Auslandseinsätze der Bundeswehr


Hausarbeit, 2001

22 Seiten


Leseprobe


1. Einleitung

Die Jahre 1989-1991 brachten eklatante Veränderungen in der politischen Welt mit sich. Die Berliner Mauer fiel, und Deutschland wurde wiedervereinigt. Der Sowjet- kommunismus löste sich auf (Dezember 1991)und begründete somit das Ende des Kalten Krieges, der über 40 Jahre geherrscht und einen Grossteil der Welt in zwei unterschiedliche Lager gespalten hatte. Das Ende der Bipolarisierung und damit das Wegfallen einer potentiellen Gefahr der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen Ost und West, geschah aber auch zu einem Zeitpunkt, indem sich die westlichen Verbündeten gegen einen neuen Feind rüsteten und auch gegen ihn in den Krieg zogen.1 Nachdem ein internationales Wirtschaftsembargo und 12 UN-Resolutionen erfolglos geblieben waren, zogen seit dem 17.1.1991 (bis zum 28.02), unter ameri- kanischem Oberbefehl, auch Truppen einiger europäischer Staaten gegen den Irak in den sogenannten Golfkrieg.

Die Rolle Deutschlands, das gerade erst wiedererstarkt aus der „Wende“ hervorge- gangen war, beurteilten viele UN-Mitgliedsländer als zu vorsichtig und verlangten eine stärkere Rolle der deutschen Aussenpolitik in der globalen Sicherheitspolitik.2 In Folge dessen entbrannte eine mehrere Jahre andauernde Debatte um die mögliche zukünftige Entsendung von deutschen Streitkräften in Krisengebiete, die erst im Juli 1994 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts beendet werden konnte.3 Die- se Entscheidung ebnete den Weg für - und legitimierte, zumindest im nachhinein - die Entsendung deutscher, bewaffneter Streitkräfte erstmals nach Beendigung des zweiten Weltkriegs. Sie prangerte aber auch das Vorgehen der Bundesregierung an, da diese gegen die Verfassung verstoßen hatte, indem sie mehrmals Einsätze be- schlossen hatte, ohne die dafür notwendige Zustimmung des Parlaments zu besit- zen.

Im folgenden wird eine Übersicht über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, der Geschichte der Bundeswehr und der bisherigen Auslandseinsätze der Bundeswehr gegeben.

2. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

„Die Bundesregierung hat allerdings durch die von ihr beschlossenen Einsätze deutscher Streitkräfte gegen das Verfassungsgebot verstoßen, vor dem Einsatz bewaffneter Streitkräfte die konstitutive parlamentarische Zustimmung einzuholen.“4 So beurteilte das Bundesverfassungsgericht die Entsendung von deutschen Streitkräften durch die Bundesregierung in das Gebiet des ehemaligen Jugoslawien, zu Überwachung des Embargos und der Flugverbotszonen und in das krisen- geschüttelte, von Bürger - sowie Unabhängigkeitskriegen gezeichnete Somalia.

Im Hinblick auf die deutsche Vergangenheit wurden 1949 spezielle Kontrollmecha- nismen im Grundgesetz festgeschrieben, die gewährleisten sollten, dass von deut- schem Boden ausgehend nie mehr ein Angriffskrieg (Art.26 I) geführt oder, dass deutsche Streitkräfte, ausschließlich zur Landesverteidigung eingesetzt werden dür- fen (Art. 87a II). Wegen der schwierigen, von militärischen Aggressionen gezeichne- ten deutschen Vergangenheit, wurde jahrzehntelang kaum darüber nachgedacht, ob es wünschenswert ist, deutsche Soldaten in Kriegsgebiete anderer Länder zu ent- senden.

Zu Beginn der 90er Jahre verlangten die Mitgliedsstaaten der UN-Gemeinschaft mehr und mehr nach einem Deutschland, das bereit sein sollte seine neue Souverä- nität auch bei internationalen UN-Einsätzen zur Schau zu stellen. So hielt UN- Generalsekretär Boutros-Ghali im Januar 1993 eine Rede in Bonn, in der er die un- eingeschränkte Beteiligung der Bundeswehr an UN-Einsätzen forderte.5 Doch Bun- deskanzler Kohl hatte schon im März 1991 in seiner Rede über „Die Rolle Deutsch- lands in Europa“ festgestellt, dass eine Teilnahme an Blauhelmeinsätzen nur eine „Minimallösung“ sei. Er berief sich auf Art.24 GG und die Satzung der Vereinten Na- tionen und forderte eine deutsche Beteiligung an allen militärischen Aktionen und somit eine Grundgesetzänderung. 6 Über den Antrag entschied das Bundesverfas- sungsgericht am 12. Juli 1994 und stellte fest, dass der Bund zu einem „Eintritt in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit“ berechtigt ist und die damit „typischer- weise verbundenen Aufgaben und damit auch eine Verwendung der Bundeswehr zu

Einsätzen“ zu übernehmen. Danach ist für eine Beteiligung an UN-Militäreinsätzen eine Grundgesetzänderung nicht erforderlich und die Bundesregierung hat das Recht ihre Streitkräfte in internationale Gebiete zu entsenden, jedoch weiterhin nur unter dem Vorbehalt der konstitutiven einfachen, zustimmenden Mehrheit des Bundesta- ges. Davon betroffen sind nicht die Einsätze aus ausschliesslich humanitären Grün- den. Das Bundesverfassungsgericht verwies in seiner Pressemitteilung noch einmal ausdrücklich darauf, dass es jetzt zwar die grundsätzliche Möglichkeit von Einsätzen unter UN-Mandat gäbe, „aber der konkrete Einzelfall von der Zustimmung des Bun- destags abhängig“ bleibt.

2.1. Der Weg zur Entscheidung

Zu dieser Entscheidung kam es erst nach jahrelangen Debatten und Diskussionen. Mehrmals stritten die CDU-Bundesregierung und, als Antragssteller, die Oppositi- onsparteien SPD und FDP vor dem Bundesverfassungsgericht, weil Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vorlagen. Am 8.3.1993 stellte das Bundesver- fassungsgericht zum ersten Mal fest, dass Soldaten aus einem Einsatzgebiet abzu- ziehen seien und setzte im „AWACS-Verfahren“ durch, dass die Überwachung des Luftraums über Bosnien-Herzegowina nicht mehr unter Beteiligung deutscher Piloten stattzufinden hatte. Gleichzeitig klassifizierte es die geflogenen AWACS-Einsätze als verfassungswidrig, weil sie gegen Art. 20 Abs.3 sowie gegen Art. 87a Abs.2 und Art.79 Abs.1 und 2 verstießen.7 Die Zustimmung des Bundestages hätte vor einem Auslandseinsatz deutscher Soldaten vorgelegen haben müssen. Bei einer weiteren Streitfrage um den Einsatz von AWACS-Flugzeugen ging es am 8.4.1993, als eine Klage der FDP und SPD-Bundestags - Fraktionen abgelehnt wurde. Seit dem 2.4.1993 waren deutsche Soldaten an der Überwachung der Flugverbotszone über Bosnien-Herzegowina beteiligt und führten dabei den ersten Kampfeinsatz der Bun- deswehrgeschichte durch. Das Bundesverfassungsgericht begründete diesen Schritt mit der Sorge um eine Verlust von Vertrauen bei den Bündnispartnern.8 Am 23.6.1993 verfügte das Gericht im „Somalia-Verfahren“, dass die Bundeswehr ihren

Einsatz in Somalia bei der Mission UNOSOM II nur dann weiter fortsetzten dürfte, wenn der Bundestag dies beschließen sollte. Die „bisher verwirklichten Maßnahmen“ sollten fortgeführt werden können,9 worauf der Bundestag am 2.7.1993 auf Zustim- mung entschied. In der Debatte über den Bundeshaushalt 1994, forderte Helmut Kohl am 8.9.1993, dass eine überparteiliche Zusammenarbeit zukünftig stattfinden müsste, um die eingegangen Verpflichtungen als UNO-Mitgliedsstaat erfüllen zu können. Er betonte den Stellenwert, der dieser Aufgabe zufiel: „Das Schicksal Deutschlands [...] wird in der Außen- und Sicherheitspolitik entschieden“.10

3. Die Geschichte der Bundeswehr

Zwar hat die Bundeswehr seit ihrem Bestehen 1955 in über 50 Ländern auf der gan- zen Welt fast 150 Hilfsaktionen durchgeführt11, aber immer nur aus humanitären Be- weggründen. Die Bundeswehr wird bei Naturkatastrophen und anderen ungewöhnli- chen Ausnahmezuständen zur Verfügung gestellt, um Menschen in Not zu helfen. Durch Art. 26 Abs.1 und 87a GG ist der Einsatz der Bundeswehr ausschliesslich im Verteidigungsfalle zu befehlen; keinerlei militärische unprovozierte Aktionen sind ges- tattet. Bis zum 2.4.1993 war die Bundeswehr in 38 Jahren in keine kämpferische o- der kriegerische Handlung verstrickt. Sie war nur zum Verteidigungsfalle vorgesehen und wegen Deutschlands zentraler, unbedrohter Lage mitten in Europa oft Grund für Diskussionen um eine drastische Senkung des Bestands an Soldaten. Auch in Haushaltsdiskussionen im deutschen Bundestag gab es in den politischen Lagern oft unterschiedliche Vorstellungen über die Höhe des Verteidigungshaushaltes. Der Ruf der internationalen Staatengemeinschaft in den 90er Jahren, bedroht durch die Krie- ge im Golf und in Ex-Jugoslawien sowie das intensive Bitten Boutros Ghalis bei der Bundesregierung um Unterstützung, brachten mehr und mehr eine veränderte Erwar- tungshaltung an die Bundeswehr mit sich. Sowohl bei der Bevölkerung als auch bei der Regierung verbreitete sich die Meinung, Deutschland solle auch durch militäri- sche Präsenz seine Verbundenheit und Wandlung demonstrieren.

Die Bundeswehr wurde 10 Jahre nach Beendigung der Hitler-Diktatur gegründet. Ihr Aufbau erfolgte seit dem 5.5.1955, nachdem die verfassungsrechtliche Vorausset-zung durch Grundgesetzänderungen am 26.3.1954 und am 19.3.1956 geschaffen worden war.12 Seit 1956 gibt es wieder eine Wehrpflicht in Deutschland und nicht nur eine Freiwilligenarmee, wobei sich die Bundeswehrangehörigen in Wehrpflichtige, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten gliedern. Die Bundeswehr unterteilt sich wei- terhin in Heer, Luftwaffe, Marine, Sanitäts- und Gesundheitswesen sowie zentrale militärische Bundeswehrdienststellen. Die Befehls- und Kommandogewalt in Friedenszeiten hat der Bundesverteidigungsminister, der sie aber im Verteidigungsfall an den Bundeskanzler übergibt. Der Generalinspekteur der Bundeswehr ist zusammen mit dem Führungsstabs der Streitkräfte der militärische Berater des Bundesministers.13 Inzwischen ist Deutschland fester Bestandteil der NATO - Pläne über zukünftige militärische Aktionen, womit sich auch das Anforderungsprofil an die Bundeswehr verändert hat. Militär - Verbände der Vereinten Nationen sind in Reaktionskräfte, Hauptverteidigungskräfte und Verstärkungskräfte unterteilt.14 Da sich Deutschland 1973 den Vereinten Nationen angeschlossen hat und sich das Weltklima zunehmend verändert, muss es jetzt auf die Bitten seiner Bündnispartner reagieren und Soldaten für diese Verbände abziehen und seine eigene Armee nach diesen Gesichtspunkten unterteilen. Zudem hat Deutschland gute Erfahrungen gemacht, wird der Somalia - Einsatz, deutscher Seite, als gelungen empfunden.15 zumindest 1988 erhielten die Friedenstruppen der Verein ten Nationen den Friedensnobelpreis, weil sie seit dem Ende des zweiten Weltkriegs bis dato 13 Einsätze zur Friedens- erhaltung initiiert hatten. Doch alleine in den nächsten 4 Jahren kamen weitere 15 Einsätze hinzu, und 1993 waren weltweit 80.000 Blauhelm-Soldaten aus 70 Staaten in 13 friedenschaffende Missionen verteilt.16

3.1 Aufgaben der Bundeswehr

Die klassischen Aufgaben der Bundeswehr sind Deutschland, seine Staatsbürger und seine Verbündeten zu schützen, die militärische Stabilität und die Integration in Europa voranzutreiben, dem Weltfrieden und der internationalen Sicherheit im Ein-klang mit der Charta der Vereinten Nationen zu dienen und bei Katastrophen und humanitären Aktionen zu helfen.17

Zunehmend beteiligt sich die Bundeswehr in den letzten Jahren aktiv an UN- Friedensmissionen, sie stellt feste „Divisionsäquivalente“ für das ACE-Rapid- Reaction-Corps (ARRC) und das Europäische Korps zur Verfügung. Sie stellt mehre- re Brigaden, Kampfunterstützungs- und Versorgungstruppen für den Kommandobe- reich Europa bereit und zusammen mit Frankreich die Deutsch-Französiche Brigade. Zudem hält das Bundeswehrheer weitere 2 Brigaden als Leitverbände zur Verfü- gung.18 Die Marine- und Luftwaffen-Verbände der Bundeswehr stehen zwar auch dem Einsatz unter UN-Mandat zur Verfügung, sie sollen aber weiterhin überwiegend bei Transportleistungen genutzt werden. Dass dies nicht immer so sein wird, haben deutsche Flugzeuge und Piloten schon 1999 im ehemaligen Jugoslawien unter Be- weis gestellt. Organisation und Struktur der Bundeswehr sind ausschliesslich auf die Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet. Dabei wird der Landesverteidigung aber ein grösserer Stellenwert beigemessen, denn sie hat höheren Verfassungsrang und ist Ausdruck souveränen staatlichen Handelns. Die Bündnisverteidigung konnte aber in den vergangenen Jahren auch immer mehr an politischem Gewicht zulegen. Der Sicherheitspolitik fällt eine wichtigere Aufgabe zu, die staatlichen Entscheidungs- träger werden selbstsicherer und messen Deutschland eine Schlüsselrolle in Kon- fliktverhütung und Krisenvorsorge zu.

3.2. Neue Anforderungen an die Bundeswehr

Nicht zuletzt durch den Vorteil der zentralen Lage der Bundesrepublik Deutschland in Europa, umgeben von zahlreichen Nachbarländern, zu denen ein freundschaftliches Verhältnis besteht, konnte Deutschland nach der Wende in eine neue Rolle hinein- wachsen. Nachdem der Kalte Krieg beendet war, wurde zuerst übertrieben optimis- tisch von einer neuen möglichen „Weltbürgergesellschaft“19 oder einer „Neuen Welt- ordnung“ , wie George Bush sie nannte, in der internationalen Sicherheitspolitik ge- sprochen.20

Doch genau in diese Hoffnungen stieß Saddam Hussein mit seinen irakischen Trup- pen hinein, indem er das Nachbarland Kuwait am 2.8.1990 annektierte und damit in Kauf nahm, dass sich nach 1988, als der erste sogenannte Golfkrieg nach langwieri- gen Bemühungen des UN-Generalsekretärs J. Perez de Cuellar beendet worden war, eine weitere Golfkonfrontation ereignete. Diese Auseinandersetzung war einer der letzten „klassischen“ Kriege, die sich durch Zwischenstaatlichkeit auszeichnen21 und seitdem immer seltener ausgetragen werden. Aber er bedeutete auch eine Gro- ßoffensive des UN-Bündnisses, dem sich die Bundeswehr zwar nicht anschloss, der aber deutlich machte, dass nach dem Wegfall des Ost-West-Konfliktes immer noch der Nord-Süd-Konflikt bestand. Diesem wurde plötzlich eine ungleich größere Aufmerksamkeit zuteil, da durch den „Wegfall der konkreten militärischen Bedro- hung“ aus den Ländern des ehemaligen Ost-Blocks, die Sicht für den „globalen Hori- zont“ frei wurde.22 Die neuen Anforderungen für die Bundeswehr wurden sehr schnell absehbar. 1973 unterstützte die Bundeswehr erstmals eine internationale Mission, die UNEF I, im mittleren Osten mit Material und Personal.23 1987 lehnte die Bundes- regierung einen „out of area “- Einsatz, das heisst, einen Einsatz der Bundeswehr ausserhalb des NATO-Geltungsbereichs, wegen Verfassungswidrigkeit ab. In den nächsten Jahren wurde Deutschland daher mehr und mehr in eine andere Rolle ge- drängt. US-Präsident Bush sprach im Mai 1989 von Deutschland als einem „Partner in einer Führungsrolle“. Der Rat der Aussen- und Verteidigungsminister der Westeu- ropäischen Union debattierte am 21.8.1990 über eine mögliche Beteiligung, unter anderem der von Deutschland, an der Golfkrise. Am 12.9.1990 wurde der 2+4- Vertrag abgeschlossen, der Deutschland zwar immer noch militärisch einschränkte, aber eine Eigenverantwortung zubilligte. In den Maastrichter Verträgen vom 7.2.1992 wurde endgültig die Europäische Union festgeschrieben, die alle Mitgliedsländer zu gemeinsamer Aussen- und Sicherheitspolitik verpflichtete.

Aus der Ansammlung dieser Gründe erkannte die Bundesregierung schon bald eine notwendige Veränderung der Bundeswehr-Strukturen an und kündigte durch Vertei- digungsminister Stoltenberg bereits im August 1990 eine mögliche Grundgesetzän- derung an.24

3.3. Die Grundgesetzfrage und der Druck auf die Bundesregierung

Die Verfassungsfrage stellt die Bundesrepublik immer wieder in das Kreuzfeuer der Kritik. Sie wird wiederholt gebeten, ihren Bündnisverpflichtungen nachzukommen und tut dies im geforderten Sinne, verweist aber auf das Grundgesetz, wenn es darum geht, diffizilere militärische Missionen durchzuführen. Aufgrund der Zurückhaltung der Deutschen wurde der Begriff „military free riding“ entwickelt, der den Vorwurf zu- sammenfassen sollte, dass Deutschland nach Jahrzehnten unter amerikanischem Protektorat nun versäumen würde, erhaltene Solidaritätsbekundungen zurück zu er- weisen und sich „zu einer amoralischen kapitalistischen Nation gewandelt habe“.25 Durch die Bundesregierung wurden am Golf zwar Panzer und Gelder bereitgestellt, aber keine Soldaten. Am 24.9.1991 beurteilte die „Unabhängige Kommission für die künftigen Aufgaben der Bundeswehr“ eine Beteiligung deutscher Soldaten an UN- Auslandseinsätzen erstmals als unbedenklich und reagierte damit auf die mehr und mehr verärgerte Stimmung unter den Verbündeten, speziell der Amerikaner. Sie be- wertete allerdings auch, dass ein „breiter politischer Konsens“ dabei bestehen sollte, um nicht in einen unsachlichen Streit abzurutschen. Während die CDU-Fraktion und die Bundesregierung inzwischen von einer „weltpolitischen Verantwortung“ im Zu- sammenhang mit Auslandseinsätzen sprach, konnte die SPD sich noch nicht auf ein vergleichbares Vorgehen einigen. Man suchte vielmehr nach einer unmilitärischen politischen Lösung, die kriegerische Auseinandersetzungen durch ein globales Si- cherheitssystem ersetzen26 und ein von der Friedensforschung bereits in den frühen 80er Jahren entwickeltes Konzept, der „erweiterten Sicherheit“ fortführen sollte. Auch in der Bevölkerung herrschte ein ähnlicher Zwiespalt. Einerseits war die deutsche Öffentlichkeit in keinster Weise an „out-of-area“-Einsätze gewöhnt, andererseits wur- de auch der Zivilbevölkerung zunehmend der Druck der Staatengemeinschaft und, in Person des Generalsekretärs der UNO, bewusst, zumal der Sinn und Charakter ei- nes Einsatzes nicht endgültig geklärt schien. Im Golfkrieg hatte die Regierung sich mit den Alliierten im Golf solidarisch erklärt, aber dafür entschieden, keine zu schnel- len Schritte zu machen und sich mit der Entsendung deutscher Soldaten in Kampf- gebiete zumindest noch Zeit lassen zu wollen. Nach Luft- und Bodenoffensive konn- ten die Vereinten Nationen die UN-Resolutionen im Irak, auch ohne aktive deutsche

Beteiligung, durchsetzen, sodass Saddam Hussein am 28.2.1991 die Waffenruhe akzeptierte und im April alle Bedingungen für einen Waffenstillstand annahm. Aber es kündigten sich bereits neue Herausforderungen für die UN und damit für die BRD an, die sich immer noch dem Ruf nach einem souveräneren Handeln ihrer Aussenpoltik ausgesetzt sah. Auch der Wunsch Deutschlands, einen permanenten Sitz im UN-Sicherheitsrat zu erhalten, konnte nur genährt werden, wenn sich die Wertvorstellungen der Bündnispartner annäherten.

4. Die Einsätze der Bundeswehr

Die Bundeswehr hilft seit 1960 in Notlage gekommenen Ländern durch humanitäre Aktionen. 1967 beteiligte sich die Bundesregierung erstmals an einer UN -Mission, als sie den Blauhelmeinsatz in Zypern durch finanzielle Mittel unterstützte. Durch die Aufnahme in die UNO, 1973, erhielt Deutschland wieder mehr politisches Gewicht auf der Weltbühne, stimmte im gleichen Jahr einer weiteren Unterstützung zu und schickte sowohl Geräte als auch Techniker in den mittleren Osten. 1982 sicherte die Bundesregierung der USA Unterstützung bei „out-of-area“-Einsätzen ihrer Streitkräfte zu, beharrte aber auf der Aussage, dass sie selbst nicht an diesen teilnehmen werde, wenn es sich nicht um rein technische oder logistische Aufgaben handele.27

4.1. Der Weg zu militärischen Einsätzen der Bundeswehr

Als die Bundeswehr 1993 in ihrer Geschichte den ersten Kampfeinsatz im ehemali- gen Jugoslawien durchführte, wurde von der SPD- und FDP-Fraktion Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Diese wurde nur wenige Tage später zurück- gewiesen und deutsche Soldaten führten weiterhin AWACS-Aufklärungsflüge durch. Der AWACS-Verband (Airborne Warning and Control System) der NATO überwachte die Flugverbotszone über Bosnien-Herzegowina. Bereits zuvor hatte die Bundeswehr einmal Flugzeuge und Soldaten zur Luftüberwachung geschickt. 1991 wurden 18 deutsche Kampfjets mit 212 Soldaten im türkischen Erhac stationiert, die aber nicht in einen Einsatz geschickt wurden. Wenig später folgten Raketenabwehrsysteme und weitere 500 Soldaten, die aber auch nur die Bereitschaft der deutschen Regierung zeigen sollten, dass sie bereit sei, ihre Verbündeten nicht allein zu lassen.28 Nicht mehr als dieses Signal wurde auch nach Beendigung des Golfkrieges gezeigt. Im August 1991 wurden 30 Heeressoldaten auf 5 Jahre in den Irak geschickt und 7 Luftwaffeneinheiten nach Bahrain.28 Im November 1991 wurden 6 Soldaten des Sani- täts- und Gesundheits- Korps nach Kambodscha entsendet, um die UNAMIC-Mission in Kambodscha zu unterstützen, denen im Mai des nächsten Jahres weitere 150 Sa- nitätssoldaten folgten und die somit den ersten Blauhelmeinsatz der Bundeswehr durchführten, indem sie die medizinische Betreuung der UNTAC-Mission übernah- men. Nach Lettland und Tschetschenien wurde zwischen 1991 und 1993 jeweils ein Stabsoffizier als Berater und OSZE- Repräsentant geschickt.29 Seit Juli 1992 entsen- dete die Bundeswehr eine wechselnde Anzahl von Schiffseinheiten in die Adria, um die Operation „SHARP GUARD“ zu unterstützen und das Waffen- und Handelsem- bargo gegen Albanien und Montenegro durchzusetzen. Auch bereits bei der UNO- SOM I-Mission in Somalia, die am 24.4.1992 durch die UN-Resolution 751 gestartet wurde, hatte Deutschland Hilfe angeboten. Am 17.12.1992 schlug die Regierung vor, bis zu 1500 Soldaten zur Durchsetzung der humanitären Operation zu entsenden.

4.2. Der AWACS-Einsatz über Bosnien-Herzegowina

Die Überwachung des Luftraums über Bosnien-Herzegowina, unter Beteiligung deut- scher Soldaten war der erste Kampfeinsatz der Bundeswehr überhaupt. Er wurde am 2.4.1993, nur mit den Stimmen der Bundesregierung, beschlossen. Nachdem der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 9.10.1992 ein Flugverbot für Militärflug- zeuge im entsprechenden Luftraum verhängt hatte30, trat am 31.3.1993 die UN- Resolution 816 in Kraft, die besagte, dass die NATO ab sofort über die Einhaltung dieses Verbots wachen sollte. Der NATO-AWACS-Verband besteht seit der Grün- dung 1949 und setzt sich mittlerweile aus 12 NATO-Mitgliedsländern zusammen, wobei rund ein Drittel des militärischen Personals aus deutschen Soldaten besteht, die vor allem für die Flugsicherung zuständig sind, die alleine von den Deutschen durchgeführt wird.31

Mit den AWACS-Maschinen, die an der Aussenwand mit sich drehenden Hochleis- tungsradaren ausgestattet sind, werden Flugbewegungen aus grosser Höhe fest- gehalten oder Jagdflugzeuge im Einsatz geleitet. AWACS-Maschinen, benannt nach dem in den USA entwickelten „Air-borne Warning and Control System“ sind ein flie- gendes militärisches Frühwarnsystem mit einer Reichweite von ca. 500 km, in einer Höhe von 9 km. Aufgrund der aussergewöhnlich hohen Zahl von beteiligten deut- schen Soldaten entsprach das Bundesverfassungsgericht am 8.4.1993 nicht dem eingereichten Antrag der FDP- und SPD-Fraktionen, sondern berief sich auf Aussa- gen der Mitglieder der Bundesregierung und des NATO-Generalsekretärs, die einhel- lig äusserten, dass eine Abberufung der Deutschen als eine „empfindliche Störung“ zu verstehen sei.32 Die Einsatzfähigkeit des gesamten AWACS-Verbandes wurde in Frage gestellt und somit die weitere Überwachung der Flugverbotszone. Dies wie- derum hätte einen Vertrauensverlust bei den Bündnispartnern und den europäischen Nachbarn zur Folge gehabt. Auch den Vorwurf der klagenden Parteien, die Gefähr- dung deutscher Soldaten sei unangemessen hoch, wies die Karlsruher Entschei- dungsinstanz ab. Sie schätzten sie nicht höher ein, als die seit schon mehreren Mo- naten andauernden Überwachungsflüge und den humanitären Hilfsflügen der Bun- desluftwaffe. Ausserdem beurteilten die Richter, dass die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands an einem anders lautenden Urteil Schaden nehmen könnte, da das Zurückziehen von Truppen aus einem integrierten Verband „einer Aufkündigung der Bündnissolidarität“ gleichkomme.

Das Gericht verwies in seiner Begründung ausdrücklich darauf, dass das gefällte Urteil nur in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bestünde und nicht das noch zu erwartende endgültige Urteil beeinflussen oder eine „Präjudizierung“ noch anstehender Verfahren bedeute.33

4.3. Der UNOSOM II-Einsatz in Somalia.

Nach der Bekundung der deutschen Regierung, am 17.12.1992, Streitkräfte im Rah- men der UNOSOM -Mission zur Hilfe zu entsenden, erreichte die Bundesregierung am 12.4.1993 ein Brief des UN-Generalsekretärs Boutros-Ghalis, der sich darin auf das Angebot der Bundesrepublik berief und sie bat, das Kontingent an angebotenen Soldaten jetzt zur UNOSOM-II- Mission nach Somalia zu schicken.34 Die Regierung hatte seinerzeit die Unterstützung, nicht die integrierte Teilnahme, besonders unter dem Aspekt des anstehenden Besuchs Boutros-Ghalis in Bonn angeboten.35 UNO- SOM-I und II unterschieden sich aber in ihrem Anspruch vehement. Während die erste Mission noch als „rein humanitär“ galt, wurde UNOSOM-II vom Sicherheitsrat nicht mehr als ausschliesslich humanitär eingeordnet. Da die Bundesregierung aber durch ihr gegebenes Angebot kaum eine Möglichkeit hatte, eine Entsendung der ge- forderten 1620 Soldaten zu verwehren, berief sie sich weiterhin auf den absolut hu- manitären Charakter der Mission und stimmte am 21.4.1993 dem Bundeswehrein- satz zu.36 Des weiteren wurde bei der Entsendung der Streitkräfte durch die Verein- ten Nationen, auch durch den Generalsekretär, wiederholt von einem Aufbau einer Polizeieinheit in Somalia gesprochen. Dass der Einsatz in Somalia etwas von einem „Militäreinsatz mit Polizeicharakter“ habe, wurde aber weiterhin bestritten. Als Argu- ment dafür, dass weiterhin von Krieg gesprochen werden konnte, wurde vor allem angeführt, dass die „humanitären Interventionen“, wie sie zumeist in der Sprache der UN-Organe betitelt werden, nicht einklagbar sind und immer selektiv, d.h. nach Er- messen der UN-Mitgliedsstaaten durchgeführt werden.37

Somalia selbst ist 1960 aus einer britisch und einer italienisch geleiteten Kolonie her- vorgegangen. 1969 entstand in Somalia eine Militärdiktatur nach einem Putsch Ge- neral Siad Barres, die sich bis 1980 als sozialistisch verstand und aufgrund der Un- terstützung durch die Sowjetunion mit ihrer Planwirtschaft in den 70er Jahren so gute Erträge erlangte, dass sich die Bevölkerung nicht gegen das Staatsoberhaupt Barre wendete. Er führte grossangelegte Modernisierungskurse durch, insbesondere die Alphabetisierungskampagne 1973/75. Die Unruhen im Land begannen 1977, als zum einen die wirtschaftlichen Erfolge ausblieben und zum anderen der „Ogaden-Krieg“ mit dem westlichen Nachbarn Äthiopien einsetzte. Bereits 1981, ein Jahr nach dem Bruch mit der UDSSR und der Neuanbindung an die USA, kam es zur Bildung einer Oppositionspartei, nachdem ein Ausnahmezustand über das Land verhängt wurde.38

Seit 1988 herrschte in Somalia fast durchgehend ein Bürgerkrieg, der seinen Gipfel im Januar 1991 mit dem Sturz Barres und im Mai mit der Abspaltung des nördlichen Teils zur Republik Somaliland nahm. Auch die UNO war bereits seit 1980 mit ihrer Flüchtlingsorganisation UNHCR in Somalia aktiv, um die Flüchtlingslager nach dem verlorenen Äthiopien-Krieg zu beaufsichtigen. Allerdings wurden die humanitären Aufgaben 1990 von allen UN-Organisationen abgebrochen und auf Nichtregierungs- organisationen übertragen, um gewährleisten zu können, dass keine Mitarbeiter bei den blutigen Kämpfen verletzt wurden. Als der Bürgerkrieg im Land immer bedrohli- chere Ausmasse annahm, verständigten sich die Vereinten Nationen auf eine Reso- lution, die ein Waffenembargo und einen Waffenstillstand verhing.39 Am 29.2.1992 trafen 500 Blauhelm-Soldaten in der Hauptstadt Mogadischu ein und knapp zwei Monate später verkündete die USA beim Sicherheitsrat, die angestrebte Entsendung der Unified Task Force unter ihrer Leitung mit bis zu 35.000 Soldaten. Allgemein wurde der Einsatz von allen beteiligten Kampfverbänden begrüsst, wobei der Ober- befehlshaber der USA, Powell aber unmissverständlich ausdrückte, dass der neue Führer der Somalis, General Hassan, bekannt als Aideed, sich fügen müsse: „Wenn Aideed nicht nachgibt, werden wir ihn zur Kooperation zwingen“.40 Nach einer Frie- denskonferenz zwischen den Bürgerkriegsparteien, wurde daher am 26.3.1993 die Aussetzung der UNITAF-Aktion verkündet und die Vereinten Nationen zogen erneut in Somalia ein und begründeten damit die UNISOM-II-Mission. Am 4.5.1993 zogen

28.000 Blauhelme ein, die aber weiterhin von den USA dominiert wurden. Da aber die Waffenstillstände und Friedensabkommen unter erheblichem Druck zustande gekommen waren, traten mehr und mehr Todesfälle auf Seiten der UN-Soldaten ein und ein schärferes Vorgehen wurde intensiver gefordert, sodass die Bundesregie- rung ihre am 21.4. entsendeten Nachschub- und Transportbataillone um insgesamt 1700 Heeressoldaten aufstockte. Gleichzeitig waren bis zu 600 Marine- und 120 Luft- waffen-Soldaten in Belet Huen im Einsatz. Die Bundesregierung rechtfertigte diese Massnahme mit dem neuen Aufgabenprofil der Bundeswehr, humanitäre Einsätze unter militärischer Absicherung in Zukunft häufiger durchführen zu müssen.41 Das Bundesverfassungsgericht, das sein Urteil in diesem Falle am 23.6.1993 verkündete,berief sich erneut auf die sichere, ungefährdete Situation der deutschen Soldaten im Einsatzgebiet. Zudem wäre, im Falle eines Rückzugs des deutschen Kontingents davon auszugehen, dass für die gesamte Operation und die politische und humanitä- re Lage in Somalia, ein Rückschlag vorauszusehen. Auch der Schaden, den die deutsche Aussenpolitik dadurch nehme, wäre schwerwiegend und nicht rückgängig zu machen.42 Das Verfahren in der Hauptsache wurde unter ausdrücklicher Zusage des Gerichts nicht betroffen. Es wurde aber eine einstweilige Anordnung erlassen, wonach die Teilnahme der Bundeswehr an der UNOSOM-II-Mission nur aufrecht er- halten werden durfte, „wenn und soweit“ der Bundestag dies „in eigener Verantwort- lichkeit“ beschliesst.43 Diese Zustimmung erteilte der deutsche Bundestag am 2.7.1993.

Dass die Bundesregierung im Präzedenzfall Somalia mehr sah, als nur eine mögliche Annäherung an die Vereinten Nationen, nicht zuletzt um den Anspruch auf den stän- digen Sitz im Sicherheitsrat zu untermauern, zeichnete sich durch diverse Aussagen von Ministern aus. Die deutsche Öffentlichkeit und die Oppositionsparteien sollten sich im Zuge der „Salamitaktik“44, d.h. eine Scheibe für Scheibe verstärkte Präsens in Einsatzgebieten, an die „out-of-area-Einsätze“ gewöhnen. So stellte z.B. Verteidi- gungsminister Rühe fest: „Es geht entweder um eine möglichst umfangreiche, öffent- lichkeitswirksame Beteiligung oder eine völlige Abstinenz.“45 Insgesamt kann auch gesagt werden, dass die Bundesrepublik durchaus einen vollen Erfolg mit der Durch- führung des UNOSOM-II-Mandats für sich beanspruchen kann. Während der heutige US-Aussenminister Cheney 1994 von einer Aufgabe redete, der die US-Militärs nicht gewachsen waren, weil sie „in keiner Weise vorbereitet“ waren46 und die UNO mit der Tatsache konfrontiert wurde, dass ihre Machtansprüche zu oft von nationalen Instanzen missachtet wurden47, kann Deutschland zumindest von sich behaupten, dass die eigenen Interessen gewahrt und durchgesetzt wurden. Der Einsatz war für Deutschland ein Schritt, um den angestrebten Grossmachtstatus und den ständigen UN-Sicherheitsratssitz zu erlangen.48 Dies wird besonders dadurch deutlich, dass sich im Anschluss an die Somalia-Intervention eine auffällige „Europäisierung“ der

NATO durchsetzte, natürlich ohne einen Machtverlust für die USA, die sich nach wie vor als eine Art Weltpolizei versteht, zu erreichen. Lediglich die nicht eingeholte ein- fache Mehrheit durch den Bundestag ließ den Erfolg etwas verblassen und zog sogar eine Rüge des Bundesverfassungsgerichts nach sich, die aber aufgrund des späte- ren Urteils, vom 12.7.1994 an Brisanz verlor. Auch wenn weiterhin davon ausgegan- gen werden kann, dass die deutsche Bevölkerung und Politik Probleme damit haben, nicht mehr wie in Zeiten des zweigeteilten Deutschlands hinter den „ zu Bündnispart- nern gewordenen Besatzungsmächten“ zu stehen,49 ist Deutschland doch zu einem beliebten, weil verlässlichen „global player“ in der internationalen Sicherheitspolitik geworden. Daran konnte auch der Sachverhalt nichts ändern, dass die Bundeswehr am 20.12.1993 den Auftrag erhielt, und ihn bis zum 18.3.1994 umsetzte, ihr Kontin- gent aus Somalia abzuziehen, da der ursprüngliche Auftrag nicht erfüllt werden konn- te. Die Bundeswehrsoldaten waren dazu abgestellt worden, eine 4000 Mann fassen- de Brigade indischer Blauhelme zu versorgen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht ein- getroffen waren und auch nicht mehr nach Belet Huen entsendet wurden.

4.4. Der Albanien-Einsatz der Bundeswehr

Im März 1997 wurde die Bundeswehr erneut zu einem „out-of-area-Einsatz“ beordert. Diesem Einsatz haftet bis heute der Vorwurf an, nicht nur out of area und out of or- der, also ohne eingehenden Befehl, sondern auch out of law geschehen zu sein, da der Bundesverteidigungsminister auch in diesem Fall kein ausdrückliches Mandat des Bundestags besass. Deutsche Soldaten waren in einer „aus dem Stand“50 befoh- lenen Operation mit 6 Hubschraubern in die albanische Hauptstadt Tirana geflogen und hatten 116 Menschen evakuiert. Unter den Geretteten befanden sich 21 Deut- sche und 95 Personen aus 23 weiteren Ländern. Diese Aktion wurde von Aussenmi- nister Kinkel wenige Tage später als Wiedergutmachungsakt der Bundeswehr be- zeichnet, da 1994 ein deutscher Journalist aus Ruanda von belgischen Fallschirm- springern befreit worden war. Er führte an, dass eine ausreichende Verfassungslegi- timation bestanden habe, da die Fraktionsvorsitzenden des deutschen Bundestags und die Vorsitzenden des Auswärtigen- und des Verteidigungsausschusses ihre Zu-stimmung gegeben hatten und eine andere parlamentarische Beteiligung, wie die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Mehrheit im Bundestag aufgrund der gebotenen Eile nicht eingeholt hatten werden können.51 Die endgültige Entschei- dung war von ihm, dem Verteidigungsminister Rühe und Bundeskanzler Kohl getrof- fen worden. Das Kabinett und der Bundestag stimmten der Entscheidung zwar nach Bitten Kinkels im nachhinein zu, dennoch bemerkten die Oppositionsparteien wie- derholt, von der Regierung verfassungswidrig übergangen worden zu sein. Weiterhin führte Kinkel aus, dass es kein militärischer Einsatz im klassischen Sinne gewesen sei, da in Albanien kein Krieg oder Bürgerkrieg sondern pure Anarchie herrsche.52 Deutschland hatte in den letzten Jahren 20% der gesamten Zahlungen der EU an Albanien geleistet und mehr Flüchtlinge aufgenommen, als alle anderen Mitglieds- länder gemeinsam. Daher sei der Einsatz nicht als Interventionsanfang zu verstehen und er bat EU und OSZE darum, sich um eine politische Lösung zu bemühen, um Albanien den Weg zur Demokratie zu zeigen. Er plädierte für eine Ende der Abschot- tung, damit die albanischen Probleme nicht auf den Kosovo und Mazedonien über- tragen würden.

4.5. Der Kosovo-Einsatz der Bundeswehr

Aus deutscher Sicht betrachtet, ist der Kosovo-Einsatz besonders dadurch von den vorangegangenen zu unterscheiden, dass er unter einer neuen Regierungspartei durchgeführt wurde. Nach 16 Jahren Kohl- bzw. CDU-FDP-Herrschaft und den damit vollzogenen Veränderungen der deutschen Aussen- und Sicherheitspolitik, muss die neue Koalition aus SPD und Grünen im politischen Alltag zurecht kommen. Während in der Union noch eine vergleichbar höhere Akzeptanz der Stammwählerschaft für eine Ausweitung der Handlungsgebiete der Sicherheitspolitik herrschte, tut sich die neue Regierung schwerer, ihre Anhänger an mögliche Auslandseinsätze zu gewöh- nen, ob sie nun Krieg oder Intervention genannt werden. Besonders die Sympathi- santen der kleineren Koalitionspartei „Bündnis 90/Die Grünen“, zeichnen sich oft durch eine latente oder sogar gesteigerte Form von Pazifismus aus. Aber, wie schon Bernd Jürens in seinem Artikel im „INEF-Report“ 16 schreibt: „zur Behandlung dieses Themenkomplexes muss die radikal-pazifistische Position, die Gewaltanwendun grundsätzlich [...] für illegitim erklärt, ausgeklammert werden. Sie würde die gesamte Fragestellung [...] ad absurdum führen.“53

Als Bundeskanzler Schröder am 24.3.1999 vor die Fernsehkameras trat und der deutschen Öffentlichkeit mitteilte, dass am vorherigen Tag die Luftschläge gegen militärische Ziele in Jugoslawien begonnen hatten, war das Echo der Bevölkerung mehr als geteilt. Die Angriffe auf die Stellungen Milosevic´s wurden zwar insgesamt als richtig empfunden, gleichzeitig musste sich die Regierung, die auch zudem erst ein halbes Jahr im Amt war, erklären und ihre Angriffe begründen. Die NATO vertrat die Meinung, dass ein Einsatz im Kosovogebiet durchzuführen sei und wartete nicht auf einen Auftrag durch die UNO. Damit war das der erste Einsatz, in dem sich die NATO selbst das Mandat erteilte und sich dadurch in der Weltpolitik neu definierte.54

Diese Selbstermächtigung wird inzwischen weitestgehend als völkerrechtsbrechend verstanden.55 Auch die deutsche Politik erfuhr einen Einschnitt. Nachdem die Bundeswehr fast 40 Jahre lang lediglich als Verteidigungsarmee existiert hatte, und dieser Auftrag nach der Zäsur der Beendigung des kalten Kriegs nahezu entfallen war, wurden ihre Kom- petenzen völlig neu verteilt. Nach dem ersten Kampfeinsatz im April 1993 folgte nun der erste direkte Einsatz gegen einen anderen Staat.56 Der Einsatz ist im nachhinein für die Parteien, die ihn durchgeführt haben kein Erfolg. Die Zielsetzung, das Gebiet zu befrieden, wurden, wie auch schon in Somalia, größtenteils verfehlt. Zudem wird dem Krisenmanagement ein komplettes Versagen unterstellt, dass in Aussagen gip- felt, wie sie der damalige NATO-Sprecher Jamie Shea tat, dass nämlich die friedliche Lösung mit militärischen Mitteln durchgesetzt werden muss.57 Auch die Kriegsfüh- rung der NATO-Verbände selbst wird hinterfragt. So ist es nicht zu verneinen, dass die Art der Zielplanung viel zu wenig auf die Zivilbevölkerung Rücksicht nahm. Sys- tematisch wurde die Infrastruktur des Landes mit langwierigen Folgen vernichtet. Brücken, Versorgungsleitungen und Genussmittelfabriken wurden Opfer der Bom- bardierung und die ökologischen Folgeschäden sind nur insoweit einzuschätzen, dass sie von Dauer und intensiv sind. Nach Schätzungen schlugen von den etwa 30.000 Bombenangriffen die Hälfte in zivile Standpunkte ein.58 Als Bundesverteidi- gungsminister Scharping am 27.4.1999 von einem Massaker berichtete, welches ver- lässlichen Quellen nach im Januar im albanischen Dorf Rugovo durch jugoslawische Soldaten angerichtet worden sein soll, existierten geheime Akten die dieser Darstel- lung widersprechen.59 Laut OSZE - Beobachtern, die Scharping als Quelle aufführte, sind die Bilder gestellt, die in den NATO-Staaten, von emotionalen Worten begleitet, ausgestrahlt wurden. Henning Hensch, der erste OSZE -Repräsentant vor Ort berich- tete von einer Unterrichtung Scharpings, dass die gezeigten Bilder nicht der Wahrheit entsprächen, und auch Sprecher der albanischen Kosovo-Befreiungsarmee UCK beteuern, dass die aufgefundenen Leichen nicht das Resultat eines Massakers, son- dern eines Gefechts zwischen UCK -Milizen und jugoslawischen Soldaten waren.60 Und auch der Behauptung einer „konzentrationslagerähnlichen Einrichtung“ im Sta- dion von Pristina wird von unabhängigen Beobachtern widersprochen. Der Kriegsein- tritt, der von Bundesregierung und NATO- Sprechern als notwendig, um eine humani- täre Katastrophe abzuwenden, gerechtfertigt wird, ist von der OSZE eindeutig als verfrüht und sogar falsch beurteilt. Sowohl deutsche, als auch US-amerikanische OSZE -Mitglieder verurteilten den Angriff, da keine humanitäre Katastrophe bestan- den habe und diese ausschliesslich durch die NATO-Bomber entstanden sei. Die Zahlen, die Scharping am 27.3.1999, 4 Tage nach Kriegsbeginn nannte, waren falsch. Er sprach von bisher unzählbar vielen Toten, tatsächlich betrug die Zahl der Toten laut OSZE aber „erst“ 39.61

Obwohl US-Präsident Clinton seine Meinung über ein UN-Mandat bereits 1993 un- missverständlich äußerte, als er sagte -mit den Vereinten Nationen wenn möglich, ohne sie, wenn nötig-62 entschlossen sich die Bündnispartner, obwohl sie vorher we- nig Wert auf die Zustimmung der UNO gelegt hatten, dennoch die Vereinten Natio- nen hinzuzuziehen, um den Krieg zu beenden. Dies geschah besonders unter der Federführung der Deutschen.63 Trotzdem hat der Kosovo-Krieg nachhaltig die Erwar- tungen erstickt, die deutsche Aussenpolitik könne sich als Galionsfigur einer „präven- tionsorientierten, europäischen Zivilmacht“ 64 entpuppen. Die Kosten für den gesam- ten Krieg, die 100 Milliarden DM mit hoher Wahrscheinlichkeit übersteigen, ohne die „Kollateralschäden“ und die Zerstörung des Ökosystems einzubeziehen, sollten zu- künftig zumindest im Promillebereich in vorausschauende Präventionsbemühungen gesteckt werden. Erst recht, wenn bedacht wird, dass auch über 2 Jahre nach den Bombardements kein Frieden, zumindest kein freiwilliger, herrscht. Die unbelastete Stellung innerhalb der NATO und der Vereinten Nationen hat Deutschland verloren, und ob der Einsatz ein Beispiel für die Europafähigkeit Deutschlands ist, wie Scharping ihn versteht, ist fragwürdig.65 Ob ein Krieg gerecht- fertigt ist, da ansonsten grosse Massen von Flüchtlingsströmen in die Nachbarländer erfolgt, erst recht.66

Da Deutschland somit weiterhin, wenn auch nicht so unbelastet wie vorher, auf der Suche nach seiner Stellung in der Welt, besonders aber in Europa ist, sind die vom Auswärtigen Amt ausgegebenen Richtlinien für eine zukünftige Balkanpolitik, nicht unter Auslassung des Kaukasus und aller anderen Regionen, sicherlich wünschens- wert. Diese setzen eine „Eindämmung gewaltsamer ethnischer Konflikte“ voraus, um ein friedliches Europa zu schaffen und eine präventive Arbeit, um Flüchtlingsströme zu verhindern. Eine Verankerung von demokratischen, menschenrechtlichen, markt- wirtschaftlichen Strukturen und vor allem einen intensiven Zusammenschluss aller wichtigen internationalen Organisationen, um Glaubwürdigkeit zu erlangen.67

5. Am Rande eines neuen Krieges

Über zwei Jahre nach Beendigung des Kosovo/Jugoslawien-Krieges zeigen die neu- esten Entwicklungen, wie erfolglos die Beteuerungen verschiedener Politiker sind und waren. NATO-Sprecher und Politiker hatten immer wieder vehement von einer langfristigen Befriedung auf dem Balkan gesprochen. Dem zum Trotz scheinen sich aber zumindest die albanischen Unabhängigkeitskämpfer in Mazedonien nicht damit abfinden zu wollen. Die Albaner fühlen sich heute so vernachlässigt wie vor zwei Jahren und scheinen die Aufmerksamkeit, die zumindest ihrer Region zuteil wurde, mit allen Mitteln wieder herstellen zu wollen. 1200 Bundeswehrsoldaten sind heute noch in der mazedonischen Stadt Tetovo stationiert, und es kann sein, dass es bald wieder mehr werden, da sich die UCK -Kämpfer am 9.3.2001 entschieden, diese Nachschubbasis unter Feuer zu nehmen. Sie protestieren damit gegen die dort gleichzeitig stattfindende Unterbringung von mazedonischen Streitkräften und werfen den NATO-Staaten, besonders aber der Bundesrepublik und den USA, eine Partei- nahme für die mazedonischen Interessen vor. Noch spricht der Generalinspekteur der Bundeswehr nicht davon, erneut Krieg führen zu wollen,68 aber Verteidigungsmi- nister Scharping stellte auch schon fest, dass sich Deutschland „von niemandem auf der Nase herumtanzen“ lassen wolle.69 Die Albaner scheinen von dem Wunsch, ein unabhängiges Westmazedonien zugesprochen zu bekommen, nicht mehr abzubrin- gen zu sein und wissen jetzt, dass sie nur die Aufmerksamkeit auf sich ziehen müs- sen, um wieder zum europäischen Gesprächsthema zu werden. Auch die Mazedo- nier fühlen sich von den NATO-Staaten, speziell von den Amerikanern, ungerecht behandelt und verlangen ein Eingreifen durch Kfor -Truppen. Sie klagen an, nun mit den Waffen verjagt und getötet zu werden, die die USA vor zwei Jahren an die UCK geliefert haben, um gegen Milosevic kämpfen zu können. Lediglich Bulgarien und Griechenland haben bisher angeboten, auch militärische Unterstützung erneut zu entsenden.70

6. Schlussbemerkung

Deutschland hat in den letzten Jahren sicherlich keine Lorbeeren auf dem internatio- nalen sicherheitspolitischen Parkett verdient, doch welcher NATO-Staat hat das schon. Zumindest die Beendigung des Kosovo-Konflikts wurde nicht unerheblich durch die Deutschen erzielt, da diese sich verstärkt darum bemühten, die UNO und Russland in das Kriegsgeschehen einzubinden, damit diese einen Beitrag zum Frie- den leisten konnten.71 Die Bundesrepublik muss jetzt einen Weg finden, sich von der Übermacht der USA zu lösen und zu einer eigenen politischen Großmacht zu wer- den, die fähig ist, Europa zumindest mitzuführen. Das Ausrichten auf eine militäri- sche Identität, das noch zu beobachten ist, muss in eine Fixierung auf ein kollektives Sicherheitssystem verändert werden. Ausserdem muss darüber nachgedacht wer- den, warum und wann Interventionen durchgeführt werden sollen. Der Begriff ultima ratio darf nur in aussichtslosen Situationen und unter Einbeziehung aller Legitimati- onsschranken verwendet werden, damit es keine Kriege mehr in dem Sinne gibt, wie Boutros Ghali sie einst unterteilte als: „rich men war“ und „poor men war“.

Abschließend sei angemerkt, dass diese Arbeit weitestgehend unter Auslassung der jüngsten politischen Entwicklungen am Balkan geschrieben wurde, da der Anspruch der Aktualität aufgrund der sich schnell vollziehenden Ereignisse nicht hätte gewahrt werden können.

[...]


1 vgl. Siedschlag: Die aktive Beteiligung Deutschlands an militärischen Aktionen zur Verwirklichung Kollektiver Sicherheit. Frankfurt a.M. (u.a.) 1995. S.15

2 vgl. Fuchs: Bundeswehr und Grundgesetz. Politische Bildung 1995. S.86

3 vgl. amtliche Sammlung des Bundesverfassungsgerichts: Band 90. S.286ff; Dau/Wöhrmann (Hg.):Der Auslandseinsatz deutscher Streitkräfte. Heidelberg 1996. S.898

4 ebd.

5 vgl. Siedschlag: Die aktive Beteiligung Deutschlands an militärischen Aktionen zu Verwirklichung Kollektiver Sicherheit. Frankfurt a.M. (u.a.) 1995. S.239

6 ebd. S.236

7 vgl. Dau/Wöhrmann (Hg.):Der Auslandseinsatz deutscher Streitkräfte. Heidelberg 1996. S.180

8 vgl. Siedschlag: Die aktive Beteiligung Deutschlands an militärischen Aktionen zur Verwirklichung Kollektiver Sicherheit. Frankfurt a.M. (u.a.) 1995. S.240

9 vgl. Dau/Wöhrmann (Hg.):Der Auslandseinsatz deutscher Streitkräfte. Heidelberg 1996. S.365

10 vgl. Siedschlag: Die aktive Beteiligung Deutschlands an militärischen Aktionen zur Verwirklichung Kollektiver Sicherheit. Frankfurt a.M. (u.a.) 1995. S.241

11 vgl. www.bundeswehr.de/index_html

12 vgl. ebd.

13 vgl.ebd.

14 vgl. Siedschlag: Die aktive Beteiligung Deutschlands an militärischen Aktionen zur Verwirklichung Kollektiver Sicherheit. Frankfurt a.M. (u.a.) 1995. S254

15 vgl. Jürjens: Die neue Diskussion um gerechte Kriege und humanitäre Intervention - das Beispiel Somalia. Duisburg 1996. S.53

16 vgl. Siedschlag: Die aktive Beteiligung Deutschlands an militärischen Aktionen zur Verwirklichung Kollektiver Sicherheit. Frankfurt a.M. (u.a.) 1995. S255

17 ebd. S.256

18 ebd. S.253

19 vgl. Jürjens: Die neue Diskussion um gerechte Kriege und humanitäre Intervention - das Beispie Somalia. Duisburg 1996. S. 2

20 vgl. Rohloff (Hg.): Krieg im Kosovo - was nun? Duisburg 1999. S.84 6

21 vgl. Jürjens: Die neue Diskussion um gerechte Kriege und humanitäre Intervention - das Beispiel Somalia. Duisburg 1996. S. 2

22 ebd.

23 vgl. Siedschlag: Die aktive Beteiligung Deutschlands an militärischen Aktionen zur Verwirklichung Kollektiver Sicherheit. Frankfurt a.M. (u.a.) 1995. S235

24 vgl. ebd. S.236

25 vgl. ebd.S.173

26 vgl. ebd. S.237

27 ebd. S.235

28 ebd. S.236

28 vgl. www.bundeswehr.de/index_html (Einsätze)

29 vgl. ebd.

30 vgl. . Dau/Wöhrmann (Hg.):Der Auslandseinsatz deutscher Streitkräfte. Heidelberg 1996. S.182

31 vgl. Dau/Wöhrmann (Hg.):Der Auslandseinsatz deutscher Streitkräfte. Heidelberg 1996. S.186

32 ebd. S.187

33 ebd. S.191

34 vgl. Siedschlag: Die aktive Beteiligung Deutschlands an militärischen Aktionen zur Verwirklichung Kollektiver Sicherheit. Frankfurt a.M. (u.a.) 1995. S.240

35 ebd. S.47

36 ebd.

37 vgl. Jürjens: Die neue Diskussion um gerechte Kriege und humanitäre Intervention - das Beispiel Somalia. Duisburg 1996. S.4

38 ebd. S.5

39 ebd. S.16

40 ebd.

41 vgl. Dau/Wöhrmann (Hg.):Der Auslandseinsatz deutscher Streitkräfte. Heidelberg 1996. S.366 13

42 ebd. S.372

43 ebd.

44 vgl. Jürjens: Die neue Diskussion um gerechte Kriege und humanitäre Intervention - das Beispiel Somalia. Duisburg 1996. S.36

45 ebd. S.35

46 ebd. S.48

47 ebd. S.52

48 ebd. S.53

49 vgl. Sontheimer, Bleek: Grundzüge des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. München 1999. S.400

50 vgl. Rede d. Bundesministers des Auswärtigen vor dem dt. Bundestag am 20.3.1997

51 ebd.

52 ebd.

53 vgl. Jürjens: Die neue Diskussion um gerechte Kriege und humanitäre Intervention - das Beispiel Somalia. Duisburg 1996. S.1

54 vgl. Rohloff (Hg.): Krieg im Kosovo - was nun? Duisburg 1999. S.47

55 vgl. ebd. S.49

56 ebd. S.47

57 vgl. ARD: die Story - es begann mit einer Lüge. Sendung vom 8.1.01 17

58 vgl. Rohloff (Hg.): Krieg im Kosovo - was nun? Duisburg 1999. S.55

59 vgl. ARD: die Story - es begann mit einer Lüge. Sendung vom 8.1.2001

60 ebd.

61 ebd.

62 ebd.

63 vgl. Rohloff (Hg.): Krieg im Kosovo - was nun? Duisburg 1999. S.49

64 ebd. S.61

65 vgl. Reifenrath : der Tabubruch. Frankfurter Rundschau vom 25.03.2000

66 vgl. Rohloff (Hg.): Krieg im Kosovo - was nun? Duisburg 1999. S.24

67 vgl. ebd. S.25

68 vgl. Flottau: In der Mausefalle.in: Der Spiegel Nr.12 vom 19.03.2001.S. 236

69 ebd.

70 ebd

71 vgl. Rohloff (Hg.): Krieg im Kosovo - was nun? Duisburg 1999. S.49 20

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Auslandseinsätze der Bundeswehr
Autor
Jahr
2001
Seiten
22
Katalognummer
V101234
ISBN (eBook)
9783638996532
Dateigröße
389 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Auslandseinsätze, Bundeswehr
Arbeit zitieren
Scum de Luxe (Autor:in), 2001, Auslandseinsätze der Bundeswehr, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101234

Kommentare

  • Gast am 23.5.2003

    Leider nur "mangelhaft".

    Diese Arbeit zum Thema "Auslandseinsätze der Bundeswehr" enthält leider gravierdende inhaltliche Fehler und entspricht aufgrund Ihrer wertenden Äußerungen, die nicht durch eine objektive, allseitige Reflexion des Themenkomplexes begleitet oder abgegrenzt werden, nicht wissenschaftlichen Ansprüchen.

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Titel: Auslandseinsätze der Bundeswehr



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