Register or log in at GRIN

Your e-mail-address or password is wrong
Register now
For new authors: free, easy and fast
This will be used as your user name, please specify a valid e-mail address

Lost password

Your e-mail-address or password is wrong

Request a new password
Eine kritische Jahresbilanz der Situation des Natur- und Umweltschutzes in der S... close

Please wait

Please install the Adobe Flash Player if no e-book is displayed.

Eine kritische Jahresbilanz der Situation des Natur- und Umweltschutzes in der Stadt Goslar

Other, 1999, 26 Pages
Author: Friedhart Knolle
Subject: Environmental Sciences

Details

Category: Other
Year: 1999
Pages: 26
Language: German
Archive No.: V96434
ISBN (E-book): 978-3-638-09110-7

File size: 153 KB
Notes :
Eingesandt von Dipl.-Geol. Friedhart Knolle



Fulltext (computer-generated)

Ökobilanz Goslar 1998
Eine kritische Jahresbilanz der Situation des Natur- und Umweltschutzes in der Stadt Goslar,
vorgelegt von der Arbeitsgemeinschaft der Goslarer
Umweltverbände (AGGU)

fknolle@t-online.de

Vorwort
Themen
1  Abfall und Altlasten
1.1  Schiefermühle Rammelsberg
1.2  Abfall in den öffentlichen Anlagen/Anzahl der Abfallbehälter
1.3  Müll in der Landschaft
2  Boden und Bebauungspläne
2.1  Umsetzung von Ersatzmaßnahmen (Bodenversiegelung)
2.2  Umbau Bahnhofsvorplatz
2.3  Umweltqualität von Bebauungsplänen
2.4  Fachmarktzentrum
3  Regenerative Energien
4  Erholung, Freizeitnutzung, Kultur und Fremdenverkehr
4.1  Stadtökologischer Führer
4.2  EXPO-Projekte
4.3  Tourismusförderung/sanfter und harter Tourismus
5  Natur, Landschaft und Grün allgemein
5.1  Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete
5.2  Landschaftsplan
5.3  Geschützte Landschaftsbestandteile
5.4  Landschaftsschutzgebiet Harz
5.5  Haushaltsmittel für Aufgaben des Natur- und Landschaftsschutzes
6  Natur und Stadtgrün außerhalb der Stadtforst
6.1  Altbaumsanierungsprogramm (Entsiegelungsprogramm)
6.2  Spannungsfeld Baumschutz/Wirtschaftsförderung
6.3  Baumschutzsatzung
6.4  Fassaden- und Dächerbegrünung
6.5  Wegränder in der Feldflur
6.6  Pflege-, Entwicklungs- und Pflanzmaßnahmen
6.7  Golfplatz Bollrich
7  Stadtforst
7.1  Schlagweiser Hieb des Waldes
7.2  Wilddichte und Verbißschäden
7.3  Naturnähe von Waldwegen und Waldrändern
7.4  Entfichtung an Fließgewässern
7.5  Trüllketal
7.6  Entfernung alter Zaunteile
7.7  Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in der Stadtforst
7.8  Drittmittel für die Stadtforst
8  Verkehr
8.1  Öffentlicher Personennahverkehr
8.2  Bahnverkehr
8.3  Mobil ohne eigenes Auto
8.4  Innenstadtverkehr
8.5  30 km/h-Zonen
9  Biozönose der Abzucht
10 Agenda 21


Vorwort

Mit Sitzungsvorlage Nr. 73 aus dem Jahr 1996 hatte die Verwaltung der Stadt Goslar vorgeschlagen, keinen klassischen Umweltbericht mehr zu erstellen, sondern umweltrelevante Berichte der Stadtverwaltung zu speziellen Schwerpunkten vorzulegen.

Am 15.7.1997 beschloß der Rat der Stadt Goslar, den nach Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Goslarer Umweltverbänden gegen pauschale Unkostenerstattung die Erstellung einer Ökobilanz zu übertragen. Ziel ist, den kritischen Dialog der Stadtverwaltung mit den Umweltverbänden zu fördern und in der Sache von der klassischen Umweltberichterstattung wegzukommen, die in der Regel nur über Geleistetes berichtet.

Nachdem 1997 die erste Ökobilanz durch die Arbeitsgemeinschaft der Goslarer Umweltverbände erstellt worden ist, erfolgt mit dieser Ausgabe der Folgebericht für 1998. Er knüpft einerseits an bekannte Themen an und entwickelt sie weiter, greift andererseits aber auch neue Themen auf.

Die Umweltinteressen stehen unter stärker werdendem ökonomischem Druck. Der Verbrauch von natürlichen Ressourcen kann aber nicht als unbegrenzter Faktor menschlichen und somit auch ökonomischen Handelns angesehen werden. Die neueste umweltökonomische Gesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes legt für Deutschland dar, daß trotz gewisser Fortschritte mit der Natur immer noch zu verschwenderisch umgegangen wird. So wird im Vergleich zum Faktor „Arbeit" der Produktionsfaktor "Umwelt" weitaus ineffizienter eingesetzt.

Es muß auch Aufgabe einer Kommune wie der Stadt Goslar sein, in ihrem Handlungsrahmen alles zu tun, was im Sinne einer positiven Entwicklung für Natur und Umwelt im Stadtgebiet hilfreich sein könnte. Gerade eine Stadt, die eine kommunale Agenda 21 auf ihre Fahnen geschrieben hat, muß sich dieser Verantwortung in besonderem Maße stellen. Die nachfolgenden Themen sollen dazu wiederum Diskussionsbeiträge darstellen und letztlich auch zum Handeln anregen. Es ist dann Aufgabe der Stadt, diese Anregungen wiederum in konkrete Beschlüsse umzusetzen!

Goslar, im Januar 1999
Arbeitsgemeinschaft der Goslarer Umweltverbände


Themen

Die Ökobilanz kann und soll nach dem Vorbild der "Roten Mappe" des Niedersächsischen Heimatbundes keine vollständige Themendeckung erreichen, sondern jährlich positive bzw. kritische Themenakzente setzen.
 

1  Abfall und Altlasten

1.1  Schiefermühle Rammelsberg

Wir bekräftigen unsere Position zum vorgelegten "Betriebsplan Wiedernutzbarmachung des Schiefertagebaus Schiefermühle". Mit dem vorliegenden Antrag wird offensichtlich primär der Betrieb einer Deponie und nur sekundär das Ziel der bergtechnischen Absicherung der Schiefermühle verfolgt. In der Stellungnahme der Stadt Goslar zur Ökobilanz 1997 wird auch eingeräumt, daß unter "gesamtökologischer Sicht ... nicht nur der Naturschutz ..., sondern auch andere Einflüsse wie eine umweltgerechte Abfallentsorgung" zu berücksichtigen seien. Aus diesem Grund fordern wir, daß ein abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren eröffnet wird; es ist gesamtökologisch das angemessene Verfahren. Weiterhin fordern wir die Veröffentlichung aller Planungsunterlagen sowie die Beteiligung der gemäß § 29 BNatSchG anerkannten Naturschutzverbände.

Es ist hier noch einmal zu betonen, daß der Steinbruch Schiefermühle Bestandteil des Goslarer Weltkulturerbekomplexes ist. Auch unter diesem Gesichtspunkt sind hier nur minimale Eingriffe hinnehmbar. Zu den ökologischen Bedenken in Hinblick auf Grundwasser-, Landschafts- und Naturschutz sowie Verkehrsbelastung verweisen wir auf die Ökobilanz 1997.
 

1.2  Abfall in den öffentlichen Anlagen/Anzahl der Abfallbehälter

Es besteht weiterhin ein Konfliktpotential zum Abfall in den öffentlichen Anlagen der Stadt. Zur Vermeidung unnötiger Entsorgungsprobleme auf Kosten der Allgemeinheit wird die Reduzierung der Zahl der Abfallbehälter zumindest außerhalb des Zentrums für erforderlich gehalten. Dies ist unserer Einschätzung nach auch ohne negative Folgen für das Stadtbild möglich.

An einem praktischen Beispiel soll dies verdeutlicht werden: Entlang des 450 m langen Fußweges zwischen dem Oberen Triftweg 28 und dem heutigen Unteren Triftweg sind insgesamt neun (!) Abfallbehälter aufgestellt. Sieben dieser Abfallbehälter stehen an Ruhebänken, allein fünf davon in nur 20 m Abstand. Alle neun Abfallbehälter müssen als rundweg überflüssig bezeichnet werden. Sie dienen denn auch als billige Entsorgungsbehälter für "Wohlstandsbürger".
 

1.3  Müll in der Landschaft

In einigen Landschaftsbereichen der Stadt Goslar ist verstärkt die Ablagerung von wildem Müll zu beobachten. Schwerpunkte bilden die Parkplätze Unter den Eichen, Maltermeister, Glockenbergkehre, der Weinberg am Frankenberger Teich und die Waldränder bei Hahndorf. Die Stadt muß beim Landkreis darauf dringen, daß der Entsorgungspflicht in der Landschaft besser entsprochen wird.
 

2  Boden und Bebauungspläne

2.1  Umsetzung von Ersatzmaßnahmen (Bodenversiegelung)

Im Stadtgebiet sind bei der Umsetzung von Ersatzmaßnahmen weiterhin große Vollzugsdefizite vorhanden. Ein aktuelles Beispiel sind die noch nicht umgesetzten Ersatzmaßnahmen für das Neubaugebiet Jerstedt-Ost IV.

Neben nachvollziehbaren Hintergründen für diese Vollzugsdefizite sind offenbar auch konzeptionelle und organisatorische Mängel maßgeblich. Für das genannte Beispiel hätte im Vorfeld berücksichtigt werden müssen, daß die vorgesehenen Flächen derzeit verpachtet sind und die Umsetzung der Ersatzmaßnahme Einschränkungen unterworfen ist.

Wesentliche Kritik ist an dem Sachverhalt zu üben, daß zwar bei der Stadt eine entsprechende Stelle für die Realisierung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geschaffen worden ist, ihre Besetzung aber bis zum heutigen Zeitpunkt nicht erfolgt ist.
 

2.2  Umbau Bahnhofsvorplatz

Beim Umbau des Bahnhofsvorplatzes halten wir die Entfernung der Pflastersteine aus Mansfelder Schlacke für erforderlich. Dieses Material verursacht nach einem von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachten eine nicht zu vernachlässigende radioaktive Belastung, die an dieser Stelle vermieden werden kann. Wir lehnen deshalb einen Wiedereinbau eines Teils der Mansfelder Schlackensteine im Bereich des Bahnhofsvorplatzes sowie eine Zwischenlagerung der restlichen Steine zur späteren Nutzung ab; die Steine sind sachgerecht zu entsorgen.

Neben der Strahlung stellen die Mansfelder Schlackensteine eine verkehrstechnische Gefahr dar (längerer Bremsweg, Rutschgefahr), so daß nach und nach auch die anderen Straßenbeläge aus diesen Schlackensteinen, z.B. in der Frankenberger Straße, bei ohnehin notwendigen Baumaßnahmen durch umweltfreundlichere Materialien zu ersetzen sind.

Der Bahnhofsvorplatz zeichnet sich in seinem jetzigen Zustand durch einen hohen Grad an Bodenversiegelung aus. Diese Versiegelung sollte nach dem Umbau deutlich geringer sein als zum heutigen Zeitpunkt. Daher sollte auch auf den Bau des überdimensionierten Büro- und Geschäftshauses, welches das denkmalgeschützte Empfangsgebäude förmlich "erschlägt" und den Bahnhofsvorplatz insbesondere im Herbst und Winter zu einer dunklen Ecke werden läßt, verzichtet werden. Statt dessen sollte auf dem Gelände der jetzigen Kopfgleise 27 und 28 und der dazugehörigen Ladestraße eine Grünfläche entstehen. Sollte hier künftig dennoch ein Büro- und Geschäftshaus gebaut werden, sprechen wir uns dafür aus, im Verbund mit Landkreis, Post und Bahn für diesen Nutzerkomplex ein umweltfreundliches Blockheizkraftwerk zu errichten.

Die vorgesehene Lage des Busbahnhofs wird von uns als falsch angesehen. Durch die Verlagerung wird die Wegedistanz zur Innenstadt größer und läßt somit die Attraktivität des Busfahrens sinken.
 

2.3  Umweltqualität von Bebauungsplänen

Die Umweltqualität von Bebauungsplänen halten wir für verbesserungsbedürftig. Es sind bei den Bebauungsplänen aus ökologischer Sicht immer wieder Mängel feststellbar:

- Beim B-Plan Hahndorf-Nord wird durch die Lage im ländlichen Raum ein erhöhter KFZ-Verkehr erzwungen. Forderungen nach dorfgerechter Gestaltung und stärkerer Durchgrünung wurden nicht umgesetzt.

- Die Bebauung Sonnenbrink (Oker) wird wegen der bedenklichen Bodenwerte weiterhin als problematisch gesehen. Die Fällung mehrerer wertvoller Bäume mit ihrer Funktion als Schadstoffilter und eine fehlende Festsetzung der Regenwasserbewirtschaftung sowie von Niedrigenergietechniken schlägt dabei zusätzlich negativ zu Buche.

- Der B-Plan Golfplatz Bollrich weist ebenfalls Umweltmängel auf; siehe dort.
 

2.4  Fachmarktzentrum

Die Aufgabe der Pläne für ein Fachmarktzentrum wird begrüßt. Die Bemühungen um dieses Zentrum waren eine Engagement für einen Kaufpark auf der "grünen Wiese". Ein ausreichender Bedarf für ein solches Projekt war und ist nach unserer Auffassung nicht gegeben; das Projekt hätte zudem zu weiterer massiver Bodenversiegelung geführt.
 

3  Regenerative Energien

Der Anteil regenerativer Energien ist in Goslar leider immer noch vernachlässigbar gering. Aus diesem Grund sind Aktivitäten zur Förderung dieser umweltfreundlichen Energiegewinnung dringend erforderlich.

Die Planung eines Standortes für nicht raumbedeutsame Windkraftanlagen im Gebiet der Stadt Goslar wird begrüßt. Die Anlagen sind an einem für den Natur- und Landschaftsschutz wenig problematischen Standort südlich von Jerstedt geplant; diese sinnvolle Konzentration auf einen Standort verhindert zudem ihre unkontrollierte Entstehung im Rahmen privilegierter Baurechte. Nicht zu vermeidende Eingriffe in das Landschaftsbild sind durch geeignete Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Dazu wären am ehesten Beiträge zum Aufbau eines Biotopverbundsystems zwischen Goslar und Jerstedt geeignet.

Völlig unbefriedigend stellt sich die Situation bei der Gewinnung von Energie durch Sonnenkollektoren dar. Im Stadtgebiet ist diese Energiegewinnungsform nicht ausreichend vertreten; einzelne Pilotprojekte an der BBS und der Realschule Oker sind unzureichend. Die Nutzung der Sonnenenergie muß deshalb von der Stadt mit geeigneten Finanzierungsprogrammen und der Beseitigung von Hemmnissen gefördert werden. Z.B. sollte es kein generelles Verbot in der Altstadtsatzung geben, da solche Anlagen bei Gebäudekomplexen wie Karstadt oder der Kaiserpassage durchaus vertretbar sind. Wir regen entsprechend eines Vorschlages der Autoren der ersten Goslarer CO2-Bilanz an, einen "Öko-Pfennig" auf Strom zugunsten regenerativer Energieformen einzuführen.

Hinsichtlich eines Holzhackschnitzel-Wärmekraftwerkes gibt es ein ähnliches Defizit. Die Stadt Goslar ist hier besonders aufgefordert, nach dem Scheitern eines Holzhackschnitzel-Wärmekraftwerkes in Jerstedt-Ost umgehend ein entsprechendes Projekt zu entwickeln.

In diesem Zusammenhang ist auch daran zu erinnern, daß die CO2-Bilanz für die Stadt Goslar nunmehr fortzuschreiben ist.
 

4  Erholung, Freizeitnutzung, Kultur und Fremdenverkehr

4.1  Stadtökologischer Führer

Es ist zu bemängeln, daß sowohl bei der KFG als auch der Stadt Goslar keine eigenen Konzeptionen und Angebote für stadtökologische Führungen existieren. Der einzige konsequente ökologische Stadtführungsansatz ist das Faltblatt "Der Grüne Führer durch Goslar" der Goslarer Umweltverbände BUND und NABU. An diesem Faltblatt haben sich Stadt und KFG trotz entsprechender Bitten nicht beteiligt. Die Umweltverbände haben in Kooperation mit der kommunalen Agenda 21 daher inzwischen in eigener Initiative eine verbesserte Neuauflage erarbeitet und die entsprechenden Druckmittel eingeworben. Dieser "Grüne Führer durch Goslar" sollte zukünftig auch in englischer Sprache aufgelegt werden. Wir bitten die KFG, zumindest die Nachauflagen des Führers sowie die englische Ausgabe, die rechtzeitig zur EXPO im Jahre 2000 erscheinen könnte, zu bezahlen.

Eine Weiterentwicklung dieser Ansätze wäre eine Ergänzung zu touristischen Angeboten und ein Beitrag zur Umweltbildung und Freizeit im allgemeinen; offenbar sind die Umweltverbände die einzigen, die sich um diesen Ansatz aktiv kümmern.
 

4.2  EXPO-Projekte

- EXPO on the rocks: Trotz gegenteiliger Beteuerungen, daß auch umweltrelevante Themen Bestandteil des Projektes "EXPO on the rocks" sind, hegen wir weiterhin die begründete Befürchtung, daß die ökologische Komponente im Verhältnis zu den anderen Inhalten nicht ausreichend dargestellt werden wird. An knappen Haushaltsmitteln scheint es nicht zu liegen. Nach unserer Kenntnis plant die Museumsleitung, den Rammelsbergschacht als Besucherfahrschacht zu nutzen, damit Besucher zur Hängebank/Aufbereitung fahren können. Das gleiche Ziel ist aber offenbar auch über den Schrägaufzug zu erreichen. Diese Lösung hätte den Vorteil, langfristig jährliche Betriebskosten von bis zu 300.000,- DM (!) zu sparen. Dies wären Kosteneinsparungen, die für die Behandlung umweltrelevanter Aspekte des Projektes "EXPO on the rocks" genutzt werden könnten. Die Stadt Goslar ist deshalb über ihre Kontrollfunktionen aufgefordert, diesen Sachverhalt zu klären und potentiell freie finanzielle Ressourcen für ökologisch relevante Themenbereiche des Projekts "EXPO on the rocks" zu sichern. Zur Untermauerung der ökologischen Komponente wäre auch ein ökologisch ausgerichtetes Verkehrskonzept für das Projekt "EXPO on the rocks" angemessen gewesen. Dies wird von uns weiterhin vermißt.

- EXPO-Lichtprojekt: Über die bisher diskutierten Probleme hinaus ist nach unserer Kenntnis vorgesehen, im Wurzelbereich wertvoller Bäume starke Strahler in die Erde einzulassen. Wir fordern deshalb, daß entsprechende Arbeiten sehr sorgfältig und von Hand durchgeführt werden, um die Funktionsfähigkeit des Wurzelraums der im Stadtbereich ohnehin schon stark gestreßten Bäume nicht zu beeinträchtigen.
 

4.3  Tourismusförderung/sanfter und harter Tourismus

In der Einschätzung, ob im Bereich der Stadt Goslar eher eine sanfte, d.h. nachhaltige, oder harte Tourismusförderung betrieben wird, sind unsere und die Positionen der KFG bzw. Stadt Goslar offenbar nicht deckungsgleich. Während für die KFG Gästewanderungen und Stadtführungen zu Fuß nach unserem Eindruck offenbar schon ausreichend für die Charakterisierung des Goslarer Fremdenverkehrs als "sanfter Tourismus" sind, können wir am Beispiel des Projektes "Schneekanonen und Flutlichtanlage Bocksberg" unzweifelhaft nur ein typisches Beispiel harter Tourismusförderung erkennen.

Die geplante Schneekanonenanlage ist ökonomisch und wegen ihrer nicht zu vertretenden Beeinträchtigungen des Naturparks Harz auch ökologisch schädlich. Die negativen Erfahrungen des WSV Braunlage mit dem Einsatz von Schneekanonen vermögen uns in unserer ablehnenden Haltung nur zu bestärken. Obwohl der Wurmberg einige hundert Meter höher als der Bocksberg ist und in Braunlage lediglich eine kleine Fläche (Sprungschanze) mit Kunstschnee versorgt werden sollte, wurde dieser Plan wieder aufgegeben und der WSV Braunlage verzichtet aufgrund der schlechten Erfahrungen auf den zukünftigen Einsatz von Schneekanonen. Maßgeblich für die negativen Erfahrungen waren die engen Oberharzer Rahmenbedingungen (technische Probleme, Klima, Qualität des Kunstschnees), unter denen ein erfolgreicher Einsatz nicht oder nur sehr schwer möglich ist. Wir warnen davor, diese negativen Erfahrungen - nunmehr aber sehr viel teurer - in Hahnenklee noch einmal wiederholen zu wollen! Die geplanten Baumaßnahmen am Oberen Grumbacher Teich (Trafohäuschen, Pumpstation) sind darüber hinaus als problematischer Eingriff in einen Bestandteil des Oberharzer Wasserregals als potentiellem Weltkulturerbeobjekt zu bewerten.

Angesichts der Situation scheint uns eine gründliche Auseinandersetzung um die Tourismusförderung im Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Ökologie dringend notwendig zu sein. Die Stadt und mit ihr die KFG wird deshalb von uns zu einem weitergehenden Diskurs über den Charakter der Tourismusförderung in Goslar aufgefordert.

Eine Möglichkeit, in dieser Beziehung Fortschritte zu erzielen, könnte eine qualifizierte Arbeitstagung sein, an deren Vorbereitung die Umweltverbände mitwirken würden. Hier können konstruktiven Ideen zum nachhaltigen Tourismus in Goslar weiterentwickelt und bewertet werden. Die Chance, über eine weitergehende Diskussion zukünftige Konfliktfelder eher zu erkennen und ggf. einvernehmliche Lösungen zu finden, sollte nicht vertan werden.

Die Entwicklung eines Stadtökologischen Führers durch die Umweltverbände zeigt beispielhaft, daß wir konstruktive Beiträge zu leisten bereit sind, welche allerdings stärker die Unterstützung der Stadt und KFG finden sollten.
 

5  Natur, Landschaft und Grün allgemein

5.1  Natur- und Landschaftsschutzgebiete

Im Goslarer Stadtgebiet existiert ein Flächenschutzdefizit, d.h. es befinden sich hier mehr schützenswerte Natur- und Landschaftsstrukturen als entsprechend ausgewiesene Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Wir fordern daher, auf der Grundlage des Landschaftsrahmenplans und des künftigen Landschaftsplans der Stadt Goslar insbesondere die Ausweisung weiterer Schutzgebiete, insbesondere Naturschutzgebiete, zu beantragen.
 

5.2 Landschaftsplan

Trotz jahrelangen Anmahnens durch die Umweltverbände liegt immer noch kein vom Rat beschlossener Landschaftsplan für das Stadtgebiet vor. Eine ökologisch sinnvolle Stadtplanung wird damit erneut einer erheblichen Verzögerung unterworfen ! Wir halten es für eminent wichtig, daß die Stadt Goslar in dieser Beziehung endlich einen glaubwürdigen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen leistet. Die zunächst nur partiell durchgeführte Beteiligung einiger Umweltverbände hat zu vermeidbaren Verzögerungen in Verfahrensablauf geführt. Landschaftspläne erhalten auch als vorbereitendes und ergänzendes Element der Bauleitplanung zunehmende Bedeutung und tragen zur Planungssicherheit bei. Die Stadt ist deshalb aufgefordert, den Entwurf zügig fertigzustellen und zu beschließen.
 

5.3  Geschützte Landschaftsbestandteile

Die Möglichkeit, Geschützte Landschaftsbestandteile auszuweisen, sollte von der Stadt Goslar intensiver genutzt werden. Bereits jetzt kann auf der Datenbasis des Landschaftsplanentwurfs eine einschlägige Überprüfung stattfinden.
 

5.4  Landschaftsschutzgebiet Harz

Die städtische Stellungnahme zum Landschaftsschutzgebiet Harz wird von uns grundsätzlich begrüßt. Als positiv sind der Verzicht auf die Baulandbevorratung in sensiblen Bereichen von Hahnenklee-Bockswiese sowie die Erweiterung des Landschaftsschutzes um Kleingartenanlagen, die in den Plänen zur Bergwiesenbebauung überplant wurden, zu nennen. Wir können jedoch nicht nachvollziehen, weshalb die Stadt Goslar eine Fläche südlich des Bollrichs nicht in das LSG aufgenommen haben will. Diese Fläche steht für einen längst gescheiterten Plan der Erschließung einer Solequelle. Wir fordern deshalb, daß die Stadt ihren Flächennutzungsplan entsprechend ändert.
 

5.5 Haushaltsmittel für Aufgaben des Natur- und Landschaftsschutzes

Die Ausgaben für die allgemeinen Aufgaben des Natur- und Landschaftsschutzes (ohne Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen) sind in den künftigen städtischen Haushalten höher zu veranschlagen. Spätestens mit der Vorlage des Landschaftsplans wird voraussichtlich ein verstärkter Handlungsbedarf für Belange von Natur und Landschaft deutlich. Die spärlichen Haushaltsmittel für den Naturschutz werden den zukünftigen Anforderungen nicht gerecht.
 

6  Natur und Stadtgrün außerhalb der Stadtforst

6.1  Altbaumsanierungsprogramm (Entsiegelungsprogramm)

Die von der Stadtverwaltung eingeräumten Defizite beim Altbaumsanierungsprogramm der Stadt Goslar sind nach städtischer Meinung in der Personalauslastung zu suchen. Damit werden de facto selbst auferlegte Programme nicht umgesetzt, sondern konterkariert! Die Rat der Stadt Goslar ist deshalb aufgefordert zu klären, welche Sachverhalte der Personalauslastung das Altbaumsanierungsprogramm beeinträchtigen und wie dieser Mangel schnellstmöglich behoben werden kann.

Wir erinnern daran, daß solche Vorhaben klassische ABM-Projekte darstellen können, doch ist auch die Auftragsvergabe an Firmen zu prüfen.
 

6.2  Spannungsfeld Baumschutz/Wirtschaftsförderung

Baumschutz darf sich nicht nur auf den privaten Bereich beschränken; auch auf wirtschaftlich genutzten Flächen ist die Förderung und der Erhalt von Großgrün konsequent sicherzustellen. Hierbei ist ein erhöhter Beratungsbedarf seitens der städtischen Dienststellen zu berücksichtigen, um die Ansprüche der Wirtschaft - z.B. freier Blick auf Werbeanlagen -  mit öffentlichen Ansprüchen wie die Erhaltung von ökologischen Werten und die Schaffung städtebaulich verträglicher Gewerbegebiete in Einklang zu bringen.

Daß dies möglich ist, zeigen die Schutzmaßnahmen für die Baumscheiben in der Astfelder Straße im Bereich der Tankstelle, die allerdings erst nach wiederholten Aufforderungen durchgeführt wurden. Auch für die Containeraufstellung der Stadtsparkasse auf dem Schulhof des Ratsgymnasiums wurde, nachdem zunächst die Fällung von zwei Bäumen vorgesehen war, nun eine Lösung ohne Baumfällungen erzielt.

Raumbildendes Straßenbegleitgrün sollte, wenn schon keine Pflanzungen auf öffentlichen Flächen möglich sind, zumindest durch Festsetzungen im Bebauungsplan abgesichert werden. Vor diesem Hintergrund sollten insbesondere die Bebauungspläne für das Gewerbegebiet Baßgeige einer kritischen Überprüfung unterzogen werden.
 

6.3  Baumschutzsatzung

Entgegen unserer Forderung in der Ökobilanz 1997 ist die Baumschutzsatzung weiterhin nur in Form einer einstweiligen Sicherstellung vorhanden. Die Überführung in eine endgültige Satzung sollte nunmehr unverzüglich erfolgen. Zum lückenlosen Schutz des Baumbestandes war es dringend erforderlich, die einstweilige Sicherstellung noch vor Jahresablauf um ein Jahr zu verlängern.

Der nunmehr vorgelegte Satzungsentwurf enthält leider nicht mehr die innovativen Ansätze des Entwurfes zur vorzeitigen Trägerbeteiligung (Anrechnung vorhandener, nicht geschützter Bestände; Berechnungsmodell für Ersatzpflanzungen). Es bestehen ferner Bedenken, ob der Schutz der vorhandenen Bäume noch Hauptzweck der Satzung ist, wenn es offenkundig eine Genehmigungsquote für Fällungen von ca. 90% gibt. Die Vergleichsquote der Stadt Hannover beträgt z.Z. nur ca. 80%. Die Stadt sollte im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis prüfen, inwieweit insbesondere wertvolle alte Laubbäume erhalten werden können, statt zu schnell Anträgen auf Fällungen stattzugeben.

Es muß außerdem verstärkt darauf geachtet werden, daß Baumfällungen des Fachbereichs 6 in den öffentlichen Grünflächen vor der Ausführung im Ausschuß für Baumschutz behandelt werden. Gerade die Verwaltung muß beim Baumschutz mit positivem Beispiel vorangehen.
 

6.4  Fassaden- und Dächerbegrünung

Begrünte Fassaden und Dächer fördern die ökologische Aufwertung im Stadtgebiet. Positive Auswirkungen auf Mensch und Tier sind in vielfältiger Weise nachweisbar: als Habitatfunktion für kleine Tiere, Vögel oder Insekten, zur Verbesserung des Kleinklimas, als Luftfilter u. a. Trotz der unbestrittenen Vorteile begrünter Fassaden werden auch im Gebiet der Stadt Goslar die Möglichkeiten der Fassadenbegrünung noch zu wenig genutzt. Bei der Sanierung des Zwingers ist sogar zu beklagen, daß der Efeu unnötigerweise restlos (!) entfernt worden ist.

Die Begrünung von Gebäuden blieb bislang der Initiative einzelner Eigentümer überlassen. Das von der Stadt Goslar angekündigte Beratungsangebot an die Bürger hat es bis heute praktisch nicht gegeben. Die Begrünung öffentlicher Gebäude wird von der Verwaltung der Stadt noch zu restriktiv gesehen. Zum Vergleich: die Stadt Quedlinburg hat schon seit Jahrzehnten sogar ihr Rathaus begrünt.

Daher ist die Förderung begrünter Fassaden im Stadtgebiet von Goslar eine wichtige Aufgabe, der sich die Stadt verstärkt widmen muß. Verschiedene Fördermöglichkeiten sind zu prüfen; dazu können unter anderem Förderprogramme für Hausbesitzer, ggf. finanziert durch Kostenerstattungen nach Naturschutzrecht, Gestaltungssatzungen für neu entstehenden Stadtteile oder das Öko-Sponsoring gehören.

Über die Fassadenbegrünung hinaus könnte aber auch ein gewisser Teil von befestigten Flächen zur Begrünung mit Stauden bzw. Kleingehölzen oder Bäumen im Wege von Patenschaften an Bürger übergeben werden, wie es in Süddeutschland üblich ist.

Die vermehrte Begrünung von Fassaden und Dächern ist in jedem Fall eine Bereicherung der Stadtökologie und des Stadtbildes. Die ökologische Phantasie sollte auch nicht davor zurückschrecken, sich das Redaktionsgebäude der Goslarschen Zeitung eingehüllt in ein Kleid aus Wildem Wein vorzustellen! Der Verlag wird gebeten, diese Möglichkeit und Herausforderung zu vorbildlichem Handeln wohlwollend zu prüfen.
 

6.5  Wegränder in der Feldflur

Der Zustand der Goslarer Feldflur ist weiterhin als ökologisch extrem arm einzustufen. Es ist in diesem Zusammenhang zu begrüßen, daß die Stadt in der grundsätzlichen Beurteilung des Zustandes der Feldraine mit den Umweltverbänden übereinstimmt. Für uns ist es jedoch wichtig, daß sich über diese erfreuliche Übereinstimmung hinaus in der Sache konkret etwas verbessert.

Wir sprechen uns daher dafür aus, die vorhandenen Feldwege und Gewässerparzellen in ihrer Funktionsfähigkeit als Lebensraum für Kleintiere und Pflanzen konsequent zu sichern bzw. wieder herzustellen. Dazu ist das Überpflügen von Feldrändern konsequent einzustellen. Auch das Mähen bzw. Schlegeln der Ränder ist ökologisch verträglich durchzuführen oder ganz zu unterlassen.

Wir fordern, daß die Stadt Goslar in diesem Zusammenhang konsequent ihre Möglichkeiten nutzt, um auf Landwirte und Feldmarkinteressentschaften einzuwirken. Ein Teil der Mängel beruht immerhin darauf, daß einschlägige Vorschriften nicht ausreichend beachtet bzw. offenbar sehenden Auges ignoriert werden. Der erschreckend ausgeräumte Charakter großer Teile der Goslarer Feldflure zeigt das deutlich.

Die Stadt Goslar sollte bei ihren eigenen und bei den von ihr verwalteten Ländereien mit guten Beispiel vorangehen. Hier ist mit nur geringem finanziellen Aufwand ein großer Nutzen für den Naturschutz zu erzielen. Nach unseren Informationen wird ein Teil der langfristigen Pachtverträge im Jahr 2000 auslaufen; ein noch größerer Teil im Jahr 2006. In alle zukünftig abzuschließenden Pachtverträge - auch die kurzfristigen - sind zusätzliche Vorschriften bzw. Auflagen für die Wegränder aufzunehmen, z.B. Mindestbreiten und Pflegevorschriften. Weiterhin muß ein außerordentliches Kündigungsrecht der Stadt bei Pflichtverletzungen eingeführt werden.

Aber auch die heute geltenden langfristigen Pachtverträge enthalten das Verbot, Feldraine zu bewirtschaften. Diese und alle weiteren ökologisch sinnvollen Vorschriften müssen konsequent durchgesetzt werden. Dazu ist insbesondere eine Kontrolle der Pächter durchzuführen; weiterhin sollten alle Pächter schriftlich auf ihre ökologische Verantwortung und die einschlägigen Vertragsinhalte hingewiesen werden.

Zukünftig dürfen keine Verträge mit Landwirten abgeschlossen werden, welche die heute geltenden Vorschriften zum Schutz der Natur nicht einhalten (vgl. Abschnitt 5.3 der Pachtverträge); auch auf diese Tatsache sollten die heutigen Pächter hingewiesen werden. Weiterhin sprechen wir uns dafür aus, vereinzelt geeignete städtische Flächenabschnitte ganz aus der Bewirtschaftung bzw. Verpachtung zu nehmen.

Die Überprüfung von Feld- und Wegegrenzen durch Vermessung ist ebenfalls dringend notwendig. Dabei geht es aber nicht darum, die gesamte Goslarer Feldflur neu zu vermessen. Es ist vielmehr zunächst ein Plan aufzustellen, der die Bereiche benennt, in denen eine Neuvermessung notwendig und sinnvoll ist. Auf der Grundlage dieses Planes ist eine Prioritätenliste aufzustellen und über mehrere Jahre abzuarbeiten. Da im Bereich Sudmerberg/Ohlhof bereits gute Ansätze für einen Biotopverbund bestehen und hier im Jahr 2000 einige Pachtverträge auslaufen, bietet es sich an, in diesem Gebiet zu beginnen.

Eine weitere denkbare Möglichkeit zur ökologischen Aufwertung der Feldflur sind freiwillige Vereinbarungen mit der Landwirtschaft, z.B. über Biotopverbünde.
 

6.6  Pflege-, Entwicklungs- und Pflanzmaßnahmen

Die von der Stadt skizzierte Erarbeitung des Pflege- und Entwicklungskonzeptes für die Goslarer Grünflächen wird, soweit bis jetzt bekannt, als erster Schritt zur Umsetzung angesehen. Der Ansatz wird, obwohl die Umsetzung insgesamt viel zu langsam vorangeht, grundsätzlich begrüßt. Der Rat der Stadt ist in diesem Zusammenhang aufgefordert, die Fortführung des Pflege- und Entwicklungskonzeptes im Haushalt ausreichend abzusichern. Im Detail ist folgendes anzumerken:

- Extensive Grünflächenbewirtschaftung: Die inzwischen eingeführte extensive Bewirtschaftung der Grünflächen hat sich bewährt. Im Bereich größerer Grünflächen mit altem Baumbestand sollte nach und nach das Laub im Herbst an geeigneten Stellen belassen werden. Es ist - auch zur Vermeidung von Kosten - sehr genau zu prüfen, welche Biomasse zwingend zur Kompostierungsanlage transportiert werden muß.

- Bewässerungsrohre für Baumpflanzungen: Viele Kommunen, so auch die Stadt Goslar, wenden bei der Baumpflanzung auch den Einbau von flexiblen Kunststoffrohren zur Belüftung, Bewässerung und Düngung an. Diese Rohe sind am Einfüllstutzen mit einer stabilen durchlöcherten Abdeckklappe zu verschließen (Empfehlungen zur Straßenbepflanzung, ESB 1991). Dieses Bewässerungskonzept wurde für extreme Standorte, wie es der Innenstadtbereich sein kann, entwickelt. Wir stellen aber den Trend fest, daß auch bei Pflanzungen in Grünanlagen und Parks auf diese Konstruktion zurückgegriffen wird (Beispiel Kinderspielplatz Lindenplan). Für diese Fälle, aber auch bei Situationen mit ausreichend großen Baumscheiben, könnte der mögliche Schaden größer als der Nutzen sein. Während längerer Trockenperioden kann die Feinwurzelmasse im Bereich der Bewässerungsrohre vertrocknen. Dies könnte nur durch regelmäßige Wässerung, wie sie sonst ausschließlich an Extremstandorten zu vertreten ist, kompensiert werden.
 

6.7  Golfplatz Bollrich

Die Goslarer Naturschutzverbände sehen sich durch den aktuellen Sachstand der Golfplatzplanungen in ihrer Kritik bestätigt. Der Planungsfortschritt ist weiterhin mangelhaft und ökologisch problematisch. In der Sache wird besonders kritisiert, daß

- das Naturschutzgebiet „Osterfelder Tongruben" seine Funktion als wichtiges Amphibienbiotop mit hohem Naturschutzwert zu verlieren droht. Dieser Eingriff ist infolge der aktuellen Planungsversion nicht ausgleichbar. Zweifel an einer erfolgreich durchzuführenden Ersatzmaßnahme sind immer noch gegeben. Es wäre für das NSG aus naturschutzfachlicher Sicht eher erforderlich gewesen, wegen der Austauschbeziehungen zu den nahegelegenen Kontaktbiotopen die Schutzmaßnahmen zu erweitern.

- Biotope nach § 28a NNatG entgegen den Ausführungen der Stadt Goslar durch die Planung doch erheblich beeinträchtigt werden. Es wären unter Berücksichtigung der geltenden Gesetzeslage zumindest Ausnahmegenehmigungen zu beantragen gewesen.

- zur Realisierung des Golfplatzprojektes bis zu 60.000 Gehölze, u. a. Immissionsschutzpflanzungen, gerodet werden müssen und dies in den Planungen nicht ausreichend in den Abwägungsprozeß eingeflossen ist.

Wir kritisieren auch an dem Sachverhalt, daß einerseits ein Bauprojekt dieser Größenordnung im Außenbereich geplant wird, auf der anderen Seite aber kein gültiger Landschaftsplan für die Stadt Goslar vorliegt, der die Basis für eine weitergehende Grünordnungsplanung darstellen könnte. Ein Landschaftsplan hätte in diesem Fall als seriöser Leitrahmen für eine Golfplatzkonzeption dienen können. Generell hätte für dieses Vorhaben auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden müssen. Vor dreieinhalb Jahren hatten die Umweltverbände bereits alle Kritikpunkte genannt, die für die Planung bedeutsam sind; die Stadt war somit informiert.

Wir widersprechen entschieden der Auffassung, daß "im Zusammenhang mit diesem Vorhaben sonst nur schwer zu bewältigende  Altlastenprobleme" (Antwort der Stadtverwaltung Goslar auf die Ökobilanz 1997) der ehemaligen Hausmülldeponie Paradiesgrund lösbar sind. Die Sicherung und Sanierung der ehemaligen Altdeponie Paradiesgrund stellt eine eigenständige Planung des Landkreises Goslar als Träger der Abfallwirtschaft dar und hätte auch ohne eine Golfplatzplanung zufriedenstellend gelöst werden müssen ! Das Ansinnen des Golfplatzinvestors, über dem Deponiegelände statt bisher zwei nun vier Golfbahnen anzulegen, stellt die Deponiesicherung und -sanierung vor neue Probleme und ist sogar ein Beleg dafür, daß die Golfplatzpläne den Planungen zur umweltgerechten Sicherung und Sanierung der Altdeponie gerade nicht adäquat angepaßt sind.

Das Planungsverfahren unterlag nach unserer Beobachtung viel zu sehr dem Primat des Investoreninteresses; dies hatte zur Folge, daß im Planungsverlauf nicht genug mit Natur und Umwelt geplant worden ist. Aufgrund dessen ist der beschlossene Bebauungsplan "Golfplatz Bollrich" und die damit erteilte erste Baugenehmigung fehlerhaft und deshalb jederzeit gerichtlich anfechtbar.

Besondere Kritik müssen wir auch an der Art und Weise üben, wie das Golfplatzvorhaben planungsrechtlich durchgeführt worden ist. Ein zunächst eröffnetes Raumordnungsverfahren, im dem die anerkannten Naturschutzverbände ihre Beiträge zum Planungsverfahren geleistet hatten, wurde 1995 abgebrochen und durch ein Bebauungsplanverfahren ersetzt, in welchem die Naturschutzverbände ausgegrenzt wurden. Akteneinsicht mußten wir teilweise über den Rechtsweg erzwingen. Bei Prüfung der Sachlage war dann sogar festzustellen, daß gesetzlich festgeschriebene Mitwirkungsrechte der Verbände mißachtet worden sind (Beteiligung nach § 28a Abs. 5 in Verbindung mit § 60 a Ziff. 7 b NNatG, sowie ein Verfahren nach § 60 a Ziff. 4d). Diese Vorgehensweise, für die offenbar vor allem die Goslarer Verwaltungsspitze verantwortlich zeichnet, ist durchgehend kontraproduktiv und könnte sich im Planungsergebnis sogar als entscheidendes Eigentor für die Investoren erweisen.
 

7  Stadtforst

7.1  Schlagweiser Hieb des Waldes

Nach unserer Beobachtung ist in der Stadtforst Goslar die Grundlage für einen naturnahen Waldbau weiterhin nur in sehr unzureichender Weise gegeben. Diese Grundkritik haben wir schon im letzten Jahr geäußert, sie wurde inhaltlich von der Stadt bis jetzt aber offenbar wenig berücksichtigt.

Trotz zunehmender Berücksichtigung strukturreichen Mischwaldes bedeutet der weiterhin praktizierte schlagweise Hieb der Waldbestände, daß in der gesamten Goslarer Stadtforst erst in 100 Jahren an den dafür geeigneten Stellen durchgehende Laubwaldstrukturen vorhanden sein werden. Diese Form des Waldbaus beeinträchtigt zudem nicht nur das Landschaftsbild, sondern stellt auch eine schwache Grundlage für ein naturnahes Waldökosystem dar, wie es Bestandteil der Produkte des neuen Steuerungsmodells ist.
 

7.2  Wilddichte und Verbißschäden

Der Wildbestand in der Goslarer Stadtforst bleibt trotz deutlicher Reduzierung der Rotwilddichte weiterhin in einigen Bereichen zu hoch. Wünschenswert wäre unter den Standortbedingungen, wie sie in der Goslarer Stadtforst vorzufinden sind, eine Rotwilddichte von ca. 3 - 4 Stück auf 100 ha. Zur Wilddichte anderer Arten wie Rehwild besteht in diesem Zusammenhang ebenfalls dringender wissenschaftlicher Überprüfungsbedarf.

Die Folge dieser hohen Wilddichte drückt sich in einer nachhaltigen Schädigung nachwachsender Bäume aus. Nach unseren Erkenntnissen werden bei der Mehrzahl der Jagdreviere über 3% aller heranwachsenden Fichten pro Jahr neu geschält. Da diese Bäume bis zu 30 Jahre lang schälgefährdet sind, wird das Baumwachstum auf diese Weise erheblich beeinträchtigt.

Wesentlicher Faktor für diese Misere ist die unzureichende Durchsetzung der wünschenswerten Rotwilddichte bei den Jagdpächtern. Für diese Problematik zeigt die Stadtverwaltung offenbar bereits mehr Sensibilität als der Rat. Gerade der Rat als höchstes Entscheidungsgremium ist deshalb aufgefordert, seiner Verantwortung für eine sachgerechte Reduzierung der Wilddichte umgehend nachzukommen. Die durch Verbiß ständig entstehenden Schäden in der Stadtforst übertreffen die Einnahmen aus der Jagdpacht erheblich!
 

7.3  Naturnähe von Waldwegen und Waldrändern

Die Randstreifen an Waldwegen und Wäldern beherbergen aufgrund des kleinräumigen Wechsels ökologischer Bedingungen eine artenreiche Biozönose. Dem trägt beim Land Niedersachsen die Richtlinie zur Waldrandgestaltung und -pflege im Rahmen des Runderlasses "Langfristige ökologische Waldbauplanung für die Niedersächsischen Landesforsten" (1994) Rechnung. Für den Goslarer Stadtwald gibt es leider immer noch nichts Entsprechendes!

Innerhalb der Stadtforst Goslar ist festzustellen, daß beim Ausbau und der Unterhaltung der Waldwege die wünschenswerte Naturnähe z.T. nicht gegeben ist. So sind im Wintertal die Randstreifen eines befestigten Forstweges geräumt und stellenweise bis in den wegbegleitenden Bach geschoben worden. Ein beträchtlicher Teil der Quellflora und -fauna wurde hier zerstört. Wegrandschäden wurden auch im Granetal beobachtet.

Ein weiteres Beispiel stellen die Wegearbeiten im Bereich des Nordberges dar. Dort wurde auf mindestens einer Länge von 2 km die Forststraße oberhalb der Granetalsperre auf die doppelte (!) Breite ausgebaut. In der naturbewachsenen Schieferböschung der Hangseite wurde das Vorkommen von Geburtshelferkröte (gefährdete Art), Feuersalamander (gefährdet), Blindschleiche und anderen Kleinechsen gesichtet. Die Wegefauna wurde dort geschädigt. Neuerdings wurde dieser Abschnitt sogar mit Grand beschichtet und hat jetzt Straßencharakter.

Die Naturnähe der Waldränder muß daher in der gesamten Stadtforst überprüft werden; an geschädigten Stellen sind entsprechende Renaturierungsmaßnahmen einzuleiten.
 

7.4  Entfichtung an Fließgewässern

Die Mehrzahl der kleinen und großen Fließgewässer im Bereich der Stadtforst Goslar sind bis unmittelbar an das Wasser mit Fichten bestanden und z.T. so stark beschattet, daß ökologische Probleme auftreten. Es ist bekannt, daß die falsche Bestockung mit Fichte an kleinen Fließgewässern zu einer starken Nahrungsarmut für Fische führt. Hierdurch werden teilweise stärkere Eingriffe in die Biozönose des Gewässers hervorgerufen als durch technische Verbauungen. Dieses Problem ist in den Niedersächsischen Forstämtern seit langem erkannt und wird Zug um Zug gelöst; demgegenüber hat die Stadtforst Goslar noch erheblichen Nachholbedarf.

Die Stadtforst Goslar sollte ein Aufhiebs- und Entfichtungsprogramm starten, um die Fließgewässer in ihrem Bereich schnellstmöglich zu entfichten und damit aktiv zu renaturieren. Schon in wenigen Jahren wird sich an den entsprechenden Stellen ein Artenreichtum einstellen, den man jetzt teilweise noch für unmöglich hält !
 

7.5  Trüllketal

Im Trüllketal wurden vor Jahren seitens der Stadtforst und eines Grundstücksbesitzers an drei Standorten Fischteiche angelegt und somit das naturnahe Fließgewässer erheblich beeinträchtigt. Die Auflagen der Baugenehmigung wurden nicht eingehalten; es wurde sogar eine Orchideenwiese zerstört. Wir halten es für dringlich erforderlich, daß diese Fischteiche wieder zurückgebaut werden. Diese Forderung wurde durch die Stadt Goslar bisher jahrelang ausgesessen. Wir fordern die Stadt auf, durch differenziert vorzunehmende Maßnahmen den Zustand des Trüllketals zu verbessern. Diese Renaturierung darf nicht nur auf Ersatzmaßnahmen beruhen.
 

7.6  Entfernung alter Zaunteile

Wir beobachten in den städtischen Forsten alte, stark rostende und beschädigte Zaunteile, die heute keinerlei Funktion mehr haben. Ein Beispiel ist der Waldstreifen, der parallel zum Fußweg zwischen der Straße Alte Rodelbahn und Steinbergstraße in der Nähe des Forsthauses verläuft. Diese alten Zaunteile stellen je nach Gegebenheit eine Gefährdung für das Wild, das sich an diesen Zaunresten zu Tode forkeln kann, und spielende Kinder dar. Alte Zaunteile ohne Funktion sind deshalb schnellstmöglich zu entfernen.
 

7.7  Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in der Stadtforst

ABM-Stellen in der Stadtforst sollten stärker auf ökologisch sinnvollere Maßnahmen ausgerichtet werden als es bisher der Fall ist. Das Freistellen der Bachläufe von Fichten und der Einzelbaumschutz für Erlen an diesen Standorten ist weitaus sinnvoller als das Freischneiden von Wegen u.a. Maßnahmen.

Kritisch ist in diesem Zusammenhang anzumerken, daß auf der anderen Seite bei der Stadt reguläre Stellen für Waldarbeiter abgebaut werden. Denn - ökologisch gut geschulte! - Vollzeitwaldarbeiter sind eine Gewähr für einen aktiv betriebenen ökologischen Waldumbau in der Stadtforst Goslar.
 

7.8  Drittmittel für die Stadtforst

Da im Bereich der Stadtforst in der Vergangenheit allzuviele viele waldbauliche Fehler (Monokultur Fichte!) begangen worden sind und die derzeitige Situation insbesondere aufgrund dieser „Erblast" immer noch sehr  desolat ist, wird die massive Einwerbung von Drittmitteln, z.B. aus einem entsprechenden Programm der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, vorgeschlagen. Auf diese Weise wäre den waldbaulichen Problemen zeitnäher beizukommen.
 

8  Verkehr

8.1  Öffentlicher Personennahverkehr

Das Ziel eines umweltfreundlichen und attraktiven Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wird in der Stadt Goslar weiterhin nicht erreicht. Während mit Goslar vergleichbare Städte einen ÖPNV-Anteil von 17% am Gesamtverkehrsaufkommen aufweisen, beträgt in Goslar die Quote max. 12 %. Diese Vergleichszahl ist ein Alarmsignal!

Angesichts dieses Defizits bedauern wir, daß die Aufforderung zu einer ökologischen Ausrichtung des städtischen Busbetriebes in der Ökobilanz 1997 nicht zu einem intensiven Diskussionsprozeß geführt haben. Dies muß bei geeigneter Gelegenheit nachgeholt werden, so daß offenstehende Vorschläge einer angemessenen Bewertung unterworfen werden können.

Offensichtlich wird der ÖPNV de facto eher von fortschreitenden Angebotsverschlechterungen geprägt als von Verbesserungen und vermehrter Angebotsflexibilität. So müssen beispielsweise Zusatzangebote während des Schützenfestes und bei Zirkusgastspielen attraktiv sein und über Haltestellen direkt (!) am Festplatz verfügen. Der Stadtbus darf während des Schützenfestes nicht mehr zugunsten des motorisierten Individualverkehrs umgeleitet werden. Die Vorteile der kurzen Wege müssen die ÖPNV-Benutzer und nicht die Autofahrer haben.

Die Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV muß weiterhin eine wichtige Zielsetzung für die Zukunft sein. Im Zusammenhang mit dem ÖPNV-Strukturen im Großraumverband ist über größere Tarifzonen für den ländlichen Raum nachzudenken (Hahnenklee in Tarifzone Goslar und noch weitergehende Lösungen). Kurzstreckentarife sind ebenfalls als Alternative zu fordern. Eine größere Attraktivität ist ebenfalls bei Zeitkarten sowie Angeboten für Kinder und Familien zu fordern - hier fehlen beim Tarifverbund der Region Braunschweig spezielle Zehnerkarten, Tageskarten und Monatskarten.
 

8.2  Bahnverkehr

Wir betrachten die Entwicklung des Bahnverkehrs für die Region mit Sorge. Auf der Strecke Harzburg-Hannover ist eine eindeutige Verschlechterung festzustellen. Ein einst existierender 1-Stunden-Takt ist nicht mehr vorhanden. Der Wegfall komfortabler Inter-Regio-Züge hat noch weniger durchgehende Verbindungen zwischen dem Harz und Hannover zur Folge. Busanbindungen, insbesondere die für den Fremdenverkehr wichtigen Linien aus dem Harz an die Zugverbindungen in Richtung Hannover, weisen ebenfalls zunehmende Verschlechterungen auf. Die Attraktivität des Bahnverkehrs wird darunter erneut leiden und der Straßenverkehr erneut gefördert. Der Harz würde als Tourismusregion darüber hinaus Konkurrenznachteile erfahren.

Die Verantwortlichen der Stadt Goslar und der umliegenden Kommunen sind aufgefordert, verstärkt ihre Möglichkeiten zu nutzen, diesem Trend entgegenzuwirken. Der Protest von Stadt und Landkreis gegen die Angebotsverschlechterungen der Deutschen Bahn AG wird ausdrücklich befürwortet.

Weitere Bahnverbindungen müssen in kritischer Beobachtung bleiben. Die Fernverbindungen mit dem Interregio sind zu langsam. Die Qualität und Zuverlässigkeit der nur zweiteiligen Neigetechnik-Züge (Baureihe 612) ist mehr als zweifelhaft ! Das im großen und ganzen baugleiche Vorgängermodell 611 steht seit seiner Indienststellung im Jahr 1996 für eine noch nie dagewesene Anreihung aus gefährlichen Sicherheitsmängeln, Pannen sowie zahlreichen Defekten und war gar nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Außerdem sind die Fahrzeuge innen zu eng und klein und bieten daher für Reisende, Gepäck, Bekleidung, Fahrräder, Kinderwagen usw. zu wenig Platz. Ein zweigleisiger Ausbau der Bahnstrecke Richtung Osten läßt zu wünschen übrig. Die Attraktivität der Bahnverbindungen von und nach Goslar und der gesamten Tourismusregion Harz wird in Zukunft auch von diesen Fragestellungen abhängen. Die Verantwortlichen der Stadt sind deshalb aufgefordert, bei geeigneten Anlässen einschlägige Lobbyarbeit für die Region zu leisten.
 

8.3  Mobil ohne eigenes Auto

Die Mobilitätsangebote für Personen, die auf ein eigenes Auto verzichten oder verzichten wollen, sind zu verbessern. Beispiele hierfür können Angebote sein, wie sie der Verein Andere Wege Göttingen e.V. mit Car-Sharing und der mobilcard bietet. Die Aufgabe der Stadt wäre dabei auf die Förderung der Rahmenbedingungen ausgerichtet. Das Nachfragepotential für solche Angebote sollte ausgelotet werden.
 

8.4  Innenstadtverkehr

Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Altstadt sind stadtökologisch sinnvoll und werden deshalb begrüßt. Vereinzelte Diskussionsbeiträge, die am Beispiel der Mauerstraße wieder auf eine Öffnung der Innenstadt für den Autoverkehr abzielen, gehen in die falsche Richtung.

Das zukünftige Innenstadtverkehrskonzept sollte folgende Inhalte haben: Begrenzung der Verkehrsgeschwindigkeit auf maximal 30 km/h; Umwandlung des Hohen Weges zu einer Fußgängerzone und Weiterentwicklung des Verkehrskonzeptes mit dem Ziel einer autofreien Altstadt!
 

8.5  30 km/h-Zonen

Wir sprechen uns für die weitere Ausweisung von 30 km/h-Zonen zur Förderung defensiven und somit auch umweltförderlichen Straßenverkehrs aus. 30-km/h-Zonen bedeuten letztendlich weniger Lärm, weniger Unfälle und weniger Abgase.
 

9  Biozönose der Abzucht

Im Jahr 1989 erreichte die Gewässergüte der Abzucht nur die Klassen 3 bis 4. Sie hat sich bis heute auf 1 bis 2 verbessert. Diese Tatsache ist auf die beachtlichen Anstrengungen der privaten Einleiter zurückzuführen.

Leider läßt sich dies von der Stadt Goslar nicht behaupten: Die Biozönose in der Abzucht ist immer noch stark beeinträchtigt. Hatte die BUND-Kreisgruppe in ihrer Kartierung 1989 noch 17 Verbauungen, überwiegend Sohlabstürze, in der Abzucht und Gose festgestellt, so hat sich an diesem Zustand bis heute nur recht wenig geändert. Wir fordern den zeitnahen vollständigen Rückbau der ökologisch problematischen Verbauungen.
 

10  Agenda 21

Die Umweltverbände hatten bereits anläßlich der Auftaktveranstaltung bezweifelt, daß der kommunale Agenda 21-Prozeß in Goslar nach zwei Jahren selbsttragend sein werde; diese Annahme hat sich bestätigt. Es ist daher sinnvoll, daß die Stadt Goslar den Prozeß auch weiterhin durch eine AB-Maßnahme begleitet.


Arbeitsgemeinschaft der
Goslarer Umweltverbände (AGGU)

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC), Kreisverband Goslar
Bürgerinitiative Hainholz, Goslar-Langelsheim
BUND-Kreisgruppe Goslar
Harzklub-Zweigverein Goslar e.V.
Landesjägerschaft Niedersachsen e. V., Jägerschaft Goslar
Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (LBU), BI Goslar
NABU-Kreisgruppe Goslar e.V.
Natur- und Umwelthilfe Goslar e.V.
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V., Kreisverband Goslar
Verkehrsclub Deutschland (VCD), Kreisverband Goslar e.V.


Kontakt:
BUND-Kreisgruppe Goslar
Dipl.-Geol. Friedhart Knolle
Schieferweg 10, 38640 Goslar
Fon 05321/43968, Fax 20577


Comments

No comments yet

Add Comment
Your comment is reviewed before being published

Other users also were interested in the following titles:

Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit

Author: Claudia Nickel
Presentations, Models, Tutorials, Instructions, 2006 Download as PDF-file for 4,99 EUR

Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens

Author: Maik Philipp
Presentations, Models, Tutorials, Instructions, 2004 Download as PDF-file for 5,99 EUR

This text can be quoted and accessed from this url:

http://www.grin.com/e-book/96434/eine-kritische-jahresbilanz-der-situation-des-natur-und-umweltschutzes
please wait Please wait