Es stellt sich die Frage, wenn die Staatsauffassung mit dem Naturrecht begründet ist, inwieweit die Natur (des Menschen) Recht trägt. Denn im Gegensatz zu den menschlichen Eigenschaften wie Gewissen, Vernunft und Mitleid, wobei auch hinterfragt werden muss, ob jeder Mensch diese Instanzen besitzt und ob es sie wirklich gibt, stehen Neid, Eitelkeit, Habgier und Egoismus als menschliche Laster. Sind diese schlechten Eigenschaften wirklich die Grundprinzipien der Rechtsprechung?
In der Zeit der Aufklärung gab es einen folgenreichen gesellschaftlichen Umbruch. Die alte Staatskonstitution wird durch das emanzipatorische Denken des Volkes abgelöst. Die vorangehende Ordnung wurde durch Gott begründet und teilte die Gemeinde in eine Standesordnung ein. Die Spitze des Staatssystems bildeten hohe Geistliche wie zum Beispiel Priester. Der einzelne Mensch hatte ein sehr eingeschränktes Mitspracherecht in der Politik und das gesamte System war durch christliches Gedankengut gestützt. Dieses propagierte, dass alles Recht und Gesetz von Gott begründet ist und verhinderte so jegliche Bemühung, die staatliche Ordnung verbessern zu wollen oder gerechter erscheinen zu lassen. Dies führte auch dazu, dass sich die obersten Geistlichen, also die Regierenden, in einer moralischen Überlegenheit fühlten.
Inhaltsverzeichnis
- Inwiefern trägt die Natur des Menschen Recht?
- Sind die schlechten Eigenschaften des Menschen die Grundprinzipien der Rechtsprechung?
- Der Naturzustand
- Die Natur des Menschen
- Die menschliche Natur und die Grundprinzipien der Rechtsprechung
- Der Ausweg aus dem Naturzustand
- Der Mensch und der Friede
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Frage, inwiefern die Natur des Menschen Recht trägt. Sie untersucht, ob die schlechten Eigenschaften des Menschen, wie Neid, Eitelkeit und Egoismus, die Grundprinzipien der Rechtsprechung bilden. Der Fokus liegt auf dem Naturzustand, wie er von Thomas Hobbes beschrieben wird, und den daraus resultierenden Folgen für die Rechtsprechung.
- Der Naturzustand nach Hobbes
- Die menschliche Natur und ihre Eigenschaften
- Die Rolle der Vernunft und des Selbsterhaltungstriebes
- Die Verbindung zwischen Natur und Recht
- Die Grundprinzipien der Rechtsprechung
Zusammenfassung der Kapitel
- Inwiefern trägt die Natur des Menschen Recht?: Diese Einleitung stellt die zentrale Fragestellung der Seminararbeit vor und gibt einen kurzen Überblick über die historische Entwicklung des Rechtsdenkens. Sie beleuchtet den gesellschaftlichen Umbruch während der Aufklärung und die Bedeutung des Gottesbegriffs in der alten Staatsordnung.
- Sind die schlechten Eigenschaften des Menschen die Grundprinzipien der Rechtsprechung?: In diesem Abschnitt wird der Naturzustand nach Hobbes beleuchtet, der sich durch Konkurrenz, Unsicherheit und Ruhmsucht auszeichnet. Es werden die anthropologischen Annahmen von Hobbes erläutert, die auf die Gleichheit aller Menschen und deren Trieb zur Selbsterhaltung basieren.
- Der Naturzustand: Dieses Kapitel widmet sich der detaillierten Analyse des Naturzustands nach Hobbes. Es werden die drei Haupttriebkräfte - Konkurrenz, Unsicherheit und Ruhmsucht - näher betrachtet und ihre Folgen für das menschliche Zusammenleben dargestellt.
- Die Natur des Menschen: In diesem Kapitel werden die menschlichen Eigenschaften und Gefühle, die sowohl zu Frieden als auch zu Konflikten führen können, untersucht. Hierbei werden Hobbes' Ansichten über die Natur des Menschen und seine philosophische Argumentation im Detail beleuchtet.
- Die menschliche Natur und die Grundprinzipien der Rechtsprechung: In diesem Kapitel wird die Frage erörtert, ob die schlechten Eigenschaften des Menschen, wie Neid, Eitelkeit und Egoismus, die Grundlage für die Rechtsprechung bilden. Die Argumentation von Hobbes und seine Theorie des Gesellschaftsvertrags werden hier im Vordergrund stehen.
- Der Ausweg aus dem Naturzustand: Hier werden die menschlichen Bedürfnisse nach Frieden und die Rolle der Vernunft im Hinblick auf die Überwindung des Naturzustands erläutert. Hobbes' Vorstellung einer starken Regierung und die Abgabe individueller Freiheiten im Austausch für Sicherheit werden in diesem Kapitel dargestellt.
- Der Mensch und der Friede: Dieses Kapitel beleuchtet die menschliche Sehnsucht nach Frieden und die Motivation, dem Naturzustand zu entfliehen. Es wird die Verbindung zwischen dem Naturzustand und der Rechtsprechung untersucht und die Rolle des Staates in der Wahrung von Ordnung und Frieden beleuchtet.
Schlüsselwörter
Die Seminararbeit befasst sich mit den zentralen Themen der Rechtsphilosophie, insbesondere dem Naturzustand, der menschlichen Natur, der Rechtfertigung von Macht und den Grundprinzipien der Rechtsprechung. Die Analyse von Hobbes' Werk "Leviathan" und seine Konzeption des Naturzustands bilden den Fokus der Arbeit. Schlüsselbegriffe sind daher: Naturzustand, Selbsterhaltungstrieb, Vernunft, Konkurrenz, Unsicherheit, Ruhmsucht, Gewissen, Gerechtigkeit, Rechtsprechung, Gesellschaftsvertrag, Staatsordnung, Macht, Freiheit, Frieden.
- Arbeit zitieren
- Max Feltin (Autor:in), 2016, Inwiefern trägt die Natur des Menschen Recht?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1012249