Diese Arbeit hat zum Ziel, die Maßnahmen der ATAD-Richtlinien bezogen auf hybride Gestaltungen darzustellen, kritisch zu betrachten und deren Umsetzung in nationales Recht durch das ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG) darzulegen und einer kritischen Betrachtung zu unterziehen. Kapitel B dient der Kurzdarstellung der Zielsetzung der ATAD sowie des sogenannten Mindestschutzniveaus.
Im folgenden Kapitel C erfolgt eine Darstellung der hybriden Gestaltungen mit ihren Erscheinungsformen, den vorgesehenen Abwehrregelungen sowie den dazugehörigen Anwendungsausnahmen. Kapitel D befasst sich mit der Umsetzung der Regelungen zu den hybriden Gestaltungen in nationales Steuerrecht. Das darauffolgende Kapitel E soll verbleibende Gestaltungsspielräume aufzeigen und dient demnach einer ersten Einordnung in Bezug auf die Wirksamkeit der ATAD. Kapitel F setzt sich kritisch mit der Umsetzung der Regelungen zu den hybriden Gestaltungen sowie der Ermächtigung der EU zum Erlass der ATAD auseinander.
Seit geraumer Zeit sieht sich die EU mit aggressiven steuerplanerischen Gestaltungen mit dem Ziel der Gewinnverlagerung und -kürzung konfrontiert. Dabei werden durch gestalterische Maßnahmen die divergierenden Steuersysteme innerhalb der EU ausgenutzt, um einen steuerlichen Vorteil zu erzielen. Bedingt wird dies durch eine sich verbreitende Niedrigbesteuerung im Rahmen des internationalen Steuerwettbewerbs.
Aus diesem Problemfeld vorhergehend und vor dem Hintergrund internationaler Skandale wie den sogenannten Luxemburg-Leaks im Jahr 2014 und der aggressiven Steuerplanung internationaler Großkonzerne, resultierten die Arbeiten der OECD im Rahmen des Base Erosion and Profit Shifting Projekt der OECD, welches 2013 in einem BEPS-Aktionsplan und 2015 in einem Abschlussbericht zu 15 Aktionspunkten mit Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung der Steuervermeidung mündete. Auf Grundlage einiger Aktionspunkte des BEPS-Projektes, wurden schließlich die Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) I und darauffolgend ATAD II erarbeitet, um die Umsetzung der unverbindlichen BEPS-Maßnahmen in eine nationale Gesetzgebung zu gewährleisten.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Die ATAD-Richtlinien
I. Zielsetzung und Maßnahmen der ATAD-Richtlinien
II. Mindestschutzniveau
C. Hybride Gestaltungen und Abwehrregelungen
I. Hybride Gestaltungen
1. Definition der hybriden Gestaltung
2. Grundformen hybrider Gestaltungen
3. Abwehrreglungen
4. Unberücksichtigte Betriebsstätten
5. Importierte hybride Gestaltungen
6. Hybride Übertragungen
II. Anwendungsausnahmen der Abwehrregelungen
III. Umgekehrt hybride Gestaltungen
IV. Inkongruenzen bei der Steueransässigkeit
D. Umsetzung der ATAD-Richtlinien
I. Referentenentwurf zur Umsetzung der ATAD
1. Umsetzung im Rahmen des EStG
a) Einführung des § 4k EStG-E
b) Weitere ausgewählte Änderungen
2. Ergänzung des § 8b KStG
E. Steuerplanerische Gegenmaßnahmen als Reaktion auf die Vorgaben der ATAD II gegen hybride Gestaltungen
F. Kritische Würdigung
I. Kritische Betrachtung des neuen § 4k EStG-E
II. Kompetenzrechtliche Bedenken zum Erlass der ATAD
G. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, die Maßnahmen der ATAD-Richtlinien im Hinblick auf hybride Gestaltungen darzustellen und kritisch zu beleuchten. Dabei wird insbesondere untersucht, wie diese EU-Vorgaben durch den Referentenentwurf eines ATAD-Umsetzungsgesetzes (ATADUmsG) in das deutsche Steuerrecht integriert werden sollen.
- Grundlagen und Zielsetzung der ATAD-Richtlinien und des Mindestschutzniveaus
- Erscheinungsformen und Definition hybrider Gestaltungen
- Abwehrmechanismen gegen Besteuerungsinkongruenzen (DD- und D/NI-Ergebnisse)
- Umsetzung der Richtlinienvorgaben durch den neuen § 4k EStG-E
- Kritische Würdigung der nationalen Umsetzung und kompetenzrechtliche Aspekte der ATAD
Auszug aus dem Buch
1. Definition der hybriden Gestaltung
Hybride Gestaltungen werden in Art. 2 Abs. 9 ATAD II definiert. Als solche gelten Gestaltungen zwischen einem in der EU steuerlich ansässigen Stpfl. und verbundenen Unternehmen, dem Stammhaus und einer BS, Unternehmen, die demselben Konsolidierungskreis im Rahmen eines Konzernabschlusses angehören oder auch strukturierte Gestaltungen zwischen mindestens zwei voneinander unabhängigen Parteien. Abweichende steuerrechtliche Einordnungen von Finanzinstrumenten (FI) oder Rechtsträgern (RT) führen hier zu einer Besteuerungsinkongruenz mit einem doppelten Abzug derselben Zahlung (Double-Deduction-Ergebnis; DD-Ergebnis) oder einem Abzug der Zahlung bei gleichzeitiger steuerlicher Nichtberücksichtigung des korrespondierenden Ertrages (Deduction/No-Inclusion-Ergebnis; D/NI-Ergebnis).
Grds. greifen die Regelungen zu den hybriden Gestaltungen, abgesehen von strukturierten Gestaltungen nur, insofern die Beteiligungsgrenzen zur Begründung von verbundenen Unternehmen durch einen Stpfl. selbst oder zusammengerechnet mit anderen erreicht sind, sprich in Konzernfällen. Strukturierte Gestaltungen, i.S.d. Art. 2 Abs. 11 ATAD sind Gestaltungen bei denen die Besteuerungsinkongruenz mit in die Bedingungen der Vereinbarung eingerechnet wird oder solche die gezielt entwickelt wurden, um eine hybride Struktur zu begründen. Beteiligungsschwellen spielen hier keine Rolle. Von einer strukturierten Gestaltung wird allerdings nicht ausgegangen, insofern vernünftigerweise nicht davon auszugehen ist, dass dem Stpfl. oder den verbundenen Unternehmen die hybride Gestaltung bewusst war und der Stpfl. nicht an dem sich ergebenden steuerlichen Vorteil beteiligt wurde.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik aggressiver Steuerplanung durch hybride Gestaltungen innerhalb der EU ein und erläutert die Entstehung der ATAD-Richtlinien durch die BEPS-Initiative der OECD.
B. Die ATAD-Richtlinien: Das Kapitel erläutert die Zielsetzung der Richtlinien zur Wiederherstellung der Steuerfairness sowie das Konzept des Mindestschutzniveaus.
C. Hybride Gestaltungen und Abwehrregelungen: Es werden die verschiedenen Formen hybrider Gestaltungen sowie die korrespondierenden Abwehrregelungen zur Neutralisierung von Besteuerungsinkongruenzen detailliert beschrieben.
D. Umsetzung der ATAD-Richtlinien: Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse des Referentenentwurfs zur Umsetzung der ATAD in deutsches Recht, insbesondere durch die Einführung des § 4k EStG-E.
E. Steuerplanerische Gegenmaßnahmen als Reaktion auf die Vorgaben der ATAD II gegen hybride Gestaltungen: Das Kapitel untersucht, inwieweit trotz der neuen Regelungen weiterhin Ansatzpunkte für eine gestalterische Steuerplanung im Konzernumfeld bestehen.
F. Kritische Würdigung: Hier erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit der Komplexität des § 4k EStG-E sowie den kompetenzrechtlichen Bedenken hinsichtlich der EU-Ermächtigungsgrundlage.
G. Zusammenfassung: Das abschließende Kapitel fasst die zentralen Ergebnisse der Arbeit zusammen und gibt einen Ausblick auf die Wirksamkeit des komplexen Regelungswerks.
Schlüsselwörter
ATAD, Hybride Gestaltungen, Besteuerungsinkongruenz, Steuervermeidung, BEPS, § 4k EStG-E, Doppelter Abzug, D/NI-Ergebnis, Steuerplanung, Mindestschutzniveau, Konzernbesteuerung, EU-Recht, Quellensteuer, Betriebsstätte, Umgekehrt hybride Gestaltungen
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Maßnahmen der EU-ATAD-Richtlinien zur Bekämpfung von Steuervermeidung durch hybride Gestaltungen und deren beabsichtigte Umsetzung in das deutsche Steuerrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Zentrum stehen die Definition hybrider Strukturen, die Methoden zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen sowie die kritische Begutachtung des deutschen Referentenentwurfs zum ATAD-Umsetzungsgesetz.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist die Darstellung und kritische Betrachtung der ATAD-Maßnahmen sowie deren Integration in das nationale Recht unter besonderer Berücksichtigung der steuerplanerischen Auswirkungen für Unternehmen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse der Richtlinientexte und des Referentenentwurfs unter Einbeziehung aktueller wissenschaftlicher Kommentierungen und fachzeitschriftlicher Beiträge.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit den verschiedenen Erscheinungsformen hybrider Gestaltungen, den Abwehrregelungen, dem neuen § 4k EStG-E sowie den verbleibenden steuerplanerischen Spielräumen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Schlagworte sind ATAD, hybride Gestaltungen, Besteuerungsinkongruenz, BEPS, § 4k EStG-E und Steuervermeidung.
Wie unterscheidet sich der deutsche Referentenentwurf in Bezug auf die Beteiligungsschwellen?
Der deutsche Referentenentwurf orientiert sich an einem Nahestehen nach § 1 Abs. 2 AStG mit einer 25-prozentigen Beteiligungsschwelle, während die ATAD auf einer 50-prozentigen Schwelle basiert.
Welche Bedenken bestehen hinsichtlich der Kompetenzgrundlage der EU?
Es wird kritisch hinterfragt, ob Art. 115 AEUV als hinreichende Ermächtigungsgrundlage für eine derartige Eingriffstiefe in die Steuersouveränität der Mitgliedstaaten fungieren kann.
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- Sven Steinhauer (Autor), 2020, Hybride Gestaltungen und Umsetzung der ATAD-Richtlinien im nationalen Steuerrecht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1012640