In § 2 des niedersächsischen Schulgesetzes wird der Bildungsauftrag der Schulen deklariert, demzufolge die Schulen die „Persönlichkeit der Schüler und Schülerinnen (SuS) auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen“ weiterentwickelt werden soll. Diesem Anspruch an die schulische Bildung schließt sich die Forderung an, die SuS in die Lage zu versetzen „nach ethischen Grundsätzen zu handeln sowie religiöse und kulturelle Werte zu erkennen und zu achten“. Dieser, im Schulgesetz formulierte Bildungsauftrag, geht weit über die bloße fachliche Unterweisung in wissenschaftlichen Disziplinen hinaus. Er kann ohne weiteres als Erziehungsauftrag verstanden werden, wenn die Schulen im Gesetzestext angehalten werden ihre SuS dazu zu befähigen „ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten.“ Im schulischen Bildungsauftrag sowie im gesellschaftlichen Zusammenleben nehmen diese Kompetenzen einen zentralen Stellenwert ein, welcher schlicht nicht überschätzt werden kann. Die Notwendigkeit dieser Kompetenzen für das tatsächliche, außerschulische Leben steht außer Frage. Somit sollte die Umsetzung dieser Ansprüche an die Schulbildung unbedingt gewährleistet sein und eine hohe Priorität haben. Allerdings gestaltet sich die Vermittlung dieser Kompetenzen für naturwissenschaftliche und sprachliche Fächer meist als sehr schwer. Fächer mit gesellschaftswissenschaftlichem Bezug eröffnen dahingehend mehr Möglichkeiten. Ein Nebenfach jedoch, welches unglücklicherweise an vielen Schulen ein geradezu karges Schattendasein führt, ist der Vermittlung dieser Kompetenzen verschrieben; der Werte- und Normen-Unterricht. Er schafft einen Raum im schulischen Kontext in dem „unterschiedliche Weltanschauungen und Wahrheitsauffassungen im Sinne einer prinzipiellen Pluralität berücksichtigt“ und diskutiert werden können. Außerdem sollen die SuS „für die moralischen und sittlichen Dimensionen menschlichen Handelns“ sensibilisiert werden und die „Anwendung der Kriterien ethischer Argumentationsweisen“ erlernen. Aus diesen, im Kerncurriculum formulierten Zielen, leitet sich seine Notwendigkeit für die schulische Bildung eines jeden/r SuS ab, wenn das Niedersächsischen Schulgesetzes im Schulalltag tatsächliche Gültigkeit haben sollen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Indoktrinationsmethode
3. Die romantische Schule
4. Werturteilsfähigkeit als Ziel
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht das didaktische Spannungsfeld des Faches Werte und Normen zwischen der Gefahr ethischer Indoktrination und der Notwendigkeit zur Vermittlung sozialer Kompetenzen. Ziel ist es, auf Basis einer kritischen Analyse bestehender Ansätze ein sinnvolles Konzept für den Unterricht zu entwickeln, das Schüler zur eigenständigen moralischen Urteilsbildung befähigt.
- Analyse des gesetzlichen Bildungsauftrags für das Fach Werte und Normen.
- Kritische Auseinandersetzung mit dem klassischen Kulturübertragungsansatz (Indoktrination).
- Evaluation des romantischen Ansatzes zur moralischen Erziehung.
- Etablierung der Werturteilsfähigkeit als zentrales Unterrichtsziel.
- Plädoyer für eine diskursorientierte, philosophische Unterrichtsgestaltung.
Auszug aus dem Buch
Die moderne Form des Kulturübertragungsansatzes
Die moderne Form des Kulturübertragungsansatzes, die auf Émile Durkheim zurückgeht, vermittelt dem Heranwachsenden „neben den wissenschaftlichen Erkenntnissen auch Werte, Normen, Regeln und Traditionen, die sich über Jahre hinweg in einer bestimmten Kultur bewährt haben“ direkt und explizit. Gegebenenfalls werden bestimmte Verhaltensweisen an- oder abtrainiert. Die Lehrer haben hier „als 'Agenten' des Staates die Aufgabe, den Kindern das Einhalten bestimmter Gruppenregeln anzuerziehen, die dann von diesen ohne weitere Überwachung eingehalten werden“. Die SuS sind hier lediglich passive Rezipienten die auf ein erwünschtes Verhalten hin trainiert werden. Die Werte werden „in Form von Regeln [oder Merksätzen] und nicht als universelle moralische Prinzipien formuliert.“ Diesem Ansatz liegt ein äußerst passives Menschenbild zu Grunde. Die SuS werden so geformt, wie es von der Instanz die die Lehrpläne erstellt und ausgibt (Land, Staat, etc.) gewünscht und als gut erachtet wird. Auf Seiten der Schüler findet eine bloße Übernahme der Werte statt, weshalb dieser Ansatz auch als Indoktrinationsmethode bezeichnet wird.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel stellt den gesetzlichen Bildungsauftrag des Faches Werte und Normen dar und begründet die Notwendigkeit einer werteorientierten Bildung für die schulische Entwicklung.
2. Die Indoktrinationsmethode: Hier wird der Kulturübertragungsansatz kritisch analysiert, bei dem Schüler durch explizite Regeln und Normvorgaben zu passiven Rezipienten staatlich gewünschter Moralvorstellungen degradiert werden.
3. Die romantische Schule: Dieses Kapitel beleuchtet den Ansatz des Gewährenlassens, der zwar Toleranz fördert, jedoch aufgrund fehlender Orientierungshilfen und allgemeiner Wertevorstellungen für den Schulalltag als unzureichend bewertet wird.
4. Werturteilsfähigkeit als Ziel: Der abschließende Teil entwickelt ein Konzept, bei dem die aktive Auseinandersetzung mit verschiedenen Wertesystemen zur Befähigung der Schüler führt, eigenständig moralische Urteile zu treffen.
Schlüsselwörter
Werte und Normen, Bildungsauftrag, Ethische Indoktrination, Sozialkompetenz, Kulturübertragungsansatz, Romantische Schule, Werturteilsfähigkeit, Moralische Erziehung, Diskurs, Schüler, Philosophieren, Urteilsprozess, Pluralität, Menschenbild, Selbstbestimmung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der didaktischen Herausforderung des Faches Werte und Normen, moralische Werte zu vermitteln, ohne in eine dogmatische Indoktrination zu verfallen oder in Beliebigkeit abzugleiten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind der staatliche Bildungsauftrag, verschiedene pädagogische Ansätze zur Wertevermittlung (Kulturübertragung vs. romantische Schule) und die philosophische Grundlegung von Urteilsfähigkeit.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Identifikation eines Unterrichtsmodells, das Schüler zur selbstständigen Werturteilsfähigkeit befähigt, anstatt ihnen vorgefertigte Moralvorstellungen aufzuzwingen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine fachdidaktische Analyse durchgeführt, die bestehende Konzepte (Kulturübertragung, romantische Schule) durchleuchtet und diese an den Anforderungen des Kerncurriculums und des Schulgesetzes misst.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil kontrastiert Indoktrinationsansätze und das Konzept des "Gewährenlassens" und leitet daraus die Notwendigkeit ab, den Philosophieunterricht als diskursiven Raum zu gestalten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Werturteilsfähigkeit, Indoktrination, Pluralität, Moral, Persönlichkeitsentwicklung und Diskurs.
Warum wird der traditionelle Kulturübertragungsansatz abgelehnt?
Weil dieser Ansatz Schüler lediglich zu passiven Rezipienten macht und ein zu enges, nicht reflektiertes Set an Tugenden vermittelt, das gesellschaftlicher Vielfalt nicht gerecht wird.
Was unterscheidet das geforderte Konzept von der "romantischen Schule"?
Im Gegensatz zur romantischen Schule, die Werte als vollkommen subjektiv und gleichwertig betrachtet, fordert der Autor einen Raum, in dem durch den Austausch über verschiedene Auffassungen echte, rationale Urteilsfähigkeit erst erlernt werden kann.
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- M. A., M. Ed. Felix Krenke (Author), 2015, Der Werte und Normen-Unterricht zwischen ethischer Indoktrination und der Vermittlung sozial notwendiger Kompetenzen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1008005