Autor: Katrin Welzbacher
Fach: Wirtschaft - Recht
Details
Jahr: 2002
Seiten: 31
Note: 1,0
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 321 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-16039-1
Textauszug (computergeneriert)
Der Vertrag von Nizza
Kommt die Erweiterung der EU?
Seminararbeit von
Katrin Welzbacher
05.November 2002
Inhaltsverzeichnis
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS III
1 EINLEITUNG 1
2 DER VERTRAG VON NIZZA 3
2.1 Historie und Ziel 3
2.2 Wesentliche Inhalte des Vertrags von Nizza 5
2.2.1 Zusammensetzung und Funktionsweise der Organe 6
2.2.1.1 Europäisches Parlament 6
2.2.1.2 Europäische Kommission 6
2.2.1.3 Europäischer Gerichtshof und Europäisches Gericht erster Instanz 8
2.2.2 Stimmengewichtung im Europäischen Rat 8
2.2.3 Erweiterung der Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit 10
3 RECHTLICHE ALTERNATIVEN FÜR DEN VERTRAG VON NIZZA 11
3.1 Hinsichtlich der Zusammensetzung der Organe 12
3.2 Hinsichtlich der Neuregelung der Stimmenwägung im Rat 16
3.3 Hinsichtlich des Übergangs zur Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit 17
4 AKTUELLER STAND DER BEITRITTSVERHANDLUNGEN 18
4.1 Voraussetzungen für einen EU-Beitritt 18
4.2 Erfüllung der Kriterien durch die Kandidatenländer 20
5 ZUSAMMENFASSUNG 21
LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS 23
ANLAGEN 25
Abkürzungsverzeichnis
[...]
1 Einleitung
Die derzeitige Diskussion in den Medien über die bevorstehende Erweiterung der EU erweckt den Eindruck, als handele es sich um die erste Vergrößerung der Union. Aufgeworfene Fragen werden kontrovers diskutiert, wobei die positiven Aspekte der Erweiterung zuweilen etwas in den Hintergrund rücken. Berichte über drohende Einwanderungsschwemmen, Arbeitsplatzverluste oder eine Steigerung der Kriminalitätsrate sind weitaus häufiger zu lesen.
Vielleicht ist dies der Grund, dass viele Menschen der Öffnung nach Osten eher skeptisch gegenüber stehen und das in Irland vorgeschriebene Referendum im Juni 2001 scheiterte. Auch wenn der negative Ausgang des Referendums auf die Tatsache geschoben wurde, dass die Wahlbeteiligung sehr gering war und die Befürworter der Erweiterung einfach nicht zur Wahl gegangen sind, muss das Ergebnis kritisch hinterfragt werden. Die Information der EU-Bürger darf nicht vernachlässigt werden und trägt sicherlich zu einer positiveren Einstellung gegenüber einer Erweiterung der EU bei.
Denn schließlich hat die EU schon vier Erweiterungsrunden hinter sich, die letzte erfolgte 1995, als Österreich, Schweden und Finnland beitraten. Heute kann man sich die EU ohne diese Länder gar nicht mehr vorstellen, sondern erwähnt diese und die anderen beigetretenen Staaten genauso selbstverständlich wie die sechs Gründungsmitglieder. Dies lässt hoffen, dass man in zehn Jahren über die jetzigen Beitrittskandidaten genauso denkt.
Natürlich unterscheidet sich die kommende Erweiterung wesentlich von den vergangenen. Zum einen handelt es sich größenmäßig um die umfangreichste Erweiterung in der Geschichte der EU. Die zwölf Länder, mit denen derzeit verhandelt wird, bereichern die EU um 105 Mio. Menschen, d.h. die EU wird auf 478 Mio. Bürger anwachsen.1 Zum anderen sind noch niemals zuvor osteuropäische Staaten der EU beigetreten. Doch gerade dies bestätigt die Überwindung der Vergangenheit und leistet einen bedeutenden Beitrag zum Zusammenwachsen Europas. Außerdem müssen die MOEL strenge Beitrittskriterien erfüllen. Diese Tatsache treibt den Reformprozess in den ehemals kommunistischen Ländern enorm voran und stellt sowohl für die Länder selbst als auch für die restlichen Länder in Europa einen großen Fortschritt dar. Denn nur ein in sich vereintes Europa kann seine Stellung auf dem Weltmarkt behaupten und ausbauen.
In Anbetracht der in Frage stehenden Ratifikation des Vertrags von Nizza durch Irland soll in der nachfolgenden Arbeit die Möglichkeit geprüft werden, ob es rechtliche Alternativen zu diesem Vertrag gibt. Zuvor erfolgen Erläuterungen zum Inhalt des Vertrags von Nizza, außerdem wird ein kurzer Überblick über den Stand der Beitrittsverhandlungen gegeben.
2 Der Vertrag von Nizza
2.1 Historie und Ziel
Im Dezember 2000 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU auf der Gipfelkonferenz in Nizza über die Inhalte des sog. Vertrags von Nizza. Dies war das vorläufige Ende einer langwierigen Verhandlungsrunde, die schon vor Jahren begonnen hatte und nun zu einem Ergebnis führen musste, um die EU erweiterungsfähig zu machen. Dies bedeutet v. a., die Organe der EU zu reformieren, um die EU auch nach dem Beitritt von bis zu zwölf Ländern handlungsfähig zu machen bzw. zu erhalten. Bildlich kann man sich die Notwendigkeit der institutionellen Reform der EU besser vorstellen, wenn man die bisherige Struktur der EU mit einer Lok vergleicht, die dafür gebaut wurde, ursprünglich 6 Waggons zu ziehen, nun aber sowieso schon 15 Waggons zieht. Muss diese Lok bis zu 27 Waggons ziehen, ist wohl jedem klar, dass dies nicht ohne Leistungseinbußen bzw. evtl. gar nicht möglich ist. Da die Aufnahme neuer Kandidaten unmittelbar bevorsteht, musste diese Reform zuvor unbedingt in Angriff genommen werden.2
[...]
1 Vgl. Auswärtiges Amt, Die Europäische Union, S. 6
2 Vgl. Fischer, Der Vertrag von Nizza, S. 20
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