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Scholary Paper (Seminar), 2007, 32 Pages
Author: Andrej Berschadsky
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes
Details
Institution/College: University of Wuppertal
Tags: Unternehmensbesteuerung, Belgien, Steuersysteme, EU-Mitgliedsstaaten, Steuerlehre, Finanzwirtschaft
Year: 2007
Pages: 32
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 12 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-10673-8
ISBN (Book): 978-3-640-32555-9
File size: 209 KB
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Abstract
Die vorliegende Arbeit setzt sich zum Ziel, die binneneuropäische Sitzverlegung vom Blickwinkel des belgischen Steuerrechts zu beleuchten. Die steuerrechtlichen Regelungen stellen einen nicht zu unterschätzenden Standortfaktor dar. Auslandsinvestitionen in der Form von Tochtergesellschaften bilden ein Kernstück der Wirtschaftspolitik der international agierenden Unternehmen. Die Expansion der Unternehmen über die staatlichen Grenzen hinweg ist mit steuerlichen Belastungen bzw. Entlastungen verbunden. Ziel dieser Arbeit ist es daher die Thematik der Unternehmensbesteuerung in Belgien zu analysieren. Im Rahmen dieser Untersuchung werden die unterschiedlichen Steuerbefreiungen und Investitionsanreize dargestellt. Im ersten Schritt der Arbeit wird auf das Wesen der körperschaftlichen Steuerpflicht eingegangen. Der zweite Schritt der Untersuchung bezieht sich auf die in Belgien geltenden steuerrechtlichen Vorschriften zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage. Des Weiteren wird die staatsspezifische Erfassung von Verlusten erläutert. Im weiteren Verlauf werden überblickartig die Steuerarten mit jeweiligen Sätzen in den Vordergrund gestellt. Im Anschluss daran soll die Besteuerung der Anteilseigner als eine natürliche Person aufgezeigt werden. Einige Unterpunkte werden anhand praktischer Bespiele verdeutlicht. Körperschaftsteuer (Impôt des sociétés, Vennootschapsbelasting) mit der Gesetzesgrundlage in Artikel 179 bis 219 EStGB und allgemeinen Vorschriften ab Artikel 249 EStGB ist eine föderale Steuer auf das Gesamteinkommen aller erwerbswirtschaftlich tätigen Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Belgien erhebt weder Gewerbe- noch Vermögensteuer, so dass die Körperschaftsteuer bzw. Einkommensteuer (bei natürlichen Personen, einschließlich der Einzelgewerbetreibenden) die einzigen Steuern auf den Unternehmensgewinn sind.
Excerpt (computer-generated)
BU Wuppertal - FB B
Bergische Universität Wuppertal
Fachbereich B
Wirtschaftswissenschaften
SEMINAR FÜR STEUERLEHRE UND FINANZWISSENSCHAFT
Sommersemester 2007
Seminararbeit
Thema
Steuersysteme der EU-Mitgliedsstaaten:
Unternehmensbesteuerung in Belgien
verfasst von
Andrej Berschadsky
Düsseldorf, 30.05.07
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abkürzungsverzeichnis II
1. Einleitung 1
2. Körperschaftsteuer 1
2.1 Persönliche Steuerpflicht 2
2.2 Sachliche Steuerpflicht 3
2.3 Steuerbefreiungen 3
2.3.1 Schachtelprivileg 3
2.3.2 Veräußerungsgewinne 4
2.3.3 Fiktiver Zinsabzug 5
2.3.4 Koordinations-, Vertriebs- und Dienstleistungszentren 7
2.3.5 Investitionsanreize 9
3. Ermittlung der Bemessungsgrundlage 11
3.1 Betriebseinnahmen 14
3.2 Betriebsausgaben 14
3.3 Korrekturvorschriften 15
3.3.1 Verdeckte Gewinnausschüttung 15
3.3.2 Gesellschafterfremdfinanzierung 17
4. Verlustabzug 18
5. Steuertarif und Steuererhebung 20
6. Bestimmungen weiterer Einzelsteuergesetze 21
7. Besteuerung des Gesellschafters 22
7.1 Einkünfte aus Kapitalvermögen 22
7.2 Veräußerungsgewinne von Anteilen 23
8. Fazit 24
Quellenverzeichnis 25
I
Abkürzungsverzeichnis
AG
Aktiengesellschaft
Art.
Artikel
bzw.
beziehungsweise
ca.
circa
d.h.
das heißt
DBA
Doppelbesteuerungsabkommen
EBIT
Earnings before Interest and Taxes
EG
Europäische Gemeinschaft
EGV
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
EStGB
Einkommensteuergesetz Belgien
etc.
et cetera
EU
Europäische Union
EuGH
Europäischer Gerichtshof
EUR
Euro
f.
folgende
ff.
fortfolgende
FIFO
first in, first out
FuE
Forschung und Entwicklung
GmbH
Gesellschaft mit begrenzter Haftung
Hrsg.
Herausgeber
i. S.
im Sinne
i.H.v.
in Höhe von
IWB
Internationale Wirtschaftsbriefe
KG
Kommanditgesellschaft
KGaA
Kommanditgesellschaft auf Aktien
KMU
kleine und mittelgroße Unternehmen
LIFO
last in, first out
Mio.
Millionen
o.ä.
oder ähnliche
o.g.
oben genannt
OHG
Offene Handelsgesellschaft
p.a.
per annum
Rn.
Randnummer
II
Rz.
Randzeichen
S.
Seite
sog.
so genannte
u.a.
unter anderem
USt
Umsatzsteuer
Vgl.
vergleiche
z. B.
zum Beispiel
zzgl.
zuzüglich
III
1. Einleitung
Die vorliegende Arbeit setzt sich zum Ziel, die binneneuropäische Sitzverlegung vom
Blickwinkel des belgischen Steuerrechts zu beleuchten. Die steuerrechtlichen
Regelungen stellen einen nicht zu unterschätzenden Standortfaktor dar.
Auslandsinvestitionen in der Form von Tochtergesellschaften bilden ein Kernstück der
Wirtschaftspolitik der international agierenden Unternehmen. Die Expansion der Unter-
nehmen über die staatlichen Grenzen hinweg ist mit steuerlichen Belastungen bzw.
Entlastungen verbunden. Ziel dieser Arbeit ist es daher die Thematik der
Unternehmensbesteuerung in Belgien zu analysieren.
Im Rahmen dieser Untersuchung werden die unterschiedlichen Steuerbefreiungen und
Investitionsanreize dargestellt. Im ersten Schritt der Arbeit wird auf das Wesen der
körperschaftlichen Steuerpflicht eingegangen. Der zweite Schritt der Untersuchung
bezieht sich auf die in Belgien geltenden steuerrechtlichen Vorschriften zur Ermittlung
der Bemessungsgrundlage.
Des Weiteren wird die staatsspezifische Erfassung von Verlusten erläutert. Im weiteren
Verlauf werden überblickartig die Steuerarten mit jeweiligen Sätzen in den
Vordergrund gestellt. Im Anschluss daran soll die Besteuerung der Anteilseigner als
eine natürliche Person aufgezeigt werden. Einige Unterpunkte werden anhand
praktischer Bespiele verdeutlicht.
2. Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer (Impôt des sociétés, Vennootschapsbelasting) mit der
Gesetzesgrundlage in Artikel 179 bis 219 EStGB und allgemeinen Vorschriften ab
Artikel 249 EStGB ist eine föderale Steuer auf das Gesamteinkommen aller
erwerbswirtschaftlich tätigen Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit.1 Belgien
erhebt weder Gewerbe- noch Vermögensteuer, so dass die Körperschaftsteuer bzw.
Einkommensteuer (bei natürlichen Personen, einschließlich der Einzelgewerbe-
treibenden) die einzigen Steuern auf den Unternehmensgewinn sind.2
1 Vgl. Mennel, A.; Förster J. (2006), Steuern in Europa, Amerika und Asien, Belgien, Rn. 235, S. 47.
2 Vgl. Schmidt, O. (1994), Unternehmensbesteuerung in EU-Saaten, S.38f.
1
2.1 Persönliche Steuerpflicht
Die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht knüpft an folgenden Voraussetzungen: Der
Steuerpflichtige muss ein erwerbswirtschaftlich tätiges Unternehmen sein, das seinen
Firmensitz, seinen Hauptbetrieb oder seinen Verwaltungssitz in Belgien hat, und in der
Form einer Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit betrieben wird.3 Diese
unterliegen mit ihren sämtlichen weltweit erzielten Einkünften der belgischen
Körperschaftsteuer.4
Die wichtigste Bedingung für die Körperschaftssteuerpflicht ist die eigene
Rechtspersönlichkeit des Unternehmens.5 In Belgien ist kein einziges Unternehmen in
der Form einer Handelsgesellschaft der Einkommensteuerpflicht unterworfen, weil alle
im belgischen Handelsgesetzbuch kodifizierten Gesellschaftsformen eine eigene
Rechtspersönlichkeit besitzen und damit körperschaftsteuerpflichtig sind.6
Die in Belgien ansässigen Gesellschaften, die weder gewinnbringend noch gewerblich
tätig sind, sind nicht körperschaftsteuerpflichtig, sondern unterliegen der Steuer der
Rechtspersonen (Impôt des personnes morales, Rechtspersonenbelasting) mit der
Gesetzesgrundlage in Artikel 220 bis 226 EStGB. Dazu gehören der Staat, die
Provinzen, Gemeinden und in Belgien ansässige gemeinnützige Organisationen.
Beschränkt steuerpflichtige Personen sind in Belgien nichtansässige ausländische
Gesellschaften, Vereinigungen und sonstige Rechtspersonen, unabhängig von ihrer
Rechtsform (weder Sitz, Hauptniederlassung noch Ort der Geschäftsleitung in
Belgien).7 Die beschränkt steuerpflichtigen Rechtspersonen sind der Körperschaftsteuer
für gebietsfremde Personen (Impôt des non-résidents, Belasting van niet-inwoners) mit
der Gesetzesgrundlage in Artikel 227 bis 248 EStGB unterworfen, wenn sie durch eine
Zweigniederlassung gewinnbringende oder gewerbliche Aktivitäten in Belgien ausüben
(Betriebsstätte).8
Die belgische Form der Aktiengesellschaft (AG) und Kommanditgesellschaft auf
Aktien (KGaA) werden steuerrechtlich als Kapitalgesellschaften erfasst.9
Die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die belgische
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) inklusive Einmanngesellschaft sowie
3 Vgl. Schmidt, O. (1994), Unternehmensbesteuerung in EU-Saaten, S.51.
4 Vgl. Mennel, A.; Förster J. (2006), Steuern in Europa, Amerika und Asien, Belgien, Rn. 235, S. 47.
5 Vgl. Schmidt, O. (1994), Unternehmensbesteuerung in EU-Saaten, S.51.
6 Vgl. Schmidt, O. (1994), Unternehmensbesteuerung in EU-Saaten, S.51.
7 Vgl. Steuerberater Handbuch Europa (2006), Fach C, Länderdarstellung, Belgien, Rz. 119, S. 40f.
8 Vgl. Inventar der Steuern (2000), Belgien, B 1.5, S.25.
9 Vgl. Schmidt, O. (1994), Unternehmensbesteuerung in EU-Saaten, S.52.
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