Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Thomas Hobbes- Der Leviathan
3 Rawls Theorie der Gerechtigkeit
4 Vergleich beider Theorien
5 Kritik
6 Fazit
7 Literaturverzeichnis:
1 Einleitung
„Wir fordern Gerechtigkeit!“ Diese und ähnliche Sätze konnte man in letzter Zeit oft hören, wenn man den Fernseher einschaltete und Nachrichten über beispielsweise die Proteste und Demonstrationen in Chemnitz liefen. Sowohl aus dem linken als auch aus dem rechten Lager kamen Forderungen nach einer gerechten Behandlung vom Staat. Doch wie kann ein Staat überhaupt Gerechtigkeit erreichen, wenn jeder Mensch eine andere Definition von Gerechtigkeit besitzt und wie lässt sich überhaupt ein „gerechter Staat“ erzielen?
Dieser Frage widmen sich Philosophen seit der Antike. Ansätze für die Verwirklichung eines gerechten Staates bilden unter Anderem die, von Philosophen aufgestellten, kontraktualistischen Theorien zur Staatsgründung. In diesen Theorien werden hypothetische oder reale Verträge zwischen Individuen geschlossen, welche dann eine staatliche Rechts- und Herrschaftsform legimitieren. Zwei besondere Vertreter dieser Vertragstheorien sind John Rawls und Thomas Hobbes. Vertragstheorien entstanden schon in der Antike durch Epikur, wurden danach jedoch für lange Zeit ignoriert dadurch dass Herrschaftsordnung und Macht weitgehend durch die Abstammung und Erbfolge geregelt waren. Erst Thomas Hobbes 1651 veröffentlichtes Werk „Leviathan“ ließ die Vertragstheorien wieder aufleben. Im 19. Jahrhundert verlor der Kontraktualismus jedoch wieder an Überzeugungskraft durch den entstehenden Rechtspositivismus. Gesellschaftsverträge gewannen erst durch John Rawls Werk „A theory of justice“, welches 1971 veröffentlicht wurde, wieder an Aufmerksamkeit. Rawls schließt in seiner Theorie an Hobbes „Leviathan“ an, kommt jedoch zu einem ganz anderen Ergebnis.
In den folgenden Abschnitten werde ich beide Theorien erst einzeln vorstellen und diese dann vergleichen. Zuerst werde ich mich Thomas Hobbes Vertragstheorie widmen, diese darstellen indem ich zuerst den Naturzustand nach Hobbes thematisiere und danach den Weg aus dem Naturzustand zur Gesellschaft schildere. Nachdem ich diese Theorie dargelegt habe, widme ich mich John Rawls „A Theory of Justice“ und werde dort ähnlich vorgehen indem ich zuerst den Urzustand erkläre, den Rawls für seinen Vertrag verlangt und daraufhin beschreibe wie ein Vertrag geschlossen wird und nach welchen Prinzipien vorgegangen wird. Nach dem, sich daran anschließenden Vergleich, der beiden Theorien, werde ich noch auf etwaige Schwächen und Kritikpunkte der Vertragstheorien zu sprechen kommen.
2 Thomas Hobbes- Der Leviathan
Thomas Hobbes wurde am 5. April 1588 in der Grafschaft Wiltshire geboren.1 Die Nachricht vom Eindringen der spanischen Armada in englische Gewässer erschreckte Hobbes' Mutter so sehr, dass es zu einer Frühgeburt kam. In seiner Autobiographie schrieb Hobbes: „[She] did bring forth twins at once, both Me, and Fear.“2 Die Angst sollte in seinem Leben eine große Rolle spielen, lebte Hobbes doch in einer Zeit voller politischer Unruhen. Der Dreißigjährige Krieg und der Englische Bürgerkrieg prägten ihn und seine Werke. Da er aufgrund seiner Befürwortung der Monarchie in England nicht mehr sicher war, flüchtete er 1640 nach Frankreich ins Exil. Seine Schriften und besonders sein Werk „Leviathan“, welches in den folgenden Absätzen vorgestellt wird, stießen in England weiterhin auf Empörung und Antipathie.3
2.1.Der Naturzustand im Leviathan
Thomas Hobbes geht von einem Naturzustand aus, in dem die Menschen alle gleich geschaffen sind. Dies bedeutet nicht, dass es keine körperlichen oder geistigen Unterschiede zwischen den Menschen gibt, vielmehr bedeutet es, dass diese Unterschiede nicht gravierend sind, sodass sich jemand der beispielsweise körperlich überlegen ist, dadurch keinen Vorteil erhoffen kann, da „der Schwächste stark genug [ist], den stärksten zu töten – entweder durch Hinterlist oder durch ein Bündnis mit anderen.“4 Auch die geistigen Fähigkeiten unterscheiden sich für Hobbes im Naturzustand nicht beträchtlich, da Klugheit nur Erfahrung ist: „die alle Menschen, die sich gleich lang, mit den gleichen Dingen beschäftigen, gleichermaßen erwerben.“5 Alle Menschen sind von folgenden egoistischen Leidenschaften und Hoffnungen geprägt: die Angst vor dem gewaltsamen Tod, das Verlangen nach Gütern, welche für ein angenehmes Leben notwendig sind und die Hoffnung, diese Güter durch eigenen Fleiß erlangen zu können.6 Des Weiteren verfügt jeder Mensch über Vernunft, welche einen Zustand des Friedens anstrebt.7
Der Naturzustand von dem Hobbes spricht, stellt keinen Zeitpunkt in der menschlichen Geschichte oder einen wünschenswerten Zustand dar, sondern ist lediglich das Ergebnis eines Gedankenexperiments Hobbes', in welchem Zustand sich die Menschheit befinden würde, wenn es keinen Staat oder Gesetze gäbe. In der Widmung seines Werks „De Cive“ (1642) schreibt Hobbes den Satz „Homo homini lupus“8, welcher übersetzt bedeutet „Der Mensch ist ein Wolf für den Menschen“. Diese Aussage trifft den Charakter des Naturzustandes. Hobbes kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Menschen untereinander im ständigen Krieg befänden. „Ferner empfinden die Menschen am Zusammenleben kein Vergnügen, sondern im Gegenteil großen Verdruss.“9 Der Kriegszustand beschreibt laut Hobbes nicht nur Kampfhandlungen an sich sondern auch die Zeit, in welcher der Wille zum Kampf bekannt ist.10 Grund für diesen Kriegszustand seien Konkurrenz, Misstrauen und Ruhmsucht.11 Die Konkurrenz entsteht, wenn zwei oder mehr Menschen nach demselben Gut streben, welches nur begrenzt zur Verfügung steht.12 Durch ihren Selbsterhaltungstrieb bedingt, kämpfen sie nun um dieses Gut und streben nach Macht über die anderen Menschen. Da es im Naturzustand keine gesetzlich festgelegten Strafen gibt, ist es auch sehr wahrscheinlich, dass wenn sich eine Person durch Fleiß ein Gut erarbeiten würde, andere Individuen kommen würden um ihn dieses Gut streitig zu machen. Dies führt zu Misstrauen der Menschen untereinander und zum zweiten Konfliktpunkt. Um ihr Eigentum zu verteidigen und zu sichern wenden die Menschen Gewalt an.13 In einer Situation, in welcher man sich der Erträge seiner Arbeit nicht sicher sein kann, fehlt laut Hobbes die Motivation für Fortschritt.14 Bei dem Konfliktpunkt der Ruhmsucht geht es den Menschen um ihr Ansehen und sie können schon aufgrund von Kleinigkeiten gewaltbereit sein.
Hobbes geht davon aus, dass es schon im Naturzustand der Menschen natürliche Rechte und Gesetze gibt. Als natürliches Recht wird die Freiheit bezeichnet, die ein jeder Mensch besitzt die Erhaltung seines Lebens mit all jenen Mitteln durchzusetzen, welche seine Vernunft für angemessen hält.15 Demnach liegt die Kernaussage des natürlichen Rechts darin, dass jeder Mensch das Recht hat, sein Leben mit allen Mitteln zu schützen. Ein weiteres natürliches Recht ist es, dass Jeder ein Recht auf Alles hat, solange ein Zustand des Krieges herrscht.16 Das bedeutet, dass es für Hobbes im Naturzustand weder Gerechtigkeit noch Ungerechtigkeit gibt. Ein Naturgesetz ist für Hobbes, dass es dem Menschen von seiner Vernunft aus verboten ist, etwas zu tun, was ihm schadet oder sein Leben bedroht.17 Für Hobbes gibt es zwei grundlegende Naturgesetze, welche sich daraus ergeben. Das Erste lautet: Jeder Mensch sollte durch seine Vernunft nach Frieden streben und sollte er diesen nicht erreichen können, soll er die Vorteile des Krieges nutzen.18 Das zweite Naturgesetz leitet sich vom ersten Naturgesetz und dem Naturrecht ab und besagt, dass die Menschen ihr Recht auf Alles einschränken um einen Zustand des Friedens zu erschaffen.19 Solange an dem Recht Aller auf Alles festgehalten wird, befinden sich die Menschen in einem Kriegszustand.
2.2. Der Weg aus dem Naturzustand
Um nun ihrem Sicherheits- und Friedensbedürfnis nachzukommen, schließen die Menschen Verträge, in denen sie sich gegenseitig ihre Rechte übertragen. Dies geschieht mit der Einschränkung, dass kein Mensch einen Vertrag abschließt, welcher ihm nur schadet, da dies dem Naturgesetz widerspräche. Wenn nun ein Individuum seinen Teil des Vertrages erfüllt hat, hat dieses einen Anspruch darauf, dass der Vertragspartner seinen Teil des Vertrages auch erfüllt.20 Aus den ersten zwei Naturgesetzen folgt nun ein drittes Naturgesetz: „Abgeschlossene Verträge sind zu halten.“21 Da jeder Mensch durch seine Vernunft nach Frieden strebt und diese Verträge den Frieden sichern würden, befiehlt ihm seine Vernunft die abgeschlossenen Verträge einzuhalten. Und dort liegt auch der Ursprung von Gerechtigkeit. Im Naturzustand hat jeder Mensch ein Recht auf alles, demnach kann es keine Ungerechtigkeit geben. Wenn nun aber mithilfe der Verträge Menschen ihre Rechte aufgegeben haben, dann ist es ungerecht diese Verträge zu brechen.22 Ungerechtigkeit ist demnach also nichts anderes, als das Brechen eines Vertrages.23 Demnach ist das Einhalten der Verträge Gerechtigkeit für Hobbes. Jedoch gibt es eine Einschränkung die er vornimmt. Nur auf Vertrauen gegründete Verträge sind laut Hobbes ungültig und somit kann das Nichteinhalten dieser keine Ungerechtigkeit darstellen.24 Sie sind deshalb ungültig, da ohne eine größere Macht dahinter, welche die Vertragsparteien zwingt, den Vertrag einzuhalten, es keine Garantie dafür gibt, dass der Vertrag eingehalten wird und im natürlichen Kriegszustand kann es diese nicht geben.25 Daraus folgt, dass es eine Macht braucht, welche dafür sorgt, dass diese Verträge eingehalten werden. So eine Macht kann es laut Hobbes nur in einer Gesellschaft geben.26 Erst wenn es eine Staatsmacht gibt, die mächtig genug ist um die Einhaltung der Verträge zu garantieren, werden die Verträge gültig und somit beginnt erst dort Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit. Daher kann es Gerechtigkeit laut Hobbes nur in einem Staat geben. Für Hobbes gleicht Ungerechtigkeit somit Unrecht.
Um den Frieden durch die Verträge zu sichern, muss eine staatliche Macht erschaffen werden, welche die Einhaltung dieser Verträge erzwingt. Um dies zu erreichen muss jeder Mensch all seine Macht und seinen Willen einer Person oder einer Versammlung von Menschen übertragen und diese zu seiner Vertretung ernennen.27 Dieser Vertrag, den ein Jeder mit einem Jeden schließt, besagt, dass man alle Rechte an die gewählte Person abgibt und dieser das Recht gibt in seinem Namen Entscheidungen zu treffen und zu regieren unter der Bedingung, dass der Vertragspartner ebenso seine Rechte abgibt.28 Diese regierende Person, oder die Menge der regierenden Personen, wird von Hobbes Leviathan genannt. Die Aufgabe des Leviathans (auch genannt Souverän) besteht nun darin Entscheidungen für alle Untertanen zu treffen, welche dem Frieden im Gemeinwesen und den Schutz vor Feinden sichern.29
2.3. Staatsform im Gemeinwesen
Wenn nun ein Souverän ermächtigt wurde von den Untertanen, gibt es folgende Dinge zu beachten:
1. Die Untertanen können die Regierungsform nicht ändern oder den Souverän absetzen, da sie den Vertrag geschlossen haben und daran gebunden sind. Eine Nichterfüllung dieses Vertrages wäre Ungerechtigkeit gegenüber dem Souverän.30 Die Macht des Souverän kann nicht verwirkt werden durch eine Handlung des Souverän, da er keinen Vertrag mit den Untertanen geschlossen hat, welchen er brechen könnte.31
2. Niemand kann gegen die Einsetzung des Souveräns oder dessen Handlungen protestieren, wenn dieser von der Mehrheit gewählt wurde. Auch wenn jemand in der Gesellschaft den Souverän nicht einsetzen wollte, muss er sich entweder der Mehrheit beugen und sich zufrieden geben mit der Wahl des Souveräns und dessen Handlungen, oder muss weiterhin im Kriegszustand leben, in dem ihm rechtmäßig von anderen Menschen geschadet werden darf.32
3. Keine Handlung des Souveräns kann mit Recht angeklagt werden, da durch den Vertrag jeder Untertan selbst der Urheber der Handlungen des Souveräns ist.33
4. Nichts was der Souverän tut, kann mit Recht vom Untertan bestraft werden.34
5. Der Souverän entscheidet über die Mittel mit denen der Frieden erreicht werden soll und darf auch Meinungen und Lehren kontrollieren und verbieten.35
6. Der Souverän hat das Recht Ehre und Rang an seine Untertanen nach seinem Belieben zu erteilen.36
Untertanen sind nur in folgenden Fällen ihrer Verpflichtung gegenüber dem Souverän entbunden:
1. Im Fall von Gefangenschaft in einem anderen Staat. Wenn sein Leben bedroht wird, er eingesperrt wird oder auf andere Art und Weise Schäden erleiden würde, ist es dem Untertan erlaubt, den Vertrag zu brechen und Untertan des Feindes zu werden.37
2. Im Fall dass er Souverän stirbt oder abtritt ohne einen Nachfolger benannt zu haben, kehren die Untertanen wieder zum Naturzustand zurück.38
3. Im Falle einer Verbannung des Untertanen durch den Souverän ist dessen Vertrag aufgehoben.39
4. Im Fall, einer Unterwerfung eines Souveräns einem Anderen gegenüber, werden die Untertanen automatisch dem Sieger unterworfen.40
Hobbes sieht also eine absolutistische Herrschaft ohne Gewaltenteilung und ohne Vetorecht als eine gerechte und wünschenswerte Staatsform an, welche den Menschen Sicherheit bringt. Bedenkt man die Zeit in der er lebte und den englischen Bürgerkrieg, in dem das Parlament und der König um die Macht kämpften, erscheint es nachvollziehbar, dass Hobbes der Sicherheit durch einen starken Herrscher in seinen Überlegungen Vorrang vor einem „guten Leben“ des einzelnen Individuums im Staat gibt, da Recht, Gesetz und Sicherheit zu Zeiten des Bürgerkrieges nicht existiert haben. Als Utilitarist sieht Hobbes den Nutzen der Mehrheit als wichtiger an, als die Bedürfnisse des Einzelnen. Wenn man sich nun Rawls Theorie der Gerechtigkeit ansieht, fallen deutliche Unterschiede auf.
3 Rawls Theorie der Gerechtigkeit
John Borden Rawls wurde am 21. Februar 1921 in Baltimore geboren.41 Er studierte Philosophie und schloss sein Studium 1943 mit einem Bachelor ab. Kurz darauf wurde er zur Armee eingezogen und verbrachte die nächsten drei Jahre im Pazifik, in Japan und auf den Philippinen. Nach dem Abwurf der Atombombe besuchte er Hiroshima und schlug daraufhin eine Offizierskarriere aus. Auch Rawls frühes Leben war von den Erfahrungen des Krieges gezeichnet. 1962 nahm er eine Professorenstelle in Harvard im Fach Philosophie an und blieb dort fast 30 Jahre. 1971 veröffentlichte Rawls sein Hauptwerk „A Theory of Justice“, welches fast 600 Seiten umfasste. Darin versuchte er Grundsätze zu entwickeln für eine gerechte Gesellschaftsordnung unter der Bedingung eines liberal-demokratischen Staates.42
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1 Maximilian Wenzel: Thomas Hobbes (http://www.philosophenlexikon.de/thomas-hobbes/) 07.09.2018
2 Thomas Hobbes: The life of Mr. Thomas Hobbes of Malmesbury, Written by himself in a Latine Poem and now translated into Englisch, London 1680, S.2.
3 Vgl. Maximilian Wenzel: Thomas Hobbes
4 Thomas Hobbes: Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates. Herausgegeben und eingeleitet von Iring Fetscher, Übersetzt von Walter Euchner 1966 Berlin, S.94.
5 Ebd.
6 Vgl. Ebd. S.98
7 Vgl. Ebd.
8 Widmung an Se. Exz. den Grafen Wilhelm von Devonshire aus Thomas Hobbes Lehre vom Bürger. Original lateinisch: „Profecto utrumque vere dictum est, Homo homini Deus, & Homo homini Lupus “. Elementa philosophica de cive. Amsterdam 1657
9 Thomas Hobbes: Leviathan , S.95.
10 Vgl. Ebd. S. 96.
11 Vgl. Ebd. S. 95.
12 Vgl. Ebd.
13 Vgl. Ebd. S. 96.
14 Vgl. Ebd.
15 Vgl. Thomas Hobbes: Leviathan. Aus dem Engl. übtr. von Jutta Schlösser, Herausgegeben von Hermann Klenner, Hamburg: Meiner 1996, S.107.
16 Vgl. Ebd. S.108.
17 Vgl. Ebd.
18 Vgl. Thomas Hobbes: Leviathan, Hg. Hermann Klenner, S.108.
19 Vgl. Ebd.
20 Vgl. Ebd. S. 113.
21 Thomas Hobbes: Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates in Philosophie der Gerechtigkeit – Texte von der Antike bis zur Gegenwart, Herausgegeben von Christoph Horn und Nico Scarano, Frankfurt a. M. 2002, S. 16.
22 Vgl. Ebd. S.169.
23 Vgl. Ebd.
24 Vgl. Ebd.
25 Vgl. Thomas Hobbes: Leviathan. Aus dem Englischen übertragen von Jutta Schlösser, Herausgegeben von Hermann Klenner, S.114.
26 Vgl. Ebd. S. 120.
27 Vgl. Ebd. S. 145
28 Vgl. Ebd.
29 Vgl. Ebd.
30 Vgl. Ebd. S. 146.
31 Vgl. Thomas Hobbes: Leviathan. Aus dem Englischen übertragen von Jutta Schlösser, Herausgegeben von Hermann Klenner, S. 147
32 Vgl. Ebd. S.149.
33 Vgl. Ebd.
34 Vgl. Ebd. S. 150.
35 Vgl. Ebd.
36 Vgl. Ebd. S.153
37 Vgl. Ebd. S.187.
38 Vgl. Ebd. S.188.
39 Vgl. Ebd.
40 Vgl. Ebd.
41 Vgl. Horst Poller: Die Philosophen und ihre Kerngedanken – ein geschichtlicher Überblick Horst-Poller-Verlag 2005, München S.496.
42 http://wissen.werner-welt.de/john_rawls.html 07.09. 2018