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Scholary Paper (Seminar), 2007, 24 Pages
Author: Andre Hintz
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes
Details
Institution/College: Humboldt-University of Berlin (Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre)
Tags: Problem, Maßgeblichkeit, Handels-, Steuerbilanz, Lichte, Bedeutung, IFRS, Betriebswirtschaftliche, Steuerlehre
Year: 2007
Pages: 24
Grade: 2,3
Bibliography: ~ 19 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-10118-4
ISBN (Book): 978-3-640-11395-8
File size: 104 KB
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Abstract
Seit über 100 Jahren gilt in Deutschland der Grundsatz der Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Rechnungslegung für die steuerliche Rechnungslegung. Die Zukunftsfähigkeit dieser Maßgeblichkeit steht aber seit genauso vielen Jahren im Mittelpunkt der Diskussionen. Die „Globalisierung (…) bietet der Welt heute viel mehr Chancen“. Die zusammenwachsenden Finanzmärkte machen deutlich, dass einzelne nationale Rech¬nungslegungssysteme nicht aufrecht zu erhalten sind bzw. die Chancen genutzt werden müssen, sich den Ansprüchen der globalisierten Welt anzupassen. Die Europäische Union entschied sich dafür die Internationale Financial Reporting Standards (IFRS, vormals International Accounting Standards, IAS) als Ma߬stab für die externe Rechnungslegung zu nutzen. Das Ziel ist die Harmonisierung der Rechnungslegungssysteme für kapitalmarktorientierte Unternehmen innerhalb der Europäischen Union gewesen. Die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse und die Vereinfachung der grenzüberschreitenden Rechnungslegung sollte für europäische Unternehmen hergestellt werden. In Deutschland ist das Handelsgesetzbuch maßgebend für die externe Rechnungslegung, aber erkennbar ist der zunehmende Einfluss der internationalen Bilanzierungsstandards. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften aus der Europäischen Union müssen bereits einen konsolidierten Abschluss aufgrund des § 315 a HGB nach IFRS erstellen. Die veröffentlichten Eckpunkte zum geplanten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) zeigen die kommenden Schritte der Internationalisierung der handelsrechtlichen Rechnungslegung. Die Konsequenzen für die Steuerbilanz sind unklar. Die Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 EStG) bindet die Steuerbilanz an die Handelsbilanz. Es ist die Frage zu stellen, ob die Maßgeblichkeit durch den zunehmenden Einfluss der IFRS noch aufrecht gehalten werden kann oder ein eigenständiges Steuerbilanzrecht geschaffen werden muss.
Excerpt (computer-generated)
DAS PROBLEM DER MAßGEBLICHKEIT DER HANDELS- FÜR DIE
STEUERBILANZ IM LICHTE DER WACHSENDEN BEDEUTUNG
DER IFRS
SEMINARARBEIT
vorgelegt von
André Hintz
9. Fachsemester, Studiengang VWL (Diplom)
Humboldt Universität zu Berlin
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Glienicke Nordbahn, 25. Oktober 2007
2
INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS ______________________________________________ 2
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS __________________________________________ 3
1. EINLEITUNG ___________________________________________________ 4
2. EIN VERGLEICH DER ZWECKE DER STEUER-, HANDELSBILANZ UND IFRS ______ 5
3. INTERNATIONALISIERUNG DER DEUTSCHEN RECHNUNGSLEGUNG_____________ 7
4. IFRS ALS GRUNDLAGE FÜR DIE STEUERBILANZ ________________________ 10
4.1 Grundprinzipien _______________________________________________________ 10
4.2 Realisations- und Imparitätsprinzip in den IFRS_______________________________ 13
4.2.1 Teilgewinnrealisation ________________________________________________ 13
4.2.2 Immaterielle Vermögenswerte_________________________________________ 15
4.2.3 Verbindlichkeiten und Rückstellungen___________________________________ 16
5. EINE EIGENSTÄNDIGE STEUERBILANZ? ______________________________ 17
ANHANG ______________________________________________________ 20
LITERATURVERZEICHNIS ___________________________________________ 21
3
Abkürzungsverzeichnis
AktG Aktiengesetz,
letzte Änderung v. 21. 12. 2006 BGBl. 2006 I S. 3332
BilMoG Bilanzmodernisierungsgesetz,
siehe Pressemitteilung BMJ, Literaturverzeichnis
BilReG Bilanzrechtsreformgesetz,
v. 04. 12. 2004 BGBl. 2004 I S. 3166
BMJ
Bundministerium der Justiz
BT Druck.
Bundestag Drucksache
DIHK
Deutsche Industrie- und Handelskammer
EG Europäische
Gemeinschaft
EStG Einkommensteuergesetzt,
letzte Änderung v. 13. 12. 2006 BGBl. 2006 I S. 2915
HGB Handelsgesetzbuch,
letzte Änderung v. 17. 11. 2006 BGBl. 2006 I S. 2606
IAS
International Accounting Standard(s)
IASB
International Accounting Standards Board
IFRS Internationale
Financial Reporting Standard(s),
letzte Änderung siehe Anhang
IFRS RK
Rahmenkonzept der Internationale Financial Reporting Standards
KapAEG Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz,
v. 20. 04. 1998 BGBl. 1998 I S. 707
SME
small and medium-sized entities,
(KMU = kleine und mittelgroße Unternehmen)
US GAAP
United States Generally Accepted Accounting Principles
4
1. Einleitung
Seit über 100 Jahren1 gilt in Deutschland der Grundsatz der Maßgeblichkeit der
handelsrechtlichen Rechnungslegung für die steuerliche Rechnungslegung. Die
Zukunftsfähigkeit dieser Maßgeblichkeit steht aber seit genauso vielen Jahren im
Mittelpunkt der Diskussionen.
Die ,,Globalisierung (...) bietet der Welt heute viel mehr Chancen".2 Die zusam-
menwachsenden Finanzmärkte machen deutlich, dass einzelne nationale Rech-
nungslegungssysteme nicht aufrecht zu erhalten sind bzw. die Chancen genutzt werden
müssen, sich den Ansprüchen der globalisierten Welt anzupassen.
Die Europäische Union entschied sich dafür die Internationale Financial Reporting
Standards (IFRS, vormals International Accounting Standards, IAS) als Maßstab für die
externe Rechnungslegung zu nutzen.3 Das Ziel ist die Harmonisierung der
Rechnungslegungssysteme für kapitalmarktorientierte Unternehmen innerhalb der
Europäischen Union gewesen. Die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse und die
Vereinfachung der grenzüberschreitenden Rechnungslegung sollte für europäische
Unternehmen hergestellt werden.
In Deutschland ist das Handelsgesetzbuch maßgebend für die externe Rech-
nungslegung, aber erkennbar ist der zunehmende Einfluss der internationalen Bi-
lanzierungsstandards. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften aus der Europäischen
Union müssen bereits einen konsolidierten Abschluss aufgrund des § 315 a HGB nach
IFRS erstellen. Die veröffentlichten Eckpunkte zum geplanten Bilanz-
rechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)4 zeigen die kommenden Schritte der Inter-
nationalisierung der handelsrechtlichen Rechnungslegung.
Die Konsequenzen für die Steuerbilanz sind unklar. Die Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1
EStG) bindet die Steuerbilanz an die Handelsbilanz. Es ist die Frage zu stellen, ob die
Maßgeblichkeit durch den zunehmenden Einfluss der IFRS noch aufrecht gehalten
werden kann oder ein eigenständiges Steuerbilanzrecht geschaffen werden muss.
1 Vgl. Stobbe, Thomas: Verknüpfung handels- u. steuerlicher Rechnungslegung, 1991, S. 21
2 Merkel, Angela: Eröffnungsrede in Davos, 24. 01. 2007
3 Vgl. KOM (2000) Nr. 359, S. 1
4 Vgl. Pressemittlung BMJ, 16.10.2007
5
2. Ein Vergleich der Zwecke der Steuer-, Handelsbilanz
und IFRS
Unstrittig und eindeutig ist die Funktion der Steuerbilanz. ,,Einziger Adressat ... ist der
Fiskus".5 Die Ausweisung des Steuerbilanzgewinnes soll als Steuerbemes-
sungsgrundlage für die abzuführenden Ertragssteuern dienen. Eine objektive Ge-
winnermittlung soll zu einer Besteuerung nach Leistungsfähigkeit führen.
Handelsrechtlich ergeben sich mehrere Zwecke: zum einen die Informationslieferung an
die Bilanzadressaten und zum anderen die Ausschüttungsbemessungsgrundlage als
Gläubigerschutz und Gesellschafterschutz. Ziel sollte es sein den verschiedenen
Funktionen der Handelsbilanz durch ,,ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage"6 gerecht zu werden.
Die objektive Informationslieferung soll die Konflikte zwischen den beteiligten Parteien
(Anteilseigner, Kreditgeber, Arbeitnehmer, Kunden und Lieferanten) und der
Unternehmensleitung (Principal - Agent Problem durch asymmetrische Infor-
mationsverteilung) entschärfen.
Die Ausschüttungsbemessungsfunktion dient auf der einen Seite der Begrenzung der
Kapitalausschüttung nach oben (Gläubigerschutz) z.B. durch das Realisationsprinzip7
und auf der anderen Seite der Begrenzung der Kapitalausschüttung nach unten
(Gesellschafterschutz) z.B. durch die Mindestwertvorschriften.8
Die Rechnungslegung nach IFRS verfolgt ausschließlich den Zweck der Informa-
tionsfunktion. Ziel ist die informative Darstellung der ,,Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage sowie Veränderungen in der Vermögens- und Finanzlage des Unter-
nehmens"9, aber ohne eine Ausschüttungsbemessungsfunktion zu erfüllen.
Erreicht wird diese Darstellung vielfach durch die Bewertung nach ,,fair values" oder
sogar durch die Ansetzung selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte unter
bestimmten Voraussetzungen10, um vorläufig nur einige Beispiele zu nennen, die in der
Literatur immer wieder kritisch betrachtet werden.11
Die unterschiedlichen Abschlussadressaten (Investoren, Arbeitsnehmer, Kreditgeber,
Lieferanten und andere Gläubiger, Kunden, Regierungen und ihre Institutionen sowie
5 Vgl. Coenenberg, Adolf u.a.: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, S. 16
6 § 264 Abs. 2 S. 1 HGB
7 § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB
8 § 253 Abs. 1 HGB
9 IFRS RK 12
10 IAS 38.51ff.
11 Vgl. Heinrichs, Joachim: Bilanzgestützte Kapitalerhaltung, StuW 3/2005, S. 258
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