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Die Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten des Verurteilten aufgrund neuer Beweismittel § 359 StPO

Bedeutung und Begründetheit anhand von Beispielen

Title: Die Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten des Verurteilten aufgrund neuer Beweismittel § 359 StPO

Seminar Paper , 2018 , 27 Pages , Grade: 11

Autor:in: Julia Dziwniel (Author)

Law - Criminal process, Criminology, Law Enforcement
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Summary Excerpt Details

In dieser Arbeit werden die Bedeutung und Begründetheit eines Wiederaufnahmeantrages zugunsten des Verurteilten unter einer besonderen Berücksichtigung des Wiederaufnahmegrundes neuer Beweismittel dargestellt und anhand von Beispielen veranschaulicht.

Das Wiederaufnahmeverfahren gilt in der Rechtsordnung als ultima ratio; vorher müssen alle anderen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe ausgeschöpft worden sein. Unter Beachtung der Struktur des Wiederaufnahmerechts liegt ein Fehlurteil dann vor, wenn das Urteil ganz oder teilweise nicht mit der materiellen Rechtslage übereinstimmt und der Verurteilte somit zu Unrecht bestraft wurde. Im Wiederaufnahmeverfahren kommt es zur außerordentlichen Überprüfung der tatgerichtlichen Entscheidung durch ein Gericht.

Die Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten wird auch vom Grundsatz der Treuepflicht des Staates getragen. In der Gesellschaft ist der Bürger dem Staat, welcher das Strafrecht anwendet, unterworfen und hat dabei gleichzeitig einen Anspruch darauf, eine gerechte und sichere Behandlung zu erhalten. Wird eine Person zu Unrecht verurteilt, hat sie somit im Umkehrschluss auch einen Anspruch auf Kontrolle und Rehabilitierung. Ein Wiederaufnahmeantrag muss eingereicht werden, der die Gründe für den Antrag darlegt und das Ziel, mit dem die getroffene Entscheidung angegriffen werden soll.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einführung

B. Bedeutung und Struktur des Wiederaufnahmerechts

C. Zulässigkeitsvoraussetzungen des Wiederaufnahmeverfahrens

I. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen

1. Antragsberechtigung, §§ 365, 296

2. Kein entgegenstehender rechtskräftiger Verwerfungsbeschluss

3. Statthaftigkeit

4. Beschwer

5. Zuständigkeit

6. Rücknahme, Verzicht und Verwirkung

7. Beschränkung der Wiederaufnahme

II. Besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen

D. Die verschiedenen Wiederaufnahmegründe

I. Wiederaufnahmegründe nach §359 Nr. 1 bis 3 StPO

II. Der Wiederaufnahmegrund §359 Nr. 4 StPO

III. Der Wiederaufnahmegrund §359 Nr. 5 StPO

IV. Der Wiederaufnahmegrund §359 Nr. 6 StPO

V. Verhältnis der Wiederaufnahmegründe zueinander

E. Das Wiederaufnahmeverfahren nach §359 Nr. 5 StPO

I. Tatsachen und Beweismittel

1. Tatsachen

2. Beweismittel

II. Neuheit von Tatsachen oder Beweismitteln

III. Geeignetheit von Tatsachen oder Beweismitteln

IV. Beibringung neuer Tatsachen oder Beweismittel

V. Bekannte Fälle nach §359 Nr. 5 StPO

1. Die Ereignisse des Falles Weimar

2. Kriminalistische Ausgangslage

3. Neue und alte Beweise

a. Widersprechende Beweise und Tatsachen

b. Die Wiederaufnahme und erneute Verurteilung

4. Schlussbemerkung zum Fall Weimar

F. Schlussbemerkung zur Wiederaufnahme

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht die Bedeutung und Voraussetzungen des Wiederaufnahmeverfahrens in Strafsachen, mit einem besonderen Fokus auf den Wiederaufnahmegrund der neuen Tatsachen und Beweismittel gemäß § 359 Nr. 5 StPO, um die Durchbrechung der Rechtskraft eines rechtskräftigen Urteils zur Wahrheitsfindung zu analysieren.

  • Analyse der allgemeinen und besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen für Wiederaufnahmeanträge.
  • Systematische Darstellung der verschiedenen Wiederaufnahmegründe nach der Strafprozessordnung.
  • Detaillierte Untersuchung des Wiederaufnahmegrundes propter nova (§ 359 Nr. 5 StPO).
  • Kritische Aufarbeitung des Falls Weimar als praktisches Fallbeispiel für die Wiederaufnahme.
  • Bewertung der Rolle des Verteidigers bei der Anstrengung von Wiederaufnahmeverfahren.

Auszug aus dem Buch

3. Neue und alte Beweismittel

Die Verurteilung stützte sich hauptsächlich auf das Fasergutachten. Zum Teil war jedoch der Ablauf des Tattages streitig. Das verurteilende Gericht stellte aufgrund von Zeugenaussagen und Aussagen der Mutter einen Zeitplan zusammen. Die Verurteilung stützte sich außerdem auf Indizien. Schließlich wurden auch im Fall Weimar neue Tatsachen im Wiederaufnahmeantrag angeführt. Insbesondere wurden neue Sachverständige präsentiert und Fehler bei den Vorermittlungen offengelegt. Angeführt wurden die neuen Tatsachen durch ein neues Fasergutachten und eine Bestätigung des Gutachtens über den Mageninhalt der getöteten Kinder, das auch dazu diente, den vom Gericht zugrunde gelegten Zeitplan und die Glaubwürdigkeit der Zeugen in Frage zu stellen. Schließlich wurde durch ein weiteres Gutachten das Indiz der beschädigten Frontscheibe am Pkw der Verurteilten widerlegt. Die zerstörte Scheibe war als Indiz dafür gewertet worden, die Mutter habe die Kinder im Auto getötet. Durch weitere Sachverständige wurde die angenommene „sanfte Art“ der Tötung widerlegt, die für die Täterschaft der Mutter sprechen sollte. Schließlich wurden auch die

Pflanzensegmente, die sich an den Leichen befanden, und die Verunreinigung und Bekleidung der Leichen miteinbezogen, welche vorher völlig außer Acht geblieben waren. Zusätzlich wurden zwei neue Zeugen angegeben, denen gegenüber Herr Weimar die Tötung der Kinder glaubhaft gestanden haben soll.

Nicht in der Hauptverhandlung zur Geltung gekommen waren im Fall Weimar die Bekleidung und Verunreinigung der Leichen, insbesondere die Pflanzenreste, die sich an den Leichen befanden. Diese Tatsache war demnach völlig neu.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einführung: Es wird die fundamentale Funktion des Strafprozessrechts zur Wahrheitsfindung und Rechtsfrieden durch Rechtskraft erläutert sowie die Ausnahmefunktion des Wiederaufnahmeverfahrens als ultima ratio dargestellt.

B. Bedeutung und Struktur des Wiederaufnahmerechts: Dieses Kapitel erläutert die dogmatische Einordnung der Wiederaufnahme als Rechtskraftdurchbrechung und beschreibt den dreistufigen Aufbau des Verfahrens.

C. Zulässigkeitsvoraussetzungen des Wiederaufnahmeverfahrens: Es werden die allgemeinen Prozessvoraussetzungen, wie Antragsberechtigung, Statthaftigkeit und Beschwer, detailliert geprüft.

D. Die verschiedenen Wiederaufnahmegründe: Eine systematische Auflistung und Erläuterung der gesetzlichen Wiederaufnahmegründe (§ 359 Nr. 1 bis 6 StPO) findet hier statt.

E. Das Wiederaufnahmeverfahren nach §359 Nr. 5 StPO: Das zentrale Kapitel analysiert die Anforderungen an neue Tatsachen und Beweismittel und illustriert diese anhand des komplexen Falls Weimar.

F. Schlussbemerkung zur Wiederaufnahme: Abschließende Betrachtung der hohen Misserfolgsquoten und der restriktiven gerichtlichen Praxis bei der Bewilligung von Wiederaufnahmeanträgen.

Schlüsselwörter

Wiederaufnahmeverfahren, Strafprozessrecht, Rechtskraft, § 359 StPO, neue Beweismittel, propter nova, Fall Weimar, Zulässigkeit, Fehlurteil, materielle Wahrheit, Wiederaufnahmegrund, Strafverteidigung, Revisionsrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Möglichkeit der Wiederaufnahme eines bereits rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens, um Fehlurteile zu korrigieren und die materielle Gerechtigkeit wiederherzustellen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Felder umfassen die Dogmatik der Rechtskraftdurchbrechung, die gesetzlich definierten Wiederaufnahmegründe sowie die strengen formalen Anforderungen an neue Tatsachen und Beweismittel.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Ziel ist es, die Hürden und Voraussetzungen für ein erfolgreiches Wiederaufnahmeverfahren aufzuzeigen und insbesondere die Bedeutung des Wiederaufnahmegrundes gemäß § 359 Nr. 5 StPO anhand von Praxisbeispielen zu erläutern.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre, insbesondere die Auslegung von Gesetzeswortlauten, die Analyse von Kommentarliteratur und die Auswertung einschlägiger Rechtsprechung.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der allgemeinen Zulässigkeit, die Erläuterung der verschiedenen Wiederaufnahmegründe und eine vertiefende Analyse der Beweisführung bei neuen Tatsachen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Wiederaufnahmeverfahren, Rechtskraftdurchbrechung, materielle Wahrheit, Beweismittel und das prozessuale Institut des "propter nova".

Warum wird das Wiederaufnahmeverfahren als "ultima ratio" bezeichnet?

Es gilt als letztes Mittel, da alle anderen ordentlichen und außerordentlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sein müssen, bevor die Rechtskraft eines Urteils angegriffen werden kann.

Welche Rolle spielt der Fall Weimar in der Analyse?

Der Fall dient als umfangreiches Praxisbeispiel, um die Schwierigkeiten bei der Bewertung von Indizienbeweisen und die Bedeutung neuer gutachterlicher Erkenntnisse im Wiederaufnahmeverfahren zu veranschaulichen.

Welche Anforderungen stellt das Gesetz an "neue Tatsachen"?

Neue Tatsachen müssen objektiv erkennbare Umstände sein, die dem Gericht bei der ursprünglichen Urteilsfindung noch nicht bekannt waren und geeignet sind, ein für den Angeklagten milderes Ergebnis zu bewirken.

Wie schätzen die Autoren die Erfolgsaussichten eines Antrags ein?

Aufgrund der restriktiven Haltung der Gerichte und der Komplexität der Anforderungen wird das Verfahren als äußerst schwierig und mit einer hohen Misserfolgsquote behaftet beschrieben.

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Details

Title
Die Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten des Verurteilten aufgrund neuer Beweismittel § 359 StPO
Subtitle
Bedeutung und Begründetheit anhand von Beispielen
College
University of Frankfurt (Main)  (Fachbereich Rechtswissenschaften)
Grade
11
Author
Julia Dziwniel (Author)
Publication Year
2018
Pages
27
Catalog Number
V1002089
ISBN (eBook)
9783346377654
ISBN (Book)
9783346377661
Language
German
Tags
wiederaufnahme verfahrens verurteilten beweismittel stpo bedeutung begründetheit beispielen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Julia Dziwniel (Author), 2018, Die Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten des Verurteilten aufgrund neuer Beweismittel § 359 StPO, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1002089
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