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Subtitle: Unter Berücksichtigung der Neuregelungen und Auswirkungen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008, dem Entwurf einer Funktionsverlagerungsverordnung und des SEStEG
Diploma Thesis, 2008, 191 Pages
Author: Marc Dieck
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes
Details
Tags: Besteuerung, Funktionsverlagerungen, Wandel, Funktionsverlagerung, AStG, Außensteuerrecht, Verrechnungspreis, Unternehmensteuerreform, grenzüberschreitend, Transferpaket, Fremdvergleich, Preisanpassung
Year: 2008
Pages: 191
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 152 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-06022-6
ISBN (Book): 978-3-638-94946-0
File size: 656 KB
Der Untersuchung ist ein "allgemeiner Teil" vorangestellt, der den Begriff und die Motive für Funktionsverlagerungen erläutert. Vor der Untersuchung der Neuerungen und Auswirkungen des UntStRefG 2008 und der FVerlagV-E wird die Rechtslage vor deren Einführung ausführlich zum besseren Verständnis dargestellt. Im Anhang befinden sich Schaubilder sowie eine Fassung der Funktionsverlagerungsverordnung in der Entwurfsfassung vom 04.06.2007.
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Abstract
Die wirtschaftliche Verflechtung deutscher Unternehmen mit ausländischen nimmt im Zuge der Globalisierung seit Jahren zu. Dies ist zum großen Teil auf betriebswirtschaftliche Erfordernisse (z. B. Personalrationalisierung, Marktnähe, Zentralisierung der Logistik) zurückzuführen, die der globale Wettbewerb mit sich bringt. Immer häufiger werden Aufgaben unternehmensintern über Ländergrenzen hinweg aufgeteilt und so internationalisiert. Mit der Unternehmensteuerreform 2008 versuchen Gesetzgeber und Finanzverwaltung das deutsche Steuerrecht dieser Dynamik anzupassen, denn aus Sicht der Finanzverwaltung birgt jede grenzüberschreitende Verlagerung betrieblicher Funktionen in das Ausland die Gefahr, Steuersubstrat zu verlieren. Hierbei kodifiziert der Gesetzgeber nicht alle spezifischen Regelungen, sondern setzt auf eine für ihn bewährte - jedoch aufgrund der Normenhierarchie kritisch zu beurteilende - „Triade“ aus Gesetz (§ 1 AStG), Rechtsverordnung „Funktionsverlagerungsverordnung; FVerlagV “ und einer Richtlinie „Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung “. Durch die Unternehmensteuerreform 2008 bringen Gesetzgeber und Finanzverwaltung mit der Funktionsverlagerung eine neue Art von Geschäftsvorfall in das Außensteuerrecht. Die Regelungen zu Funktionsverlagerungen sollen dazu beitragen, die Besteuerung in Deutschland geschaffener Werte sicherzustellen, wenn Geschäftschancen ins Ausland verlagert werden. Technisch setzt der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 1 Abs. 1 und 3 AStG auf der zweiten Stufe der Gewinnermittlung an, also dem Fremdvergleich. Neben dem bewährten Grundsatz des Fremdvergleichs (konkreter Fremdvergleich) wird der hypothetische Fremdvergleich in das Gesetz aufgenommen.Der Gesetzgeber orientiert sich dabei nicht an bewährten Grundsätzen des Steuerrechts wie die Einzelbewertung, sondern impliziert die Grundsätze der Unternehmensbewertung in das deutsche Steuerrecht, welches in der Einführung eines sog. Transferpakets mündet. Ferner wird das streitig diskutierte Konkurrenzverhältnis zwischen § 1 AStG sowie anderen Einkünftekorrekturvorschriften geregelt. Darüber hinaus sollen nachträgliche Preisanpassungen der Verrechnungspreise in einem Zeitraum von zehn Jahren bei „erheblicher“ Abweichung der Gewinnentwicklung möglich sein. Ausgehend von diesen Neuentwicklungen und Änderungen ist es das Ziel dieser Arbeit die Neuregelungen des UntStRefG 2008 und der FVerlagV-E zu analsyieren sowie ihre Auswirkungen aufzuzeigen.
Excerpt (computer-generated)
Diplomarbeit
zur Erlangung des Grades eines Diplom-Wirtschaftsjuristen (FH)
am Institut Wirtschaftsrecht
der Leuphana Universität Lüneburg
Thema:
Besteuerung grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen im Wandel
- Unter Berücksichtigung der Neuregelungen und Auswirkungen
durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008,
dem Entwurf einer Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlagV-E) und
dem Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der
Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher
Vorschriften (SEStEG) -
Eingereicht von:
Marc Dieck
Lüneburg, 14.01.2008
Inhaltsverzeichnis
________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abkürzungsverzeichnis IV
1. Einleitung 1
2. Begriff und Motive für Funktionsverlagerungen 3
2.1. Dispositionsfreiheit der Unternehmen 3
2.2. Begriff der Funktionsverlagerung 3
2.3. Motive für Funktionsverlagerungen 5
2.3.1. Außersteuerliche Gründe 5
2.3.2. Steuerliche Gründe 6
2.4. Steuerliche Relevanz von Funktionsverlagerungen 6
3. Funktionsverlagerungen im Einheitsunternehmen und int. Konzern 8
3.1. Verlagerungsvorgänge 8
3.1.1. Verlagerung eines Teilbetriebs 9
3.1.2. Übertragung und Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern 10
3.1.3. Geschäftswert 11
3.1.4. Zivilrechtliche Ansprüche 12
3.1.5. Geschäftschancen 13
3.1.5.1. Definition der Geschäftschance 14
3.1.5.2. Geschäftschance als (immaterielles) Wirtschaftsgut 16
3.1.5.3. Fazit 17
3.2. Funktionsverlagerung im grenzüberschreitenden Einheitsunternehmen 18
3.2.1. Steuerpflicht der Betriebsstätteneinkünfte 18
3.2.2. Begründung einer Betriebsstätte 20
3.2.3. Einkünfte und Vermögensabgrenzung 23
3.2.3.1. Einkunftsabgrenzung bei Funktionsverlagerung 24
3.2.3.2. Entstrickung gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG 26
3.2.3.3. Entstrickung gem. § 12 Abs. 1 KStG 29
3.3. Funktionsverlagerung im internationalen Konzern 29
3.3.1. Ansatz- und Korrekturmöglichkeiten 30
3.3.1.1. Verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG) 31
3.3.1.2. Verdeckte Einlage (§ 6 Abs. 6 S. 2 EStG) 33
3.3.1.3. § 1 AStG a. F. 35
3.3.1.4. Das Konkurrenzverhältnis der Korrekturvorschriften
untereinander 38
3.3.1.5. Korrektur nach Art. 9 OECD-MA 40
3.3.2. Fremdvergleichsgrundsatz 41
3.3.3. Verrechnungspreismethoden 42
3.3.3.1. Standardmethoden 42
3.3.3.2. Transaktionsbezogene Schätzungsmethoden 43
3.3.4. Methodenwahl 44
4. Funktionsverlagerungen nach dem UntStRefG 2008 und der FVerlagV-E
45
4.1. § 1 Abs. 1 AStG n. F 46
4.1.1. Verrechnungspreis 47
4.1.2. Fremdvergleichsgrundsatz (§ 1 Abs. 1 AStG n. F.) 48
I
Inhaltsverzeichnis
________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
4.1.3. Vergleich zu Art. 9 OECD-MA 49
4.1.4. Konkurrenzregelung § 1 Abs. 1 S. 3 AStG n. F. 50
4.2. Gesetzessystematik zur Funktionsverlagerung 52
4.3. Definition der Funktionsverlagerung 54
4.3.1. Abgrenzung zum steuerlichen Teilbetrieb 55
4.3.2. Vorliegen einer Funktionsverlagerung 57
4.3.3. Ausgestaltungsformen von Funktionsverlagerungen 59
4.3.4. Funktionsverdoppelung 60
4.4. Ermittlung des Verrechnungspreises gem. § 1 Abs. 3 S. 1 bis 4 AStG n. F.
62
4.5. Das Transferpaket 65
4.5.1. Einzelbewertung nach HGB und IFRS 65
4.5.2. Definition des Transferpakets 67
4.5.3. Bewertung des Transferpakets 68
4.5.3.1. Hypothetischer Fremdvergleich 69
4.5.3.2. Gewinnpotenzial 69
4.5.3.2.1. Begriff des Gewinnpotenzials 69
4.5.3.2.2. Synergieeffekte als Teil des Gewinnpotenzials 71
4.5.3.2.3. Der Geschäftswert als Teil des Gewinnpotenzials 72
4.5.3.3. Ermittlung des Einigungsbereiches 73
4.5.3.4. Fazit 77
4.5.4. Einzelbewertung gem. § 1 Abs. 3 S. 10 AStG n. F. (Escape-Klausel) 78
4.6. Nachträgliche Preisanpassung 81
4.6.1. Bisherige Meinung der Finanzverwaltung 81
4.6.2. Anwendungsvoraussetzungen des § 1 Abs. 3 S. 11 AStG n. F. 82
4.6.2.1. Erhebliche Abweichungen 83
4.6.2.2. Preisanpassungsklauseln zwischen fremden Dritten 85
4.6.2.3. Lizenzierungen 86
4.6.3. Folgen gem. § 1 Abs. 3 S. 12 AStG n. F. 87
4.6.3.1. Anpassung im Falle des § 3 Abs. 1 S. 1 FVerlagV-E 88
4.6.3.2. Anpassung im Falle des § 3 Abs. 1 S. 3 FVerlagV-E 90
4.6.4. Auswirkungen der nachträglichen Preisanpassung 91
4.6.5. Internationaler Kontext 92
4.6.5. Gestaltung von Preisanpassungsklauseln zwischen nahe stehenden
Personen 92
4.7. Übertragung vs. Lizenzierung 94
4.7.1. Übertragung 95
4.7.2. Lizenzierung (Nutzungsüberlassung) 96
4.7.3. Fazit 96
4.8. Änderungen der Dokumentationsvorschriften 97
4.8.1. Außergewöhnliche Geschäftsvorfälle 97
4.8.2. Verkürzung der Vorlagefrist 98
4.8.3. Sanktionsverschärfungen 98
4.8.4. Konsequenzen für Funktionsverlagerungen 99
5. Verfassungs- und EG-rechtliche Bedenken 101
5.1. Einstufung im System der Normenhierarchie 101
5.2. Entwurf der Funktionsverlagerungsverordnung 102
5.3. Europarechtliche Bedenken zu § 1 AStG n. F. 103
6. Gestaltungsmöglichkeiten 107
7. Alternativer Formulierungsvorschlag zu § 1 AStG n. F. 108
II
Inhaltsverzeichnis
________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
8. Zusammenfassung 112
English Summary 114
Anhang 115
Literaturverzeichnis X
Rechtsprechungsverzeichnis XXX
Verzeichnis der sonstigen Rechtsquellen XXXIV
III
Abkürzungsverzeichnis
________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Abkürzungsverzeichnis
A
Abschnitt
a.
A.
anderer
Ansicht
a.
F.
alte
Fassung
a.a.O.
am
angegebenen
Ort
Abs.
Absatz
abzgl.
abzüglich
AG
Die
Aktiengesellschaft
Akt.
Akte
AktG
Aktiengesetz
Anm.
Anmerkung
AO
Abgabenordnung
Art.
Artikel
AStG
Außensteuergesetz
Aufl.
Auflage
BayObLG
Bayrisches
Oberstes
Landesgericht
BB
Betriebsberater
BC
Bilanzbuchhalter
und
Controller
BDI
Bundesverband
der
deutschen
Industrie
BewG
Bewertungsgesetz
Bez.
Bezeichnung
BFH
Bundesfinanzhof
BFH/NV Sammlung
amtlich
nicht
veröffentlichter Entschei-
dungen des Bundesfinanzhofs
BGB
Bürgerliches
Gesetzbuch
BGBl.
Bundesgesetzblatt
BMF
Bundesministerium
der
Finanzen
BR-Drs. Bundesratsdrucksache
Bsp.
Beispiel
BStBK
Bundessteuerberaterkammer
BStBl.
Bundessteuerblatt
BT-Drs. Bundestagsdrucksache
bzgl.
bezüglich
bzw.
beziehungsweise
IV
Abkürzungsverzeichnis
________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
C.
Case
d.
b.
das
bedeutet
d.
h.
das
heißt
dahing. dahingehend
DB
Der
Betrieb
DBA
Doppelbesteuerungsabkommen
dergl.
dergleichen
ders.
derselbe
dies.
dieselben
DK
Der
Konzern
DStR
Deutsches
Steuerrecht
EFG
Entscheidungen
der
Finanzgerichte
EG
Europäische
Gemeinschaft
EGV
EG-Vertrag
EK
Eigenkapital
engl.
englisch/englische/englischer
ESTB
Ertragsteuerberater
EStG
Einkommensteuergesetz
EStH
Einkommensteuerhinweise
EStR
Einkommensteuerrichtlinie
EU
Europäische
Union
EuGH
Europäischer
Gerichtshof
EuGHE Entscheidungssammlung
des
EuGH
f.
folgende
ff.
fortfolgende
FG
Finanzgericht
Fn.
Fußnote
FN-IDW
Fachnachrichten des Instituts der Wirtschaftsprüfer
FR
Finanzrundschau
FS
Festschrift
FTA
Foreign
Tax
Act
FVerlagV
Funktionsverlagerungsverordnung
FVerlagV-E
Entwurf
einer
Funktionsverlagerungsverordnung
GAufzV Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung
V
Abkürzungsverzeichnis
________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
GE
Geldeinheiten
gem.
gemäß
gesetzl. gesetzlich/gesetzliche
GG
Grundgesetz
ggü.
gegenüber
GmbH
Gesellschaft
mit beschränkter Haftung
GmbHG
Gesetz betreffend der Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
GmbHR GmbH-Rundschau
GmbHStB
GmbH-Steuerberater
GoB
Grundsätze
ordnungsmäßiger
Buchführung
H
Hilfe
h.
M.
herrschende
Meinung
HGB
Handelsgesetzbuch
Hrsg.
Herausgeber
Hs.
Halbsatz
i. d. R.
in der Regel
i. H. v.
in Höhe von
int.
International/internationalen
i. S. d.
im Sinne des/der
i.
V.
m. in
Verbindung
mit
IAS
International
Accounting
Standards
IDW
Institut
der
Wirtschaftsprüfer
IDW-FN
IDW-Fachnachrichten
IFRS
International
Financial
Reporting
Standards
insb.
insbesondere
IStR
Internationales
Steuerrecht
ITL
International
Tax
Law
IWB
Internationale
Wirtschaftsbriefe
JbFfSt
Jahrbuch der Fachanwälte für Steuerrecht
KfH
Kammer
für
Handelssachen
KStG
Körperschaftsteuergesetz
KStR
Körperschaftsteuerrichtlinie
LG
Landgericht
VI
Abkürzungsverzeichnis
________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
m.
E.
meines
Erachtens
m. M. n.
meiner Meinung nach
m. w. N.
mit weiteren Nachweisen
MA
Musterabkommen
MünchKomm
Münchener
Kommentar
n.
F.
neue
Fassung
Nr.
Nummer
NWB
Neue
Wirtschafts-Briefe
o.
a.
oben
angegebenen
o.
g.
oben
genannte/oben
genannten
OECD
Organisation for Economic Cooperation and Devel-
opment
OECD-MA
OECD-Musterabkommen
OECD-RL
OECD-Richtlinie
OLG
Oberlandesgericht
PIStB
Praxis
internationale
Steuerberatung
PWC
PriceWaterhouseCoopers
RFH
Reichsfinanzhof
RIW
Recht
der
internationalen
Wirtschaft
Rn.
Randnummer
Rs.
Rechtssache
Rspr.
Rechtsprechung
Rz.
Randziffer
S.
Satz
s.
E.
seines
Erachtens
SAM
Steueranwalts-Magazin
SEStEG
Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Ein-
führung der Europäischen Gesellschaft und zur Än-
derung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
sog.
so
genanntes
Stbg
Die
Steuerberatung
StbJb
Steuerberaterjahrbuch
StBp
Die
Steuerliche
Betriebsprüfung
StC
Steuerconsultant
VII
Abkürzungsverzeichnis
________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
StJ
Steuerjournal
StuB
Steuern
und
Bilanzen
Tz.
Textziffer
u.
und
u.
a.
unter
anderen
u.
U.
unter
Umständen
UmwStG
Umwandlungsteuergesetz
UN
United
Nations
UN-MA UN-Musterabkommen
UnStRefG
Unternehmensteuerreformgesetz
US
Vereinigte
Staaten
v.
vom
vE
verdeckte
Einlage
vGA
verdeckte
Gewinnausschüttung
vGAs
verdeckte
Gewinnausschüttungen
v.
von/vom
Vgl.
Vergleiche
vs.
versus
wg.
wegen
WPg
Die
Wirtschaftsprüfung
z.
B.
zum
Beispiel
ZHR
Zeitschrift für das Gesamte Handels- und Wirt-
schaftsrecht
z. T.
zum Teil
zzgl.
zuzüglich
VIII
1. Einleitung
________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
1. Einleitung
Die wirtschaftliche Verflechtung deutscher Unternehmen mit ausländischen
nimmt im Zuge der Globalisierung seit Jahren zu. Dies ist zum großen Teil auf
betriebswirtschaftliche Erfordernisse (z. B. Personalrationalisierung, Marktnähe,
Zentralisierung der Logistik) zurückzuführen, die der globale Wettbewerb mit
sich bringt. Immer häufiger werden Aufgaben unternehmensintern über Länder-
grenzen hinweg aufgeteilt und so internationalisiert. Mit der Unternehmensteuer-
reform 20081 versuchen Gesetzgeber und Finanzverwaltung das deutsche Steuer-
recht dieser Dynamik anzupassen, denn aus Sicht der Finanzverwaltung birgt jede
grenzüberschreitende Verlagerung betrieblicher Funktionen in das Ausland die
Gefahr, Steuersubstrat zu verlieren. Hierbei kodifiziert der Gesetzgeber nicht alle
spezifischen Regelungen, sondern setzt auf eine für ihn bewährte - jedoch auf-
grund der Normenhierarchie kritisch zu beurteilende - ,,Triade" aus Gesetz (§ 1
AStG), Rechtsverordnung ,,Funktionsverlagerungsverordnung; FVerlagV2" und
einer Richtlinie ,,Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung3". Die Verord-
nung und Richtlinie befinden sich derzeit noch im Entwurfsstadium, wobei sie
den Regelungsbereich des § 1 AStG n. F. erweitern bzw. verschärfen. Gem. § 1
Abs. 1 AStG a. F. unterliegt die Verlagerung materieller und immaterieller Wirt-
schaftsgüter an nahe stehende Personen im Ausland bereits heute dem Maßstab
des Fremdvergleichs. Wird dieser Maßstab nicht eingehalten, so kommt es zu
Gewinnkorrekturen. Durch die Unternehmensteuerreform 2008 bringen Gesetz-
geber und Finanzverwaltung mit der Funktionsverlagerung eine neue Art von Ge-
schäftsvorfall in das Außensteuerrecht. Die Regelungen zu Funktionsverlagerun-
gen sollen dazu beitragen, die Besteuerung in Deutschland geschaffener Werte
sicherzustellen, wenn Geschäftschancen ins Ausland verlagert werden.4
Technisch setzt der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 1 Abs. 1 und 3 AStG
auf der zweiten Stufe der Gewinnermittlung an, also dem Fremdvergleich.5 Neben
dem bewährten Grundsatz des Fremdvergleichs (konkreter Fremdvergleich) wird
der hypothetische Fremdvergleich in das Gesetz aufgenommen. Der Gesetzgeber
1 Unternehmensteuerreformgesetz 2008, BGBl. I 2007, 1912.
2 Hier basierend auf dem Entwurf zur FVerlagV v. 04.06.2007.
3 Die Richtlinie lag zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieser Arbeit noch nicht vor.
4 Vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zu § 1 AStG n. F., BR-Drs. 220/07, S. 141.
5 Vgl.
Jenzen
, NWB 2007, Fach 2, 9419, 9421.
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