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Unternehmensbesteuerung in Belgien - Steuersysteme der EU-Mitgliedsstaaten

Scholary Paper (Seminar), 2007, 32 Pages
Author: Andrej Berschadsky
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes

Details

Event: Steuerlehre und Finanzwirtschaft
Institution/College: University of Wuppertal
Tags: Unternehmensbesteuerung, Belgien, Steuersysteme, EU-Mitgliedsstaaten, Steuerlehre, Finanzwirtschaft
Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2007
Pages: 32
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 12  Entries
Language: German
Archive No.: V94607
ISBN (E-book): 978-3-640-10673-8
ISBN (Book): 978-3-640-32555-9
File size: 209 KB

Abstract

Die vorliegende Arbeit setzt sich zum Ziel, die binneneuropäische Sitzverlegung vom Blickwinkel des belgischen Steuerrechts zu beleuchten. Die steuerrechtlichen Regelungen stellen einen nicht zu unterschätzenden Standortfaktor dar. Auslandsinvestitionen in der Form von Tochtergesellschaften bilden ein Kernstück der Wirtschaftspolitik der international agierenden Unternehmen. Die Expansion der Unternehmen über die staatlichen Grenzen hinweg ist mit steuerlichen Belastungen bzw. Entlastungen verbunden. Ziel dieser Arbeit ist es daher die Thematik der Unternehmensbesteuerung in Belgien zu analysieren. Im Rahmen dieser Untersuchung werden die unterschiedlichen Steuerbefreiungen und Investitionsanreize dargestellt. Im ersten Schritt der Arbeit wird auf das Wesen der körperschaftlichen Steuerpflicht eingegangen. Der zweite Schritt der Untersuchung bezieht sich auf die in Belgien geltenden steuerrechtlichen Vorschriften zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage. Des Weiteren wird die staatsspezifische Erfassung von Verlusten erläutert. Im weiteren Verlauf werden überblickartig die Steuerarten mit jeweiligen Sätzen in den Vordergrund gestellt. Im Anschluss daran soll die Besteuerung der Anteilseigner als eine natürliche Person aufgezeigt werden. Einige Unterpunkte werden anhand praktischer Bespiele verdeutlicht. Körperschaftsteuer (Impôt des sociétés, Vennootschapsbelasting) mit der Gesetzesgrundlage in Artikel 179 bis 219 EStGB und allgemeinen Vorschriften ab Artikel 249 EStGB ist eine föderale Steuer auf das Gesamteinkommen aller erwerbswirtschaftlich tätigen Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Belgien erhebt weder Gewerbe- noch Vermögensteuer, so dass die Körperschaftsteuer bzw. Einkommensteuer (bei natürlichen Personen, einschließlich der Einzelgewerbetreibenden) die einzigen Steuern auf den Unternehmensgewinn sind.


Excerpt (computer-generated)

BU Wuppertal - FB B

Bergische Universität Wuppertal

Fachbereich B

Wirtschaftswissenschaften



SEMINAR FÜR STEUERLEHRE UND FINANZWISSENSCHAFT

Sommersemester 2007



Seminararbeit


Thema

Steuersysteme der EU-Mitgliedsstaaten:

Unternehmensbesteuerung in Belgien


verfasst von


Andrej Berschadsky



Düsseldorf, 30.05.07


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis I

Abkürzungsverzeichnis II

1. Einleitung 1

2. Körperschaftsteuer 1

2.1 Persönliche Steuerpflicht 2

2.2 Sachliche Steuerpflicht 3

2.3 Steuerbefreiungen 3

2.3.1 Schachtelprivileg 3

2.3.2 Veräußerungsgewinne 4

2.3.3 Fiktiver Zinsabzug 5

2.3.4 Koordinations-, Vertriebs- und Dienstleistungszentren 7

2.3.5 Investitionsanreize 9

3. Ermittlung der Bemessungsgrundlage 11

3.1 Betriebseinnahmen 14

3.2 Betriebsausgaben 14

3.3 Korrekturvorschriften 15

3.3.1 Verdeckte Gewinnausschüttung 15

3.3.2 Gesellschafterfremdfinanzierung 17

4. Verlustabzug 18

5. Steuertarif und Steuererhebung 20

6. Bestimmungen weiterer Einzelsteuergesetze 21

7. Besteuerung des Gesellschafters 22

7.1 Einkünfte aus Kapitalvermögen 22

7.2 Veräußerungsgewinne von Anteilen 23

8. Fazit 24

Quellenverzeichnis 25

I


Abkürzungsverzeichnis

AG

Aktiengesellschaft

Art.

Artikel

bzw.

beziehungsweise

ca.

circa

d.h.

das heißt

DBA

Doppelbesteuerungsabkommen

EBIT

Earnings before Interest and Taxes

EG

Europäische Gemeinschaft

EGV

Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

EStGB

Einkommensteuergesetz Belgien

etc.

et cetera

EU

Europäische Union

EuGH

Europäischer Gerichtshof

EUR

Euro

f.

folgende

ff.

fortfolgende

FIFO

first in, first out

FuE

Forschung und Entwicklung

GmbH

Gesellschaft mit begrenzter Haftung

Hrsg.

Herausgeber

i. S.

im Sinne

i.H.v.

in Höhe von

IWB

Internationale Wirtschaftsbriefe

KG

Kommanditgesellschaft

KGaA

Kommanditgesellschaft auf Aktien

KMU

kleine und mittelgroße Unternehmen

LIFO

last in, first out

Mio.

Millionen

o.ä.

oder ähnliche

o.g.

oben genannt

OHG

Offene Handelsgesellschaft

p.a.

per annum

Rn.

Randnummer

II


Rz.

Randzeichen

S.

Seite

sog.

so genannte

u.a.

unter anderem

USt

Umsatzsteuer

Vgl.

vergleiche

z. B.

zum Beispiel

zzgl.

zuzüglich

III


1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit setzt sich zum Ziel, die binneneuropäische Sitzverlegung vom

Blickwinkel des belgischen Steuerrechts zu beleuchten. Die steuerrechtlichen

Regelungen stellen einen nicht zu unterschätzenden Standortfaktor dar.

Auslandsinvestitionen in der Form von Tochtergesellschaften bilden ein Kernstück der

Wirtschaftspolitik der international agierenden Unternehmen. Die Expansion der Unter-

nehmen über die staatlichen Grenzen hinweg ist mit steuerlichen Belastungen bzw.

Entlastungen verbunden. Ziel dieser Arbeit ist es daher die Thematik der

Unternehmensbesteuerung in Belgien zu analysieren.

Im Rahmen dieser Untersuchung werden die unterschiedlichen Steuerbefreiungen und

Investitionsanreize dargestellt. Im ersten Schritt der Arbeit wird auf das Wesen der

körperschaftlichen Steuerpflicht eingegangen. Der zweite Schritt der Untersuchung

bezieht sich auf die in Belgien geltenden steuerrechtlichen Vorschriften zur Ermittlung

der Bemessungsgrundlage.

Des Weiteren wird die staatsspezifische Erfassung von Verlusten erläutert. Im weiteren

Verlauf werden überblickartig die Steuerarten mit jeweiligen Sätzen in den

Vordergrund gestellt. Im Anschluss daran soll die Besteuerung der Anteilseigner als

eine natürliche Person aufgezeigt werden. Einige Unterpunkte werden anhand

praktischer Bespiele verdeutlicht.

2. Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuer (Impôt des sociétés, Vennootschapsbelasting) mit der

Gesetzesgrundlage in Artikel 179 bis 219 EStGB und allgemeinen Vorschriften ab

Artikel 249 EStGB ist eine föderale Steuer auf das Gesamteinkommen aller

erwerbswirtschaftlich tätigen Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit.1 Belgien

erhebt weder Gewerbe- noch Vermögensteuer, so dass die Körperschaftsteuer bzw.

Einkommensteuer (bei natürlichen Personen, einschließlich der Einzelgewerbe-

treibenden) die einzigen Steuern auf den Unternehmensgewinn sind.2


1 Vgl. Mennel, A.; Förster J. (2006), Steuern in Europa, Amerika und Asien, Belgien, Rn. 235, S. 47.

2 Vgl. Schmidt, O. (1994), Unternehmensbesteuerung in EU-Saaten, S.38f.

1


2.1 Persönliche Steuerpflicht

Die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht knüpft an folgenden Voraussetzungen: Der

Steuerpflichtige muss ein erwerbswirtschaftlich tätiges Unternehmen sein, das seinen

Firmensitz, seinen Hauptbetrieb oder seinen Verwaltungssitz in Belgien hat, und in der

Form einer Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit betrieben wird.3 Diese

unterliegen mit ihren sämtlichen weltweit erzielten Einkünften der belgischen

Körperschaftsteuer.4

Die wichtigste Bedingung für die Körperschaftssteuerpflicht ist die eigene

Rechtspersönlichkeit des Unternehmens.5 In Belgien ist kein einziges Unternehmen in

der Form einer Handelsgesellschaft der Einkommensteuerpflicht unterworfen, weil alle

im belgischen Handelsgesetzbuch kodifizierten Gesellschaftsformen eine eigene

Rechtspersönlichkeit besitzen und damit körperschaftsteuerpflichtig sind.6

Die in Belgien ansässigen Gesellschaften, die weder gewinnbringend noch gewerblich

tätig sind, sind nicht körperschaftsteuerpflichtig, sondern unterliegen der Steuer der

Rechtspersonen (Impôt des personnes morales, Rechtspersonenbelasting) mit der

Gesetzesgrundlage in Artikel 220 bis 226 EStGB. Dazu gehören der Staat, die

Provinzen, Gemeinden und in Belgien ansässige gemeinnützige Organisationen.

Beschränkt steuerpflichtige Personen sind in Belgien nichtansässige ausländische

Gesellschaften, Vereinigungen und sonstige Rechtspersonen, unabhängig von ihrer

Rechtsform (weder Sitz, Hauptniederlassung noch Ort der Geschäftsleitung in

Belgien).7 Die beschränkt steuerpflichtigen Rechtspersonen sind der Körperschaftsteuer

für gebietsfremde Personen (Impôt des non-résidents, Belasting van niet-inwoners) mit

der Gesetzesgrundlage in Artikel 227 bis 248 EStGB unterworfen, wenn sie durch eine

Zweigniederlassung gewinnbringende oder gewerbliche Aktivitäten in Belgien ausüben

(Betriebsstätte).8

Die belgische Form der Aktiengesellschaft (AG) und Kommanditgesellschaft auf

Aktien (KGaA) werden steuerrechtlich als Kapitalgesellschaften erfasst.9

Die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die belgische

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) inklusive Einmanngesellschaft sowie

3 Vgl. Schmidt, O. (1994), Unternehmensbesteuerung in EU-Saaten, S.51.

4 Vgl. Mennel, A.; Förster J. (2006), Steuern in Europa, Amerika und Asien, Belgien, Rn. 235, S. 47.

5 Vgl. Schmidt, O. (1994), Unternehmensbesteuerung in EU-Saaten, S.51.

6 Vgl. Schmidt, O. (1994), Unternehmensbesteuerung in EU-Saaten, S.51.

7 Vgl. Steuerberater Handbuch Europa (2006), Fach C, Länderdarstellung, Belgien, Rz. 119, S. 40f.

8 Vgl. Inventar der Steuern (2000), Belgien, B 1.5, S.25.

9 Vgl. Schmidt, O. (1994), Unternehmensbesteuerung in EU-Saaten, S.52.

2



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