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Frühmittelalterliches "germanisches" Eherecht. Alles nur (Re-)Konstruktion?

Title: Frühmittelalterliches "germanisches" Eherecht. Alles nur (Re-)Konstruktion?

Research Paper (undergraduate) , 2020 , 44 Pages , Grade: 15 Punkte

Autor:in: Nathalie Nina Fischer (Author)

Law - Miscellaneous
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Summary Excerpt Details

Die vorliegende Seminararbeit knüpft zeitlich an das Ende der römischen Spätantike an und zielt darauf ab, das frühmittelalterliche "germanische" Eherecht zu beleuchten. Ein Einblick in soziokulturelle Strukturen der Germanenzeit soll ermöglicht werden. Darüber hinaus soll aufgezeigt werden, wer mit der oftmals als Sammelbegriff verwendeten Bezeichnung der Germanen gemeint ist und ob es ein gemeinsames, "urgermanisches" (Ehe)Recht gibt.

Vor diesem Hintergrund sollen die Eheschließungsformen und die "germanische" Mentalität insbesondere, aber nicht ausschließlich, nach langobardischem Recht, verankert im Edictus Rothari, untersucht werden. Es soll aufgezeigt werden, welche Rolle den zukünftigen Ehepartnern zukam und welche Konsequenzen die Ehe für das einzelne Individuum, das Ehepaar und deren "Sippen" hatte. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Muntehe sowie die Friedelehe gelegt. Es wird die Bedeutung und der Inhalt der Munt erläutert, anschließend das Regelungswerk der Muntehe umfassend beleuchtet, von Wegen in die Ehe, hin zu etwaigen Wegen aus derselben. Anschließend wird auf zwei weitere etwaige Eheschließungsformen eingegangen, die Kebsehe sowie die Raub-bzw. Entführungsehe.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Fragestellung - Frühmittelalterliches „germanisches“ Eherecht, alles nur (Re-)Konstruktion?

1. Historischer Kontext

a) Die Epoche des Frühmittelalters - Zeitgeschehen

b) Die Germanen und die germanische Sippe

aa) Die Germanen – eine Begriffsbestimmung

bb) Die germanische Sippe im Rechtswesen des Frühmittelalters

2. Germanisches Eherecht - Mentalität - Eheformen

a) Die Muntehe

aa) Etymologie

bb) Bedeutung und Inhalt der Munt bei den Germanen

cc) Die Muntehe unter germanischem Stammesrecht

dd) Das Regelungswerk der Ehe im germanischen Stammesrecht

aaa) Ehehindernisse im germanischen Stammesrecht

bbb) Das Innenverhältnis germanischer Eheleute

ccc) Die Beendigung der Ehe im germanischen Stammesrecht

b) Die Friedelehe

aa) Etymologie

bb) Bedeutung und Inhalt der Friedelehe

cc) Die Friedelehe im germanischen Recht – alles nur Konstrukt?

dd) Die morganatische Ehe - Inspiration zur Friedelehe?

c) Die Kebsehe

aa) Etymologie

bb) Bedeutung und Inhalt der Kebsehe

cc) Die Kebsehe im germanischen Stammesrecht – alles nur Konstrukt?

d) Die Raubehe oder auch die Entführungsehe

aa) Bedeutung und Inhalt der Raubehe und der Entführungsehe

bb) Quellenbeispiel Edictus Rothari, Kapitel 191

cc) Die Raubehe im germanischen Stammesrecht – alles nur Konstrukt?

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert kritisch die Konzeption des sogenannten frühmittelalterlichen „germanischen“ Eherechts. Das primäre Ziel ist es zu untersuchen, ob es ein einheitliches, „urgermanisches“ Eherecht gab oder ob die bisherige Forschung zu diesem Thema, insbesondere die Annahme unterschiedlicher Eheformen wie Friedelehe oder Kebsehe, eine historische (Re-)Konstruktion darstellt.

  • Historische Einordnung des Begriffs der Germanen und der germanischen Sippe.
  • Untersuchung der Muntehe als zentrale Rechtsform der Eheschließung.
  • Kritische Analyse von Forschungsthesen zur Existenz alternativer Eheformen wie Friedelehe und Kebsehe.
  • Rechtshistorische Auswertung langobardischer Quellen, insbesondere des Edictus Rothari.

Auszug aus dem Buch

cc) Die Muntehe unter germanischem Stammesrecht

Die Muntehe bildete die in ihren rechtlichen Wirkungen vollkommenste und damit die am häufigsten anzutreffende Form der Ehe. Sie war monogam, und vollzog sich in zwei Schritten: die Verlobung, die desponsatio und die anschließende Trauung, die traditio puellae.

Der Ehegrund nach germanischem Eheverständnis liegt nicht etwa in der Liebe oder der persönlichen Glücksentfaltung der potenziellen Eheleuten, sondern vornehmlich in der Zeugung von Nachkommen und damit dem Erhalt und der Vergrößerung der eigenen Familien. Über eine Eheschließung berieten daher die Familien beider Ehekandidaten und hielten die desponsatio durch einen gemeinsamen Vertrag fest.

Die Stellung der Ehepartner kennzeichnete sich durch die oben beschriebene Munt als Wechselspiel zwischen patriarchalischer Herrschaftsgewalt und personenrechtlichem Schutzauftrag. Die Rolle der Familien bestand in ihrer Zustimmung und Unterstützung der Werbung ihrer zu verheiratenden Nachkommen. Die Rolle der Frau bestand gerade nicht darin, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen. Sie blieb vielmehr bloßes „Objekt“ des Vertrages. Auf ihre Zustimmung kam es nicht an und eine etwaige Möglichkeit zur Ablehnung der Eheschließung bestand nicht, denn nicht sie persönlich, sondern die Vormundschaft über sie war Gegenstand des Vertrages.

Wie im Kapitel 183 des Edictus Rothari vermerkt, wirkte die desponsatio jedoch nicht ehebegründend: „Denn (nachdrücklich) erklären Wir: Ohne die Übergabe gibt es keinerlei Rechtsbeständigkeit der Sache.“ Vielmehr begründete die desponsatio ein Recht auf die Braut mit gleichzeitiger Verpflichtung des Mannes zur Eheschließung. Der Muntanwalt der Frau, zumeist der Vater, verpflichtete sich dem zukünftigen Gatten beziehungsweise dessen Familie gegenüber dazu, ihm seine Tochter zu übergeben und dem Gatten die Muntgewalt über seine zukünftige Braut nach (An)Zahlung des Muntschatzes zu übertragen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Historischer Kontext: Dieses Kapitel definiert die Begriffe „Germanen“ und „Sippe“ und untersucht deren historische Haltbarkeit als Sammelbegriffe für die frühmittelalterliche Zeit.

2. Germanisches Eherecht - Mentalität - Eheformen: Dieses Kapitel analysiert verschiedene Eheschließungsformen, wobei es die Muntehe als historisch belegt identifiziert, während Friedelehe, Kebsehe und Raubehe als Konstrukte oder minderrechtliche Verbindungen kritisch hinterfragt werden.

Schlüsselwörter

Frühmittelalter, Germanisches Eherecht, Muntehe, Edictus Rothari, Friedelehe, Kebsehe, Raubehe, Sippe, Rechtsgeschichte, Rechtshistorie, Frau, Munt, Vormundschaft, Ehehindernisse, Konsens.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Seminararbeit untersucht das frühmittelalterliche „germanische“ Eherecht und prüft kritisch, ob die gängigen Annahmen über eine Vielfalt an germanischen Eheformen historisch haltbar oder Konstruktionen der Forschung sind.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Zentrale Themen sind die Definition der Germanen und der Sippe, das Wesen der Muntehe als Hauptform sowie die kritische Überprüfung weiterer postulierter Eheformen wie Friedelehe, Kebsehe und Raubehe.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, durch eine kritische Analyse des Quellenmaterials, insbesondere des Edictus Rothari, aufzuzeigen, dass es kein einheitliches „urgermanisches“ Eherecht gab und viele Eheformen wissenschaftliche Konstrukte darstellen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Autorin wendet eine rechtsgeschichtliche Analyse an, die Quellen aus unterschiedlichen Jahrhunderten auswertet und moderne Forschungsthesen mit historischem Quellenmaterial abgleicht.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden der historische Kontext, das Wesen der Muntehe (Etymologie, rechtliche Wirkung) sowie eine kritische Untersuchung alternativer Eheformen wie Friedelehe, Kebsehe und Raubehe anhand der langobardischen Gesetzgebung durchgeführt.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Frühmittelalter, Muntehe, Rechtsgeschichte, Edictus Rothari, Sippe und die kritische Auseinandersetzung mit historisch belegten versus konstruierten Eheformen.

Warum wird die Friedelehe in der Arbeit als Konstrukt bezeichnet?

Die Arbeit stützt sich auf neuere Forschungen (z. B. von Ebel und Esmyol), die nachweisen, dass die Friedelehe in den historischen und literarischen Quellen keine rechtliche Verankerung hat, sondern eine Erfindung des 19. und frühen 20. Jahrhunderts ist.

Welche Rolle spielte die Muntehe?

Die Muntehe war die rechtlich vollkommenste Form der Ehe, in der die Frau durch die Heirat unter die ehemännliche Gewalt (Munt) wechselte, wobei der Ehemann die gesetzliche Pflicht übernahm, sie zu schützen.

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Details

Title
Frühmittelalterliches "germanisches" Eherecht. Alles nur (Re-)Konstruktion?
College
University of Tubingen  (Juristische Fakultät)
Course
Im Seminar: Verliebt, verlobt, verheiratet? Liebe und Ehe in der (Rechts-)Geschichte
Grade
15 Punkte
Author
Nathalie Nina Fischer (Author)
Publication Year
2020
Pages
44
Catalog Number
V1003423
ISBN (eBook)
9783346380555
ISBN (Book)
9783346380562
Language
German
Tags
Eherecht Germanisches Eherecht Rechtsgeschichte Germanen Edictus Rothari Langobarden Tacitus Römer Friedelehe Muntehe Raubehe Kebsehe Munt Sippe Esmyol Genzmer Brunner Ebel
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Nathalie Nina Fischer (Author), 2020, Frühmittelalterliches "germanisches" Eherecht. Alles nur (Re-)Konstruktion?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1003423
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