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Grundlagen, Gewährung, Abwicklung und Ausschluss des Bezugsrechts

Titel: Grundlagen, Gewährung, Abwicklung und Ausschluss des Bezugsrechts

Seminararbeit , 2019 , 24 Seiten , Note: 2.0

Autor:in: Haozhan Jiang (Autor:in)

BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Diese Arbeit handelt von dem Bezugsrecht und dem Bezugsrechtausschluss.

Die Rahmenbedingungen für Unternehmen ändern sich ständig und Unternehmen müssen höhere Anforderungen erfüllen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen oder aufrechterhalten zu können. Die Finanzierung ist ein Schlüsselfaktor für den Erfolg des Unternehmens, die eine kurzfristige Liquidität sicherstellen oder auch die langfristige Entwicklung des Unternehmens gewährleisten. Eine der wichtigen Finanzierungsinstrumente für Aktiengesellschaften stellt die Erhöhung des Eigenkapitals dar. Als Form der Beteiligungsfinanzierung sind alle Aktionäre davon betroffen. Um die Altaktionäre vor den möglichen negativen Auswirkungen der Kapitalerhöhung der AG zu schützen, steht jedem Altaktionär nach § 186 Abs. 1 AktG Bezugsrecht auf neue Aktien zu.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen des Bezugsrechts

2.1 Funktion des Bezugsrechts

2.2 Rechnerischer Wert eines Bezugsrechts

3 Gewährung und Abwicklung des Bezugsrechts

3.1 Gewährung des Bezugsrechts

3.1.1 Ordentliche Kapitalerhöhung

3.1.2 Bedingte Kapitalerhöhung

3.1.3 Genehmigte Kapitalerhöhung

3.2 Ausübung des Bezugsrechts

3.3 Übertragung und Verzicht des Bezugsrechts

4 Ausschluss des Bezugsrechts

4.1 Formelle Voraussetzungen

4.2 Materielle Voraussetzungen

4.3 Vereinfachter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 III 4 AktG

5 Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Seminararbeit verfolgt das Ziel, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die praktische Anwendung des Bezugsrechts sowie dessen Ausschluss bei Kapitalerhöhungen von Aktiengesellschaften darzulegen. Dabei wird analysiert, unter welchen Voraussetzungen ein Bezugsrechtsausschluss zulässig ist und wie Aktionäre ihre Beteiligungsverhältnisse wahren können.

  • Funktion und rechnerischer Wert des Bezugsrechts
  • Gewährung des Bezugsrechts bei ordentlicher, bedingter und genehmigter Kapitalerhöhung
  • Prozesse der Ausübung, Übertragung und des Verzichts auf Bezugsrechte
  • Formelle und materielle Voraussetzungen für den Ausschluss des Bezugsrechts
  • Besonderheiten des vereinfachten Bezugsrechtsausschlusses nach § 186 III 4 AktG

Auszug aus dem Buch

2.1 Funktion des Bezugsrechts

Gem. § 186 Abs. 1 AktG wird jedem Altaktionär ein gesetzliches Bezugsrecht gewährt, das im Rahmen einer Kapitalerhöhung durch neue Aktien, entsprechend der vorherigen Beteiligungsquote, am Grundkapital zuteilt werden. Vorbehaltlich Abs. 3 und 4 AktG kann dieses Bezugsrecht im Einzelfall durch die Hauptversammlung der AG ausgeschlossen werden, denn jeder Aktionär hat ein subjektives Recht zum Kauf von Aktien. Dieses gesetzliche Vorkaufsrecht ist als Vermögensrecht ein Kernelement der Mitgliedschaft und wird daher in der Literatur sogar als Grundmitgliedschaftsrecht bezeichnet. Bis zu einem gewissen Grad ähnelt es den Regeln der Gewinnverteilung oder der Liquidationsüberschussverteilung und unterliegt weitgehend dem Grundsatz der Gleichbehandlung, geht jedoch in Bezug auf den Schutz weit darüber hinaus.

§ 186 AktG regelt unmittelbar die Kapitalerhöhung gegen Einlagen. Durch Verweis auf § 203 Abs. 1 AktG gilt die Vorschrift aber auch für das genehmigte Kapital. Auf der anderen Seite gibt es bei der bedingten Kapitalerhöhung kein gesetzliches Bezugsrecht, da sie durch § 192 Abs. 2 AktG, bezüglich der Zweckbestimmung, geregelt ist. Allerdings entsteht in § 221 Abs. 4 AktG ein vertragliches Bezugsrecht bei Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen.

Die Funktionen von Bezugsrecht werden unter zwei Gesichtspunkten, bezüglich der Aufrechterhaltung bestehender Beteiligungsverhältnisse und Ausgleich von Vermögensmängeln unterteilt. Unter dem ersten Gesichtspunkt, sofern dieses gesetzliche Bezugsrecht nicht ausgeübt wird, verringert sich der Anteil der Altaktionäre am Grundkapital und führt gleichzeitig zu einer entsprechenden Reduktion ihrer Stimmkraft. Außerdem kann sich die Gewinn- und Liquidationsverteilung verschlechtern und ist für Minderheitsinhaber besonders wichtig und kann den Verlust eines Minderheitenrechts bewirken. Der andere Gesichtspunkt ist, wenn der Ausgabepreis von jungen Aktien mit geringerem Preis als Börsenwert der Altaktien emittiert werden und zugleich diese Altaktionäre nicht an der Kapitalerhöhung beteiligt werden, erleiden sie einen Vermögensnachteil.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Relevanz der Eigenkapitalfinanzierung für Aktiengesellschaften ein und erläutert die Schutzfunktion des Bezugsrechts sowie die Forschungsfrage der Arbeit.

2 Grundlagen des Bezugsrechts: Hier werden die gesetzlichen Grundlagen, die Funktion des Bezugsrechts zur Wahrung von Beteiligungsquoten und die Berechnung seines rechnerischen Wertes erläutert.

3 Gewährung und Abwicklung des Bezugsrechts: Das Kapitel behandelt die verschiedenen Formen der Kapitalerhöhung und beschreibt detailliert die Prozesse der Ausübung, Übertragung und des Verzichts auf das Bezugsrecht.

4 Ausschluss des Bezugsrechts: Dieses Kapitel analysiert die notwendigen formellen und materiellen Kriterien für einen Bezugsrechtsausschluss sowie die Besonderheiten des vereinfachten Ausschlusses nach § 186 III 4 AktG.

5 Fazit: Das Fazit fasst die zentralen Erkenntnisse der Arbeit zusammen und betont die Bedeutung des Bezugsrechts als Instrument zum Schutz der Vermögenssituation und Stimmrechte von Altaktionären.

Schlüsselwörter

Bezugsrecht, Kapitalerhöhung, Altaktionär, Stimmrecht, Grundkapital, Bezugsrechtsausschluss, Aktiengesetz, Beteiligungsverhältnis, Mischkurs, Emissionskurs, Wandelschuldverschreibung, Unternehmensfinanzierung, Barkapitalerhöhung, Vermögensnachteil, Schutzfunktion

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit dem Bezugsrecht und dem Bezugsrechtsausschluss im Rahmen von Kapitalerhöhungen bei Aktiengesellschaften gemäß dem deutschen Aktiengesetz.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Zentrale Themen sind die Funktion des Bezugsrechts, die verschiedenen Kapitalerhöhungsarten, die Ausübung bzw. Übertragung von Bezugsrechten sowie die strengen Anforderungen an einen Ausschluss dieser Rechte.

Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?

Das Ziel ist es, die rechtliche Systematik hinter der Gewährung und dem möglichen Ausschluss des Bezugsrechts aufzuzeigen, um den Schutz der Altaktionäre vor Vermögens- und Stimmrechtsnachteilen zu beleuchten.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse der einschlägigen Normen des Aktiengesetzes sowie der Auswertung von Fachliteratur und der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Thematik.

Welche Inhalte umfasst der Hauptteil?

Der Hauptteil gliedert sich in die theoretischen Grundlagen des Bezugsrechts, die detaillierte Abwicklung bei unterschiedlichen Kapitalerhöhungsformen und die explizite Darstellung der Voraussetzungen für den Bezugsrechtsausschluss.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Bezugsrecht, Aktiengesetz, Kapitalerhöhung, Altaktionärsschutz, Beteiligungsverhältnis und Bezugsrechtsausschluss geprägt.

Wie unterscheidet sich die bedingte Kapitalerhöhung hinsichtlich des Bezugsrechts?

Bei der bedingten Kapitalerhöhung existiert kein gesetzliches Bezugsrecht für Aktionäre, da sie primär dazu dient, Inhabern von Umtausch- oder Bezugsrechten (z. B. aus Wandelschuldverschreibungen) eine Absicherung zu bieten.

Was besagt die „Kali+Salz“-Entscheidung im Kontext des Bezugsrechtsausschlusses?

Die „Kali+Salz“-Entscheidung ergänzt die gesetzlichen Vorschriften um das Erfordernis der sachlichen Rechtfertigung. Der Ausschluss muss ein Ziel verfolgen, das den Gesellschaftsinteressen dient, geeignet und erforderlich ist sowie verhältnismäßig auf die Nachteile der Aktionäre wirkt.

Was zeichnet den vereinfachten Bezugsrechtsausschluss nach § 186 III 4 AktG aus?

Dieser Ausschluss erlaubt eine leichtere Kapitalbeschaffung bis zu 10 % des Grundkapitals, wobei der Ausgabebetrag nicht wesentlich unter dem Börsenpreis liegen darf, was die sachliche Rechtfertigung entbehrlich macht.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Grundlagen, Gewährung, Abwicklung und Ausschluss des Bezugsrechts
Hochschule
Universität des Saarlandes
Note
2.0
Autor
Haozhan Jiang (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2019
Seiten
24
Katalognummer
V1000751
ISBN (eBook)
9783346382863
ISBN (Buch)
9783346382870
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bezugsrecht und Bezugsrechtsausschluss
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Haozhan Jiang (Autor:in), 2019, Grundlagen, Gewährung, Abwicklung und Ausschluss des Bezugsrechts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1000751
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Leseprobe aus  24  Seiten
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