Castortransporte in Deutschland


Referat / Aufsatz (Schule), 2000

2 Seiten


Leseprobe


CASTOR-Transporte

Der Transport von Brennelementen aus Kernkraftwerken und von hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung von Brennelementen führte aufgrund von Diskussionen um die Wirkung der auftretenden Neutronenstrahlung sowie der Kontaminationen der Behälter und Transportwaggons zu erheblicher Verunsicherung der Bevölkerung und des Begleitpersonals der Transporte.

Bereits im Jahr 1995 hat die Strahlenschutzkommission (SSK) zu einem Beitrag von Prof. Dr. H. Kuni, Marburg, Gefährdung der Gesundheit durch Strahlung des Castors, Stellung genommen. In einer weiteren Stellungnahme (von 1996) beschäftigte sie sich mit der Frage der Begrenzung der Strahlenexposition von Polizeieinsatzkräften bis zum 18. Lebensjahr und von Polizeibeamtinnen. Die weiterhin bestehende Verunsicherung der Bevölkerung und der Polizeieinsatzkräfte veranlaßte die SSK im Jahr 1997, im Rahmen einer Risikobetrachtung (Zur Strahlung bei CASTOR-Transporten) die beim CASTOR-Transport auftretende Strahlendosis und die Gefährlichkeit der Neutronenstrahlung zu bewerten.

In den Jahren 1997 und 1998 wurden bei Transporten abgebrannter Brennelemente aus deutschen Kernkraftwerken zur französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague Grenzwerte der Oberflächenkontamination an den Behältern und Waggons überschritten. Die SSK-Stellungnahme Bewertung der Kontamination beim Transport abgebrannter Brennelemente geht auf die Frage der möglichen Gesundheitsgefährdung bzw. des Krebsrisikos durch diese Kontaminationen ein.

Den Polizeieinsatzkräften, die bei der CASTOR-Begleitung eingesetzt waren, wurde von der Klinik und poliklinik für Nuklearmedizin der Universität zu Köln angeboten, sich im Ganzkörperzähler auf eine mögliche Aufnahme radioaktiver Stoffe in den Körper (Inkorporation) untersuchen lassen zu können. Es wurden 24 Personen, die sich freiwillig meldeten, untersucht. Die Meßergebnisse und deren Bewertung werden einem Bericht von Dr. W. Eschner und Prof. Dr. H. Schicha erläutert.

26.01.00 Bundesamt genehmigt 5 CASTOR-Transporte nach Ahaus Mittwoch, 26. Januar 2000, 10:14 Uhr

Wieder Atomtransporte genehmigt Berlin (Reuters) - Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat nach einem mehr als eineinhalbjährigen Stopp erstmals wieder innerdeutsche Atom-Transporte genehmigt. BfS-Präsident Wolfgang König teilte am Mittwoch vor Journalisten in Berlin mit, sein Amt habe fünf Castor-Transporte mit bestrahlten Brennelementen aus den Atomkraftwerken Biblis, Neckarwestheim und Philippsburg in das westfälische Zwischenlager Ahaus genehmigt. Durch zusätzliche Auflagen gegenüber früheren Genehmigungen sei gewährleistet, dass Grenzwerte für radioaktive Verunreinigungen eingehalten würden.

Voraussichtlich frühestens ab August könne der erste Transport verbrauchter Brennelemente in das Zwischenlager nach Ahaus rollen.

Die Betreiber der Kraftwerke müssten entsprechend einer Forderung der Länderinnenminister den konkreten Transporttermin sechs Monate vorher bei den Polizeibehörden anmelden. Die frühere Umweltministerin Angela Merkel hatte im Mai 1998 wegen zu hoher Strahlenwerte an den Transportbehältern alle Transporte bis auf weiteres gestoppt.

"Castor"-Transporte ungebremst

Landgericht Darmstadt lehnt einstweilige Verfügung ab Von Wolfgang Fleckenstein DARMSTADT, 19. September. Mit der Begründung, "Castor" -Transporte seien durch vorliegende Genehmigungen grundsätzlich erlaubt, hat die erste Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt einen Antrag der Stadtverwaltung zurückgewiesen. Diese hatte der Deutschen Bahn AG per einstweiliger Verfügung verbieten lassen wollen, die gefährliche Fracht durch Darmstädter Gemarkung zu leiten. Den Angaben des Landgerichtssprechers Ulrich Schröder vom Freitag zufolge ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.

Wie Schröder mitteilte, kam der Darmstädter Bürgermeister Horst Knechtel auch mit seinem Argument der Gleichbehandlung nicht durch. Er stütze sich dabei auf die Zusage der Bahn an die Stadt Frankfurt, Transporte von deren Gemarkung wegzuverlegen. Der Bürgermeister sieht daher eine zusätzliche Belastung auf Darmstadt zukommen. In seiner Begründung stellt das Gericht fest, eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes liege nicht vor. Sähe man das anders, wären ,,Castor"-Transporte unmöglich, weil dann jede an der Strecke liegende Gemeinde ihre Benachteiligung geltend machen könnte. Nicht verletzt ist nach Ansicht der Zivilrichter auch das Recht der Stadt Darmstadt auf kommunale Selbstbestimmung. Sie könne vom Hessischen Innenministerium bessere Information verlangen. Die Bahn sei nicht verpflichtet, die Stadt über die Route und den Zeitpunkt des Transports zu unterrichten. Bürgermeister Knechtel hatte moniert, daß beim jüngsten "Castor"-Transport durch Darmstadt weder Polizei noch Feuerwehr oder örtlicher Katastrophenschutz von der Bahn AG unterrichtet worden seien.(AZ:10373/97)

Castor-Transporte rollen wieder

Im Herbst sollen die Castor-Transporte wieder durch die Republik rollen. Vollgeladen mit radioaktivem Atommüll. Diesmal genehmigt von einem Grünen-Umweltminister.

Und wieder sollen unzählige Polizisten den Transport sichern. Und dabei im wahrsten Sinne des Wortes „ihre Haut zu Markt tragen". Denn noch immer sind letzte Zweifel nicht ausgeräumt, dass nicht doch eine Gefährdung von den Behältern ausgeht.

Man braucht kein Hellseher zu sein, um schon heute vorhersagen zu können, dass die Polizei im Herbst vor dem Kollaps stehen wird. Denn zum gleichen Zeitpunkt müssen circa 5.000 Polizisten für die EXPO in Hannover abgestellt werden. Für die Castor-Transporte werden erfahrungsgemäß alleine schon 30.000 Beamte benötigt.

Nach dem Unfall von Apach und vor Castor3:

Atomtransporte sind nicht sicher !

Neue Nahrung im Kampf gegen die Atomtransporte lieferte die Entgleisung eines Transports in Apach/Lothringen am 4. Februar. Erstmalig verunglückte einer der besonders strahlengefährlichen Transporte mit abgebrannten Brennelementen auf dem Weg in die Wiederaufbereitungsanlage in Sellafield (Schottland). Für den Transportbehältertyp von Apach gelten die gleichen Sicherheitsvorschriften wie für die Castorbehälter.

Der in Apach entgleiste Waggon war mit 24 hochradioaktiven Brennstäben aus dem AKW Lingen/Emsland beladen. Der Zug mit insgesamt drei Behältern transportierte 180 Tonnen Strahlenmaterial. Das es nicht zu einer Katastrphe kam lag möglicherweise nur an der niedrigen Fahrgeschwindigkeit von 28 km/h, bedingt durch das Passieren der deutsch-französischen Grenze. Die Sicherheitsstandarts sehen eine Schutzgarantie für eine Fahrgeschwindigkeit von 45 km/h vor. Weniger als die übliche Transportgeschwindigkeit der Züge.

Am selben Tag ereignete sich am Bestimmungsort in Sellafield ebenfalls eine "Haverie". Sechst britische Atomarbeiter wurden durch radioaktiven Staub verstrahlt als ein Reaktor heruntergefahren werden sollte. Die Arbeiter strahlen zwar, aber das Lachen dürfte ihnen vergangen sein.

In Krümmel (Geesthacht bei Hamburg) löste die Polizei einen Tag zuvor (Montag) eine Protestdemonstration gegen den Abtransport abgebrannter Brennelemente auf. Vor zwei Wochen war auch in Krümmel einer der Transporter, glücklicherweise unbeladen, wegen vereister Schienen entgleist.

Die Gefährlichkeit solcher Transporte hat sich damit innerhalb kürzester Zeit bewiesen. Trotzdem sollen in der ersten Märzwoche sechs Castorbehälter nach Gorleben zur Endlagerung verbracht werden. 19.000 Polizisten und Bundesgrenzschützer werden bei dieser Gelegenheit ihre operativen Fähigkeiten für Einsätze im Inland unter Beweis stellen und die Transporte begleiten. Die verschiedenen Bürgerinitiativen werden solidarisch mit ihnen üben und haben eigene Manöverpläne und Wanderkarten im Gepäck.

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Details

Titel
Castortransporte in Deutschland
Autor
Jahr
2000
Seiten
2
Katalognummer
V100901
ISBN (eBook)
9783638993234
Dateigröße
325 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Castortransporte, Deutschland
Arbeit zitieren
Franziska Cyrny (Autor:in), 2000, Castortransporte in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/100901

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