Kinderarbeit in den Fabriken des Deutschen Kaiserreichs


Hausarbeit, 2019

36 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Begriffe der Kindheit, Kinderarbeit und Fabriken
2.1 ,Kindheit‘
2.2 ,Fabriken‘
2.3 ,Kinderfabrikarbeit‘

3. Der Arbeitsalltag der Fabrikkinder

4. Die Gesetzgebung – von der ersten Beschränkung zum Verbot der Kinderfabrikarbeit
4.1 Das erste preußische Kinderarbeitsschutzgesetz
4.1.1 Der lange Weg zur ersten Beschränkung der Kinderfabrikarbeit
4.1.2 Das Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken von 1839
4.1.3 Folgen des Regulativs
4.2 Der Ausbau des Regulativs
4.2.1 Der Weg zur Verschärfung des Regulativs von 1839
4.2.2 Das Änderungsgesetz zum Regulativ von 1839
4.2.3 Folgen des Änderungsgesetzes und der erste Rückgang der Kinderfabrikarbeit
4.3 Die Gewerbeordnungen des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches
4.4 Die Entwicklung im Deutschen Reich
4.4.1 Die Reichsenquete von 1874-1876
4.4.2 Ursachen für Verstöße gegen die Kinderarbeitsschutzbestimmungen
4.4.3 Der zweite Rückgang der Kinderfabrikarbeit
4.5 Ein neuer Anlauf: Die Einführung der obligatorischen Fabrikinspektionen
4.5.1 Die Positionen der Parteien im Wandel
4.5.2 Die Gewerbeordnungsnovelle von 1878
4.5.3 Folgen der Gewerbeordnungsnovelle und erneuter Anstieg der Kinderfabrikarbeit
4.6 Das Verbot der Fabrikkinderarbeit
4.6.1 Der Weg zum Verbot der Beschäftigung schulpflichtiger Kinder in Fabriken
4.6.2 Die Gewerbeordnungsnovelle von 1891
4.6.3 Der dritte Rückgang der Fabrikkinderarbeit und die Ursachen dafür

5. Auswirkungen der Gewerbeordnungsnovelle von 1891 auf die Hausindustrie

6. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, setzt sich weltweit für Menschen- und Arbeitsrechte ein. Unter anderem fordert die Institution die Abschaffung „jegliche[r] Formen von Kinderarbeit“.1 Dieses Jahr feiert die ILO ihren 100. Geburtstag und veranstaltete, wie jedes Jahr am 12. Juni, den Internationalen Tag gegen Kinderarbeit, an dem sie auch an den seit über einem Jahrhundert andauernden Kampf gegen die Beschäftigung von Kindern erinnert.2 Ein halbes Jahr später, am 9. Dezember, findet hingegen der Welttag der arbeitenden Kinder statt, der als Gegenentwurf zum 12. Juni der ILO von der internationalen Bewegung der arbeitenden Kinder entworfen wurde. Die Bewegung kam erstmals 1988 auf nationaler Ebene in Lateinamerika zusammen. 1996 fand das erste internationale Treffen der arbeitenden Kinder in Kundapur (Indien) statt. Die Kinder und Jugendlichen einigten sich dabei auf eine Abschlusserklärung, in der sie unter anderem Respekt für ihre Arbeit fordern. Auch sprachen sie sich gegen den Boykott von Waren aus, die von Kindern produziert werden.3 Die Bewegung trat zuletzt 2006 in Siena (Italien) zusammen. Ihr Konsens am Ende der Tagung war eindeutig:

Wir, die arbeitenden Kinder und Jugendlichen – organisiert in der Weltbewegung – wollen eine Welt, in der alle Rechte für alle Kinder und Jugendliche respektiert und geschützt werden; eine Welt, wo wir wachsen und gedeihen können und in der wir eine Chance auf eine würdige Arbeit haben.“ 4

Die Frage, wie mit arbeitenden Kindern umgegangen werden soll, scheint umstritten. Während namhafte Organisationen gegen jede Kinderarbeit vorgehen, fordern die arbeitenden Kinder selber Anerkennung für ihre Arbeit. Fest steht, Kinderarbeit gehört nicht der Vergangenheit an, auch wenn das in Europa so scheinen mag. Kinderarbeit ist so alt wie die Menschheit selbst, nur die Bedeutung was Kinderarbeit ist und welche Formen sie annimmt, veränderte sich im Laufe der Zeit.

Ebenso entstand im 18. Jahrhundert eine neue Form der Kinderarbeit. Mit der Industrialisierung kam es zuerst in England zu einem massenhaften Aufbau von Fabriken und dem Berufsstand der Arbeiter. Die Kinder der Arbeiterfamilien arbeiteten, häufig gemeinsam mit ihren Eltern, in den Fabriken. Als die industrielle Revolution zu Beginn des 19. Jahrhunderts Deutschland erreichte, breitete sich auch dort die Kinderarbeit in Fabriken aus. 5 Zwar erließ die preußische Regierung nach der englischen als eine der ersten in Europa ein Gesetz zur Beschränkung der Kinderarbeit in Fabriken, 6 dennoch vergingen über 60 Jahre bis die Kinderarbeit in deutschen Fabriken verboten wurde. Nur langsam kam die Gesetzgebung voran und war oft wirkungslos. Doch welche Faktoren genau behinderten ein Voranschreiten der Beschränkungen der Kinderarbeit und welche Rückschläge verzögerten den Prozess? Durch welche politischen Schritte und ausschlaggebenden Ereignisse kam es schlussendlich doch zum Verbot der Kinderarbeit in Fabriken?

Diesen beiden Fragen soll in der vorliegenden Arbeit nachgegangen waren. Darüber hinaus soll beantwortet werden, welches Ausmaß die Kinderarbeit in Fabriken zu welcher Zeit und in welchen Branchen annahm oder wie sich beispielsweise der Arbeitsalltag der Kinder in den Fabriken gestaltete.

Die Abhandlung beschränkt sich dabei auf die Kinderarbeit in Fabriken. Zwar waren zu jeder Zeit mehr Kinder in der Hausindustrie 7 oder in der Landwirtschaft beschäftigt, jedoch kommt der Kinderarbeit in den Fabriken des Deutschen Reiches eine besondere Bedeutung zu. Denn während die Arbeit von Kindern in der Landwirtschaft seit jeher bestand und bis heute vorkommt und auch Kinderarbeit in der Hausindustrie lange vor der Industrialisierung vorzufinden war, 8 existierte die Kinderarbeit in den deutschen Fabriken nur etwa 100 Jahre. Dennoch stellte sie einen enorm wichtigen Faktor dar, um Kinderarbeit überhaupt zu thematisieren und schließlich auch in anderen Branchen zu beschränken. Ein weiterer Grund für die Fokussierung auf die Arbeit von Kindern in Fabriken ist, dass hier sehr viel mehr brauchbare Daten vorliegen als für die Beschäftigung von Kindern in den übrigen Sektoren.

Die Arbeit steigt zeitlich bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein und nicht erst bei der Gründung des Deutschen Kaiserreiches 1871. Die Ursache liegt darin, dass die Faktoren, welche Ende des 19. Jahrhunderts eine effektive Gesetzgebung vorantrieben, beziehungsweise behinderten, bereits zu Beginn des Jahrhunderts maßgeblich den Gesetzgebungsprozess beeinflussten. Hinzu kommt, dass in die Gewerbeordnung des Deutschen Reiches von 1871, die preußischen Bestimmungen zur Kinderarbeit von 1839 bzw. 1853 übernommen wurden. Um die Argumente der Debatten um die Kinderarbeit in Fabriken während des Deutschen Reiches nachvollziehen zu können, muss daher schon vor der Gründung des Reiches und vor Erlass des ersten Regulativs in Preußen angesetzt werden.

Aus eben jener Tatsache, dass die preußische Gesetzgebung in jene des Deutschen Reiches überging und somit die Grundlage für weitere Diskussionen über die Bestimmungen darstellt, wird bis zur Behandlung der Geschehnisse nach 1871 der geografische Fokus auf Preußen liegen.

Um eine Basis für die Beantwortung der Fragen zu schaffen, werden vorerst in Kapitel 2 die dafür grundlegenden Begriffe der ,Kindheit‘, ,Fabriken‘ sowie ,Kinderfabrikarbeit‘ untersucht. Im darauffolgenden Kapitel soll der Alltag der Kinder in den Fabriken thematisiert werden um eine Vorstellung davon zu erhalten, unter welchen Bedingungen die Kinder ihre alltägliche Arbeit verrichteten. Dabei werden die Fragen nach den allgemeinen Arbeitsbedingungen oder den gesundheitlichen Gefahren der Fabrikarbeit für die Kinder beantwortet. Anschließend wird in Kapitel 4 ausführlich auf den Prozess der Gesetzgebung sowie die Inhalte der Gesetze zum Kinderarbeitsschutz eingegangen. Beginnend mit dem preußischen Regulativ von 1839, wird erst der langwierige Hergang bis zum Gesetzeserlass dargelegt um anschließend die Ausgestaltungen und Folgen(losigkeit) des Gesetzes anzusprechen. Darauf folgt eine Skizzierung des Verlaufs und der Ausgestaltung des zweiten preußischen Regulativs, sowie dessen Folgen für die Lage der Kinderarbeiter in den Fabriken. Anschließend werden kurz die Gewerbeordnungen des Norddeutsches Bundes sowie des 1871 gegründeten Deutschen Reiches abgehandelt. Kapitel 4.4 widmet sich umfassend der Entwicklung der Kinderarbeit in den ersten Jahren des Deutschen Reiches. Dabei wird sich insbesondere der Reichsenquete von 1874 angenommen, deren Ergebnisse wichtige Daten für weitere Diskussionen lieferten. Nachfolgend soll ein erster Überblick über die Faktoren, welche die effektive Gesetzgebung behinderten und für Missachtungen der Bestimmungen sorgten, gegeben werden. Zum Schluss dieses Unterkapitels wird ein Blick auf den bis dato zweiten großen Rückgang der Kinderarbeit in Fabriken geworfen. Der nächste Abschnitt befasst sich mit der Einführung der obligatorischen Fabrikinspektionen, die schließlich einen ersten wirksameren Ausbau der Bestimmungen bewirkten. Nach der Vorstellung des Inhalts der Gewerbeordnungsnovelle 1878 sollen die Folgen des Gesetzes und vor allem die erneute Ausbreitung der Kinderarbeit diskutiert werden. In Kapitel 4.6 schließlich werden die Vorgänge bis zum Verbot der Beschäftigung von Kindern in Fabriken dargelegt. Dazu werden wiederum erst die Abläufe bis zur Gesetzgebung sowie die Neuerungen infolge des Gesetzes aufgezeigt, um dann zum dritten Rückgang der Beschäftigung von Kindern in Fabriken und dessen Ursachen zu kommen. Bevor ein Resümee gezogen wird, werden noch kurz die Auswirkungen des Verbots der Kinderarbeit in Fabriken auf die Hausindustrie beleuchtet. Abschließend werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst und noch einmal expliziert auf die für die Einschränkung bzw. Ausdehnung der Kinderarbeit relevanten Faktoren eingegangen.

2. Die Begriffe der Kindheit, Kinderarbeit und Fabriken

Bevor der Arbeitsalltag sowie der Verlauf der Gesetzgebung betreffend der Kinderfabrikarbeit behandelt werden, soll ein Blick auf die Begriffe der ,Kindheit‘, ,Kinderarbeit‘ sowie der ,Fabriken‘ geworfen werden. Insbesondere die Idee der ,Kindheit‘ unterliegt einem zeitlichen Wandel, weshalb klargestellt werden muss, wie die Begrifflichkeiten in der vorliegenden Arbeit verstanden werden.

2.1 ,Kindheit‘

Die Vorstellung von einer Kindheit als gesonderte Lebensphase ist eine sehr moderne Auffassung.9 Der Begriff des Kindes ist historisch relativ, die Vorstellung, was ,Kindheit‘ ist, veränderte sich im Laufe der Zeit. In der Feudalgesellschaft wurde der Ausdruck ,Kind‘ meist im Sinne eines Abstammungsverhältnisses, „Kind sein von…“ verwendet oder um „patriarchalische[ ] Herrschaftsverhältnisse“10 zu benennen. Nach Philippe Ariès wurde die Kindheit im 17. Jahrhundert ,entdeckt‘ und galt als Vorbereitungsphase auf das Erwachsenenleben,11 im Alter von etwa sieben Jahren war die Kindheit beendet.12

Mit der aufkommenden Industrialisierung im 18. und 19. Jahrhundert kam es zu enormen Veränderungen in der Gesellschaft und damit auch in der Wahrnehmung der Kindheit.13 Die Gestaltung der Kindheit war und ist es noch, stark von der Schichtzugehörigkeit und der materiellen Lage der Eltern abhängig.14 Während die Phase der frei zur Verfügung stehenden Kindheit sich in den oberen Gesellschaftsschichten schnell ausdehnte, waren die ärmlichen Arbeiterfamilien15 bis ins 20. Jahrhundert auf die Mitarbeit und den Lohn ihrer Kinder angewiesen, so dass nur wenig Platz für eine unbeschwerte Kindheit blieb.16 Im Deutschen Kaiserreich wurde das Ende der Kindheit meist durch die Einsegnung, also die Konfirmation oder Firmung, womit auch die Schulpflicht endete, definiert. Diese Altersgrenze lag, mit geringen regionalen Unterschieden, bei 14 Jahren.17

Ist in der vorliegenden Arbeit von ,Kindern‘ die Rede, sind damit Menschen gemeint, die ihr 14. Lebensjahr noch nicht beendet haben. Die Bezeichnung ,Jugendliche‘ hingegen umfasst neben der Altersgruppe der ,Kinder‘ zusätzlich die 15- und 16-jährigen.

2.2 ,Fabriken‘

Im Zuge der Industrialisierung entstanden massenhaft Fabriken und lösten um 1830 die vorindustriellen Manufakturen ab. Die Manufaktur verfügte bereits über eine größere Anzahl an Arbeitern, jedoch nicht über reihenweise aufgestellte Maschinen.18 Erst 1908 wurden Kriterien für eine Fabrik festgelegt, wonach diese „eine Anstalt für industriellen Großbetrieb [darstellt, in dem] eine größere Anzahl von Arbeitern vereinigt ist, die mit Hilfe von Maschinen oder einer die Vorteile der Arbeitsteilung verwertenden Organi­­­­­sation gewerbliche Erzeugnisse herstellen“.19 Fabriken waren demnach „vollmechanisierte Produktionsstätten […], in denen Handarbeit durch Maschinenarbeit und Muskelkraft durch physikalische bzw. chemische Antriebskraft (Wasser, Dampf, Gas, Benzin, Elektrizität) ersetzt wurde.“20 Vor allem in der Textilindustrie sowie in chemischen Werkstätten kam es schnell zu einer umfangreichen Mechanisierung.21

Mit dem Aufkommen von Fabriken entstand eine völlig neue Arbeitsweise. In den beleuchteten Fabrikhallen wurde die Arbeitszeit nicht mehr durch die Nacht begrenzt, das Arbeitstempo wurde von der Maschine bestimmt und die Arbeitsteilung wurde an die Technik angepasst. Die „Technisierung der Arbeitswelt“22 brachte einen dramatischen Wandel des Arbeitsplatzes, der Arbeitsbedingungen und der Lebenswelt der Fabrikarbeiter mit sich.23

2.3 ,Kinderfabrikarbeit‘

Kinderarbeit wird als „zumindest periodisch regelmäßige un- oder angelernte Erwerbstätigkeit Untervierzehnjähriger bzw. Volksschulpflichtiger, die außerhalb eines ordnungsmäßigen Lehrverhältnisses stattfindet“, definiert.24 Die Beschäftigung von Kindern ist kein Phänomen der Industrialisierung. Seit jeher halfen auch die kleinsten Kinder ganz selbstverständlich bei verschiedensten Tätigkeiten mit, insbesondere bei Familien aus ärmeren Verhältnissen. Auch zur Zeit der Industrialisierung änderte sich an dieser Auffassung wenig.25 Kinderarbeit hatte bereits in der manufakturellen Produktion eine Rolle gespielt, mit dem Aufkommen der Maschinerie und den Fabriken aber wuchs die Bedeutung der Kinder als Arbeiter noch einmal, die industrielle Kinderarbeit verbreitete sich deutlich.26 Die Neuerung, welche die Industrialisierung in dieser Hinsicht mit sich brachte, war eine neue Form der Kinderarbeit, die Fabrikkinderarbeit.

Wird im Folgenden von Kinderfabrikarbeit oder Fabrikkinderarbeit gesprochen, bezieht sich dies auf die Arbeit von unter 14-jährigen Kindern in Fabriken. Als Fabrikkinder werden die unter 14-jährigen Arbeiter in Fabriken bezeichnet.

Nachfolgend soll gezeigt werden, wie sich der Arbeitsalltag dieser Fabrikkinder gestaltete.

3. Der Arbeitsalltag der Fabrikkinder

Um eine Vorstellung davon zu bekommen, unter welchen Umständen die Kinder im 19. Jahrhundert in den Fabriken arbeiten mussten, soll ein Überblick über die Arbeitsbedingungen und die Verteilung der Fabrikkinderarbeit über die Branchen sowie über die Tätigkeiten gegeben werden. Dieses Kapitel dient auch als Hintergrund, um einschätzen zu können, welche Folgen das zögerliche Handeln der politischen Entscheidungsträger zur Folge hatte.

Die Arbeitsbedingungen in den Fabriken des 19. Jahrhunderts waren oft eine Zumutung für die Beschäftigten. Zu der körperlichen Dauerbelastung kamen häufig schlechte Luft- und Lichtverhältnisse hinzu. Auch fand man in den Fabriken teilweise eine hohe Geruchsbelästigung oder enorme Hitze vor.27 Während es in Glashütten durch große Öfen zu besonders hoher Rauch- und Staubentwicklung kam,28 herrschte in den Fabrikhallen der Webereien ein ohrenbetäubender Lärm.29 Dazu kam, dass auf wenig Raum viele Menschen arbeiteten. All diese Faktoren erschwerten den Arbeitsalltag, insbesondere für Kinder.

Diese standen in der Hierarchie der Fabrik auf unterster Stufe. Damit waren sie nicht nur dem Fabrikherren hilflos ausgeliefert,30 sondern nahmen auch den untersten Platz in der Hierarchie der Arbeiterschaft ein, Mädchen standen noch unter den Jungen. Diese hierarchische Untergliederung spiegelte sich auch im Lohn wieder.31 Während ein Meister etwa 25 Mark in der Woche verdiente und ein Arbeiter 15 Mark,32 erhielt 1874 ein Fabrikkind im Alter von 12 bis 14 Jahren im Schnitt drei Mark. 14-16-jährigen wurden durchschnittlich fünf Mark ausgezahlt.33

Frauen und Kinder dienten dem Unternehmer als billige Arbeitskräfte, welche die Produktionskosten senkten. Kinder fungierten zusätzlich noch als ,Lohndrücker‘. Mit zunehmender Zahl an Kinderarbeitern sank der Lohn aller Arbeiter.34

Das Überangebot an Arbeitskräften drückte nicht nur die Reallöhne, sondern ließ auch die Arbeitszeiten enorm lang werden. Vor dem ersten preußischen Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Fabrikarbeiter 1839 mussten Kinder 12 bis 16 Stunden lang arbeiten, tagsüber wie auch nachts. Zu den langen Arbeitstagen kamen oft weite Anmarschwege zu den Fabriken hinzu, die häufig außerhalb der Stadt lagen.35 Auch die seit 1717 geltende Schulpflicht nahm den Kindern weitere Zeit der Erholung. Oft besuchten die Kinder vor oder nach der Arbeit in der Fabrik noch den Unterricht.36

Die lange Arbeitszeit, der verpflichtende Schulunterricht und die langen Anreisewege stellten bereits eine hohe Belastung dar, doch laut Mühlbauer wog noch stärker die Monotonie der Beschäftigung.37 Die Arbeit war meist nicht besonders kraftaufwändig, jedoch sehr einförmig. Kinder arbeiteten in der Regel nicht direkt an Maschinen, sondern übernahmen Hilfsarbeiten oder Botengänge.38 Die gleichmäßigen und schnellen Handgriffe, der eintönige Beschäftigungsmechanismus und das ewige Hin- und Herlaufen in den staubigen Fabriken wurde für die Kinder zu einer andauernden Last. Auch waren wenige bis keine Sicherheitsvorkehrungen vorhanden.39 Der Pädagoge Diesterweg beschrieb 1826 wie das Kind in der Fabrik nach kurzer Zeit selbst „maschinenartig“ „spinnt und spult, klopft und hämmert“.40

1874 arbeiteten 20.500 Kinder in Fabriken,41 das Maximalniveau wurde 1890 mit knapp 27.500 Fabrikkindern erreicht.42 Mädchen machten 1874 wie 1890 einen Anteil von knapp 40% der in Fabriken beschäftigten Kinder aus, wobei hier regionale Unterschiede vorliegen. In Württemberg beispielsweise war in den 1870er Jahren über die Hälfte der Fabrikkinder weiblich.

Über den gesamten Zeitraum des deutschen Kaiserreiches arbeiteten die meisten der Fabrikkinder in der Textilindustrie. 1874 waren ca. 10.100 Kinder, also fast die Hälfte aller Fabrikkinder, in diesem Sektor beschäftigt.43

Besonders oft traf man in Wollspinnereien auf Kinderarbeiter. In den Fabriken flogen tausende kleine Wollfasern durch die Luft und reizten die Atemwege. Die Kinder übernahmen hier oft das Wollkratzen.44,45 Auch in Spinnereibetrieben mischten, öffneten und reinigten die Kinder die Baumwolle46 oder waren als Handlanger bei Spinnmaschinen angestellt.47

Noch bis ins 20. Jahrhundert traf man auch in Ziegeleien oft Kinder an. Etwa 2.000 Kinder arbeiteten 1874 in der Branche und waren für das Beschneiden, Glätten und Aufkanten der Ziegelsteine zuständig. Auch in Glashütten oder Zigarrenfabriken wurden Kinder gerne als billige Arbeitskräfte eingesetzt.48

Lange Zeit wurde die gesundheitliche Beeinträchtigung der Kinder durch die Arbeit nicht beachtet.49 Dabei war die andauernde und einseitige Belastung für Kinder besonders gefährlich und führte nicht selten zu Frühinvalidität und einem vorzeitigen Tod.50 Durch die Beanspruchung einzelner noch wachsender Körperteile kam es häufig zu fehlerhaften Entwicklungen und Missbildungen.51 Als besonders gefährlich galt die Arbeit in den Nadelfabriken, denn um ein Anlaufen der Nadeln zu verhindern wurde in luftdichten Räumen gearbeitet. Neben der schlechten Luft brachte der Feilstaub chronische Vergiftungen hervor. Lungenleiden wurde hier zur Berufskrankheit.52 Ebenfalls eine sehr grausame Gewerbekrankheit stellte die Phosphornekrose dar, welche durch die Verarbeitung von Phosphor in Zündholzfabriken hervorgerufen wurde und Knochenfraß am Unterkiefer zur Folge hatte.53 Allgemein litten viele Fabrikkinder an allgemeiner Körperschwäche, Abmagerung, Gesichts- und Drüsenanschwellungen, triefenden Augen, Hautausschlägen, Würmern, Schiefwuchs und vielen weiteren Krankheiten.54

Die Lebensumstände der Kinder aus den ärmlichen Familien belasteten die Gesundheit zusätzlich. Schlechte Wohnverhältnisse in engen, feuchten und wenig durchlüfteten, unhygienischen Wohnungen ohne Sanitäreinrichtungen, unzureichende Ernährung sowie medizinische Versorgung machten die Kinder noch anfälliger für Erkrankungen.55 Insgesamt stellte die Kinderarbeit in Fabriken eine große Gefahr für die körperliche, geistige sowie seelische Entwicklung der Kinder dar.56 Auch wenn man sich der Schädlichkeit der Kinderbeschäftigung durchaus bewusst war, dauerte es lange bis die Verantwortlichen bereit waren, sich von ihren „tradierten Denk- und Sozialisationsmustern“57 loszulösen.

Nach diesem groben Überblick über die Umstände, unter denen die Kinder in den Fabriken arbeiten mussten, soll nun auf die gesetzgeberischen Schritte zur Beschränkung der Kinderfabrikarbeit eingegangen werden.

4. Die Gesetzgebung – von der ersten Beschränkung zum Verbot der Kinderfabrikarbeit

Von ersten Bemühungen in Preußen, die Kinderarbeit in Fabriken einzuschränken, bis zu einem Verbot der Kinderfabrikarbeit vergingen über 50 Jahre. Der Prozess wurde durch viele Hindernisse erschwert und hinausgezögert. Welche Gesetze wann zu welchen Fortschritten beitrugen und durch wen die Gesetze hauptsächlich initiiert wurden, soll im folgenden Kapitel dargelegt werden.

4.1 Das erste preußische Kinderarbeitsschutzgesetz

Berichte aus dem frühen 19. Jahrhunderts belegen, dass die Kinderfabrikarbeit schon damals teilweise besorgt betrachtet wurde, ebenso lagen bereits Hinweise auf den schlimmen Zustand der Fabrikkinder vor. Dennoch dauerte es noch viele Jahre bis die Regierung handelte. Im Folgenden wird skizziert, wie es 1839 nach mehreren Anläufen zum ersten preußischen Gesetz zur Kinderarbeitsbeschränkung kam. Danach wird genauer auf die Ausgestaltung des Gesetzes eingegangen um anschließend der Frage nachzugehen, wie wirksam die gesetzlichen Regelungen in der Realität waren.

4.1.1 Der lange Weg zur ersten Beschränkung der Kinderfabrikarbeit

Eines der ältesten Dokumente, welches Aufschluss über die Lage preußischer Fabrikkinder gibt, ist der Reisebericht von Karl Friedlich August Grashof. Bereits 1815 prangerte der Direktor des öffentlichen Unterrichts am Niederrhein „das leidige Fabrikwesen“ als „ein sehr wesentliches Hindernis aller Schulverbesserungen“ an. Diese Arbeit sei eine „wahre Pest für den physischen wie den moralischen Menschen“. Sechsjährige Kinder „werden bereits hinter Maschinen gestellt, um dort selbst zur Maschine zu werden.“58 Auch erkannte Grashof, dass der Staat, der „Vormund aller Unmündigen“ die Pflicht hat, die Rechte seiner Bürger zu schützen und mit „Nachdruck einzugreifen, um dem Unwesen kräftigst zu steuern“59 Grashof war damit einer der wenigen, die sich bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts um den körperlichen und geistigen Zustand der Kinder sorgten. Er verurteilte die Kinderarbeit vor allem, da er sie als Verstoß gegen Gottes Werk ansah, was für ihn auch den staatlichen Eingriff rechtfertigte.60 Mit diesem Gedanken war Grashof der Zeit voraus. Für die meisten Menschen hatte der Staat keinerlei Befugnis in die Wirtschaft einzugreifen und die Unternehmer daran zu hindern, billige Arbeitskräfte zu beschäftigen.61

[...]


1 Internationale Arbeitsorganisation Vertretung in Deutschland (Hrsg.): Welttag gegen Kinderarbeit 2019. 100 Jahre Kampf gegen Kinderarbeit (22.05.2019), https://www.ilo.org/berlin/presseinformationen/WCMS_703548/lang--de/index.htm (23.09.2019).

2 Vgl. ebd.

3 Vgl. ProNATS e.V. (Hrsg.): Das erste Treffen in Kundapur (31.12.2016), https://www.pronats.de/informationen/die-kinderbewegungen/kundapur-1996/ (25.09.2019).

4 Vgl. ProNATS e.V. (Hrsg.): Das dritte Welttreffen in Siena (2006) (31.12.2016), https://www.pronats.de/informationen/die-kinderbewegungen/siena-2006/ (23.09.2019).

5 Vgl. Mühlbauer, Karl Reinhold: Zur Lage des Arbeiterkindes im 19. Jahrhundert. Ein sozial- und bildungsgeschichtlicher Beitrag unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse im Königreich Bayern, Köln 1991, S.171.

6 Vgl. Boentert, Annika: Kinderarbeit im Kaiserreich, Diss. phil. Paderborn 2007, S. 85.

7 Bei der Hausindustrie wurden die Waren in der Wohnung oder in nahen Werkstatt hergestellt. Die Produkte wurden nicht direkt an den Konsumenten vermarktet, sondern an einen Verleger oder Fabrikanten verkauft, welcher die Erzeugnisse vertrieb. Vgl. ebd., S. 19f.

8 Quandt, Siegfried: Kinderarbeit und Kinderschutz in Deutschland 1783-1976. Quellen und Anmerkungen, Paderborn 1978, S. 23.

9 Vgl. Busse, Stefan: Moderne Kindheit – Kindheit in der (Spät-)Moderne, in: Modernes Leben – Leben in der Moderne, hg. v. Busse, Stefan/ Beer, Kornelia, Wiesbaden 2017, S. 157-180, S. 159.

10 Vgl. Bönig, Jürgen: Zur Geschichte der Kinderarbeit in Deutschland und Europa, in: bpb: Bundeszentrale für politische Bildung (16.10.2012), http://www.bpb.de/apuz/146095/zur-geschichte-der-kinderarbeit (17.09.2019).

11 Vgl. Ariès, Philippe: Geschichte der Kindheit, München 1. Auflage; 16. überarb. Aufl. 2007, S. 97.

12 Vgl. Busse: Moderne Kindheit – Kindheit in der (Spät-)Moderne, S. 160.

13 Vgl. Bönig: Zur Geschichte der Kinderarbeit in Deutschland und Europa

14 Vgl. Mühlbauer: Zur Lage des Arbeiterkindes im 19. Jahrhundert, S.1; Berghahn, Volker: Das Kaiserreich 1871-1914. Industriegesellschaft, bürgerliche Kultur und autoritärer Staat (Handbuch der deutschen Geschichte, Bd. 16), Stuttgart 10. überarb. Aufl. 2003, S. 145.

15 Die ,Arbeiter‘ stellten einen Berufsstand dar, welcher im deutschen Kaiserreich von der unteren Klasse der Gesellschaft eingenommen wurde. Mit dem Begriff ,Arbeiter‘ oder ,Arbeiterkind‘ (Kind eines/ einer Arbeiter/in), geht damit immer auch eine soziale Einstufung einher. Vgl. Mühlbauer: Zur Lage des Arbeiterkindes im 19. Jahrhundert, S. 18ff.

16 Vgl. Busse: Moderne Kindheit – Kindheit in der (Spät-)Moderne, S. 163, 167.

17 Vgl. Boentert: Kinderarbeit im Kaiserreich, S. 15f.

18 Vgl. Mühlbauer: Zur Lage des Arbeiterkindes im 19. Jahrhundert, S.168, S. 179, S. 204.

19 Zitiert nach: Boentert: Kinderarbeit im Kaiserreich, S.19.

20 Mühlbauer: Zur Lage des Arbeiterkindes im 19. Jahrhundert, S.204.

21 Vgl. ebd. S. 174.

22 Mühlbauer: Zur Lage des Arbeiterkindes im 19. Jahrhundert, S.204.

23 Vgl. ebd., S.204.

24 Quandt: Kinderarbeit und Kinderschutz in Deutschland 1783-1976, S. 9.

25 Vgl. Flecken, Margarete: Arbeiterkinder im 19. Jahrhundert. Eine sozialgeschichtliche Untersuchung ihrer Lebenswelt, Weinheim und Basel 1981, S. 89.

26 Vgl. Kuczynski, Jürgen: Studien zur Geschichte der Lage des arbeitenden Kindes in Deutschland von 1700 bis zur Gegenwart (Die Geschichte der Lage der Arbeiter unter dem Kapitalismus, Bd. 19), Berlin 1968, S. 62

27 Vgl. Mühlbauer: Zur Lage des Arbeiterkindes im 19. Jahrhundert, S.195; vgl. Hansen, Nils: Fabrikkinder. Zur Kinderarbeit in schleswig-holsteinischen Fabriken im 19. Jahrhundert, Neumünster 1987, S. 77.

28 Vgl. Hansen: Fabrikkinder, S. 77.

29 Vgl. Ludwig, Karl-Heinz: Die Fabrikarbeit von Kindern im 19. Jahrhundert, in: Vierteljahreszeitschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 52(1) (1965), S. 63-85, S. 69.

30 Vgl. Flecken: Arbeiterkinder im 19. Jahrhundert, S. 98.

31 Vgl. Hansen: Fabrikkinder, S. 71f.

32 Vgl. Hansen: Fabrikkinder, S. 91.

33 Vgl. Boentert: Kinderarbeit im Kaiserreich, S. 125.

34 Hansen geht davon aus, dass die Kinder eigentlich nichts zur Familienkasse hinzuverdienten, sondern ledig den Verlust, der durch den Lohndruck der Kinderarbeit verursacht wurde, ausglichen. Vgl. Hansen. Fabrikkinder, S. 92.

35 Vgl. Mühlbauer: Zur Lage des Arbeiterkindes im 19. Jahrhundert, S. 165, S. 205.

36 Teilweise setzte sich die Praxis durch, dass ein Teil der Kinder am Vormittag die Schule besuchte und nachmittags arbeitete. Der andere Teil genau umgekehrt. Immer nach einer Woche wurde gewechselt. Hansen: Fabrikkinder, S.61.

37 Vgl. Mühlbauer: Zur Lage des Arbeiterkindes im 19. Jahrhundert, S. 205f.

38 Vgl. Hansen: Fabrikkinder, S. 76.

39 Vgl. Mühlbauer: Zur Lage des Arbeiterkindes im 19. Jahrhundert, S. 209.

40 Zitiert nach Mühlbauer: Zur Lage des Arbeiterkindes im 19. Jahrhundert, S. 211.

41 Vgl. Boentert: Kinderarbeit im Kaiserreich, S.123.

42 Vgl. ebd., S.208.

43 Vgl. ebd., S. 123f.

44 Beim Wollkratzen wurde die Wolle nach dem Wasch- und Trockenvorgang gekämmt, die Kinder ordneten die Wolle mit Hanskratzern und zogen sie in einzelne Strähnen. Vgl. Hansen: Fabrikkinder, S. 76.

45 Vgl. Hansen: Fabrikkinder, S. 74.

46 Vgl. Ludwig: Die Fabrikarbeit von Kindern im 19. Jahrhundert, S 69.

47 Vgl. Mühlbauer: Zur Lage ds Arbeiterkinder im 19. Jahrhundert, S. 194.

48 Vgl. Hansen: Fabrikkinder, S. 75f.

49 Vgl. Hansen: Fabrikkinder, S. 82.

50 Vgl. Mühlbauer: Zur Lage des Arbeiterkindes im 19. Jahrhundert, S. 209.

51 Vgl. Hansen: Fabrikkinder, S. 84.

52 Vgl. Mühlbauer: Zur Lage des Arbeiterkindes im 19. Jahrhundert, S. 210.

53 Vgl. Hansen: Fabrikkinder, S. 85.

54 Vgl. Mühlbauer: Zur Lage des Arbeiterkindes im 19. Jahrhundert, S. 210; vgl. Boentert: Kinderarbeit im Kaiserreich, S 55.

55 Vgl. Mühlbauer: Zur Lage des Arbeiterkindes im 19. Jahrhundert, S. 212; vgl. Hansen: Fabrikkinder, S. 84.

56 Vgl. Mühlbauer: Zur Lage des Arbeiterkindes im 19. Jahrhundert, S. 336.

57 Mühlbauer: Zur Lage des Arbeiterkindes im 19. Jahrhundert, S. 281.

58 Zitiert nach Boentert: Kinderarbeit im Kaiserreich, S. 36.

59 Zitiert nach ebd. S. 37.

60 Vgl. ebd.

61 Vgl. Mühlbauer: Zur Lage des Arbeiterkindes im 19. Jahrhundert, S. 270.

Ende der Leseprobe aus 36 Seiten

Details

Titel
Kinderarbeit in den Fabriken des Deutschen Kaiserreichs
Hochschule
Universität Augsburg
Note
1,0
Autor
Jahr
2019
Seiten
36
Katalognummer
V1007923
ISBN (eBook)
9783346396020
ISBN (Buch)
9783346396037
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kinderarbeit, Kaiserreich, Fabrik
Arbeit zitieren
Maryvonne Kälberer (Autor:in), 2019, Kinderarbeit in den Fabriken des Deutschen Kaiserreichs, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1007923

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