Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Rückschau
III. Eingliederungs- und Zulassungsschein nach § 9 SVG
IV. Stellenvorbehalt nach § 10 SVG
V. Das Leistungsprinzip nach Art. 33 Abs. 2 GG
VI. Eingriff in das Leistungsprinzip nach Art. 33 Abs. 2 GG
durch den Stellenvorbehalt nach §§ 9, 10 SVG
VII. Verfassungsmäßige Rechtfertigung
1. Verfassungsimmanente Schranken
a. Sozialstaatsprinzip
b. Einrichtungen und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr
2. Verhältnismäßigkeit
a. Sozialstaatsprinzip
b. Einrichtungen und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr
VIII. Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
I. Einleitung
Nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg) verfügte die Bundeswehr im Oktober 2020 über eine Truppenstärke von 183.528 Soldaten . Nach Statusgruppen im Sinne des Soldatengesetzes (SG) unterteilt , hatten davon 53.302 Soldaten den Status eines Berufssoldaten (BS), 122.154 den Status eines Soldaten auf Zeit (SaZ) und 8.072 den Status eines Freiwillig Wehrdienstleisten-den (FWDL). Bei Betrachtung der Zahlen fällt auf, dass die Status-gruppe der SaZ den größten Anteil (66,55%) der Truppenstärke ausmacht.
SaZ dienen den Streitkräften für eine begrenzte Zeit.
Ein hoher Anteil an SaZ geht zwingend einher mit einer großen An-zahl an Soldaten, die - in der Regel - vor Erreichen des Pensions- oder Renteneintrittsalters die Streitkräfte verlassen und somit dem außerhalb der Bundeswehr liegenden Arbeitsmarkt (wieder-)zugeführt werden müssen, sofern sie nicht in das Verhältnis eines BS wechseln.
Die beruflichen Wiedereingliederungsansprüche dieser Soldaten sind in §§ 7 ff. SVG geregelt. Als Teil dieser Ansprüche haben aus der Bundeswehr ausscheidende ....
Inhaltsübersicht
I. Einleitung
II. Rückschau
III. Eingliederungs- und Zulassungsschein nach § 9 SVG
IV. Stellenvorbehalt nach § 10 SVG
V. Das Leistungsprinzip nach Art. 33 Abs. 2 GG
VI. Eingriff in das Leistungsprinzip nach Art. 33 Abs. 2 GG durch den Stellenvorbehalt nach §§ 9,10 SVG
VII. Verfassungsmäßige Rechtfertigung
1. Verfassungsimmanente Schranken
2. Verhältnismäßigkeit
VIII Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit von Vorbehaltsstellen für ehemalige Soldaten auf Zeit (SaZ) gemäß dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) mit dem grundgesetzlich verankerten Leistungsprinzip. Im Fokus steht dabei die Frage, ob die bevorzugte Behandlung von SaZ bei der Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst eine ungerechtfertigte Durchbrechung des Grundsatzes der Bestenauslese darstellt oder ob sie durch das Sozialstaatsprinzip sowie die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr gerechtfertigt werden kann.
- Berufliche Wiedereingliederung von Soldaten auf Zeit
- Stellenvorbehalte und E-/Z-Scheine im öffentlichen Dienst
- Das Leistungsprinzip nach Art. 33 Abs. 2 GG
- Verfassungsimmanente Schranken und Verhältnismäßigkeitsprüfung
- Bedeutung für die Attraktivität und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr
Auszug aus dem Buch
VI. Eingriff in das Leistungsprinzip nach Art. 33 Abs. 2 GG durch den Stellenvorbehalt nach §§ 9,10 SVG
Fraglich ist, ob der Stellenvorbehalt nach §§ 9,10 SVG eine Verletzung des Art. 33 Abs. 2 GG darstellt, weil dadurch das Leistungsprinzip des Art. 33 Abs. 2 GG durchbrochen wird.
Inhaber eines E- oder Z-Schein konkurrieren in Folge der Nutzung eines solchen Scheins, bei der Personalauswahl, ausschließlich mit anderen Inhabern eines E- oder Z-Scheins, nicht aber mit regulären Bewerbern. Das Prinzip der Bestenauslese findet nur in Bezug auf die jeweiligen Vergleichsgruppen statt. Die Gruppe der E- oder Z-Schein-Inhaber und die Gruppe der regulären Bewerber.
Eine ganzheitliche Betrachtung des Bewerberpools findet somit nicht statt.
Schmidt stellt fest, dass die Rechtsprechung in der Vergangenheit in Bezug auf die nach §§ 9, 10 SVG gegebenen, verschiedenen Vergleichsgruppen eine Verletzung des Art. 33 Abs. 2 GG verneinte, da die Stellen der E- oder Z-Schein-Inhaber nur für diese geschaffen werden.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die personelle Zusammensetzung der Bundeswehr und führt in die Problematik der beruflichen Wiedereingliederung von Soldaten auf Zeit sowie die damit verbundenen Vorbehaltsregelungen im SVG ein.
II. Rückschau: Dieses Kapitel skizziert die historische Entwicklung der Versorgungsansprüche von Soldaten vom Absolutismus bis zur Einführung des Soldatenversorgungsgesetzes im Jahr 1957.
III. Eingliederungs- und Zulassungsschein nach § 9 SVG: Hier werden die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erhalt von E- und Z-Scheinen sowie die damit verbundenen Rechte auf Übernahme in den öffentlichen Dienst erläutert.
IV. Stellenvorbehalt nach § 10 SVG: Das Kapitel beschreibt die konkrete Ausgestaltung des Stellenvorbehalts für Inhaber von Eingliederungs- oder Zulassungsscheinen bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst.
V. Das Leistungsprinzip nach Art. 33 Abs. 2 GG: Es erfolgt eine Darstellung des grundgesetzlichen Leistungsprinzips als zentraler Maßstab für den Zugang zu öffentlichen Ämtern.
VI. Eingriff in das Leistungsprinzip nach Art. 33 Abs. 2 GG durch den Stellenvorbehalt nach §§ 9,10 SVG: Dieses Kapitel analysiert, ob und inwiefern der Stellenvorbehalt eine Durchbrechung des Leistungsprinzips darstellt, indem er separate Konkurrenzgruppen schafft.
VII. Verfassungsmäßige Rechtfertigung: Hier wird geprüft, ob der Eingriff in das Leistungsprinzip durch verfassungsimmanente Schranken wie das Sozialstaatsprinzip oder die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr gerechtfertigt ist.
VIII Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet den Stellenvorbehalt vor dem Hintergrund des aktuellen Personalbedarfs als weiterhin notwendiges Instrument.
Schlüsselwörter
Soldatenversorgungsgesetz, SVG, Stellenvorbehalt, Leistungsprinzip, Bestenauslese, Art. 33 Abs. 2 GG, Soldaten auf Zeit, Eingliederungsschein, Zulassungsschein, Sozialstaatsprinzip, Funktionsfähigkeit der Bundeswehr, Berufsbeamtentum, Personalgewinnung, öffentlicher Dienst
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Prüfung des Stellenvorbehalts für ehemalige Soldaten im öffentlichen Dienst im Hinblick auf das Leistungsprinzip.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind das Soldatenversorgungsgesetz (SVG), das Grundgesetz (insbesondere Art. 33 Abs. 2) und die Abwägung zwischen individuellen Wiedereingliederungsansprüchen und dem öffentlichen Auswahlverfahren.
Was ist die zentrale Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage lautet, ob die Bevorzugung von Soldaten auf Zeit durch Vorbehaltsstellen eine ungerechtfertigte Verletzung des verfassungsrechtlichen Leistungsprinzips darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die sich auf Gesetzestexte, Rechtsprechung und rechtswissenschaftliche Literatur stützt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die gesetzlichen Grundlagen der Vorbehaltsstellen, die theoretische Einordnung des Leistungsprinzips sowie eine detaillierte verfassungsrechtliche Rechtfertigungsprüfung.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Stellenvorbehalt, Bestenauslese, Soldaten auf Zeit und Verfassungskonformität geprägt.
Warum wird die Bestenauslese durch den Stellenvorbehalt eingeschränkt?
Weil Bewerber mit E- oder Z-Schein nur untereinander konkurrieren, findet kein vollständiger Leistungsvergleich mit allen externen Bewerbern statt.
Inwiefern ist das Sozialstaatsprinzip ein Rechtfertigungsgrund?
Der Gesetzgeber leitet aus der Fürsorgepflicht gegenüber Soldaten, die wichtige Lebensjahre im Wehrdienst verbracht haben, eine soziale Verantwortung ab, die eine bevorzugte Eingliederung in das zivile Berufsleben legitimiert.
Spielt der aktuelle Personalmangel bei der Bewertung eine Rolle?
Ja, der Autor argumentiert, dass der Stellenvorbehalt auch in der heutigen Zeit ein wichtiges Instrument ist, um die Attraktivität der Bundeswehr zu sichern und dem allgemeinen Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst entgegenzuwirken.
- Quote paper
- Claudio Schreiber (Author), 2020, Vorbehaltsstellen im Sinne von §§ 7 ff. Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und der Grundsatz des Leistungsprinzips. Eine Untersuchung der Vereinbarkeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1006678