Rechtsformvergleich Personengesellschaft gegenüber Kapitalgesellschaft


Essay, 2020

15 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Personengesellschaft
2.1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
2.2. Offene Handelsgesellschaft (OHG)
2.3. Kommanditgesellschaft (KG)

3. Kapitalgesellschaft
3.1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Unternehmensgesellschaft (UG)
3.2. Aktiengesellschaft (AG)

4. Besteuerung von Personengesellschaften

5. Besteuerung von Kapitalgesellschaften

6. Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch

EStG – Einkommensteuergesetz

GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts

GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbHG – GmbH Gesetz

GewStG – Gewerbesteuergesetz

KG – Kommanditgesellschaft

OHG – Offene Handelsgesellschaft

UG – Unternehmensgesellschaft

1. Einleitung

Die Wahl der Rechtsform hat eine entscheidende Auswirkung auf die steuerliche Behandlung, die Haftung des Unternehmens, die rechtlichen Pflichten und somit auf den Erfolg eines Unternehmens. Neben dem Einzelunternehmen spielen die Personen- und Kapitalgesellschaften eine große Rolle. Die Gesellschaften unterscheiden sich vor allem in der Kapitalaufbringung, Haftung, Geschäftsführung, Gesellschafterstruktur und Besteuerung. Für viele Existenzgründer erscheint die Personengesellschaft sehr attraktiv, da es nur wenige Formalitäten bei der Gründung gibt. Bei Kapitalgesellschaften wird vor allem die Beschränkung der Haftung in den Vordergrund gestellt. Neben der Haftung der Gesellschafter müssen die steuerlichen Auswirkungen betrachtet werden.

Daher beschäftigen sich Neugründer lange vor Gründung mit den verschiedenen Rechtsformen und lassen sich von Experten bezüglich der Unterschiede informieren. Im Jahr 2018 gab es in Deutschland 395.425 Personengesellschaften und 736.279 Kapitalgesellschaften, was eine bevorzugte Wahl der Kapitalgesellschaften zeigt.1

In diesem Scientific Essay werden zunächst die Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften mit ihren unterschiedlichen Rechtsformen erläutert. Als nächstes wird die Besteuerung der Personen- und Kapitalgesellschaften, sowie der Besteuerung der einzelnen Gesellschafter erklärt, in einem Fazit zusammengefasst und die Vor- und Nachteile verglichen.

2. Personengesellschaft

Die Personengesellschaft ist ein vertraglicher Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person. Sie ist allerdings Träger von Rechten und Pflichten. Die häufigsten Rechtsformen sind die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft und die Partnergesellschaft. Es wird bei allen Personengesellschaften keine Kapitalbeteiligung zur Gründung vorausgesetzt, ist aber üblich.

2.1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts stellt gemäß § 705 BGB eine durch einen formfreien Gesellschaftsvertrag vereinbarte Vereinigung von mindestens zwei Personen natürlicher oder juristischer Natur dar, mit dem Ziel der Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Sie zeigt die Grundform der Personengesellschaften.

Die GbR kann eine Innen- und Außengesellschaft sein, dessen Abgrenzung in der Praxis sehr wichtig ist. Die Innengesellschaft umfasst die Vereinbarungen und Rechtsbeziehungen im Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern, nimmt nicht am Rechtsverkehr teil und kann keine Verbindlichkeiten eingehen. Sie ist nicht rechtsfähig. Die Außengesellschaft nimmt am Rechtsverkehr teil, begründet damit eigene Rechte und Pflichten und besitzt daher die Rechtsfähigkeit. Die GbR wird durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages gegründet. Die Gesellschafter verpflichten sich gemäß § 706 BGB durch gleiche Beiträge, wenn nichts anderes bestimmt ist, den gemeinsamen Zweck zu fördern. Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.2

2.2. Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die offene Handelsgesellschaft ist eine Personenhandelsgesellschaft und gemäß § 6 HGB kraft Rechtsform ein Kaufmann. Auf die OHG finden die Rechtsnormen des HGB und teilweise ergänzend das BGB Anwendung. Der Zweck der Gesellschaft ist gemäß § 105 HGB auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet. Die OHG hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, kann aber gemäß § 124 HGB Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Sie wird durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages gegründet, welcher formfrei ist und muss in das Handelsregister eingetragen werden. Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der OHG gegenüber ihren Schuldnern unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.3

2.3. Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft gemäß § 161 HGB gehört zu den Personenhandelsgesellschaften. Sie hat den Zweck ihres Betriebes auf ein Handelsgewerbe unter einer gemeinschaftlichen Firma gerichtet. Die Eintragung in das Handelsregister ist verpflichtet. Sie zeigt einen Zusammenschluss von mindestens zwei juristischen oder natürlichen Personen durch einen formfreien Gesellschaftsvertrag. Die Gesellschafter sind ein Komplementär und ein oder mehrere Kommanditisten, welche teilweise unbeschränkt oder teilweise beschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Die KG kann Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Die festgelegten Vorschriften des HGB für die KG gelten für diese Gesellschaftsform, sowie ergänzend die Vorschriften für die OHG und GbR. Die Besonderheit der KG ist, dass die Kommanditisten von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind und nach Erbringung der Einlage nur mit dieser Haftsumme für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Der Komplementär ist ausschließlich zur Geschäftsführung berechtigt und haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen.

Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der KG, wobei der Komplementär keine natürliche Person ist, sondern eine GmbH. Durch diese Konstellation wird eine Haftungsbeschränkung in einer Personengesellschaft erreicht.4

3. Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person, die immer eine Handelsgesellschaft darstellt. Sie hat eine Rechts- und Parteifähigkeit. Die Kapitalgesellschaft ist an die Höhe des Stammkapitals gebunden und haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Haftung wird auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt und entfällt nicht auf die Gesellschafter. Die häufigsten Rechtsformen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Unternehmensgesellschaft, sowie die Aktiengesellschaften. Kapitalgesellschaften können bereits von einem Gesellschafter gegründet werden. Der Gründungsvorgang besteht aus dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrages mit notarieller Beurkundung und Eintragung in das Handelsregister.

3.1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Unternehmensgesellschaft (UG)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung setzt ein Mindestkapital in Höhe von 25.000,00€ voraus. Die Organe in einer GmbH sind der Geschäftsführer, sowie die Gesellschaftsversammlung und teilweise, ab einer bestimmten Größe der Aufsichtsrat.

Eine Sonderform der GmbH ist die Unternehmensgesellschaft. Die UG darf das Mindestkapital von 25.000,00€ unterschreiten. Das Mindestkapital für eine UG beträgt 1€ und muss um einen Viertel des jährlichen Jahresüberschusses erhöht werden, wenn ein Jahresüberschuss vorliegt. Die Rechtsgrundlagen für diese beiden Gesellschaftsformen sind im GmbHG zusammengefasst.5

3.2. Aktiengesellschaft (AG)

Eine Aktiengesellschaft kann durch den Beschluss einer Satzung durch eine oder mehrere Personen erfolgen. Das Mindestkapital beträgt 50.000,00€ und wird in Aktien zerlegt. Es wird zwischen Nennbetragsaktien und Stückaktien unterschieden. Nennbetragsaktien zeigen die Höhe der Beteiligung am Grundkapital der AG in einem Geldbetrag. Stückaktien geben an, wie viele Anteile ein Gesellschafter an dem Grundkapital hat und werden nicht mit einem Geldbetrag ausgewiesen.

Die AG muss zwingend einen Vorstand, Aufsichtsrat und eine Hauptversammlung vorweisen. Die Gesellschafter, welche Aktionäre genannt werden, haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten. Sie sind mit Aktien am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt. Die AG wird durch Rechtsgrundlagen des AktG normiert.6

4. Besteuerung von Personengesellschaften

Die Personengesellschaft werden anhand des Transparenzprinzips versteuert. Das bedeutet, dass die Personengesellschaft ihr Einkommen nicht als einkommensteuerpflichtiges Subjekt versteuern kann, sondern die einzelnen Gesellschafter. Die Einkünfte der Gesellschafter werden mit dem jeweiligen persönlichen Steuersatz versteuert. Die steuerliche Rechtsfähigkeit des Transparenzprinzips muss für jede Steuerart einzeln geprüft werden, da sie nicht für die Gewerbe- und Umsatzsteuer gilt.

Bei den Gesellschaftern von Personengesellschaften kann es zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, sonstigen Einkünften und privaten Veräußerungsgeschäften kommen. Diese verschiedenen Einkunftsarten kommen in der Praxis häufig bei der GbR zum Tragen. Die Gewinnanteile einer OHG und KG werden grundsätzlich den Einkünften aus Gewerbebetrieb zugeordnet, da sie regelmäßig ein Handelsgewerbe ausführen. Natürliche Personen unterliegen der Einkommensteuer und juristische Personen der Körperschaftsteuer.

Die Anteile der Komplementär GmbH in einer KG sind körperschaftsteuerpflichtig und die Anteile des Kommanditisten unterliegen der Einkommensteuer. Ist eine Mitunternehmerschaft gegeben, zählt gemäß § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG zu den Einkünften der Anteil am Gewinn, Sondervergütungen von der Gesellschaft für Dienstleistungen, sowie für die Hingabe von Darlehen und für die Überlassung von Wirtschaftsgütern.

Der zu versteuernde Gewinn oder Verlust, der auf die Gesellschafter verteilt wird, berechnet sich auf Gesellschafterebene. Die Einkunftsart der Personengesellschaft wird gemäß § 2 Absatz 1 EStG einheitlich festgestellt und gilt daher als partielles Steuerrechtssubjekt. Diese Einkünfte stellen die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer dar. Die Höhe der Gewerbesteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Gemäß § 5 GewStG wird die Personengesellschaft als Steuerschuldner der Gewerbesteuer betrachtet. Die Veranlagung der Gewerbesteuerschuld wird nicht bei den einzelnen Gesellschaftern durchgeführt. Personengesellschaften steht ein Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500€ zu. Die Gesellschafter erhalten in ihrer Steuererklärung eine bis zu 3,8-fache Steuerermäßigung des auf sie entfallenden Gewerbesteuermessbetrages, welche auf die tatsächliche Steuerschuld begrenzt ist.7

Die Gewinnermittlung erfolgt bei den Gesellschaftern in zwei Stufen. Bei den Ermittlungen der Sondervergütungen müssen die allgemeinen Gewinnermittlungsvorschiften beachtet werden. Der ermittelte Gewinn der Gesellschaft wird in der ersten Stufe nach dem im Gesellschaftsvertrag festgelegte Gewinnverteilungsschlüssel auf die Gesellschafter aufgeteilt. In der zweiten Stufe der Gewinnermittlung werden die oben erläuterten erhaltenen Sondervergütungen der Gesellschafter gewinnerhöhend zugerechnet. Diese Sondervergütungen sind bei der Ermittlung des Gewinns auf Gesellschaftsebene gewinnmindernd in Abzug gebracht worden. Diese Hinzurechnungen werden bei Personengesellschaften durchgeführt, die ein Unternehmen führen und deren Gesellschafter als Mitunternehmer angesehen werden, wenn ein Betrieb mit Land- und Forstwirtschaft oder eine freiberufliche Praxis betrieben wird. Erzielt eine Personengesellschaft Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung fehlt die unternehmerische Tätigkeit.

[...]


1 Vgl. Statista, Unternehmen in Deutschland: Anzahl der rechtlichen Einheiten nach Rechtsform und Anzahl der Beschäftigten im Jahr 2018, 2019.

2 Vgl. Groh, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), 2019.

3 Vgl. Gehrmann, Offene Handelsgesellschaft, 2020.

4 Vgl. Gehrmann, Kommanditgesellschaft, 2020.

5 Vgl. Gehrmann, Kapitalgesellschaft, 2019.

6 Vgl. Gehrmann, Kapitalgesellschaft, 2019.

7 Vgl. Gehrmann, Personengesellschaft, 2020.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Rechtsformvergleich Personengesellschaft gegenüber Kapitalgesellschaft
Hochschule
FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Dortmund früher Fachhochschule
Veranstaltung
Besteuerung der Gesellschaften I
Note
1,7
Autor
Jahr
2020
Seiten
15
Katalognummer
V1004809
ISBN (eBook)
9783346384607
ISBN (Buch)
9783346384614
Sprache
Deutsch
Schlagworte
rechtsformvergleich, personengesellschaft, kapitalgesellschaft
Arbeit zitieren
Katharina Grunenberg (Autor:in), 2020, Rechtsformvergleich Personengesellschaft gegenüber Kapitalgesellschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1004809

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