Die katholische Kirche ist die einzige Institution der Welt, die seit zweitausend Jah-ren ohne Revolution oder wesentlichen Veränderungen ihrer Struktur Bestand hat. Ihr Leitungsamt geht direkt auf die Einsetzung des Petrus durch Jesus Christus zu-rück und blickt ebenfalls auf eine ununterbrochene zweitausendjährige Geschichte zurück.(1)
Diese Arbeit wurde für das Hauptseminar „Der Rücktritt – ein wenig beachteter As-pekt des politischen Systems“ bei Prof. Dr. Hans-Otto Mühleisen im Sommersemes-ter 2000 verfaßt. Im Rahmen dieses Hauptseminares wurden anhand der untersuchten Rücktritte weltlicher Politiker die Gründe und Auswirkungen eines Rücktrittes vom Amt beleuchtet. Insofern nimmt diese Arbeit eine Sonderstellung ein, da sie die Möglichkeit eines Rücktritts des Oberhauptes der katholischen Kirche untersucht.
Warum und wann tritt ein Politiker zurück, wie frei ist er in seiner Entscheidung, d.h. wer trat aus eigenen Stücken zurück, wer wurde von wem dazu gedrängt und was wäre passiert, wäre dieser oder jener Amtsinhaber nicht zurückgetreten? Die Unter-suchung der Entscheidungen weltlicher Politikerpersönlichkeiten für einen Rücktritt ergaben vielfältige Variationsmöglichkeiten der Beantwortung dieser Fragestellung, so daß nur wenige miteinander vergleichbar sind. Es kristallisierte sich heraus, daß in den seltensten Fällen „Amtsmüdigkeit“ oder rein private Interessen ausschlaggebend sind, und wenn doch, dann am ehesten aus Gesundheits- oder Altersgründen.
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(1) vgl. z.B. Laurentin in: Mayer et al. (1984), S.15
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Papst
2.1. Die Gründung der katholischen Kirche
2.2. Das Amt des Papstes
2.2.1. Der Bischof von Rom
2.2.2. Das Staatsoberhaupt des Vatikan
2.2.3. Das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche
2.3. Die Papstwahl
2.3.1. Die Zeitspanne vom Tod des Papstes bis zum Konklave
2.3.2. Das Konklave in derzeit gültiger Fassung
2.4. Kirchenrechtliche Grundlagen zum Amt des Papstes
2.4.1. Das Papstamt in kirchenrechtlicher Betrachtung
2.4.2. Der Papstrücktritt in kanonischer Betrachtung
3. Der Rücktritt Papst Coelestin V.
4. Papst Johannes Paul II.
4.1. Kurzbiographie
4.2. Bischof Lehmann zu einem Rücktritt Johannes Paul II.
5. Gesamtschau über einen Rücktritt eines Papstes
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht die kirchenrechtliche und politische Möglichkeit eines Rücktritts des Oberhauptes der katholischen Kirche sowie die damit verbundenen Konsequenzen und historischen Präzedenzfälle.
- Kirchenrechtliche Grundlagen des päpstlichen Amtes und dessen Beendigung
- Analyse des historischen Rücktritts von Papst Coelestin V.
- Untersuchung der aktuellen Situation unter Papst Johannes Paul II.
- Diskurs über mediale Debatten zum Rücktrittsbegriff
- Problemstellung einer faktischen Amtsunfähigkeit des Papstes
Auszug aus dem Buch
2.4.1. Das Papstamt in kirchenrechtlicher Betrachtung
Die kirchenrechtliche Definition des Amt des Papstes wird zuallererst im Canon (=Artikel) 145 §3 CIC gegeben: „Nicht alle Kirchenämter beruhen auf rein kirchlicher Einrichtung, die wichtigsten unter ihnen sind mit der Kirche kraft göttlicher Einrichtung [Hervorh. im Original, d. V.] vorhanden, nämlich –das Amt des Petrusnachfolgers ...“.
Kirchenrechtlich wird hier sowohl die Einsetzung des Petrus durch Jesus Christus wiederaufgenommen und in die Gegenwart transportiert, als auch die rechtliche Sonderstellung der päpstlichen Ämter begründet. Neben dem Amt des Papstes beruht das diesem untergeordnete Oberhirtenamt des Diözesanbischofs ebenfalls auf göttlicher Einsetzung, alle anderen Kirchenämter (z.B. Priester, Vikare etc.) sind rein kirchlichen Ursprungs. Bei Erledigung durch Tod, Dispens, Amtsverzicht oder Rücktrittsannahme gehen alle Kirchenämter –mit Ausnahme des päpstlichen Amtes– interimistisch auf andere über. Außer dem obersten Hirtenamt ist jedes Kirchenamt widerruflich. Der folgende Canon bekräftigt bezüglich der Amtsausübung: „Der Papst und das Bischofskollegium versehen ihr Amt kraft unmittelbarer göttlicher Ermächtigung...“.
Auch bezüglich der Leitungsgewalt des Papstes ist die divine Provenienz gegeben: „Der Papst erlangt die Leitungsgewalt unmittelbar von Gott durch die Annahme der rechtmäßig vollzogenen Wahl zusammen mit der Bischofsweihe.“
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Thematik der Amtsniederlegung bei Politikern und Übertragung der Fragestellung auf das Oberhaupt der katholischen Kirche.
2. Der Papst: Detaillierte Darstellung des päpstlichen Amtes, seiner historischen Wurzeln, der Wahlmodalitäten und der kirchenrechtlichen Bestimmungen.
3. Der Rücktritt Papst Coelestin V.: Historische Aufarbeitung des bislang einzigen päpstlichen Rücktritts vor über siebenhundert Jahren und Vergleich mit der heutigen Situation.
4. Papst Johannes Paul II.: Betrachtung der Persönlichkeit und Amtsführung von Johannes Paul II. sowie Analyse der medialen Debatte um einen möglichen Rücktritt im Jahr 2000.
5. Gesamtschau über einen Rücktritt eines Papstes: Kritische Reflexion der aktuellen Rechtslage und Diskussion der Problematik bei drohender Amtsunfähigkeit des Papstes.
Schlüsselwörter
Papstrücktritt, Katholische Kirche, Kirchenrecht, Papst Johannes Paul II., Coelestin V., Codex Iuris Canonici, Konklave, Amtsverzicht, Sedisvakanz, Leitungsgewalt, Bischof von Rom, Apostolischer Stuhl, Amtsunfähigkeit, Kanonisches Recht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, ob und unter welchen kirchenrechtlichen Bedingungen ein Papst von seinem Amt zurücktreten kann, da dies ein bisher selten beleuchteter Aspekt innerhalb der kirchlichen Struktur ist.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Arbeit umfasst kirchenrechtliche Grundlagen, den historischen Fall von Papst Coelestin V., die aktuelle Situation unter Johannes Paul II. sowie die theoretische Problematik einer Amtsunfähigkeit.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Möglichkeit eines Rücktritts aus Sicht des geltenden Kirchenrechts zu prüfen und die Konsequenzen eines solchen Vorgangs für die katholische Kirche zu beleuchten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine kirchenrechtliche und politische Analyse, die auf der Auswertung des „Codex Iuris Canonici“ (CIC) sowie auf historischer und aktueller Literatur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Ämter des Papstes, die Analyse der Wahlmechanismen, die Untersuchung des kirchenrechtlichen Rahmens für einen Amtsverzicht und die Diskussion der medialen Rücktrittsdebatte von 2000.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Papstrücktritt, Kirchenrecht, Amt auf Lebenszeit, Konklave und die kirchenrechtliche Definition von Amtsverzicht.
Warum wird der Fall von Papst Coelestin V. herangezogen?
Coelestin V. ist der bislang einzige Papst in der zweitausendjährigen Geschichte, der sein Amt niedergelegt hat; er dient als historischer Referenzpunkt für die Untersuchung der Rücktrittsthematik.
Welches spezifische Problem wird im Fazit thematisiert?
Das Fazit kritisiert, dass das aktuelle kanonische Recht keine Vorkehrungen für den Fall einer dauerhaften geistigen oder körperlichen Amtsunfähigkeit des Papstes trifft, da der Rücktritt stets einen „freien Willen“ voraussetzt.
- Quote paper
- Thomas Ch. Hartmann (Author), 2000, Über die Möglichkeit des Rücktritts eines Papstes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10118