Inhalt
Abb. 1: Übersichtskarte von Israel und Palästina
1. Einleitung
2. Kurzer geschichtlicher Überblick
3. Agrarverfassung
3.1 Islamische Agrarverfassung
Abb. 2: Parzellierung eines arabischen Dorfes
3.2 Jüdische Agrarverfassung
4. Ländliche Siedlungsformen
4.1 Das arabische Dorf
4.1.1 Bergdörfer
4.1.2 Dörfer der Ebene
4.2 Die jüdische Siedlung
4.2.1 Moshava
Abb. 3: Moshava
4.2.2 Kibbuz
4.2.3 Moshav
Abb. 4: Moshav
4.2.4 Moshav Shitufi
Abb. 5: Moshav Shitufi
5. Landwirtschaftliche Produkte
Abb. 6: Landnutzung in Israel
6. Literatur
Abb. 1: Übersichtskarte von Israel und Palästina
Quelle: www.lib.utexas.edu, am 12.03.2001
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
In dieser Hausarbeit soll die Landwirtschaft in der Region des heutigen Israels und Palästinas beschrieben werden. Für mich ergaben sich bei dieser Erarbeitung drei Probleme:
1. die genaue Abgrenzung des behandelten Raumes, die sich häufig, je nach Quelle änderte (siehe unten);
2. die Art der Quellen: in den meisten Büchern die mir zur Verfügung standen, wird das Thema der Landwirtschaft unter geographischen, bzw. klimatologischen, hydrologischen und geologischen Gesichtspunkten behandelt, was mir erschwerte, den ethnologischen Aspekt genügend zu betonen; hinzu kam noch die erschreckend geringe Objektivität einzelner Autoren (wenn z.B. ein israelischer Autor über die Landwirtschaft der Araber schreibt, bzw. umgekehrt);
3. das Alter der Quellen: Teile der mir zur Verfügung stehenden Literatur (leider sogar die von mir am meisten zu Rate gezogenen) stammen noch aus der Zeit vor dem Sechs-Tage-Krieg, was natürlich auf Kosten der Aktualität geht.
2. Kurzer geschichtlicher Überblick
In das schon zur Altsteinzeit besiedelte Palästina wanderten um 2200 v. Chr. die semitischen Amoriter, später die Kanaaniter ein, denen die Israeliten folgten. Nach der Eroberung Babyloniens durch Persien kehrten die Israeliten aus der babylonischen Gefangenschaft zurück (6. Jahrhundert v. Chr.); seitdem gehörte Palästina zum Perserreich, seit 332 v. Chr. zum Reich Alexanders des Großen; nach 320 v. Chr. kam es zum Ptolemäerstaat, 198 v. Chr. zum Seleukidenreich. Nach der Befreiung durch die Makkabäer wurde Palästina 63 v. Chr. abhängig von Rom. Seit dem 1. Jahrhundert n. Chr. bildete Palästina eine römische Provinz (Judäa), nach 395 gehörte es zu Ostrom (Byzantinisches Reich). Seit 634 unter dem Einfluss des Islam,war Palästina 1517 bis 1918 türkisch, 1920 bis 1948 britisches Mandatsgebiet. Ab 1882 fand nach Pogromen in Russland eine verstärkte jüdische Besiedlung Palästinas statt, die durch den Zionismus zunahm; 1948 wurde der jüdische Staat Israel ausgerufen, der östliche Teil Palästinas fiel an Jordanien (Westjordanland; 1967 von Israel besetzt). Der Kampf zwischen Israel und den arabischen Staaten um Palästina eskalierte ab 1948/49 zum Nahostkonflikt.
Wie man noch sehen wird, hat diese bewegte Geschichte Auswirkungen hinterlassen, die man teilweise noch heute an einigen Siedlungsformen ablesen kann.
3. Agrarverfassung
Eine wichtige Rolle bei der Betrachtung der Landwirtschaft einer Region spielt die jeweilige Agrarverfassung.
Der Begriff „Agrarverfassung“ entstand im Zuge der Bildung des modernen Verfassungsstaates gegen Ende des 18. Jhd.. Er umfasst die Gesamtheit der Festlegungen zur rechtlichen und sozialen Ordnung im Agrarraum, also das ländliche Siedlungswesen, die Flurverfassung, die Betriebsgrössen- und Besitzstruktur, die Arbeitsverfassung, die Erbsitten usw..
3.1 Islamische Agrarverfassung
In den Ländern des Vorderen Orients, aber auch in Nordafrika, hat der Islam, der Gesellschaftsstruktur und Wertsystem der Bewohner geformt hat, auch auf die Agrarverfassung eingewirkt, sie zeitweise bestimmt und damit zu ihrer gegenwärtigen Gestalt beigetragen, ebenso wie die Tatsache, dass es zwischen Nomadenvölkern und Ackerbauern immer wieder zu Auseinandersetzungen, aufgrund ihrer völlig verschiedenen Lebensformen und Wertvorstellungen kam.
Die islamische Zivilisation wird auch als eine Zivilisation bezeichnet, der ein „sens terrien“ fehle (vgl. Ringer 1967, S.64). Diese Tatsache kann u.a. damit erklärt werden, dass die natürlichen Bedingungen dieser Länder, die sich das arabische Imperium unterwarf, den landwirtschaftlichen Anbau nicht begünstigen, auch wenn kleinere Landstriche in Ägypten und im fruchtbaren Halbmond zu den Ursprungsgebieten des Landbaus gerechnet werden. Deswegen kommt auch dem Wasser und der rechtlichen Regelung seiner Nutzung in vielen Gebieten weit grössere Bedeutung zu, als dem Boden selbst.
Die islamischen Eroberer setzten über die bestehenden Agrarverfassungen ihr politisch-herrschaftliches System. Der Grundidee des islamischen Rechts entsprechend, fiel das Obereigentum an eroberten Grund und Boden dem Staate zu. Aller Boden wurde durch das Gesetz in fünf Besitzkategorien klassifiziert, die in allen arabischen Ländern zu finden sind, oft mit etwas anderer Bezeichnung und in neuerer Zeit mit gewissen Abwandlungen:
1. Mulk -Land ist in absolutem Privateigentum. Da nach islamischen Recht das Grundeigentum aus der raqaba, dem Obereigentum, und dem tassaruf, dem Nutzeigentum, besteht, fallen beim Mulk-Land raqaba und tassaruf zusammen. Der Anteil des Mulk-Landes an der Gesamtfläche ist jedoch im allgemeinen gering.
2. Miri -Land ist Land, für das die raqaba beim Staate liegt. Es hat flächenmässig das grösste Ausmass, da zum Miri-Land alles eroberte und konfiszierte Land gehört. Faktisch sind jedoch für einen grossen Teil des landwirtschaftlich genutzten Landes die Personen, die das Land besassen und bewirtschafteten, als Nutzeigentümer fast unbeschränkte Eigentümer geworden. Allerdings fällt nicht mehr bewirtschaftetes Land an den Staat zurück. Ein anderer Teil des Miri-Landes befindet sich im Nutzeigentum von Stammes- und Familiengruppen. Ein dritter Teil ist reines Staatsland und wird u.a. vom Staat verpachtet.
3. Waqf -Land ist Stiftungsland zur Erfüllung religiöser und wohltätiger Zwecke. Es kann auch gebundenes Grundvermögen von Familien sein, das nach dem Erlöschen der Familie dem Stiftungszweck zugeführt werden muss. Speziell das Institut des Waqf hat die Immobilität des Grundbesitzes gefördert und das betroffene Land dem direkten Zugriff der Obrigkeit entzogen. Bei der Vielzahl der Nutzungsberechtigten in Familien-Stiftungen ist überdies das Interesse an einer guten Nutzung des Landes verlorengegangen, so dass Waqf-Land oft schlecht bewirtschaftet ist. Häufig ist Waqf-Land auch in kleine Pachtbetriebe aufgeteilt. Die meisten Länder habern Waqf-Land inzwischen durch Gesetze aufgehoben.
4. Matruka -Land ist Land, das der Erfüllung öffentlicher, also staatlicher und gemeindlicher Aufgaben dient.
5. Mawat -Land umfasst Ödland und sonstiges unerschlossens Land.
Die Agrarverfassungspolitik war und blieb im wesentlichen Registrierungs- politik, die auf eine endgültige Zuweisung des besiedelten Staatslandes an private Eigentümer abzielte. Dennoch ist das Obereigentum de jure beim Staat geblieben.
Das Bestreben, grösste Gerechtigkeit in Vertei-lung ländlichen Besitzes walten zu lassen, führte zur Einrichtung des Musha, d.h. der Auftei-lung von Anwesen gros-ser Familien, Sippen oder ganzer Dörfer in Felder gleicher Grösse, deren Anbau in ein- oder zwei-jährigem Turnus von einem Bauern zum nächsten übergeht. Somit kann sich keiner über Missgeschick bei Boden-qualität beklagen, denn stand ihm ein Jahr lang dürftiger Acker zur Verfügung, so wurde ihm dies im nächsten Jahr durch einen besseren vergolten. Das gleiche Prinzip lässt sich ebenso bei der Vererbung von Grund und Boden erkennen, bloss, dass hier kein jährlicher Wechsel der Felder vollzogen wird, sondern das Land in viele kleine Parzellen aufgeteilt wird, so dass letzten Endes jeder Erbe Boden durchschnittlich gleicher Qualität erhält. Dieses Prinzip führt natürlich zu einer immer stärkeren Parzellierung des Bodens, was eine effiziente Bearbeitung erschwert. (vgl. Abb. 2, schwarz eingefärbte Felder gehören einem Erben)
3.2 Jüdische
Abb. 2: Parzellierung eines arabischen Dorfes, das
sich über Berg- und Flachland erstreckt Agrarverfassun
Quelle: Orni & Efrat 1966
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Von einer historisch gewachsenen jüdischen Agrarverfassung kann eigentlich nicht gesprochen werden, da Israels Agrarverfassung Folge einer planmässig betriebenen Siedlungspolitik ist.
In den verbliebenen sogenannten „arabischen Dörfern“ entspricht sie jenen der anderen arabischen Länder, obwohl sich auch hier zunehmend die israelische Wirtschafts- und Sozialpolitik bemerkbar macht.
4. Ländliche Siedlungsformen
Wichtigste Vorbedingung zur Errichtung eines Dorfes war und ist das Vorhandensein von Boden und Wasser. In Friedenszeiten zogen auch Landstrassen Dörfer an sich, in Kriegszeiten jedoch hielten sich Dörfer von Verkehrsadern fern. In dem Gebiet Palästinas dauerten Kriege und Unruhen jedoch unvergleichlich viel länger an, als Perioden des Friedens, so dass Erwägungen von Sicherheit und Verteidigung meist den Ausschlag für die Wahl des Geländes gaben. Meist war daher das schwerzugängliche Bergland besiedelt, während die Küstenebene und die Täler Jesreel und Bet Shean fast unbewohnt blieben.
4.1 Das arabische Dorf
4.1.1 Bergdörfer
Die meisten arabischen Bergdörfer sind alten Ursprungs. Selbst die hebräischen Namen solcher Orte, aus Bibel oder Talmud bekannt, wurden nur wenig abgewandelt und lassen auf fortlaufende Besiedlung schliessen, wie z.B. Yatta (arab.) = Yuta (hebr.), Dora = Adorayim, Mukhmas = Mikhmash, Anata = Anatot, usw..
Da man bei der Wahl des Baugeländes vor allem die Verteidigung gegen Räuber und feindliche Heere in Betracht zog, legte man Dörfer auf Bergspitzen oder zumindest am oberen Teil von Hängen an. Um der begrenzten Anzahl der Männer des Dorfs seine Verteidigung zu erleichtern, verringerte man den Abstand zwischen den Häusern auf das Mindestmass, und beliess neben jedem Einzelhaus nur wenige Quadratmeter für einen Küchengarten. Da gerade auf den Bergspitzen der Boden am stärksten abgetragen ist und nackter Fels zutage tritt, hatte man oft die nötige Erde erst einmal mühevoll vom Tal heraufzuschleppen. Auch Wasser musste auf diesem Weg beschafft werden.
Als Baumaterial dient seit altersher der harte Kalkstein des Gebirges oder weichere Kalke und Kreiden der Vorgebirgshügel. Der Mangel an Holz für Dachbalken führte zur Erfindung der gewölbten Decke, wo ein Baustein den anderen stützt. Um oder über die gewölbte Decke legte man oft ein flaches Dach an, welches den Lebensraum der Familie vergrösserte.
4.1.2 Dörfer der Ebene
Das arabische Dorf der Küstenebene und der Binnentäler ist in Aussehen und Geschichte von den Bergdörfern sehr verschieden. Selbst wo im Altertum Talsiedlungen bestanden, wurden sie später aufgegeben, verfielen bald, und ihre Spuren wurden gänzlich verwischt. Erst als die Sicherheitslage sich in den letzten 150 Jahren verbesserte, erschienen neue Dörfer in den Niederungen. Viele von diesen begannen ihre Existenz als „Zweigstellen“ von Bergdörfern: Bergbauern kamen zu ihren Feldern in die Ebene nur für kurze Zeit, zu Aussaat oder Ernte, und stellten anfangs höchstens Hütten für kurze Nachtruhe auf. Mit der Zeit entwickelte sich an solchen Stellen ein ständiges Dorf. Ortschaften dieser Art tragen oft arabische Beinamen wie „Khirbe“ = „Ruine“ oder „temporäre Behausung“, oder „Nazale“ = „Hinabsteigen“.
Die Häuser baute man aus ungebrannten Lehmziegeln, dem billigsten Baumaterial des Tieflandes. Holzbalken oder oft nur dürre Zweige stützten das ebenfalls aus Lehmziegeln bestehende Dach.
4.2 Die jüdische Siedlung
Ländliche Siedlungen in Israel in den ihn eigenen gesellschaftlichen Formen erhielten ihr Gesicht sowohl durch geographische Gegebenheiten, als auch durch Herkunft und Weltanschauung der Siedler, den zu Verfügung stehenden Mitteln und dem jeweiligen Können der Siedlungsplaner und Siedler selbst.
Anfangs konzentrierten sich jüdische Dörfer grösstenteils in der Küstenebene. Dann drang die Siedlung in die Binnentäler vor, um erst später in Teilen des Berglandes und des Negev Fuss zu fassen. Im Land bestehen vier hauptsächliche Formen jüdischer Siedlung, die im folgenden einzeln behandelt werden sollen.
4.2.1 Moshava
Die Moshava ist ein Dorf des üblichen europäischen Typs, wo Boden, Gebäude, landwirtschaft-liche Geräte und Vorrichtungen usw. sich sämtlich in privater Hand befinden. Der Siedler kann sein Anwesen durch Zukauf von Land erweitern und darf Lohnarbeiter einstellen. Ein Ortskomitee oder Ortsrat begnügt sich mit der Wahrung öffentlicher Interessen gegenüber dem Einzellandwirt. Wo lokale Bedingungen besonders günstig waren, konnten Moshavot hunderte, manchmal tausende Lohnarbeiter aufnehmen, Industrie und Handel ausbauen und sich zu Mittelstädten von 20. bis 70.000 Einwohnern entwickeln (z:b.: Petah Tiqwa, Hadera, Rishon le-Zion, Herzliya), wobei Landwirtschaft aber zumindest als eine der Existenzgrundlagen verblieb.
4.2.2 Kibbuz
Abb. 3: Moshava
Quelle: Orni & Efrat 1966
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Der Kibbuz ist eine Gemeinschaftssiedlung. Der Boden fast aller Kibbuzim ist Nationaleigentum, d.h. dem Keren Kayemeth Leisrael gehörig oder Staatsbesitz. Aller anderer Besitz ist Gemeineigentum der MItglieder. Das Grundprinzip des Kibbuz ist, dass „jedes Mitglied der Gemeinschaft nach bestem Vermögen gibt und entsprechend seinen Bedürfnissen erhält“ (Orni & Efrat 1966, S. 256). Die grössten Kibbuzim beherbergen etwa 1.500 bis 1.700 Einwohner.
Eine nähere Betrachtung der Siedlungsform des Kibbuz geschieht in der Hausarbeit von Jessica Leffers.
4.2.3 Moshav
Der Moshav ist ein Kleinbauerndorf. Es wird eine runde Anlage bevorzugt. Der Gesamtheit dienende Gebäude wurden in die Mitte gelegt. Um diese stehen die Familienhäuser in weitem Kreis. Die Wirtschafts-gebäude bilden einen Aussen-kreis, und um diesen folgen Gärten und Felder in immer weiteren konzentrischen Kreisen, nach dem Prinzip, dass ein Feld umso näher am Haus liegt, je intensiver es bebaut wird. Jedem Siedler gehört ein sämtliche Kreise durchschneidender Sek-tor. Diese Anlage erleichtert die Bewässerung vom Wasserturm aus, der sich im Mittelpunkt des Dorfes an der höchsten Stelle des Geländes be-findet.Jeder Siedler bearbeitet ein Stück Boden, lebt in einem eigenen Haus, wirtschaftet mit seiner Familie und zieht den Unterhalt aus seinem eigenen Betrieb. Folgende Grundsätze setzen dieser Freiheit jedoch Grenzen:
Abb. 4: Moshav
Quelle: Orni & Efrat 1966
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Nationaleigentum an Grund und Boden, d.h., dass jedes Mitglied ein Anwesen erhält, das nicht grösser ist, als er mit seiner Familie zu bewirtschaften vermag. Das Anwesen darf weder unter mehreren Erben aufgeteilt, noch durch Ankauf vergrössert werden.
2. Eigenarbeit, d.h.: der Siedler hat prinzipiell die Arbeit in seinem Betrieb zu verrichten und darf Lohnarbeiter nur mit Zustimmung der Moshav- Behörden einstellen.
3. Gegenseitige Hilfe und Verantwortung, d.h., dass alle Mitglieder des Moshav verpflichtet sind, einander im Fall von Krankheit u.ä. beizustehen.
4. Gemeinsame Vermarktung von Erzeugnissen und gemeinsamer Ankauf von landwirtschaftlichen Bedarfsartikeln und selbst von Haushaltsgeräten Wie im Kibbuz wohnt auch im Moshav der Vollversammlung der Mitgieder die höchste Autorität inne.
Die Grösse der Moshavim schwankt zwischen 150 und 900 Einwohnern.
Eine Nebenform war der Moshav Olim, ein Kleinbauerndorf für Einwanderer, welches vor allem in den ersten Jahren nach der Staatsgründung zwei Probleme auf einmal lösen sollte: die Ausweitung der landwirtschaftlcihen Produktion und die Eingliederung von Massen ungelernter Arbeitskräfte.
4.2.4 Moshav Shitufi
Der Moshav Shitufi ist ein kooperatives Kleinbauerndorf, wo alle Produktion, wie im Kibbuz, gemeinschaftlich betrieben wird, die Familie aber, wie im Moshav, ihr eigenes Haus führt. Mitglie-dern wird ihr Arbeitsplatz, wie im Kibbuz, auf der täglich aus-gestellten „Arbeitstabelle“ zu-gewiesen. Bis auf Blumenbe-ete oder ein paar Obstbäume um das Familienhaus ist Einzelbewirtschaftung von Gärten oder Feldern nicht erlaubt. Kein Moshav Shitufi zählt mehr als 400 Einwohner.
Abb. 5: Moshav Shitufi
Quelle: Orni & Efrat 1966
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
5. Landwirtschaftliche Produkte
Zwei Tatsachen bestimmen Israels Landwirtschaft: der Mangel an Boden und Wasser einerseits und die Vielseitigkeit klimatischer Bedingungen anderer- seits. Hinzu kommt noch, dass Israel am Treffpunkt dreier Kontinente (Afrika, Asien, Europa) liegt, was die Einführung und Akklimatisierung neurer Kulturpflanzen (z.B. Zitrusfrüchte und Baumwolle) enorm vereinfachte. Diese Verschiedenartigkeit von Bedingungen resultiert in einer Fülle landwirt- schaftlicher Zweige, Kulturen und Anbaumethoden, alle auf ein äusserst kleines Gebiet zusammengedrängt. Die Fläche, die ohne künstliche Bewäs- serung landwirtschaftlich nutzbar ist, beläuft sich auf circa 450.000 ha, also etwas über 20 % von Israels Gesamtareal; weitere 200.000 ha werden an- baufähig, wenn sie künstlich bewässert werden. Dazu kommen noch circa 250.000 weitere ha, die als bescheidenes Weideland nutzbar sind, bzw. sich aufforsten lassen.
Aufgrund der klimatischen Bedingungen herrscht in Israel die mediterrane Landwirtschaft vor, die sich aus drei Hauptzweigen zusammensetzt:1. dem Ackerbau, mit Weizen als der vorherrschenden Getreideart; 2. dem Obstbau, bei dem Olive und Weinstock die ersten Plätze einnehmen und 3. die Schafund Ziegenherden, welche die Böden minderer Qualität nutzen können und Milch, Fleisch und Rohstoffe für die Kleidung liefern. Gemüseanbau findet meist nur in kleinen Hausgärten statt.
In Israel lassen sich drei hauptsächliche landwirtschaftliche Bezirke unterscheiden: die Küstenebene mit den Binnentälern, das Bergland und Abschnitte des Jordangrabens mit nahezu tropischem Klima. Zu den Getreidearten die angebaut werden zählen in erster Linie Weizen und Gerste, welches hauptsächlich als Rinder- und Geflügelfutter verwendet wird.
Im Sommer werden zusätzlich Mais und Sorghum angebaut.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 6: Landnutzung in Israel Quelle: www.lib.utexas.edu, am 12.03.2001 11
(sog. „Mohrenhirse“)
Hülsenfrüchte werden wegen dem hohen Nährwert angebaut, dienen teilweise auch als Futterpflanzen, ebenso wie Klee, Luzerne, Futterrüben, Futtermelonen und Pferdebohnen.
Wegen dem höheren Einkommen pro Flächeneinheit werden Industriepflanzen bevorzugt behandelt. Sie liefern vor allem Öle, Fasern und Zucker. Bevorzugte Industriepflanzen sind Erdnüsse, Sonnenblumen, Safflor (sog. „Färberdistel“), Baumwolle, Zuckerrüben, Sisalagave und Tabak, der vornehmlich in arabischen Bergdörfern angebaut wird.
Zitrusfrüchte sind besonders wichtig für den Export („Jaffa-Orange“), ebenso Pampelmusen, Wein und Oliven, welche seit dem Altertum eine hervor- ragende Stellung in der palästinensischen Landwirtschaft einnehmen, was man daran erkennen kann, dass Olivenöl jahrhundertelang das einzige Ausfuhrprodukt war. Heutzutage werden Oliven fast nur von Arabern angebaut, weil es ein ziemlich arbeitsintensives Produkt ist, dass nicht zu der hochindustrialisierten Landwirtschaft der Israelis passt. Desweiteren werden häufig Pflaumen, Pfirsiche , Äpfel, Birnen, Granatapfel, Bananen, Dattel- palmen, Artischocken, Erdbeeren und Eierfrüchte angebaut. Im Gegensatz zu Europa, zählen Kartoffeln, Erbsen, Wachsbohnen und Linsen in Israel zu den Garten- und nicht den Feldkulturen.
Bis in die jüngere Vergangenheit herrschte in der Tierzucht die Schaf- und Ziegenhaltung vor, welche aber, nachdem man erkannt hat, dass die Tiere für einen grossen Teil der Bodenerosion verantwortlich waren, zunehmend von der Milchkuh- und Geflügelhaltung abgelöst wurde. Diese wird nun von den jüdischen Landwirten nach amerikanischem Vorbild weitgehend mechanisiert betrieben.
Als weitere Wirtschaftszweige der Landwirtschaft wären noch die Bienen- und Karpfenzucht zu nennen. Letztere vor allem in grossen Teichen in Küstennähe.
In den ersten Stadien des jüdischen Siedlungswesens liess man jedes Dorf sich auf bestimmte Zweige spezialisieren, wie z.B. den Weinbau. Später erkannte man jedoch, dass sich ein Gemischtbetrieb mit einer grossen Zahl von Zweigen am leichtesten in landwirtschaftliches und finanzielles Gleichgewicht bringen lässt. Diese Prinzip herrschte bis Mitte der sechziger Jahre in allen Gemeinschafts- und in den meisten Kleinbauernsiedlungen vor. Noch später genügte es, dass die Landwirtschaft des Staates in ihrer Gesamtheit einen durchgeplanten und wohlausgewogenen landesweiten Gemischtbetrieb darstellte. Innerhalb dieses weiten Rahmens hat jeder Bezirk sich auf die seinen Gegebenheiten am besten angepassten Zweige zu konzentrieren, wie z.B. die Betriebe in der Zone des Rotsandes der Küstenebene auf Zitrusbau.
6. Literatur
- Fohrer, Georg: Geschichte Israels, Heidelberg 1977
- Hadawi, Sami: Bittere Ernte - Palästina 1914-1967, Rastatt 1969
- Hamdan, Yasmeen & Hans Otto Wiebus (Hrsg.): Palästina - Menschen, Landschaften, Berlin 1989
- Jungfer, Eckhardt: Wasserressourcen im Vorderen Orient - Potentiale, Nutzungsgrad und Konflikte; in: Geographische Rundschau, Jg. 50, 7-8, Braunschweig 1998
- Krupp, Michael: Die Geschichte der Juden im Land Israel - vom Ende des Zweiten Tempels bis zum Zionismus, Gütersloh 1993
- Lemarchand, Phillippe & Lamia Radi: Israel und Palästina morgen - Ein geopolitischer Atlas, Braunschweig 1997
- O´Brien, Joanne & Martin Palmer: Weltatlas der Religionen, Bonn 1994
- Orni, Efraim & Elisha Efrat: Geographie Israels, Jerusalem 1966
- Ringer, Karlernst: Agrarverfassungen; in: von Blanckenburg, P. & H.-D. Cremer (Hrsg.): Handbuch der Landwirtschaft und Ernährung in den Entwicklungsländern, Stuttgart 1967
- Schmieder, Oskar: Die alte Welt, Bd. 1: Der Orient, Wiesbaden 1965
- Teifer, Hermann: Israel, München 1981
- Vilnay, Zev: Israel, Stuttgart 1979
- Arbeit zitieren
- Christian Kock (Autor:in), 2001, Landwirtschaft in Israel und Palästina, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101201
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