Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt


Hausarbeit, 2020

19 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Begriffsdefinition "Flüchtling" sowie rechtliche Rahmenbedingungen
1.1. Bedeutung vom Begriff „Flüchtling“
1.2. Asylverfahren und Rechtslage geflüchteter Menschen

2. Soziologischer Exkurs: Flüchtlinge als Belastung oder Ressource?
2.1. Flucht in Zahlen
2.2. Arbeitsmarktliche Fage in Deutschland
2.3. Diversity Management - Paradigmenwechsel vom Defizit- zum Ressourcendenken

3. Wie geht die Integration auf den Arbeitsmarkt von Deutschland
3.1. Rechtliche Voraussetzungen für die Betätigung von Flüchtlingen
3.2. Gelingt die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Eine Rückschau anhand ausgewählter aktueller Studien
3.3. Versuch eines Perspektivenblicks - was ist der entscheidende Faktor zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt?

Fazit

Fiteraturverzeichnis

Einleitung

Schaft sich Deutschland ab, so wie es der ehemalige SPD-Politiker Thilo Sarrazin in seinem umstrittenen Werk „Deutschland schafft sich ab“1 behauptet, oder ist dieses Land mit den ermunterten Worten der Bundeskanzlerin Angela Merkel am Vorabend der sogenannten „Flüchtlingskrise“ doch in der Lage, diese Herausforderung zu schaffen2 ? Im Grunde genommen ist es die übliche Konstellation der zweierlei Sichtweisen, die jedoch sogar auch ein einziges Ziel - Stabilität und Entwicklung des eigenen Lands erzielen, wenn auch mit verschiedenen Herangehensweisen, die aufeinander treffen. So ist auch diese Arbeit ein Versuch, in die gesamtgesellschaftlichen Diskussion einen Beitrag für die Integration von Flüchtlingen insbesondere auf den Arbeitsmarkt zu leisten und manche Stereotypen und Vorurteilen auszugleichen. Die Flüchtlinge, die bessere Bedingungen erzielen wollen und nach gutem Leben suchen, sind allerdings nicht mit den Arbeitsemigranten zu vergleichen, obwohl auch sie die Verbesserung der Lebensbedingungen mithilfe von Arbeitsbeschäftigung und besserer Belohnung erwarten. Während die ersten allerdings im Vergleich zu den Flüchtlingen Planung und Vorbereitung für die Einreise in ein fremdes Land vorgenommen hatten, haben dies in der Regel die Gefluchteten nicht, sodass bei ihnen viel tiefere und fundamentale Sorge besteht - nach dem Erhalt des eigenen Lebens - sie riskieren ihr Leben hier undjetzt.

Der Gegenstand dieser Arbeit ist also die Frage, wie die Arbeitsmigration von geflüchteten Menschen in Deutschland nach den geprüften Asylanträgen gelingt. Dabei beziehe ich mich auf einige aktuellen Studien, die dieses Thema thematisieren. Da die Mehrheit der Flüchtlinge in dem erwerbsfähigen Alter ist, bilden sie eine der wichtigsten Quellen für die Bereicherung des Arbeitsmarktes, was allerdings erst unter der Umsetzung vom Nutzten der Vielfalt und Neuigkeit nicht als etwas Negatives im Sinne des Fremden und Unbekannten verstanden wird, sondern eher als etwas Positives gedacht werden sollte. Anders gedacht ist gerade die berufliche Integration das Mittel zum Zweck für die Flüchtlinge, denn dies ermöglicht zum einen eine stabile Einnahmequelle, was für die finanzielle Sicherheit und Stabilität sorgt, zum anderen trägt es zu der Wesensverwirklichkeit von solchen Personen, die sich durch die Einbeziehung in die Gesellschaft besser sozialisieren lassen und von der Lebensgefahr bis hin zum gutem Leben geführt werden.

1. Begriffsdefinition "Flüchtling" sowie rechtliche Rahmenbedingungen

1.1. Bedeutungvom Begriff„Flüchtling“

Betrachtet man das Thema der Flüchtlingsintegration ist es notwendig, diesen Begriff auszudifferenzieren, um die universale Verallgemeinerung und damit manche Missverständnisse zu minimieren. Insofern unterscheidet man zwischen vier Gruppen, die unter dem Begriff „Flüchtling“ zu beachten sind:

1) Asylsuchende

Darunter versteht man Personen, die entweder einen Schutzantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt haben oder ihn stellen wollen3. Dabei steht vor ihnen den Weg entweder zur Zu- oder Absage, sodass sie im Falle einer positiven Entscheidung als Flüchtlinge bezeichnet werden können. Bei der Ablehnung ihres Asylantrags werden sie zu abgelehnten Asylbewerbern, bzw. zu abgelehnten Asylbewerberinnen.

2) Anerkannte Flüchtlinge

Diese Kategorie und alle die dazugehören, sind nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkannt. Eine Rechtsstellung als Flüchtling kann also aufBasis des Grundgesetzes oder der GFK erteilt werden. Den Flüchtlingsstatus gemäß der GFK (Genfer Flüchtlingskonvention - s.u.) erhalten Asylbewerber, die wegen persönlichen Merkmalen wie Religion, Nationalität oder politischer Überzeugung von staatlicher oder nichtstaatlicher Seite bedroht sind und den Schutz des Heimatlandes nicht in Anspruch nehmen können4.

3) Asylberechtigte

Unter den Asylberechtigten sind diejenigen zu bezeichnen, die beispielsweise wegen ihrer politischen Überzeugung in ihrem Heimatland verfolgt werden. So sind solche Personen nach Art.löa des Grundgesetztes des BAMFs als Asylberechtigte anerkannt. Damit werden sie ihrer

Menschrechte geraubt5. Vorausgesetzt ist eine Einreise in das gewünschte Land erst und nur durch ein Drittstaat möglich - ein Land der EU, Norwegen und die Schweiz6. Obwohl sich die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Schutzformen unterscheiden, genießen sowohl Asylberechtigte als auch Schutzberechtigte gemäß GEK die gleichen Rechte und erhalten eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung.

4) Subsidiär Schutzberechtigte

Wenn die geflüchteten (verfolgten etc.) Personen keine Anerkennung als Flüchtlinge oder Asylberechtigte erhalten, sind sie nach §25 Abs. 2 AufenthG vom BAMF als subsidiär geschützt7. Das andere interessante Indiz ist es, dass man häufig zum Flüchtling als Mitglied einer Nation oder Gruppe, der eine Gewahr bedroht, bezeichnet wird, während die subsidiär Schutzberechtigte eher eine individuelle Angelegenheit ist8.

Um die Arbeitsmarktintegration, die das eigentliche Thema ist, der Asylbewerber zu vereinfachen, sollten auch zukünftig schnellere Verfahren angestrebt werden9. Im Folgenden gilt es einen Blick auf die typischen rechtlichen Prozedere zu werfen. In Fällen, die eine begriffliche Verallgemeinerung erlauben, werde ich im Folgenden auf dem terminus technicus „Flüchtling“ bestehen.

1.2. Asylverfahren und Rechtslage geflüchteter Menschen

Unter dem Asylverfahren ist ein rechtlicher Prozess zu bezeichnen, bei dem die Personen, die ihr Land gezwungenermaßen verlassen haben und in Deutschland leben wollen, einen Antrag auf das Asyl vor dem deutschen Staat stellen10. Das Ziel des Asylverfahren ist logischerweise eine Entscheidung über den Status der Betroffenen zu treffen und damit integrale Rechte und Pflichte in dem Asylland abzuklären. Danach kann die eigentliche Integration beginnen. Das eigentliche Asylverfahren läuft in bestimmten Prozessphasen ab - Registrierung des Asylsuchenden, Erstverteilung der Asylsuchenden zwischen den Bundesländern, Meldung in der zuständigen Ausnahmeeinrichtung des jeweiligen Bundeslandes, persönliche Asylantragstellung, Dublin-III- Prüfung, persönliche Anhörung des Asylbewerbers, Feststellung und Entscheidung sowie positiver oder negativer Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge11. Nach den umfangreichen bürokratischen Wegen ist also der Aufenthaltsstatut geklärt. Falls es sich um eine positive Entscheidung handelt, ist zwischen Aufenthaltserlaubnis (mit dem Erteilen von Aufenthaltstitel), Duldung (negative Entscheidung über Asylaufenthalt - die Ausreise ist zunächst für kurze Zeit ausgesetzt) und Aufenthaltsgestattung (Aufenthalt ist erlaubt aber zunächst ohne Aufenthaltstitel) zu unterscheiden. In der unten dargestellten Abbildung werden Kategorien von Flüchtlingen (abgesehen von den Geduldeten, die sich in der Regel nur für eine kurze Zeit in dem Land, der die Duldung ausgestellt hat, aufhalten dürfen), im Hinblick auf den Zeitdauer ihres Aufenthalts beschrieben.

Abbildung 1:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: BAMF. Das deutscheAsylverfahren - ausführlich erklärt[Broschüre] S. 14.

Da die weiteren Ausführungen über die rechtliche Angelegenheiten insbesondere über das Asylverfahren den Rahmen dieser Arbeit sprengen werden, ist neben der Abklärung von bestimmten Typen der Flüchtlingen festzuhalten, dass Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis zu dem (deutschen) Arbeitsmarkt zugelassen werden, womit sie ihre Integration beginnen können.

Wie es sich allerdings nicht nur mit Rechten, sondern auch mit Zahlen von den eingewanderten Flüchtlingen verhält, soll das nächste Kapitel dieser Arbeit verdeutlichen.

2. Soziologischer Exkurs: Flüchtlinge als Belastung oder Ressource?

2.1. Flucht in Zahlen

Betrachtet man die statistische Konstellation zum Beginn der sogenannten „Flüchtlingskrise“ im Jahr 2016, sind die Zahlen mehr als deutlich. Von den 2016 745.545 gestellten Asylanträge sind 722.370 oder 96,89% neu, bzw. zum ersten Mal gestellt. Insofern ist die Zahl der Erstanträge im Vergleich zum vorherigen 2015 Jahr um 134% gestiegen12. Zudem waren 73,5% der Flüchtlinge 2016jünger als 30 Jahre alt. Außerdem beträgt der Anteil der aus dem Orient und mittleren Asien stammenden Geflüchteten ca. 70%, darunter sind nur Staatsangehörige von Syrien, dem Irak und Afghanistan - gerade aus den Ländern, die im Gegensatz zu manchen Afrika- oder ehemaligen Jugoslavienstaaten als besonders gefährlich und unsicher eingestuft werden13. Deutliche Unterschiede sind beim Vergleich zum Jahr 2018 zu verzeichnen. Gemäß den statistischen Angaben liegt die Zahl der Asylanträge bei der Gesamtzahl von 164.693 Ansuchen.

Abbildung 2:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Das Bundesamt in Zahlen 2018 Asyl, Migration und Integration [Broschüre] S. 11.

Schaut man die Aufteilung nach Staatsangehörigkeit, ist die Zahl der Repräsentanten aus den oben genannten asiatischen Ländern deutlich gesunken und liegt bei 43,4%. Damit ist mit 49,7% fast die Hälfte der Asylanträge auf drei Bundesländer gefallen - Bayern (15,55%), Nordreinwestfallen (21,14%) und Baden-Württemberg (13,01%). Schaut man die Differenzierung nach den Altersgruppen, ist der Anteil der bis 30 Jahre alten Antragsteller bei 74% der Gesamtzahl (davon sind Kinder unter 4 Jahre 26,9%)14, sodass es sich bei den Flüchtlingen um mehrheitlich junge und arbeitsfähige Personen handelt, die den Arbeitsmarkt in Deutschland unterstützen können.

[...]


1 Sarrazin, Thilo (2010): Deutschland schafft sich ab. Wie wir unser Land aufs Spiel setzen. München.

2 Angela Merkels "Wir schaffen das!" im Kontext, in: https://www.swr.de/swr2/wissen/archivradio/aexavarticle-swr- 39442.html (19.07.2020).

3 Vgl. BAMF. Das deutsche Asylverfahren - ausführlich erklärt [Broschüre] S. 18.

4 Vgl.Tiedemann2015,32f.

5 Vgl. Grundgesetzvom23.05.1949 [Rechtsquelle].

6 Vgl. BAMF. Das deutsche Asylverfahren - ausführlich erklärt [Broschüre] S. 20.

7 Vgl. Frings/Domke: Asylarbeit2016, S.13.

8 Subsidiärer Schutz: Bedeutung und Regelungen des Status: https://www.anwalt.org/asvlrecht- migrationsrecht/subsidiaerer-schutz/ (Zugriff: 22.07.2020).

9 Vgl. Brücker et al., 2016: 45 f.

10 Vgl. BAMF. Das deutsche Asylverfahren - ausführlich erklärt [Broschüre] S. 5.

11 Vgl. ebd. 9.

12 Vgl. Das Bundesamt in Zahlen 2018 Asyl, Migration und Integration [Broschüre] S. 15.

13 Vgl. BA. Potenziale Nutzen - geflüchtete Menschen beschäftigen [Broschüre] S. 16.

14 Vgl. Das Bundesamt in Zahlen 2018 Asyl, Migration und Integration [Broschüre] S. 25.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt
Hochschule
Hochschule Darmstadt  (Faculty of business)
Veranstaltung
Arbeitsmethodik
Note
1,0
Autor
Jahr
2020
Seiten
19
Katalognummer
V1007426
ISBN (eBook)
9783346392794
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Der Autor dieser Arbeit ist kein Deutsch-Muttersprachler. Bitte haben Sie Verständnis für grammatikalische Fehler und Uneinheitlichkeiten im Ausdruck.
Schlagworte
integration, flüchtlingen, arbeitsmarkt
Arbeit zitieren
Abdiaziz Muhumed (Autor:in), 2020, Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1007426

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