Inwiefern trägt die Natur des Menschen Recht?

Sind die schlechten Eigenschaften des Menschen die Grundprinzipien der Rechtsprechung?


Seminararbeit, 2016

14 Seiten, Note: 1,0

Max Feltin (Autor:in)


Leseprobe


Inwiefern trägt die Natur des Menschen Recht?

Sind die schlechten Eigenschaften des Menschen die Grundprinzipien der

Rechtsprechung?

In der Zeit der Aufklärung gab es einen folgenreichen gesellschaftlichen Umbruch. Die alte Staatskonstitution wird durch das emanzipatorische Denken des Volkes abgelöst. Die vorangehende Ordnung wurde durch Gott begründet und teilte die Gemeinde in eine Standesordnung ein. Die Spitze des Staatssystems bildeten hohe Geistliche wie zum Beispiel Priester. Ihnen war als zweiter Stand der Adel unterstellt. Den dritten und vierten Stand bildete der Verteidigungsapparat sowie der Nährstand. Der einzelne Mensch hatte ein sehr eingeschränktes Mitspracherecht in der Politik und das gesamte System war durch christliches Gedankengut gestützt. Dieses propagierte, dass alles Recht und Gesetz von Gott begründet ist und verhinderte so jegliche Bemühung, die staatliche Ordnung verbessern zu wollen oder gerechter erscheinen zu lassen. Dies führte auch dazu, dass sich die obersten Geistlichen, also die Regierenden in einer moralischen Überlegenheit fühlten. Die Religion war also ein mächtiges Instrument derjenigen die Herrschten, um das freie Denken des Bürgers zu eliminieren.

Ende des 17. Jahrhunderts, fast genau zum Erscheinen von Thomas Hobbes Werk „Leviathan“ zerfällt die alte Ordnung Stück für Stück. Der König von England Karl I. wird 1649 hingerichtet. Die Nation versank in einem Krieg, bei dem jeder gegen jeden kämpfte. Hobbes erklärte diese Zeit als Naturzustand, bei dem jeder versucht sein eigenes Überleben zu sichern. Seine Lösung zur Besserung dieser Umstände war eine starke Regierung in Form einer Monarchie. Der Mensch muss sich starken Institutionen unterwerfen, die zum Wohl aller handeln. Der Herrschende muss das Staatssystem mit allen Mitteln aufrecht halten und so verhindern, dass die Menschen wie Tiere aufeinander losgehen. Hobbes begründet diese Auffassung mit der philosophischen Ansicht, dass der Mensch den Trieb der Selbsterhaltung in sich trägt und somit sein höchstes Gut, sein Leben, mit allen Mitteln verteidigen wird.

Für Hobbes sind alle Menschen von Natur aus gleich. Wenn man alle Fähigkeiten des Menschen zusammenrechnen würde, würde jedes Individuum seiner Meinung nach auf ungefähr das gleiche Ergebnis kommen.

„Denn was Körperkraft betrifft, so hat der Schwächste genügend Kraft, den Stärksten zu töten, entweder durch einen geheimen Anschlag oder durch ein Bündnis mit anderen, die sich in der selben Gefahr wie er befinden"1

Auch die Klugheit ist für ihn gerecht verteilt, da er der Ansicht ist, dass sie nur auf Erfahrungen basiert. Weiterhin begründet er dies mit der menschlichen Eigenschaft, sich klüger einzuschätzen als seine Mitmenschen und sieht dies als Zeichen das Klugheit gerecht an jeden verteilt ist, dajeder mit seinem Anteil zufrieden scheint.

„Aus Gleichheit entsteht Unsicherheit, aus Unsicherheit entsteht Krieg".2

Ein Teil der Sophisten vertraten genau das Gegenteil zu Hobbes Auffassungen auch wenn der zeitliche Unterschied berücksichtigt werden muss. Sie sahen eben doch Unterschiede zwischen den Menschen hinsichtlich ihrer körperlichen und geistigen Stärke. Und nahmen diese Beobachtung als Begründung, dass der Mensch von Natur aus in Gruppen eingeteilt wird und rechtfertigten damit das Herrschen der Starken über die Schwachen. Mit dieser gesellschaftlichen Auffassung begründeten die Eliten im antiken Staat auch den Sklavenhandel. Platon hingegen vertrat die Meinung, dass der Mensch ein Gewissen und einen Gerechtigkeitssinn durch Zeus erlangt habe und nach diesen Instanzen handle. Epikur wiederrum widerlegte Platons Aussagen in seinem Werk Kyriai doxa:

„Gerechtigkeit an sich hat es nie gegeben. Alles Recht beruhte vielmehr stets nur auf einer Übereinkunft zwischen Menschen ..."3

Das bedeutet, dass nach Epikur alles, was für die Gesellschaft nützlich ist auch zum Gesetz werden kann, dies heißt aber nicht, dass es für jeden gerecht ist.

Bis zu der Zeit, wo sich Naturrecht und Aufklärungsdenken durchgesetzt hatten, konnten alle weltlichen Prozesse mit dem Gottbegriff erklärt werden. So wurde Gott als Baumeister, aber auch als Richter der Natur angesehen. Er ist derjenige, der verantwortlich ist für die abgestimmten Prozesse im Weltgeschehen, als auch für die biologischen, chemischen und physikalischen Zusammenhänge. Die Zeit der Aufklärung ist es nun, die den „Gott-Begriff“ nicht mehr akzeptiert und versucht mit Hilfe der Vernunft und der Rationalität, in Form von empirischen Wissenschaften, die Dinge des Weltgeschehens zu erklären. Das Volk ist kein stummer Diener einer christlichen Staatsordnung mehr, sondern ein Volk aus emanzipierten Bürgern, dass seinen eigenen Staat gründet, an deren Spitze ein starker Souverän steht. Für Hobbes handle der Mensch nach Naturrecht nur nach einem Prinzip: Dem Selbsterhaltungstrieb. Er ist im Zusammenleben das höchste Recht. Wenn zwei Menschen Konkurrenten sind und beide das gleiche Ziel haben, so werden sie höchstwahrscheinlich mit Gewalt den anderen beseitigen. Der Konflikt beider ist also ein Konflikt zwischen deren Selbsterhaltung. Der Tod beider wäre der größte Verstoß gegen den Selbsterhaltungstrieb.4 Dies ist für Hobbes die Grundlage einer monarchischen Staatsauffassung mit einem, durch das Volk ausgewählten, starken Regent. Es entsteht ein freiwilliger Vertrag, bei dem die Bürger ihr Recht auf Selbstbestimmung und Selbstverteidigung in die Hände des Staates legen, der die Bürger gleichzeitig vor einander schützt. Der Mensch muss also, um frei zu sein, ein Teil seiner Freiheiten abgeben.

Es stellt sich die Frage, wenn die Staatsauffassung mit dem Naturrecht begründet ist, in wie weit die Natur (des Menschen) Recht trägt? Den im Gegensatz zu den menschlichen Eigenschaften wie Gewissen, Vernunft und Mitleid, wobei auch hinterfragt werden muss, ob jeder Mensch diese Instanzen besitzt und ob es sie wirklich gibt, stehen Neid, Eitelkeit, Habgier und Egoismus als menschliche Laster. Sind diese schlechten Eigenschaften wirklich die Grundprinzipien der Rechtsprechung?

Hobbes wusste, dass der Mensch im Naturzustand ohne eine starke Staatsordnung sich von seinen Trieben leiten lässt. Diese waren für ihn die Konkurrenz zwischen zwei Menschen, die Unsicherheit und die Ruhmsucht.5

Wenn zwei Männer oder Frauen also das gleiche Ziel haben, so wissen sie, dass es am Ende nur einen geben kann. Aus der Konkurrenz entsteht Neid auf den Besitz des Anderen. Und hat man das Ziel erreicht, so kann man nie sicher sein, dass ein Dritter kommt und die harte Arbeit wieder zerstört oder sogar demjenigen der es geschafft hat, seine Ziele zu verwirklichen nach dem Leben zu trachten. Dies ist Konflikt auf Grundlage der Angst. Die dritte Art ist gleichwohl die schlimmste, die Ruhmsucht beziehungsweise Eitelkeit. Die Gründe, jemanden nach dem Leben zu trachten, sind wesentlich geringer als bei der Unsicherheit oder der Eitelkeit.

„(...)wegen Bagatellen wie ein Wort, ein Lächeln, eine unterschiedliche Meinung und jedes andere Zeichen von Unterschätzung, die entweder ihre eigene Person betreffen oder ein schlechtes Licht auf ihre Verwandten ihre Freunde, ihre Nation, ihren Beruf oder ihren Namen werfen "6

Hobbes setzt den Naturzustand mit einem Kriegszustand gleich, einer Zeit in der Frieden und Gesetz abwesend sind. Für Hobbes ist die Zeit des Krieges nicht nur die unmittelbare kämpferische Handlung, sondern der Zeitabschnitt, in dem es ständig die Unsicherheit gibt einem gewaltsamen Verbrechen zum Opfer zu fallen. Weiterhin charakterisiert er diese Zeit als einen Zustand, in dem es kein Recht oder Unrecht gibt, da es keine öffentlich starke Macht gibt, die Gesetze durchsetzen könnte.

In seinem Werk „Leviathan“ erläutert Hobbes aber auch, welche menschlichen Eigenschaften und Gefühle dazu führen können, sich aus dem Naturzustand zu befreien.

Der Mensch verlangt nach Frieden, weil er Angst vor dem Tod hat. Weiterhin will er aus dem barbarischen Naturzustand entfliehen, um mit Hilfe von Fleiß Dinge zu erlangen, die ihm das Leben angenehm machen.7 Der dritte Grund ist für Hobbes die Vernunft. Er vertritt die Position, dass jeder Mensch die Vernunft in sich trage, mit der er die Naturgesetze durch eine selbsterstellte, auf friedlichen Zusammenleben basierte Verfassung ersetzen kann. Dies wäre für Hobbes der Ausweg aus dem Naturzustand.8

Rousseau beschrieb in seinem Werk „Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen“ ebenfalls einen Naturzustand, in dem die Menschen, anders als Hobbes argumentierte, eigentlich von Natur aus Gut sind und nur durch die fehlerhafte Organisation des Zusammenlebens schlechte Eigenschaften gewinnen. Für Rousseau ist der Mensch im Naturzustand frei, weil er unabhängig von seinen Mitmenschen ist. Der erste Schritt in die Ungerechtigkeit und auch die Entwicklung von menschlich schlechten Eigenschaften beginnt mit dem entstehenden Zusammenleben im Stamm mit anderen Individuen. Rousseau argumentierte, dass Verdienste einzelner innerhalb des Stammes zu Vorlieben führen würden. Dieses Gefühl der Liebe führt zu den Eigenschaften Eifersucht und Egoismus.9 Der einzelne will von dem Stamm beachtet und geachtet werden. Ein weiterer Punkt für das gedeihen der negativen Eigenschaften im Menschen ist die langsam beginnende Arbeitsteilung. Die Menschen entdeckten im Laufe der Zeit immer neue Güter und deren Verarbeitungsweisen. Der Stamm musste zwangsläufig die Arbeiten verteilen um in den Genuss der neuen Dinge zu kommen. Dies war der erste große Schritt in die Abhängigkeit. Mit der Spezialisierung und den neuen Reichtümern entstand das Eigentum.10

„Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: dies ist mein und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: ,Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergeßt(sicl), daß (sic!) die Früchte allen gehören und die Erde niemandem."11

[...]


1 Hobbes 2004 S. 102

2 Hobbes 2004 S. 103

3 Mewaldt 1973 S. 61 f.

4 vgl. Hobbes 2004 S. 103 ff.

5 vgl. Hobbes 2004 S. 104 ff.

6 Hobbes 2004 S. 104

7 vgl. Hobbes 2004 S. 105 ff.

8 vgl. Hobbes 2004 S. 105 ff.

9 vgl. Rousseau 2008 S. 80 ff.

10 vgl. Rousseau 2008 S. 85-87

11 Rousseau 2008 S. 75

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Inwiefern trägt die Natur des Menschen Recht?
Untertitel
Sind die schlechten Eigenschaften des Menschen die Grundprinzipien der Rechtsprechung?
Hochschule
Technische Universität Dresden  (Institut für Philosophie)
Veranstaltung
Proseminar Rechtsphilosophie
Note
1,0
Autor
Jahr
2016
Seiten
14
Katalognummer
V1012249
ISBN (eBook)
9783346404251
ISBN (Buch)
9783346404268
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Natur des Menschen, Rechtssprechung, schlechte Eigenschaften, Hobbes, Thomas, Leviathan, Rosseau, Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen, Ungleichheit unter den Menschen
Arbeit zitieren
Max Feltin (Autor:in), 2016, Inwiefern trägt die Natur des Menschen Recht?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1012249

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