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Der Körper im mittelalterlichen Recht - Exemplarisch dargestellt an den Handgebärden in den Bilderhandschriften des Sachsenspiegels

Termpaper, 1999, 13 Pages
Author: Simone Schroth
Subject: German Studies - Older German Literature, Mediaevistik

Details

Category: Termpaper
Year: 1999
Pages: 13
Grade: sehr gut
Language: German
Archive No.: V9647
ISBN (E-book): 978-3-638-16292-0

File size: 171 KB
Notes :
Die Hausarbeit befasst sich mit dem mittelalterlichen Recht und den Rechtsgebärden dieser Zeit. Wichtig ist dabei vor allem der Körper und sein rechtlicher Gebrauch im Mittelalter (z.B. beim Schwur etc.). Die Hausarbeit ist sicher auch fächerübergreifend zur Rechtsgeschichte zu sehen.129 KB



Excerpt (computer-generated)

Der Körper im mittelalterlichen Recht
- Exemplarisch dargestellt an den Handgebärden
in den Bilderhandschriften des Sachsenspiegels

von Simone Schroth

Inhaltsverzeichnis

I) Einleitung: Die Bedeutung
der Körpergebärden im mittelalterlichen Recht

II) Hauptteil: Die Handgebärden
in den Bilderhandschriften des Sachsenspiegels

II.1) Zur Einführung: Kurze Geschichte des Sachsenspiegels

II.2) Übersicht über die Handgebärden in den Bilderhandschriften

II.2.1) Die Redegebärden

II.2.2) Hinweisende Gebärden

II.2.3) Darstellende Gebärden

III) Schlußbetrachtung: Gebärden heute
- Rückzug oder Revival?

Literaturverzeichnis




I) Einleitung: Die Bedeutung der Körpergebärden im mittelalterlichen Recht

Gebraucht man das Wort ,,Gebärde" in heutiger Zeit, so meint man schlicht jene Bewegungen von Gesicht und Händen, durch die unbewußt oder bewußt Gefühle ausgedrückt werden. Anders war dies im Mittelalter. Damals umfaßte der Begriff viel mehr. Der althochdeutsche Begriff gibärida ist eine Ableitung des germanischen gabärian, was soviel heißt wie ,sich traurig gebärden, rufen, klagen´. Der Begriff beschreibt damit das Benehmen, Aussehen und Wesen des Menschen; allgemein also seine Haltung, die stets Ausdruck des Innern ist .
Neben den Gebärden des Körpers, also z.B. der Hände, Finger oder Beine, gibt es die sogenannten Lautgebärden, die auch im Mittelalter schon klar von der geformten Sprache unterschieden worden sind. In einer Rechtsquelle von 1290 wird diese Unterscheidung ganz explizit angesprochen: Dort ist von ,,(...)gemachten worten und geberden" (Basel, 1290) die Rede . Mit dieser Aussage wird bereits die große Bedeutung der Gebärden für das mittelalterliche Recht angedeutet. Sie traten neben die gesprochenen Wörter und sollten den rechtlichen Vorgang bekräftigen, der erst durch sie auch gesehen werden konnte. Sie brachten eine bestimmte Haltung der Parteien zum Ausdruck, die deren Sitte und Herkommen entsprach .
Das Recht wird im Mittelalter häufig als Rechtshandlung betrieben. Im Sachsenspiegel des Eike von Repgow etwa wird der Begriff ,,recht" fast immer im Zusammenhang mit Handlungen innerhalb des Gerichtsverfahrens, also mit Prozeßhandlungen benutzt, selten im Zusammenhang mit materiellem Recht . Derartige Rechtshandlungen kommen z.B. durch die Handgebärden im Lehensrecht zum Ausdruck. Durch das gegenseitige Reichen der Hände soll die Verbindung offensichtlich gemacht werden. Dabei sind meist Zeugen anwesend, die die Rechtsakte beobachten und damit eine lebende Erinnerung (living memory) aufrechterhalten.
Alles in allem läßt sich festhalten, daß die Gebärden im mittelalterlichen Recht auch deshalb eine so große Rolle spielten, da dieses viel stärker auf die beteiligten Personen , weniger auf die Rechtssache bezogen war. Die Person wurde grundsätzlich als genossenschaftliches Wesen angesehen, als Teil der Sippe; deshalb auch die Anwesenheit von Zeugen im Lehnverfahren, die die Gemeinschaft abbilden sollten.

II) Hauptteil: Die Handgebärden in den Bilderhandschriften des Sachsenspiegels

II.1) Zur Einführung: Kurze Geschichte des Sachsenspiegels

[...]


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