Diese Arbeit befasst sich mit dem Konflikt rund um den Anwendungsvorrang des europäischen Rechts. Ziel ist die Erarbeitung der offensichtlich unterschiedlichen Ansichten von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof, sowie die Darstellung der Grenzen des Anwendungsvorrangs in der Bundesrepublik Deutschland. Es wird untersucht, wodurch dieser Vorrang des europäischen Rechts in der Bundesrepublik Deutschland begrenzt wird.
Um die aufgeworfene Frage zu beantworten, erfolgt im Kapitel B zunächst eine grobe Einordnung der hier verwendeten Termini. Dabei wird zunächst ein Überblick über das BVerfG und über den EuGH gegeben, um im Anschluss den Anwendungsvorrang im europarechtlichen Kontext zu erläutern. In Kapitel C erfolgt die Darstellung der zwei entwickelten Positionen zum Anwendungsvorrang. Als theoretisches Fundament werden dafür eine Auswahl an, für das Thema relevanten, Urteilen der beiden Gerichte verwendet.
Diese werden im Hinblick auf ihre Relevanz für die Entwicklung und Interpretation des Anwendungsvorrangs hin untersucht. Im darauffolgenden Kapitel D werden die zuvor herausgearbeiteten Interpretationen gegenübergestellt, um die vom BVerfG entwickelten Grenzen des Anwendungsvorrangs darzustellen. Dabei soll es zunächst um die Frage nach dem Bestehen des Anwendungsvorrangs als solchen gehen, um im Anschluss die drei Kontrollvorbehalte seitens des BVerfG diesem gegenüber kritisch zu betrachten.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Der EuGH, das BVerfG und der sogenannte „,Anwendungsvorrang“
- I. Überblick über die beiden Gerichte
- 1. Das Bundesverfassungsgericht
- a) Organisation
- b) Funktion
- 2. Der Europäische Gerichtshof
- a) Organisation
- b) Funktion
- II. Das Konzept des „Anwendungsvorrangs“
- 1. Allgemeindefinition
- 2. Im Kontext der europäischen Jurisdiktion
- C. Die historisch entwickelten Interpretationen des Anwendungsvorrangs durch EuGH und BVerfG
- I. Die Entwicklung des Anwendungsvorrangs durch den EuGH
- 1. Costa/E.N.E.L. - 15.07.1964
- a) Sachverhalt
- b) Relevante Argumentation
- 2. Internationale Handelsgesellschaft - 17.12.1970
- a) Sachverhalt
- b) Relevante Argumentation
- 3. Zuständigkeit zur Entscheidung über die Gültigkeit von Gemeinschaftsrechtsakten - 22.10.1987
- a) Sachverhalt
- b) Relevante Argumentation
- 4. Ministero delle Finanze/IN.CO.GE.'90 - 22.10.1998
- a) Sachverhalt
- b) Relevante Argumentation
- 5. M.AS und M.B. - 05.12.2017
- a) Sachverhalt
- b) Relevante Argumentation
- 6. Zusammenfassung der Position des EuGHS
- II. Die Interpretation des Anwendungsvorrangs durch das BVerfG
- 1. Solange II - 22.10.1986
- b) Relevante Argumentation
- 2. Maastricht - Entscheidung - 12.10.1993
- a) Sachverhalt
- b) Relevante Argumentation
- 3. Lissabon - Entscheidung - 30.06.2009
- a) Sachverhalt
- b) Relevante Argumentation
- 4. Honeywell/Mangold -Entscheidung - 06.07.2010
- a) Sachverhalt
- b) Relevante Argumentation
- 5. EZB – Entscheidung - 05.05.2020
- a) Sachverhalt
- b) Relevante Argumentation
- 6. Zusammenfassung der Position des BVerfG
- D. Darstellung der vom BVerfG entwickelten Grenzen unter Gegenüberstellung der jeweiligen Position
- I. Zum Bestehen des Vorrangs
- II. Zu den Grenzen des Anwendungsvorrangs
- 1. Grundrechtsschutz
- 2. Verfassungsidentität
- 3. Kompetenzüberschreitung („ultra-vires“)
- a) ultra-vires-Kontrolle als Kompetenz des BVerfG
- b) Die Feststellung eines ultra-vires-Aktes durch das BVerfG
- E. Fazit zum Anwendungsvorrangs
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht den Konflikt zwischen dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hinsichtlich des „Anwendungsvorrangs“ des europäischen Rechts in Deutschland. Ziel ist es, die unterschiedlichen Positionen beider Gerichte zu analysieren und die Grenzen des „Anwendungsvorrangs“ zu erforschen.
- Die unterschiedlichen Interpretationen des „Anwendungsvorrangs“ durch EuGH und BVerfG.
- Die Entwicklung des „Anwendungsvorrangs“ durch die Rechtsprechung des EuGH.
- Die Grenzen des „Anwendungsvorrangs“ nach der Rechtsprechung des BVerfG.
- Die Bedeutung des „Anwendungsvorrangs“ für die Rechtsordnung in der Bundesrepublik Deutschland.
- Die Rolle des BVerfG als Hüter der deutschen Verfassung im Spannungsfeld zwischen nationalem Recht und europäischem Recht.
Zusammenfassung der Kapitel
Das Kapitel A. liefert eine Einleitung in das Thema und stellt die Forschungsfrage der Arbeit vor. Es zeichnet den historischen Kontext des Konflikts zwischen EuGH und BVerfG zum „Anwendungsvorrang“ nach. Kapitel B. bietet einen Überblick über die beiden Gerichte und erläutert das Konzept des „Anwendungsvorrangs“ im europarechtlichen Kontext. Kapitel C. befasst sich mit der historischen Entwicklung der Interpretation des „Anwendungsvorrangs“ durch EuGH und BVerfG. Hierbei werden relevante Urteile beider Gerichte analysiert. Im Kapitel D. werden die Interpretationen des EuGH und des BVerfG zum „Anwendungsvorrang“ gegenübergestellt, um die vom BVerfG entwickelten Grenzen des „Anwendungsvorrangs“ darzustellen.
Schlüsselwörter
Die Arbeit fokussiert auf die Themen „Anwendungsvorrang“, „Europäisches Recht“, „Nationales Verfassungsrecht“, „Bundesverfassungsgericht“, „Europäischer Gerichtshof“, „Grundrechtsschutz“, „Verfassungsidentität“, „Kompetenzüberschreitung“ und „ultra-vires“. Sie untersucht die Rechtsprechung des BVerfG und des EuGH zu diesen Themen, um den Konflikt zwischen nationalem und europäischem Recht im deutschen Rechtssystem zu analysieren.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet der „Anwendungsvorrang“ des europäischen Rechts?
Der Anwendungsvorrang besagt, dass im Falle eines Konflikts zwischen nationalem Recht und EU-Recht das europäische Recht Vorrang hat und die nationale Norm unangewendet bleibt.
Wie unterscheiden sich die Ansichten von EuGH und BVerfG?
Der EuGH sieht den Vorrang als absolut und aus dem Unionsrecht selbst entspringend. Das BVerfG sieht den Vorrang als durch die deutsche Verfassung begrenzt und behält sich eigene Kontrollrechte vor.
Was ist eine „ultra-vires-Kontrolle“?
Dabei prüft das BVerfG, ob Organe der EU ihre vertraglich übertragenen Kompetenzen offensichtlich überschritten haben. Ist dies der Fall, sind diese Akte in Deutschland nicht anwendbar.
Welche Rolle spielt die „Verfassungsidentität“?
Die Verfassungsidentitätskontrolle schützt den unantastbaren Kernbereich des Grundgesetzes (Art. 1 und 20 GG) vor Eingriffen durch das Unionsrecht.
Welche Bedeutung hat das „Solange II“-Urteil?
In diesem Urteil entschied das BVerfG, dass es keine Grundrechtsprüfung von EU-Recht mehr vornimmt, solange die EU einen Grundrechtsschutz garantiert, der dem des Grundgesetzes im Wesentlichen entspricht.
Was passierte in der EZB-Entscheidung von 2020?
Das BVerfG stellte erstmals fest, dass ein Handeln von EU-Organen (EZB) und ein Urteil des EuGH als „ultra-vires“ (kompetenzwidrig) einzustufen waren, was zu einem erheblichen Konflikt führte.
- Arbeit zitieren
- Dmytro Frankenberg (Autor:in), 2020, Anwendungsvorrang des Europäischen Rechts. Grenzen des Vorrangs in der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1000307