Regierungssystem der USA


Facharbeit (Schule), 2001

11 Seiten


Leseprobe


1. Regierungssystem der USA

1.1. Entstehung der amerikanischen Demokratie

1.1.1. Ursprünge der Demokratie

Das Wort „Demokratie“ stammt von dem griechischen Wort „demokratia“ ab. Es ist eine Kombination aus „demos“, das griechische Wort für „Volk“, und „kratos“, was soviel wie „herrschen“ bedeutet.

Den Höhepunkt der griechischen Demokratieentwicklung gab es im 4./5. Jahrhundert vor unserer Zeit unter Kleisthenes (), der das erste mal in der Verfassung eine Gewaltenteilung vorschrieb. Die Macht wurde in eine Volksversammlung, den „Rat der 500“ und in das Volksgericht aufgeteilt. Alle freien Bürger Athens waren gleichberechtigt vertreten. Die Volksversammlung beschloß Gesetze, entschied über Krieg und Frieden und überwachte die Regierung. Der „Rat der 500“ wurde durch Losentscheid bestimmt und führte die Beschlüsse der Volksversammlung aus. Die Volksgerichte sollten Verbrechen aufklären, Urteile fällen und Streitigkeiten schlichten.

Diese Demokratie nennt man direkte Demokratie, da alle freien Bürger Athens das Recht hatten anwesend zu sein, und sie konnten somit die Gesetzgebung direkt beeinflußen.

1.1.2. Entstehung der Demokratie in den USA

Der nordamerikanische Kontinent wurde im 17. Jahrhundert besonders von europäischen Aussiedlern bevölkert. Sie flohen aus ihrer Heimat, weil sie vor allem wegen ihrer Religion verfolgt wurde (besonders Puritaner), politischen unfrei waren oder unter wirtschaftlicher Not litten. So entstand ein Gesellschaft von Menschen aller Rassen und Kulturen, was prägend für den Charakter der USA war und ist.

Nordamerika bestand hauptsächlich aus britische Kolonien. Groß-Britannien unterdrückte die amerikanische Bevölkerung und nutzte diese als Rohstofflieferant und Billigabsatzmarkt aus. Im Unabhängigkeitskrieg (1775-1783) erkämpften sich die Amerikaner das Recht auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit vom Mutterland.

Durch das starke Nationalbewußtsein der Amerikaner, und internationale Unterstützung konnten man am 4. Juli 1776 mit der „Declaration of Independence“sein Ziel, die Unabhängigkeit, erreichen, welche 1783 in Versailles völkerrechtlich besiegelt wurde.

1.2. Die Verfassung

1.2.1. Entstehung der Verfassung

Nach dem Unabhängigkeitskrieg mußten sich Politiker mit Problemen wie zerrütteten Finanzen, sozialen Unruhen, unvortelhaften Handelsbeziehungen und einer ungewissen Zukunft auseinandersetzen. Doch dazu benötigte man eine einheitliche Regierung. Aus diesem Grund wurden im Mai 1787 die gewählten Vertreter des 13 Kolonien nach Philadelphia gesandt, um die Konföderationsartikel zu verbessern. Doch stattdessen entstand eine ganz neue Verfassung, die „Constitution of the United States of America“, die älteste, heute noch gültige, demokratische Verfassung der Welt. Die Verfassung wurde am 17.9.1787 unterzeichnet und trat am 21.6.1788 in Kraft. Bei der Entwicklung der Verfassung nutzte man wichtige Grundlagen des antiken Demokratiesystems, Philosophien des Aufklärungszeitalters und Strukturen und Funktionsweisen des britischen Regierungssystems. Die United States Constitution bestimmte die zentralen Aufgaben des bisherigen losen Staatenbundes. Sie schuf eine nationale Regierung, regelte die Machtverteilung der Staatsgewalt und sorgte für einen Interessenausgleich der unterschiedlich großen Staaten. 1789 konstituierten sich die wichtigsten politischen Institutionen des neuen Bundesstaates, darunter der Kongreß, der am 25.September 1789 die ersten zehn Zusatzartikel zur Verfassung (amendments) annahm. Sie enthalten die Bill of Rights, den Grundrechtekatalog, und traten 1791 in Kraft. Zwischen 1791 und 1992 wurden siebenundzwanzig Zusatzartikel der Verfassung hinzugefügt.

1.2.2. Inhalte der Verfassung

Die Verfassung ist in sieben Artikel gegliedert. Artikel 1 ist der Legislative (Kongreß), Artikel 2 der Exekutive (Präsident) und Artikel 3 der Judikative (Oberstes Gericht) gewidmet. Artikel 4 behandelt das Verhältnis der Einzelstaaten zum Bundesstaat. Artikel 5 regelt das Verfahren der Verfassungsergänzung. Artikel 7 bestimmt das Ratifizierungsverfahren.

Die Präampel der Constitution of the U.S.A.:

„We the People of the United States, in Order to form a more perfect Union, establish Justice, insure domestic Tranquility, provide for the common defence, promote the general Welfare, and secure the Blessings of Liberty to ourselves and our Posterity, do ordain and establish this Constitution for the United States of America.“ („Wir, das Volk der Vereinigten Staaten, von der Absicht geleitet, unseren Bund zu vervollkommnen, die Gerechtigkeit zu verwirklichen, die Ruhe im Inneren zu sichern, für Landesverteidigung zu sorgen, das allgemeine Wohl zu fördern und das Glück der Freiheit uns selbst und unseren Nachkommen zu bewahren, geben und begründen diese Verfassung für die Vereinigten Staaten von Amerika.“)

Die Präampel zeigt deutlich die amerikanische Auffassung von Demokratie: Die Aufgabe der Regierung ist, die Stellung und den Wert des Individuums zu erhöhen und zu sichern. Jene Vorstellung stand im Gegensatz zu den damals üblichen, autoritären Ideen der Herrscher des 18. Jahrhunderts, welche die höchste Aufgabe des Individuums darin sahen, dem Staate zu dienen.

Die Verfassung von 1787 besaß 4 wichtige Prinzipien.

1. Die Gewaltenteilung:

Die sogenannte „separation of power“ wird durch Aufspaltung in die 3 Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative erreicht. Die Legislative wird durch ein 2-Kammern-Parlament, den Kongreß, realisiert. Der Kongreß besteht aus dem „House of Senate“ und dem „House of Representatives“. Die exekutive Gewalt besitzt der Präsident, nachdem dieses Regierungssystem Präsidialdemokratie genannt wird. Die Judikative wird durch unabhängige Gerichte ausgeübt.

2. Förderalismus:

Der Förderalismus sagt aus, dass die Verfassung die Macht und die Aufgabenbereiche zwischen den Regierungen der Bundesstaaten und der Staatsregierung gerecht verteilt. Die Amerikaner nennen dies „division of powers“.

3. Volkssouveränität:

Die Mitbestimmung des Volkes wurde anfangs durch Zensuswahlrecht realisiert. Das bedeutete, dass nur Menschen mit genug Kapital oder Besitz wählen durften.

Ausserdem besaßen Frauen und Neger kein Wahlrecht. Deshalb waren nur etwa 10% der Bevölkerung wahlberechtigt.

4. Gewaltenbalance:

Durch „checks and balances“, die gegenseitige Kontrolle aller 3 Gewalten, kann man einen Machtmissbrauch einer einzelnen Gewalt verhindern.

1.3. Aufgaben und Funktion der 3 Gewalten

1.3.1. Die Legislative - der Kongreß

1.3.1.1. Aufbau des Kongresses

Der Kongreß besteht aus zwei Kammern: Repräsentanten (siehe Abbildung) und Senat (siehe Abbildung).

Das Repäsentantenhaus (The United States House of Representatives) umfasst vierhundertfünfunddreißig Abgeordnete und wird aller 2 Jahre vom Volk in den Einzelstaaten direkt gewählt. Die Anzahl der Mandate ist von der Einwohnerzahl des Staates abhängig, beträgt jedoch mindestens zwei. Somit besitzen heutzutage Kalifornien, New York und Texas die meisten Stimmen im Repäsentantenhaus. In der Entstehungzeit der Verfassung jedoch gab es einen großen Unterschied in der Auffassung von stimmberechtigten Bürgern. Der Staat Virginia lag 1790 mit fast einer dreiviertel Million Einwohner an der Spitze. Vierzig Prozent waren jedoch Afro-Amerikaner. Deshalb wurde in der Verfassung festgelegt, dass die Einwohnerzahlen nur nach den freien Personen berechnet wird. Damit waren Indianer und Sklaven nicht stimmberechtigt. Der 14. Zusatzartikel hob nach Beseitigung der Sklaverei 1868 diese Regelung auf. Ein Repräsentant muß über 25 Jahre sein und die Staatsbürgerschaft seit 7 Jahren besitzen.

Um die Interessen der Einzelstaaten zu berücksichtigen, entsendet jeder Staat unabhängig von seiner Größe zwei Verteter in den Senat, die andere Kammer. Der Senat umfasst 100 Mitglieder. Die Amtszeit eines Senators beträgt sechs Jahre. Ein Drittel der 100 Senatoren wird aller 2 Jahre gewählt.Ursprünglich setzte sich der Senat aus Mitgliedern zusammen, die von den Parlamenten der Einzelstaaten gewählt wurden. 1913 änderte Zusatzartikel 14 das Wahlrecht für den Senat. Seitdem wählt die Bevölkerung der Einzelstaaten jeweils direkt die Senatoren. Um Senator werden zu können muß man mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens 9 Jahren US-amerikanischer Staatsbürger sein. Unter den Kongreßmitgliedern dominieren die Juristen, gefolgt von Wirtschafts- und Bankmanagern. Der Anteil der Farmer ist nur noch gering. Arbeiter sind fast nicht vertreten. Fast alle Mitglieder besitzen einen Collegeabschluß. Afro-Amerikaner und Hispanics sind unterrepräsentiert. Auch der Frauenanteil ist gering. Politisch gehören bis auf wenige Ausnahmen die Abgeordneten entweder der Demokratischen (Democratic Party) oder der Republikanischen Partei (Republican Party) an.

Die Stellung des Kongresses im politischen System entspricht dem Modell der „checks und balances“. Im Sinn der Gewaltenteilung darf kein Kongreßmitglied dem öffentlichen Dienst angehören. Die Gewaltenverschränkung räumt hingegen dem Vizepräsidenten den Vorsitz im Senat ein, und bei Stimmengleichheit gibt sein Votum den Ausschlag.

1.3.1.2. Aufgaben und Funktion des Kongresses

Im ersten Artikel der Verfassung werden Struktur, Machtanspruch und Verantwortungsbereich des Kongresses geklärt. Die „Constitution“ besagt: „Alle in dieser Verfassung verliehene gesetzgebende Gewalt ruht im Kongreß der Vereinigten Staaten“. Der Kongreß besitz die Macht Geld auszugeben und Steuern einzutreiben, um „ für Landesverteidigung zu sorgen, das allgemeine Wohl zu fördern“, die Macht Geld zu leihen, die Macht den Handel mit anderen Nation und in den eigenen Staaten zu regulieren, die Macht Krieg zu erklären, die Armee zu vergößern und zu unterstüzen, eine Marine zu stellen und zu unterhalten, die Macht Postämter und Postwege aufzubauen und die Macht Bundesgerichte unter Leitung des Obersten Gerichts zu installieren. Doch die allerwichtigste Macht ist die Aufgabe des Kongreß Gesetze zu machen. Ausserdem wird dem Repräsentantenhaus die Teilnahme am Verfassungsänderungsverfahren (amendment) und der Einleitung eines Amtenthebungsverfahrens (impeachment), und dem Senat die Strafverhandlung eines angeklagten Bundesrichter, des Präsidenten oder höherer Beamter, gewährt.

Richtet sich das Amtenthebungsverfahren gegen den amtierenden Präsidenten, so übernimmt im Senat der Vorsitzende des Obersten Gerichts (Chief Justice of the Supreme Court) die Leitung. Es hat bisher zwei Impeachmentverfahren gegen Präsidenten gegeben: gegen Andrew Johnson (1868) und Bill Clinton (1998/99). Beide wurden wegen Nichterreichens einer Zweidrittel-Mehrheit im Senat freigesprochen. Im Jahre 1974 trat Präsident Richard Nixon zurück, nachdem die Einleitung eines Impeachments unmittelbar bevorstand und mit einer Verurteilung zu rechnen gewesen wäre. Von den über sechzig bislang angeklagten Bundesrichtern wurden nur einige vom Senat verurteilt. Zu den wichtigsten Einrichtungen des Kongresses gehören die Ausschüsse. Das Repräsentantenhaus verfügt über einundzwanzig und der Senat über sechzehn ständige Ausschüsse (Standing Committees). Ihre Arbeit wird durch über zweihundert Unterausschüsse (Subcommittees) ergänzt. Zur Behandlung aktueller Probleme werden Sonderausschüse (Select oder Special Commitees) und auch gemeinsame Ausschüsse beider Häuser (Joint Committees) gebildet. Rund neunzig Prozent der Ausschußsitzungen sind öffentlich. Herausragende Bedeutung haben die Haushaltsausschüsse, vor allem der Ausschuß des Repräsentantenhauses für Bewilligung einzelner Haushaltstitel, der Außenpolitische Ausschuß des Senats, sowie der Geschäftsordnungsausschuß des Repräsentantenhauses, der Verfahrensregeln festlegt.

Besondere Aufgaben des Senats sind: Der Senat hat die Aufgabe die Nominierungen durch den Präsidenten zu bestätigen oder abzulehnen. Das sind bis zu 500 exekutive und judikative Schlüsselaufgaben jedes Jahr. Ausserdem muß der Senat durch eine Zweidrittel-Mehrheit seine Zustimmung zu Verträgen geben, bevor der Päsident diese unterzeichnet.

Auch das Repäsentantenhaus hat spezielle Aufgaben, welche jedoch nicht der Gewichtung der Senatsaufgaben entsprechen. Zum Beispiel entstehen alle Gesetzesentwürfe für das Staatsbudget im Repäsentantenhaus.

Auch die Aufgaben des Kongresses haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Heutzutage spielt der Kongreß nur noch ein zweitrangige Rolle neben dem Präsidenten. Doch folgende sechs Funktion sind immernoch von starker Bedeutung:Repräsentation, Gesetzgebung, Konsensbildung, Kontrolle, Klärung politischer Absichten, Legitimisierung.

Repäsentationdrückt aus, dass der Kongreß die Unterschiede und gegensätzlichen Ansichten der regionalen, wirtschaftlichen, sozialen, rassischen, religiösen und anderer Interessen verkörpert, die die USA beschäftigen.

Gesetzgebungbedeutet Durchsetzung von Maßnahmen zur Lösung grundsätzlicher Probleme.Konsensbildungist der Prozeß, bei dem es um Vermittlung zwischen unterschiedlichen Interessen geht.

Kontrolleder Bürokratie bedeutet zu sehen, dass Gesetze und politische Absichten des Kongresses gewissenhaft in die Tat umgesetzt werden, und dass sie erreichen, was beabsichtigt war.

DieKlärung politischer Absichtenist die Erkennung und Publizierung von politischen Themen - die Öffentlichkeitsarbeit.

Legitimisierungist die formelle Bestätigung der Politik durch bestimmte, vorgeschriebene Wege.

1.3.1.3. Die Gesetzgebung

Am Anfang der amerikanischen Gesetzgebung steht immer ein Gesetzesvorschlag (bill). Dieser wird im Senat oder Repräsentantenhaus durch ein Parlamentsmitglied eingebracht und an die zuständigen Ausschüsse (committees) und deren Unterauschüsse (subcommittees) weitergeleitet. Dort werden öffentliche Anhörungen gehalten und Debatten geführt. Um tiefgründige Informationen über die anstehenden Gesetze zu erfahren und rechtliche, ökonomische, soziale Hintergründe zu erkennen, können Ausschußmitglieder, Senatoren und Abgeordnete die Kongreßbibliothek (Library of Congress), die weltbeste Bibliothek, und den Congressional Research Service, ein Hilfsdienst von etwa 800 spezialisierten Mitarbeitern, nutzen. Erst wenn in den Unterausschüssen und den übergeordneten Ausschüssen der Gesetzesvorschlag anklang findet, wird er dem Senat oder dem Repräsentantenhaus mit einer Empfehlung (report) vorgelegt. Etwa fünfundneunzig Prozent aller eingebrachten Gesetzesvorschläge „gehen“ bereits in den Unterauschüssen „unter“. In der jeweiligen Kammer werden nun Plenardebatten geführt und Notfalls Änderungen vorgenommen. Nach Bestätigung des Gesetzes in der einen Kammer, wird es nun an die andere Kammer übergeben, und der Prozeß vollzieht sich von neuem. Häufiger kommt es zu Kompromiss-Schließungen zwischen dem Senat und dem Repräsentantenhaus in einem Vermittlungsausschuß (conference committee) um eine erfolgreiche Bestätigung der Gesetze in beiden Häusern zu erreichen. Erst wenn der Gesetzesvorschlag in beiden Kammern beschlossen wurde, kann das fertige Gesetz dem Präsidenten vorgelegt werden.

Dieser hat nun die Möglichkeit das Gesetz zu unterzeichnen und es damit in Kraft treten zu lassen (das Gesetz wird nun „law“ genannt) oder durch sein präsidiales Vetorecht (presidential veto) einen Einspruch gegen das Gesezt zu erheben und es damit an den Kongreß zurückzusenden. Der Kongreß kann nun entweder mit einer Zweidrittel-Mehrheit das Veto überstimmen oder durch Überarbeitung des Gesetzes versuchen den Präsidenten umzustimmen. Präsident Franklin D. Roosevelt führt die Liste der Vetos mit über sechshundert an. Er und seine Nachfolger Harry S. Truman und Dwight D. Eisenhower legten zusammen über tausend Vetos ein. Dabei gelang es nur dreiundzwanzigmal das Veto zu überstimmen. Präsident Ronald Reagan legte zwischen 1981 und 1988 achtundziebzig Vetos ein, wovon neun vom Kongreß überstimmt wurden. Präsident Georg Bush erhob zwischen 1989 und 1992 sechsundvierzig Vetos, wovon nur eins überstimmt wurde.

1.3.2. Die Exekutive - Der Präsident

1.3.2.1. Aufgaben des Präsidenten

Artikel 2 der Verfassung beschreibt kurz die wichtigsten Funktionen des Präsidenten: „Die vollziehende Gewalt liegt beim Präsidenten der Vereinigten Staaten.“

Der Präsident der Vereinigten Staaten istStaatsoberhaupt und Regierungschefin einem,oberster Verwaltungschefder gesamten Bundesbürokratie,Oberbefehlshaberder Streitkräfte undhöchster Diplomatder USA und Vorsitzender seiner Partei. Ausserdem ist er das Gegenstück im Gesetzgebungsprozeß.

AlsStaatsoberhauptist der Präsident Repräsentant der USA nach innen und außen. Er ist einerseits völkerrechtlicher Vertreter der Vereinigten Staaten in aller Welt, und ihm steht die führende Rolle in der Außenpolitik des Landes zu. Andererseits ist der Präsident auch die Person, die vom gesamten amerikanischen Volk gewählt wurde und damit auch Repräsentativaufgaben im eigenen Land zu erfüllen hat.

DerRegierungschefhat die Aufgabe die Richtlinien der Politik festzulegen und ständig innen- und außenpolitische Entscheidungen zu treffen. Die Regierung umfasst vierzehn Ministerien (secretariates) mit beratenden Funktionen: Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Verteidigung, Justiz, Inneres, Landwirtschaft, Arbeit, Gesundheit und Soziales, Bildung, Wohnungswesen, Stadtentwicklung, Transport, Energie sowie Veteranen.

Alsoberster Verwaltungschefhat der Präsident die Leitung über zahlreiche Ämter, Behörden und Kommissionen. Behörden im Präsidentenamt sind zum Beispiel: Office of Management and Budget, das die Haushaltsvorschläge des Präsidenten erarbeitet und überwacht, der Nationale Sicherheitsrat, der die US-Verteidigungspolitik koordieniert, der Wirtschaftsrat. Die Zahl der Positionen in der Verwaltung, die der Präsident besetzen kann, beläuft sich inzwischen auf rund neuntausend.

Die Stellung des Präsidenten alsoberste Befehlshaber der Streitkräfte und der Nationalgardemacht ihn zum mächtigsten Mann der Welt. Bis zu sechzig Tage lang kann er ohne Zustimmung des Kongresses Streitkräfte zu Kampfeinsätzen entsenden. Obwohl die Verfassung verlang, das Kriegserklärungen nur durch den Kongreß erfolgen können, kam es nur in fünf Fällen zu Kriegswerklärungen, aber in über zweihundert Fällen zu Einsatz von Streitkräften im Ausland.

In der Funktion hat deshöchsten Diplomatstritt der Präsident bei internationalen Problemen und Kernfragen auf. Doch die Rolle des „Chefdiplomats“ ist sehr umstritten. Besonders der Senat betrachtet die Außenpolitik als seine ureigene Domäne, in der ohne seine Zustimmung kein hohes Amt besetzt und kein Vertrag in Kraft treten kann.

1.3.2.2. Die Präsidentschaftswahl
1.3.2.2.1. System der Kandidaten-Aufstellung

Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Kandidatenaufstellung: die eine ist mittels eines „caucus“ (Versammlung), die andere durch eine vom Staat veranstaltete öffentliche Wahl mit Wahllokalen, Wahlzetteln, etc., wie bei den eigentlichen Wahlen um das Amt selbst. Bei diesen sogenannten „primaries“ handelt es sich um eine Wahl zwischen verschiedenen Bewerbern derselben Partei, bei der es um das Recht geht, bei der allgemeinen Wahl den Namen der Partei führen zu dürfen. In beiden Systemen geht es jedoch darum Delegierte zu wählen, die zum Nationalkonvent (national convention) der entsprechenden Partei gesandt werden, um dort den Präsidentschaftskandidaten zu wählen. „primaries“ und „caucuses“ finden zwischen Februar und Juni in jedem Wahljahr statt. In einer Vielzahl von Staaten passiert dies am „Super Tuesday“, einem Dienstag im März des Wahljahres.

Das „caucus“-System funktioniert prinzipiell wie unser Parteisystem, nur dass zu einer Parteiveranstaltung auf unterster, sogenannter „precinct“(Stadtviertel)-Ebene alle für die Partei registrierten Bürger in ihrer Eigenschaft als „Parteimitglieder“ eingeladen sind. Es kommen aber, außer wenn es um sehr kontroverse Kandidaturen geht, nur die Aktivisten, so dass dieses System, obwohl es für alle offen ist, grundsätzlich wie unser Parteisystem funktioniert.

Um die Bürger särker am politischen Geschehen zu beteiligen und auch um Manipulationen und Machtmissbrauch der Parteibosse bei der Aufstellung von Kandidaten zu unterbinden, ist seit etwa 100 Jahren allmählich das „primary“-System eingeführt worden, das insbesondere seit den 60er Jahren eine starke Verbreitung und auch qualitative Entwicklung erfahren hat. Dies war vor allem eine Folge des gestiegenen Interesses an der Nominierung des Präsidentschaftskandidaten und entsprach dem Drang nach mehr Offenheit und Bürgerbeteiligung.

Im Juli oder August des Wahljahres halten die republikanische und die demokratische Partei ihren Nationalkonvent ab. Dieser Konvent dauern etwa 4 Tage, in denen Reden und andere Formen politischer Werbung abgehalten werden. Während des Konvents werden die Präsidentschaftskandidaten offiziell ernannt. Der Kandidat, der die meisten Delegiertenstimmen auf sich vereinigt, erhält die Präsidentschaftsnominierung der Partei. In den letzten Jahren wurden die Ergebnisse der „primaries“ und „caucuses“ so entscheidend, dass oft längst vor den Nationalkonventen feststand, wer der Präsidentschaftsnominierte sein wird. Die Konvente sind zunehmend zu einer Möglichkeit der Parteien zur Veröffentlichung ihrer politischen Absichten und Pläne geworden. Etwa um den ersten Montag im September beginnen die gewählten Präsidentschaftskandidaten mit einer verstärkten Wahlkampanie, bei der sie bis zum Wahltag im November durch das ganze Land reisen werden.

1.3.2.2.2. Fernsehdebatten

Höhepunkt der Wahlkampanien sind die Fernsehdebatten der Präsidentschaftskandidaten.

Die öffentlichen Debatten der Präsidentschaftskandidaten sind ein Produkt des Fernsehens. Zwar gab es auch schon vor 1960 im regelmäßige Schlagabtausche während des Wahlkampfes, doch sie erreichten einen so kleinen Teil der Öffentlichkeit, dass sie fast gar keine Auswirkung auf die Stimmenabgabe hatten.

Die erste vom Fernsehen übertragene Präsidentendebatte trugen 1960 John F. Kennedy, der für die Demokraten kandidierende Senator von Massachusetts, und Vizepräsident Richard Nixon aus. Das neue Medium brachte für den Republikaner Nixon einen unerwarteten Imageverlust: Gerade von einer Grippe genesen, betrat er das Studio unrasiert und ungeschminkt. Unter den grellen Scheinwerfern sah er im Vergleich zu seinem adretten Kontrahenten unvorteilhaft und müde aus, was ihm angesichts des letztendlich äußerst knappen Wahlergebnisses wohl entscheidende Stimmen gekostet hat.

Seit 1976 finden die Fernseh-Debatten regelmäßig statt und sind in den USA ein Medienereignis. Über ihre Auswirkungen gibt es bisher keine gesicherten Erkenntnisse. Untersuchungen haben aber ergeben, dass sie die Wähler eher in ihrer Tendenz bestätigen, als neue Stimmen aus dem jeweils gegnerischen Lager zu holen.

Es gab aber auch auch Fälle, in denen ein Kandidat einen Fehler seines Mitbewerbers ausnutzen und ihn vorführen konnte. So profitierte zum Beispiel Jimmy Carter 1976 von der Bemerkung seines Gegenüber Gerald Ford, es gebe "keine sowjetische Herrschaft über Osteuropa."

Ronald Reagan nutzte die Debatten 1980 dazu, sich als gemäßigter und humorvoller Kandidat zu präsentieren. Kritiker hatten ihn zuvor als gefährlichen Reaktionär bezeichnet. Politikanalytiker schreiben diesen Debatten eine unentbehrliche Rolle für Reagans späteren Wahlsieg zu. Auch 1984 entkräftete Reagan bei den Debatten durch Humor Kritik an seiner Person. Sein fortgeschrittenes Alter betreffende Bedenken winkte er mit der Bemerkung, "ich werde die Jugend und Unerfahrenheit meines Gegners nicht zu politischen Zwecken ausnutzen ", ab.

Der demokratische Herausforderer Michael Dukakis leistete sich 1988 einen Bärendienst, als er mit einer hölzernen Stellungnahme gegen die Todesstrafe auf die Frage antwortete, wie er auf die Vergewaltigung und Ermordung seiner eigenen Frau reagieren würde.

Bill Clinton gab den Debatten den Charakter einer öffentlichen Versammlung und konzentrierte sich vor allem auf emotional besetzte Themen wie Krankenversicherung und wirtschaftliche Situation der Amerikaner.

1.3.2.2.3. Das Wahlmännersystem

Der „richtige“ Wahltag ist der Dienstag, nach dem ersten Montag im November. An diesem Tag können Wähler, registrierte US-Bürger über achtzehn Jahre, ihrem favorisierten Präsidentschaftskandidaten ihre Stimme geben. Die Amerikaner bestimmen ihren Präsidenten nicht direkt, denn in Wirklichkeit wählen die Bürger nur die Wahlmänner („electors“).

Der erste Mann im Staate wird durch 538 Wahlmänner gewählt. Um US-Präsident zu werden, benötigt ein Kandidat also mindestens 270 Stimmen im Wahlmänner-Gremium, dem Electoral College.

In dieses Gremium werden die 538 Wahlmänner oder -frauen von den einzelnen Bundesstaaten entsandt. Jeder Staat stellt dabei so viele Wahlmänner, wie er Abgeordnete und Senatoren im Kongress besitzt. Bevölkerungsreichen Staaten wie Florida, New York oder Kalifornien kommt so bei einer Präsidentenwahl besondere Bedeutung zu.

Die Wahlmänner eines Bundesstaaten stimmen geschlossen für einen Kandidaten, es gilt mit nur wenigen Ausnahmen das Prinzip: der Sieger bekommt alles (winner takes all), das Mehrheitswahlsystem. Der Gewinner der Mehrheit der Stimmen in einem Staat vereinigt alle Stimmen dieses Staates im Wahlmännerkollegium auf sich. Ganz gleich, wieviel Stimmen der erhalten hat - er geht leer aus. Dies macht es möglich, dass bei einem knappen Rennen ein Kandidat zwar US-weit die meisten Wählerstimmen bekommt, dennoch nicht Präsident wird. Dies ist in der Geschichte der USA allerdings erst zweimal geschehen: 1876 gewann Rutherford Hayes und 1888 Benjamin Harrison, obwohl ihre jeweiligen Kontrahenten insgesamt mehr Stimmen erhalten hatten.

1.3.2.2.4. Wahlkampffinanzierung

Drei Milliarden Dollar wird der Wahlkampf um Präsidentenamt und Kongress am Ende gekostet haben. Das meiste Geld stammt von Firmen, Lobbygruppen und wohlhabenden Privatleuten. Dabei vollzieht sich Tausch von Geld gegen politischen Einfluss in den USA im Vergleich zu bundesdeutschen Verhältnissen mit geradezu schockierender Transparenz.

Geregelt wird die Wahlkampffinanzierung in den USA durch ein Bundesgesetz, das “Federal Election Campaign Act” (FECA). Es betrifft drei Bereiche: die Offenlegung der zur Einflussnahme auf die Wahlen verwendeten Mittel, die Beschränkung von Spenden und Ausgaben sowie die öffentliche Finanzierung von Präsidentschaftswahlkämpfen.

Das FECA verlangt von allen Kandidaten, politischen Parteiausschüssen und politischen Aktionskomitees (Political Action Committees - PACs) die Vorlage regelmäßiger Berichte über die Finanzierung bei der Bundeswahlkommission. Dabei müssen die Kandidaten alle Zahlungen an eine Einzelperson oder einen Verkäufer offen legen, die 200 Dollar pro Jahr überschreiten.

Auch für Spenden von Einzelpersonen und Gruppen an die Kandidaten, politischen Parteien und PACs legt das Gesetz eine Obergrenze fest. Eine Einzelperson darf einem Kandidaten pro Wahl 1.000 Dollar, einem Bundesparteiausschuss 20.000 Dollar pro Kalenderjahr und allen anderen politischen Ausschüssen pro Kalenderjahr 5.000 Dollar spenden; die Spenden einer Einzelperson dürfen insgesamt pro Jahr 25.000 Dollar nicht übersteigen. Gruppen, die für Wahlkämpfe spenden, müssen abhängig von der Art ihrer Organisation ebenfalls bestimmte Obergrenzen einhalten. Das FECA verbietet Unternehmen, Gewerkschaften, staatlichen Auftragsnehmern und Ausländern die finanzielle Unterstützung von Wahlkämpfen und von direkten Ausgaben - beispielsweise für Werbung - zur Einflussnahme auf den Wahlausgang. Unternehmen und Gewerkschaften können jedoch eigenständige PACs gründen, die Gelder aufbringen und die Bundeskandidaten und politischen Ausschüsse unterstützen.

Öffentliche Gelder können mögliche Präsidentschaftskandidaten für ihren Wahlkampf aus einem speziellen vom US-Finanzministerium verwalteten Fonds erhalten. Dieser Fonds wird ausschließlich durch freiwillige Beiträge der amerikanischen Steuerzahler finanziert, die drei Dollar ihres zu versteuernden Jahreseinkommens an den Fonds entrichten können. Die Kandidaten dürfen entweder für ihren Vorwahlkampf oder den allgemeinen Wahlkampf oder für beide öffentliche Gelder annehmen. Wenn sie jedoch öffentliche Gelder annehmen, müssen sie die Ausgabebeschränkungen und andere von der FEC auferlegte Restriktionen einhalten.

1.3.3. Die Judikative- Das Oberste Gericht

1.3.3.1. Aufbau und Funktion der Judikative

Artikel 3 der Verfassung beginnt mit dem Satz: „Die richterliche Gewalt der Vereinigten Staaten liegt bei dem Obersten Bundesgericht“.

Der Vefassungsageber schuf eine eigene richterliche Gewalt, um die Grundrechte besonders zu schützen und den Bund als höchste staatliche Ebene auch rechtlich zu institutionalisieren. „Kein Beschluß der Legislative, der im Widerspruch zur Verfassung steht, [kann] gültig sein.“ (Alexander Hamilton). Der Surpreme Court ist das amerikanische Bundesverfassungsgericht.

Im Justizsystem ist das oberste Gericht die höchste Appellationsinstanz. In wenigen anderen Bereichen übt es die originäre Gerichtsbarkeit aus: bei Klagen gegen Diplomatenund in Fällen, in denen einer der Bundesstaaten Partei ist. Das Oberste Gericht ist nach der Verfassung besonders für Streitigkeiten zuständig, in denen die USA oder die einzelnen Bundesstaaten untereinander Parteien sind, für Streitigkeiten zwischem einem Bundesstaat und einem Bürger eines anderen Bundesstaates. Neben speziellen Bundesgerichten für Steuer-, Zoll-, Militärangelegenheiten gibt es über neunzig Bundesbezirksgerichte (United States District Courts) als unterste Bundesinstanz. Die mittlere Ebene bilden zwölf allgemeine Bundesappellationsgerichte (united States Court of Appeal), die über das ganze Land verteilt sind und zwischen drei und neun Bundesstaaten zu einem Gerichtsbezirk (circuit) zusammenfassen. Diese drei Instanzen bilden die Bundesgerichte (federal courts). Die Gerichtsbarkeit der einzelnen Bundesstaaten entspricht im wesentlichen diesem Modell.

Fünfundneunzig Prozent aller Strafsachen und die meisten Zivilsachen werden von Staatsgerichten (state courts) entschieden.Die Bundesgerichtbarkeit staht zwar in ihrer Bedeutung für das Rechtssystem höher als die Gerichtsbarkeit der Bundesstaaten, im Umfang ihrer Tätigkeit liegt sie jedoch weit unter dieser. Jährlich reichen rund siebentausend Streitparteien Klage beim Surpreme Court ein. Ungefähr hundert davon werden zugelassen. Da Minderheitenfragen und Bürgerrechtsfragen als von grundlegender Bedeutung eingeschätzt werden, besteht eine besonders gute Chance auf Zulassung. Ebenso gehören Regelungen des Sozialwesens in den zwanzier Jahren und die Streitfälle zur Bundeskompetenz zu Beginn des 19. Jahrhunderts zu den Fällen, denen eine große politische Bedeutung zukam. Das Oberste Gericht hat sich ihrer angenommen und Entscheidungen von erheblicher Tragweite gefällt. In der Praxis hat sich das Oberste Gericht durch seine Grundsatzurteile zu einem wesentlichen politischen Faktor im Machtsystem der amerikanischen Politik entwickelt.

1.4. Das Parteiensystem

Die Vereinigten Staaten verfügen über das älteste demokratische Parteisystem der Welt. Bereits 1796 standen sich im Präsidentschaftswahlkampf die „Federalists“ und die „Republicans“ gegenüber. Das mit den amerikanischen Wahlen enstandene Zweiparteiensystem hat sich als außerordentlich stabil erwiesen, vor allem, weil es sich den erheblichen gesellschaftlichen Veränderungen anpaßte.

Darum haben die heutigen Demokraten und Republikaner mit denen des 19. Jahrhunderts nur wenig gemein. Das Zweiparteiensystem durchlief bislang fünf umfassende Umstrukturierungen, die Programminhalte, Organisationsformen und Wählerbasis betrafen. Zugleich gibt es eine scheinbar im Widerspruch hierzu stehende Kontinuität in der Ablehnung des Parteiwesens. Eine Ursache hierfür liegt im tiefen Mißtrauen der Amerikaner gegenüber den Vertretern von Sonderinteressen, die des ungezügelten Machtstrebens und des bloßen Egoismus bezichtigt werden.

Während die Verfassung der Vereinigten Staaten keine Aussagen über Parteien enthält, erscheinen sie in der Wahlgesetzgebung des Bundes und der Einzelstaaten als Organisationen, die Kandidaten aufstellen. Zu den Hauptaufgaben der Parteien zählen: Auswahl und Nominierung von Kandidaten, Zusammenstellung von Kandidatenlisten, Organisation und Finanzierung des Wahlkampfes, Mobilisierung der Wähler und deren Registrierung, Schaffung von Wählerkoalitionen, Formulierung politischer Programme und Koordinierung der Parlamentsarbeit.

1.4.1. Demokartische Partei

Die Demokratische Partei trat erstmals bei den Wahlen 1832 in Erscheinung. Sie vertat die besonderen Interessen der Südstaaten und zunehmend auch jene der Farmer im Westen. Durch die Sklavenfrage geriet sie in Gegensatz zu den Nordstaaten und nach dem Bürgerkrieg (1861-1865) in eine strukturell bedingte Minderheitenposition, aus der sie sich erst rund siebzig Jahre später mit Präsident Franklin D. Roosevelts Wirtschaftsförderungs- und Sozialpolitik des New Deal befreien konnte. Zwischen 1861 und 1931 gewannen die Demokraten nur vier von achtzehn Präsidentenwahlen. Danach bildete das New Deal einen programmatischen Kern, durch den die Integration unterschiedlciher Wählergruppen gelang, die besonders unter der wirtschaftlichen Depression der zwanziger Jahre zu leiden hatten: Arbeiter im Nordosten, Afro-Amerikaner, jüdische Einwanderer, Katholiken und andere. Diese neue Wählerkoalition des New Deal erhoffte sich von einer eher linken, staatsinterventionistischen Politik (im amerikanischen Sprachgebrauch „liberal“) eine Verbesserung der Lage und schuf so eine Umgruppierung der politischen Kräfte (realignment). Für Jahrzehnte gehörten auf diese Weise traditionell-konservative Südstaaten-Demokraten und sozial benachteiligte Afro-Amerikaner einer gemeinsamen Wählerschaft an.

1.4.2. Republikanische Partei

Die Republikanische Partei entstand in den Auseinandersetzungen um die Sklaverei in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Mit Abraham Lincoln stellte sie erstmals 1861 einen Präsidenten. Zum republikanischen Programm gehörten die Einheit der Union, der Kampf gegen die Sklaverei, Land für die Farmer im Westen, Schutzzölle zur Sicherung der Industrie im Osten sowie ein politischer Moralismus, der seinen Ursprung im Puritanismus hatte. Im 20. Jahrhundert dominierten Wirtschaftsliberalismus und Konservatismus. Beide führten zur Niederlage gegen die New Deal- Koalition. Die Grand Old Party, wie sich die Republikaner auch nennen, verlor fast die gesamte schwarze Wählerschaft an die Demokraten, deren Präsident Lyndon B. Johnson in der Tradition Roosevelts durch seine Bürgerrechts- und Sozialpolitik eine von gleichen Chancen geprägte „Great Society“ schaffen wollte. Schienen unter Präsident Ronald Reagan die Republikaner endgültig über die New Deal-Koalition zu triumphieren, so gerieten sie Ende der neunziger Jahre in eine tiefe Krise, weil sich in ihr eine christlich-fundamentalistische Strömung zur beherrschenden ideologischen Kraft entwickelt hatte, die der Mehrheit der Amerikaner zu radikal erscheint.

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Details

Titel
Regierungssystem der USA
Autor
Jahr
2001
Seiten
11
Katalognummer
V100968
ISBN (eBook)
9783638993906
Dateigröße
366 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
USA, Vereinigte Staaten, Amerika, Regierungssystem, Regierung, Politik
Arbeit zitieren
Mathias Bergner (Autor:in), 2001, Regierungssystem der USA, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/100968

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