Das Ziel der Arbeit ist es, dem Leser einen groben, aber fundierten Einblick in das Themengebiet der frühzeitlichen Naturrechts- und Staatslehre zu gewähren. Samuel von Pufendorf hat die Naturrechts- und Staatslehre von Thomas Hobbes übernommen, weiterentwickelt und auf dem Kontinent verbreitet. Dennoch muss auf die Ungleichheiten der rechtstheoretischen Grundlegungen beider Lehren hingewiesen werden. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen meiner Hausarbeit und auf Basis der Quellen Samuel Pufendorfs „Acht Bücher von Natur und Völkerrecht", Übersetzung von „De Jure Naturae et Gentium octo libri“ und Thomas Hobbes "Leviathan" untersucht und verglichen werden, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede beide Systeme haben.
Zunächst wird die Ausarbeitung mit einem Personenkommentar zu den frühzeitlichen Staatstheoretikern Thomas Hobbes und Samuel von Pufendorf eingeleitet. Sodann werden die Auffassungen des Naturzustandes sowie die Staatslehren Hobbes und Pufendorfs beleuchtet. Ein besonderes Augenmerk wird hierbei auf das Völkerrechtsverständnis von Hobbes und Pufendorf gelegt. Abschließend wird eine kurze Zusammenfassung dieser Ausarbeitung vorgenommen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Zur Person Thomas Hobbes
2.1. Zur Person Samuel von Pufendorf
3. Naturrecht und Staat bei Thomas Hobbes
3.1. Völkerrecht im Naturrechtssystem Hobbes’
3.2. Völkerrecht im Naturrechtssystem Pufendorfs
4. Hobbes’ und Pufendorfs Systeme im Vergleich
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit verfolgt das Ziel, die frühzeitlichen Naturrechts- und Staatslehren von Thomas Hobbes und Samuel von Pufendorf zu untersuchen und systematisch miteinander zu vergleichen. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf der Frage, wie beide Denker das Verhältnis von Naturrecht zu Völkerrecht konzipieren und welche Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede sich aus ihren jeweiligen Staatsmodellen für die internationale Ordnung ableiten lassen.
- Biographische Einordnung von Thomas Hobbes und Samuel von Pufendorf
- Analyse des Naturzustandes als Ausgangspunkt politischer Theorie
- Untersuchung der Staatsentstehung und des Souveränitätsbegriffs
- Vergleich der Völkerrechtskonzeptionen beider Theoretiker
- Gegenüberstellung des friedlichen vs. kriegerischen Naturzustand-Verständnisses
Auszug aus dem Buch
3. Naturrecht und Staat bei Thomas Hobbes
Der Naturzustand bei Hobbes ist ein staaten- und gesetzesloser Zustand, „in dem die Menschen sich vor der Etablierung einer Civitas und damit einer geltenden Rechtsordnung miteinander befinden.“ Ausgehend von dem anarchistischen Charakter des Naturzustandes definiert Hobbes ihn als bellum omnium contra omnes, als einen „Krieg aller gegen alle.“ Krieg bedeutet in diesem Kontext jedoch nicht Kampf, sondern vielmehr beschreibt er einen Zustand, in dem grundsätzlich „der Vorsatz herrscht, Gewalt mit Gewalt zu vertreiben.“ Hobbes geht in seiner Lehre des Naturzustandes - und in der Begründung des Staates - vom einzelnen Menschen als Rechtssubjekt aus. Hierin liegt der entscheidende Bruch mit Aristoteles und der scholastischen Tradition.
Während die klassische Naturrechtstradition der Scholastik den Menschen als ein von Natur aus geselliges Wesen betrachtete, wandte Hobbes sich gegen diese Aussage. Er erörtert, dass der Mensch nicht von Natur aus, oder des Gesellschaftswillen, die Gesellschaft der Menschen sucht, sondern vielmehr weil die gemeinsamen Bedürfnisse oder die Ehrsucht ihn dazu treibt. Zwar ist er der Auffassung, dass es zur Natur des Menschen gehöre, die Gemeinschaft seiner Mitmenschen zu suchen, diese jedoch zufällige Zusammenkünfte sind, in denen es keine wirkliche Sicherheit, auch keine Rechtssicherheit geben könnte. Vielmehr ist „der Mensch nicht von Natur, sondern durch Zucht zur Gesellschaft geeignet“.
Hobbes betrachtet den Menschen als ein Individuum, das ein Recht auf alles hat. Dieses „Recht aller auf alles“ geht aus dem Selbsterhaltungstrieb, dem höchsten Gut und dem Grundtrieb des Menschen, hervor. Aus dem Selbsterhaltungsrecht folgt auch das Recht „alle Mittel zu gebrauchen und alle Handlungen zu tun, ohne die er [der Mensch] sich nicht erhalten kann.“ Da der Mensch im Naturzustand keine zufriedenstellende Sicherheit erlangen kann, muss er stets darauf bedacht sein, sich selbst zu schützen. Die gefährliche Konfliktlage des Naturzustandes verhindert die Möglichkeit auf ein erfolgreiches Zusammenleben.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Vorstellung der Staatstheoretiker Hobbes und Pufendorf sowie die Darlegung der Forschungsabsicht, deren Naturrechtslehren zu vergleichen.
2. Zur Person Thomas Hobbes: Biographische Skizze von Hobbes, die seine Prägung durch den Bürgerkrieg und den Einfluss antiker Autoren auf sein Denken beleuchtet.
2.1. Zur Person Samuel von Pufendorf: Überblick über das Leben Pufendorfs unter schwierigen zeitgeschichtlichen Bedingungen und seine akademische Laufbahn.
3. Naturrecht und Staat bei Thomas Hobbes: Analyse der Hobbesschen Staatsphilosophie, die den Naturzustand als Krieg aller gegen alle definiert und die Notwendigkeit eines souveränen Staates zur Friedenssicherung begründet.
3.1. Völkerrecht im Naturrechtssystem Hobbes’: Untersuchung von Hobbes’ Auffassung, dass Staaten untereinander im Naturzustand leben und Völkerrecht mit Naturrecht identisch ist.
3.2. Völkerrecht im Naturrechtssystem Pufendorfs: Darlegung von Pufendorfs Ansatz, der Völkerrecht als Teil des Naturrechts begreift und die Gleichheit der Staaten postuliert.
4. Hobbes’ und Pufendorfs Systeme im Vergleich: Systematische Gegenüberstellung beider Theoretiker hinsichtlich ihrer anthropologischen Annahmen und ihrer unterschiedlichen Interpretation des Naturzustandes.
5. Fazit: Zusammenfassende Würdigung der Beiträge von Hobbes und Pufendorf zur Entwicklung des modernen Völkerrechts und Staatsverständnisses.
6. Literaturverzeichnis: Auflistung der verwendeten Primär- und Sekundärquellen.
Schlüsselwörter
Thomas Hobbes, Samuel von Pufendorf, Naturrecht, Völkerrecht, Staatstheorie, Naturzustand, Souveränität, Selbsterhaltungstrieb, bellum omnium contra omnes, Gesellschaftsvertrag, Friedenszustand, politische Philosophie, Rechtssubjekt, absolutistischer Monarch, Rechtsordnung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit beschäftigt sich mit den staats- und völkerrechtlichen Theorien von Thomas Hobbes und Samuel von Pufendorf und setzt diese in einen vergleichenden Kontext.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Themen umfassen die Definition des Naturzustandes, die Entstehung des Staates durch einen Gesellschaftsvertrag sowie die Einordnung des Völkerrechts in das jeweilige System der Autoren.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Untersuchung zielt darauf ab, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Naturrechts- und Völkerrechtskonzeption von Hobbes und Pufendorf herauszuarbeiten.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?
Es handelt sich um eine vergleichende Analyse auf Basis der Primärtexte, ergänzt durch relevante politikwissenschaftliche und historische Sekundärliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die biografische Einordnung, die detaillierte Darstellung der Staats- und Völkerrechtsmodelle beider Denker sowie deren systematische Gegenüberstellung.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Naturzustand, Souveränität, Krieg aller gegen alle, Friedensordnung und das Verhältnis zwischen Individuum, Staat und Völkerrecht.
Inwiefern unterscheidet sich der Naturzustand bei den beiden Autoren?
Während Hobbes den Naturzustand als einen destruktiven Kriegszustand („Krieg aller gegen alle“) definiert, sieht Pufendorf den Naturzustand primär als eine prinzipielle, wenn auch fragile Friedensordnung.
Warum leugnet Hobbes im Grunde eine verbindliche Völkerrechtsordnung?
Hobbes setzt Völkerrecht mit dem Naturrecht gleich. Da er den zwischenstaatlichen Bereich als Naturzustand betrachtet, in dem jeder Staat das Recht auf alles hat, gibt es für ihn keine übergeordnete, rechtlich bindende Autorität über den Staaten.
Welche Rolle spielt die „dignitas humanae naturae“ bei Pufendorf?
Für Pufendorf ist die Unantastbarkeit der menschlichen Würde und die daraus resultierende Gleichberechtigung der Staaten eines der zentralen Merkmale seiner Völkerrechtsauffassung.
Wie bewertet der Autor das Fazit der Arbeit?
Das Fazit betont, dass trotz der methodischen Nähe zwischen Pufendorf und seinem Vorgänger Hobbes beide entscheidende Beiträge zur Entwicklung des klassischen Völkerrechts geleistet haben, wobei Pufendorf das Völkerrecht stärker als Bestandteil einer reziproken Naturrechtslehre integriert.
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- Anonym (Autor), 2016, Naturrecht und Völkerrecht bei Thomas Hobbes und Samuel von Pufendorf, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1009716