Der Begriff der Zivilgesellschaft


Hausarbeit (Hauptseminar), 2000

25 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Historischer Abriß
2.1. John Lockes „body politic“
2.2. Zivilgesellschaft bei Montesquieu und die Funktion der Zivilgesellschaft bei Tocqueville
2.3. Die postmarxistische Deutung des Begriffes Zivilgesellschaft bei Antonio Gramsci
2.4. Die Funktion der Zivilgesellschaft bei Jürgen Habermas

3. Gemeinsamkeiten der unterschiedlichen Konzepte der Zivilgesellschaft und der Versuch einer aktuellen Definition

4. Neoliberalismus und die Diskussion um die Wiederbelebung der Zivilgesellschaft in der BR Deutschland

5. Die Anwendung des Begriffes Zivilgesellschaft in der politischen Diskussion
5.1. Der Begriff der Zivilgesellschaft im Handlungskonzept der brandenburgi- schen Landesregierung gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeind- lichkeit
5.2. Der Begriff der Zivilgesellschaft in der Grundsatzrede des Bundeskanzlers und Parteivorsitzenden der SPD beim Bundesparteitag der SPD am 7.12.1999

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Der Begriff der „Zivilgesellschaft“ ist in der aktuellen politischen und sozialwissenschaftlichen Debatte ein häufig verwendetes Schlagwort. In diesem Zusammenhang mahnen Merkel/Lauth zur Vorsicht: „Immer dann, wenn Begriffe der politischen Philosophie in den wohlfeilen Gebrauch der Alltagssprache übergehen, ist Vorsicht geboten. (...) Der umworbene Begriff droht seine inhaltliche Substanz zu verlieren und in analytischer Beliebigkeit zu versinken“.1

Der erste wesentliche Grund für die hohe Konjunktur des Begriffes „Zivilgesellschaft“ liegt in den gesellschaftlichen Umbruchphasen in Osteuropa. Bei der Auflösung der „realsozialistischen“ Systeme spielten zivilgesellschaftliche Aktivitäten eine entscheidende Rolle. In Polen, Ungarn und der Tschechoslowakei orientierten sich die jeweiligen Oppositionsbewegungen an Konzepten, die mit dem Begriff „Zivilgesellschaft“ verbunden waren. Zivilgesellschaft wurde dort verstanden als in Opposition zum Staate stehende Bürgergesellschaft, die einen politischen und öffentlichen Raum, unabhängig vom Staat sich erkämpfte.2

Ein zweiter Grund für die Aktualität des Begriffes liegt in den Bestrebungen, der Kri- se des parlamentarisch-demokratischen Sozialstaats BR Deutschland entgegenzuwirken. Die weltweite neoliberale Entwicklung, die sich auf alle gesellschaftlichen Bereiche auswirkt mit der Globalisierung der Wirtschaft und der Individualisierung des sozialen Risikos, greift in die soziale und politische Entwicklung der Nationalstaaten massiv ein. Zwei Funktionsdefizite treten so im politischen System der BR Deutschland deutlich auf, ein soziales Defizit in der Gesellschaft und die Abkehr vom demokratischen Denken der Bürger und Bürgerinnen, mit der Folge von politischer Passivität (z.B. Nichtwähler) und einer breiten Ablehnung des politischen Systems in der BR Deutschland, besonders in dem Gebiet der ehemaligen DDR.

Die Ziele, die mit der beabsichtigten „Stärkung der Zivilgesellschaft“ immer wieder postuliert werden, sind die schwindende Solidarität der Wohlstandsbürger mit den sozial Schwachen wieder zu beleben, soziale Leistungen auf private und freiwillige Institutionen und Vereinigungen zu verlagern und den angeblich „passiven Bürger in einen aktiven, engagierten Demokraten zurückzuverwandeln“.3 An dieser Stelle ist schon ein erstes Problem zu erkennen, das mit der Verwendung des Begriffes „Zivil- gesellschaft“ verbunden ist. Geht es bei dem Konzept Zivilgesellschaft, um die Ein- schränkung neoliberaler Tendenzen durch die Selbstorganisation der Bürger, die gegen politische Verhältnisse opponieren, oder geht es um die Aktivierung von ge- sellschaftlichen Potentialen, um die Entstaatlichung des Sozialen weiter zu beför- dern. Oder ist die Zivilgesellschaft eine dritte Sphäre zwischen Staat und Privatem, die von den verschiedenen politischen Akteuren umkämpft wird, um dort die inhaltli- che Hegemonie zu gewinnen.

Die kritische und linke Sozialwissenschaft knüpft an diese Fragestellungen an. Die Auseinandersetzung um die Begriffe „Zivilgesellschaft“ oder „civil society“ ist hier ebenfalls erst vor wenigen Jahren wieder aufgenommen worden. Dass dies ge- schah, ist teils Jürgen Habermas und teils der Gramsci- Rezeption seit den sechzi- ger Jahren zu verdanken. Aus dieser Denkrichtung wird aber bemängelt: „Zuneh- mend geht es nur noch allgemein um die Frage nach dem Zusammenhalt der Ge- sellschaft und nicht mehr um die kritische Beteiligung der BürgerInnen“.4 Christine Parsdorfer fragt in einem in der politischen Linken vieldiskutierten Text, „Rädchen im Getriebe der Macht - das Konzept der internationalen Zivilgesellschaft“, ob denn nun die „Zivilgesellschaft“ integraler Bestandteil der bürgerlichen Gesellschaft oder de- ren Opponent sein soll.5

Und genau an diese Fragestellungen knüpft diese Arbeit an. Zu Anfang ist zu klären, wie sich der Begriff „Zivilgesellschaft“ historisch herleiten läßt und welche unter- schiedlichen Definitionen und Konzepte sich mit ihm verbinden lassen. Später wer- de ich dann überprüfen, wie der Begriff „Zivilgesellschaft“ in der politischen Diskus- sion verwandt wird und ob die Repräsentanten die ihn heute verwenden, das gleiche damit verbinden. Dazu bediene ich mich beispielhaft des Konzeptes für ein „Toleran- tes Brandenburg“, das die Landesregierung in Brandenburg seit 1998 umzusetzen versucht und im Weiteren ziehe ich die Rede des Bundeskanzlers und SPD- Parteivorsitzenden Gerhard Schröder auf dem SPD-Parteitag am 9. Dezember 1999 heran, in der der Begriff der „zukunfsfähigen Zivilgesellschaft“ häufig verwendet wird.

2. Historischer Abriß

Der Begriff Zivilgesellschaft besitzt eine lange Tradition. Seine Wurzeln beginnen in der politischen Philosophie der frühen Neuzeit von John Locke (1632 - 1704). Aufgenommen und weiterentwickelt wurde die Idee der „Zivilgesellschaft“ von Charles Montesquieu (1689 - 1755), Alexander de Tocqueville (1805-1859), Antonio Gramsci (1891 - 1937). Jürgen Habermas steht als ein profilierter Vertreter einer „Bürgergesellschaft“ bzw. „Zivilgesellschaft“ in der heutigen sozialwissenschaftlichen Diskussion. Im Folgenden werde ich die historische Konzept- und Begriffsentwicklung anhand der genannten Autoren skizzieren.

2.1. John Lockes „body politic“

Werden englische Vertragstheoretiker besprochen, beginnt man normalerweise bei Thomas Hobbes. Der kannte allerdings nichts, was mit einer „Zivilgesellschaft“ ver- gleichbar wäre. Zunächst, im Naturzustand des Menschen, gab es keinen Staat. Die Unterscheidung zwischen Staat und Zivilgesellschaft war also unnötig. Um den Krieg aller gegen alle zu überwinden, schlossen die Individuen einen Herrschaftsvertrag und übergaben darin alle Befugnisse an den Souverän, den sich Hobbes im Idealfal- le als Einzelperson gedacht hat. So lassen sich die Kerngedanken seines „Levia- than“ darstellen. Damit gab es zwar einen Staat und eine Gesellschaft. Aber noch keine „dritte Sphäre“ dazwischen, wie die Zivilgesellschaft eine darstellt. Autonome Handlungsfähigkeit war für die Gesellschaft nicht vorgesehen. Der Herrschaftsver- trag sollte im Wesentlichen das Leben der Individuen sichern.

Diese zu Lockes Zeiten dominierende Theorie wurde auf der Titelseite von Hobbes „Leviathan“ versinnbildlicht: „Diese Radierung, eine Allegorie politischer Macht, stellt einen riesigen König dar, der weise, wohlwollend und in patriarchaler Pose wie ein Gott über einer Miniaturszenerie von einfachen Bauern, Gehöften und Kirchen steht“.6

Lockes Werk wurde durch die Erfahrung eines bis dahin unbekannten Ausmaßes der Unterdrückung der persönlichen Rechte im England des 17.Jahrhunderts ge- prägt: „Die Erfahrung des tyrannischen englischen Absolutismus war der Grund für Locke, die Verschmelzung des Volkes in einen einzigen politischen Raum, verkör- pert durch König und Staat, abzulehnen.“7 Im „Essay concerning the True Orginal, Extend and End of Civil Government“, beschrieb John Locke in Abgrenzung zu Hob- bes zum ersten Mal , als „body politic“ bezeichnet, die theoretisch fundierte Idee ei- ner „Zivilgesellschaft“, die mit eigenen Rechten gegen den Staat ausgestattet ist. Der radikale Gegensatz zu Hobbes liegt auch darin, daß Locke die Notwendigkeit eines politischen Zentrums zur Sicherung für geordnete soziale Beziehungen ver- neint und statt dessen Gesellschaft formuliert, “als eine aus sich selbst handelnde Einheit, die fähig ist, spontan und in funktionaler Unabhängigkeit vom Staat einen gemeinsamen Willen zu generieren“.8

Er konstruierte einen neuen gesellschaftlichen Ort, eine „dritte Sphäre“, die in einem vorpolitischen und nichtstaatlichen privaten Bereich agiert und vom Staat räumlich getrennt und verschieden ist. Diese private Sphäre war geprägt durch individuelle Freiheit und das Privateigentum als ihre Basis. John Locke betont mit seiner Idee einer Zivilgesellschaft einen vorpolitischen Zusammenschluß der Bürger, die ihre Freiheit, ihr Leib und Leben und ihre privaten, durch Handel und Industrie erarbeite- ten Eigentumsverhältnisse gegen staatliche und andere Willküreingriffe schützen. „Der Zivilgesellschaft wird deshalb vor allem eine negative Freiheitsfunktion zuge- wiesen, d.h. die Freiheit vor staatlichen Übergriffen zu schützen.“9 Summers geht in ihrer Besprechung von Lockes Ideen so weit, dass sie seiner Idee der Zivilgesell- schaft eine revolutionäre Rolle bei der Veränderung der sozialwissenschaftlichen Sichtweise von Politik zubilligt: „In dem Locke einen separaten und vorpolitischen Raum zum einzigen Bereich wirklicher Freiheit erklärte, wurden unsere politischen Vorstellungen dauerhaft von der binären räumlichen Teilung zwischen öffentlich und privat geprägt.“10

Lockes Theorie steht heute für eine (neo-)liberale Deutung des Begriffes der Zivilgesellschaft. Für ihn sind die menschlichen Freiheiten ständig durch den öffentlichen Staat und seine regulierenden Zugriffe gefährdet, die die Zivilgesellschaft in einem ständigen Kampf verteidigen muß.

2.2. Zivilgesellschaft bei Montesquieu und die Funktion der Zivilgesellschaft bei Tocqueville

Ein zweiter Aspekt geht auf Montesquieu zurück und meint mit Zivilgesellschaft ein Netzwerk von rechtlich geschützten , aber von staatlichen Stellen unabhängigen Körperschaften.

Dieses Netzwerk spielt eine wichtige Rolle in seinem Modell der Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung in einer Gesellschaft. Nach Montesquieu muß die starke monarchistische Regierung erstens durch die „Herrschaft der Gesetze“ und zweitens durch „kontrollierende Gegengewalten“ begrenzt werden. Nach Montesquieu ist die kontrollierende Gegengewalt „Zivilgesellschaft“ dazu notwendig: „Um die Freiheit zu sichern, muß die mächtige Zentralautorität (...) mit einer großen Anzahl von Assoziationen verzahnt, begrenzt und kontrolliert werden“.11

Tocqueville schließt an die Gedanken von Montesquieu an und erweitert die Funkti- on der Zivilgesellschaft um einen neuen Aspekt. Ihre Aufgabe ist es, bei der Werte- bildung und der Werteverankerung bei den Bürgern unterstützend zu wirken. Zivil- gesellschaftliche Institutionen sind für ihn die „Schulen der Demokratie, „in denen demokratisches Denken und ziviles Verhalten durch die alltägliche Praxis eingeübt und habitualisiert werden“.12 Diese zivilgesellschaftlichen Institutionen sollen auf allen gesellschaftlichen Ebenen, von lokaler bis nationaler Ebene, entstehen. So kommt Tocqueville zu der auch heute sehr modernen Feststellung, daß die Freiheit und Demokratie auch auf nationaler Ebene in Gefahr ist, wenn sie auf lokaler Ebene verkümmert. Begrifflichkeiten die vermittelt und erlernt werden sollen, sind Bürgertugenden wie Toleranz, wechselseitige Akzeptanz, Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit sowie Zivilcourage. Sein Konzept der Zivilgesellschaft liest sich wie ein Vorabdruck des Programmes für ein „Tolerantes Brandenburg“ der brandenburgischen Landesregierung, auf das ich später genauer eingehen werde.

Tocqueville sieht die Zivilgesellschaft als den Ort, wo die eigentlichen Bürgertugenden entwickelt, erlernt und gelebt werden. Er verfolgt ebenso, wie John Locke und Montesquieu zuvor, mit seinem Konzept das Ziel, die Freiheit gegenüber den möglichen autoritären Zielen des Staates und vor tyrannischen Ambitionen von gesellschaftlichen Mehrheiten zu schützen.

2.3. Die postmarxistische Deutung des Begriffes „Zivilgesellschaft“ bei Antonio Gramsci

Für eine dritte Interpretation des Begriffes Zivilgesellschaft schließlich steht Antonio Gramsci. Er hebt in seiner Analyse und seinem Modell der Zivilgesellschaft den möglichen oppositionellen Charakter hervor. Die Zivilgesellschaft ist hier ein „öffent- licher Raum“, in dem die Bürger in Gruppierungen und Vereinigungen ihre öffentli- che Meinungs- und Willensbildung durchführen, und sich gleichermaßen kritisch zum ökonomischen Bereich und zum staatlich-politischen Bereich verhalten (kön- nen).

Gramsci ist der erste marxistische Theoretiker, der das Konzept der Zivilgesellschaft für seine Analyse verwendet. Der Umstand der Niederlage der sozialistischen Arbei- terbewegung nach dem ersten Weltkrieg in den westeuropäischen Staaten war für ihn der Anlaß einer genauen Untersuchung der gesellschaftlichen Verhältnisse. „Die zivile Gesellschaft war in Rußland „unterentwickelt und eingefroren“, der dort allmächtige Staat konnte durch einen Staatsstreich hinweggefegt werden. Im Westen dagegen, sah man im Erzittern des Staates sofort eine robuste Struktur der Zivilgesellschaft. Der Staat war nur ein vorgeschobener Schützengraben, hinter dem eine robuste Kette von Festungen und Kasematten lag (...)“.13

Der Staat ist für Gramsci nicht mehr bloß der Zwangsapparat von Regierung, Justiz und Militär. Er unterscheidet zwei Wirkungsweisen von Staat und Herrschaft. Einer- seits die „societa civile“, d.h. die Gesamtheit von Organismen, die gemeinhin privat genannt werden, und jene der „societa politica (politische Gesellschaft; der Staat im engeren Sinn). Die erstgenannte Ebene „societa civile“ hat eine kulturelle und ideo- logische „hegemoniale Funktion“, die die herrschende Gruppe über die gesamte Gesellschaft ausübt. Die zweite Funktion, die der direkten Herrschaft und die des direkten Zwangs, wird durch den Staat und die Regierung, „societa politica“ ausge- übt.

In der bis dahin klassischen marxistischen Theorie sind der Charakter und die Funktionen des Staates allein durch die herrschenden Produktionsverhältnisse bestimmt, die die ökonomische Struktur der Gesellschaft, ihre reale Basis bilden, auf der sich ein politischer und ideologischer Überbau erhebt. Die ökonomische Basis bestimmt den Charakter des Überbaus der Gesellschaft.14 Die Zivilgesellschaft bei Gramsci dagegen hat eine relative Selbständigkeit und ist dennoch durch die ökonomische Basis mitbestimmt. Konzeptionen, die sich eine demokratische Entwicklung der Zivilgesellschaft ohne ein Programm der ökonomischen Gleichheit vorstellen, tat Gramsci als intellektuelle Spinnereien ab.15

Zusammenfassend läßt sich bis hierhin sagen, dass die ökonomischen Kräfte die Grundlage darstellen, deren Struktur sich in Gramscis Theorie erneuern muß, wie auch die beiden Überbauelemente, die Zivilgesellschaft und der Staat. Für die politi- sche Praxis der sozialistischen Linken, bedeutet dies nach Gramsci, daß der gesell- schaftliche Überbau sich nicht selbst überlassen bleiben darf und als eine zentrale Aufgabe der politischen Arbeit wahrgenommen werden muß.

Nach Gramscis Analyse strebt jeder moderne Staat danach, einen bestimmten Typ der Zivilisation und des Bürgers zu schaffen und zu erhalten, bestimmte Sitten und Haltungen zum Verschwinden zu bringen oder zu erhalten. Der Staat soll die große Masse der Bevölkerung auf ein bestimmtes kulturelles und moralisches Niveau he- ben. Die Schule hält dabei die positive Erziehungsfunktion und die Gerichte halten die negative inne. Eine Vielzahl privater Initiativen der Zivilgesellschaft formt den Apparat der politischen und kulturellen Hegemonie der herrschenden Klassen.16 Zwischen der ökonomischen Basis und dem Staat mit seiner Gesetzgebung und sei- nem Zwangsapparat steht für Gramsci die Zivilgesellschaft. Sie erreicht in den mo- dernen bürgerlichen Industriegesellschaften eine solche Effizienz bei der Konsens- bildung, dass sie sogar in Krisenzeiten noch enorme Reserven ausschütten kann und die repressiven Funktionen des Staates nicht ständig wirksam werden müssen, bzw. nur gegen kleine Gruppen der Gesellschaft permanente Anwendung findet.17

Gramsci erarbeitet so den Begriff der kulturellen Hegemonie, die in der Zivilgesell- schaft in einem Kulturkampf erobert werden muß. „Die wirkliche Bastion der bürger- lichen Macht ist das Leben. In den alltäglichen Handlungen und Beziehungen und, wichtiger noch, in den Gedanken und Einstellungen, die hinter diesen stehen, offen- bart sich die Vorherrschaft einer Gesellschaftsklasse.“18 Der Staat kann nach Gramsci erst dann erobert werden, wenn diese bürgerliche Hegemonie entschieden bezwungen wurde. Die „Ergreifung“ der Zivilgesellschaft ist für ihn mehr eine Infiltra- tion als eine Übernahme, ein langer schmerzhafter Kulturkampf, in dem die neue Welt langsam und schmerzlich die alte ersetzt. Gramscis Theorie hat auch heute noch ihre Protagonisten. Joachim Hirsch nimmt Gramscis Theorie der Zivilgesell- schaft in der heutigen linken Theoriedebatte auf und schlußfolgert, „es geht immer noch (...) um eine tiefgreifende Kulturrevolution, nicht nur eine der Bewußtseinsin- halte, sondern vor allem der ihnen zu Grunde liegenden gesellschaftlichen Bezie- hungen und materiellen Praktiken“19.

2.4. Die Funktion der Zivilgesellschaft bei Jürgen Habermas

Die Zivilgesellschaft ist bei Habermas Bestandteil seiner Theorien über die Demo- kratie und die Öffentlichkeit. Er stellt fest, dass bei den Aufgaben des Staates auch heute noch „die sozialintegrativen (der Aufrechterhaltung von Ordnung, der Umver- teilung und sozialen Sicherung, des Schutzes kollektiver Identitäten und gemeinsa- mer kultureller Überlieferungen) einen ebenbürtigen Platz auf der politischen Agen- da“20 haben (sollen). Aber auf den möglichen guten Willen und die Selbstregulierung des politischen Systems und des Staates will er sich nicht verlassen: “Das politische System, das für publizistische Einflüsse empfindlich bleiben muß, ist über die Betäti- gung politischer Parteien und die Wahlberechtigung der Staatsbürger mit Öffentlich- keit und Zivilgesellschaft verzahnt“.21

Aus seiner demokratietheoretischen Sicht muß die Öffentlichkeit Probleme wahr- nehmen und sowohl überzeugend als auch einflußreich thematisieren, damit sie dann in den Parlamenten übernommen und bearbeitet werden. Die Zivilgesellschaft, als Teil der Öffentlichkeit, hat nun ihre wichtige Funktion darin, auf entsprechende Probleme hinzuweisen. Insbesondere benachteiligte und schwer organisierbare Inte- ressen erhalten hier die Möglichkeit eines öffentlichen Raums. Von hier aus soll die Politik jenseits der vermachteten Strukturen und Organisationen des politischen Sys- tems durch selbstbestimmte Partizipationsformen, wie z.B. soziale Bewegungen, beeinflußt werden. „Denn jede wahrhaft demokratisch verfaßte Meinungs- und Wil- lensbildung in Verbänden, Parteien und Parlamenten ist gerade auf die Zufuhr von informellen öffentlichen Meinungen angewiesen, wie sie sich nur außerhalb der Strukturen einer nicht vermachteten politischen Öffentlichkeit bilden können“22

Das Konzept der Zivilgesellschaft bei Habermas schließt damit staatliche Institutio- nen und politische Parteien aus. Auch die ökonomischen Interessengruppen gehö- ren nicht zur Zivilgesellschaft. Den Kern „seiner“ Zivilgesellschaft bilden zumeist spontan entstandene Vereinigungen, Organisationen und Bewegungen auf freiwilli- ger Basis, die die gesellschaftlichen Problemlagen des privaten Lebensbereiches „finden, aufnehmen, kondensieren und lautverstärkend an die politische Öffentlich- keit weiterleiten“.23 Als gesellschaftliche Voraussetzungen für die Entstehung einer „vitalen Bürgergesellschaft“ sind eine freiheitliche politische Kultur, entsprechende Sozialisationsmuster und eine unversehrte Privatsphäre erforderlich.

Die Grenzen zivilgesellschaftlichen Engagements sieht Habermas darin, dass die Akteure in der Öffentlichkeit nur Einfluß erwerben können, jedoch keine politische Macht. Im weiteren tritt eine deutliche Differenz zu Gramsci auf, weil er den demokratischen Bewegungen, die aus der Zivilgesellschaft hervorgehen, eine Selbstbegrenzung auferlegt, „den Verzicht auf jene Aspirationen einer sich im ganzen selbstorganisierenden Gesellschaft, die u.a. den marxistischen Vorstellungen einer sozialen Revolution zugrunde gelegen haben“24.

3. Gemeinsamkeiten der unterschiedlichen Konzepte der Zivilgesellschaft und der Versuch einer aktuellen Definition

Die Frage, die sich im Anschluß an die dargestellten unterschiedlichen Konzepte, die mit dem Begriff „Zivilgesellschaft“ verbunden werden, stellt, ist die nach den Gemeinsamkeiten. Konsensual ist bei allen, dass der Begriff der Zivilgesellschaft eine dritte Sphäre zwischen dem Staat und seinen Institutionen und dem Bürger, mit seinem privatem Handeln, darstellt. Die Existenz einer solchen dritten Sphäre ist bei allen Autoren unumstritten.

Unter der Überschrift „Demokratisierungspotentiale der Zivilgesellschaft“ versuchen Merkel/Lauth eine Systematisierung der unterschiedlichen Konzepte. Sie stellen al- lerdings die folgenden Funktionen der Zivilgesellschaft gleichberechtigt und unkri- tisch nebeneinander, ohne auf mögliche Widersprüche einzugehen. In ihrem „Kata- log zivilgesellschaftlicher Demokratisierungspotentiale“ finden sich folgende Punkte:

1. Die erste Funktion der Zivilgesellschaft ist der Schutz vor Übergriffen des Staates in die Privatsphäre und damit die Sicherung eines privaten wie gesellschaftlichen Raumes.
2. Mit der negativen Freiheitssicherung ist die zweite Funktion der Zivilgesellschaft verbunden: die Beobachtung und Kontrolle der staatlichen Macht.
3. Die dritte Funktion besteht in der demokratisch-partizipatorischen Sozialisierung der Bürger und der Rekrutierung demokratischer Eliten für die staatlichen Entscheidungsinstanzen.
4. Die Zivilgesellschaft kann wirkungsvolle Kanäle für die Erzeugung, Aggregation und Artikulation von gemeinschaftlichen Werten und gesellschaftlichen Interessen jenseits der politischen Parteien und Parlamente öffnen. Besonders wichtig erscheint die „Habermassche Funktion“ für ausgegrenzte oder benachteiligte Gruppen wie ethnische und religiöse Minderheiten.
5. Die Zivilgesellschaft hat eine wichtige Demokratisierungsfunktion für die lokale Ebene, die in jungen Demokratien häufig hinter der Demokratieentwicklung auf nationaler Ebene zurückbleibt.
6. Zivilgesellschaften ermöglichen durch ihre Netzwerke von Assoziationen, Initiativen und Bewegungen überlappende Mitgliedschaften, die tieferliegende gesellschaftliche Konfliktlinien überbrücken und dadurch zur Mäßigung gesellschaftlicher Konflikte beitragen können.25

Kontroverser ist die Gegenüberstellung der unterschiedlichen Konzepte in den Ar- beiten von M. R. Summers und Georg Lohmann. Bei ihnen wird deutlicher, dass aus der historischen Entwicklung des Begriffes drei unterschiedliche Definitionen und Funktionen der Zivilgesellschaft möglich werden:

a) Die Zivilgesellschaft als liberale Zone freier Märkte, die individuelle Freiheiten und Privatbesitz sichert und einen Schutz vor möglichen Zwängen des modernen Verwaltungsstaates bietet.
b) Den eigentlichen Ort bürgerlicher Tugenden, wo diese entstehen, erlernt, praktiziert und weiterentwickelt werden.
c) Der Ort für die politische Gemeinschaft , bestehend aus nicht marktbezogenen Netzwerken und freien partizipatorischen Assoziationen.26

Hier steht der Begriff Zivilgesellschaft für drei konträre Konzepte, wenn man diese auf die aktuelle politische Diskussion bezieht. Das erste Konzept steht heute für die Stärkung einer neoliberalen Richtung in der gesellschaftlichen Entwicklung. Das zweite Konzept steht für eine Stärkung des bestehenden politischen Systems in der BR Deutschland, u.a. durch die Schaffung eines gesellschaftlichen Konsenses mit dem Staat und dem politischen System durch die zivilgesellschaftlichen Aktivitäten, und weiterhin durch die mögliche Rekrutierung von politischem Personal für die poli- tischen Parteien und Institutionen aus der Zivilgesellschaft. Der dritte Ansatz steht für eine oppositionelle Zivilgesellschaft zu bestehenden gesellschaftlichen Entwick- lungen, die auch den Ruf nach mehr staatlicher Kontrolle von wirtschaftlichen Ent- wicklungen oder sogar die Frage nach dem politischen System beinhalten kann.

Als dominierend kann aber die folgende Definition in der wissenschaftlichen Debatte angesehen werden. Lohmann und Merkel/Lauth verwenden den Begriff Zivilgesellschaft im aktuellen Diskurs als einen, der für die Stärkung der parlamentarischen Demokratien steht und evolutionäre politische Veränderungen durch Anstöße der Zivilgesellschaft beinhaltet.

Lohmann definiert den Charakter von zivilgesellschaftlichen Aktivitäten über den anfangs skizzierten Konsens aller Autoren hinaus: „Zivilgesellschaft als eine Vereinigung von Gemeinschaften von Bürgern, die durch vier Kennzeichen bestimmt sein sollten: 1) friedlich 2) freiwillig 3) öffentlich 4) gemeinschaftlich“.27 Merkel/Lauth ergänzen diese durch einen normativen Kern für zivilgesellschaftliche Aktivitäten, der Gewaltfreiheit, Toleranz und Fairnis beinhaltet.28

4. Neoliberalismus und die Diskussion um die Wiederbelebung der Zivilgesellschaft in der BR Deutschland

Die Gesellschaften in den westlichen Industriestaaten befinden sich in einem radika- len Umbruch. Der Individualismus, der Pluralismus der Lebensmöglichkeiten und die Globalisierung der Wirtschaft ergeben nach Anthony Giddens und Ulrich Beck eine neue Ausdifferenzierung der Gesellschaft. Der Zusammenhalt der Gesellschaft scheint nicht nur wegen einer nur noch partiell stattfindenden Integration der Men- schen gefährdet. Die neuentstandene „Freiheit“, stellt eine neue Form der Verge- sellschaftung dar, die vom Einzelnen einen erfolgreichen Umgang mit der Freiheit verlangt. Um diese Freiheit zu nutzen, besteht der Zwang zur individuellen Ausfor- mung der eigenen Biographie. Von den Menschen werden immer neue Kompeten- zen und Aktivitäten, die sie sich mühsam aneignen müssen um erfolgreich zu sein, erwartet. Mit diesen neuen Anforderungen sind erhebliche Chancen und Risiken verbunden. „Sie lassen das Projekt Zivilgesellschaft unsicher werden“.29

Die Ausführungen von Pierre Bourdieu lassen genauer erkennen, warum das neoliberale Gesellschaftsmodell eine Gefahr für eine zivilgesellschaftliche Entwicklung ist. Er benennt zuerst drei grundsätzliche Prinzipien der neoliberalen Sozialphilosophie:

1. Die Wirtschaft ist ein vom Sozialen getrennter Bereich.
2. Der Markt ist das optimale Mittel, um die Produktion und den Austausch in demo- kratischen Gesellschaften auf effektive und gerechte Weise zu organisieren.
3. Die Globalisierung erfordert eine Reduzierung der öffentlichen Ausgaben, vor allem im sozialen Bereich und soziale Rechte in den Bereichen Arbeit und Sozialversicherung gelten als kostenaufwendig und dysfunktional.30

Die Folge einer neoliberalen gesellschaftlichen Entwicklung ist die, dass der Staat sich aus der Wirtschaft zurückzieht und öffentliche Güter wie die Gesundheit, Wohnungsbau, Sozialversicherung, Bildung, Wissenschaft und Kultur kommerzialisiert werden. Die Nutznießer der öffentlichen Leistungen werden zu Kunden. Bourdieu faßt dies mit den Worten zusammen: „Alle Individuen sind für ihr Glück selber verantwortlich“31. Er beschreibt mit Blick auf den Arbeitsmarkt weiter, das die Macht des Neoliberalismus darin besteht, die Unsicherheit zu institutionalisieren. Die Individuen werden vereinzelt, indem man sie entsozialisiert, und in diesem System werden nur die Stärksten überleben. „Eine Solidarität mit lahmen Enten ist nicht gefragt, ob es sich dabei um Unternehmen oder Individuen handelt.“32

Nach diesen beschriebenen Gefahren für die Gesellschaft ist es folgerichtig, dass die aktuelle Diskussion in der BR Deutschland um die Zivilgesellschaft von zwei Kerngedanken geprägt wird. Das durch die neoliberale Entwicklung der Gesellschaft entstandene soziale Defizit in der Gesellschaft soll durch zivilgesellschaftliche Akti- vitäten behoben und die Tendenz zur Ablehnung vom demokratischen Denken der Bürger und Bürgerinnen soll verhindert werden. Dabei wird immer der Zusammen- halt einer demokratischen Gesellschaft thematisiert, der durch die skizzierte gesell- schaftliche Entwicklung bedroht ist. Indentiert ist die Ablehnung von nationalisti- schen und fremdenfeindlichen Antworten auf diese Situation, die von der sog. „neu- en Rechten“ als „Kitt“ für den Zusammenhalt der Gesellschaft propagiert werden.

Bei der Ausgestaltung des Begriffes Zivilgesellschaft geht es also um die Integration der Staatsbürger in das Gemeinwesen. Eine Ausgrenzung von Menschen soll durch die Zivilgesellschaft verhindert werden. Dazu ist es nach Dettling nötig, daß die Zi- vilgesellschaft die soziale Frage neu stellt: „Die neue soziale Frage besteht darin, die Ausgrenzung der nicht arbeitenden Menschen zu verhindern“.33 Er fordert eine intelligente Umverteilungspolitik, die dazu beitragen soll, dass alle von der dritten industriellen Revolution und der Globalisierung, profitieren. Ihm geht es dabei um zwei wesentliche Fragen:

1. An wen sollen die Gewinne, die sich aus den Prozessen der Globalisierung ergeben, verteilt werden?
2. Wer soll die sozialen Folgekosten auf welche Weise tragen?34

Letztendlich formuliert Dettling die Fragen nach der Zukunft der Organisation der Arbeitsgesellschaft und nach der Verteilung des Einkommens und Vermögens. Er skizziert politische Forderungen nach „sozialer Gerechtigkeit“ und diktiert der Zivilgesellschaft ins Programm: “Sie plädiert für eine Beziehung zwischen Staat und Wirtschaft, die gleich weit entfernt ist von einem Neo-Merkantilismus (...), wie von einem Neoliberalismus, der die Gesellschaft der Wirtschaft unterwirft“.35 Die Aufgabe der Zivilgesellschaft ist es nach Dettling, die Gesellschaft zusammenzuhalten, indem sie für einen sozialen Ausgleich sorgt.

Ähnlich argumentieren Buckow/Ottersbach, die die fortschreitende Ausdifferenzie- rung der modernen Industriegesellschaften bändigen wollen und zumindest soweit in den Griff bekommen wollen, „dass die Ausdifferenzierung nicht völlig in Desintegra- tion umschlägt, mithin die Zukunft der Gesellschaft gefährdet wäre“.36 Sie sehen die Rolle der Zivilgesellschaft allgemeiner als Dettling, der sich im Wesentlichen auf Einkommens- und Verteilungsfragen in diesem Zusammenhang bezog, als einen Garanten für die Beteiligung der Bürger an der Gestaltung der Gesellschaft. Ein we- sentliches Problem sehen sie in den Voraussetzungen für eine Mitsprache. Viele Ereignisse lassen sich nicht mehr einfach erfassen und deuten. Ökonomische, so- ziale und politische Prozesse sind so für viele Gesellschaftsmitglieder nicht mehr verständlich und die Menschen gewinnen den Eindruck, „den Anschluss zu verlieren“.37 Die Aufgabe der Zivilgesellschaft sei es an dieser Stelle, diese Ängste und nicht in der Öffentlichkeit vorhandenen Themen aufzunehmen und effektiv zu thematisieren. Allerdings erwartet die Zivilgesellschaft nach Buckow auch von den Bürgern ein Engagement und einen Willen zur Mitbestimmung.

5. Die Anwendung des Begriffes Zivilgesellschaft in der politischen Diskussion

Wie ich dargelegt habe, ist der Begriff der Zivilgesellschaft mehrdeutig und kann widersprüchliche Bedeutungen haben. An den folgenden zwei Beispielen möchte ich die widersprüchliche Verwendung des Begriffes verdeutlichen.

5.1. Der Begriff der Zivilgesellschaft im Handlungskonzept der brandenburgi- schen Landesregierung gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeind- lichkeit

Die Recherche in den Internetseiten der Parlamentsfraktionen der 1999 im branden- burgischen Landtag vertretenen politischen Parteien ergab, dass die Verwendung des Begriffes Zivilgesellschaft auf ein politisches Spektrum in Brandenburg be- schränkt ist. Während bei der CDU und der DVU der Begriff in Diskussionspapieren und Programmen gar nicht erschien, bei der PDS nur sehr sporadisch, wurde der Begriff in den Dokumenten der sozialdemokratischen Partei in Brandenburg häufig verwendet. So ist es kein Zufall, dass die damals noch alleinregierende SPD ein „Handlungskonzept gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ konzipieren ließ und 1998 unter dem Leitmotiv des Aufbaus der „Zivilgesellschaft in Brandenburg“ mit der Umsetzung begann.

Die SPD-Regierung entwirft in diesem Handlungskonzept ein gesellschaftliches Leitbild mit den Normen „Recht, Toleranz und Solidarität“ und wendet sich gegen „Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“. Sie stellt weiterhin fest, dass es Konflikte über die konkrete Ausgestaltung dieser Werte auf der Landesebe- ne und der kommunalen Ebene gibt. Diese Konflikte sollen mit den Mitteln einer de- mokratischen Gesellschaft und unter der Beteiligung möglichst vieler gelöst werden.“ Eine solche Vorgehensweise kennzeichnet die „Zivilgesellschaft“. Die Entwicklung der Zivilgesellschaft und eines demokratischen Bewußtseins kann nicht durch Dele- gation auf öffentliche Initiativen ersetzt werden.“38 Ein besonderes Defizit wird von der Landesregierung in den Kommunen festgestellt, dort sollen lokale demokratische Strukturen und eine entsprechende kommunale Öffentlichkeit entstehen. Die von der Landesregierung angesprochenen Partner sind „Kirchen, Wirtschaft, Verbände und Bürgerinnen und Bürger“39.

Ganz im Sinne der Bestimmung der Zivilgesellschaft nach Montesquieu und Toc- queville geht es hier um ein Zusammenspiel der Landesregierung und der Bürger- gesellschaft. Der Staat öffnet Räume und stellt Mittel zur Verfügung um die dritte Sphäre zu fördern und einen Wertekonsens (Bürgertugenden) im Land mit Hilfe der Zivilgesellschaft zu erarbeiten. Die angesprochenen zivilgesellschaftlichen Initiativen schließen sich diesem Konzept der Zivilgesellschaft an: „Vielleicht läßt sich das, was in Brandenburg um das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit geschieht, mit den Begriffen einer entwickelten Zivilgesell- schaft darstellen. Da wird der Staat, die Landesregierung, tätig, initiiert einen Zu- sammenschluß für eine bestimmte Aufgabe: Das Aktionsbündnis. Hier finden sich nun unterschiedliche Menschen aus anderen gesellschaftlichen Zusammenschlüs- sen zusammen. Der Staat selbst auch, aber er wird nun zu einem Mitglied und wird Dialog- und Handlungspartner (...). Ganz im Sinne der Theorie über die Zivilgesell- schaft beschränkt er sich und gibt Raum für die Initiative Anderer.“40

In der Dokumentation der im vergangenen Jahr stattgefundenen Tagung „Lokale Initiativen im Land Brandenburg“, findet sich auch eine Definition von Zivilgesell- schaft, auf die sich die lokalen Initiativen beziehen. Als Zivilgesellschaft beschreiben die lokalen Initiativen das politische Handeln von Bürgern, die sich aufgrund ge- meinsamer Interessen zu gemeinsamer Aktion zusammenfinden. Diese Zusammen- schlüsse sind Zentren des politischen Handelns der Gesellschaft. Politische Verantwortung wird deshalb zwischen den aktiven Bürgern und dem Staat geteilt. Die gesellschaftlichen Normen sind die Achtung der Menschenwürde, Toleranz gegenüber Anderen, Gewaltfreiheit und demokratische Entscheidungsfindung.41

5.2. Der Begriff der Zivilgesellschaft in der Grundsatzrede des Bundeskanzlers und Parteivorsitzenden der SPD beim Bundesparteitag der SPD am 7.12.1999

In Schröders Rede geht es nicht vorrangig um die Entwicklung von Bürgertugenden und damit verbunden um die Entwicklung eines neuen gesellschaftlichen Wertekonsens nach dem politischen Umbruch 1989.

Der Begriff der „zukunftsfähigen Zivilgesellschaft“ wird bei ihm als ein anzustreben- des gesellschaftliches Ziel formuliert. Sie sei ein „lohnendes Projekt für uns Sozial- demokraten und für jeden Einzelnen in unserer Gesellschaft“42. Zur Einleitung des Teils der Rede, wo die Perspektive für die gesellschaftliche Entwicklung formuliert wird, beginnt Schröder mit der sozialen Frage. Er will keine Gesellschaft, „in der sich zwei Drittel Arbeit und Wohlstand teilen und sich der verbliebende Rest um die Brotsamen balgt“43. Gleichzeitig sagt er aber auch, das die Umverteilung von oben nach unten nicht mehr das alleinige Mittel sein kann, um einer Zweidrittelgesell- schaft vorzubeugen. Er appelliert an die Aufgabe von alten Bequemlichkeiten. „Wenn wir nichts ändern, wenn wir uns an die hergebrachten Bequemlichkeiten klammern, dann verurteilen wir unsere Kinder und Kindeskinder (...) zu einer drasti- schen Verringerung ihrer Zukunftschancen.“44

Hier beginnt der neoliberale Einschlag in der Rede Schröders. Das Soziale soll ent- staatlicht werden und dies heißt bei ihm positiv formuliert: “Was die Gesellschaft selbst besser organisieren kann, das muß nicht unbedingt der Staat machen“45. Dies bedeutet für ihn ein neues Verhältnis zwischen Eigeninitiative und staatlicher Förde- rung. Der Einzelne wird in dieser Gesellschaft anders gefordert, ihm wird „in dieser zukunftsfähigen Zivilgesellschaft ein Stück Selbstbestimmung zurückgegeben“.46 Die Aktivitäten der Zivilgesellschaft sollen den Staat sinnvoll ergänzen. „Es geht um Netzwerke, in denen sich Verantwortlichkeit für sich selbst und Verantwortung für den anderen in der Gesellschaft miteinander verknüpfen.“47

Die Zivilgesellschaft steht bei Schröder zuerst für eine Entstaatlichung von sozialen Aufgaben und reiht sich damit in einen neoliberalen Diskurs ein. Im zweiten Schritt ist sie für Schröder ein Mittel, die aus diesem gesellschaftlichen Umbau resultieren- den sozialen Folgen abzufedern und durch private Solidarität und Gemeinsinn die Gesellschaft zusammenzuhalten. Anders als die Definition der brandenburger Lan- desregierung und lokalen Initiativen ist die Begriffsbenutzung von Gerhard Schröder nicht so leicht auf die anfangs in der Arbeit dargestellten verschiedenen Begriffsdeu- tungen zu beziehen. Jedenfalls hat sie mit der im Sinne von Gramsci oder Haber- mas nichts zu tun, außer der Feststellung, dass es diese „dritte Sphäre“, die Zivilge- sellschaft, gibt. Theoretisch ist sein Begriff der „Zivilgesellschaft“ eine Mischung der Ansätze von Locke und Tocqueville.

Provokativ formuliert soll die Anwendung des Begriffes der Zivilgesellschaft bei Gerhard Schröder den derzeitigen neoliberalen Umbau der Gesellschaft und die Privatisierung des sozialen Risikos verdecken: “Wo die Sozialkassen in Schwierigkeiten geraten, soll das freiwillige soziale Engagement helfen“48. Dieser tiefgreifende gesellschaftliche Umbau soll bei der Parteibasis und der Bevölkerung durch diese Begriffsverwendung attraktiver und damit dort durchsetzbarer werden.

6. Fazit

An diesen beiden Beispielen wird deutlich, dass der Begriff Zivilgesellschaft in sei- ner heutigen Verwendung in der politischen Diskussion unklar geworden ist, und die Warnung Merkel/Lauths , die gleich zu Anfang der Einleitung dieser Arbeit formuliert wurde, mehr als berechtigt ist. In der brandenburgischen Diskussion hat er eine deutlich andere Bedeutung wie in der Rede von Gerhard Schröder auf dem SPD Parteitag. Es gibt aber auch eine wichtige Übereinstimmung: die Funktion der Zivilgesellschaft ist es, für den Zusammenhalt der Gesellschaft zu sorgen, als der Ort, wo die Bürgertugenden entwickelt und praktiziert werden. Damit trifft aber auch die in der Einleitung formulierte Befürchtung aus der kritischen Theorie und der politischen Linken zu, dass es nicht mehr um die kritische Beteiligung der Bürger in der Diskussion um die Zivilgesellschaft geht.

Dettling kommentiert die aktuelle Debatte um die Zivilgesellschaft und Begriffsver- wendung sehr kritisch. Er analysiert, seit die Wirtschaft nicht mehr jedem einen Er- werbsarbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, seit der Staat nicht länger immer mehr soziale Güter, Dienste und Leistungen bezahlen kann rühren sich allenthalben Den- ker und Macher, die das soziale Haus der Bundesrepublik reparieren und erweitern wollen. „Über dem Ganzen wird dann die Bürgergesellschaft aufgepflanzt (...) und gefeiert als Mittel zum Zweck ; als Reparaturbetrieb; als Billigangebot.“49 Er kommt zu dem Schluß, dass die Bürgergesellschaft entweder als ein Akt der Neugründung und der Wiederaneignung der Demokratie und des Sozialen, oder gar nicht gelingen wird.

Damit schreibt Dettling der Zivilgesellschaft, wie alle in der Arbeit genannten Auto- ren zuvor, eine bestimmte Aufgabe zu. Fest steht, dass die Zivilgesellschaft, die Sphäre zwischen privatem und staatlichen Bereich, ein ideologisch umkämpfter Ort ist. Sie soll bei dem einen für den Erhalt des Sozialstaats sorgen und für eine Um- verteilungspolitik zugunsten der sozial Schwachen eintreten (Dettling) , sie soll bei dem Zweiten für die Herausbildung demokratischer Tugenden sorgen (brandenbur- gische Landesregierung), sie soll beim nächsten Autor ehemals staatliche soziale Aufgaben übernehmen (Schröder) oder sie soll bei den Autoren aus der politischen Linken „als Widerlager und Widerpart gegenüber dem jeweiligen Staatsapparat auftreten“50.

Deswegen ist es auch nicht so einfach möglich, die in der Einleitung gestellte Frage von Sabine Parsdörfer zu beantworten, ob die Zivilgesellschaft nun opponent oder herrschaftssichernder integraler Bestandteil der bürgerlichen Gesellschaft ist. Wel- chen Inhalt die Zivilgesellschaft transportiert, ist immer das Ergebnis eines Prozes- ses der politischen Auseinandersetzung. Wer die gesellschaftliche Hegemonie er- langen will, um politische Veränderungen zu erreichen, muß also um die Zivilgesell- schaft kämpfen, wie Gramsci in seinen Ausführungen dargelegt hat. Auch wenn Poli- tiker, wie aus der brandenburgischen Landesregierung oder Gerhard Schröder, ihr bestimmte systemintegrative und systemstabilisierende Funktionen zuschreiben wol- len. Der Zivilgesellschaft von Anfang an eine opositionelle oder staatstragende Funktion zuzuweisen, wie Parsdorfer fordert, halte ich für falsch und unmöglich.

Scharf ist Parsdorfers Kritik an Habermas und ähnlich argumentierenden Autoren bezüglich der Zivilgesellschaft, wenn sie das Ausblenden folgenden Aspekts be- mängelt: “Der soziale Raum „Zivilgesellschaft“ scheint von Durchkapitalisierung und Durchstaatlichung in keinster Weise betroffen zu sein“51. Sie stellt für die Zugangsbedingungen zur Öffentlichkeit weiter fest, „dass der ungleiche Besitz von sozialem, ökonomischem und kulturellem Kapital die Zugangschancen zum öffentlichen Raum strukturell begrenzt“52. An dieser Stelle stimmt Habermas ihr aber zu, wenn er sagt „kollektive Aktoren, die außerhalb des politischen Systems, oder außerhalb politischer Organisationen (...) operieren, haben normalerweise geringere Chancen, Inhalte und Stellungnahmen der großen Medien zu beeinflusssen“53.

Ohne Zweifel gilt, und dies soll die abschließende Bemerkung sein, dass eine funktionierende „dritte Sphäre“ eine Grundlage für jede demokratische Gesellschaft ist. Sie ist wichtig für jedes politische System, das auf ein kritisches Korrektiv angewiesen ist und auf einem Wertekonsens mit den Bürgern basiert.

8. Literaturverzeichnis

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[...]


1 Merkel/Lauth; Systemwechsel und Zivilgesellschaft: Welche Zivilgesellschaft braucht die Demokratie?, in : Aus Politik und Zeitgeschichte, B6-7, 30.1.1998, S.3

2 Lohmann,Georg; Theoretische Grundlagen der Zivilgesellschaft und einige Auswirkungen; Vortrag auf der Tagung „Die Zivilgesellschaft - Modell für Brandenburg?; 1.4.1999, S.1

3 ebd. , S.2

4 Buckow/Ottersbach; Die Zivilgesellschaft in der Zerreißprobe; Opladen; 1999; S.11

5 Parsdorfer, Christine; Rädchen im Getriebe der Macht - Das Konzept der internationalen Zivilgesellschaft; in: „Köln gehen - Erkundungen zu Globalisierung und Internationalismus“, S.28

6 Summers, Magaret R.; Das Konzept der Zivilgesellschaft und das Problem der „dritten Sphäre“; in: „Berliner Journal für Soziologie; Band 8; 1998; S.497

7 ebd., S.498

8 ebd., S.500

9 Merkel/Lauth; Systemwechsel und Zivilgesellschaft: Welche Zivilgesellschaft braucht die Demokratie?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B6-7, 30.1.1998, S.4

10 Summers, Magaret R.; Das Konzept der Zivilgesellschaft und das Problem der „dritten Sphäre“; in: „Berliner Journal für Soziologie; Band 8; 1998; S.498

11 Merkel/Lauth; Systemwechsel und Zivilgesellschaft: Welche Zivilgesellschaft braucht die Demokratie?, in : Aus Politik und Zeitgeschichte, B6-7, 30.1.1998, S.5

12 ebd. , S.5

13 Kebir, Sabine; Gramsci`s Zivilgesellschaft; Hamburg; 1991; S.19

14 Becher, Jürgen / Autorenkollektiv (HG), Politische Ökonomie des Kapitalismus und Sozialismus, Berlin, 1987, S.471

15 Kebir, Sabine; Gramsci`s Zivilgesellschaft; Hamburg; 1991; S.59

16 ebd., S.61

17 ebd., S.55

18 Walzer, Michael; in: „Die Tageszeitung“; 22. Januar 1991

19 Hirsch, Joachim; Krise als Chance in: „Jungle World“; 16.2.2000

20 Habermas, Jürgen; Faktizität und Geltung, Frankfurt a. Main, 1992, S.427

21 ebd. , S.445

22 ebd. , S.374

23 ebd. , S.443

24 ebd. , S.450

25 Merkel/Lauth; Systemwechsel und Zivilgesellschaft: Welche Zivilgesellschaft braucht die Demokratie?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B6-7, 30.1.1998, S.6/7

26 Summers, Magaret R.; Das Konzept der Zivilgesellschaft und das Problem der „dritten Sphäre“; in: „Berliner Journal für Soziologie; Band 8; 1998; S.491

27 Lohmann,Georg; Theoretische Grundlagen der Zivilgesellschaft und einige Auswirkungen; Vortrag auf der Tagung „Die Zivilgesellschaft - Modell für Brandenburg?; 1.4.1999, S.2

28 Merkel/Lauth; Systemwechsel und Zivilgesellschaft: Welche Zivilgesellschaft braucht die Demokratie?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B6-7, 30.1.1998,S.7

29 Buckow/Ottersbach; Die Zivilgesellschaft in der Zerreißprobe; Opladen; 1999; S.13

30 Bourdieu, Pierre; Eine Gefahr für die Grundlagen unserer Kultur, in : „DieTageszeitung“ vom 4./5.12.1999, S.11

31 ebd.

32 ebd.

33 Dettling, Warnfried; Bürgergesellschaft - Möglichkeiten, Voraussetzungen und Grenzen; in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 38/98, S.25

34 ebd., S.27

35 ebd., S.27

36 Buckow/Ottersbach; Die Zivilgesellschaft in der Zerreißprobe; Opladen; 1999; S.14

37 ebd. , S.28

38 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg; Handlungskonzept der Landesregierung gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit; 12.6.1998, S.1

39 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg; Zwischenbericht der Landesregierung zur Umsetzung des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg“;1999,S.22

40 Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit; Lokale Initiativen im Land Brandenburg -Dokumentation eines Forums in Potsdam; 28.1.1999, S.1

41 ebd. , S.1

42 Schröder, Gerhard; Grundsatzrede auf dem SPD Bundesparteitag, 7.12.1999, S.15

43 ebd. , S.15

44 ebd. , S.16

45 ebd. , S.15

46 ebd. , S.15

47 ebd. , S.15

48 Dettling, Warnfried; Bürgergesellschaft - Möglichkeiten, Voraussetzungen und Grenzen; in Aus Politik und Zeitgeschichte, B 38/98, S.22

49 ebd. , S.23

50 Kößler,Reinhart/ Melber, Henning; Chancen internationaler Zivilgesellschaft; Frankfurt; 1993; S.93

51 Parsdorfer, Christine; Rädchen im Getriebe der Macht - Das Konzept der internationalen Zivilgesellschaft; in: „Köln gehen - Erkundungen zu Globalisierung und Internationalismus“,1999, S.30

52 ebd. , S.30

53 Habermas, Jürgen; Faktizität und Geltung, Frankfurt a. Main, 1992, S.455

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Der Begriff der Zivilgesellschaft
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin
Veranstaltung
Politische Kultur und Öffentlichkeit
Note
2,0
Autor
Jahr
2000
Seiten
25
Katalognummer
V100427
ISBN (eBook)
9783638988537
Dateigröße
391 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Historische Definitionen des Begriffes und aktuelle Anwendungen in der politischen Diskussion
Schlagworte
Begriff, Zivilgesellschaft, Politische, Kultur
Arbeit zitieren
Michael Hammerbacher (Autor:in), 2000, Der Begriff der Zivilgesellschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/100427

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