Macht, Herrschaft, Rationalität


Hausarbeit, 2001

23 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Hinführung zum Thema
1.2 Methodischer Aufbau und Zielsetzung der Arbeit

2 Das Bürokratiemodell von Max Weber
2.1 Die Handlungstheoretische Position Webers
2.2 Mehrdimensionales Rationalitätskonzept
2.3 Die Bürokratietheorie
2.3.1 Macht und Herrschaft
2.3.2 Geltungsgründe legitimer Herrschaft
2.3.3 Die Bürokratie als reinste Form legaler Herrschaft
2.3.4 Eigendynamik von Bürokratien

3 Luhmanns Kritik am Bürokratiemodell
3.1 Von der Handlungs- zur Systemtheorie
3.1.1 Kontingenz statt Rationalität
3.1.2 Systemrationalität und Zweckrationalität
3.2 Kritik am Zweckmodell der Organisation
3.2.1 Zweck-Mittel-Schema
3.2.2 Zweck-Befehls-Modell
3.3 Input/Output-Modell
3.4 Macht als symbolisch generalisiertes Kommunikationsmedium

4 Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Zu Beginn soll die der Arbeit zugrundeliegende Aufgabenstellung erläutert sowie der methodische Aufbau dargelegt werden.

1.1 Hinführung zum Thema

Organisationen sind zu einem zentralen Strukturmerkmal innerhalb moderner Gesellschaften geworden.1 Um so wichtiger ist es angesichts dieser Tatsache, klassische Theorienüber Organisationen angesichts eines völlig veränderten Kontext kritisch zu hinterfragen. Mit seinem Bürokratiemodell und seiner Lehre von den Herrschaftsformen, gehört Max Weber zweifelsohne zu den Wegbereitern einer allgemeinen soziologischen Organisationstheorie.2 Webers primäre Interesse galt dem kulturhistorischen Prozeß der zunehmenden Rationalisierung aller Lebensbereiche, in deren Folge eine gestiegene Fähigkeit des Menschen, sich mit der natürlichen und sozialen Umwelt geistig auseinanderzusetzen und gestaltend in sie einzugreifen, resultierte.3 Angesichts eines immer dichter werdenden Organisationsnetzes - u.a. in Form der Netzwerkorganisation - erlangt Webers Aktualität als kritischer Analytiker der modernen Organisationsgesellschaft eine neue Dimension.4 Die Frage, inwiefern die wachsende organisiertheit der Gesellschaft dabei individuelle Handlungsspielräume beschneidet oder gar erst ermöglicht, wird unterschiedlich beantwortet. Weber hatte dieser Frage bekanntlich mit seiner These vom „stahlharten Gehäuse“ eine düstere Zukunft prophezeit. Freilich muß Webers These der Unentrinnbarkeit der Bürokratisierung nicht unbedingt als Bedrohung wahrgenommen werden, so etwa, wenn Niklas Luhmann im Rahmen der Theorie gesellschaftlicher Differenzierung betont, daß die durch formale Organisationen gebotenen Möglichkeiten der Handlungsprägung eine wichtige Vorbedingung für die funktionale Differenzierung der modernen Gesellschaft sind.5

1.2 Methodischer Aufbau und Zielsetzung der Arbeit

Die vorliegende Arbeit wurde im Rahmen des organisationssoziologischen Seminars im WS 2000/2001 an der BUGH Wuppertal erarbeitet und beschäftigt sich mit der Luhmannschen Kritik am Weberschen Bürokratiemodell. Zu Beginn wird im zweiten Kapitel zunächst zwecks eines genaueren Verständnisses von Max Webers Bürokratiemodell auf die Grundlegenden Prämissen der Verstehenden Soziologie eingegangen und anschließend das Bürokratie- bzw. Organisationsphänomen im Kontext eines umfassenden Rationalisierungsprozesses dargestellt. Ziel ist es, ausgehend von der Max Webers gesamte Werk durchziehende Leitidee der Rationalisierung die paradoxen Folgeprobleme, die jener Prozeß mit sich bringt, in seinen groben Zügen zu rekonstruieren. Damit soll zugleich - im Gegensatz zur in der Organisationssoziologie weitverbreiteten organisationsbezogenen Blickrichtung - der primär gesellschaftsbezogenen Blickrichtung der Weberschen Organisationstheorie Rechnung getragen werden. Im weiteren erfolgt dann die Darstellung des von Weber im Rahmen seiner Herrschaftssoziologie entwickelten Bürokratieansatzes dem seine Typisierung nach den drei Geltungsgründen legitimer Herrschaft zugrunde liegt. Im dritten Teil wird die Kritik von Niklas Luhmann am Bürokratiekonzept behandelt. Die Kritik wendet sich dabei gegen die grundlegenden Prämissen des Weberschen Bürokratiemodells: das Zweck/Mittel-Schema und das Befehlsmodell. Es wird zu zeigen sein, daß das Zweck- Mittel Schema - vor dem Hintergrund zahlreicher empirischer Untersuchungen, die zum Thema Verhalten in Organisationen durchgeführt wurden - zur Erfassung organisationalen Geschehens nicht ausreichend ist, wie auch der Befehl angesichts veränderter Kontextbedingungen als Steuerungs- und Koordinierungsmechanismus weitgehend an Bedeutung eingebüßt hat. Als Alternative zum Weberschen Bürokratieansatz wird im weiteren Verlauf des dritten Teils auf die funktionale Systemtheorie Luhmanns eingegangen, die jedoch, da sich die vorliegende Arbeit hauptsächlich auf Luhmanns Aufsatz „ Zweck- Herrschaft-System. Grundbegriffe und Prämissen Max Webers “ aus dem Jahre 1968 stützt, nur den damaligen Theorienstand der Luhmannschen Systemtheorie widerspiegelt. Abschließend wird Luhmanns Konzeption von Macht als symbolisch generalisiertem Kommunikationsmedium dargestellt und damit gleichzeitig ein Aspekt aufgezeigt, der in Webers Machtkonzeption bzw. in älteren Machtkonzeptionen weitestgehend unberücksichtigt bleibt, nämlich, daß Macht nicht (mehr) kausalanalytisch gedacht werden kann, in dem Sinne, daß Macht eindeutig einer handelnden Person zugeschrieben werden könnte.

2 Das Bürokratiemodell von Max Weber

Das Anliegen des ersten Kapitels ist es, einen allgemeinen Einblick in die zentralen Gesichtspunkte von Webers - in die im Rahmen seiner Herrschaftssoziologie entwickelte - Bürokratiemodell zu gewähren. Vor dem Hintergrund einer handlungstheoretisch orientierten Ausgangsbasis sollen die grundlegenden Merkmale hervorgehoben und anschließend auf die daraus resultierenden Probleme näher eingegangen werden.

2.1 Die Handlungstheoretische Position Webers

Soziologie, so Weber, soll heißen „eine Wissenschaft, welche soziales Handeln deutend verstehen und dadurch in seinem Ablauf und seinen Wirkungen ursächlich erklären will“.6 Für das wissenschaftliche Programm einer solchermaßen verstehenden Soziologie bedeutet dies das anknüpfen an der Grundkategorie des sozialen Handelns und des mit diesem verbundenen subjektiv gemeinten Sinn um von diesem mikrosoziologischen Ausgangspunkt her sein methodisch benötigtes Begriffsinstrumentarium zu entwickeln.7 Der Übergang von der Mikro- zur Makroebene wird ausgehend von dem Begriff des sozialen Handelns - mit seinen verschiedenen idealtypisch vorgestellten Sinnrichtungen und Bestimmungsgründen (zweckrational, wertrational, affektuell,traditional)über die Möglichkeit der Orientierung des sozialen Handelns der Beteiligten an der „Vorstellung vom Bestehen einer legitimen Ordnung“ einschließlich ihrer Geltungsgrundlagen (Tradition, affektueller, wertrationaler und Legitimitäts-Glaube) bis hin zu den drei reinen Typen legitimer Herrschaft - konsequent vollzogen, ohne daß dabei auch nur für einen Augenblick das Individuum und sein Handeln als Agens und Movens aller geschichtlich-sozialen Wirklichkeit aus dem Blickfeld gerät.8 „ Begriffe wie Staat, Genossenschaft...undähnliche bezeichnen...bestimmte Arten des menschlichen handelns..., (die) auf verständliches Handeln, und d.h. ausnahmslos auf Handeln der beteiligten Einzelmenschen, zu reduzieren sind “ . 9 Zwar ist sich Weber durchausüber den „emergenten“ Charakter der sozialen Tatsachen im klaren - wie im Falle seiner Protestantismusthese deutlich wird, wo er sehr sorgfältig zwischen den Intentionen und den Motiven der Akteure einerseits und den aggregierten Effekten ihres Handelns auf sozialer und kultureller Ebene andererseits unterscheidet - seine Position ist letztendlich dennoch die, daß makrosoziologische Phänomene (also auch Organisationen) als Ergebnis der Aggregation elementarer Handlungen analysiert werden sollten, selbst wenn sie ihrer Definition nach auf der gesellschaftlichen Ebene sichtbar werden.10 Die jeweilige Struktur einer Organisation erscheint dann aus dieser Sicht - und das ist das entscheidende - als das komplexe Resultat einer Vielzahl aufeinander bezogener und wechselseitig miteinander verknüpfter (...) Handlungen jener Personen, die der Organisation angehören.11 Als Nachteil für die Analyse soziologisch interessierender Erscheinungen erweist sich dann allerdings der Umstand, daß die verstehende Soziologie mit Hilfe ihrer Kategorien immer nur den Anteil erweisen kann, denn das soziale Handeln im definierten Sinne am Sozialprozeß hat und somit alle Momente sozialer Erscheinungen (...) die sich nicht auf spezifisch soziales Verhalten reduzieren lassen aufgrund des Frageansatzes damit in die Rolle von Bedingungen, Anlässen, Folgen usw. des sozialen Handelns versetzt werden.12

2.2 Mehrdimensionales Rationalitätskonzept

Bei einer näherer Auseinandersetzung mit Max Weber und dessen Werk wird man immer wieder auf ein zentrales Thema stoßen: die Rationalisierung. Ein Angemessenes Verständnis von Webers Bürokratiekonzept ist daher erst vor dem Hintergrund dieses zentralen Leitthemas möglich.13 Weber sah die Rationalisierung auf drei Ebenen voranschreiten.14 Auf der ersten Ebene, der der Institutionen, bezeichnet sie die zunehmende Berechenbarkeit und Beherrschbarkeit der Probleme der natürlichen und sozialen Welt durch Wissenschaft, Technik und Organisation („wissenschaftlich-technische Rationalismus“). Auf der zweiten Ebene, der Ebene der Weltbilder oder Glaubenssysteme, kennzeichnet Rationalisierung einen Prozeß , in dessen Verlauf magische Elemente zugunsten religiöser zurückgedrängt werden, konkrete religiöse Vorstellungen abstrakteren weichen und schließ lich die religiöse Ethik ihre

Verbindlichkeit einbüßt („metaphysisch-ethische Rationalismus“) und schließlich auf der Ebene der praktischen Lebensführung die Rationalisierung zur Folge hat, daß die Lebensführung des Individuums zunehmend methodisch und konsistent nach eigenen Wertorientierungen gestaltet wird („praktische Rationalismus“).15 Für Weber resultiert nun die problematische Kulturbedeutung des Organisations- und Bürokratiephänomens der gegenwärtigen Gesellschaft aus seiner paradigmatischen Bedeutung für eine spezifische Konfrontation zwischen „ethischem Rationalismus“ und dem „wissenschaftlich-technischen Rationalismus“, insofern, als er beide als Resultat von in Grenzen eigenlogischer Entwicklung konzipiert.16 Während der ethische Rationalismus eine zunehmende Personalisierung im Sinne eines verstärkt Eigenverantwortlichen Daseins fördert, kennzeichnet den wissenschaftlichen undtechnisch-organisatorischen Rationalismus gerade die diametral entgegengesetzte Tendenz zur Entpersönlichung und Versachlichung.17 „ Die zentrale Gefährdung der okzidentalen Kultur sieht Weber darin, daß das Spannungsverhältnis zwischen beiden durch die Dominanz einer Seite (des wissenschaftlich-technischen Rationalismus) zur Auflösung gebracht wird “ . 18

2.3 Die Bürokratietheorie

Wie im vorigen Abschnitt dargelegt wurde, sah Weber - in dem sich im Zuge der Rationalisierung allmählich herauskristallisierenden Organisationsphänomen primär ein Kulturproblem. Im folgenden wird zunächst auf die Begriffe Macht und Herrschaft eingegangen um von hier aus die zentralen Merkmalen von Webers Bürokratiekonzept zu erschließen. Im Anschluß daran sollen kurz die daraus resultierenden Probleme erläutert werden.

2.3.1 Macht und Herrschaft

Macht und Herrschaft sind soziale Realitäten. Der Begriff der Herrschaft bildet einen der Zentralpunkte im soziologischen System Max Webers.19 Dies wird bereits ersichtlich, wenn Weber „Herrschaft“ in ihrem allgemeinsten, auf keinen konkreten Inhalt bezogenen Begriff als eines der wichtigsten Elemente des Gemeinschaftshandelns ansieht und einschränkt, daß nicht jedes Gemeinschaftshandeln herrschaftliche Struktur aufweist, jedoch Herrschaft bei den meisten seiner Art eine sehr erhebliche Rolle spiele.20 Weber definiert Herrschaft zunächst „in dem ganz allgemeinen Sinne von Macht, also von: Möglichkeit, den eigenen Willen dem Verhalten anderer aufzuzwingen“.21 Vor dem Hintergrund dieser - im Rahmen seiner Machtdefinition - zunächst sehr weit gefaßten Begriffsbestimmung von Herrschaft, hebt Weber zwei besondere und um so präziser bestimmte Typen von Herrschaft hervor: die Herrschaft kraft Interessenkonstellation und die Herrschaft kraft Autorität.22 Während die Herrschaft im ersten Fall bedingt ist durch den Einfluß, den eine monopolistische Stellung auf dem Markt auf das Handeln anderer nimmt, beruht die letztere unabhängig von jeglichem Interesse auf einer schlechthin bestehenden Gehorsamspflicht. Im weiteren Verlauf soll die Herrschaft kraft Autorität näher betrachtet werden, da hier das Verhältnis von Befehl und Gehorsam und damit der Tatbestand von Herrschaft als ein Sonderfall von Macht am eindringlichsten zum Vorschein kommt. In diesem Sinne definiert Weber den Begriff der Herrschaft wie folgt:

„Unter `Herrschaft` soll hier also der Tatbestand verstanden werden: daß ein bekundeter Wille (`Befehl`) des oder der `Herrschenden` das Handeln anderer (des oder der `Beherrschten`) beeinflussen will undtatsächlich in der Art beeinflußt, daß dies Handeln, in einem sozial relevanten Grade, so abläuft, als ob die Beherrschten den Inhalt des Befehls, um seiner selbst willen, zur Maxime ihres Handelns gemacht hätten (`Gehorsam`)“.23

Konstitutiv für jedes echte Herrschaftsverhältnis ist damit ein Minimum an Gehorchenwollen auf Seiten der Beherrschten. Im Gegensatz zu Webers - mittlerweile viel zitierten - Definition von Macht als „ jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel, worauf diese Chance beruht “ 24, ist Herrschaft bei Max Weber institutionalisiert. Das bedeutet, daß Macht eine flüchtige und wenig stabile Beziehung ist, während Herrschaft dagegen ein festgefügtes, meist durch Regeln, Sanktionen und materielle Mittel abgestütztes Verhältnis (System) darstellt.25 Die Fügsamkeit gegenüber Befehlen, so Weber, kann im Einzelfall auf den verschiedensten motivationalen Grundlagen – angefangen von dumpfer Gewöhnung bis hin zu rein zweckrationalen Erwägungen - beruhen.26 Aussicht auf Kontinuität und dauerhafte Sicherung hat eine Herrschaft jedoch für ihn erst dann, wenn sie bei den Beherrschten den Glauben an die Verbindlichkeit der etablierten Ordnung und damit die Rechtmäßigkeit der Herrschaft zu wecken vermag.27 In Abhängigkeit vom Legitimitätsglauben unterscheidet Weber die drei reinen Typen legitimer Herrschaft, die im nächsten Abschnitt dargestellt werden sollen.

2.3.2 Geltungsgründe legitimer Herrschaft

Webers Herrschaftssoziologie ist vor allem für ein Konstruktionsprinzip berühmt: die Differenzierung von Herrschaftstypen nach Geltungsgründen, die immer dann vorliegen, wenn sich das soziale Handeln an der Vorstellung vom Bestehen einer legitimen Ordnung orientiert, also nicht bloß aus Gewohnheit oder Sitte oder ähnlichem heraus erfolgt. Weber unterscheidet (nur) drei solcher Legitimitätsgründe. Diese können primär rationalen Charakter haben, d.h. auf dem Glauben an die Legalität gesatzter Ordnungen (...) beruhen, traditionalen Charakter, insofern, als es auf dem Alltagsglauben an die Heiligkeit von jeher geltender Traditionen (...) beruht und schließlich charismatischen Charakters sein, beruhend auf der außeralltäglichen Hingabe an die Heiligkeit oder die Heldenkraft (...) einer Person.28 Diese Typologie mündet dann unmittelbar in die drei reinen Typen der legitimen Herrschaft: die legale (rationale),traditionale und charismatische Herrschaft von denen im weiteren jedoch nur die legale Herrschaft näher Analysiert werden soll. Ergänzend ist noch anzuführen, daß für Weber das Legitimitätseinverständnis (oder der Legitimitätsglaube) der Beherrschten, das den Legitimitätsanspruch der Herrschenden aufnimmt und akzeptierend widerspiegelt, der entscheidende Stabilisator der Herrschaftsbeziehung ist, insofern es nämlich das Gehorchen spezifisch sinnvoll macht und insofern es dem Gehorchenden die Orientierungsstütze der besonderen Rechtmäßigkeit und Verbindlichkeit seines Tuns gibt.29 Damit aber macht sie sich von der Motivations- oder Veranlassungsproblematiktendenziell unabhängig und gewinnt ihren Bestand primär aus der gewissermaßen „von sich aus“ handlungssteuernden und orientierenden, nämlich institutionellen „Legitimitätsgeltung“.30 So wird Herrschaft bei Weber zu einem generalisierten Mittel, daß verschiedenen und wechselnden Zwecken dienen kann oder anders ausgedrückt, die Rationalität der Herrschaft besteht dann sozusagen in der Möglichkeit verschiedenen Zwecken nachzugehen.31

2.3.3 Die Bürokratie als reinste Form legaler Herrschaft

Wie bereits besprochen resultiert ein zentrales Kulturproblem nach Weber aus einem Konflikt zwischen der Rationalisierung der Institutionen, die u.a. zur Bürokratie und rationalen Arbeitsorganisation führte, und der Rationalisierung auf der Ebene der praktischen Lebensführung.32 Weber differenziert nicht nur allein nach Geltungsgründen, sondern auch nach der „soziologischen Struktur des Verwaltungsstabes und der Verwaltungsmittel“.33 Angesichts sozialer Differenzierungsvorgänge auf gesellschaftlicher Ebene, sah sich Weber gezwungen, die in der Herrschaftsdefinition angelegte Dyade (Herrscher - Beherrschte) zugunsten einer Triade (Herrscher - Verwaltungsstab - Beherrschte) begrifflich auszudehnen.34 Diese kategoriale Erweiterung ist für die empirische Erscheinungsweise von Herrschaft von ganz erheblicher Bedeutung, denn „jede Herrschaft äußert sich und funktioniert als Verwaltung !“.35 Anders ausgedrückt: zur Durchführung und Kontrolle seiner Anordnungen bedarf der - mit Befehlsgewalt einschließlich von Sach- und Gewaltmitteln ausgestattete - Herrscher eines Verwaltungsstabes. Die Beziehungen zwischen Befehlenden und Ausführenden können je nach Art der Herrschaft (traditional, charismatisch, legal) mehr oder weniger stark institutionalisiert sein. Weber hat sich vor allem mit der bürokratischen Organisation als demtechnisch Höchstentwickelten Machtmittel in der Hand des (legalen) Herrschers befaßt.36 Da Weber seine Herrschaftssoziologie aus der Sicht des Organisationsherren konzipiert, fragt sie denn auch konsequent, welche organisatorischen Strukturen es erlauben, daß die Befehle der Spitze mit dem geringstmöglichen Reibungsverlust vom „Apparat“ ausgeführt werden, sie untersucht die Bedingungen, die erforderlich sind, um das Handeln des Verwaltungsstabes möglichst lückenlos zu programmieren.37 Dieser Anforderung, so Weber, wird allein die moderne, „rationale“ Bürokratie gerecht, die im reinen Typus ein System von miteinander verkoppelten zweckrationalen Handlungen repräsentiert, zu deren Entstehung und Entfaltung u.a. die Konzentration der sachlichen Betriebsmittel in der Hand des Herren, welche es ihm erlaubt, die Beamten frei nach Fachqualifikation auszulesen und einzusetzen, sie einer strengen Amtsdisziplin und Kontrolle zu unterwerfen, sie in eine feste Hierarchie einzubinden und ihnen klar abgegrenzte, jedoch jederzeit neu zu ordnende Kompetenzen zuzuweisen.38 Damit ist aber der leitende Gesichtspunkt - entgegen der häufig vertretenen Ansicht - gerade nicht die objektive Effizienz, die Fähigkeit zur Erzielung eines bestimmten Outputs, sondern vielmehr die Sicherung bzw. Perfektionierung der Herrschaft.

2.3.4 Eigendynamik von Bürokratien

Weber betrachtet die Bürokratie nicht bloß als ein Instrument für die Realisierung rationaler Herrschaft, sondern ist sich durchausüber deren Hang zur Entwicklung einer gewissen Eigengesetzlichkeit im klaren. Bürokratie als Herrschaftsinstrument, so Weber, kann sich jedoch auch verselbständigen (Eigendynamik) und damit dem Herrn als Macht entgegentreten.39 So etwa die Beamtenschaft, die aufgrund ihres im Amt erworbenen Fach- und Dienstwissens in die Lage versetzt sind, sich der politischen Steuerung zu entziehen und eigene Interessen zu verfolgen. So lautet dann die Frage stets „wer beherrscht den bestehenden bureaukratischen Apparat ?“. Und stets ist seine Beherrschung dem Nicht- Fachmann nur begrenzt möglich: der Fach-Geheimrat ist dem Nicht-Fachmann als Minister auf die Dauer meistüberlegen in der Durchsetzung seines Willens“.40 Eine Alternative zur Bürokratie gibt es Weber zufolge nicht. „Ist der bürokratische Herrschaftsapparat aber erst einmal etabliert, so können die beherrschten ihn weder entbehren noch ersetzen“.41 Es muß allerdings betont werden, daß Weber die umfassende Bürokratisierung nicht nur aus ihrer Eigendynamik her zu erklären versucht, sondern auch dem Umstand Rechnungträgt, daß im Laufe der Zeit vielfältige Aufgaben an den modernen Staat delegiert worden sind.42

3. Luhmanns Kritik am Bürokratiemodell

Nachdem im vorherigen Abschnitt Webers Bürokratiemodell in seinen Grundzügen erläutert wurde, soll im folgenden Kapitel Luhmanns Kritik am Bürokratieansatz skizziert und als Gegenmodell dazu seine Theorie „umweltoffener“ Systeme dargestellt werden.

3.1 Von der Handlungs- zur Systemtheorie

Ein grundlegendes Verständnis zweier unterschiedlicher Theorien setzt voraus, daß die Prämissen, auf denen sie beruhen, freigelegt werden. Analog (wie) zum ersten Kapitel, soll auch im folgenden wieder zunächst dertheoretische Bezugsrahmen skizziert und anschließend die Kritik an Webers Bürokratiekonzept dargestellt werden.

3.1.1 Kontingenz statt Rationalität

Ähnlich wie Webers Bürokratietheorie erst vor dem Hintergrund eines umfassenden Rationalisierungprozesses verständlich wird, so ist auch Luhmanns Sicht auf das Organisationsphänomen nur Verständlich im Hinblick auf sein Leitthema: die Kontingenz. Für Luhmann hat die Vorordnung von Kontingenz vor Rationalität die Funktion, die von Weber durchgehaltene Mehrdimensionalität von Rationalität und Rationalisierung zuüberwinden und auf eine einzige Dimension zu reduzieren.43 Ausgangspunkt ist für Luhmann die Tatsache, daß mit dem Zerfall religiöser Ordnungsvorstellungen die unermäßliche Komplexität einer kontingenten Welt durch Systembilung reduziert werden muß.44 Luhmanns These ist dann auch die, daß Organisationen einen spezifisch modernen Typus der Rekonstruktion von Kontingenz repräsentieren und als solche ältere, kulturell geprägte Muster der Kontingenzverarbeitung substituieren.45 Damit aber kehrt sich für Luhmann, wie sich am Beispiel des Verhältnisses von Organisation zu Kultur und Person besonders eindringlich zeigen läßt, der Problembezug des Organisationsphänomens im Verhältnis zu Weber insofern um, als Organisationen nicht mehr als ambivalente Objektivationen eines sich dem Zugriff persönlicher Sinnentwürfe und verantwortungsethischen Handelns entziehenden „Rationalismus der Weltbeherrschung“ erscheinen, sondern als von der Komplexität des Gesellschaftssystems geforderte Mechanismen der Systemtrennung sozialer und personaler Systeme.46 Der Rationalitätsbegriff erhält im Kontext des Kontingenzproblems damit die Deutung von Reduktion von Möglichkeiten und Unsicherheiten auf ein für das menschliche Handlungspotential handhabbares Maß.47 Für moderne Gesellschaften verliert somit die Rationalität auf der Ebene der praktischen Lebensführung jegliche gesellschaftliche Relevanz, es sei denn im Sinne einer Anpassung und eines Vertrauens in vorgegebene Reduktionsleistungen.48

3.1.2 Systemrationalität und Zweckrationalität

Nach Weber handelt Zweckrational, „ wer sein Handeln nach Zweck, Mitteln und Nebenfolgen orientiert und dabei sowohl die Mittel gegen die Zwecke, wie die Zwecke gegen die Nebenfolgen, wie endlich auch die verschiedenen möglichen Zwecke gegeneinander rational abwägt “.49 Zweckrationalität unterstellt damit, daß sich der Handelnde alternativer Ziele und alternativer Mittel vor dem Handlungsvollzug bewußt ist und daß er sie gegeneinander abwägt.50 Rationalität wurde im handlungstheoretischen Modell der Zweckrationalität an konkreten Menschen festgemacht bzw. am instrumentalistischen Kalkül eines verfügenden Organisationsherrn.51 Das bedeutet u.a., daß im stilisierten Handlungsraum einfacher Zweckrationalität die Akteure alle Elemente der Wahl- und Entscheidungssituation wohlgeordnet und am Maßstab von Optimalitäts- und Vollkommenheitskriterien orientiert vorfinden sowie eine Eindeutigkeit in den Zielen und Zwecken des Handelns bei konsistenter, vollständiger und stabiler Präferenzordnung besteht.52 Dies sei, so Luhmann, solange man die Einzelhandlung vor Augen hat, auch völlig plausibel, versage jedoch auf der Ebene des sozialen Systems, da die Rationalität eines sozialen Systems nicht allein dadurch gesichert werden könne, daß alle Beteiligten rational handeln.53 Im Gegensatz zum handlungstheoretischen Modell der Zweckrationalität macht das Modell der Systemrationalität - wie er von Niklas Luhmann entwickelt wurde - „ Rationalität nur noch an von konkreten Personen abgehängten Struktur- und Prozeß mustern fest “.54 Angesichts der Ungewißheitsphänomene strategischen Handelns und der systematischen Beschränkung individueller Handlungsrationalität sinnt Luhmann weder auf Normgenerierungsprozesse zur Stabilisierung des sozialen Handelns strategischer Akteure, noch auf probate Mittel zu deren rationaler Selbstkonditionierung, sondern interpretiert Ungewißheitsphänomene als Variabilitäts- und Rationalitätsgewinne von Handlungs- und Organisationssytemen.55

„ Das Erklärungsziel destheoretischen Perspektivenwechsels von Handlungs- auf Systemkategorien ist es, zu zeigen, daß und wie Rationalitätsgewinne durch systemische Mechanismen entstehen und wie sich dabei das handlungstheoretische Verständnis des Zweckbegriffs als Bewirken einer bestimmten intendierten Wirkung verändert in die Fragestellung nach der Funktion von Zwecken für die Rationalisierung von (Handlungs )Systemen “.56 Dieser Fragestellung wird im weiteren Verlauf nachzugehen sein.

3.2 Kritik am Zweckmodell der Organisation

Wie schon erwähnt, vollzieht sich Luhmanns Auseinandersetzung mit Webers Bezugsrahmen in erster Linie anhand einer Kritik seines berühmten Bürokratiemodells, die weniger immanent an der Konsistenz des Modells ansetzt, als vielmehr die Stimmigkeit von dessen zugrundeliegenden Prämissen generell bezweifelt.57 Im folgenden sollen zwei dieser Prämissen, das Zweck-Mittel-Schema und das Zweck-Befehlsmodell näher untersucht werden.

3.2.1 Das Zweck-Mittel-Schema

Um Mißverständnisse in Bezug auf die Begriffswahl zu vermeiden, sollen die Begriffe Ziel und Zweck im weiteren synonym verwendet werden. Aus der Sicht der klassischen Organisationslehre mit ihrem Paradigma vom „rationalen“ System sind Organisationsziele meist sehr klar formuliert (z.B. Gewinnmaximierung).58 Es wird von einem verhältnismäßig einfachen Bild von Organisationen ausgegangen - das als Zweckmodell der Organisation bezeichnet wird - insofern als Organisationen als Systeme angesehen werden, wobei ein System als Ordnung von Beziehungen verstanden wird, durch welche Teile zu einem Ganzen verknüpft werden, in dem sich alle Teile des Systems sich als Mittel zum Zweck des Ganzen auszuweisen haben (Zweck-Mittel-Schema).59 In Webers Bürokratiemodell ist es ein „Herrscher“, der die Zwecke setzt die dann mit Hilfe des Verwaltungsstabes - in diesem Fall der Verwaltungsorganisation - in die Tat umgesetzt werden. Die Kritik Luhmanns richtet sich gerade gegen diese Vorstellung von Organisationsbildungsprozessen und hält dem u.a. entgegen, daß, erstens, nicht alle Zwecke in dem Sinne instruktiv seien, daß sich aus ihnen richtige Mittel ableiten ließen, und zweitens, das Zweck-Mittel-Schema Widersprüche in der Orientierung des Handelns nicht ausschließe, weil Zwecke das Handeln nicht eindeutig determinieren und drittens, für den Bestand und rationale Funktionieren einer Organisation es nicht notwendig sei, daß alle Beteiligten dem Organisationszweck zustimmen.60 Oben wurde bereits angedeutet, daß Luhmann die Frage nach dem Wesen des Zwecks durch die Frage nach der Funktion der Zwecksetzung ersetzt. Für Luhmann ist diese Umstellung Folge des in einer „komplexen“ (Um-)Welt sich wieder findenden neuzeitlichen Subjekts, die nicht durch objektive Zwecke vorgeordnet, sondern nur im Lichte subjektiver Zwecksetzung gedeutet, bearbeitet und darin stets nur relativ zu den Ausgangsbedingungen und Ausgangsannahmen erfaßt werden kann.61 Die Vorstellungen einerteleologischen und monokausalen Deutung des Handelns zerfallen angesichts einer informationell und entscheidungslogisch nicht beherrschbaren Komplexität der Welt als äußeren Referenzpunkt der Akteure62:

„Die Verschärfung der Wahrheitsforderungen, vor denen die Zweckwahrheit zerfällt, bezeugt ein neuartiges Bewußtsein der Komplexität der Welt in zeitlicher, sachlicher und sozialer Hinsicht.“

„Zwecke und Mittel bzw. Entscheidungen, Handlungen und Wirkungen werden als verschiedenartige Stationen eines Geschehens sichtbar, die nicht invariant und notwendig verbunden sind, sondern ihr eigenes Schicksal haben können. In die Handlungsauslegung kommt dadurch Beweglichkeit, Variabilität, Unsicherheit hinein; andererseits wird eben dadurch die Suche nach Auswegen und neuen Problemlösungen, nach Alternativen und neuartigen Kombinationen angeregt. Die Zukunft ist nicht mehr durch vorgegebene wahre Zwecke verstopft; sie ist unendlich offen, enthält mehr Möglichkeiten, als aktualisiert werden können, und muß daher durch Pläne festgelegt werden.“63

Zwecke werden bei Luhmann unter dem Gesichtspunkt der Reduktion von Komplexität gesehen, insofern als durch die restringierende Wirkung von Problemformulierungen aus der Sicht des Systems die Komplexität der Welt einen strukturierten und bearbeitbaren Zuschnitt gewinnt, indem sie in Problemen fokussiert wird.64 „ Nur das zählt, was in der einen oder anderen Weise zur Lösung des Problems, hier also zur Erreichung des Zwecks beizutragen vermag “.65

3.2.1 Das Zweck-Befehls-Modell

Die bisherigen Darstellungen sollten verdeutlichen, daß die zweckrationale Organisation einemtechnischen Instrument - das zur effektiven Erreichung der Organisationsziele von einem „Organisationsherren“ konstruiert wird - vergleichbar ist. Die Tatsache, daß es sich in Organisationen nicht um Maschinen, sondern um Menschen handelt, erfordert zusätzlich zu diesem Zweckmodell ein komplementäres Befehlsmodell, die zusammen eine zweckgerichtet einsetzbare homogene Maschinerie ergeben.66 Das bedeutet, daß dem handlungstheoretischen Zweckmodell ein herrschaftliches Befehlsmodell korrespondiert, insofern, als ausgehend von den legalen Kompetenzen der „Herrenbefugnisse“, die obersten Organisationszwecke festzulegen, die bürokratische Organisation in eine Hierarchie von Befehlenden und Gehorchenden nach dem Stab-Linien-Prinzip gegliedert ist.67 „ Diese Verbindung von Zweckmodell und Befehlsmodell hat ihre Wurzeln in der Herrschaftssoziologie von Weber, in der der Idealtypus als effizientes Instrument zur Durchsetzung der jeweiligen Ziele eines Herrschers konzipiert wurde. “ 68 Kritisiert wird am Befehlsmodell u.a., daß es der Rationalisierung den Standpunkt eines einzigen Teilnehmers (Unternehmers, Herrschers etc.) zugrunde lege und damit die Organisation quasi gleichsam als Verlängerung seiner Handlungsrationalität begreife.69 Dies impliziert, daß der „Herr“über sämtliche Vorgänge bzw. Transaktionen innerhalb der Organisation Bescheid weiß, was mit zunehmender Größe der Organisation jedoch immer unwahrscheinlicher werden dürfte. Ein weiterer wichtiger Einwand gegen das Befehlsmodell ist, daß infolge eines wachsenden Bedarfs an spezialisiertem Fachwissens Untergebene oft sachverständiger sind als ihre Vorgesetzten und diese schon deshalb nicht mehr durch Befehl allein, sondern durch neuartige Formen der vertikalen Kooperation, in die Organisation eingegliedert werden müssen.70 Damit aber verlieren Befehle zunehmend ihren Autoritären Charakter und werden mehr und mehr zu angeregten, erbetenen, vom Empfänger ausgearbeiteten Befehlen mit der Konsequenz, daß dem Berichtsweg von unten nach oben ein verstärktes Interesse zukommt.71 Folglich richtet sich auch eine weitere Kritik gegen dieses einfache Befehlsmodell auf die Mißachtung „faktischer“ Macht- und Kompetenzstrukturen, die sich nicht einer schlichten Hierarchie fügen sowie der Tatsache, daß gerade abweichendes Verhalten in Organisationen funktional sein kann.72

3.3 Input/Output-Modell

Luhmann sieht dentraditionellen Systembegriff73 angesichts zunehmender Umweltkomplexitätüberfordert und führt eine ganz andersartige Systemauffassung ins Feld, „ dessen Sinn der Systembildung nicht nur in einer rein internen Ordnung von Teilen, sondern in der Auseinandersetzung des Systems mit seiner Umwelt, deren Problematiküberhaupt erst vorzeichnet, welche interne Ordnung sich bewähren kann und deshalb gegenüber Bedrohung aus der Umwelt erhalten werden muß“ . 74 Die Antwort der Systemtheorie auf die Frage, was Organisationen sind, lautet dann wie folgt: „ Organisationen sind soziale Systeme, dieüber eigene strukturelle Mechanismen verfügen, sich in komplexer Umwelt zu erhalten “ . 75 Das sog. Input/Output-Modell besagt u.a., daß das System in gewissen Grenzen die empfangenen Leistungen auswählen kann unter dem Gesichtspunkt, was es zu seiner Produktion braucht und es somitüber eine begrenzte und strukturierte Freiheit verfügt, in deren Rahmen es verschiedene Strategien der Selbsterhaltung anwenden kann (Äquivalenzfunktionalismus).76 Soziale Systeme oder auch Handlungssysteme, die sich von einer Umwelt abgrenzen, entstehen nach Luhmann immer dann, wenn die Handlungen mehrerer Personen miteinander verknüpft werden d.h. alle Handlungen, die sinnhaft aufeinander verweisen, gehören zu dem jeweiligen sozialen System und alleübrigen Handlungen, die keine Beziehung zu dem jeweiligen Sinnzusammenhang unterhalten, gehören zur Umwelt des Systems.77 Das heißt aber nichts anderes als das etwas entweder zum System gehört oder nicht.

„Sozialsysteme (hier: Organisationen - hervorgehoben von mir) bestehen nicht aus konkreten Personen mit Leib und Seele, sondern aus konkreten Handlungen. Personen sind (...) Aktionssysteme eigener Art, die durch einzelne Handlungen in verschiedene Sozialsysteme hineingeflochten sind, als System jedoch außerhalb des jeweiligen Sozialsystems stehen. Alle Personen, auch die Mitglieder, sind daher für das Sozialsystem Umwelt“.78

Im Gegensatz zu Weber sieht Luhmann im Organisationsphänomen keine Gefahr für die Entfaltung der Persönlichkeit ausgehen - geschweige denn ein Kulturproblem, im Gegenteil böten Organisationen und Gruppierungen immer mehr Möglichkeiten für multiple Mitgliedschaften und damit Spielräume für eigenständiges Handeln.79

3.4 Macht als symbolisch generalisiertes Kommunikationsmedium

Weber definiert Macht, wie gezeigt wurde, (noch) als die Fähigkeit einem anderen seinen Willen auch gegen dessen Widerstand aufzuzwingen.80 Gemäß dieser Definition liegt ein machtvoller Einfluß dann vor, wenn eine Person A in Kontakt mit Btritt und sich daraufhin das Handeln der Person ändert.81 Das bedeutet aber nichts anderes als das Macht von Weber kausal, im Sinne einer Beziehung von Ursache (Macht) und Wirkung verstanden wird, welche den Ausschlag gibt und damit das Geschehen beherrscht.82 Diese Auffassung der Kausalität von Macht, wie sie in klassischen Machttheorien zum Ausdruck kommt,tauge, so Luhmann, für komplexe soziale Systeme nicht, vielmehr sei das Wesen der Macht nicht in ihrer (unbestreitbaren) Ursächlichkeit allein zu suchen, sondern in den Strukturen und Prozessen der Reduktion von Komplexität, die vorausgesetzt werden müssen, damit menschliche Kommunikationüberhaupt kausal relevant werden kann.83 Auffallend ist zudem an Webers Definition, daß sie sich zu sehr an physischer Gewalt orientiert und dabei die Bedeutung der Generalisierung und Symbolisierung von Zwangsmöglichkeiten durch den Aufbau organisierter Macht verkennt.84 Sucht man nämlich nach einer Antwort auf die Frage, wie es beispielsweise möglich ist, eine Vielzahl von Akteuren, Gruppen, Organisationen, Motiven, Interessen etc. so zu koordinieren, daßüber alle Gegensätze und Widersprüche hinweg kollektives Handeln und die Stabilisierung der Einheit des Sozialsystems gelingen können, so stehen hierfür verschiedene Strategien - angefangen von nackter Gewalt bis hin zu abstrakteren Formen der Machtausübung zur Herstellung gesellschaftlicher Ordnung - zur Verfügung.85 Luhmann begreift Macht als Kommunikationsmedium, d.h. als Zusatzeinrichtung zur Sprache mit der Leistung, situationsspezifisch verdichtete Kommunikationen schnell und effektiv zu ermöglichen.86 Die Theorie der Kommunikationsmedien, so Luhmann, biete als Grundlage der Machttheorie den Vorteil, die Möglichkeit eines Vergleichs der Macht mit andersartigen Kommunikationsmedien (z.B. Geld) an Hand identisch gehaltener Fragestellungen zu eröffnen.87 Eine wichtige Implikation gegenüber älteren Machttheorien liegt darin, „ daß die Theorie der Kommunikationsmedien das Phänomen Macht auf Grund einer Differenz von Code und Kommunikationsprozeß begreift und deshalb nicht in der Lage ist, Macht einem Partner als Eigenschaft oder als Fähigkeit zuzuschreiben “.88

4 Zusammenfassung und Ausblick

Zum Abschluß soll der Kern der Luhmannschen Kritik an Webers Bürokratiemodell, wie er im Rahmen der vorliegenden Arbeit dargestellt wurde, zusammenfassend wiedergegeben werden. Wie bereits deutlich wurde, richtet sich die Kritik Luhmanns in erster Linie gegen die der Webers Bürokratietheorie zugrundeliegenden Prämissen, nämlich das Zweck-Mittel- Schema und dem dazu komplementären Befehlsmodell, die zusammen die Zweckgerichtete Organisation ergeben. Aus dieser Sicht erscheinen die Organisationsmitglieder als Mittel, derer sich der „Herr“ (Unternehmer etc.) zur Umsetzung seiner Zwecke mit Hilfe eines Verwaltungsstabes bedient. Das Befehlsmodell dient dabei als Mechanismus zur Bewältigung des Transformationsproblems, nämlich der Umwandlung des abstrakten Arbeitsvermögens in konkrete Arbeit, insofern, als auf Seiten der Beherrschten - in idealtypischer weise - ein reines Ausführungshandeln der Befehle unterstellt wird. Vor diesem Hintergrund wird dann auch erst die zentrale Rolle der Herrschaft in Webers organisationstheoretischem Ansatz verständlich, das letztendlich als ein generalisiertes Mittel fungiert, das dem, derüber den (bürokratischen) Verwaltungsapparat verfügt, die Potenzierung seiner Rationalität ermöglicht und im Fall der legalen (rationalen) Herrschaft seine (ihre) universelle und gleichzeitig flexibelste Form erlangt. Vor dem Hintergrund dieser vereinfachenden Vorstellung organisationalen Geschehens, bei der u.a. jeglicher Umwelteinfluß auf die Organisation ausgeblendet wird, formuliert Luhmann die Frage nach dem Wesen des Zwecks um in die Frage nach der Funktion des Zwecks für das betreffende soziale System. Zwecke werden danach in ihrer Funktion (Beitrag) zur Reduktion von Umweltkomplexität betrachtet mit der Konsequenz, daß angesichts einer verschärften Wahrheitsanforderung der Zweckbegriff zu einer Variablen reduziert wird, dessen Ziel einzig und allein in der Selbsterhaltung des Systems in einer komplexen Umwelt besteht. Zweifelsohne bietet eine systemtheoretische Erklärung von Organisationsbildungsprozessen, gegenüber klassischen Organisationstheorien, den Vorteil, der Wirklichkeit in Organisationen näher zu kommen. Es muß allerdings betont werden, daß die systemtheoretische Beschreibung von Vergesellschaftungs- und Organisationsbildungsvorgängen jedoch mit problematischen Reduktionismen und Ausblendungen wie z.B. Macht und Herrschaft verbunden Mechanismen sind. Denn, „ die Abbildung von Vergesellschaftungsvorgängen mit Mitteln einer systemtheoretischen Funktionslogik setzt sich der Gefahr der Affirmation des Gewohnten und gut Propagierten aus, so daß kein Begriff von Kritik jenseits des status quo funktionaler Differenzierung und ihrer Interpenetrationslogik sinnvoll beanspruchbar erscheint “ . 89

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[...]


1 Vgl. auch Kerber / Schmieder (1994), S. 240.

2 Vgl. Mayntz (1963), S. 26.

3 Vgl. Kieser (1999), S. 39.

4 Vgl. Gabriel (1979), S. 11.

5 Vgl. Kerber / Schmieder (1994), S. 251.

6 Weber (1972), S. 1.

7 Vgl. Kopp / Müller (1980), S. 9.

8 Vgl. Kopp / Müller (1980), S. 9.

9 Weber (1951), S. 439.

10 Vgl. Boudon / Bourricaud (1992), S. 653, vgl. auch Büschges (1983), S. 42.

11 Vgl. Büschges (1983), S. 43.

12 Vgl. Girndt (1967), S. 47, vgl. Weber (1968), S. 427f.

13 Vgl. auch Gabriel (1979), S. 17.

14 Vgl. Kieser (1999), S. 42f.

15 Vgl. Kieser (1999), S. 42.

16 Vgl. Gabriel (1979), S. 38.

17 Vgl. Gabriel (1979), S. 40.

18 Gabriel (1979), S. 42.

19 Vgl. Speer (1978), S. 15.

20 Vgl. Weber (1972), S. 541.

21 Weber (1972), S. 542f.

22 Weber (1972), S. 542.

23 Weber (1972), S. 544.

24 Weber (1972), S. 28.

25 Vgl. Amann (1996), S. 217.

26 Vgl. Weber (1972), S. 122.

27 Vgl. Breuer (1991), S.19.

28 Vgl. Weber (1972), S. 124.

29 Vgl. Tyrell (1980), S. 86f.

30 Vgl. Tyrell (1980), S. 87.

31 Vgl. Luhmann (1968), S.37.

32 Vgl. Kieser (1999), S. 51.

33 Vgl. Breuer (1991), S. 23.

34 Vgl. Kopp / Müller (1980), S.11.

35 Weber (1972), S. 545.

36 Vgl. Weber (1972), S. 572.

37 Vgl. Breuer (1991), S. 24.

38 Vgl. Weber (1972), S. 551f., vgl. auch Amann (1996), S. 218.

39 Vgl. Weber (1972), S. 573.

40 Weber (1972), S. 128f.

41 Weber (1972), S. 570.

42 Vgl. Weber (1972), S. 561.

43 Vgl. Gabriel (1979), S. 64.

44 Vgl. Gabriel (1979), S. 63.

45 Vgl. Gabriel (1979), S. 59.

46 Vgl. Gabriel (1979), S. 59, vgl. auch Türk (1978), S. 29f.

47 Vgl. Luhmann (1968), S.89

48 Vgl. Gabriel (1979), S. 65.

49 Weber (1972), S. 13.

50 Vgl. Amann (1996), S. 260.

51 Vgl. Türk (1989), S. 32.

52 Vgl. Brentel (1999), S. 409f.

53 Vgl. Luhmann (1968), S. 37.

54 Türk (1989), S. 32.

55 Vgl. Brentel (1999), S. 413.

56 Brentel (1999), S. 413.

57 Vgl. Kopp / Müller (1980), S. 73.

58 Vgl. auch Wiswede (1998), S. 380.

59 Vgl. Luhmann (1968), S. 39.

60 Vgl. Luhmann (1968), S. 40.

61 Vgl. Luhmann (1968a), S. 18, vgl. auch Brentel (1999), S. 228.

62 Vgl. Brentel (1999), S. 229.

63 Luhmann (1968a), S. 19f.

64 Vgl. Brentel (1999), S. 229.

65 Luhmann (1968a), S. 260.

66 Vgl. Türk (1989), S. 30f.

67 Vgl. Brentel (1999), S. 225.

68 Kappelhoff (1997), S. 246f.

69 Vgl. Luhmann (1968), S. 43.

70 Vgl. Luhmann (1968), S. 43f.

71 Vgl. Luhmann (1968), S. 44.

72 Vgl. Türk (1989), S. 33.

73 siehe dazu Abschnitt 3.2.1

74 Vgl. Luhmann (1968), S. 47.

75 Türk (1990), S. 11.

76 Vgl. Luhmann (1968), S. 47, vgl. auch Kneer / Nassehi (1997), S. 39.

77 Vgl. Kneer / Nassehi (1997), S.38.

78 Luhmann (1972), S. 25.

79 Vgl. Kieser (1999), S. 61.

80 Vgl. Weber (1972), S. 28.

81 Vgl. Neuberger (1995), S. 59.

82 Vgl. Luhmann (1969), S. 150.

83 Vgl. Luhmann (1969), S. 151.

84 Vgl. Wilke (1998), S. 153.

85 Vgl. Wilke (1998), S. 142f.

86 Vgl. Wilke (1998), S. 145.

87 Vgl. Luhmann (1975), S. 4. Zu den Schwächen von Macht als Kommunikationsmedium vgl. Wilke (1998), S. 169f.

88 Luhmann (1975), S. 15.

89 Brentel (1999), S. 415.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Macht, Herrschaft, Rationalität
Hochschule
Bergische Universität Wuppertal
Autor
Jahr
2001
Seiten
23
Katalognummer
V100633
ISBN (eBook)
9783638990585
Dateigröße
386 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Macht, Herrschaft, Rationalität
Arbeit zitieren
Basri Askin (Autor:in), 2001, Macht, Herrschaft, Rationalität, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/100633

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