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Presentation (Pre-University), 2000, 20 Pages
Author: Philipp Koch
Subject: Social Studies/ Civics
Details
Institution/College: Gymnasium
Tags: Meinungs-, Willensbildungsprozeß, Gemeinschaftskunde
Year: 2000
Pages: 20
Grade: 13 NP im A
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-95964-3
File size: 182 KB
Abitur-Vorbereitung
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Autor: Philipp Koch
Der Prozess der politischen Meinungs- und Willensbildung verbunden mit dem Begriff der Demokratie
(1.) Demokratiebegriff
1.2 Grundmodelle der Demokratie
Nach heutigem Verständnis sind folgende Grundprinzipien einer Demokratie unabdingbar: Das Prinzip der Gleichheit und damit verbunden die Beteiligung des gesamten Volkes (bzw. d. wahlberechtigten Teiles), das als Träger der Volkssouveränität Inhaber der Staatsgewalt ist im Gegensatz zur Aristokratie (Herrschaft des Adels) oder Monarchie (des Königs). Die Regierung wird daher in freier, geheimer und allgemeiner Volkswahl gewählt und kann vom Volk oder seinen Repräsentanten auch wieder abgewählt werden. Die Handlungen der Regierung müssen der Verfassung und den Gesetzen entsprechen (Rechtsstaatsprinzip) und dem Mehrheitswillen folgen (Mehrheitsprinzip). Wichtig ist auch die Garantie von Meinungsfreiheit und -vielfalt (vom Staat unabhängige Organe der öffentl. Meinung à Pressefreiheit) sowie die Existenz einer Opposition (Pluralismus), ebenso wie Gewaltenteilung, Unabhängigkeit der Gerichte und die Existenz von Institutionen des Verfassungsstaates. Der Staat hat die Menschen- und Bürgerrechte als Grundrechte des Bürgers zu achten, zu gewährleisten und zu schützen.
Man unterscheidet zwischen der unmittelbaren (plebiszitären, direkten) Demokratie, bei der die Macht auch faktisch beim Volk verbleibt und politische Entscheidungen eines Plebiszits bedürfen, und der mittelbaren (repräsentativen, indirekten) Demokratie, bei der die Entscheidungsgewalt in den Händen gewählter Repräsentanten liegt; das Volk übt somit nur mittelbar (über Abgeordnete, die, nur ihrem Gewissen unterworfen, im Volkssinne handeln à freies Mandat) Herrschaft im Staat aus.
Desweiteren unterscheidet man zwischen der parlamentarischen Demokratie, in der die größte Macht beim Parlament liegt (ohne eine Mehrheit im Parlament kann keine weitreichende politische Entscheidung getroffen werden), und der präsidialen Demokratie verfügt der Regierungschef (meist zugleich Staatspräsident) über weitreichende Machtbefugnisse; in bestimmten Bereichen muß er sich allerdings Entscheidungen des Parlamentes beugen oder ist auf deren Unterstützung angewiesen. Es herrscht in der präs. Demokr. eine scharfe Trennung zwischen Exekutive und Legislative vor.
Heutzutage liegen meist Mischungen verschiedener Demokratieformen vor, z.B. Schweiz: direkte + indirekte; Frankreich: präsidiale + parlamentarische. In der repräs. Demokr. spielen die Parteien eine wesentliche Rolle (,,Parteiendemokratie").
Sollte es eine Direkte Demokratie für die BRD geben?
| | |
| Demokratisches Bewußtsein + Informationsgrad der Bevölkerung viel höher als in d. Weimarer Republik | schlechte Erfahrungen der Weimarer Republik |
| in vielen Bundesländern sind Plebiszite möglich und werden auch erfolgreich praktiziert | Komplexität der Probleme auf Bundesebene ist für Plebiszite nicht geeignet |
| Mißbrauch kann ausgeschlossen werden, indem bestimmte Probleme (z.B. Haushalt, Außenpolitik) für Plebiszite nicht zugelassen werden | komplizierte Sachverhalte werden zu Ja / Nein Fragen reduziert; Entscheidungen in d. pluralist. Demokratie sind aber auf Kompromiß angelegt. |
| Verhinderung d. Durchsetzung v. Minderheitsinteressen durch hohe Mindestbeteiligung | aktive, gut organisierte Minderheiten könnten ihre Sonderinteressen durchsetzen |
| das repräsentative System wird ergänzt (Zwang für d. Parlament, sich mit die Gesellschaft bewegenden Themen auseinanderzusetzen) | mögliche Tendenz, das Parlament nur noch weniger wichtige Fragen entscheiden zu lassen |
1.2 Demokratiebegriff des Grundgesetzes
Weil eine direkte Demokratie auf einem so großen Staatsgebiet mit derart vielen Menschen nicht durchführbar wäre, schreibt das Grundgesetz für die BRD eine repräsentative Demokratie vor. Hierbei kommt den Parteien eine besondere Bedeutung zu (u.a. politische Willensbildung, GG Art.21). Sie können (vom BVerfG) nur verboten werden, wenn sie die obersten Grundwerte der Verfassung erschüttern wollen.
Die vom GG vorgesehene Grundordnung ist eine wertgebundene Ordnung, d.h. es gelten immer-währende Grundwerte wie z.B. Freiheit und Gleichheit; diese Grundrechte befinden sich in GG Art.1 - 17 sowie Art.33, 38, 101, 103 + 104. Diese Grundordnung ist das Gegenteil des totalen Staates, der als ausschließliche Herrschaftsmacht Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit ablehnt. Vielmehr gewährleistet sie diese durch die rechtsstaatliche Herrschaftsordnung unter Ausschluß der Gewalt- und Willkürherrschaft. Die freiheitliche Demokratie lehnt desweiteren die Auffassung ab, daß die geschichtliche Entwicklung durch ein wissenschaftlich erkanntes Endziel determiniert sei und daß folglich auch die einzelnen Gemeinschaftsentscheidungen als Schritte zur Erreichung eines solchen Endzieles inhaltlich von diesem her bestimmt werden konnten. Vielmehr gestalten die Menschen selbst ihre Entwicklung durch Entscheidungen, die nur in größter Freiheit zu treffen sind.
Das Prinzip aller staatlichen Maßnahmen ist der Fortschritt zu ,,sozialer Gerechtigkeit". Die Ausgestal-tung dieses Prinzips erfolgt durch ständige Auseinandersetzung aller Beteiligten und ergibt dadurch einen Prozeß der Klärung und Wandlung dieser Vorstellungen. Er kann jedoch nur bei der notwendigen Gewährleistung der Meinungsfreiheit und Opposition funktionieren. Erstrebt wird grundsätzlich die annähernd gleichmäßige Förderung des Wohles aller Bürger und annähernd gleichmäßige Verteilung der Lasten; es besteht das Ideal der ,,sozialen Demokratie in den Formen des Rechtstaates". Auf der Grundlage der Selbstbestimmung entstehen politische Entschlüsse auf Grundlage des Willens der jeweiligen Mehrheit.
1.3 Einflüsse auf das Grundgesetz
Thomas Hobbes Naturzustand = homo homini lupus; Krieg jeder gegen jeden
# Menschen erstreben Macht, beherrscht durch Leidenschaften ~> Krieg
# Gesellschaftsvetrag (,,Leviathan") unterdrückt Krieg (indem er die Freiheit d. einzelnen eingrenzt)
John Locke Naturzustand = Freiheit + Gleichheit der Menschen
# Ungleichheit ~> Krieg
# Gesellschaftsvertrag garantiert Gleichheit, Freiheit, Unverletzlichkeit von Person + Eigentum (Staat der Eigentümer)
# Trennung von Legislative + Exekutive (aber Leg. steht über Exek.)
Charles Montesquieu
# geistiger Vater der modernen Gewaltenteilung (Gewaltentrennung) ~> fügte zu Legislative + Exekutive (Locke) die Judikative hinzu
# Gewaltentrennung als institutionelle Voraussetzung für die Freiheit aller Bürger
# Inkompatibilität der Personen: Leg (Gesetzgebung), Ex (vollziehende), Ju (Gericht)
James Madison
Voraussetzung = Interessen- und Meinungspluralismus (als Ausdruck der menschlichen Natur) ~> Spaltung der Gesellschaft
Konkurrenztheorie: zur Verhinderung der negativen Folgen dieser Spaltung:
Interessenausgleich ~> Volksvertretung (Repräsentation) = freie Abgeordnete (frei vom Volk) erkennen + durch Pluralismus = Ort zur Findung des Gemeinwohls = Parlament
JeanJaques Rousseu
Ziel = Vermeidung von Herrschaft des Menschen über den Menschen ~> Bildung eines Staates (Staatsvertrag); Unterordnung aller unter den Staat = volonté générale (Allmeinwille)
# der Allgemeinwille bündelt alle Interessen, deshalb darf er nicht veräußert oder geteilt werden
# der Allgemeinwille äußert sich in Gesetzen
# der Allgemeinwille ist in jedem Menschen als Wille zu allgem. Wohlfahrt + gemeinsamen Erhalt
Identitätstheorie:
# jeder Bürger ist beteiligt an der ,,Formulierung" (Gesetze) d. Allgemeinwilles
Identität zwischen :
Regierendem ~> damit ist der Bürger SOUVERÄN
und
Regiertem ! ~> gleichzeitig unterwirft er sich den Gesetzen aber damit ist der Bürger UNTERTAN
1.4 Pluralistische Demokratie
Kennzeichen ~> Legitimation der Vielfalt von Interessen
# Organisation der Interessen in Verbänden
# Konflikt als Ringen der Interessen um einen Konsens
# allg. Konsens über ,,Spielregeln" und Grundwerte
Ausgestaltung GG Art.5 (Meinungsfreiheit)
Art.8 (Versammlungsfreiheit)
Art.9 (Koalitionsfreiheit)
Art.21 (Parteien)
Kritik ~> Macht der starken Interessen + Gruppen
# langfristige Interessen kommen zu kurz gegenüber kurzfristigen
# nicht alle Interessen sind organisierbar (z.B. Abhilfe bei Arbeitslosigkeit)
# öffentliche Interessen wiegen geringer als private Interessen
# neue Interessen finden keinen Zugang in den politischen Prozeß
(2.) Die politische Willensbildung
2.1 Bürgerinitiativen
Def. von politischen Parteien und anderen Verbänden unabhängiger Zusammenschlüsse gleichgesinnter Bürger zur Verfolgung bestimmter Interessen ihrer Mitglieder, einzelner Bevölkerungsgruppen oder der Bevölkerung insgesamt. Meist relativ eng umgrenzte, zeitlich befristete Ziele, nach deren Erreichung oder Verfehlung sie sich wieder auflösen.
Sie sind selten ,,initiativ", sondern üblicherweise reaktiv. Die ersten Bürgerinitiativen entstanden 1968/69; inzwischen ist ihre Zahl auf mehrere Tausend angewachsen. Den Anstoß zur Bildung von Bürgerinitiativen geben (wirkliche oder vermeintliche) Mängel, Mißstände oder Fehlplanungen v.a. im Bereich der Bildung und Erziehung, des Verkehrs, der Stadtplanung und des Umweltschutzes, wobei in letzterem Bereich die Aktivität der Bürgerinitiativen am bedeutsamsten ist. So entstanden beispielsweise Die Grünen aus einem Zusammenschluß von Bürgerinitiativen. Bürgerinitiativen funktionieren als ,,Frühwarnsignal" für die Politik. Tatsächlich verstoßen sie aller-dings gegen die Prinzipien der Formalisierung und des Mehrheitsprinzips; im Unterschied zu politischen Parteien versuchen sie nicht, über Wahlen an Macht zu gelangen. Andererseits gäbe es ohne Bürgerinitiativen kein öffentliches Problembewußtsein.
2.2 Verbände
Def. autonome, gesellschaftliche Vereinigungen, die partielle oder kombinierte Interessen sozialer Gruppen in organisierter Form in der Öffentlichkeit vertreten. Sie sind daher in ihren Zielen deutlich beschränkter als Parteien. Sie unterliegen des weiteren (im Gegensatz zu Parteien) keinerlei Vorschriften bezüglich ihrer inneren Ordnung oder einem Rechenschaftsbericht- Zwang und erstreben keine Regierungsverantwortung; vielmehr beschränken sie sich auf den Einfluß durch Druck auf die Entscheidungsgremien in Parteien, Parlament und Regierung.
Problematik der Verbandseinflüsse
GEFAHREN
# Verband als Teil d. parlamentarischen ,,5. Macht" (Gefahr der Überlagerung d. Parlaments durch Lobbyisten)
# ,,heimliche Herrscher" Demokratie + Gesetzgebungsarbeit
# Aussprache öffentlicher Interessen
# großes Verhinderungspotential =gesellschaftliche Immobilität (Veto-Gruppen)
# Unterstützung bei ,,Findung d. Allgemeinwohls"
# Politiker zunächst der Partei verpflichtet
# ,,Spielregeln für Lobbyisten" ~> Machtübertragung à Souveränitätsverlust d. Parlamentes
# viele Politiker sind Verbandsmitglieder
# ungenügende Transparenz
# selten Gegenpartei vorhanden
# großer Einfluß (öffentl. Meinung, Gesetzgebung)
Die wichtigsten Interessenverbände
# Vereinigungen innerhalb des Wirtschafts- und Arbeitssystems (z.B. Bundesverband der Deutschen Industrie = BDI, Deutscher Gewerkschaftsbund = DGB)
# Vereinigungen im sozialen Bereich (z.B. Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer = VdK)
# Vereinigungen im Freizeitbereich (z.B. Deutscher Fußball-Bund = DFB)
# Vereinigungen im Bereich von Kultur, Politik + Religion (z.B. Deutsche Vereinigung für Parlamentsfragen)
Es ist ein Merkmal westlicher Demokratien, daß neben dem staatlichen Verband auch eine Vielzahl eigenständiger Verbände mit eigenen Funktionen existiert, die im Rahmen der Gesetze einen Anspruch auf die Loyalität ihrer Mitglieder erheben (frei nach Ernst Fraenkel).
Neben der Aufgabe der Interessenvertretung bekommen die verbandsmäßigen Interessendarstellungen auch die Funktionen der Unterrichtung von Parlament, Verwaltung + Regierung ; die Verbände verfügen über Informationen und Kenntnisse, deren die politischen Instanzen bedürfen (z.B. Entwurf eines Altölentsorgungsgesetzes: Industrie informiert über Machbares + Unmögliches; Problem = Industrie ist selbst Verursacher d. Problems, also nicht objektiv).
Funktionen von Verbänden
(1) Interessenorganisation und -durchsetzung
(2) Schaffung v. Einflußmöglichkeiten auf staatliche Entscheidungen (mittels Interessenaggregation)
(3) Partizipationsmöglichkeit für Bürger
(4) Versorgung der Politik mit Fachinformationen / Expertenwissen
2.3 Parteien
Def. Vereinigung von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit auf die politische Willensbildung Einfluß nehmen + an der Vertretung des deutschen Volkes im Bundestag teilnehmen wollen. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen; sie müssen öffentlich Rechenschaft über die Herkunft ihrer Mittel ablegen. Ihre Gründung ist frei. GG Art.21
Nach GG Art.21 sind Parteien verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der Demokratie als verfassungsmäßige Institutionen (,,Parteiendemokratie"); ihnen erhalten eine zentrale Bedeutung bei der politischen Willensbildung. Allerdings besitzen sie darauf kein Monopol: Regierung & Behörden, Gewerkschaften, Presse, öffentliche Meinung usw. wirken ebenfalls am politischen Willensbildungsprozeß mit. Parteien können nur durch das BVG verboten werden (wie z.B. die KPD + SRP = Sozialistische Reichspartei).
Funktionen von Parteien
(1) Einfluß auf Gestaltung der öffentlichen Meinung
(2) Anregung + Vertiefung der politischen Bildung
(3) Personalrekrutierung
(4) Interessenartikulation
(5) Partizipationsfkt. (= Parteien als lebendige Verbindung zwischen Volk + Staatsorganen)
(6) Programmfkt. (= Niederlegung der politischen Ziele in Programmen)
(7) Einflußnahme auf die politische Entwicklung (Regierung + Parlament)
Auslegung der in GG Art.21 bzw. im Parteiengesetz geforderten innerparteilichen Demokratie
# Mehrheitsprinzip
# Meinungsfreiheit und Chancengleichheit für alle Mitglieder
# Neuwahl der Vorstände in jedem zweiten Jahr
# geheime Wahlen + Möglichkeit geheimer Abstimmungen
# öffentliche Rechenschaftsberichte der Vorstände über die Herkunft der finanziellen Mittel
# Schiedsgerichte auf der jeweils höheren Stufe zur Regelung von Streitigkeiten zw. Mitgliedern oder über die Satzung
# Freiheit von Ein- und Austritt Parteien werden auf 4 Ebenen organisiert:
# Bundesverband
# Landesverband
# Kreisverband
# Ortsverband
Tatsächlich herrscht aber bei Massenparteien anstatt der demokratischen Mitbestimmung aller Mitglieder eine faktische Parteienoligarchie vor: die Herrschaft einer kleinen Führungsgruppe. Durch das Übergewicht der ,,inneren Geschlossenheit", um eine ablehnende Reaktion der Bevölkerung bei innerparteilichen Konflikten zu vermeiden, findet eine Konsolidierung der Macht der Parteiführung statt, die innerparteiliche Kritik mit Verweis auf die Öffentlichkeit zu unterbinden versucht.
Parteienfinanzierung
Das genaue Konzept der Parteienfinanzierung ist im Parteiengesetz festgelegt. Es existieren folgende Einnahmequellen:
# Mitgliedsbeiträge
# Beiträge der Fraktionsmitglieder
# Einnahmen aus den Parteivermögen / Veranstaltungen
# Kredite (seit neuestem möglich)
# Steuerbegünstigungen und Ähnliches
# Wahlkampfkostenerstattung (mind. 10.000 Stimmen: DM 1,30 / Stimme)
# Spenden (Publizitätsgrenze DM 20.000,-)
PROBLEMATIK
# es obliegt den Parteien selbst, die Finanzierung durch einen Mehrheitsbeschluß im Bundestag zu den eigenen Gunsten zu verändern (d.h. sie bestimmen selbst über die Geldmittel des Bundes).
# es besteht eine Chancenungleichheit: kleine Parteien bekommen weniger
# durch die Spenden besteht ein Risiko der Bestechung (Einflußnahme der Wirtschaft)
Parteienverdrossenheit
PHÄNOMENE
~> sinkende Mitgliederzahl
~> sinkende Wahlbeteiligung
~> Rückgang der Stammwähler
~> Anstieg der Wechsel- und Nichtwähler (Kleinparteien werden begünstigt)
URSACHEN
A - Parteienfinanzierungsskandale
~> ,,Parteien sehen den öffentl. Haushalt als Selbstbedienungsladen"
B - Entwicklung der Parteien zu Volksparteien
~> Profillosigkeit (,,catch-all-parties")
~> Abnahme der traditionellen Wählerbindung à Individualisierung
~> Parteien unterscheiden sich minimal voneinander
C - Partei als ,,6. Verfassungsorgan"
~> vermeintliches Monopol der politischen Willensbildung (Unglaubwürdigkeit)
~> Ämterpatronage (Stellen im öffentl. Dienst werden von Parteien vergeben)
~> ,,machtversessen + machtvergessen" (Richard von Weizsäcker)
D - Wahrnehmung gesellschaftlicher Probleme
~> demoskopisch geleitete Politik
~> Instrumentalisierung gesellschaftlicher Probleme zur Erreichung politischer
Ziele
~> das Lösen der komplexer werdenden Probleme wird ihnen nicht mehr
zugetraut
REAKTIONEN ~> Urwahl der Kandidaten für Parteiämter bzw. öffentliche Ämter
~> Nichtmitglieder haben Antragsrechte
~> Erleichterungen für ,,Seiteneinsteiger"
Entwicklung zu Volksparteien
Volksparteien (Allerweltsparteien), sogenannte ,,catch-all-parties", sind das Ergebnis der Verwandlung der Massenintegrationsparteien. Diese Volksparteien versuchen, eine möglichst breite Wählerschicht anzusprechen. Sie zehren zunächst von der Loyalitätsreserve ihrer Mitglieder- und Kernanhängerumwelt, ohne jedoch mit dauerhafter integrativer Ansprache und klarer Interessenvertretung den expressiven Bedürfnissen und Indentifikationswünschen der Stammwähler zu entsprechen; das Strukturproblem der Volksparteien ist also ihre politische Treulosigkeit, die sich tendenziell als Milieu- und Stammklientelvernachlässigung auswirkt zugunsten der ungebundenen Wechselwählergruppen aus den neuen Mittelschichten.
PRO & CONTRA
# notwendige Konsequenz einer sozial nicht polarisierten Gesellschaft: das Verhältnis von Parteien ~> die grundlegenden Konflikte bestehen noch immer
# Verschleierung der Machtverhältnisse:
# um möglichst viele Wähler anzusprechen, muß (Vpartei =Widerspruch in sich) einePartei eine Partei ihre Programmatik so weit fassen kann nicht das ganze Volk
repräsentieren
# Volksparteien verhindern grundlegende Umgestaltung der Gesellschaft (Anpassung an Status quo)
Die Zahl der Nichtwähler und Wechselwähler nimmt zu, die der Stammwähler sinkt. Ebenfalls nimmt die Anzahl der Protestwähler, die zugunsten der extremen Parteien (links und rechts) stimmen, zu. Die Reaktion der Volksparteien ist eine stärkere Personalisierung des Wahlkampfes, um den ,,Spagat" der Identifikationsmöglichkeit für möglichst viele Bereiche zu schaffen.
Unterschiede zw. Parteien + Verbänden
~> Verbände sind in ihren Zielen beschränkter als Parteien
~> Parteien sind an Weisungen des GG und des Parteiengesetzes gebunden
~> Interessenverbände streben nicht nach Regierungsverantwortung
(3.) Wahlsystem der BRD
3.1 Erst- und Zweitstimme, Überhangmandate
Die Erststimme
Mit der Erststimme stimmt der Wähler für den Direktkandidaten einer Partei nach dem Prinzip der Mehrheitswahl. Derjenige Abgeordnete, der die meisten Stimmen bekommt und somit gewinnt, erhält das Direktmandat des jeweiligen Wahlkreises im Bundestag.
Die Zweitstimme
Mit der (insgesamt wichtigeren) Zweitstimme stimmt der Wähler für eine Partei von der Landesliste. Die im gesamten Land errungenen Zweitstimmen einer Partei werden zusammengezählt. Nach dem Prinzip der Verhältniswahl wird die Anzahl der Mandate im BT der Partei bestimmt. Von den errungenen Mandaten wird die Anzahl der Direktmandate der Partei abgezogen.
Überhangmandate
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate (Erststimme) als Mandate der Zweitstimme erringt; es gibt in der BT-Wahl keine Kompensation durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien. Die zusätzlichen Sitze kommen i.d.R. den großen Parteien zugute, da nur sie die Chance haben, überhaupt die Mehrheit für einen Direktkandidaten in einem Wahlkreis zu erreichen.
PROBLEMATIK
Überhangmandate fallen vor allem den Parteien mit wenigen Zweitstimmen zu. Da aber keine Ausgleichsmandate gewährt werden, findet eine Verzerrung des Wählerwillens statt, da die Stimmen ein unterschiedliches Gewicht bekommen.
In der BRD wird nach dem personalisierten Verhältniswahlrecht oder vielmehr dem Mischwahlprinzip (= Kombination aus Verhältniswahl ~> Zweitstimme und Mehrheitswahl ~> Erststimme) gewählt. Es gibt 328 Wahlkreise, somit ist jede Region mit mindestens einem Abgeordneten vertreten. Jeder, der das passive Wahlrecht besitzt und mit 200 Stimmen unterstützt wird, kann Kandidat werden. Die Landeslisten bestimmen, in welcher Reihenfolge die Kandidaten einer Partei in den BT gelangen.
Um eine Aufsplitterung des BT in viele kleine Parteien zu vermeiden, gilt dir Fünf-Prozent-Klausel: nur Parteien, die mindestens 5% der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt haben, erhalten Parlamentssitze. Einschränkung: Wenn eine Partei zwar unter der 5%-Grenze bleibt, allerdings in einen bestimmten Anzahl von Wahlkreises Direktmandate erringt, zieht sie dennoch in den BT ein. In der Praxis besteht die Gefahr, daß die 5-Prozent-Hürde das Wahlergebnis verfälscht, weil der Wähler die Gefahr einer verlorenen Stimme sieht, sofern er überlegt, eine kleine Partei zu wählen, und daher eine andere wählt.
Wahlen erfüllen die folgende Funktionen:
~> Legitimation der Regierungen (Legitimationsfkt.)
~> Kontrolle der Regierungen (Kontrollfkt.)
~> Einbindung des Bürgers in die Politik (Partizipationsfkt.)
~> Repräsentation und Integration der Wähler (Repräsentationsfkt.)
~> Konkurrenz zwischen den Parteien
3.2 Verhältniswahl / Mehrheitswahl
Bei der Verhältniswahl (Proportionalwahl), wie sie bei der Zweitstimme Anwendung findet, gibt es keinen Wahlkreis (Einheitswahlkreis); sie soll eine möglichst genaue Widerspiegelung des Wählerwillens garantieren, indem prozentual aufgeschlüsselt ist, welche Verteilung der Sitze im Bundestag erfolgt. Bei der Mehrheitswahl (Erststimme) hingegen gibt es Wahlkreise, die jeder einen Direktkandidaten, nämlich denjenigen mit den meisten Stimmen (absolute Mehrheit), ermitteln.
Vorteile der Verhältniswahl
~> Gerechtigkeit: jede Stimme hat den selben Erfolgswert und selbe Gewichtung (auch bei Wahl von kleinen Parteien), Minderheiten werden ebenfalls repräsentiert, kleine
Parteien haben eine Chance, kein Wähler wird durch einen Abgeordneten repräsentiert den er nicht gewählt hat.
~> Spiegelbild der Wählerschaft: es entsteht ein getreues Bild der Wählerschaft und der politischen Meinung im Wahlkreis und im Volk
~> Keine Wahlkreisgeometrie: keine Manipulation von Wahlkreisen durch Verrechnungsmuster (jerry-mandering)
~> Wertvolle Experten: sie können über die Landeslisten besser abgesichert werden
~> Bessere Möglichkeiten für neue Parteien: Verhinderung eines Kartells d. alteingesessenen Parteien
~> Verhinderung extremer politischer Umschwünge und Umorientierung
Vorteile der Mehrheitswahl
~> Verhütung der Parteizersplitterung: nur starke Parteien können ihre Kandidaten durchsetzen, kaum schwache Parteien: Verhinderung potentieller Ineffizienz politischer
Arbeit
~> Stabile Regierung: meistens geht aus der Mehrheitswahl eine Regierung mit 2 oder 3 Parteien hervor, was eine stabile und effiziente Regierung garantiert
~> Förderung der politischen Mäßigung: Orientierung der Parteien an der Mitte - Extreme Parteien haben keine Chance sich durchzusetzen
~> Förderung des Wechsels in der Regierungsausübung: bereits Kleine Fehler der Regierung können in einem 2-Pateien-Parlament stark ausschlaggebend für eine
Neubildung durch eine Mehrheitswahl sein
~> Personenwahl: enge Bindung zwischen Kandidat und regionaler Wählerschaft
~> Direkte Wahl der Regierung: der Wähler entscheidet unmittelbar die Wahl und wird nicht mit Überhangmandaten usw. verfälscht
~> Unabhängigkeit der Kandidaten von ihrer Partei: Entspannung der Fraktionsdisziplin
3.3 Demoskopie
Def. Wahlforschung = Versuch der Aufdeckung von Faktoren, die das Wahl- bzw. Nichtwahlverhalten beeinflussen, sowie Prognosen für zukünftiges Wahlverhalten ermöglichen sollen.
Einflüsse auf das Wählerverhalten
# Strukturelle Determinanten : Wichtigkeit der Wahl (BT/regional) , Öffentlichkeitsstruktur , Medieneinfluß, Bildungsstand
# Kulturelle Rahmenbedingungen: Demokratietradition, Einstellung zur Politik, Wertvorstellungen + Wertorientierungen
# Politische situative Faktoren : Wahlkampf, Möglichkeit taktischen Wählens, Koalitionswahrscheinlichkeit (Stimmensplitting)
# Konjunkturelle Einflüsse: politische Großwetterlage
Wählertypisierungen
# Stammwähler: stabile Parteibindung durch politische Sozialisation (Sozialmillieu wirkt politisch vereinheitlichend); beruflich-soziale Schichtung ist prägender Faktor (Parteimitglieder usw.)
# Wechselwähler: Wahlentscheidung für verschiedene Parteien in aufeinanderfolgenden gleichen
Wahlen
# Nichtwähler - bewußte Wahlverweigerung aufgrund politischer Unzufriedenheit (Parteienverdrossenheit, Individualisierung, Perzeption politischer Ineffizienz) - oder Desinteresse / Uninformiertheit
# Protestwähler: ähnliche Beweggründe wie Nichtwähler, aber Intension des Aufbegehrens gegen die
gegebene politische Landschaft; häufig Wähler extremer Parteien
Ergebnisse der Wahlforschung
Nach Auswertung der Faktoren Alter, Beruf und soziale Schicht stellte sich heraus, daß sich mit zu-nehmendem Alter und sozialem Status die Wahlbeteiligung erhöht.
WAHLKLIENTEL:
CDU / CSU à Bürger ab 45 / katholische Kirchenbindung / vorwiegend ländliche Gegend mit niedr. Bevölkerungsdichte / südl. Bundesländer / oft Frauen
SPD à Erst- + Jungwähler / städtische Arbeitergegenden / Nicht-Katholiken
FDP à Nicht-katholische Selbständige
GRÜNE à Nicht-katholische Angestellte
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17.09.2002 21:42:04
ich brauchte dieses referat zwar nicht,um es weiterzuverarbeiten, aber es hat mir ziemlich geholfen, das ganze system zu verstehen. dankeschön