Die vorliegende Arbeit setzt sich mit dem Thema der Gestaltungsmöglichkeiten bei der Nutzung des § 7g EStG auseinander. Dabei wird untersucht, unter welchen persönlichen und sachlichen Voraussetzungen der § 7g EStG überhaupt Anwendung findet, wie das Verfahren abläuft und welche Gestaltungsmöglichkeiten die Norm in Hinblick auf die Steuerlast beim Steuerpflichtigen mit sich bringt.
Zunächst wird die Norm unter Berücksichtigung der gravierenden Änderungen der Jahre 2007 und 2015 näher betrachtet und deren Anwendungsbereich herausgearbeitet. Anschließend werden die einzelnen Voraussetzungen - die begünstigten Betriebe, deren Größenmerkmale sowie die begünstigten WG - für die Inanspruchnahme des § 7g EStG erläutert. Darauf aufbauend beschäftigt sich diese Arbeit mit dem Verfahren des Abzugs und dessen Hinzurechnung sowie den weiteren Gestaltungsmöglichkeiten des Paragraphen. Abschließend erfolgt eine zusammenfassende Würdigung dieser Norm.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Grundsätzliches
1.2 Zielsetzung der Arbeit
1.3 Vorgehensweise
2 Grundlagen
2.1 Normzweck und Entwicklung der Vorschrift
2.2 Anwendungsbereich
3 Voraussetzungen
3.1 Begünstigte Betriebe
3.2 Betriebsgrößenmerkmale
3.3 Begünstigte Wirtschaftsgüter
4 Verfahren
4.1 Höhe des Abzugsbetrages
4.2 Hinzurechnung
4.3 Kürzung der Anschaffungskosten
4.4 Rückgängigmachung
4.5 Sonderabschreibung
5 Fazit
5.1 § 7g EStG als Gestaltungsmöglichkeit
5.2 Zusammenfassende Würdigung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten, die der § 7g EStG kleinen und mittleren Unternehmen bietet, um durch den Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen ihre Steuerlast aktiv zu steuern und Liquiditätsvorteile zu generieren.
- Analyse der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme nach § 7g EStG.
- Untersuchung des Verfahrens zur Bildung und Hinzurechnung von Investitionsabzugsbeträgen.
- Darstellung der Auswirkungen auf die Anschaffungskosten und Abschreibungsvolumina.
- Bewertung von Gestaltungsszenarien bei Betriebsübertragungen und Betriebsaufgaben.
Auszug aus dem Buch
4.1 Höhe des Abzugsbetrages
Der Abzugsbetrag ist außerbilanziell als Betriebsausgabe im Rahmen der Steuererklärung vom Gewinn abzuziehen, kann aber auch noch nach erstmaliger Steuerfestsetzung im Rechtsbehelfsverfahren oder durch Antrag auf schlichte Änderung gem. § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO geltend gemacht werden. Da es sich um eine Förderung für künftige Investitionen handelt, ist der Abzug nur in den Vorjahren und nicht im Jahr der Anschaffung/Herstellung selbst möglich. Mit künftig ist eine Investitionsfrist von maximal drei Jahren nach dem Ende des Wirtschaftsjahres des Investitionsabzugsbetrages gemeint.
Für den Investitionsabzugsbetrag gelten zwei Grenzwerte, die beide nicht überschritten werden dürfen. Der Erste ist der relative Höchstbetrag: Der Investitionsabzugsbetrag darf gemäß § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten/Herstellungskosten betragen. Der Steuerpflichtige kann auch einen geringeren Betrag in Anspruch nehmen, bei dem dann die Möglichkeit besteht, diesen bis zum Ende des dritten auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahres aufzustocken. Bis 2015 war die Aufstockung nur dann möglich, wenn sich die Anschaffungskosten erhöht haben. Für den § 7g ist diese Einschränkung nach der neuen Fassung aufgrund des Wegfalls der Investitionsabsicht sowie der Funktionsbenennung nicht mehr relevant.
Den zweiten Grenzwert bildet der absolute Höchstbetrag. Gemäß § 7g Abs. 1 Satz 4 EStG darf der Abzugsbetrag insgesamt 200.000 € für das Jahr des Abzugs sowie der drei vorangegangenen Wirtschaftsjahre nicht überschreiten. Somit kann der Investitionsabzugsbetrag nur für Investitionen bis maximal 500.000 € verwendet werden. Dieser Höchstbetrag ist betriebsbezogen - bei mehreren Betrieben stehen dem Steuerpflichtigen die 200.000 € demnach für jeden gesondert zu. Bei Vorliegen einer Personengesellschaft werden die Abzugsbeträge zur Prüfung der Höchstbetragsgrenze aus dem Sonderbetriebsvermögen und dem Gesamthandsvermögen zusammengerechnet.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Investitionsförderung ein und erläutert die Zielsetzung sowie die methodische Vorgehensweise der Untersuchung.
2 Grundlagen: Das Kapitel erläutert den normativen Zweck der Vorschrift als Subventionsinstrument sowie den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich.
3 Voraussetzungen: Hier werden die spezifischen Bedingungen für begünstigte Betriebe, die Größenmerkmale sowie die zulässigen Wirtschaftsgüter detailliert dargelegt.
4 Verfahren: Dieses Kapitel beschreibt den technischen Ablauf der Inanspruchnahme, inklusive Höchstbetragsberechnungen, Hinzurechnungsmodalitäten und Regelungen zur Rückgängigmachung.
5 Fazit: Das Fazit fasst die Gestaltungsmöglichkeiten zusammen und würdigt die Bedeutung des § 7g EStG als steuerpolitisches Instrument zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen.
Schlüsselwörter
§ 7g EStG, Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung, Steuergestaltung, Liquiditätsvorteil, Anschaffungskosten, Betriebsausgaben, Steuerstundungseffekt, Betriebsgrößenmerkmale, Investitionsfrist, Gewinngrenze, Wirtschaftsgut, Steuerplanung, Abschreibungsvolumen, Unternehmensbesteuerung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Möglichkeiten der Steuergestaltung durch die Nutzung des § 7g EStG, um als Unternehmen Investitionen steuerlich begünstigt vorzuziehen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag, das Verfahren der Gewinnminderung sowie die Sonderabschreibung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Steuerpflichtige den § 7g EStG nutzen können, um durch einen vorzeitigen Betriebsausgabenabzug ihre Steuerlast zu senken und die Liquidität zu verbessern.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse der relevanten Normen des Einkommensteuergesetzes unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Grundlagen, der betrieblichen Voraussetzungen, des formellen Verfahrens sowie der spezifischen Regelungen zur Abschreibung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung, Steuerstundungseffekt und Gestaltungsmöglichkeiten geprägt.
Wie unterscheidet sich die Sonderabschreibung vom Investitionsabzugsbetrag?
Im Gegensatz zum Investitionsabzugsbetrag gibt es für die Sonderabschreibung keinen absoluten Höchstbetrag; sie erlaubt eine zusätzliche Abschreibung von bis zu 20 % der Anschaffungskosten innerhalb von fünf Jahren.
Welche Konsequenzen hat eine nicht erfolgte Investition?
Wird innerhalb der dreijährigen Investitionsfrist nicht investiert, muss der zuvor in Anspruch genommene Abzugsbetrag rückgängig gemacht werden, was regelmäßig eine Verzinsung der Steuernachforderung zur Folge hat.
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- Carolin Strathmann (Author), 2019, Gestaltungsmöglichkeiten bei der Nutzung des § 7g EStG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1002050