnen Bürgers notwendig ist. Menschenrechtsbildung ist also
erstmal eine Bildung ,,aller Einzelnen", die ,,zu einer eigenverantwortlichen Gestaltung
ihrer Lebenspraxis"5 befähigt werden sollen, um zu einer friedlichen und gerechten
Gemeinschaft beizutragen, ohne Diskriminierung und Fremdenhass. Dabei spielen ver-
2 Integrierter Rahmenaktionsplan zur Erziehung für Frieden, Menschenrechte- und Demokratie, UNESCO,
1995. In:
Erziehung für Frieden, Menschenrechte und Demokratie im UNESCO-Kontext
. Hrsg. vom
Europäischen Universitätszentrum für Friedensstudien u.a.. Bonn: Deutsche UNESCO-Kommission,
1997. (Im Folgenden zitiert als ,,RAP, 1995)
3 RAP, 1995:69
4 vgl. ebd., S.68-70
5 Hormel, U./ Scherr, A. Bildung für die Einwanderungsgesellschaft. bpb Bonn, 2005. S.13
4
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