Subtitle: Welche Rechtsform sollte beziehungsweise kann für den zu gründenden Betrieb gewählt werden?
Termpaper, 2003, 23 Pages
Author: Diplom Verwaltungswirt (FH) Lars Hecht
Subject: Economics / Business: Law
Details
Institution/College: Fachhochschule für Verwaltung und Rechtpflege
Tags: Rechtsformwahl, GmbH, AG, KG, OHG, Mischformen
Year: 2003
Pages: 23
Grade: 1,3
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-16539-6
ISBN (Book): 978-3-638-69123-9
File size: 491 KB
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Abstract
In der heutigen Zeit kennt fast jeder die Situation, in der er und seine Kollegen um seinen Arbeitsplatz bangen müssen. Es kommt dann die Frage auf: „Was kann ich nun tun, um nicht in die Arbeitslosigkeit abzugleiten?“. Eine Möglichkeit ist die Selbstständigkeit. So wird die Gründung eines eigenen Unternehmens thematisiert und diskutiert. Für die potentiellen Firmengründer stellt sich die Fragen nach rechtlichen Vorschriften, Buchführung, Steuern und der Haftung. Im folgenden Text wird sich auf die wichtigste Fragen beschränkt: „Welche Rechtsform sollte beziehungsweise (bzw.) kann für den zu gründenden Betrieb gewählt werden?“. Die Rechtsformwahl ist ein sehr komplexer Vorgang. Dieser Text kann nur ein bei den ersten Überlegungen helfen, die letztendliche Endscheidung, inklusive der persönlichen Gewichtung der einzelnen Unternehmensmerkmale, verbleibt dann dem eigentlichen Gründer/n vorbehalten.
Excerpt (computer-generated)
- FACHHOCHSCHULE FÜR VERWALTUNG UND RECHTSPFLEGE BERLIN -
THEMA : ,,Rechtsformwahl"
Lars Hecht
- Fachbereich 1 -
Studiengang: öffentliche Verwaltungswirtschaft
Fach: Betriebswirtschaftslehre
Semester : 1
Berlin, 27. Januar 2003
INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung 4
1.1 Rechtsformwahl als wichtiges Entscheidungskriterium 4
1.2 Begriff der Rechtsform 4
1.2.1 Definition der Rechtsform 4
1.3. allgemeine Eingrenzung der Rechtsformen 5
2. Kriterien der Rechtsformwahl 5
2.1 allgemeines zur Rechtsformwahl 5
2.1.1 Definition der Nutzwertanalyse mit Bsp. 5
2.2 Kriterien der Rechtsformwahl 6
2.2.1 Rechtsgestaltung 6
2.2.2 Haftung 6
2.2.3 Leitungsbefugnis 7
2.2.4 Verhältnis von Gewinn und Risiko 7
2.2.5 Finanzierung 7
2.2.6 Steuerbelastung 8
2.2.7 Publizitätsverpflichtung 8
2.2.8 Arbeitnehmermitbestimmung 8
2.2.9 Rechtformenaufwand 9
2.3 Zusammenfassung 9
3. die unterschiedlichen Rechtsformen 9
3.1 allgemeine Erläuterung 9
3.2 Analyse der Rechtsformen u. Rechtsformenstruktur 10
3.2.1 allgemeine Struktur 10
3.2.2 Analyse der bedeutendsten Rechtsformen 11
3.2.2.1 Einzelunternehmen 11
3.2.2.2 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 12
3.2.2.3 Kommanditgesellschaft 14
3.2.2.4 offene Handelsgesellschaft (OHG) 15
3.2.2.5 Aktiengesellschaft (AG) 16
3.2.2.6 GmbH & Co KG 17
3.2.3 weitere Rechtsformen 17
3.2.3.1 allgemeine Erläuterung 17
3.2.3.2 öffentlich rechtliche Formen 17
3.2.3.2.1 ohne Rechtspersönlichkeit 18
3.2.3.2.2 mit Rechtspersönlichkeit 18
3.2.3.3 Personengesellschaften (übrige) 19
3.2.3.3.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 19
3.2.3.3.2 stille Gesellschaft 19
3.2.3.4 Mischformen (übrige) 19
3.2.3.4.1 AG & Co KG 19
3.2.3.4.2 Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) 19
3.2.3.4.3 GmbH & Co KGaA 20
3.2.3.4.4 Doppelgesellschaft 20
4. Ergebnis 20
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
bzw. = beziehungsweise
usw. = und so weiter
z.B. = zum Beispiel
Bsp. = Beispiel
NWA = Nutzwertanalyse
GmbHG = Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesetz
BGB = Bürgerliches Gesetzbuch
GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung
OHG = Offene Handelsgesellschaft
EStG = Einkommenssteuergesetz
MitbestG = Mitbestimmungsgesetz
AG = Aktiengesellschaft
GbR = Gesellschaft bürgerlichen Rechts
OHG = Offene Handelsgesellschaft
KG = Kommanditgesellschaft
GmbH & Co KG = Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co Kommanditgesellschaft
AG & Co KG = Aktiengesellschaft und Co Kommanditgesellschaft
KGaA = Kommanditgesellschaft auf Aktien
GmbH & Co KGaA = Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co Kommanditgesellschaft auf Aktien
HGB = Handelsgesetzbuch
SFB = Sender Freies Berlin
1. Einleitung
1.1 Rechtsformwahl als wichtiges Entscheidungskriterium
In der heutigen Zeit kennt fast jeder die Situation, in der er und seine Kollegen um seinen Arbeitsplatz bangen müssen, schnell kommt dann die Frage auf: ,,Was kann ich nun tun, um nicht in die Arbeitslosigkeit abzugleiten?". So wird die Gründung eines eigenen Unternehmens thematisiert und diskutiert. Da ich mich auch schon im Vorfeld, als selbstständiger Gewerbetreibender, mit diesem Thema befasst habe, weiß ich, dass sich für die potentiellen Firmengründer Fragen nach rechtlichen Vorschriften, Buchführung, Steuern und der Haftung stellen. Ich möchte mich hier auf eine der ersten, wichtigen Grundfragen beschränken, auf die Frage: ,,Welche Rechtsform sollte beziehungsweise (bzw.) kann für den zu gründenden Betrieb gewählt werden?".
1.2 Begriff der Rechtsform
In der von mir genutzten Literatur1 wird festgestellt, dass jeder Betrieb, der Güter bzw. Sach- und Dienstleistungen zu Verfügung stellt, aus mehreren am Wirtschaftsprozess beteiligten Individuen besteht. Nennen möchte ich hier die drei wichtigsten, das währe als erstes die Eigentümer, die das Kapital einbringen. Als zweites die Manager, die den Betrieb im Sinne der Eigentümer leiten und als drittes die Arbeitnehmer, welche das Gut bzw. eine Leistung erstellen. Diese Beziehung ist ein reines betriebsbezogenes Verhältnis, welches als ,,Innenverhältnis" bezeichnet wird. Das Ziel eines Betriebes ist auf die Erlangung von anderen Werten (Geld, Rohstoffe, Informationen usw.) ausgerichtet. Hier entsteht ein Außenverhältnis, dieses wird auch als ,,Austauschbeziehung" bezeichnet. Zur Regelung der Innen- und Außenverhältnisse hat der Staat bestimmte Betriebsformen vorgesehen, welche sich durch unterschiedliche Rechte und Verpflichtungen (zum Beispiel [z.B.] Haftung, Bilanzführung, innere Struktur) in verschiedene Grundtypen einordnen lassen.
1.2.1 Definition der Rechtsform
Aus dem in Punkt 1.2 ausführlich beschriebenen Sachverhalt lässt sich nun eine prägnante Definition ableiten:
Durch die Rechtsform eines Unternehmens / Betriebes wird durch gesetzliche Vorschriften, das Innen- und Außenverhältnis von Unternehmen geregelt.
1.3. allgemeine Eingrenzung der Rechtsformen
Der Gesetzgeber hat, unter Abwägung der unterschiedlichen Vorraussetzungen und Ziele der Unternehmen, Gesetze erlassen, die auf eine Vielzahl von Unternehmen angewendet werden können, wie z.B. das Handelsgesetz.
Die ,,Bergrechtliche Gewerkschaft" oder der ,,Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" sind durch ihre spezielle Zielausrichtung nur begrenzt anwendbare Rechtsformen und sollen hier nur namentlich erwähnt werden.
2. Kriterien der Rechtsformwahl
2.1 allgemeines zur Rechtsformwahl
Bei der Rechtsformwahl ist die Kenntnis über die gesetzlichen Grundlagen, z.B.: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, unerlässlich. Weiterhin ist für die Entscheidungsfindung wichtig, wie viele Eigentümer (Gesellschafter) beteiligt sein werden und ob und wie viel Kapital vorhanden ist. So ist auch zu berücksichtigen, wer die Leitungsbefugnis des Unternehmens innehaben soll und welche steuerrechtlichen Belastungen zu erwarten sind. Bei größeren Unternehmen kann auch die Mitbestimmung der Arbeitnehmer zur wichtigen Entscheidungsgröße werden. Jedes dieser Merkmale kann natürlich vom jeweiligen Betrachter mit einer unterschiedlichen Gewichtung versehen werden, so dass hier nur mit Hilfe der Nutzwertanalyse eine individuelle Entscheidung getroffen werden kann.
2.1.1 Definition der Nutzwertanalyse mit Bsp.
[...]
1 Peters, Söhnke 2002: Betriebswirtschaftslehre, Oldenbourg Verlag 11. Auflage S. 39
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