Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob § 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen) abgeschafft oder jedenfalls reformiert werden sollte. Die Lösung der Frage ist von besonders großem Interesse, weil die Verurteilung einer Ärztin aus Gießen zu einer heftigen rechtspolitischen Diskussion über die Aufhebung oder Änderung des § 219a StGB geführt hat. Verschiedene Gesetzesentwürfe zur Aufhebung oder Änderung des § 219a StGB wurden bereits in den Bundestag eingebracht und kontrovers diskutiert. Zuletzt hat die Bundesregierung am 18.02.2019 einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht. Bei der Abstimmung überwogen die Stimmen für eine entsprechende Reform mit 371 Stimmen, während 277 Stimmen gegen eine entsprechende Reform stimmten. Es haben sich trotz des Reformvorschlags viele verschiedene Ansichten gebildet, sodass es sich hierbei um ein gegenwärtig äußerst umstrittenes Thema handelt. Auch wurde die Norm unter Protesten seitens der Bevölkerung kritisiert. All dies führt zu den Überlegungen, ob die Norm noch zeitgemäß ist und ob weitergehende Veränderungen an der Norm notwendig sind. Vor allem die Frage, ob es sich bei der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche um strafrechtlich relevantes Unrecht handelt, wird Gegenstand der Arbeit sein.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Hintergrund der aktuellen Debatte
I.Verurteilung der Gießener Ärztin
II.Anwendungsbereich des §219a StGB
C. Aufhebung des §219a StGB
I. Gründe für die Aufhebung des §219a StGB
1. Entstehungsgeschichte
2. Fehlender Strafgrund
3. Vereinbarkeit mit der Berufsordnung
4. Anstieg der Verfahren nach §219a StGB
5. Vereinbarkeit mit EU-Recht
6. Vereinbarkeit der Norm mit Grundrechten
7. Verfassungsmäßigkeit des §219a StGB
II. Zusammenfassung
III. Telelogische Reduktion der Norm
D. Änderung des §219a StGB
I. Streichung von Tatbestandsmerkmalen
1. Begründung
2. Ziele
3. Einwände
4. Stellungnahme
II. Neuer Ausnahmetatbestand
1. Begründung
2. Ziele
3. Bewertung
IV. Alternative
1. Begründung
2. Ziel
3. Bewertung
F. Zukünftige Entwicklung
G. Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die aktuelle rechtspolitische Debatte um § 219a StGB, insbesondere die Frage, ob das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch vollständig aufgehoben oder im Sinne einer besseren Informationslage für betroffene Frauen reformiert werden sollte.
- Analyse der verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit von § 219a StGB (Art. 5, 12 GG).
- Bewertung des Anwendungsbereichs und der Strafbarkeit bei sachlicher Information.
- Diskussion aktueller Gesetzesentwürfe zur Reformierung des Werbeverbots.
- Abwägung zwischen Lebensschutz des Ungeborenen und Informationsbedürfnis Schwangerer.
- Entwicklung eines eigenen Lösungsvorschlags zur rechtssicheren Information.
Auszug aus dem Buch
C. Aufhebung des §219a StGB
Die Ausarbeitung beschränkt sich dabei auf die Aufhebung und Änderung der Norm, wobei auch Gründe für die Beibehaltung der Norm aufgeführt werden.
I.Gründe für die Aufhebung des §219a StGB
Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass §219a StGB aufgehoben werden sollte. Im Folgenden werden mögliche Gründe für die Aufhebung der Norm aufgeführt und bewertet.
1.Entstehungsgeschichte
Man könnte meinen, dass die Vorschrift nicht mehr zeitgemäß ist. Die Norm sei 1933 von den Nationalsozialisten verankert worden, als §218 StGB vorsah, dass Schwangerschaftsabbrüche mit Zuchthaus oder Gefängnis zu bestrafen waren und ab 1943 teils sogar mit dem Tod. Mit der Neuregelung der §§218 ff. StGB ist nun auch zu untersuchen, ob §219a StGB den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt.
Es ist kein tragfähiges Argument zu behaupten, dass §219a StGB aus der Zeit des Nationalsozialismus stammt und allein aus diesem Grund aufgehoben werden muss. Abgesehen davon, dass die formelle Urheberschaft des Gesetzes die Verfassungsmäßigkeit des Straftatbestandes nicht berührt, wurde die Vorschrift während der kriminalrechtspolitisch liberalen Zeit der Weimarer Republik konzipiert. Maßgeblich ist allein, dass die Norm dem Grundgesetz nicht widerspricht (Art.123 I GG). Die §§218 ff. StGB haben eine komplexe Gesetzgebungs- und Verfassungsgeschichte, bei der bereits das Problem der kollidierenden Rechte des ungeborenen und der Mutter erkannt wurde.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Vorstellung der Forschungsfrage bezüglich der Abschaffung oder Reform des § 219a StGB im Lichte aktueller rechtspolitischer Kontroversen.
B. Hintergrund der aktuellen Debatte: Beleuchtung der Verurteilung einer Gießener Ärztin und Kritik am weiten Anwendungsbereich des § 219a StGB.
C. Aufhebung des §219a StGB: Prüfung der Argumente für eine komplette Aufhebung, einschließlich historischer, berufsrechtlicher und grundrechtlicher Aspekte.
D. Änderung des §219a StGB: Vorstellung und Bewertung verschiedener Reformmodelle, wie die Streichung von Merkmalen oder die Einführung von Ausnahmetatbeständen.
F. Zukünftige Entwicklung: Kurzer Ausblick auf die weitere politische Debatte und die Bedeutung zukünftiger Urteile.
G. Ergebnis: Fazit der Untersuchung mit der Empfehlung, den Paragraphen dahingehend zu reformieren, dass Ärzte neutral über ihre Leistungen informieren dürfen.
Schlüsselwörter
§ 219a StGB, Schwangerschaftsabbruch, Werbeverbot, Informationsfreiheit, Berufsfreiheit, Abtreibung, Strafrecht, Lebensschutz, Rechtsmedizin, Reformbedarf, Gesetzgebung, Patienteninformation, Arztrecht, Grundrechte, Gießener Ärztin
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Regelung des § 219a StGB, die das Werben für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, und diskutiert deren Reform oder Aufhebung.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zentrale Themen sind die Verfassungs- und Gesetzesgeschichte der Norm, die Abwägung zwischen dem Lebensschutz des Ungeborenen und der Informationsfreiheit der betroffenen Frauen sowie der Konflikt mit der ärztlichen Berufsfreiheit.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es zu untersuchen, ob § 219a StGB in seiner derzeitigen Form noch zeitgemäß ist und ob eine Abschaffung oder eine spezifische Reform zur besseren Informationsversorgung der Patienten notwendig ist.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Es wird eine rechtswissenschaftliche Analyse durchgeführt, die auf der Auswertung von Gesetzestexten, aktueller Rechtsprechung und fachwissenschaftlicher Literatur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine umfassende Prüfung der Argumente für eine Aufhebung der Norm sowie eine detaillierte Auseinandersetzung mit verschiedenen Änderungsvorschlägen, wie der Streichung von Tatbestandsmerkmalen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie § 219a StGB, Informationsfreiheit, Schwangerschaftsabbruch und ärztliche Berufsfreiheit bestimmt.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Werbung und sachlicher Information so wichtig?
Die Arbeit arbeitet heraus, dass das aktuelle Verbot oft auch sachliche Aufklärungsleistungen von Ärzten erfasst, was zu einer Informationslücke führt, die den Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen erschwert.
Was schlägt der Autor als eigene Lösung vor?
Der Autor schlägt eine Reform vor, bei der Ärzte die Wahl haben, entweder per Link auf staatlich geprüfte neutrale Informationen zu verweisen oder diese neutralen Inhalte auf der eigenen Webseite zu übernehmen.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2019, Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft. Reform des § 219a StGB, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1012539