Welche Faktoren bilden in den ersten drei Jahrhunderten n. Chr. die Grundlage für die Entwicklung eines Primates des römischen Bischofs?


Seminararbeit, 2000

22 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhalt:

0. Einleitung

1. Faktor I: Die Ämterentwicklung in frühchristlicher Zeit
1.1 Die Verfassung der Urgemeinde
1.2 Paulinische Gemeindekonzepte
1.3 Das Gemeindekonzept der Pastoralbriefe
1.4 Begründung des kirchlichen Amtes im 1. Klemensbrief
1.5 Ignatius von Antiochien als Zeuge für einen monarchischen Episkopat
1.6 Erstes Fazit

2. Faktor II: Der Vorrang Roms
2.1 Vorrang durch die beiden Apostelgräber von Petrus und Paulus
2.2 Vorrang aufgrund der Größe des Einflussbereiches
2.3 Vorrang aufgrund von Wohlstand und Größe der Gemeinde
2.4 Der 1. Klemensbrief als Zeichen römischer Autorität?
2.5 Zweites Fazit

3. Faktor III: Glaubenssicherheit im Kampf gegen Häresien
3.1 Die Bildung eines Kanons der Heiligen Schriften
3.2 Apostolische Sukzession
3.3 Drittes Fazit

4. Faktor IV: Die Anwendung des Felsenwortes Mt 16, 18 auf den römischen Bischof

5. Schlussbemerkung

6. Literaturverzeichnis

0. Einleitung

Gegenstand der Untersuchung im Unterseminar des Wintersemesters 1999/2000 war die Grundlage des päpstlichen Primats, wie sie sich in der Kirchengeschichte darstellt, sowie die konkrete Ausgestaltung des päpstlichen Primates im heute geltenden Kirchenrecht. Diese Hausarbeit will nun unter kirchengeschichtlichen Gesichtspunkten beleuchten, welche Faktoren sich bei der Entstehung eines päpstlichen Primates bereits in den ersten drei Jahrhunderten n. Chr. als wirkmächtig erwiesen haben. Als Vorbemerkung muss dazu gesagt werden, dass der Versuch, einen Primat des römischen Bischofs, wie er sich heute darstellt, bereits in frühchristlicher Zeit nachzuweisen, scheitern muss, da diese Fragestellung die Eigenheiten des konkreten geschichtlichen Kontextes nicht beachtet. Es soll vielmehr gezeigt werden, welche Ansätze zu einem späteren Primat in den ersten drei Jahrhunderten grundgelegt werden und wie das Verhältnis zwischen Gesamtkirche und der Gemeinde von Rom und ihrer Leitung in damaliger Zeit war. Dazu sind biblische, apokryphe und patristische Quellen zu befragen.

Nach meiner Meinung tragen vor allen Dingen vier Faktoren dazu bei, dass es in den ersten drei Jahrhunderten n. Chr. zu einer besonderen Stellung des römischen Bischofs kommt, die dann im späteren Verlauf der Geschichte zu einem päpstlichen Primat ausgebaut wird: Zum einen ist dies in jedem Fall die Ämterentwicklung schlechthin, die keineswegs gleichmäßig in allen Gebieten, wo Christen sich zu Gemeinden zusammenschlossen vor sich ging. Ein zweiter Faktor ist die besondere Stellung Roms. Wie diese zustande kommt und von innen und außen gesehen wird, wird auch kurz zu zeigen sein. Ein dritter Einfluss ergibt sich durch die notwendige Abgrenzung der Kirche gegen Irrlehren, Häresien, die besonders in den ersten drei nachchristlichen Jahrhunderten eine Gefahr für die junge Kirche darstellten. In einem letzten Schritt soll sodann untersucht werden, mit welchen Argumenten das Felsenwort Mt 16, 18 für oder gegen einen Legitimation von Autorität des römischen Bischofs verwendet wird.

Hinter aller Untersuchung steht die Frage: Ist ein Primat des römischen Bischofs von Anfang an in der Kirche, vielleicht durch Christus selbst, grundgelegt und somit unantastbar für eine eventuelle Kritik, da explizit gottgewollt, wie häufig von seinen Verteidigern zu beweisen versucht wird, oder ist seine Entwicklung lediglich wahrnehmbares geschichtliches Faktum, kirchliche Tradition, über die durchaus auch zu diskutieren ist? Meines Erachtens trifft letzteres zu und ich möchte dies im Folgenden anhand der oben angeführten Faktoren zeigen.

1. Faktor I: Die Ämterentwicklung in frühchristlicher Zeit

Die Ämterentwicklung an sich ist sicherlich ein bedeutender Faktor für einen späteren Primat, stellt sich die Frage eines Primates doch erst durch ein dementsprechend ausgestaltetes Amt. Für die frühe Kirche ist die Ämterentwicklung keineswegs selbstverständlich, ging man doch davon aus, dass nach dem Tode Christi seine Wiederkehr (Parusie) und somit das Anbrechen der Gottesherrschaft auf Erden unmittelbar bevorstand. Doch diese Wiederkehr blieb aus und somit ergab sich die Notwendigkeit, auch für die Kirche dauerhafte Strukturen zu installieren. Dabei vollzog sich die Ämterentwicklung keineswegs gleichmäßig und gesteuert, sondern fand auf dem Boden lokaler Gegebenheiten statt. So lassen sich für die frühchristliche Zeit bis zum Ende des 2. Jahrhunderts durchaus mehrere Konzepte parallel zueinander nachweisen, die erst nach und nach zusammenwachsen.

1.1 Die Verfassung der Urgemeinde

In der Apostelgeschichte beschreibt der Verfasser um ca. 90 n. Chr. unter anderem auch die Verfassung in der Urgemeinde von Jerusalem, wobei der Quellenwert der Apg sicherlich nur eingeschränkt ist, da es sich um ein theologisches Werk handelt. In ihr werden Ämter beschrieben, die allerdings wegen der akuten Naherwartung der Wiederkunft Christi keine Ämter im eigentlichen Sinne, sondern eher Einzelpersonen und Gruppierungen sind, denen besondere Aufgaben zufallen.

Als erstes wären dort die ,,Zwölf" zu nennen, ein Gremium, welches mit den zwölf Aposteln gleichgesetzt wird und wie die ,,Nachwahl" des Matthias1 zeigt, starken Symbolcharakter als Repräsentation der zwölf Stämme Israel hat. Aufgabe der ,,Zwölf" scheint wohl in erster Linie die Verkündigung des Evangeliums gewesen zu sein. Darüber hinaus schienen sie aber auch den Dienst der Versorgung der Gemeindemitglieder zu versehen. Als sie mit dieser Aufgabe aber durch die Größe der Gemeinde überfordert sind, werden die ,,Sieben" gewählt um die Aufgabe des Tischdienstes zu übernehmen.2 Diese rein auf karitative Aufgaben bezogenen Personen hat man gerne auch als die Vorläufer der späteren Diakone bezeichnet. Als herausstehende Einzelpersonen sind in der Gemeinde sicher noch Petrus und der Herrenbruder Jakobus zu nennen. Petrus hatte dabei die Aufgabe, Repräsentant der Gemeinde nach innen und außen zu sein und zwischen den jüdischen und hellenistischen Christen zu vermitteln, während der Herrenbruder Jakobus als Prototyp eines frommen Juden die Verbindung an das Judentum darstellte. Wie bereits oben angeführt, handelt es sich bei diesen Positionen nicht um Ämter im engeren Sinne, da man eine baldige Parusie Christi erwartete und so keiner Institution bedurfte.

1.2 Paulinische Gemeindekonzepte

Die zeitlich frühestens Belege für Ämterstrukturen ergeben sich aus den echten Briefen des Apostels Paulus. Aber auch Paulus hatte für seine Gemeinden kein einheitliches Konzept. So heißt es im Präskript des Philipperbriefes: ,,Paulus und Timotheus, Knechte Christi Jesu, an alle Heiligen in Christus Jesus, die in Philippi sind, mit ihren Bischöfen (episkopoi) und Diakonen (diakonoi)."3 Anscheinend existieren in Philippi Gemeindeleitungen in zweigeteilter Form, nämlich Bischöfe und Diakone. Allerdings werden diese im weiteren Verlauf des Philipperbriefes nicht mehr erwähnt, so dass nicht zu ermitteln ist, inwieweit diese Ämter ausgestaltet und mit welchen Aufgaben sie verbunden waren. In unserem Zusammenhang ist allerdings wichtig, dass sie in den anderen Protopaulinen, also den echten Paulusbriefen, auch nicht erwähnt werden. Besonders auffällig ist ihr Fehlen im ersten Korintherbrief, in dem Paulus ein Gemeindekonzept entwirft. Ein solches Konzept ergibt sich vor allem aus der Schilderung der Geistesgaben in 1 Kor 12-14. Dort schildert Paulus, dass jeder Christ durch die Taufe in dem einen Geist mit besonderen Geistesgaben (Charismen) ausgestattet wird.4,,So hat Gott in der Kirche die einen als Apostel eingesetzt, die anderen als Propheten, die dritten als Lehrer; ferner verlieh er die Kraft, Wunder zu tun, sodann die Gaben, Krankheiten zu heilen, zu helfen, zu leiten, endlich die verschiedenen Arten der Zungenrede. Sind etwa alle Apostel, alle Propheten, alle Lehrer? Haben alle die Kraft, Wunder zu tun? Besitzen alle die Gabe, Krankheiten zu heilen? Reden alle in Zungen? Können alle solches Reden auslegen? Strebt aber nach den höheren Geistesgaben!"5 In der Aufzählung, die sicher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben will, werden die Ämter des Bischofs und des Diakons nicht explizit erwähnt. Allerdings spricht Paulus von einem Leitungscharisma und der Gabe zu Lehren. Sie stehen aber in einer Reihe mit Gaben wie etwa Krankheiten zu heilen oder zu helfen. Von daher kommt diesen für unsere Untersuchung so wichtigen Charismen jedenfalls bei Paulus keine besonders herausragende Stellung zu. Sie sind Gaben neben anderen auch. Das einzige ,,Amt", welches Paulus direkt erwähnt, ist das Apostelamt. Allerdings wird man auch hier nicht direkt von einem Amt sprechen können, denn ein Amt besteht immer unabhängig von einer Person. Gerade das Apostelamt ist aber ein Attribut, dass man nur persönlich in der direkten Berufung durch Christus zur Verkündigung des Evangeliums erwirbt. Es existiert nicht losgelöst von dem Berufenen. Gerade darin kommt ihm natürlich aber auch eine besondere Autorität zu. Diese Autorität gründet aber in der Berufung durch Christus und nicht in der Person selbst. Insofern ist Aufgabe des Apostels, zu verkünden, was Christus gesagt hat und nicht aus eigener Machtvollkommenheit heraus zu sprechen.

Aus der obigen Schilderung ergibt sich, dass bei Paulus wohl mehrere Gemeindekonzepte nebeneinander gestanden haben, ohne dass er direkt ein bestimmtes Konzept gefordert hätte. Für ihn steht die Geistbegabung jedes einzelnen Christen im Vordergrund, die eben auch die Fähigkeit zur Lehre oder zu Leitung enthalten kann. Eine genaue Ämterverfassung der Gemeinden ist bei ihm noch nicht auszumachen.

1.2 Das Gemeindekonzept der Pastoralbriefe

In den Pastoralbriefen (1 Tim, 2 Tim, Tit), die um ca. 100 n. Chr. entstanden sind, treffen wir auf Zeugnisse, die sich der Autorität des Paulus bedienen, um eine schon weiter entwickelte ,,Kirchenordnung" zu beschreiben. Sie liefern quasi ,,Stellenbeschreibungen" für das Amt des Bischofs, Presbyters und Diakons.

Interessant für alle drei Ämter ist die Art der Übergabe des Amtes: ,,Darum rufe ich dir ins Gedächtnis: Entfache die Gnade Gottes wieder, die dir durch die Auflegung meiner Hände zuteil geworden ist"6 oder ,,Vernachlässige die Gnade nicht, die in dir ist und die dir verliehen wurde, als dir die Ältesten aufgrund prophetischer Worte gemeinsam die Hände auflegten."7 Die Übertragung des Amtes, die Ordination, geschieht in einer Weihezeremonie also durch Handauflegung, was wohl die Weitergabe der Geistbegabung auf den neuen Amtsträger kennzeichnen soll. Die Verfügungsgewalt über das Amtscharisma ist somit der Gemeinde entzogen. Ein Amtsträger bekommt sein Amt nicht dadurch, dass die Gemeinde ihn auswählt, sondern dadurch, dass ihm der Geist von den bisherigen Amtsträgern weitergegeben wird. In 1 Tim wird nun ein Kriterienkatalog für das Episkopenamt aufgeführt: ,,Das Wort ist glaubwürdig: Wer das Amt eines Bischofs anstrebt, der strebt nach einer großen Aufgabe. Deshalb soll der Bischof ein Mann ohne Tadel sein, nur einmal verheiratet, nüchtern, besonnen, von würdiger Haltung, gastfreundlich, fähig zu lehren; er sei kein Trinker und kein gewalttätiger Mensch, sondern rücksichtsvoll; er sei nicht streitsüchtig und nicht geldgierig. Er soll ein guter Familienvater sein und seine Kinder zu Gehorsam und allem Anstand erziehen. Wer seinem eigenen Hauswesen nicht vorstehen kann, wie soll der für die Kirche Gottes sorgen? Er darf kein Neubekehrter sein, sonst könnte er hochmütig werden und dem Gericht des Teufels verfallen. Er muss auch bei den Außenstehenden einen guten Ruf haben, damit er nicht in üble Nachrede kommt und in die Falle des Teufels gerät."8 In dieser langen Beschreibung sind natürlich mehrere Dinge von Interesse für unsere Fragestellung. Zum einen deutet die Formulierung ,,Wer das Amt eines Bischofs anstrebt... " daraufhin, dass es möglich ist, sich auf dieses Amt zu bewerben. Man kann hier also von einem echten Amt sprechen, das losgelöst von einer bestimmten Person besteht. Es scheint auch hier im Gegensatz zu Paulus ein spezielles Amtscharisma zu geben, welches durch die Weihe begründet wird und nicht bereits in der Geistbegabung durch die Taufe verliehen ist.

Auffällig ist, dass neben der natürlich verlangten Wohlanständigkeit des Bewerbers auf das Bischofsamt ein starker Akzent auf die Fähigkeit gelegt wird, seinem eigenen Haus gut vorzustehen. Die Kirche Gottes wird quasi mit einem Haus gleichgesetzt, welches der Bischof verwaltet. Als ein weiteres Amtsspezifikum wird die Fähigkeit zu lehren aufgeführt. Diese Forderung findet sich in der Stellenbeschreibung des Diakons, die ansonsten sehr viel Ähnlichkeiten mit der des Bischofs hat, nicht.9 Was genau den Unterschied zwischen Bischof und Diakon außer der Lehrfähigkeit ausmacht, lässt sich aus diesen beiden Stellen nicht eruieren, es scheint aber so, als komme dem Bischof eher die Leitungsaufgabe zu. Im Amtsspiegel des Titusbriefes ist in die Beschreibung des Presbyters (Ältester) ein Anforderungskatalog für den Bischof eingeschoben.10 Auch hier lässt sich eine klare Abgrenzung nicht ziehen. Die Aufgabe des Bischofs wird hier mit Ermahnung der Gemeinde und Widerlegung falscher Lehren beschrieben, er scheint somit neben der Aufgabe der Verwaltung des Hauses Gottes, der Kirche, auch derjenige zu sein, der über die wahre Lehre und ihre Einhaltung wacht. Das sich die Grenzen zwischen den Ämtern noch nicht so klar ziehen lassen, liegt wohl daran, dass zwar eine bestimmte Amtsidee da ist, die aber noch nicht ihre völlige Ausformung bekommen hat. Vielleicht hängt es damit zusammen, dass unterschiedliche Gemeindeverfassungen, einmal eine Episkopen/Diakonen-Verfassung und andererseits eine Presbyter-Verfassung, zusammen in die Vorstellung der Kirche als Haus Gottes integriert werden sollen. Offensichtlich ist aber, dass es noch keinen strikt monarchisch ausgeformten, also alleinigen Episkopat zu dieser Zeit gibt.

1.3 Begründung des kirchlichen Amtes im 1. Klemensbrief

In zeitlicher Nähe zu den Pastoralbriefen ist der 1. Klemensbrief an die Gemeinde von Korinth anzusiedeln. Dieser Brief wird aufgrund seiner Verfasserschaft und seiner Thematik noch später ausführlich zu behandeln sein. An dieser Stelle soll aber in Kürze auf die in ihm geschilderte Begründung des kirchlichen Amtes eingegangen werden. Der Verfasser führt die kirchlichen Ämter in ihrem Ursprung auf Gott selbst zurück. So ergibt sich folgende heilsgeschichtliche Sukzessionskette: Gott - Christus - Apostel - Erstlinge (die ersten Bischöfe und Diakone) - Amtsträger der Gegenwart.11 Die Ämter der Bischöfe und Diakone sind also quasi direkt von Gott eingesetzt worden und haben in ihm ihren Grund. Demgegenüber steht das Konzept der Pastoralbriefe, welche das Amt als Verwaltungsamt für das Haus Gottes auf Erden beschreiben (sog. oikos-Ekklesiologie).

1.4 Ignatius von Antiochien als Zeuge für einen monarchischen Episkopat

Bei Ignatius (um 120 n. Chr.) begegnet uns zum ersten Mal eine Gemeindeverfassung, in der ein Bischof einer Gemeinde vorsteht. Auch die anderen Ämter werden erwähnt. So heißt es zum Beispiel im Brief an die Magnesier: ,,...seid bestrebt, alles in Gottes Eintracht zu tun, wobei der Bischof an Gottes Stelle und die Presbyter an der Ratsversammlung der Apostel den Vorsitz führen und die mir besonders lieben Diakone mit dem Dienst Christi betraut sind..."12 Auffallend ist anhand dieser Stelle die von Ignatius gewählte Reihenfolge. An erster Stelle steht der Bischof, welcher Gottes Platz einnimmt, wohingegen die Diakone Christus und die Presbyter die Apostel widerspiegeln. Die Hierarchie auf Erden ist sozusagen Abbild der himmlischen Hierarchie. Problematisch wird dieser Vergleich dadurch, dass das Amt des Diakons über dem Amt des Presbyters zu stehen scheint. Erklären lässt sich das wie auch schon bei den Pastoralbriefen nur dadurch, dass es sich hierbei um ein Zusammenwachsen der beiden Modelle einer (eher jüdischen) Presbyterverfassung und einer (eher hellenistischen) Episkopen/Diakonen-Verfassung handelt.

Aber viel wichtiger als eine Kongruenz dieser beiden Modelle ist für Ignatius die herausragende Stellung des Bischofs: ,,Folgt alle dem Bischof wie Jesus Christus dem Vater und dem Presbyterium wie Gottes Gebot! Keiner soll ohne den Bischof etwas tun, was die Kirche betrifft. Jene Eucharistiefeier gelte als zuverlässig, die unter dem Bischof oder einem von ihm Beauftragten stattfindet. Wo der Bischof erscheint, dort soll auch die Gemeinde sein, wie da, wo Christus ist, die katholische Kirche ist. Ohne Bischof darf man weder taufen noch das Liebesmahl halten; was aber jener für gut befindet, das ist auch Gott wohlgefällig, auf das alles, was ihr tut, sicher und zuverlässig sei."13 Ignatius scheint das Amt des Bischofs stark von der Fähigkeit zur Abwehr von Häresien zu beschreiben. Das Thema ,,Zuverlässigkeit" durchzieht den gesamten Abschnitt wie ein roter Faden. Der Bischof erscheint somit als Fixpunkt der Orthodoxie, weil die von ihm vertretene Lehre die richtige Lehre ist. Er erscheint jeglicher Kritik enthoben, denn Kritik an der Lehre des Bischofs ist gleichbedeutend mit Infragestellung göttlicher Wahrheit. Dies läßt auf einen Kontext schließen, in dem es starke häretische Einflüsse gab, die viel Unsicherheit in den betroffenen Gemeinden verursachten und eine Fixierung der Lehre notwendig machten. Dafür benutzte Ignatius in erster Linie das Amt des Bischofs.

1.6 Erstes Fazit

Anhand obiger Beispiele zeigt sich, dass es nicht möglich ist, von einer von Christus eingesetzten Kirchenverfassung mit einer Führungsposition wie dem Bischof an der Spitze zu sprechen. Die ersten Jahre nach Christi Tod waren von einer akuten Naherwartung geprägt, die jegliche Institution der Kirche überflüssig machte. Erst nach und nach begannen sich Strukturen auszubilden, die den Gemeinden einen festeren Rahmen gaben, wobei auch hier keine klare Struktur vorgegeben wurde, sondern mehrere Modelle nebeneinander standen, die nach und nach aufgrund diverser Faktoren wie nicht zuletzt der Abwehr von Häresien sich zu einem monarchischen Episkopat entwickelten. Diese Ämterverfassung verschaffte der jungen und von Irrlehren verunsicherten Kirche einen festen Halt und Möglichkeit zur Orientierung.

2. Faktor II: Der Vorrang Roms

Bei der Entwicklung des Primates des römischen Bischofs spielte natürlich auch die besondere Rolle Roms in der alten Kirche eine Rolle. Wie sich dieser Vorrang aufgrund der Quellen darstellt, wird nun im Folgenden zu untersuchen sein. Dabei ist zwischen mehreren Aspekten zu unterscheiden.

2.1 Vorrang aufgrund der Petrus- und Paulustradition

,,Die erste Stufe (seit um 100) ist eine allgemeine religiös-geistliche Bedeutsamkeit der römischen Kirche, die jedoch noch nicht juridisch fassbar ist. Diese Hochschätzung der römischen Kirche ist sicher nicht trennbar von der Petrus- und Paulustradition bzw. von dem Besitz des Grabes dieser beiden Apostel."14,,Sie [die römische Gemeinde] betrachtet diesen [Petrus] als ihren eigentlichen ,,Gründer", weil er mit seiner apostolischen Autorität die schon vorhandenen Ansätze konsolidiert und auf das authentische apostolische Fundament gestellt hat."15 Das erste Zeugnis, welches die Anwesenheit von Paulus und Petrus in Rom und ihr Martyrium dort belegt, ist der uns schon bekannte 1. Klemensbrief16 Er setzt ihre Anwesenheit in Rom voraus. Auch Ignatius von Antiochien zeigt durch Formulierungen wie ,,nicht wie Petrus und Paulus befehle ich euch"17, dass diese beiden Apostel in der römischen Gemeinde eine große Autorität besessen haben müssen. Noch einige weitere Zeugnisse deuten auf den Aufenthalt und das Sterben der Beiden in Rom hin. Auffällig dabei ist, dass keine andere Kirche Anspruch darauf erhebt, die Gräber von Petrus und Paulus zu besitzen. Aus diesen Zeugnissen lässt sich ein authentischer Ursprung dieser Traditionen mit ziemlicher Sicherheit erschließen, auch wenn neueste archäologische Zeugnisse unterhalb des Petersdoms ein Petrusgrab nicht mit Sicherheit ausmachen können. Nichts desto Trotz ist auf jeden Fall wichtig, dass die römische Gemeinde an die Petrus- und Paulustradition glaubte. Dieser Glauben, besonders an die Gründung durch Petrus sollte das Amt der römischen Bischöfe im weiteren Fortgang der Zeit stark prägen.

2.2 Vorrang aufgrund der Gr öß e des Einflußbereiches

Ein zweiter Faktor der Bedeutsamkeit Roms hängt von äußeren Bedingungen ab. Da die alte Kirche sich als Gemeinschaft verstand, spielte die Kommunikation der einzelnen Ortskirchen untereinander eine große Rolle. Zeichen solcher brüderlicher Gemeinschaft waren z. B. die Kommunionbriefe, die von den Bischöfen ausgestellt wurden und mit denen ein Christ auch in andere Gemeinden nachweisen konnte, dass er ,,katholischer", also rechtsgläubiger Christ ist. Da die Bischöfe nicht in jeder wichtiger Angelegenheit aneinander schreiben konnten, standen sie miteinander nicht nur im direkten Kontakt, sondern vielmehr über Gemeinden an (verkehrs-) technischen Knotenpunkten, die sich zudem auch meist auf eine apostolische Gründung berufen konnten. Eine solche Stadt als Knotenpunkt war zweifelsohne auch Rom. Doch kommt Rom noch eine gewichtigere Rolle zu, denn ,,Rom war im Westen, also im lateinischen Bereich, die einzige apostolische Kirche. Sein Bischofssitz war daher nicht nur in Italien, sondern auch in Gallien oder Nordafrika sehr früh der ,,Apostolische Stuhl" schlechthin."18 Hinzu kommt selbstverständlich, dass Rom die Hauptstadt des Reiches war. Von daher kamen viele Menschen, darunter auch viele Christen, nach Rom. Die römische Gemeinde war der Anlaufpunkt für diese Christen und hatte auch von daher eine zentrale Bedeutung.

2.3 Vorrang aufgrund von Wohlstand und Gr öß e der Gemeinde

Zu der Bedeutung Roms aufgrund ihres Einflussbereiches kommt die Größe der römischen Gemeinde. ,,Sie zählt um die Mitte des 3. Jahrhunderts schätzungsweise 30.000 Mitglieder, was mindestens 5% der Stadtbevölkerung bedeutet, darunter etwa 50 Presbyter und über 100 sonstige Kleriker."19 Diese Größe und der Rang Roms als Reichshauptstadt bedeuten gleichzeitig, dass Rom nicht mehr nur der ,,äußerste Zipfel" der Kirche, die von Jerusalem ausging, ist, sondern jetzt ein neues Zentrum der Kirche im Westen darstellt. Aufgrund ihrer Größe verfügte die römische Gemeinde schon früh über entsprechende finanzielle Mittel, die sie zur Armenpflege und der Fürsorge für die ärmeren Kirchen im römischen Reich aufwendete. Schon Paulus schrieb seinen Römerbrief auch in der Hoffnung auf finanzielle Unterstützung durch die römische Gemeinde für seine Heidenmission im Westen. Vielleicht steht gerade dieser Fürsorgeaspekt im Hintergrund, wenn Ignatius in seinem Brief an die Römer über sie schreibt als die, ,,die auch den Vorrang hat am Orte der Römer, die Gottes würdig, ehrwürdig, preiswürdig, lobwürdig, des Erfolges würdig, keusch ist und den Vorrang hat in der Liebe,..."20

Gerade die Formulierung ,,Vorrang in der Liebe" ist in der Diskussion um den päpstlichen Primat oft herangezogen worden. Hans Grotz und andere setzen diesen Begriff vor dem Hintergrund insbesondere der Petrustradition gleich mit der Bedeutung von Kirche.21 Dies ist meiner Meinung nach für diese Zeit auf jeden Fall verfrüht. Sicher hat die römische Kirche einen besonderen Rang innerhalb der anderen Hauptkirchen zu jener Zeit, aber für sie aufgrund dessen bereits zu Beginn des 2. Jahrhunderts eine allgemeine Anerkennung als die Hauptkirche schlechthin nachzuweisen, geht zu weit. Peter Stockmeier interpretiert deshalb die Bedeutung des Wortes ,,Liebe" (griech.: agapè) nicht in einem kirchenhierarchischen Sinne, sondern aus dem Kontext des ignatianischen Gedankengutes: ,,Agapè besagt danach die in Christus gründende und sich am Mitmenschen äußernde Liebe, die sich in und unter den Gemeinden bewährt."22 Gerade also vom Beispiele Christi her ist die so gerühmte Liebestätigkeit der römischen Gemeinde zu interpretieren. Es geht um das gelebte Beispiel christlicher Nächstenliebe und nicht um Termini im juridischen Sinne. ,,Im Kontext des Briefes meint wohl ,,Vorrang" eine allgemeine religiös-geistliche Bedeutsamkeit, ohne dass man von einem rechtlich zu verstehenden ,,Vorsitz" sprechen könnte."23

2.4 Der 1. Klemensbrief als Zeichen römischer Autorität?

Wie die oben angeführte Stelle aus dem Brief von Ignatius an die Römer, so ist auch der 1. Klemensbrief eines der Standardzeugnisse derer, die einen juridischen Primat des römischen Bischofs zur Begründung des heutigen päpstlichen Primates möglichst früh in der Kirchengeschichte nachweisen möchten. Nachdem bereits die Zeugnisse des Klemensbriefes bezüglich seiner Ämtertheologie zur Sprache gekommen sind, soll jetzt untersucht werden, ob er tatsächlich ein Zeugnis römischer Autorität in juridischem Sinne darstellt. Interessant ist dabei als erstes die Verfasserfrage: In dem Brief selber ist kein einzelner Verfasser genannt, obwohl der Brief schon eine innere Kongruenz zeigt und so die Verfasserschaft aus einer Hand sehr wahrscheinlich ist. Die Zuschreibung als ein Schreiben des Klemens, des dritten römischen Bischofs nach Linus und Cletus, ist erst aus späterer Zeit und begegnet das erste Mal bei Dionysos von Korinth zur Mitte des 2. Jahrhunderts. Als ausdrücklicher Absender erscheint im Präskript die Gemeinde von Rom und nicht ihr Bischof.24 Dies ist auf jeden Fall schon ein Beleg dafür, dass der Brief nicht Zeichen der Autorität des römischen Bischofs gewesen sein kann, denn dann hätte dieser sich sicherlich auch als Verfasser zu erkennen gegeben. Wenn kein einzelner Verfasser diesem Brief seine Autorität gibt, dann ist zu fragen, inwieweit dann die als Absender erscheinende Gemeinde von Rom mit Autorität gegenüber der Gemeinde von Korinth als Adressatin auftritt. Anlass des Briefes ist die Absetzung kirchlicher Amtsträger durch jüngere Gemeindemitglieder in der Gemeinde von Korinth. Dem setzt der 1. Klemensbrief die Berufung der Amtsträger durch Gott anhand der Sukzessionskette entgegen. Der Ton des Briefes ist fürsorgend und versöhnlich, jedoch wird auch klar zum Ausdruck gebracht, dass man sich wünscht, dass die Ratschläge der römischen Gemeinde eingehalten werden. Zum Schluss des Briefes (ab Kap. 51) gibt die Gemeinde ihre Ratschläge ab, wie mit den Aufrührern in Korinth zu verfahren ist: ,,Wer ist nun unter euch edelmütig, wer barmherzig, wer voll Liebe? Der soll sprechen: Wenn ich schuld bin an Aufruhr, Streit und Zwietracht, so wandere ich aus, ziehe fort, wohin ihr wollt und tue, was die Mehrheit vorschreibt; nur soll die Herde Christi in Frieden leben mit ihren bestellten Presbytern."25 Anhand dieser Verse wird deutlich, dass es nicht um eine Absetzung der Aufrührer durch die römische Gemeinde geht. Vielmehr werden die Aufrührer aufgefordert, selber über ihr Verhalten nachzudenken und somit freiwillig den Schritt zu vollziehen und aus der Gemeinde auszuwandern. Ziel soll die Einheit der Herde Christi mit ihren Presbytern sein, die ihre Amtsbefugnis von der Sukzession bis auf Gott zurück begründen können. Zum Erreichen dieses Ziels appelliert die römische Gemeinde an den Edelmut, die Barmherzigkeit und die Liebe derjenigen, die die Unruhen in Korinth verursacht haben.

In Kap. 57 wird der Ton schon etwas deutlicher: ,,Ihr nun, die ihr den Grund zum Aufruhr gelegt habt, unterwerfet euch den Presbytern, lasset euch die Züchtigung dienen zur Umkehr, beuget die Knie eures Herzens. Lernet Unterwürfigkeit, leget ab die großsprecherische und hochfahrende Kühnheit eurer Zunge; es ist nämlich besser für euch, wenn ihr in der Herde Christi klein, aber ehrenhaft befunden werdet, als wenn ihr in scheinbarer Größe ausgeschlossen seid von ihrer Hoffnung."26 Offensichtlich ist hier die Wortwahl schärfer, doch darf man nicht den Fehler machen und diese Sätze isoliert sehen. Man muss sie im Kontext lesen und somit auch von Kap. 54 her verstehen. Kap. 57 ist somit eine nachdrücklichere Bitte als Kap. 54, aber noch immer kein Befehl. Hierzu paßt auch Kap. 58: ,,Nehmet an unseren Rat, und es wird euch nicht gereuen."27 Ausdrücklich wird hier von Rat gesprochen.

Doch welche Formulierungen gebraucht der 1. Klemensbrief für den Fall, dass die Ratschläge nicht angenommen werden? ,,Wer aber ungehorsam ist gegen das was er (Jesus Christus) durch uns gesagt hat, der soll wissen, dass er sich in Sünde und nicht geringe Gefahr verstrickt. Wir aber werden keine Schuld haben an dieser Sünde und werden im andauernden Bitten und Flehen anhalten,..."28 Für die römische Gemeinde ist das Verhalten der korinthischen Aufrührer sündiges Verhalten, denn es verstößt gegen den göttlichen Heilsplan des Amtes. Trotzdem wird nur auf die Sünde hingewiesen. Die Konsequenz aber, die die römische Gemeinde für den Fall der Nichtbeachtung zieht, ist ,,andauerndes Bitten und Flehen" für die Aufrührer. Dies sind nicht gerade Zeichen für einen autoritären Anspruch, sondern eher für geschwisterliche Sorge. Diese Sorge kommt auch in den Schlusskapiteln noch einmal besonders zum Ausdruck: ,,Ihr werdet uns Freude und Vergnügen bereiten, wenn ihr, gehorsam gegen das, was wir durch den Heiligen Geist (geleitet) geschrieben haben, den sündhaften Zorn eurer Erbitterung ableget, entsprechend der Mahnung, die wir euch über Frieden und Eintracht in diesem Briefe gegeben haben. Wir haben euch zuverlässige und verständige Männer geschickt, die von Jugend auf bis in ihr Alter einen tadellosen Wandel unter uns geführt haben, diese sollen auch Zeugen zwischen euch und uns sein. Dies haben wir getan, damit ihr einsehet, dass wir jede Sorgfalt angewendet haben und anwenden, damit ihr in Bälde den Weg zum Frieden findet."29 Der Tonfall ist aufmunternd, es wird nicht gedroht, sondern man bemüht sich einfach um Eintracht in und mit der Gemeinde von Korinth. Hans Grotz, der die angesprochenen Zeugen quasi als römische Legaten interpretiert30, geht damit meiner Meinung nach deutlich zu weit. Er versucht, die Fakten in ein vorgegebenes Konzept amtskirchlicher Gewalt zu zwängen. Stockmeier verweist deshalb mit Recht auf den eigentlichen, nämlich alttestamentlichen Hintergrund für die drei Zeugen.31 Seinem resümierenden Urteil kann ich mich nur anschließen: ,,Dieser ,,geschichtliche Kontext" erlaubt es nicht, die römische Intervention mit juridischem Vokabular als eine Art Exkommunikation zu betrachten; sie ist vielmehr Mahnung und Zurechtweisung im biblischen Sinn, so dass sich die Frage nach besonderer Vollmacht nicht stellt. Mitverantwortung rechtfertigt durchaus das Eingreifen in Korinth, das der Verfasser weder durch Berufung auf die beiden Apostel rechtfertigt noch laut Text stillschweigend voraussetzt."32

2.5 Zweites Fazit

Die obigen Untersuchungen zeigen, dass sich auch durch die Funktion Roms kein Nachweis von Primatsansprüchen für den römischen Bischof für die Zeit bis zur Mitte des 2. Jahrhunderts führen lässt. Sicherlich hatte die römische Kirche eine besondere Stellung innerhalb des Reiches. Das, was sie jedoch besonders auszeichnete, war ihre Fürsorge für andere Christen. Deshalb führt sie nach Ignatius den ,,Vorsitz in der Liebe". Auch der 1. Klemensbrief ist Beispiel für die Sorge um die Einheit der Kirche. Doch gerade dieser Brief, der gerne für ein besonderes Autoritätsbewusstsein Roms ins Felde geführt wird, zeigt schon deutlich durch den Absender und den Tonfall des Briefes, dass es sich um eine geschwisterliche Zurechtweisung zum Wohle und zum Frieden innerhalb der sich als Gemeinschaft verstehenden Gesamtkirche handelt.

3. Faktor III: Glaubenssicherheit im Kampf gegen Häresien

3.1 Die Bildung eines Kanons der Heiligen Schriften

Neben der äußeren Bedrohung der jungen Kirche in Form der Verfolgungen durch die Römer stand sie auch einer Gefahr aus den eigenen Reihen gegenüber, der Häresie. Durch die oft noch mündliche Tradition der eigenen Lehre und die große Anzahl scheinbar authentischer apostolischer Zeugnisse gab es viele Auffassungen, die nicht immer mit der ,,katholischen", also rechtgläubigen Lehre übereinstimmten. Große Geistesströmungen wie die Gnosis bedrohten den inneren Zusammenhalt der Kirche. ,,Die Gnosis, eine im einzelnen sehr vielschichtige Bewegung, ist u.a. dadurch gekennzeichnet, dass sie auf eine tiefere Einsicht des Glaubens rekurriert, die, nur einer Elite Wissender zugänglich, in ,,Geheimtradtitionen" weitergegeben wird und sich insofern der geschichtlichen Vermittlung und Nachprüfbarkeit entzieht."33 Gegen diese Geheimtraditionen, die dem einfachen Christen den Zugang zur inneren Wahrheit des Christentums versperrten, wurde es als ein Erstes nötig, die zentralen Zeugnisse des ,,katholischen" Christentums von den weniger wichtigen und teils zweifelhaften zu trennen. So entstand der Kanon der Heiligen Schriften. Diese Schriftensammlung war für jeden Christen die zentrale Quelle für seinen Glauben und wehrte eben in ihrer freien Zugänglichkeit die Lehren der Gnosis ab. Hierbei sei angemerkt, dass ein durchaus wichtiger Schritt in Sachen Kanonbildung ebenfalls in Abwehr einer Häresie geschah: Gegen Markion, der die gesamten Schriften der Tora, der Propheten und der jüdischen Schriften ablehnte, nahm man diese als ,,Altes Testament" mit in den Kanon der Heiligen Schriften auf. Mit dem Kanon der Heiligen Schriften gab die Kirche sich ein sicheres Fundament für ihren Glauben.

3.2 Apostolische Sukzession

Freilich war der biblische Kanon nicht der einzige Grund auf den die Kirche sich berief, denn schließlich existierten ja auch noch die Zeugnisse der Apostel. Diese Apostolizität war sozusagen das zweite wichtige Standbein der Kirche und sie ist es, die auch für die Entwicklung des päpstlichen Primates eine entscheidende Rolle spielen sollte. Wie bereits im 1. Klemensbrief gesehen, wird das Amt, später nur noch das Bischofsamt, in einer Sukzessionskette über die Apostel und Christus direkt auf Gott zurückgeführt. Eine ununterbrochene Kette der Amtsträger von den Aposteln aus ist also ebenfalls Garant für die wahre christliche Lehre. Es werden nun Bischofslisten für Gemeinden aufgestellt, die beweisen, dass die Lehre in einer ununterbrochenen Folge von Amtsträger auf Amtsträger übergegangen ist. "Besonders wichtig sind die Sedes Apostolicae, die apostolischen Kirchen, die entweder von Aposteln gegründet sind oder in denen Apostel gewirkt haben oder in denen sich gar ihr Grab befindet. Denn hier ist die Bindung an den Ursprung stärker; hier ist die Tradition lebendiger; hier ist der Kontakt mit den Aposteln, den man gegen die Häretiker sucht, enger. Diese Kirchen gelten als weniger gefährdet, Neuerungen zu verfallen... Jedenfalls gab es keine Einzelkirche, die hier mit Rom konkurrieren konnte. Denn hier war gleich das Grab von zwei Aposteln, von denen jeder einzelne an Gewicht und Bedeutung für die neutestamentliche Tradition alle anderen überragte."34 Durch die Orientierung an der Apostolizität zur Bewahrung der echten Lehre gewinnt die an sich schon wichtige römische Petrus- und Paulustradition ungemein an Bedeutung.

Der erste Schriftsteller, der eine Liste der römischen Bischöfe verzeichnet, um gegen die Geheimtraditionen der Gnosis zu argumentieren, ist Irenäus von Lyon um 170. In seiner Schrift gegen die Häretiker schreibt er: ,,Denn mit dieser Kirche muss wegen ihres Vorranges jede andere Kirche übereinstimmen, d.h. die Gläubigen, die von überall her sind, in welcher immer von denen, die von überall her sind, die von den Aposteln stammende Tradition bewahrt worden ist."35 Jedem Leser wird als erstes die sprachliche Schwierigkeit dieses Textes auffallen, die daraus resultiert, dass uns nicht der Urtext, sondern nur eine lateinische Übersetzung des Urtextes erhalten ist. Somit ist zu fragen, ob der uns vorliegende Text nicht sowieso schon Interpretation des Übersetzers ist. Aber wenn man ihn in seiner vorliegenden Gestalt versteht, dann rückt als erstes die Formulierung ,,diese Kirche" ins Blickfeld. Bezieht sich Irenäus damit ausschließlich auf die römische Kirche, so wie Grotz das gerne interpretieren möchte und somit als ,,klassische" Primatsstelle gebraucht?36 Oder ist für Irenäus der apostolische Ursprung entscheidend, der natürlich auch und durch Petrus und Paulus im besonderen für Rom zutrifft?

Die Klärung ergibt sich meines Erachtens aus dem Kontext. In ihm spricht Irenäus ausdrücklich davon, dass er die römische Kirche nur als Beispiel für alle Kirchen mit apostolischer Gründung betrachtet, da eine Aufzählung aller Kirchen mit apostolischem Ursprung mit Sicherheit sein Werk zu weitschweifend werden ließe. Irenäus sagt aber nichts darüber aus, dass Rom die einzige Kirche sei, mit der jede andere Kirche übereinstimmen müsste. Insofern ist auch diese Stelle nicht dazu geeignet, einen Vorrang Roms über sämtliche andere Kirchen in juridischem Sinne zu belegen.

3.3 Drittes Fazit

Kanonbildung und Apostolische Sukzession sind beides Versuche der Kirche, sich und den Gläubigen Sicherheit über das wahrhaft Christliche zu verschaffen. Aufgrund der Apostolizität ist selbstverständlich auch die römische Kirche in einer besonderen Stellung gegenüber anderen Kirchen mit nichtapostolischem Ursprung. Es lässt sich aber für die ersten drei Jahrhunderte n. Chr. nicht nachweisen, dass die römische Kirche deshalb einen Vorrang vor allen anderen Kirchen, apostolischen sowie nichtapostolischen Ursprungs, gehabt hätte.

4. Faktor IV: Die Anwendung des Felsenwortes Mt 16, 18 auf den römischen Bischof

Verschiedene innerkirchliche Streitpunkte geben Zeugnis über das Selbstverständnis des römischen Bischofs im Verhältnis zu den anderen Bischöfen und somit über sein Autoritätsbewusstsein ab. Als erstes wäre dort der Osterfeststreit zur Mitte des zweiten Jahrhunderts zu nennen und durch Irenäus von Lyon bezeugt. In diesem Streit ging es darum, wann das christliche Osterfest gefeiert werden sollte, nach jüdischem Brauch oder an dem auf den jüdischen Brauch folgenden Sonntag. Der römische Bischof Anicet vertrat den Sonntagsbrauch, während vor allen Dingen in Kleinasien der jüdische Brauch herangezogen wurde. In diesem Zusammenhang kam Polykarp von Smyrna zu Anicet um mit ihm über diese unterschiedlichen Bräuche zu sprechen, wobei Polykarp sich auf Johannes und andere Apostel und Anicet sich auf die Presbyter vor ihm berief. Keiner von beiden konnte den anderen von seinem jeweiligen Brauch überzeugen und so wurde weder der eine noch der andere Brauch verurteilt und die Bischöfe schieden in kirchlicher Gemeinschaft voneinander.37 Dieses Beispiel zeigt, dass weder Anicet noch Polykarp die Macht hatten, den jeweils anderen auf den eigenen Brauch zu verpflichten. Beide standen als gleichberechtigte Partner nebeneinander. Von einer besonderen Autorität des römischen Bischofs ist an dieser Stelle noch nichts zu spüren.

Anders sollte dies beim erneuten Aufleben dieses Konflikts zum Ende des zweiten Jahrhunderts sein. Nachdem, wahrscheinlich sogar auf die Initiative des römischen Bischofs Viktor hin, Synoden zur Klärung dieser Streitfrage abgehalten wurden, exkommunizierte Viktor die gesamte kleinasiatische Kirche, da sie nicht für den römischen Brauch votieren wollte. Viele Bischöfe reagierten darauf mit scharfem Protest, nach der Darstellung des Eusebius vor allem auch Irenäus von Lyon mit dem Hinweis auf den gleichen Streit gut 30 Jahre zuvor. Auch wenn durch Eusebius der weitere Fortgang dieses Konfliktes nicht geschildert wird, so ist doch Faktum, dass es nicht zu einem Schisma zwischen römischer und kleinasiatischer Kirche kam.38 Diese neuerliche Kontroverse zeigt jedoch eine Veränderung im Autoritätsbewusstsein des römischen Bischofs, denn jetzt beansprucht er für sich, eine ganze andere Kirche aufgrund unterschiedlicher Auffassung von der Kirchengemeinschaft auszuschließen. Er fühlt seine Macht also nicht mehr bloß auf die eigene römische Ortskirche und ihre angeschlossenen Teilkirchen im Westen beschränkt, sondern es erscheint ihm durchaus möglich, für die Gesamtkirche zu sprechen. Diese Macht wird ihm jedoch seitens der anderen Bischöfe nicht zugestanden.

Eine weitere Steigerung im Selbstbewusstsein des römischen Bischofs ist im sog.

,,Ketzertaufstreit" (255/56) zu beobachten. Hier nun wird erstmalig das sog. ,,Felsenwort" von Matthäus zitiert, um eine Aussage über bischöfliche Autorität zu machen. Das ,,Felsenwort" lautet: ,,Ich aber sage dir: Du bist Petrus, und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen, und die Mächte der Unterwelt werden sie nicht überwältigen. Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreichs geben; was du auf Erden binden wirst, das wird auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird auch im Himmel gelöst sein."39 Diese Stelle ist in der Argumentation um den Primat die ,,klassische" Stelle, die herangezogen wird, um einen Vorrang des Petrus auch gegenüber den anderen Aposteln schon durch Jesus selbst begründet zu sehen. Interessant aber ist, dass kirchengeschichtlich nicht zuerst der Bischof von Rom dieses Wort benutzt, um seine eigene Autorität zu unterstreichen, sondern sein Gegner im Ketzertaufstreit: Cyprian von Karthago.

Im Ketzertaufstreit ging es um die Anerkennung der Taufe durch Häretiker. In Rom wurden diese Leute bei ihrem Übertritt in die Großkirche nicht erneut getauft, wohingegen Cyprian die Ansicht vertrat, dass eine Kirche, die den Heiligen Geist nicht hat, auch nicht gültig die Taufe spenden kann. In der Exegese von Mt 16, 1840 hatte Cyprian zuvor diese Stelle nicht auf einen petrinischen Primat bezogen, sondern als Stiftung des Episkopats überhaupt angesehen. Seiner Meinung nach hat Petrus die Gewalt lediglich als erster empfangen, die Gewalt an sich haben aber alle Bischöfe empfangen.41,,Die cathedra wurde dem Petrus als erstem verliehen, dann aber auch den anderen Aposteln. Sie ist also nicht etwas, was Petrus vor den anderen auszeichnet."42 Entgegen dieser Einstellung sieht sich der römische Bischof Stephan aber als Petrusnachfolger und Träger der Vollmacht nach Mt 16, 18 und legitimiert damit seine Argumentation bzgl. der römischen Taufpraxis. Gegen diese Legitimation aufgrund eines petrinischen Primates führt Cyprian ins Feld, dass auch Petrus sich im Streit mit Paulus in Antiochien nicht auf ,,seinen" Primat zurückgezogen, sondern sich den besseren Argumenten gebeugt habe.43 Unterstützung erhält Cyprian durch Firmilian von Caesarea (Kleinasien). ,,[Der] Anspruch wird zurückgewiesen, aber formell nicht deshalb, weil prinzipiell kein Einzelbischof, auch nicht der römische, diesen Anspruch erheben könnte. Vielmehr ist diese Berufung auf Mt 16, 18 deshalb unberechtigt, weil Stephan durch die Anerkennung der Ketzertaufe ,,andere Felsen einführt", also die Einheit der Kirche verrate und damit dem Sinne von Mt 16, 18 (und damit jeder Petrusnachfolge) entgegengesetzt handle...Stephan kann sich also deshalb nicht mit Recht auf die Petrusnachfolge im Sinne von Mt 16, 18f berufen, weil er auch ketzerischen Gruppen den Charakter einer Kirche zuerkennt und damit gegen die Einheit der Kirche und den inneren Sinn einer möglichen Petrusnachfolge handelt."44 Weiterhin auffallend ist auch, dass Cyprian sich gegenüber Stephan defensiv verhält und seinerseits nicht versucht, diesen zu exkommunizieren. Er legt also sehr viel Wert auf die Autonomie jedes einzelnen Bischofs, die im Gesamtverbund aller Bischöfe die ,,cathedra petri" darstellt.

Die Berufung auf Mt 16, 18 sollte allerdings in der Folgezeit stets dazu dienen, einen römischen Jurisdiktionsprimat zu begründen. Der Ketzertaufstreit stellt lediglich den ersten aber folgenschweren Gebrauch durch den römischen Bischof dar.

5. Schlussbemerkung

Nach den obigen Untersuchungen hat sich eines deutlich gezeigt: Ein Primat des römischen Bischofs nach unseren Maßstäben ist für die ersten drei Jahrhunderte nach Christus mit Sicherheit nicht nachzuweisen, auch wenn dies von römischen Historikern immer wieder versucht wird. Dieses Ergebnis ist natürlich nicht überraschend, denn wie bereits eingangs gesagt, beachtet eine solche Fragestellung den eigenen historischen Kontext nicht ausreichend. Was aber bleibt dann als Befund für diese Zeit?

Alle vier untersuchten Faktoren zusammengenommen, bilden die Basis, auf der sich der Jurisdiktionsprimat des römischen Bischofs im Laufe der Geschichte entfaltet. Eine besondere Bedeutung kommt hier der Suche der Kirche nach Fixpunkten ihrer Einheit im Kampf gegen falsche Lehren zu. Die langsame Ausgestaltung eines monarchischen Episkopats, die Rückführung der Ämter durch Sukzession über die Apostel auf Gott selbst und die Berufung auf Petrus, den Jünger, an den als erstes der Nachfolgeruf Jesu ging, sie alle sind Zeichen dafür, dass die Kirche sich auf ein Fundament stellen will, auf dem sie weder von außen, noch von innen angegriffen werden kann.

Als Bollwerk gegen Häresien kam die Autorität der Leitung natürlich als erstes jedem Bischof für seine Gemeinde zu. Die Verbreitung des Christentums über die Welt brachte aber auch Probleme mit sich, die nicht mehr auf regionaler Ebene gelöst werden konnte, sondern die gesamtkirchlich geklärt werden mussten. Bei Streitpunkten war es anfänglich so, dass regionale Gegebenheiten respektiert wurden (s. Osterfeststreit). Als es dann aber zu Streitfällen kam, deren eindeutige Klärung für die Gesamtkirche von hoher Bedeutung war (s. Ketzertaufstreit), da war es immer die römische Meinung, die sich zum Schluss durchsetzen sollte. Rom hatte das Glück, immer auf der später richtigen Seite zu stehen, so dass es von außen so erschien, als sei gerade diese Kirche in besonderer Weise im Besitz der richtigen apostolischen Lehre.

Trotzdem aber hat sich gezeigt, dass von einem ,,gottgewollten" Primat des römischen Bischofs nicht gesprochen werden kann. Seine Vorrangstellung ist Tradition der Kirche und sicherlich wichtiges Zeichen ihrer Einheit. Die konkrete Ausgestaltung aber beruht auf kontingenten geschichtlichen Ereignissen. Aufgrund dessen sollte eine Diskussion über Fülle und Ausgestaltung des heutigen päpstlichen Primates durchaus möglich sein. Die Kirche darf sich nicht scheuen, ihre Traditionen immer wieder auch auf ihren Nutzen hin zu beurteilen. Gerade im Hinblick auf die Ökumene wäre ein vorurteilsfreies Gespräch von allen Seiten eine große Chance.

6. Literaturverzeichnis

Primärquellen:

1. Deutsche Bischofskonferenz (Hg.), Die Bibel. Altes und Neues Testament. Einheitsübersetzung (Stuttgart 1980)

2. Deutsche Übersetzungen von Clemens von Rom, Ignatius von Antiochien, Irenäus von Lyon und Cyprian von Karthago in: Bibliothek der Kirchenväter = BKV

Sekundärquellen:

1. Erich Caspar, Geschichte des Papsttums. Von den Anfängen bis zur Höhe der Weltherrschaft 1. Römische Kirche und Imperium Romanum (Tübingen 1930) 1 - 57

2. August Franzen / Remigius Bäumer, Papstgeschichte. Das Petrusamt in seiner Idee und seiner geschichtlichen Verwirklichung in der Kirche (Freiburg 1974) 19 - 38

3. Hans Grotz, Die Stellung der römischen Kirche anhand frühchristlicher Quellen. in: AHP 13 (Rom 1975) 7 - 64

4. Friedrich Heiler, Altkirchliche Autonomie und päpstlicher Zentralismus, in: Die Katholische Kirche des Ostens und Westens Bd. 2. Die Römisch-Katholische Kirche (München 1941) 186 - 203

5. Werner Marschall, Karthago und Rom. Die Stellung der nordafrikanischen Kirche zum apostolischen Stuhl in Rom. in: Georg Denzler (Hg.), Päpste und Papsttum Bd. 1 (Stuttgart 1971) 29 - 41, 85 - 102

6. Klaus Schatz, Der päpstliche Primat: seine Geschichte von den Ursprüngen bis zur Gegenwart (Würzburg 1990) 9 - 55

7. Bernhard Schimmelpfennig, Das Papsttum. Grundzüge seiner Geschichte von der Antike bis zur Renaissance (Darmstadt 1984) 1 - 15

8. Peter Stockmeier, Römische Kirche und Petrusamt im Licht frühchristlicher Zeugnisse. in: AHP 14 (Rom 1976) 357 - 372

[...]


[1] vgl. Apg 1, 15-26

[2] vgl. Apg 6, 1-7

[3] Phil 1, 1

[4] vgl. 1 Kor 12, 4-11

[5] 1 Kor 12, 28-31a

[6] 2 Tim 1, 6

[7] 1 Tim 4, 14

[8] 1 Tim 3, 1-7

[9] vgl. 1 Tim 3, 8-13

[10] vgl. Tit 1, 5-9

[11] vgl. 1 Clem 42, 1-5 und 1 Clem 44, 1-4

[12] Ignatius, Ad Magn. 6, 1

[13] Ignatius, Ad Smyrn. 8, 1f

[14] Klaus Schatz, Der päpstliche Primat: seine Geschichte von den Ursprüngen bis zur Gegenwart (Würzburg 1990) 16

[15] August Franzen / Remigius Bäumer, Papstgeschichte. Das Petrusamt in seiner Idee und seiner geschichtlichen Verwirklichung in der Kirche (Freiburg 1974) 25

[16] vgl. 1 Clem 5-6

[17] Ignatius, Ad Rom 4,3

[18] Schatz 21

[19] ebd. 32f

[20] Ignatius, Ad Rom 3,1

[21] vgl. Hans Grotz, Die Stellung der römischen Kirche anhand frühchristlicher Quellen. in: AHP 13 (Rom 1975) 27f

[22] Peter Stockmeier, Römische Kirche und Petrusamt im Licht frühchristlicher Zeugnisse. in: AHP 14 (Rom 1976) 268

[23] Schatz 18

[24] vgl. 1 Clem Praesc.

[25] 1 Clem 54, 1-2

[26] ebd. 57, 1-2

[27] ebd. 58, 2

[28] ebd. 59, 1-2

[29] ebd. 63, 1-4

[30] vgl. Grotz 22

[31] vgl. Stockmeier 366

[32] ebd. 366

[33] Schatz 19

[34] Schatz 20

[35] Irenäus , Adv. Haer. III 3, 1-2

[36] vgl. Grotz 52

[37] vgl. Eusebius, Kirchengeschichte V, 24

[38] ebd.

[39] Mt 16, 18-19

[40] vgl. Cyprian, Briefe 33, 1

[41] vgl. Werner Marschall, Karthago und Rom. Die Stellung der nordafrikanischen Kirche zum apostolischen Stuhl in Rom. in: Georg Denzler (Hg.), Päpste und Papsttum 1 (Stuttgart 1971) 30-34

[42] ebd. 34

[43] vgl. Cyprian, Briefe 71, 3

[44] Schatz 27

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Welche Faktoren bilden in den ersten drei Jahrhunderten n. Chr. die Grundlage für die Entwicklung eines Primates des römischen Bischofs?
Hochschule
Universität Münster
Veranstaltung
Unterseminar (Proseminar)
Note
1,7
Autor
Jahr
2000
Seiten
22
Katalognummer
V101109
ISBN (eBook)
9783638995306
Dateigröße
478 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Welche, Faktoren, Jahrhunderten, Grundlage, Entwicklung, Primates, Bischofs, Unterseminar
Arbeit zitieren
Frank Zielinski (Autor:in), 2000, Welche Faktoren bilden in den ersten drei Jahrhunderten n. Chr. die Grundlage für die Entwicklung eines Primates des römischen Bischofs?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101109

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