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1866 - Der deutsche Weg in die preußische Einheit

Hausarbeit, 2007, 21 Seiten
Autor: Stefan Krause
Fach: Geschichte - Neuere Geschichte, 19. Jhdt.

Details

Kategorie: Hausarbeit
Jahr: 2007
Seiten: 21
Note: 1,7
Literaturverzeichnis: ~ 13  Einträge
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V92106
ISBN (E-Book): 978-3-638-05788-2
ISBN (Buch): 978-3-638-94950-7
Dateigröße: 99 KB

Zusammenfassung / Abstract

Als im Frieden von Prag am 23. August 1866 die Neuordnung Deutschlands ohne Österreich festgeschrieben wurde, fand damit auch der jahrzehntelange Konflikt um die Führungsrolle in Deutschland einen endgültigen Abschluss. Die kleindeutsche Lösung unter preußischer Führung und ohne Österreich wurde greifbar. Österreich musste als Ergebnis des Deutschen Krieges politisch und militärisch seine Niederlage anerkennen. In der Geschichtsschreibung der folgenden Jahrzehnte erschien jene Entwicklung oft als zwingend notwendiger und natürlicher Vorgang, die Neugestaltung Deutschlands als Folge eines planmäßigen großen Sieges Preußens. Nach der vernichtenden Niederlage des Jahres 1945 trat eine skeptischere Auffassung der Ereignisse zutage, in der auch die Frage nach Alternativen zum preußisch-deutschen Reich gestellt wurde. Zweifellos war das Ergebnis der Entscheidungsschlacht von Koniggrätz von den gleichen Unwägbarkeiten begleitet, die jeden Krieg zu einem in letzter Konsequenz unberechenbaren Vorgang machen. Beide Großmächte, die sich 1866 gegenüberstanden, fanden sich in der Herausforderung einer schwierigen Kriegsführung und keine Kriegspartei hatte einen garantierten militärischen Vorteil. Doch Preußen drängte auf die Lösung des innerdeutschen Gegensatzes mit kriegerischen Mitteln und der Erfolg schien der Politik Bismarcks Recht zu geben. War der militärische Sieg auch nicht garantiert, so kann andererseits nicht ignoriert werden, dass die Position, die Preußen durch den Kriegsausgang erhielt, einer gewissen historischen Kontinuität folgte. Die preußische Führungsrolle in Deutschland war nicht nur das Ergebnis der Schlacht von Königgrätz, sondern ein Vorgang, dem lange Entwicklungslinien vorausgingen, die 1866 kulminierten. Diese Arbeit wird untersuchen, welche innen-, außen- und wirtschaftspolitischen Realitäten das Kriegsergebnis zementierten und welcher gesellschaftliche Stellenwert der Entscheidung von 1866 zukam. Damit soll die Frage geklärt werden, was Preußen gegenüber Österreich zur Führungsmacht in Deutschland prädestinierte.


Textauszug (computergeneriert)

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 3

2. Überblick über die politische Lage in Deutschland um 1866 4

3. Innenpolitik der deutschen Großmächte bis 1866 5

3.1 Preußen 5

3.2 Österreich 6

3.3 Fazit 7

4. Die deutsche Öffentlichkeit 8

4.1 Die Nationalbewegung: Erfolglose Hoffnungen 8

4.2 Realpolitik 9

4.3 Fazit 11

5. Wirtschaft 12

5.1 Industrialisierung in Preußen und Österreich 1865 12

5.2 Der Zollverein 12

5.2.1 Eine preußische Erfolgsgeschichte 12

5.2.2 Der Handelsvertrag von 1862 13

5.3 Fazit 14

6. Außenpolitik 14

6.1 Frankreich 14

6.2 Russland 16

6.3 Großbritannien 16

6.4 Italien 17

6.5 Fazit 18

7. Schluss 18

Bibliographie 20


1. Einleitung

Als im Frieden von Prag am 23. August 1866 die Neuordnung Deutschlands ohne

Österreich festgeschrieben wurde, fand damit auch der jahrzehntelange Konflikt um

die Führungsrolle in Deutschland einen endgültigen Abschluss. Die kleindeutsche

Lösung unter preußischer Führung und ohne Österreich wurde greifbar. Österreich

musste als Ergebnis des Deutschen Krieges politisch und militärisch seine

Niederlage anerkennen.

In der Geschichtsschreibung der folgenden Jahrzehnte erschien jene Entwicklung oft

als zwingend notwendiger und natürlicher Vorgang, die Neugestaltung Deutschlands

als Folge eines planmäßigen großen Sieges Preußens. Nach der vernichtenden

Niederlage des Jahres 1945 trat eine skeptischere Auffassung der Ereignisse

zutage, in der auch die Frage nach Alternativen zum preußisch-deutschen Reich

gestellt wurde.

Zweifellos war das Ergebnis der Entscheidungsschlacht von Koniggrätz von den

gleichen Unwägbarkeiten begleitet, die jeden Krieg zu einem in letzter Konsequenz

unberechenbaren Vorgang machen. Beide Großmächte, die sich 1866

gegenüberstanden, fanden sich in der Herausforderung einer schwierigen

Kriegsführung1 und keine Kriegspartei hatte einen garantierten militärischen Vorteil.2

Doch Preußen drängte auf die Lösung des innerdeutschen Gegensatzes mit

kriegerischen Mitteln und der Erfolg schien der Politik Bismarcks Recht zu geben.

War der militärische Sieg auch nicht garantiert, so kann andererseits nicht ignoriert

werden, dass die Position, die Preußen durch den Kriegsausgang erhielt, einer

gewissen historischen Kontinuität folgte. Die preußische Führungsrolle in

Deutschland war nicht nur das Ergebnis der Schlacht von Königgrätz, sondern ein

Vorgang, dem lange Entwicklungslinien vorausgingen, die 1866 kulminierten.

Diese Arbeit wird untersuchen, welche innen-, außen- und wirtschaftspolitischen

Realitäten das Kriegsergebnis zementierten und welcher gesellschaftliche

Stellenwert der Entscheidung von 1866 zukam. Damit soll die Frage geklärt werden,

1 Preußens Staatsgebiet wurde durch feindliches Territorium geteilt, während Österreich einen

Zweifrontenkrieg im Norden und Süden zu führen hatte. Man erwartete einen langen Krieg und die

Intervention der anderen europäischen Mächte. (Thomas Nipperdey: Deutsche Geschichte 1800-

1866. Bürgerwelt und starker Staat, 6., durchgesehene Auflage, München 1993. S. 784).

2 Für Stärken und Schwächen der Armeen Preußens und Österreichs vgl. Gordon A. Craig: 1866.

Eine Schlacht macht Weltgeschichte, 4. Auflage, Wien 1997. bes. S. 21-53 und

Frank Zimmer: Bismarcks Kampf gegen Kaiser Franz Joseph. Königgrätz und seine Folgen,

Graz/Wien/Köln 1996. bes. S. 42 und 56-66.


was Preußen gegenüber Österreich zur Führungsmacht in Deutschland

prädestinierte.

2. Überblick über die politische Lage in Deutschland um 1866

Mitte der 60er Jahre des 19. Jahrhunderts strebte der langwierige Machtkampf

zwischen der alten Präsidialmacht des Deutschen Bundes, dem Kaiserreich

Österreich, und der aufsteigenden Großmacht, dem Königreich Preußen, auf eine

Entscheidung zu.

Im Friedensschluss von Wien am 30.Oktober 1864 hatte das besiegte Dänemark die

Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg an die Kriegssieger Preußen und

Österreich abgetreten. Der zukünftige Status des nun gemeinsam verwalteten

Schleswig-Holsteins war in der Schwebe geblieben und belastete die weitere Politik

zwischen den deutschen Staaten. Österreich trat von Anfang an für die Regentschaft

des legitimen Augustenburger-Herzogs Friedrich und die Bildung eines autonomen

Bundesstaates Schleswig-Holstein ein. Preußen wollte keine selbstständige Existenz

Schleswig Holsteins zulassen, sondern die Herzogtümer langfristig annektieren.3

Am 14.August 1865 bildet die Konvention von Gastein einen Kompromiss, der jedoch

einen fragwürdigen Wert hatte. Die Konvention diskreditierte Österreich in den Augen

der Nationalbewegung und des Dritten Deutschland, die ein selbst-ständiges

Schleswig-Holstein forderten.4

Anfang 1866 gingen Preußen wie Österreich von der Unvermeidlichkeit eines

Krieges um Schleswig-Holstein und die Vormacht in Deutschland aus. Am 8. April

schlossen Preußen und Italien ein befristetes Offensiv- und Defensivbündnis gegen

Österreich.5

Am 1. Juni übergab Österreich die Schleswig-Holstein-Frage an den Bundestag.

Preußen protestierte, weil es das in Gastein vereinbarte preußische Mit-

bestimmungsrecht übergangen sah. Preußische Truppen marschierten in Holstein

ein, Österreich beantragte die Mobilmachung der nichtpreußischen Bundestruppen.

Nach der Annahme des Antrags am 14. Juni erklärte Preußen, dass es den

bisherigen Bundesvertrag für gebrochen und den Deutschen Bund als erloschen

betrachte. Im folgenden Krieg ging der Riss nicht nur durch den Deutschen Bund,

sondern auch durch den Zollverein. Nach raschen Siegen über Österreichs

3 Friedrich Lenger: Industrielle Revolution und Nationalstaatsgründung (=Gebhardt Handbuch der

deutschen Geschichte 15), 10., völlig neu bearbeitete Auflage, Stuttgart 2003. S. 309.

4 Ebd. S. 310-311.

5 Ebd. S. 311-312.


Verbündete Sachsen, Hannover und Kurhessen fand am 3. Juli in Königgrätz die

Entscheidungsschlacht statt, in der Preußen siegte. Der Vorfrieden von Nikolsburg

vom 26. Juli und der Friede von Prag am 23. August beendeten den Deutschen

Krieg.6

Die letzte Sitzung der Bundesversammlung, an der nur noch neun Gesandte

teilnahmen, fand am Tag nach dem Frieden von Prag kriegsbedingt in Augsburg

statt.7 Damit war die Geschichte des Deutschen Bundes beendet, der Weg für den

Norddeutschen Bund unter preußischer Führung wurde frei.

3. Innenpolitik der deutschen Großmächte bis 1866

3.1 Preußen

Bereits im Mai 1849 erfolgte die Reform der Verfassung vom 5. Dezember 1848. Das

verfassungsmäßige gleiche Männerwahlrecht wurde durch ein Dreiklassen-wahlrecht

ersetzt, das allgemein aber ungleich8, indirekt9 und öffentlich war. Andererseits kam

es nicht zur Rückkehr zum ständischen Repräsentationsprinzip. Die revidierte

Verfassung vom 31. Januar 1850 schrieb das neue Wahlrecht fest. Es war eine

Verfassung mit durchaus modernen Zügen10, angelehnt an die belgische Verfassung

von 1831. Bemerkenswert ist, dass sie auf das Bekenntnis zum monarchischen

Prinzip ebenso verzichtete wie auf eine Festschreibung der Volkssouveränität. Die

Gesetzgebung war gemeinsame Aufgabe des Königs und der beiden

Parlamentskammern, die Gesetzesinitiativ- und Haushaltsbewilligungs-recht

erhielten. Allerdings wurden auch monarchische Vorbehalte fixiert.11

Am 6. Februar 1850 leistete Friedrich Wilhelm IV vor den Abgeordneten beider

Kammern den Verfassungseid, dennoch bemühte sich der Monarch in der Folge um

eine Aushöhlung des Verfassungswerkes. Ab 1854 wurde die erste Kammer nicht

mehr länger gewählt, sondern aus erblichen Mitgliedern, aus den Delegierten

ständisch definierter Korporationen und aus vom König ernannten Vertretern

gebildet. Ab 1855 hieß diese Kammer ,,Herrenhaus". In der Ära Manteuffel (1850 bis

6 Ebd. S. 312-314.

7 Gerald Kohl: Deutscher Bund, In: Enzyklopädie der Neuzeit 2. Hrsg. von Friedrich Jaeger, Stuttgart

2005. S. 944.

8 Die Wählerstimmen wurden nach Steuerleistung gewichtet.

9 Die Urwähler wählten Wahlmänner.

10 Sie umfasste die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen, die Einführung von

Geschworenengerichten und einen Grundrechtskatalog, der Meinungs-, Versammlungs- und

Vereinigungsfreiheit enthielt.

11 Die alleinige Kontrolle über das Militär, Verwaltung und Diplomatie. Der König behielt ein

Notverordnungsrecht und die Kontrolle über die Exekutive.


1858) war der Landtag von Staatsdienern dominiert und unterstützte bereitwillig die

Reaktionspolitik der Regierung.12

An die Machtübernahme des Kronprinzen und späteren Königs Wilhelm im Oktober

1858 knüpften sich große Hoffnungen auf eine liberale Wende. Die Ersetzung des

konservativen Manteuffel durch eine liberalere Regierung unter Fürst Karl Anton von

Hohenzollern-Sigmaringen wurde ebenso als positives Signal gesehen, wie die

Vorstellungen Wilhelms von ,,moralischen Eroberungen" Preußens in Deutschland.

Doch scheiterten liberale Reformen am Widerstand des Herrenhauses.13

Bald wurden die liberalen Hoffnungen schwer enttäuscht, als sich der Konflikt um die

Finanzierung der preußischen Heeresreform in den Anfangsjahren der 1860er Jahre

zum hart ausgetragenen Verfassungskonflikt entwickelte. Im Oktober 1862 lehnte

das Herrenhaus im Sinne der Regierung die Budgetvorlage ab, die das

Abgeordnetenhaus um die Militärausgaben gekürzt hatte. Der im Monat zuvor zum

Ministerpräsidenten berufene Bismarck schreckte nicht vor einer Regierung ohne

verabschiedeten Haushalt zurück und überzog die opponierenden Parlamentarier mit

einer Repressionspolitik. Die Pressefreiheit wurde eingeschränkt, die

Wahlmanipulation wieder aufgenommen.14

Andererseits lehnte Bismarck die gänzliche Beseitigung der Verfassungsordnung ab.

Im August 1865 neutralisierte der Ministerpräsident die ultrakonservative

Staatsstreichpartei, die eine Beseitigung des Parlaments befürwortete, indem deren

Anführer Manteuffel15 als Militärgouverneur nach Schleswig abgeschoben wurde.16

3.2 Österreich

In Österreich wurde durch das ,,Sylvesterpatent" vom 31. Dezember 1851 der

Neoabsolutismus eingeführt, mit dem Kaiser Franz Joseph die Verfassung vom 7.

März 1849 außer Kraft setzte. Österreich setzte sich mit dieser Rückkehr zu einem

,,vorkonstitutionellen Zustand" von der Verfassungsentwicklung der übrigen

deutschen Staaten ab. Darüber hinaus regierten in großen Teilen der Monarchie bis

zur Aufhebung des Belagerungszustandes 1853/54 Militärkommandanten.

12 Friedrich Lenger: Industrielle Revolution und Nationalstaatsgründung. S. 275-278.

13 Ebd. S. 280-282.

14 Ebd. S. 298-303.

15 Edwin Freiherr von Manteuffel war der Vetter des ehemaligen Ministerpräsidenten Otto Theodor

Freiherr von Manteuffel.

16 Vgl. Thomas Nipperdey: Deutsche Geschichte 1800-1866. S. 777. und Hans-Ulrich Wehler: Von der

,,Deutschen Doppelrevolution" bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges: 1849-1914 (=Deutsche

Gesellschaftsgeschichte Band 3), München 1995. S. 289-290.



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