Gewalt gegen Einsatzkräfte. Notwendigkeit von Gewaltprävention im Rettungsdienst


Hausarbeit (Hauptseminar), 2020

20 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


1. Inhaltsverzeichnis

1. Inhaltsverzeichnis

2. Einleitung

3. Begriffserklärung: Gewalt, Prävention und Gewaltprävention
3.1 Gewalt
3.2 Prävention
3.3 Gewaltprävention

4. Notwendigkeit von Gewaltprävention im Rettungsdienst
4.1 Formen der erlebten Übergriffe
4.1.1 Formen verbaler Gewalt
4.1.2 Formen nonverbaler Gewalt
4.1.3 Formen körperlicher Gewalt
4.2 Tätermerkmale
4.3 Zeitpunkt der Gewalt
4.4 Einfluss von berauschenden Substanzen
4.5 Gewaltpräventionsmaßnahmen im Rahmen der Aus- und Fortbildung
4.6 Umfang und Inhalt im Rahmen der Aus- und Fortbildung

5. Zusammenfassung

6. Fazit

7. Quellenverzeichnis

8. Abbildungsverzeichnis

2. Einleitung

„Als sie aus dem Rettungswagen stiegen, beschimpfte der Mann die Sanitäter zunächst. Das ignorierten die Männer, um sich um den Patienten zu kümmern. Daraufhin soll der Angreifer sie mit Böllern beworfen haben, die direkt neben ihnen explodiert seien. Zudem soll er versucht haben, auf einen mobilen Defibrillator zu urinieren.“ (Hipp, 2018) „Als die Rettungskräfte dem 27-jährigen Patienten helfen wollten, sich aufzurichten, griff dieser die Einsatzkräfte unvermittelt an.“ (Schmitz-Eggen, 2019)

Dieser und viele weitere Berichte aus Zeitschriften und TV zeigen deutlich an, dass Gewalt im Rettungsdienst ein beständiges Thema in den Medien ist. Die Ergebnisse des Abschlussberichts der Ruhr Universität Bochum im Jahr 2017 zeigen, dass besonders die Einsatzkräfte der Rettungsdienste Beteiligte in Gewaltsituationen sind. (Weigert, 2017, S. 69) Dabei tragen die Notfallsanitäter/innen zu Beginn eines Einsatzes meist die Verantwortung und können das Einsatzgeschehen maßgeblich beeinflussen. In den Berichten von 2017 lässt sich klar festhalten, dass Gewalt im Rettungsdienst ein wichtiges Thema ist. (Weigert, 2017, S. 1f) In dieser Arbeit soll anhand der Daten abgeleitet werden, inwieweit eine Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen im Rettungsdienst besteht. Welche Formen der Gewalt die Einsatzkräfte erleben und welche Notwendigkeit in Bezug auf Gewaltprävention daraus resultieren, sind Teil dieser Arbeit. Des Weiteren sollen die Begrifflichkeiten zum Thema der Gewaltprävention näher betrachtet werden. Dazu werden unter Punkt 3 die Begriffe Gewalt, Prävention und Gewaltprävention gesondert definiert. Dies soll u.a. die Komplexität der Begrifflichkeiten verdeutlichen und ein mögliches Ausmaß der notwendigen Präventionsmaßnahmen aufzeigen. Im nächsten Schritt soll dann eine Notwendigkeit von Präventionsansätzen in Bezug auf Gewaltprävention anhand verschiedener Tabellen beleuchtet werden. Dazu werden unter Punkt 4.1 die erfassten Gewaltformen einzeln dargestellt und bewertet. Im Weiteren werden dann Ursprung der Gewalt, Zeitpunkt sowie der Einfluss einer möglichen Intoxikation (Vergiftung) in Form von z.B. Alkohol untersucht. Im Anschluss wird analysiert, wie ausgeprägt die Einsatzkräfte innerhalb der Aus- und Fortbildungsangebote auf die Einsatzpraxis vorbereitet wurden und wie das Fortbildungsangebot außerhalb der Ausbildung empfunden wurde. Abschließend folgt eine kurze Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse sowie ein Fazit.

3. Begriffserklärung: Gewalt, Prävention und Gewaltprävention

3.1 Gewalt

„Gewalt ist einer der schillerndsten und zugleich schwierigsten Begriffe der Sozialwissenschaften.“ (Imbusch, 2002, S. 26) Abgeleitet aus den Wurzeln des indogermanischen Wortes 'val' (Verb: 'giwaltan' oder 'waldan') stand dieser Begriff für das Vorhandensein von Verfügungsfähigkeiten in Form von Macht und Kraft. (Lenk, 2008, S. 8f) In der Definition der WHO von 2002 wurde Gewalt als gesundheitsgefährdendes Problem der Bevölkerung beschrieben, das aufgrund einer fehlenden bzw. uneindeutigen Problemdefinition weitgehend ignoriert wurde. Die aktuelle Literatur weist eine Vielzahl von Problemdefinitionen oder Definitionsmöglichkeiten des Gewaltbegriffs auf. Es zeigt sich deutlich, dass die Definitionen in Abhängigkeit zur Zeit, Kultur, zum Norm- und Werteverständnis sowie dem Betrachtungsursprung stehen. Kulturell oder zeitlich betrachtet werden einige Gewaltformen durch komplexe Zivilisierungs- und Sozialisierungsprozesse als nicht mehr zeitgemäß betrachtet. (Lenk, 2008, S. 10) Teilweise wurden in diesem Zusammenhang auch anerkannte Erziehungsmaßnahmen, wie z.B. die Prügelstrafe von Schülern in der Schule, nebst erlaubten Sanktionen, wie das Schlagen von Frauen und Kindern im Namen der Bildung und Erziehung umdefiniert bzw. einer gänzlich anderen Semantik zugeschrieben. (ebd., S. 10f) In Bayern konnten Lehrer/innen bis 1983 noch Schüler/innen mit der Prügelstrafe sanktionieren ohne rechtliche Strafen fürchten zu müssen. 2015 wurde ein 54-jähriger Lehrer zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil er 14-jährigen Schülern mehrmals mit einer Rute auf den Hintern schlug. Um das komplexe Phänomen der Gewalt für diese Arbeit zu definieren, sind zwei Betrachtungsursprünge entscheidend. Die WHO definiert Gewalt 2002 als ein physisches und psychisches Einwirken oder Androhen dessen auf Menschen, Gruppen oder sich selbst, mit der direkten oder indirekten Absicht eines Schadens. Physische Gewalt „Beinhaltet das Schlagen, Treten, (Er)Stechen, Schießen, (Er)Drücken, Beißen und (Ein)Klemmen.“ (Lenk, 2008, S. 8) Psychische Gewalt beschreibt eine absichtliche Verwendung sowie Androhung von Macht oder körperlicher Gewalt gegen einzelne Menschen und Personengruppen, dessen Wirken die psychische, physische, moralische oder soziale Entwicklung der Betroffenen beschädigt. (Lenk, 2008, S. 8) In dem Bericht der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften (UK|BG) „Sicherer Rettungsdienst“ wurden die relevanten Formen der Gewalt im Rettungsdienst in verbale, nonverbale und körperliche Gewalt unterschieden. (Bartel, 2019, S. 84)

„Gewalt ist eine Weltgeißel, die das Gefüge von Gemeinschaften zerreißt und Leben, Gesundheit und Glück von uns allen bedroht

(Weltgesundheitsorganisation, 2002, S. 5)

3.2 Prävention

Prävention bezeichnet ein bevölkerungsbezogenes Konzept, mit dem Ziel „...unerwünschte Ereignisse zu verhindern oder zu verzögern und damit weniger wahrscheinlich zu machen.“ (BZgA, 2018, S. 651) Die Interventionsform „Prävention“ hat das Ziel, die Mortalität und Morbidität einzelner Personen, ganzer Bevölkerungsgruppen oder weltweit zu beeinflussen. Mit dem Begriff der Krankheitsprävention erfolgte eine wissenschaftliche Präzisierung der allgemeinen Bedeutung von Prävention. Die primären Ziele der Krankheitsprävention sind u.a. „das Vermeiden des Eintretens, die Verhinderung der Entstehung und Ausbreitung sowie die Verhinderung des Voranschreitens einer Gesundheitsstörung oder Krankheit in ein jeweils schlimmeres Stadium, auch das Vermeiden von Folgestörungen somatischer, psychischer und sozialer Art sowie das Reduzieren von Folgekrankheiten und chronischen Verläufen.“(BZgA, 2018, S. 776) Zwingend erforderlich für eine effiziente Präventionsmaßnahme ist das Wissen über mögliche pathogenetische Dynamiken der individuellen oder kollektiven Krankheitslast. Eine der aktuellsten Präventionsmaßnahmen, die die gesamte Welt betreffen, ist der Einsatz des Mund-NasenSchutzes im Umgang mit dem Corona Virus. Ob der Einsatz eines Mund-Nasen-Schutzes als geeignete Präventionsmaßnahme in Frage kommt, muss jedoch vorab beforscht und getestet werden. Im Rahmen der Krankheitsprävention werden drei Strategien verfolgt, die zum einen das (Neu-)Auftreten von Krankheiten, Behinderungen, oder dem vorzeitigen Tod minimieren sollen und zum anderen einen möglichst langen Erhalt der Selbstständigkeit im Alter zu fördern. (BZgA, 2018, S. 776f) Die Primäre, Sekundäre und Tertiäre Krankheitsprävention sind Klassifikationen, die je nach Zeitpunkt des Wirkens unterschieden werden. Die Primäre Krankheitsprävention soll vor dem Entstehen einer Krankheit oder Schädigung wirksam werden. Die verfolgten Ziele für die Bevölkerung oder das Individuum sind eine allgemeine Krankheitsverhütung, Risikosenkung und Risikoeliminierung. Beispiele für die unterschiedlichen Wirkungsbereiche der Primären Krankheitsprävention sind die Ausrottung und Beseitigung von Virenstämmen oder anderen Noxen, die Stärkung der Wiederstandfähigkeiten durch Schutzimpfungen sowie eine effektive Veränderung der Umweltfaktoren, wie z.B. der Armutsbekämpfung zur Senkung der Krankheitsentstehung. (BZgA, 2018, S. 777f) Die Sekundäre Krankheitsprävention zielt mittels Gesundheitschecks und Screenings auf die Früherkennung von Krankheiten ab. „Als Screening bezeichnet man die Untersuchung von ausgewählten Bevölkerungsgruppen mit Hilfe eines Siebtests. Das systematische Testverfahren soll Personen herausfiltern, die bestimmte Eigenschaften aufweisen. So werden zum Beispiel in Deutschland Frauen zwischen 50 und 70 Jahren zum Mammografie-Screening eingeladen.“ (Habermann-Horstmeier, 2017, S. 17) Ziel ist es, Krankheiten vor dem Auftreten von Symptomen zu identifizieren. Ein weiteres Ziel ist das Fortschreiten eines Krankheitsfrühstadiums mit Hilfe von Früherfassung, Beratungen und Empfehlungen für Lebensstilveränderungen zu verhindern. Beispiele der Sekundären Krankheitsprävention finden sich in Form von Blutdruckscreenings, Brustkrebsvorsorge sowie im Rahmen von Diät- oder Trainingsempfehlungen. (BZgA, 2018, S. 778f) Der Wirkungsbereich der Tertiären Krankheitsprävention richtet sich primär an Menschen mit Chronizität zur Vermeidung von Folgeschäden sowie der Verhütung von Rückfällen. Weitestgehend wird im tertiären Ansatz das Ziel der Wiederherstellung von Funktionsfähigkeiten und Lebensqualitäten verfolgt trotz bestehender Krankheiten, Einschränkungen oder Behinderungen. Im Rahmen der Tertiären Krankheitsprävention überlappen sich Prävention und Rehabilitation teilweise. Die Prävention verfolgt dabei einen rein krankheitsorientierten Ansatz, während durch die Rehabilitation Kranke und ihr Umfeld befähigt werden sollen, im medizinisch-therapeutischen, psychosozialen sowie dem schulisch-beruflichen Lebensbereich ein weitgehend selbstbestimmtes Leben führen zu können. (BZgA, 2018, S. 778ff) Präventionsmaßnahmen für den Bereich des Rettungsdienstes finden sich auch in den Forderungen der Unfallkassen. So plädieren einige Forscher/innen „...dafür, die Rettungskräfte in Aus- und Fortbildung besser auf kritische(n) Konfliktsituationen vorzubereiten.“ (Bartel, 2019, S. 84) In der Ausbildung und späteren Tätigkeit der Notfallsanitäter/innen spielen Prävention und Rehabilitation sowie das Spezialgebiet der Gewaltprävention eine eher untergeordnete Rolle. Thematisiert werden diese in den Forderungen gemäß Anlage 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung von Notfallsanitäter/innen. Hier sind die Schüler/innen dazu zu befähigen, zur eigenen Gesundheitsförderung beizutragen, sowie Hilfesuchende oder Hilfsbedürftige suffizient zu beraten. (NotSan-APrV, 2013)

3.3 Gewaltprävention

Die Gewaltprävention hat eine gesamtgesellschaftliche Bedeutung und stellt die Gesellschaften vor eine große Herausforderung. Die Komplexität der Gewaltprävention wird bereits in einigen Schulungen und Trainingsprogrammen behandelt. (Staller & Körner, 2020, S. 156ff) Der Fokus dieser Programme liegt auf unterschiedlichen Ebenen. Die Ziele der komplexen Gewaltprävention sind das (Wieder-)Auftreten einer möglichen Gewaltproblematik zu verhindern und mit unmittelbar bevorstehender oder bereits aufgetretener Gewalt umzugehen. (Staller & Körner, 2020, S. 157) „Unabhängig davon, wie Gewalt genau definiert wird, ist sie mit zentralen Momenten des menschlichen Daseins, wie bspw. Tod, Macht, Angst, Mut, Trauma, Recht, Unrecht oder Zwang etc., verbunden (Gudehus und Christ 2013).“ (Staller & Körner, 2020, S. 158) In Bezug auf die Ebenen der Krankheitsprävention wird im Rahmen der Primären Prävention mittels Kommunikationstrainings das Erkennen von Gewaltpotential sowie entsprechende Vermeidungsstrategien gefördert. Hierbei liegt der Fokus auf der Vermeidung von Gewalttaten vor der Entstehung. Auf der sekundären Ebene werden u.a. Deeskalationsund Selbstverteidigungsprogramme angeboten, die die Teilnehmer/innen auf mögliche Gewaltsituationen vorbereiten sollen. Im Bereich der Tertiären Prävention werden Teilnehmer/innen geschult und behandelt, die bereits Opfer oder Beteiligte einer Gewaltsituation waren und durch Verhaltenseinschränkungen, wie z.B. panikartigen Attacken oder Angststörungen in ihrem selbstbestimmten Leben eingeschränkt sind. Für die Gewährleistung einer akuten Betreuung von Patienten/innen, Angehörigen, Betroffenen sowie die Betreuung und Beratung von beteiligten Einsatzkräften wurde in den vergangenen Jahren der Ausbau eines flächendeckenden Systems der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) vorangetrieben. (Deutschland, 2013, S. 7) Die PSNV Teams stellen die Betreuung am Einsatz- oder Notfallort sowie eine mögliche Nach- bzw. Weiterversorgung sicher und nehmen einen besonders hohen Stellenwert bei der Versorgung von physischen Gewaltopfern nebst Einsätzen mit ausgeprägten psychischen Belastungen wie z.B. frustranen Säuglingsreanimationen ein. Für diese Form der Prävention stehen den Rettungsdienstmitarbeiter/innen keine speziellen Ressourcen zur Verfügung. Als Anlaufstellen stehen den betroffenen Rettungsdienstmitarbeiter/innen die gleichen Gesundheits- und Behandlungsangebote zur Verfügung, die auch durch die „zivile“ Gesellschaft aufgesucht werden können. Gewaltprävention umfasst aufgrund des facettenreichen Phänomens von Gewalt ein breites Spektrum an Präventionsansätzen oder Notwendigkeiten. (Lenk, 2008, S. 8ff) Beispiele für die Notwendigkeit von Gewaltprävention im Rettungsdienst finden sich mittlerweile in einigen Studien wieder, auf die im Punkt 4 näher eingegangen wird. Der grobe Rahmen der Präventionsansätze reicht von der Betreuung Schutzbefohlener bis zu den Einsatzsituationen, in denen sich die Gewalttaten direkt gegen die Einsatzkräfte richten oder von ihnen ausgehen, einschließlich der daraus resultierenden Folgen. 2008 wurden, das Thema Gewalt gegen Mitarbeiter/innen des Rettungsdienstes von Lenk untersucht. Die bestehenden Präventionsansätze, die durch die Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsschutzes angeboten wurden sowie die Inhalten der Aus- und Fortbildungen von Rettungsdienstmitarbeiter/innen sind 2008 von Lenk als subsumierte Themenbereiche beschrieben worden. Innerhalb der Ausbildung fanden sich Präventionsansätze unter den Themenbereichen Eigenschutz, Schutz vor Infektionskrankheiten und anderen Gefahrenlagen wieder. (Lenk, 2008, S. 27) Habitz beschrieb 2019 die vorhandenen Präventionsansätze weiterhin als unzureichend und unterstützte die Ansätze mit einem eigenen Unterrichtsentwurf zum Thema Gewalt im Rettungsdienst, in dem die Schwerpunkte Eigensicherung, Deeskalation und Selbstverteidigung den Kern bilden. (Habitz, 2020, S. 4f)

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Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Gewalt gegen Einsatzkräfte. Notwendigkeit von Gewaltprävention im Rettungsdienst
Note
1,3
Autor
Jahr
2020
Seiten
20
Katalognummer
V1003281
ISBN (eBook)
9783346380043
ISBN (Buch)
9783346380050
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Notfallsanitäter, Notfallsanitäterinnen, Rettungsdienst, Gewaltprävention, Prävention, Gewalt im Rettungsdienst, Gewalt gegen Einsatzkräfte, Einsatzgewalt, Rettungssanitäter, Rettungssanitäterinnen, Rettungsassistenten, Rettungsassistentinnen, Rettungsdienstmitarbeiter
Arbeit zitieren
Alexander Franke (Autor:in), 2020, Gewalt gegen Einsatzkräfte. Notwendigkeit von Gewaltprävention im Rettungsdienst, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1003281

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