Wie kam es zu dem großen Basler Bildersturm Februar 1529?


Hausarbeit, 1999

32 Seiten


Leseprobe


1. Einleitung

Wie kam es zum großen Basler Bildersturm vom 9. Februar 1529, auf den die obrigkeitlich verordnete Räumung der Kirchen am 10. Februar folgte? Diese Fragestellung setzt voraus, dass der Bildersturm in diesem Fall nicht völlig unverhergesehen erfolgte, sondern mehr oder weniger starke Anzeichen auf diesen hinwiesen. Diese gesellschaftlichen Veränderungen und Ereignisse werden in der vorliegenden Hausarbeit ausgewertet und eingeordnet, wobei die chronologische Abfolge der Ereignisse für die Anordnung der Abschnitte entscheidend ist. Der thematische Schwerpunkt liegt zwar auf dem theologischen Hintergrund des Bilderstreits, doch werden auch die untrennbar damit verbundenen gesellschaftsgeschichtlichen Aspekte in recht großzügigem Umfang berücksichtigt. Als Verfahrensweise wurde die eingehende Quellenarbeit gewählt, da nur so eine eigenständige Bewertung der Ereignisse möglich war, wobei die herangezogenen Quellen auf diejenigen begrenzt wurden, die unmittelbare Bedeutung für das Basler Geschehen haben. Damit bleiben die Aussagen berühmter Reformatoren wie Andreas Karlstadt, Martin Luther oder Huldrych Zwingli weitgehend unberücksichtigt, obwohl sie für die Verdeutlichung der theologischen Diskussion der Reformationszeit sehr erhellend gewesen wären. Eine Begrenzung des Quellenumfangs birgt jedoch den Vorteil in sich, dass eine eingehende Beschäftigung mit den zeitgenössischen Schriften mit direktem Bezug zu Basel möglich ist, ohne den vorgegebenen Rahmen der Arbeit zu sprengen. Als wohl meist historisch zuverlässigstes Quellenmaterial können die Akten zur Basler Reformation (ABR) gelten, die von E. Dürr und P. Roth in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts herausgegeben wurden. Wichtig sind auch die Briefe und Akten zum Leben Oekolampads (Br.-Oek.), des wichtigsten Basler Reformators, deren Herausgeber E. Staehelin war. Schließlich sind als wichtige Quellen noch die „Chronik des Fridolin Ryff“ und die „Chronik des Konrad Schnitt“ zu nennen. Zu ersterer Chronik ist anzumerken, dass sie vermutlich nicht von Fridolin Ryff selber, sondern von einem guten Freund und Gesinnungsgenossen verfasst worden ist. Für die historische Glaubwürdigkeit spricht, dass die einzelnen Abschnitte zu einem großen Teil, vor allem sofern sie das Jahr des großen Bildersturms betreffen, in geringem zeitlichem Abstand zu den Ereignissen niedergeschrieben wurden, auch wenn der letzte Eintrag aus dem Jahr 1541 datiert. Außerdem hatte der Autor als Mitglied des Großen Rates guten Zugang zu den Quellen. Für die Bewertung dieses Textes ist jedoch die Berücksichtigung des Umstandes wichtig, dass der Autor bei aller gemäßigten Schreibweise doch eindeutig ein Anhänger der Reformation und auch der Beseitigung der Bilder war und die Bewertung der Ereignisse entsprechend ausfällt.1 Angesichts dieser Voreingenommenheit des Chronisten wird in dieser Arbeit eine unparteiiischere Sichtweise gewählt. Auch Konrad Schnitt, der Autor der zweiten Chronik, die bis zum Tode Schnitts im Jahre 1541 reicht, war ein Anhänger der Reformation. Er stammte aus Konstanz und erhielt im Jahre 1519 als Malerauf der Zunft zum Himmel2 das Zunftrecht. Als Zunftmeister gehörte er von 1530-1536 dem Rat an und nahm eine geachtete Stellung ein. Auffällig ist bezüglich der Chronik dieses Mannes, mit welcher Unbefangenheit die Ereignisse rund um den Bildersturm erzählt werden. Da die städtische Geschichtsschreibung eigentlich nichts enthalten sollte, was dem Ansehen der Stadt schaden konnte, ist es verständlich, dass die Schnittsche Handschrift nach dem Ankauf 1553 von dem Rat der Stadt im Archivgewölbe eingeschlossen wurde.3 Von weitaus geringerer Bedeutung als die beiden genannten Werke ist wohl die spätere Chronik des Christian Wurstisen, da dieser weitgehend auf die „Chronik des Fridolin Ryff“ zurückgegriffen hat.4 Sie wird also nur in Ausnahmefällen in Detailfragen herangezogen.

Als grundlegende Sekundärliteratur, die die Quellen kommentiert, sind die im Literaturverzeichnis genannten Bücher von E. Staehelin zum Lebenswerk Oekolampads, von E. Roth zu den Akten zur Basler Reformation und von L. P. Wandel zu den Geschehnissen rund um den großen Basler Bildersturm von 1529 unter Berücksichtigung auch der Chroniken zu nennen. Abschließend bleibt noch auf die Dissertation von H. Füglister hinzuweisen, die ausführlich auf die sozialen und politischen Strukturen der Stadt Basel Anfang des 16. Jh.s eingeht.

2.. Der große Bildersturm vom 9. Februar 1529

2.1. Der Ablauf der Ereignisse

Am 9. Februar 1529, dem Tag vor Aschermittwoch, herrschte in Basel ein Volksaufruhr. Die ganze vorige Nacht hatten in den Gassen die Lichter gebrannt und Bürger Wache gehalten. Am Vortag hatte der Rat die endgültige Entscheidung über mehr Mitspracherecht des Volkes hinsichtlich der städtischen Verfassung auf diesen Dienstag verschoben und sich nicht zu einem Ersatz der altgläubigen Ratsmitglieder durch neugläubige durchringen können. Die Bürger hatten sich des morgens wie schon den Tag zuvor im Harnisch auf dem Kornmarkt vor dem Rathaus versammelt und warteten vergebens auf eine Entscheidung. Entnervt zogen gegen 13 Uhr etwa 40 Leute5 im Harnisch und mit Gewehren und Hellebarden bewaffnet auf die „Burg“, den erhöhten Platz, auf dem das Münster steht, gingen um die dortigen Domherrenwohnungen und betraten schließlich das Münster. Dort öffnete einer der Aufrührer gleichsam zum Spiel eine Altartafel mit dem Gewehr,6 so dass sie umstürzte und in mehrere Teile zerbrach. Die Bewaffneten verließen das Münster wieder und trafen „am Sprung“ - heute „Münsterberg“ genannt -, der zum Münsterplatz führt, auf weitere 2007 bewaffnete Personen, die vom Kornmarkt aufgebrochen waren. Einer aus der Masse machte bei der Beratschlagung, was man denn nun tun solle, den Vorschlag, man könne ja ins Münster ziehen und die Bilder entfernen und zerstören. Das aufgebrachte Volk folgte dem Vorschlag und ging wieder dorthin zurück. Inzwischen war jedoch von seiten der Domherren bemerkt worden, dass eine Altartafel zerbrochen war, woraufhin sie die Türen verschlossen hatten. Die aufgebrachte Menge zertrümmerte diese jedoch, drang gewaltsam in das Münster ein und zerbrach die Altartafeln und sämtliche Bilder aus Holz und Stein, darunter die Kruzifixe und Marienbilder.8 Kirchenzierden aus Gold oder Silber oder von anderem höchstem Wert blieben jedoch unversehrt, wobei - dies betont der Autor der „Chronik des Fridolin Ryff“ - nicht der Raub von Kirchenzierden das Ziel war, sondern ihre Beseitigung. Inzwischen waren dem Rat die Zerstörungen zu Ohren gekommen und er sandte Leute zum Münster, die den Unfug unterbinden sollten. Das Volk ließ sich jedoch nicht bremsen und zog zu den anderen Kirchen Großbasels, in denen sich noch Bilder befanden, die nun entfernt wurden: St. Ulrich, St. Alban, St. Peter und die Predigerkirche. Schließlich sahen die Kirchen, Kapellen und Stifte in den Augen der Domherren aus wie „Sommerhäuser“,9 also wie Hausflure oder Ställe.10 Eine zeitgenössische Notiz merkt an, dass der Bildersturm bis zum Anbruch der Nacht gedauert habe,11 doch berichtet die Ryffsche Chronik, dass zumindest ein Teil des Volkes um 16 Uhr12 wieder auf dem Kornmarkt zusammenkam und die Bilderbeseitigung auch in Kleinbasel, das bisher weitgehend von den Wirren verschont und in den Händen der Altgläubigen geblieben war, beschloss.13 Als die Kleinbasler dies erfuhren, schickten sie Gesandte zum Ausschuss der Neugläubigen und baten darum, selbst am nächsten Tag die Bilder entfernen zu dürfen.14 Eine Delegation des Basler Rats ersuchte daraufhin den Kleinbasler Schultheißen, die drei Ehrengesellschaften, denen die Kleinbasler Bürger angehörten, zu versammeln und durch einen Ausschuss derselben die Bilder und Kirchenzierden St. Theodors beseitigen zu lassen.15

Der 10. Februar, der Aschermittwoch, war von der Verbrennung des „götzenwerckes“ geprägt. Aus dem ungenehmigten Bildersturm war inzwischen eine von der Obrigkeit durchgeführten Räumung der Kirchen geworden. Im Münster blieben jedoch die Bücherei, das Kapitelhaus und die beiden Sakristeien samt dem Gewölbe unangetastet.16

Ursprünglich sollte alles Bildwerk aus Holz an die Armen verteilt werden, jedoch gab es Streit um die einzelnen Anteile, so dass man sich schließlich entschloss, alles zu verbrennen. Laut der Ryffschen Chronik wurden alleine auf dem Münsterplatz zwölf „Fastnachtsfeuer“ zu diesem Zweck gemacht und auch auf den anderen Kirchhöfen brannten Feuer.17 Unter den verbrannten Bildern war auch das große Kruzifix, das sich auf dem Lettner des Münsters befunden hatte. Dieses fiel laut der Schnittschen Chronik einem Feuer auf dem Kornmarkt zum Opfer, wobei die Kinder angeblich den Psalm „in exitu Ysrael“ sangen.18 Gemäß der Ryffschen Chronik dauerte die Bilderverbrennung einen Tag. Die Schnittsche Chronik behauptet zwar, dass sie zwei Tage und zwei Nächte gedauert habe, doch ist davon auszugehen, dass sie den Tag des eigentlichen Bildersturms fälschlicherweise schon als einen Tag der Bilderverbrennung versteht.19 Angesichts fehlender Hinweise auf Widerstand seitens der Altgläubigen ist davon auszugehen, dass die Aktionen ohne Störungen vor sich gingen.

Bezüglich Kleinbasels erhob sich der Vorwurf, „es syen noch ethlich [sc.: Bilder] gefangen“, die auch heraus müssten.20 Im Zusammenhang einer späteren Anfrage von Kleinbasler Abgesandten vor dem Rat, ob man das Holz der Bilder an die Armen austeilen oder verbrennen solle, ist davon auszugehen, dass die Bilder zwar gemäß dem obrigkeitlichen Mandat aus den Kirchen geräumt, nicht jedoch zerstört worden waren. Diese Interpretation wird auch durch die Ryffsche Chronik gestützt, die anmerkt, dass die Bilder zusammengehalten worden seien, um sie bei der nächstbesten Gelegenheit wieder aufzurichten.21 Am 14. Februar schließlich, als die Antwort des Basler Rates auf die Anfrage noch nicht erfolgt war, kam es bei St. Theodor zu einem folgenschweren Zwischenfall: Vier Kleinbasler, darunter ein Fischer, ein Kübler, ein Müller und ein Schmied, die sich bei der Kirche aufhielten, hörten ein solches „bochzslen unnd bolderen“ in ihr, dass sie meinten, sie wolle zusammenfallen. Sie wollten daraufhin die Türen öffnen, fanden diese jedoch verriegelt. Als drei Großbasler, die die Zerstörung der Bilder selbst in die Hand genommen hatten, schließlich die Kirche verließen, kam es zu einer Schlägerei, in die auch aus unklaren Gründen ein Goldschmiedgeselle22 verwickelt wurde. Dieser wurde von den vier Kleinbaslern dermaßen schlimm zugerichtet, dass er an beiden Armen gelähmt war und schließlich nicht mehr seinem Beruf nachgehen konnte.23

Mit der Räumung der Bilder aus den Kirchen waren eine Gottesdienstreform, die Neubesetzung von Predigerstellen, die Flucht des Domkapitels nach Neuenburg und Freiburg i. Br., die Säkularisierung der Klöster, der Austausch von zwölf altgläubigen Stadträten gegen die gleiche Anzahl neugläubiger und schließlich eine Reform der städtischen Verfassung verbunden.24

2.2. Fragestellungen hinsichtlich des großen Bildersturms

Der Verlauf des großen Bildersturms gibt zu einer Reihe Fragen Anlass, die im Rahmen dieser Hausarbeit behandelt werden. Dabei entspricht im Wesentlichen der Anordnung der Fragen dem Aufbau der Hausarbeit. Dass Basel Schauplatz dieses gewalttätigen Bildersturms wurde, lässt die Frage aufkommen, wann und wie die weitgehend bilderfeindliche Reformation in Basel Fuß fassen konnte. Warum erfolgte schließlich die Beseitigung der Bilder gewalttätig und nicht in friedlichem Einvernehmen mit dem Rat? Handelte es sich um den ersten Basler Bildersturm oder war es schon vorher zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen? Welche theologischen Begründungen für die Beseitigung der Bilder werden in den Basler Quellen zu den Ereignissen erwähnt? Zu dem Verlauf des großen Bildersturms stellen sich die Fragen nach der sozialen Schicht und der Absicht der Mitwirkenden, nach der Begründung, warum gerade das Münster Hauptort des Bildersturms und warum gerade die Fastnacht der Zeitpunkt der Geschehnisse wurde. Bezüglich des Rats ist zu klären, warum er sich so zögerlich verhielt und schließlich doch selbst das Heft in die Hand nahm und für eine obrigkeitlich verordnete Räumung der Kirchen sorgte. Und schließlich bleibt zu klären, warum der Umgang mit dem Holz der Bilder für die Basler Bürger von so hoher Bedeutung war.

3. Der Beginn der Auseinandersetzungen um den rechten Glauben

3.1. Der Einzug der reformatorischen Lehre in Basel

Die Theologie des Reformators Martin Luther fand in Basel rasch Aufnahme und Verbreitung. Dies hing damit zusammen, dass die Stadt eine berühmte Universität besaß und ein Zentrum des intellektuellen Austausches war. Außerdem lag sie an bedeutenden europäischen Handelswegen. Desweiteren war Basel ein Zentrum des Buchdrucks, was unerlässlich für die rasche Vervielfältigung und Verbreitung der Schriften war. Nun sagt die Verbreitung der Schriften noch nichts über die Zustimmung in der Bevölkerung aus. Luthers Werke waren europaweit Bestseller geworden, so dass sich die Basler Drucker dieses Geschäft nicht entgehen lassen wollten. Der bedeutendste Basler Drucker, Johannes Froben, publizierte schon im Oktober 1518 unter Mitwirkung Wolfgang Capitos und anderen einen Sammelband aller bis dahin erschienenen lateinischen Traktate Luthers, und zur gleichen Zeit den Bericht Luthers über seine Augsburger Verhandlung mit Cajetan veröffentlichte. Froben selbst verzichtete allerdings darauf, mit den Schriften Luthers Geld zu verdienen, weil er unter dem Einfluss seines Freundes Erasmus nicht gegen sein Gewissen, das immer für die katholische Seite eingenommen war, handeln wollte. Auch die Schriften der anderen Reformatoren wurden in Basel gedruckt.25

Begann die reformatorische Predigt in Zürich laut dem Basler Chronisten Konrad Schnitt schon 1519, so setzt er dessen Beginn für Basel erst auf das Jahr 1521,26 seiner Auskunft nach der Beginn der Predigt Johannes Oekolampads, an.27 Allerdings wirkte Oekolampad in Basel erst seit den Jahren 1522 und 1523, so dass anzunehmen ist, dass hier eine Verwechslung mit dem Prediger Wilhelm Reublin vorliegt. Zwar gab es mit Wolfgang Capito, Caspar Hedio und Marx Bertschi schon Prediger, die einer Reformation gegenüber positiv eingestellt waren, doch scheint die neue Lehre am deutlichsten bei Wolfgang Reublin zutage getreten zu sein, der 1521 von der Gemeinde in St. Alban zu ihrem Pfarrer gewählt worden war. Von dessen Predigten, die anscheinend gut besucht waren, heißt es, dass dergleichen vorher in Basel nie gehört worden war.28 Über dessen Tätigkeit beschwerten sich der Bischof und das Kapitel beim Rat, der schließlich gegen den Willen der Gemeinde St. Alban, die meinte, dass ihr Pfarrer doch nichts anderes als die „cristlich worheit“ sage, die Vertreibung Reublins durchsetzte.29

3.2. Johannes Oekolampad

Bedeutendster Reformator Basel wurde Oekolampad (1482-1531), der Ende 1522 nach Basel kam. Er kam gebürtig aus dem zur Diözese Würzburg gehörigen, damals pfälzischen Städtchen Weinsberg, wobei seine Mutter aus Basel stammte. Oekolampad hatte in Heidelberg, Tübingen und 1515 auch in Basel Theologie studiert, wobei er in letzterer Universität den Grad eines Baccalaureus sententiarius erworben hatte, der ihm die eigene Vorlesungstätigkeit zum Sentenzenwerk des Petrus Lombardus eröffnete. Nach Basel war er auf Einladung des Druckers Johannes Froben gegangen, um Erasmus von Rotterdam bei der Herausgabe des Neuen Testaments als Experte für Hebräisch zu unterstützen. Zwar verließ Oekolampad Basel nach kurzer Zeit, kehrte jedoch bald nach Basel zurück, wo er am dortigen Münster als Poenitentiarius wirkte. Nach dem Erwerb des theologischen Doktorgrades ging er als Prediger an das Augsburger Münster und wurde mit den reformatorischen Lehren konfrontiert. Um in Ruhe seine eigene Position klären zu können, trat er im April 1520 in das unweit von Augsburg gelegene Birgittenkloster Altomünster ein. Die Augsburger Zeit war durch altsprachliche Studien geprägt. Oekolampad verursachte durch zwei Traktate über Luthers Lehre und die Beichte, in denen er sich von der katholischen Tradition distanzierte, Spannungen und musste schließlich fliehen. Im November 1522 schließlich kam er nach Basel, wo er den Doktorgrad erworben hatte und von ihm Gebrauch machte, indem er theologische Vorlesungen an der Universität aufnahm, an der er 1524 Professor wurde. Außerdem war er von einem nicht näher bekannten Zeitpunkt im ersten Halbjahr 1523 an als Vertreter des kränkelnden Pfarrers an St. Martin als Prediger tätig. Der Messdienst wurde von den Kaplänen durchgeführt. Im Februar 1526 bestimmte ihn der Rat der Stadt zum Pfarrer an derselben Kirche, befreite ihn aber vom Messdienst. Seit der zweiten Hälfte des gleichen Jahres baute er jedoch seine Predigtauftritte zu Abendmahlsgottesdiensten aus. Bis zu seinem Tode 1531 widmete sich Oekolampad der Kirchenreform.30

Bei der Untersuchung der Frage, welche Haltung Oekolampad zur Bilderverehrung einnahm und in welchem Maße sie einen anfänglichen Schritt auf dem Wege zum großen Bildersturm von 1529 darstellte, ist zwischen den öffentlichen und privaten Äußerungen beispielsweise in Briefen zu unterscheiden. Da es hier um die öffentliche Lehre und Wirkung Oekolampads geht, wird nur auf seine universitäre Lehre und die Predigttätigkeit und die Folgen dieser eingegangen.

In der Osterwoche 1523 begann Oekolampad mit einer Jesaja-Vorlesung, die schon dadurch eine fundamentale Neuerung darstellte, dass er den hebräischen Text zugrunde legte und auch die Septuaginta zuzog. Das, was er in lateinischer Sprache für das akademische Publikum vortrug, fasste er nach jeder Vorlesungsstunde in deutscher Sprache für Laienzuhörer zusammen. So kam es, dass abgesehen von Studenten und Priestern wohl an die 400 Bürger zuhörten, so dass sogar die größere „aula sophistarum“ - sofern man der Aussage Andreas’ Cratander glauben darf - nicht alle Zuhörer zu fassen vermochte.31 Die Predigt über die Nichtigkeit der Götzen in Jes 44,6-20 nahm Oekolampad zum Anlass, ausführlicher über die Bilderverehrung zu sprechen. Die „perfecti“, die Gott im Geist anbeteten, hätten die Bilder nicht nötig und die Schwachen würden durch sie von Gott weggezogen. Wenn jemand sage, dass wir durch sie mit Nutzen an die „res divinae“ erinnert würden, so sei zu fragen, warum wir nicht an Christus erinnert würden durch den Anblick jedes Menschen, der lebendes Bild Gottes sei., und warum wir nicht an die Menschwerdung Gottes erinnert würden durch den Anblick einer Kindbetterin, ebenso wie wenn wir eine Statue der qeoto/koj32 sehen. Gewiss sei Christus deswegen gen Himmel gefahren, weil die Apostel nicht des Geistes fähig gewesen seien, solange sie am sichtbaren Körper Christi hingen. Das „vehiculum“ des Geistes sei das biblische Wort, auf das - so der Schluss - immer wieder von den Christen hinzuweisen sei.33

Den Hintergrund der Aussagen Oekolampads bildete die im Mittelalter verbreitete und auf Papst Gregor d. Gr zurückgehende Vorstellung von den Bildern als „biblia pauperum“, nach der die Bilder der Erziehung der Ungelehrten dienen, die Menschen zur Andacht anregen und dem fehlenden Gedächtnis helfen. Hinzu kam eine bildhafte Andachtslehre, die sich auf Aurelius Augustinus stützte, der drei Kategorien von „visiones“ unterschieden hatte: die körperliche, die geistige und die intellektuelle. Mystiker wie Juliane von Norwich und Johannes Tauler nahmen dieses Bildverständnis im Sinne der neuplatonischen Steigerung vom Sichtbaren und Körperlichen bis zum Unsichtbaren und Göttlichen auf. Bei der frommen Andacht sollte der Christ vom rein bildlichen Schauen über ein bildhaftes geistiges Schauen zu einer bildhaften Andacht gelangen. Diese mystische Bildlehre ist vielleicht in der Praxis der privaten Andacht des Spätmittelalters verbreitet und popularisiert worden, obwohl die dritte Stufe für die meisten Menschen kaum erreichbar schien. Aus der ersten Stufe entstand für die Menschen des Mittelalters eine wichtige Möglichkeit des Ergreifens des Heiligen, indem das Schauen ein wesentlicher Moment der Andacht wurde.34 Das andächtige Schauen sollte heilbringend wirken, indem es eine direkte, persönliche Verbindung mit dem Heiligen schuf. Geiler von Keysersberg beispielsweise empfahl in seinem „Buch vom guten Tod“ die Betrachtung des Kruzifixes als Vorbild. So sollten die cristlich usz, das im menglich gern zuhorret; er lasz ouch usz dem ewangelius, das er ein grosz volck alzit by sinner letzge hat von pfaffen und leygen,...“; vgl. „Chronik des Konrad Schnitt“, 111.

Menschen zur Nachfolge Christi durch das Mitleiden mit dem Gekreuzigten angehalten werden.35 Oekolampad wandte sich gegen diese Hochschätzung des Bildes, in dem er auf das göttliche Wort als die Grundlage des Glaubens verwies und Bilder für überflüssig erachtete.

Die Predigten Oekolampads sind nur in geringer Zahl erhalten geblieben und beziehen sich nicht speziell auf die Bilderfrage. Im Rahmen der Kritik am zeitgenössischen Kult dürfte er jedoch auch auf die Bilder eingegangen sein. Auch die Predigten Oekolampads wurden von einer großen Zuhörerschaft begleitet, die ihm größtenteils wohlgesonnen war, worauf schon die Tatsache hinweist, dass die Gemeinde ihn als Prediger verlangt hatte.36

3.3. Die öffentliche Reaktion auf die Anfänge der reformatorischen Lehre und Predigt

Oben ist schon gesagt worden, dass der Rat der Stadt Basel anfangs gegen die reformatorische Lehre vorging und die Absetzung Wilhelm Reublins erzwang. Für die Altgläubigen waren die Anhänger der neuen Lehre „lüttrisch ketzer“ und es entstand innerhalb des Volkes eine große Uneinigkeit darüber, wie denn diese zu bewerten sei.37 Alles in allem scheint sich die Zahl der Anhänger vermehrt zu haben. Seit dem Auftreten Oekolampads gab es in St. Martin, im Augustinerkloster, im Spital, im Barfüßerkloster und in St. Leonhard reformgesinnte Prediger. Diejenigen der anderen Kirchen bezeichnet der Chronist Fridolin Ryff als böse und widerwärtig.38 Was den Reformanhängern als biblisch begründet erschien, empfanden die Altgläubigen als Ketzerei. Folglich erließ der Bischof im Juni 1522 im Einvernehmen mit Universität und Rat ein Mandat, in dem er forderte, sich beim Predigen weiterhin an die kirchlichen Ordnungen und Satzungen zu halten und die Predigten allein auf den „heiligen evangelien, darauff unser christlicher glaub, darinn wir geboren, leben, sterben und seelig werden mueszen“ und auf den Lehren der Apostel zu gründen.39 Bei solcherlei Zwietracht sah sich der Rat der Stadt Basel 1523 genötigt, mittels eines Mandates Stellung zu beziehen. Darin forderte er unter Androhung von Strafe zwar, dass die Heilige Schrift öffentlich und unverborgen gepredigt und schriftwidrige Predigten und Lehren unterlassen werden sollten, doch wurden diejenige von Luther und den anderen Reformatoren zu letzteren gezählt. Ziel des Mandats war das Unterbinden von Zwietracht im Volk.40

Trotz dieses Mandates herrschte weiterhin in Basel und anderen Städten ein solches Interesse an der neuen Jesaja-Auslegung des Oekolampad, dass 1525 der Kommentar mit einer Widmung an den Basler Rat veröffentlicht wurde.41

4. Der Hintergrund und der Verlauf der ersten bilderfeindlichen Zwischenfälle

4.1. Die Entwicklung der Auseinandersetzungen bis 1528

Der Streit um die rechte Lehre und den rechten kirchlichen Kult auf dem Wormser Reichstag behandelt und somit zur Reichssache geworden. Im Wormser Edikt vom Mai 1521 verfügte Kaiser Karl V. eine unnachgiebige Verfolgung der „Ketzereien“, als welche er die Reformforderungen vor allem Luthers empfand. Die freie Riechsstadt Basel versuchte jedoch in der Folgezeit die konfessionellen Fragen als eine interne Angelegenheit des einzelnen Ortes erscheinen zu lassen.42 Der Rat empfand es als seine Aufgabe, für Frieden und Eintracht in der Stadt zu sorgen. Dabei fällt auf, dass der Rat die reformatorische Lehre nicht mehr grundlegend verwarf. In einem von dem altgläubigen Bürgermeister Heinrich Meltinger und dem Rat erlassenen Mandat aus dem April des Jahres 1525 lässt sich entnehmen, dass zwar einerseits abermals zum Frieden und zum Unterlassen von gegenseitigen Gehässigkeiten aufgerufen, jedoch nicht mehr allein die reformatorische Lehre als verwerfliche Unruhestifterin angesehen wurde. Stattdessen bekannte sich der Rat als willens, mit Gottes Hilfe durch eine „offne disputation“ zu erörtern, welche Lehre dem göttlichen Wort am nächsten und angemessensten sei.43 Der Rat zögerte jedoch eine Entscheidung hinaus, so dass der für die Reformpartei eingenommene Chronist Fridolin Ryff angesichts einer Versammlung unzufriedener Bürger im Jahre 1527 meinte, dass die Zwietracht unter der Bevölkerung in dem Maße zugenommen habe, wie der Rat „die oberkeit der pfaffen“ geschont habe.44 Diese Uneinigket zeigte sich schon darin, dass seit 1526 zu St. Martin, zu den Augustinern, im Spital und zu St. Leonhard im Gegensatz zu den anderen Kirchen keine Messe mehr mit den üblichen Zeremonien gefeiert wurde und jede Glaubenspartei zu ihren eigenen Predigern ging.45 In St. Martin hatte Oekolampad als Leutpriester und Seelsorger inzwischen nicht mehr nur die Predigttätigkeit, sondern auch die Handreichung der Sakramente inne. In einem Vertrag Oekolampads mit den Pflegern von St. Martin über die Neuordnung der Leutpriesterei wurde bestimmt, dass Oekolampad46 vom Pfarramt, der Messen und dem Chorgang entbunden sein solle. Weiter heißt es: „Doch sollen die caplanenn das pfarampt und andere horas fürohin versehen, damit deszhalb nit klag sye.“47 Damit wurde der seit Februar 1525 bestehende Kultus offiziell geregelt.48 Zum Frühjahr desselben Jahres klagt eine anonyme Chronik allerdings, dass Oekolampad, „ein leutbescheusser zu sanct Martin, welcher ein grossen zuelauff hat uberkhommen, understund, das ampt der mesz ganz abzuthuen.“ Etliche tausend Menschen seien ungebeichtet und ohne Reue zu dem Tisch Gottes gegangen und hätten Wein und Brot als ein „gedechtnusz Christi“ empfangen.49 Deutlich wird an dieser Klage, dass Oekolampad nicht nur ein Gegner der mittelalterlichen Transsubstantiationslehre, die von einer Umwandlung von Brot und Wein in Fleisch und Blut Christi während der Elevation von Hostie und Kelch ausging, war, sondern auch von der Vorstellung, dass die Messe in erster Linie fürbittenden und sühnenden Charakter habe.50 Damit hatten die Privatmessen, die in erster Linie dem Seelenheil des einzelnen Gläubigen dienen sollten und denen folglich auch nur die Priester oder - wie in St. Martin - die Kapläne, nicht jedoch die Gemeinde beiwohnten, in dem Kult der Kirche keinen Platz mehr. Dieser Sachverhalt ist für die Untersuchung der Frage, wie es zum großen Basler Bildersturm von 1529 kam, insofern relevant, als viele Bilder als Retabeln mit den privaten Seitenaltären verbunden waren, die nun ein Bestandteil der Kritik wurden.51 Eine geänderte Einstellung gegenüber der Messe betraf jedoch nicht nur die Seitenaltäre als solche, sondern das Verhältnis zu den Altarbildern, von denen viele erst an der Wende vom 15. zum 16. Jh. entstanden waren, überhaupt. Diese Aspekte werden im Folgenden im Zusammenhang mit den Bilderstürmen vertieft.

4.2. Der Verlauf des ersten Bildersturms

Im Februar 1528 erließ der Rat wiederum ein Mandat, das den zweierlei Glauben in Basel zuließ und bekräftigte ausdrücklich die Glaubensfreiheit.52 Dieses Mandat erfüllte wiederum nicht die Forderung der Reformationsanhänger nach einem einheitlichen, allein auf der göttlichen Schrift basierenden Glauben. Im Rahmen der allgemeinen Unruhe wurden am Ostermontag in der Martinskirche und in der Kirche des Augustinerklosters die Bilder abgebrochen und entfernt, wobei der Autor der „Chronik des Fridolin Ryff“ als Freund der Reformation sogleich seiner Schilderung hinzufügt, dass dies durch „gut cristlich burger“ geschehen sei.53 Es ist nicht verwunderlich, dass gerade diese beiden Kirchen dem ersten Bildersturm zum Opfer fielen. St. Martin war die Pfarrei des bedeutendsten Basler Reformators, Oekolampad, und als nahegelegene älteste Pfarrkirche der gemeinsame Kultort der Zünfte. Was sie für Altäre hatten und wem sie geweiht waren lässt sich nicht mehr sagen. Die Bauleute zu Spinnwettern besaßen an die Kirche angebaut ihre eigene Kapelle, die erst 1851 abgebrochen wurde, und die diejenige der Krämer zu Safran stand auf dem St. Andreasplatz und war dem Hl. Andreas geweiht.54 In der Augustinerkirche wurde schon seit Jahren keine Messe mehr zelebriert und war im Oktober 1527 Versammlungsort von etwa 400 Bürgern, die mit dem Hängen des Rates an dem altgläubigen Kult nicht zufrieden waren.55 Der aufgebrachte Rat ließ vier Mitglieder der Spinwettern-Zunft festnehmen.56 Aus dem Verhör der Bilderstürmer geht hervor, dass sie in St. Martin nach der Predigt am Ende des Abbruchs der Bilder den Küster getroffen haben. Dieser habe erst gefragt, was sie denn da machten, er wüsste es nicht zu verantworten. Seitens eines Bilderstürmers habe er als Antwort erhalten: „Es gschicht zur eer gotts unnd dem nechsten zur besserung.“ Der Küster scheint nicht geholfen, aber auch nicht hindernd eingegriffen zu haben - im Gegenteil: Die Bilderstürmer haben bei ihm zu Hause gegessen. Danach sind etwa 30 Personen zu der Augustinerkirche gegangen und auch dort wurde die Bilderbeseitigung von einem Küster gestört. Allerdings habe er nur gefragt, was denn die Männer dort machten und angemahnt, dass sie nichts zerbrechen sollten; geholfen oder sonstwie zur Beseitigung der Bilder geraten. habe er nicht.57 Diese Bilderstürme sind keinesfalls von einem rasenden Pöbel ausgeführt worden. Bei den festgenommenen Tätern handelte es sich um einen Tischler, Ofensetzer, Zimmermann und Böttcher, also um Handwerker, die der Spinmacherzunft angehörten.58 Es handelte sich laut Aussage eines Teilnehmers um eine spontane Aktion, die jedoch vor vielen Wochen schon für die Zukunft in Erwägung gezogen worden sei. Die Akteure waren unbewaffnet. Nur ein Hebeisen59 diente gemäß der Aussage eines Angeklagten als Werkzeug zum Abbrechen der Bilder,60 wobei jedoch Zeugenaussagen einige Monate später vor Gericht darauf hinweisen, dass auch Schmiedeeisen benutzt wurden.61

4.3. Die Folgen des ersten Bildersturms

Am Mittwoch nach dem Ostermontag, an dem der Bildersturm stattgefunden hatte, zogen Mitglieder der Spinwetternzunft zum Rathaus. Auf dem Wege dorthin stießen weitere Mitglieder verschiedener Zünfte - der Autor der „Chronik des Fridolin Ryff“ nennt die Zahl 300 -, die sich aus Solidarität und zum Schutz der Bilderstürmer und ihrer Anhänger vor Racheakten der Altgläubigen auf dem Kornmarkt versammelt hatten. Auf Begehren des Stadtrates hin bildete die Menschenmasse einen Ausschuss von 30 Personen, der die Forderungen dem Rat vorbringen sollte. Schließlich erreichten sie die Verabschiedung eines die Prediger und Kirchen der Stadt betreffenden Mandats. Es enthielt den Beschluss, die Bilder aus fünf Kirchen, nämlich St. Martin, St. Leonhard, Augustinerkirche, der Kirche des Barfüßerklosters und derjenigen des Spitals zu räumen. Einschränkend hieß es jedoch: „Doch sollend der chor zu sant Lienhart, deszglichen der chor zu den Barfussen sampt iren nebencapellen, wie die jetzt sind, also geziert plyben, damit die, so an den beden ortenn noch mesz habend, an solchen orten ir andacht verpringen mogend.“62 Hier wird die Rücksichtnahme des Rates gegenüber den Altgläubigen deutlich, die in den Seitenkapellen ihre gestifteten Altäre stehen hatten und für ihr eigenes Seelenheil und das der lebenden und verstorbenen Verwandten Messen feiern ließen. Außerdem legte der Rat Wert auf eine kontrollierte Entfernung der Bilder Wert und bestimmte, dass sie nur durch von der ordentlichen Obrigkeit bestellte „wercklüt“ durchgeführt werden solle. Ungenehmigte Bilderbeseitigungen wurden unter Strafandrohung verboten. Die Glaubensfreiheit wurde bestätigt und die Bürger und Einwohner Basels wurden zu Frieden und Eintracht ermahnt, wobei ihnen das Tragen von Geschützen unter den Röcken oder in den Ärmeln verboten wurde. Schließlich sprach der Rat noch ein Aufnahmeverbot von „fremten, hargeloffnen volcks, die weder burger noch zunffig und aber me zu uffrur und unglück reitzen und stifften“ aus.63

Die vier Gefangenen Bilderstürmer der Augustinerkirche wurden nach wenigen Tagen freigelassen, mussten jedoch Urfehde schwören. Sie durften bis zum nächsten Tag ihre Häuser nicht verlassen und auch in der folgenden Zeit zu keiner Versammlung gehen oder sich sonstwie zusammenrotten. Für den Fall, dass sie sich nicht an die Anordnungen hielten, wurde ihnen die Todesstrafe („pen des schwerts“) angedroht.64 Dass die Männer weitgehend ungeschoren davonkamen, ist ein Indiz dafür, dass sich durch Predigten reformatorisches Gedankengut weit verbreitet hatte und entsprechender Druck seitens der Öffentlichkeit auf dem Rat lastete. In der vorreformatorischen Zeit galt eine unerlaubte Entfernung von Bildern als Sakrileg, die eine schwere Strafe nach sich zog, sei es - so nahm man an - durch Gott selbst oder durch ein irdisches Gericht. Die Todesstrafe drohte im Mittelalter nicht erst, wie im Fall der gefangenen Bilderstürmer, dem Wiederholungstäter.65 Weitere Bilderstürmer, die im Gefängnis gesessen hatten, kamen nicht schon, wie die vier erwähnten, im April, sondern erst im Mai oder im September frei.66 In einem weiteren Fall, in dem ein gefangener Weinausrufer im Mai 1528 Urfehde schwören musste, kommt erstmals das Münster als mögliches Ziel bilderfeindlicher Aktionen in den Blick. Dieser war festgenommen worden, weil er das Münster betreffend einen Bildersturm gefordert haben soll, wie er schon zu St. Martin und in der Augustinerkirche erfolgt war.67

4.4. Die Lage in der Basler Landschaft

Bezüglich der Basler Landschaft befahl der Rat unter Androhung von schwerer Strafe, dass niemand eigenmächtig Bilder aus Kirchen entfernen dürfe. Wer eine Beschwerde bezüglich der Bilder hätte, müsse dies der Obrigkeit anzeigen.68 Hier ist nicht nur das Verbot der Bilderbeseitigung bedeutsam, sondern vor allem auch das Interesse des Rates, nicht die Kontrolle über die Situation zu verlieren. Nicht umsonst wird einführend von „gefarlich zytten“, unter anderem durch die Zwietracht wegen der Bilder verursacht, gesprochen. Auffällig, ist, dass der Name des zünftischen Bürgermeisters Adelberg Meyers explizit genannt wird, bei dem städtischen Mandat implizit. Immerhin überstand er die Wirren von 1529 und blieb im Gegensatz zu dem aus dem Amt scheidenden Kollegen, dem Stubenherrn69 Heinrich Meltinger, bis 1547 Bürgermeister, was darauf hinweist, dass er Anhänger der Reformation war. Grundsätzlich zeichneten die Bürgermeister und Oberstzunftmeister als „Häupter“ für die Beschlüsse des Rates verantwortlich, so dass schwer nachzuvollziehen ist, ob sie tatsächlich hinter den Beschlüssen standen oder ob sie überstimmt worden waren.

Schon im Mai kam es auch in Basel-Land trotz des Verbotes zu Bilderstürmen. Zwei Liesperger, die des Bildersturms beschuldigt wurden, wurden nach 20 Tagen, nachdem sie Urfehde geschworen und sich damit zum Gehorsam gegenüber der Obrigkeit geschworen hatten, freigelassen.70 Im Fall der Ortschaft Laufen antwortete einer der Täter auf die Frage, warum sie die Bilder aus den Kirchen entfernt und verbrannt haben: „Dorumb das sy durch iren predicanten usz der geschrifft underricht, das man die bylder nit haben solle.“ In Laufen war der Bildersturm mit der Auflehnung gegen die Zehntpflichten verbunden.71 In Benken wurden Bilderstürmer, unter ihnen die Hälfte Frauen, gegen Schwören einer Urfehde freigelassen, wobei die Rädelsführerin zum abschreckenden Beispiel zur Zahlung der gesamten Gerichtskosten verpflichtet wurde.72 Bezüglich der Lage in den anderen Dörfern der Landschaft ist nur bekannt, dass der Rat gegenüber dem Dorf Riehen Ende Mai 1528 das Verbot, eigenmächtig Bilder aus den Kirchen zu beseitigen, bekräftigte,73 was auf eine erhebliche Unruhe in der dortigen Pfarrei schließen lässt. Von Waldenburg ist bekannt, dass dort ein Mann Heilige und sonstige Bilder aus den Kirchen entfernte und zerschlug, deshalb ins Gefängnis geworfen wurde und erst gegen Schwören der Urfehde wieder aus dem Gefängnis freikam.74

5. Der Basler Bilderstreit in den Monaten vor dem großen Bildersturm

5.1. Die Forderungen der Zünfte

Direkt nach der Verabschiedung des die Prediger und Kirchen betreffenden Mandats der Stadt schien die Bürgerschaft angesichts des Kompromisses mehrheitlich zufrieden zu sein, wobei der Friede zwischen den beiden verfeindeten Parteien nicht lange währte.75 Am Mittwoch vor Weihnachten versammelten sich im Zunfthaus der Gärtner76 etwa 200 Personen, um zu beratschlagen, was denn angesichts der zweierlei Predigt zu tun sei.77 Schließlich verfasste man diesbezüglich auf Oekolampads Aufforderung hin78 eine Bittschrift an den Rat, wobei als Anlass die Liebe zu der Ehre Gottes und zum Frieden in der ganzen Stadt Basel angegeben wurde. Sie wurde nach einigem Zögern und Widerstand des Rates, v.a. des altgläubigen Bürgermeisters Heinrich Meltingers, von einer aus sechs Personen bestehenden Delegation an den zünftischen Bürgermeister Adelberg Meyer und den Oberstzunftmeister, wohl Jakob Meyer zum Hirzen,79 übergeben und enthielt die Forderung, die zweierlei Predigt abzustellen. Man berief sich dabei auf ein Mandat, das der Rat vor etlichen Jahren verabschiedet hatte, mit dem Inhalt, „das man das wort gotz nach dem nüwen und alten gesatz einhellig predige.“80 Es folgte der Vorwurf, dass die Altgläubigen dem Wort Gottes widersprochen und es gescholten hätten. Bei zweierlei Predigt müsse eine Partei schuldig sein. Den Beibehalt auch des „schuldigen“ Kults bezeichneten die Bittsteller als Lästerung der Ehre Gottes und des Namens Christi, als Stärkung der Boshaften und Unterdrückung der Wahrheit, die den Zorn Gottes heraufbeschwören würde. Beklagt wurde, dass die Papsttreuen nicht über ihre Lehre Rechenschaft ablegen und sich mit den Reformatoren auf eine klärende Disputation einlassen wollten. Man wolle der Wahrheit folgen, doch könnten nicht die Beschlüsse der Konzilien als Grundlage dienen, weil diese oftmals wider die Wahrheit entschieden und sich geirrt hätten und uneinig gewesen seien. Auch die Badener Disputation (1526) und das Berner Religionsgespräch (1529), an denen Basel unter großen Kosten teilgenommen habe, hätten keine Klarheit geschaffen. Die Zünfte -nur diejenigen der Brotbecken,81 Schmiede und Seeleute unterzeichneten das Schriftstück nicht - bekräftigten abschließend, nur die Ehre und den Frieden der Stadt zu suchen und so lange beim Bitten zu bleiben, bis sie vom Rat erhört werden.82 Wie ernst es ihnen bei ihrem Vorgehen war, zeigt ein diese Bittschrift begleitender außergewöhnlicher Schritt. Sie wandten sich zu der gleichen Stunde an die Schultheissen und Räte des mächtigen Bern, das vor einem Jahr definitiv zur Reformation übergetreten war. In dem Schreiben wurden die Berner Behörden über das in Basel soeben Vorgefallene unterrichtet und um Hilfe und Unterstützung gebeten.83 Schon am folgenden Tag antwortete der Berner Rat den Basler Zünften und teilte mit, dass man eine Gesandtschaft auf den Weg nach Basel schicken werde, „zu den sachenn das best zu redenn unnd ze hanndlenn, was zu frid, ruw [= Ruhe] unnd einigkeit, ouch zu erhalltung gottlichs worts dienlich.“ Die Zünfte sollten schweigen, bis die Gesandtschaft in Basel eingetroffen sei. Man habe auch den Bürgermeistern und dem Rat geschrieben. Da sich in jenem Brief kein Hinweis darauf finde, dass die Berner von den Basler Zünften zu dem Schreiben veranlasst worden sind, bitte man darum, nichts von dem Kontakt zwischen den beiden Städten bekannt werden zu lassen.84 Noch am Heiligen Abend setzte der Berner Rat die Instruktion für die Boten auf. Sie sollten eröffnen, dass man die Zwietracht der Basler, die ihnen zu Ohren gekommen ist, herzlich bedaure und dass man alles reden und tun sollten, was dem Frieden, der Ruhe, der Einigkeit und der Erhaltung des göttlichen Worts förderlich ist. Dabei mögen sie daran erinnern, dass man in Bern in frischem Gedächtnis habe, wie Basel schon oft, beispielsweise bei dem Interlakner Aufruhr, seine Botschaften hierhergeschickt habe, um Frieden zu stiften, wofür man bestens danke.

Angesichts des Schadens, der nicht nur Basel, sondern der ganzen Eidgenossenschaft durch Zwietracht erwachsen könne und von dem letztendlich der Erzfeind Österreich den Nutzen habe, habe man den Bundespflichten gemäß eine Botschaft abgefertigt, für die man um gute Aufnahme bitte. Gott und dem heiligen Wort solle die Ehre erwiesen und dieses daher lauter und unverfälscht gepredigt werden.85 Es ging den Berner bei ihrer Einmischung also nicht um eine neutrale Vermittlung zwischen den beiden verfeindeten Parteien, sondern vielmehr um eine einseitige Einflussnahme für die Reformationsanhänger.

5.2. Die Verschärfung der Lage in der Stadt

Nachdem Bürgermeister und Oberstzunftmeister die Bittschrift angenommen hatten, bildeten die im Zunfthaus der Gärtner versammelten Bürger einen Ausschuss von 30 Mann, unter denen auch Edelmänner und nahmhafte Bürger waren, so dass die anderen nach Hause gehen konnten. Der Ausschuss sollte weiterhin die Forderungen der Zünfte vertreten.86 Dass der Rat, in dem eine große Zahl der Ratsherren papsttreu oder mit den Päpstlichen verwandt war,87 sich entschlossen hatte, die Bittschrift schließlich doch anzunehmen, lag auch an dem Umstand, dass sich inzwischen zuerst die Altgläubigen und dann auch die Reformanhänger bewaffnet hatten. Noch während letztere zu Hunderten in dem Zunfthaus der Gärtner versammelt waren, kamen in Kleinbasel, das rechtsrheinisch und damit Großbasel mit dem Münster gegenüber liegt, und in der Spalenvorstadt etwa 80 mit Harnisch und Gewehren bewaffnete altgläubige Bürger zusammen.88 Noch bevor die Berner Gesandtschaft Basel erreichte, rüsteten sich auch in Großbasel - sofern man den Aussagen der Berner Gesandten Glauben schenken darf - 1200 Personen89, die die Predigt des Wortes Gottes statt der herkömmlichen Messe forderten und die Mehrheit der Bürgerschaft darstellten.90 Nach den Bernern stellten sich auch noch Delegationen von den katholischen Städten Luzern, Uri, Schwyz, Zug und Solothurn sowie von den protestantischen Städten Schaffhausen, Mülhausen und Straßburg ein. Letztere Boten nahmen im Gasthaus zum „Storchen“ in Großbasel Quartier, erstere stiegen im „Ochsen“ in Kleinbasel ab.91 Vor ihnen wogten in den nächsten Tagen die Debatten des Rates. Wie dramatisch die Lage zum Jahreswechsel 1528/29 in Basel war, verdeutlicht die Information eines Luzerners an eine amtliche Person unter den österreichischen Räten in Schwaben oder Feldkirch. In ihr heißt es, dass die Altgläubigen - „gûte cristen“ genannt - sich noch zu Hunderten in Großbasel aufhielten und am liebsten zu ihren Glaubensgenossen nach Kleinbasel geflohen wären. Dies war jedoch nicht möglich, da die Rheinbrücke zu beiden Seiten von den verfeindeten Lagern bewacht war. Durch das Gerücht aufgeschreckt, dass die Reformanhänger die Ermordung der Altgläubigen in ihren Häusern planten, hatten sie sich schließlich in den Gassen um die Kirche St. Peter verschanzt. Damit waren Kleinbasel mit der Kirche St. Theodor, das Westplateau zu St. Peter, wo bis dahin noch kein Bildersturm ausgebrochen war, die Spalenvorstadt und der Münsterbezirk in der Hand der Altgläubigen, die restlichen Viertel Großbasels in derjenigen der Reformanhänger.92

5.3. Der Kompromissvorschlag des Rates und das abschließende Mandat über die einhellige Predigt und die Messe

In dieser Situation versuchte der Rat, auf dem Wege eines Vermittlungsverfahrens, zu dem er sechs Ratsherren und vier Vertreter der Gemeinde berief, eine Einigung zu erzielen. Diese Kommission, die vor allem die beiden Eingaben der Parteien zu prüfen hatte, unterbreitete am 3. Januar, einem Sonntag, den eidgenössischen und fremden Gesandten ihre Anträge. Diese sahen vor, dass die zwiespältige Predigt abgestellt werden und sie nichts anderes als das „klar, pur, heitter, heilig wortt gotes“ enthalten solle. Die wöchentliche gemeinsame Unterredung der Prediger wurde gefordert, bei der sie aus der Bibel bei Nachfragen ihre Lehre rechtferigen sollten. Kein Priester solle zur Messe gezwungen werden. Genausowenig dürfe jemand seine Frau, Kinder oder das Gesinde zur Messe oder zum Glauben zwingen.93 Dies bedeutete jedoch, dass die Messen und Kirchenzierden künftig bleiben durften.94 Zur Entgegennahme dieser Vorschläge bot man die Neugläubigen am Morgen des folgenden Morgens in der Barfüßerkirche auf, was darauf hinweist, dass die Reformation in dem dortigen Konvente schon Fuß gefasst hatte. Es versammelten sich dort etwa 2000 Personen.95 Die Altgläubigen kamen im Predigerkloster zusammen, wobei deren Zahl mit rund 50096 bei weitem nicht an diejenige der Reformanhänger heranreichte. Die Gesandten Zürichs und Straßburgs sprachen sich vor der Versammlung der Neugläubigen für die Annahme dieses Kompromisses, konnten sich jedoch nicht durchsetzen: Die Menge lehnte die Vorschläge ab. Auch die Haltung der Altgläubigen war ablehnend. Sie erklärten, sich mit Blut und Leben für die Messe einzusetzen.97 Also arbeitete der Rat einen Kompromiss aus, der dem Willen des Volkes besser entsprach und als Mandat am 5. Januar 1529 verbindlich wurde. Der Inhalt des Mandates lautete wie folgt:

Erstens haben alle Prediger, Pfarrer, Seelsorger, Leutpriester und Ordensleute nichts anderes als das „pur, clar evangelion, das helig gottlich wort“ ohne Zusatz anderer Lehren und Menschensatzungen gemäß dem ersten Mandat aus dem Jahre 1523 zu verkünden. Um diese Einheitlichkeit zu erreichen sollen sich alle Prediger wenigstens einmal in der Woche zusammenfinden, um sich in der Sache zu besprechen.. Säumige sollen von Stund an ihr Amt verlieren und nicht mehr predigen dürfen.

Zweitens solle am zweiten Sonntag nach Pfingsten, dem 30. Mai, in der Barfüßerkirche eine öffentliche Disputation über die Messe durch die Prediger und Messpriester stattfinden; nach dieser Rechenschaftsablegung solle auf den Zünften über die Beibehaltung oder Abschaffung der Messe abgestimmt werden; das von der Mehrheit beschlossene solle gelten.98

Schließlich sollen bis zu dieser Disputation keine Messen mehr in der Stadt abgehalten werden, mit Ausnahme je einer täglich im Münster, zu St. Peter und zu St. Theodor.

Auf der Versammlung der Neugläubigen redete Oekolampad trotz seiner Unzufriedenheit für die Annahme dieses Kompromisses, da - sofern man nicht die evangelische Sache durch Gewalttat kompromittieren wolle- derzeit nicht mehr zu erreichen sei.99 Da auch die Gesandten der reformierten Städte um dessen Annahme baten, stimmte die Zünfte schließlich zu. Unzufriedener waren die Altgläubigen, da die Messe nicht mehr wie noch in einem Mandat vom September 1527 als die Regel betrachtet wurde,100 doch blieb ihnen schließlich nichts anderes übrig, als sich dem Lauf der Dinge zu fügen. So gingen sie schließlich wieder auseinander.101

Die Gefahr der militärischen Auseinandersetzung war zwar vorerst gebannt, doch blieb der Unfriede unter den Bürgern. Der Rat musste noch nach wenigen Tagen auf das Verbot des Schmähens und Lästerns gegenüber andersgläubigen Predigern hinweisen.102 Außerdem hielten sich die altgläubigen Prediger nicht an das Gebot der wöchentlichen Versammlung; der temperamentvolle, belesene und hochgebildete Prediger des Chorherrenstiftes St. Peter, Leonhard Rebhan, lieferte die Argumente für dieses Verhalten: Die Verkündigung stände in der Verantwortung der Prediger. Die Unterredungen könnten nur den Zweck haben, die Predigttexte samt ihrem Umfang festzulegen.103 Da sich die Altgläubigen nicht an das Unterredungsgebot halten wollten, legten sie eine zweiwöchige Predigtpause ein, die erst Rebhan mit Billigung des altgläubigen Bürgermeisters Meltinger brach, als die Forderung der Gemeinden nach neuen Predigern immer lauter wurde. Auch wurden über das erlaubte Maß hinaus Messen gehalten.104

5.4. Die Situation am Vorabend des großen Bildersturms

Für die Reformanhänger war klar, dass der Rat zu möglichst schnell zu einer Endscheidung kommen musste. Dies war jedoch bei dessen gegenwärtiger, stark altgläubig geprägten Zusammensetzung nicht zu erreichen und so stellte ein Ausschuss aus der Bürgerschaft der Gärtnerzunft in der Frühe des 8. Februars 1529 den Antrag auf eine Umgestaltung der städtischen Verfassung im Sinne von mehr Mitspracherecht des Volkes. Der Rat behandelte in diesem Rahmen nur die Forderung nach einem Austausch der papsttreuen Ratsmitglieder, die anderen Punkte wurden auf den folgenden Tag verschoben. Er konnte sich nicht dazu durchringen, Ratsherren „on gnugsam ursachen“, sondern nur „uff verdacht fliegender reden“ zu entlassen. Stattdessen traf er die Entscheidung , dass sich die katholische Fraktion künftig bei der Behandlung kirchlicher Angelegenheiten in Austritt zu begeben habe.105 Weitergehende Beschlüsse wollte der Rat nur unter Assistenz eidgenössischer Delegierter fassen. Angesichts dieses zögerlichen Verhaltens des Stadtrates kam es nach dem Ende dessen Sitzung am frühen Abend dieses Tages zu einem Aufruhr. Die „Lüterschen“ - nach der „Chronik des Fridolin Ryff“ waren es 800106 an der Zahl - nahmen das städtische Waffenlager, das sich unter dem Rathaus befand, in Besitz, versammelten sich mit Gewehr, Lanzen, Hellebarden und Harnisch bewaffnet auf dem Kornmarkt vor dem Rathaus, spannten Eisenketten über die zum Marktplatz und zum Rathaus führenden Gassen und schlossen die Stadttore. Die Aufrührer forderten von dem nach dem Abendessen erneut zusammentretenden Rat noch in der kommenden Nacht eine Entscheidung, wurden jedoch von dem Ausschuss zum Frieden und zur Geduld bis zum folgenden Tag ermahnt. In dieser Bedrängnis gelang es dem altgläubigen Bürgermeister, einem weiteren Junker und möglicherweise ein oder zwei weiteren Räten, auf einem Schiff über den Rhein zu fliehen.107

6. Die Deutung des Bildersturms vom 9. Februar 1529 und des Vorgehens bei der Vernichtung der Bilder

6.1. Das Münster als Hauptschauplatz

Es ist auffällig, dass sich am 9. Februar der Unmut der Reformanhänger zuerst an den Bildern des Münsters entlud und erst danach auch St. Ulrich, St. Alban, St. Peter und die Predigerkirche Schauplätze des Bildersturms wurden. Das Münster bildete den geographischen Mittelpunkt der Stadt, was schon dadurch zum Ausdruck kam, dass sie im Zentrum der Stadt erhöht auf einer Terrasse mit Blick auf den Rhein lag und von weitem zu sehen war. Das Münster war auch einer der religiösen Mittelpunkte: Viele Bruderschaften hatten dort ihre Altäre und es befanden sich dort auch berühmte Reliquien, wie z. B. ein Splitter vom Kreuz Jesu, der in einem von Heinrich II gestifteten goldenen Reliquiar aufbewahrt wurde, jedoch einige Zeit vor dem Jahr 1529 gestohlen worden war. Auch von dem König Heinrich II. selbst, der mit seiner Frau Kunigunde wegen seiner jungfräulichen Ehe heilig gesprochen worden war,108 gab es im Münster Reliquien. Zu dessen Verehrung waren denn auch im Laufe der Zeit zahlreiche Kirchenzierden wie farbige Glasfenster, Monstranzen und Bilder gestiftet worden. Im Gegensatz zu dieser Einbeziehung des Münsters in das religiöse Leben des Volkes stand das Verhalten des Domkapitels, das sich aus 24 Kanonikern zusammensetzte, von denen keiner aus Basel stammte. Dies hing damit zusammen, dass Basler Bürgern seit 1337 die Aufnahme in das Domkapitel verwehrt war. Die Kanoniker kamen aus häufig weit entfernten adligen Häusern und hatten nur wenige persönliche Beziehungen zu den Bürgern Basels, die meist Kaufleute oder Handwerker waren. Die Abgrenzung wurde noch dadurch verstärkt, dass die Kanoniker zwar gut von ihren Pfründen lebten, jedoch nicht die eigentliche Seelsorge und die gemeindlichen Aufgaben durchführten. Für diese waren die sechs städtischen Pfarreien109 zuständig, in denen getauft und in denen die Toten gesegnet und begraben wurden. Auch wurde nur dort im Rahmen der Gemeinde gebetet und die Eucharistie gefeiert. Selbst als 1525 die Stelle des Leutpriesters am Münster vakant wurde, protestierten die Basler Laien nicht, da sie nicht erwarteten, dass das Kapitel dem mehrheitlichen Wunsch nach einem neugläubigen Prediger nachgeben würde.110 So ist es nachvollziehbar, dass am 9. Februar 1529 erst das Münster als Bastion der Altgläubigen Ziel der Bilderstürmer wurde und erst danach die städtischen Pfarrkirchen, in denen sich noch Bilder befanden und in St. Peter auch eine Vielzahl von bedeutenden Reliquien.111 Die Flucht des Domkapitels nach Freiburg i. Br. und Neuenburg - beide Städte waren in katholischer Hand - und dessen vorherige Bemühungen, seinen Besitz in Sicherheit zu bringen, unterstreichen dessen Abgeschlossenheit gegenüber den Bürgern der Stadt.

6.2. Der Zeitpunkt der Ereignisse: die Basler Fastnacht

Die „Chronik des Fridolin Ryff“ verbindet, wie oben dargelegt,112 den Bildersturm mit Aschermittwoch, also dem Übergang von der sinnesfrohen Fastnachts- zur vorösterlichen Buß- bzw. Fastenzeit. Sie erwähnt allerdings nicht, dass der Aschermittwoch als Anfangstermin für die Fastenzeit in Basel keine Bedeutung hatte, da diese Stadt bezüglich der Berechnung der Buß- bzw. Fastenzeit dem alten, noch nicht von Gregor VII. geänderten Termin folgte und somit genau 40 Tage - daher der Name Quadragesima - dauerte.. Damit begann die Bußzeit - so das ursprüngliche Verständnis der Quadragesima, die auch die Sonntage, die Buß-, jedoch keine Fastentage waren, mitzählte - erst am Dienstag der Woche, die dem der neuen Zählung entspringenden Aschermittwoch folgte.113 Warum hat trotz dieses Sachverhaltes der Autor der „Chronik des Fridolin Ryff“ die Ereignisse direkt mit Aschermittwoch verbunden? Die Fastnachtszeit galt nicht nur in Basel als eine Zeit der Sinnesfreuden. Entsprechend verbindet die volkstümliche Deutung den Namen „Karneval“ auch mit „carne vale“ („Fleisch, leb wohl“) oder „carnem levare“ („das Fleisch weglegen“).114

In der Karnevalszeit aß wohl der größte Teil der Menschen Festessen und trank ausgiebig, so dass die sozialen Unterschiede verschwanden. Nicht nur bezüglich des Essens wurden in dieser Zeit Standesunterschiede aufgehoben, sondern auch im äußeren Erscheinungsbild: Entsprechend der Maske und Kleidung, die jemand zur Fastnacht trug, konnte er die engen Grenzen bezüglich des Lebensstils, die ihm seine durch Geburt, Heirat oder Wohlstand erworbene und schon für alle sichtbar an der Kleidung erkenntliche Schichtzugehörigkeit setzte, überspringen. Prozessionen, Tänze und Scheinkämpfe verstärkten das Bild der Unruhe.115 Mit der sozialen Unruhe einher ging das Bewusstsein, dass die Kirchenzierden, die vom Domkapitel des Münsters zum Inventar gezählt wurden,116 von den Basler Bürgern gestiftet worden und somit eigentlich ihr Besitz waren. Die Besitzverhältnisse genauso wie das Prinzip der Toleranz berücksichtigte schon das Mandat, das nach dem ersten Bildersturm die unkontrollierte Räumung der Bilder verhindern sollte. Altgläubige, die unbedingt weiter ihre Messen feiern wollten, sollten dies ungehindert weiter an den in ihrem Besitz befindlichen Altären tun. So kam es, dass von der obrigkeitlichen Räumung der Bilder die Chöre und die Nebenkapellen von St. Leonhard und dem Barfüßerkloster ausgenommen waren.117 Wenn nun zur Fastnachtszeit Bürger das Münster stürmten, so mag dies mit dem Bewusstsein zusammenhängen, dass die Kirchenzierden nicht als alleiniger Besitz des Münsters verstanden, sondern der Bezug zum Volk deutlich gemacht wurde.118 Mit dem Beginn der vorösterlichen Buß- bzw. Fastenzeit wurden die Altarretabeln mit den Bildern der Geburt Christi, der Passion bis hin zur Auferstehung geschlossen. Insofern war symbolisierte die Quadragesima die bilderlose Zeit. Wie man in der Quadragesima auf fleischliche Genüsse verzichtete, so verschwanden auch weitgehend die Bilder, die gerade das Fleischliche Christi zeigten. So war es naheliegend, dass der große Bildersturm am Ende der Fastnachtszeit stattfand und damit die Bilder nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft verschwanden.119

6.3. Die Schichtzugehörigkeit der Bilderstürmer

Waren an dem ersten Bildersturm Ostermontag 1528 hauptsächlich zünftische Handwerker beteiligt, so bleibt die genaue soziale Zusammensetzung der Bilderstürmer des 9. Februars 1529 unbekannt. Der Autor der „Chronik des Fridolin Ryff“ äußert sich über nicht weiter über die Personen, sondern gibt als einzigen Hinweis, dass es sich um „burger“ handelte.120 Die „Chronik des Konrad Schnitt“ macht dazu keinerlei Angaben. Dass Mitglieder der Gärtnerzunft an den Ausschreitung beteiligt waren, ist aufgrund deren führende Rolle in der Basler Reformationsbewegung wahrscheinlich. Möglicherweise war auch der Weber Fridolin Ryff beteiligt, dem im Juli 1527 vorgeworfen worden war, er Maria, die Mutter Jesu, betreffend gesagt,“sy sye ein frow wie ein andre frow; und mit züchten ze reden oder ze lesen, er schyss sant Pettern uf den glatzeten kopf.“121 Aus der Anonymität der teilnehmenden Personen lässt sich schließen, dass der Vorgang in der Bürgerschaft als geradezu logische Folge des zögerlichen Verhaltens des Rates in der Reformationsfrage empfunden wurde, worauf auch die spätere Generalamnestie und Eidpflicht der am Bildersturm Beteiligten hinweisen.122 Somit ist naheliegend, dass sich Mitglieder verschiedener Zünfte an dem Bildersturm beteiligten.

6.4. Die Vernichtung der Bilder

Die Bürger Basels stellten nicht nur die Bilder beiseite, sondern vernichteten sie durch Zerbrechen und Verbrennen. Auch in der Pfarrei St. Theodor kam man schließlich nicht mehr um die Vernichtung herum, die den Reformationsanhängern schon deshalb wichtig war, da ansonsten die Bilder wiedergestellt werden konnten.123 Die Vernichtung traf jedoch nicht alle Bilder. In Basel war für die Vernichtung entscheidend, dass sie zum Kult gehörten. Damit war in erster Linie das Innere des Münsters betroffen. Da nicht grundsätzlich Bilder angegriffen wurden, blieben verschiedene Skulpturen am Äußeren des Münsters und an anderen Stellen der Stadt unversehrt. Zwar ist die Marienstatue am Mittelpfosten des Hauptportals am Münster zerschlagen worden, aber immer noch thront Maria mit dem Kinde an der Spitze des Giebels zwischen den Türmen. Die Krönung Mariens ist im Schlussstein der Chorapsis und in der Neuenburger Kapelle zu sehen. Ein Marienbild, freilich in arger Verwitterung, steht heute noch immer an der Ostecke der Pfalzterrasse und schaut rheinaufwärts, auch am Spalentor hat sich ein solches erhalten, das heute durch eine Kopie ersetzt ist, während sich das Original im Historischen Museum findet.124 Der Umgang mit den Bildern hing auch von deren Material ab. Dass Kirchenzierden aus Edelmetall nicht einfach vernichtet wurden, ist mit derem materiellen Wert zu begründen. Eingeschmolzen oder verwahrt halfen diese Kunstwerke bei der Finanzierung der Armenversorgung und dienten damit sozialen Zwecken. Möglicherweise wurden Kunstwerke auch den Stiftern zurückgegeben, geraubt - auch entgegen der ausdrücklichen Versicherung des Autors der Ryffschen Chronik - und vielleicht als eine Art Souvenir behalten.125 Problematisch war der Umgang mit den Kirchenzierden aus Holz, das ein wertvoller Rohstoff war. Es spielte im täglichen Leben und in der Wirtschaft eine wichtige Rolle. Alleine an Brennholz verbrauchte man zum Heizen und Kochen riesige Mengen. Auch zum Bauen brauchte man viel Holz, vor allem auf dem Land, wo die Häuser oft fast ganz daraus bestanden. Es wurden auch viele Brunnen, Wasserleitungen, morastige Wegabschnitte, Brücken, Stege, Zäune, Flussverbauungen, Befestigungen und Schiffe aus Holz hergestellt. Das gilt auch für den größten Teil des Hausrats, die meisten Werkzeuge und Geräte. Zahlreiche damals wichtige Berufsgattungen verarbeiteten ausschließlich Holz: Zimmerleute, Schreiner, Wagner, Küfer, Wannenmacher, Kübler, Schindel-, Rebstecken- und Gabelmacher. Der Bergbau erforderte viel Holz zum Abstützen der Schächte und der Erzbergbau benötigte es als Brennmaterial. Weiter nutzte die Landwirtschaft die Wälder stark. Ganzjährige Stallfütterung war noch unbekannt und abgesehen von den Berggebieten gab es verhältnismäßig wenig Wiesen. Das zwang die Bauern, das Vieh auf die Gemeinweiden der Allmenden und in die Wälder zu treiben. Daneben dienten Eichen- und Buchenwälder der allgemein üblichen Schweinemast. Schließlich waren große Wälder die Voraussetzung für die Gewinnung von Honig (Zeidlerei), das Harzen und das Pechsieden. Zu all dem kam oft noch ein umfangreicher und rücksichtsloser Holzhandel, sobald irgendwo ein Mangel auftrat und sich Verkäufe zu lohnen begannen. Die Wälder wurden unwirtschaftlich genutzt und die Menschen richteten in ihnen große Schäden an, so dass die Obrigkeiten sich schon bald dazu genötigt sahen, hinsichtlich des Waldes Schutzbestimmungen einzuführen.126 Angesichts dieser Bedeutung des Holzes ist es kein Wunder, dass dessen Gebrauch für Kirchenzierden durchaus als Verschwendung gesehen werden konnte und somit Anstrengungen unternommen wurden, den Rohstoff wieder dem Volk zurückzuführen. Angesichts des Streites entschied man sich schließlich jedoch, das Holz zu verbrennen, was den Vorteil hatte, dass die Nichtigkeit der Götzen und die Leblosigkeit des Materials mittels dieser Scheiterhaufen zur Schau gestellt werden konnten.127 Es war für den Autor der Ryffschen Chronik nur allzu naheliegend, diese Feuer mit den Fastnachtsfeuern in Verbindung zu bringen, die am Ende der Fastnachtszeit allerorts loderten und den Abschied von der sinnesfrohen Zeit symbolisierten.

Quellenverzeichnis

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Literaturverzeichnis

Lexikonartikel

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[...]


1 Vgl. W. Vischer, A. Stern; Vorwort zur „Chronik des Fridolin Ryff“, 4-8.11.

2 Zur Zunft zum Himmel, einer Handwerkerzunft, gehörten die Sattler, Sporer, Glaser und Maler. H. Füglister 1981, 2.

3 Vgl. W. Vischer, A. Stern; Vorwort zur „Chronik des Konrad Schnitt“, 89-91.97-99.

4 Vgl. W. Vischer, A. Stern; Vorwort zur „Chronik des Fridolin Ryff“, 16.

5 Die „Chronik des Konrad Schnitt“, 116 nennt die Zahl 400, doch handelt es sich wohl um einen Schreibfehler, da es sonst in der „Chronik des Fridolin Ryff“, 86 nicht so lapidar hieße, die Bürger „giengen dorin [sc.: im Münster“] zu spatzieren“. Andererseits mögen zu den 40 Bürgern auch die weiteren 200 gezählt sein, die ihnen später „am Sprung“ entgegenkamen.

6 Ähnlich äußert sich in einem Brief Oekolampad an Capito, Br.-Oek. II 636. allerdings ist dort davon die Rede, dass mit Hellebarden ein „Bilderschrank“ („armarium idolorum“; damit ist vermutlich das Altarretabel gemeint) mit Hellebarden geöffnet und daraus ein Bild sofort in mehrere Teile zerbrochen sei. Der Hinweis, dass das Öffnen zum Spiel („per ludum“) geschehen sei, legt nahe, dass dieser Vorfall nicht im eigentlichen Sinne als Beginn des Bildersturms, sondern eher als unmittelbar vorausgehendes warnendes Anzeichen zu verstehen ist. Wird der Brief des Oekolampad im Lichte der „Chronik des Fridolin Ryff“ interpretiert, so ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Altartafel wohl um einen Flügelaltar handelte, von dem einige Flügel nur zu den Hochfesten zu sehen waren. Wahrscheinlich wurde dieser Teil des Retabels geöffnet, da die anderen Flügel erst mit Beginn der Fastenzeit geschlossen worden und zu diesem Zeitpunkt noch geöffnet gewesen sein dürften. Zu dieser Überlegung vgl. L. P. Wandel, 186.

7 Wurstisen, Basler Chronik, 571 geht von 300 Bürgern aus.

8 Die genaueste Aufzählung der zerstörten Bilder befindet sich in ABR III, 416. Gemäß der „Chronik des Konrad Schnitt“, 116 befand sich ein großes Kruzifix auf dem Lettner.

9 ABR III, 416.

10 Diese Interpretation findet sich bei P.Roth 1942, 28.

11 ABR III, 375.

12 Laut Wurstisen, Basler Chronik, 571 dauerte der Bildersturm bis 17 Uhr.

13 Die Gründung von Kleinbasel und der Bau der Rheinbrücke stehen für die Bemühungen des damaligen Bischofs, nach dem Aussterben der Zähringer 1218 seine Ausgangslage für das Ausgreifen in den Breisgau zu verbessern. Kleinbasel war von einer eigenen Stadtmauer mit zwei Toren, dem Riehen- und dem Bläsitor, umgeben und kam im Rahmen der Übertragung der Verwaltung Großbasels vom Deutschen Reich an den Basler Stadtrat (1386) im Jahre 1392 zu dessen Herrschaftsgebiet hinzu, da die beiden Söhne des österreichischen Herzogs Leopold III. ihr Leben in der Schlacht von Sempach verloren hatten. Kleinbasel gehörte jedoch weiterhin zur Diözese Konstanz, nicht zu derjenigen von Basel. Vgl. P. Roth 1942, 33f.; H. R. Guggisberg 1982, 3f.; H. Berner 1999, 60.

14 Grundlage für die Rekonstruktion der Ereignisse ist die „Chronik des Fridolin Ryff“, 86f.; vgl. „Chronik des Konrad Schnitt“, 115f.; Br.-Oek. II, 636.

15 ABR III, 597b.

16 ABR III, 382.

17 „Chronik des Fridolin Ryff“, 88. Laut Anm. 2 schwankt jedoch die Anzahl der Feuer in den verschiedenen Quellen zwischen acht und zwölf. Laut ABR III, 375 handelte es sich sogar nur um sechs Feuer.

18 „Chronik des Konrad Schnitt“, 116.

19 Die Angaben zur Dauer der Bilderverbrennung finden sich in der „Chronik des Fridolin Ryff“, 8 und in der „Chronik des Konrad Schnitt“, 117.

20 ABR III, 597b.

21 „Chronik des Fridolin Ryff“, 89.

22 Dass es sich um einen Goldschmiedgesellen aus Schaffhausen handelte, ist aus den verschiedenen Quellen zu rekonstruieren. Die „Chronik des Fridolin Ryff“, 89 merkt an, dass er ein „frempter gsel“ gewesen sei. Aus ABR III, 597a.b geht hervor, dass er aus Schaffhausen kam und ein Goldschmied war. In ABR III, 597c wird er schließlich präzise als „goldschmidgsel“ bezeichnet.

23 Darufhin verklagte der Schaffhausener die vier Kleinbasler. Diese Prozessakten vom Mai oder Juni des Jahres 1529, ABR III, 527, bilden die Hauptquelle für die Ereignisse um St. Theodor. Die Rekonstruktion der Ereignisse wird jedoch dadurch erschwert, dass sie einige Monate vor dem eigentlichen Prozess erfolgten und sich die Schilderungen des Klägers, der Angeklagten und der Zeugen stark unterscheiden. Die Aussagen des Klägers und der Zeugen lassen jedoch annehmen, dass der Goldschmiedgeselle tatsächlich in der Auseinandersetzung seine schweren Verletzungen davontrug und nicht, wie von den Angeklagten behauptet, sie erst später erlitt. Bezüglich der Ereignisse, die der Schlägerei vorausgingen, scheint die Verteidigungsschrift der Angeklagten durchaus glaubwürdig zu sein.

24 Vgl. dazu die „Chronik des Fridolin Ryff“, 89-95; „Chronik des Konrad Schnitt“, 117-123; Br.-Oek II, 636, ABR III, 387.393.396.398 u.a.

25 R. Teuteberg 1986, 206f.; vgl. R. Wackernagel 1924, 321-323;

26 In der„Chronik des Fridolin Ryff“, 35 wird der Predigtbeginn Reublins mit der Zeitangabe „Inn disem erst genempten jor ...“ in die Schilderung der Ereignisse von 1522 eingeschoben.

27 „Chronik des Konrad Schnitt“, 110f.

28 „Chronik des Fridolin Ryff“ 33: „...der fieng an zu predigen usz der heilligen gschrifft des nüwen und alten testamentz, desglichen die prophetten und apostel, leyd dasselbig so cristlich und wol usz, das desglich vor nie wasz gehort worden, des er ein mechtig volck uberkam, im all predig zuzuhoren; er warff allen bopsten, bischöffen und pfaffen ire seckten, cermonien und ander kilchenbruch, die man gar heillig hielt, die warff er mit der heilligen schrifft all um...“

29 „Chronik des Fridolin Ryff“, 33f.

30 Ein ausführlicher Überblick über den Werdegang Oekolampads findet sich in U. Gäbler, TRE XXV, 29-31, ein guter komprimierter bei H. R. Guggisberg 1982, 22f.

31 Am 13. April 1523 berichtete der Zürcher Griechisch- und Hebräischlehrer Jakob Ceporin aus Basel an Propst Heinrich Brennwald in Embrach: „...Item Joannes Oecolampadius list Esaiam Hebraisch, Latinsch und Dütsch; hôrend zû an studenten und priesteren wol IIII hundert burgeren, ouch der suffraganius.“ Andreas Cratander, bei dem Oekolampad seine Chrysostomusübersetzungen drucken ließ und bei dem er vermutlich bis zum Frühjahr 1524 wohnte, schrieb am 20. April aus Basel an Bonifacius Amerbach, Sohn des Buchdruckers Johann Amerbach in Avignon: „Plus quam Vatiniano odio persequuntur integerrimum illum et doctiss[imum] hominem. Is nobis Esaiam prophetam eximium praelegit Hebraice, Graece, Latine et vulgari nostra lingua (id, quod sophistas nostros peius habet) atque tam frequens habet auditorium, ut maior sophistarum aula ipsos non capiat auditores omnes.“ Oek.-Br. I, Nr. 151. Ein Hinweis auf eine große Zuhörerschaft findet sich auch in der „Chronik des Fridolin Ryff“, 35: „Johannes Eocolampadius [...] lasz usz dem prophetten Jeremiasz, den leyd er so

32 „Gottesgebärerin“: Marienbild, das Maria mit dem Jesuskind auf dem Schoß zeigt. Dogmatischer Hintergrund der Darstellung ist die Lehre von Maria als „Gottesgebärerin“, wie sie auf dem Konzil von Ephesus 431 durchgesetzt wurde.

33 Vgl. E. Staehelin 1939, 208.

34 B. Scribner 1990, 11.

35 B. Scribner 1990, 16.

36 „Chronik des Fridolin Ryff“, 35: „Die gemein wart im ouch fast günstig, das sy ir lib und leben für in gewogt hetten, wo im leydz solt wyderfarren sin.“

37 „Chronik des Fridolin Ryff“, 34.

38 „Chronik des Fridolin Ryff“, 37.

39 ABR I, 105

40 ABR I, 151. Bezüglich der neuen Lehre werden alle mit dem Predigen beauftragten Personen aufgefordert, sie sollen „alle andere leeren, disputation und stempanien, den heiligen evangelien und geschrifften (wie vor gemeldt) ungemesz, sy syen von dem Luther oder andern doctoribus, wer die syen, geschriben oder uszgegangen, gantz und gar underlassen,...“ Das Mandat findet sich auch in der „Chronik des Fridolin Ryff“, 38f. Diese negative Bewertung der Reformationstheologie lässt es zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu, von dem (zudem wenig aussagekräftigen, ungenauen) Begriff „Freiheit der Predigt“ zu sprechen, wie es u.a. auf Berufung dieses und des vorhergehenden Mandats P. Roth 1872, 39 tut.

41 E. Staehelin 1939, 191.

42 R. Wackernagel 1924, 361.

43 ABR I, 386.

44 „Chronik des Fridolin Ryff“, 56.

45 „Chronik des Konrad Schnitt“, 112.

46 Auffällig ist die Ehre, die Oekolampad inzwischen erwiesen wird, indem von ihm als „würdigen hochgelerten herren doctor Johann Oecolampadien“ gesprochen wird. ABR II, 303.

47 ABR II, 303.

48 Br.-Oek. I, Nr. 338, Anm. 1.

49 Br.-Oek. I, Nr. 349. Interessant ist an der Klage, dass der Chronist die Neuerungen nicht nur als einen „groszen miszbrauch [...] wider [sc.: die] christenliche ordnung“, sondern auch als eine Unterdrückung des Evangeliums empfindet und meint, dass „all welt in grosser leichtfertigkeit“ lebe.

50 Zu den unterschiedlichen Vorstellungen hinsichtlich des Altarsakramentes vgl. A. Angenendt 1997, 495f.

51 Zur Vorgehensweise bei der Stftung eines Altars vgl. P. Jezler 1994, 24f.

52 ABR III, 60: „Das ein jeder den andern by sinem glouben pliben lasse ungehasst.“

53 „Chronik des Fridolin Ryff“, 57. Diese Ereignisse finden in der Chronik des Konrad Schnitt keine Erwähnung.

54 H. Reinhardt 1965, 90.

55 „Chronik des Konrad Schnitt“, 112; „Chronik des Fridolin Ryff“, 55f.

56 Dabei handelte es sich um eine der elf Basler Handwerkerzünfte. Ihr gehörten Maurer und Steinmetzen, Hafner (= Ofensetzer/Töpfer), Ziegler, Zimmerleute, Tischmacher, Wagner, Schindler, Dreher, Küfer, Kübler, Wannenmacher, Siebmacher, Bildschnitzer und Holzleute an. Es waren also mehrere Gewerbe zusammengefasst. Dies rührt zum einen vom Bemühen her, interessenähnliche Gewerbe in (in diesem Fall z. B. die holz- und steinbearbeitenden Gewerbe) in einer Kooperation zu vereinen. Zum andern aber ging das Bestreben des Rates dahin, neuaufkommende Gewerbe ins bestehende zünftische System zu integrieren und damit die politische Stabilität zu gewährleisten, die wesentlich auf dem gleichmäßigen und seit dem 14. Jh. gleichbleibenden Vertretungsanspruch der 15 Zünfte (vier Herrenzünfte und elf Handwerkerzünfte) beruhte. H. Füglister 1981, 2f.

57 ABR III, 86.

58 ABR III, 89; vgl. 86.

59 Hebel; Eisen zum Festhalten der aufgeschlagenen Blätter eines Buches; Bügel, in den man die Frauen beim Absteigen vom Pferde treten ließ.

60 Das Verhör der Bilderstürmer findet sich in ABR III, 86.

61 ABR III, 155.

62 ABR III, 87; vgl. „Chronik des Fridolin Ryff“, 59.

63 ABR III, 87; vgl. „Chronik des Fridolin Ryff“, 59f.

64 ABR III, 89.

65 Vgl. L. P. Wandel 1995, 53f. mit Blick auf Zürich.

66 ABR III, 123, 209.

67 ABR III, 117.

68 ABR III, 88.

69 Die Stubenherren zeichneten sich gegenüber dem zünftischen Bürgertum dadurch aus, dass sie den Titel eines Junkers führten. Es handelte sich um Großkaufleute, die gemeinsam mit dem geschlossenen Geburtsstand der Ritter die Hohe Stube bildeten, aus der die Bürgermeister stammten. Mit der Ernennung Adelberg Meyers 1516 waren erstmals zwei Bürgermeister gleichzeitig im Amt, wobei Adelberg Meyer zünftisch war und Heinrich Meltinger der Hohen Stube angehörte. Bei der Regierungserneuerung 1529 wurde der altgläubige Heinrich Meltinger abgesetzt und durch einen zweiten zünftischen Bürgermeister, Jakob Meyer, den vormaligen Oberzunftmeister, ersetzt. H. Füglister 1981, 1.162f.

70 ABR III, 123.

71 ABR III, 133.

72 ABR III 135.145.

73 ABR III, 137.

74 ABR III, 209.

75 „Chronik des Fridolin Ryff“, 60.

76 Handwerkerzunft, die Wirte und Köche, Gärtner, Gremper (= Kleinhändler) und Stempfer, Karrer und Fuhrleute sowie Seiler umfasste. Auch die Gärtner gehörten also zu den „gemischten“ Zünften, denen nicht nur Handwerker, sondern mit den Grempern auch Händler angehörten. H. Füglister 1981, 2. Oekolampad hatte Beziehungen zur dieser Zunft, der der Großvater seiner Frau, Wibrandis, angehörte. Dieser war ein Gremper und erneuerte sein Zunftrecht im Januar 1530, an dem Tag, an dem auch Oekolampad selbst der Zunft beitrat. Br.-Oek II, 714.

77 „Chronik des Fridolin Ryff“, 67.

78 Dies berichtet ein Unbekannter bezüglich der Vorgänge Ende Dezember 1528 und Anfang 1529. Br.- Oek. II, 630.

79 Der Oberstzunftmeister nahm alljährlich den Treueid der Gemeinde auf den Zunfthäusern ab und funktionierte als Mittlerstelle zwischen Bürgerschaft und Obrigkeit. Bis 1521 wurde er gewöhnlich vom Bischof ernannt, danach vom Rat gewählt. Es waren meist zwei Oberstzunftmeister im Amt, die traditionell bis 1537 abwechselnd aus der Hohen Stube und aus den Zünften gewählt wurden. Bürgermeister und Oberstzunftmeister, „Häupter“ genannt, bildeten ein kollektives Führungsorgan. So handelt die Geschäftsordnung des Rats von den Häuptern insgesamt als einem Kollegium, das den Vorsitz im Rat führt und dessen Geschäftsordnung handhabt. Die Häupter führten die auswärtige Korrespondenz, sie allein durften eingehende Sendschreiben öffnen, waren aber verpflichtet, alle Geschäfte, die an sie kamen, im Rat einzubringen; siezeichneten verantwortlich für alle Ratsbeschlüsse. H. Füglister 1981, 160-164.

80 Genaugenommen hatte der Rat in den Jahren 1523 und 1525 zwei Mandate die Predigt betreffend erlassen. Das erste hatte in erster Linie die einheitliche Predigt als Inhalt, doch wurde die lutherische Lehre derzeit noch als ketzerisch und damit unerwünscht betrachtet. Das zweite Mandat hatte zwar die Eintracht unter den Predigern zum Ziel, ließ jedoch zweierlei Lehre bis zu der noch ausstehenden Entscheidung mittels einer Disputation durchaus zu. Die Reformanhänger beriefen sich auf das zweite Mandat, hoben jedoch die Einheit der Lehre hervor und sahen darüber hinweg, dass das Mandat auch die altgläubige Predigt genehmigte.

81 Laut H. Füglister 1981, 2 Bäcker und Kornmesser.

82 ABR III, 291; „Chronik des Fridolin Ryff“, 68-71. Hinsichtlich der Konzilien sind in erster Linie diejenigen von Konstanz und Basel zu Beginn des 15. Jh.s im Blick. Neben dieser Bittschrift der Zünfte allgemein ist auch eine der Spinwetterzunft überliefert, die den Charakter einer nach Diktat geschriebenen, sehr flüchtigen Niederschrift hat. Möglicherweise hat die Bittschrift der Spinwetternzunft die Vorlage zu der Eingabe der Zünfte allgemein abgegeben. ABR III, 291, Anm.

83 ABR III, 292; vgl. P. Roth 1942, 14.

84 ABR III, 293.

85 ABR III, 294.

86 „Chronik des Fridolin Ryff“, 72.

87 „Chronik des Fridolin Ryff“, 74.

88 „Chronik des Fridolin Ryff“, 72; vgl. „Chronik des Konrad Schnitt“, 113; ABR III, 301.

89 Die „Chronik des Fridolin Ryff“ spricht von 800 Personen, die sich im Zunfthaus der Gärtner bewaffnet erneut versammelten, nachdem der Rat die Bittschrift zwar angenommen hatte, ihr jedoch wenig Wohlwollen entgegenbrachte.

90 ABR III, 301.

91 ABR III, 306.337.

92 Vgl. ABR III, 304.

93 ABR III, 329; vgl. „Chronik des Fridolin Ryff“, 75. Zur Aufgabe der Kommission vgl. P. Roth 1942, 17. 22

94 „Chronik des Fridolin Ryff“, 75.

95 „Chronik des Fridolin Ryff“, 74; nach anderen Angaben handelte es sich um 1500, 2500 oder weit über 3000 Personen, wie es im Bericht der Berner Gesandten an ihre Regierung; ABR III, 331, heißt.

96 Diese Zahl 500 findet sich in der „Chronik des Fridolin Ryff“, 75, wobei angesichts der reformationsfreundlichen Haltung des Chronisten diese Zahl wohl als die Mindestanzahl anzunehmen ist. Entsprechend findet sich dort auch unter Anm. 1 der Hinweis auf höhere Zahlenangaben: 600 in Wurstisens Basler Chronik, die auf der Ryffschen basiert, „nitt uber CIIII starck“ in dem Bericht der Berner Gesandten an ihre Regierung, ABR III, 331.

97 ABR III, 331; vgl. „Chronik des Fridolin Ryff“, 75.

98 ABR III, 333; vgl. „Chronik des Fridolin Ryff“, 76-78.

99 Br.-Oek. II, 629.

100 Das Mandat findet sich in ABR II, 728.

101 „Chronik des Fridolin Ryff“, 78f.

102 ABR III, 338.

103 ABR III, 343. Zur Person Rebhans: P. Roth 1942, 21.

104 „Chronik des Fridolin Ryff“, 79f.

105 ABR III, 368.

106 Laut Wurstisens Chronik handelte es sich um 1200 Personen; „Chronik des Fridolin Ryff“, 85, Anm. 1.

107 Einen Bericht über die wichtigsten Ereignisse erstattete der Vogt zu Dornach an die Schultheissen und den Rat der Stadt Solothurn, ABR III, 374. Vgl. ABR III, 387; Br.-Oek. II, 626; „Chronik des Fridolin Ryff“, 85; „Chronik des Konrad Schnitt, 115f. Die Angaben über die Zahl der Personen, die floh, sind von Quelle zu Quelle unterschiedlich. Zu den Varianten bezüglich der Zahl der geflohenen Personen vgl. „Chronik des Fridolin Ryff“, 85, Anm. 2.

108 A. Angenendt 1994, 91.

109 Basel gehörte Anfang des 16. Jh.s trotz seiner wirtschaftlichen Bedeutung mit seinen etwa 10000 Einwohnern nicht zu den größten Städten Europas; vgl. H. Ammann 1950, 26

110 L. P. Wandel 1995, 157-161.

111 Vgl. L. P. Wandel 1993, 183.

112 Siehe Abschnitt 2.1.

113 Zu den zwei unterschiedlichen Zählungen vgl. K.-H. Bieritz 1994, 103; L. P. Wandel 1995, 174f. Biblische Grundlage der Quadragesima war Mt 4,2 (vgl. Mk 1,13), wonach Jesus in der Wüste 40 Tage lang fastete und schließlich versucht wurde. Angesichts des Fastens Jesu war es naheliegend, die Zeit vor Ostern nicht nur als Buß-, sondern auch als Fastenzeit zu verstehen. In Rom wurden ursprünglich die Fastentage Karfreitag und Ostersamstag nicht zur Quadragesima hinzugezählt, so dass dort die vorösterliche Bußzeit genaugenommen 42 Tage umfasste und damit mit dem Sonntag, der heute „Invocavit“ genannt wird, begann. D.-R. Moser 1986, 19.

114 K.-H. Bieritz 1994, 107; L. P. Wandel 1995, 181.

115 L. P. Wandel 1995, 178f.; vgl. E. A. Meier 1985, 30f.; D.-R. Moser 1986, 111.

116 Vgl. ABR I 462.

117 Vgl. ABR III, 87; „Chronik des Fridolin Ryff“, 59.

118 L. P. Wandel 1995, 183f.

119 Vgl. L: P: Wandel 1995, 184.

120 „Chronik des Fridolin Ryff“, 86.

121 ABR II, 696.

122 ABR III, 387.

123 Zum Fall St. Theodor vgl. „Chronik des Fridolin Ryff“, 89.

124 H. Reinhardt 1965, 86.

125 Zu diesen Möglichkeiten vgl. S. Michalski 1990, 88.

126 N. Röthlin 1993, 175-179.

127 S. Michalski 1990, 104.

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten

Details

Titel
Wie kam es zu dem großen Basler Bildersturm Februar 1529?
Autor
Jahr
1999
Seiten
32
Katalognummer
V100927
ISBN (eBook)
9783638993494
Dateigröße
427 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Darstellung des Ablaufes des Bildersturms ist korrekt. Der staatsrechtliche Status von Basel und der Status des Münsters ist nicht ausreichend dargestellt.
Schlagworte
Basler, Bildersturm, Februar
Arbeit zitieren
Matthias Dietrich (Autor:in), 1999, Wie kam es zu dem großen Basler Bildersturm Februar 1529?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/100927

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