Leseprobe
Inhalt
1. Einleitung
1.1. Historischer Hintergrund
1.2. Quellenlage, Quelleninterpretation und historische Narrative
1.3. These
2. Religiöse Diversität und Regelung der Konversion im Islam
3. Stellung und Bedeutung der Nichtmuslime
3.1. Historischer Hintergrund
3.2. Das türkische Millet-System
4. Jüdischer Millet
4.1. Verfolgung und Vertreibung der europäischen Juden
4.2. Gesellschaftliche Stellung der Juden unter osmanischer Herrschaft
4.3. Organisation der jüdischen Gemeinschaft in der osmanischen Stadt vor 1492
4.4. Veränderungen der jüdischen Gemeinschaft im osmanischen Reich mit der sephardischen Einwanderung
4.5. Regelungen im Alltagsleben innerhalb des jüdischen Millets
4.5.1. Bekleidung
4.5.2. Regelungen und Vorschriften für das soziale Leben
4.5.3. Handel und Gewerbe
4.5.4. Rechtsprechung
4.6. Politische und ökonomische Bedeutung der Juden unter osmanischer Herrschaft
4.6.1. Jüdische Ärzte im osmanischen Herrschaftssystem
4.6.2. Jüdische Bankiers
4.6.3. Jüdischer Einfluss auf Kunst und Kultur
5. Zusammenfassung
6. Schlußbetrachtung
7. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Historischer Hintergrund
Die riesigen Gebiete des dynastischen osmanischen Reichs umfassten eine Vielzahl von Populationen. Religiöse, sprachliche und kulturelle Vielfalt waren im osmanischen Reich seit dessen Anfängen im 14. Jahrhundert eine Selbstverständlichkeit. Der Islam war zwar die Religion der Dynastie und des Staates, aber nicht unbedingt die Religion der Mehrheit der Bevölkerung des osmanischen Reiches. Während Anatolien und der Nahe Osten überwiegend muslimisch geprägt waren, überwog in den europäischen Provinzen und den Inseln der Ägäis die christliche Religion. Fast alle urbanen Zentren hatten religiös gemischte Bevölkerungen. Die kaiserliche Hauptstadt, die großen Handels- und Hafenstädte waren wahre Drehkreuze religiöser Pluralität. So fanden sich hier neben den osmanischen Untertanen auch Juden und Christen unterschiedlichster Denomination.
Die osmanische Duldung der Nichtmuslime war weder das Ergebnis von Neutralität oder einer indifferenten Haltung in Glaubensfragen, noch beruhte sie auf dem Grundsatz der Gewissensfreiheit. Tatsächlich war die Unterscheidung zwischen Muslimen und Nichtmuslimen bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts ein Fundament der osmanischen Ordnung. Die Durchsetzung, Aufrechterhaltung und Reproduktion der muslimischen Vormachtstellung, erfolgte mit symbolischen, aber auch physischen Mitteln. Juden und Christen wurden sowohl im offiziellen aber auch im umgangssprachlichen Kontext als Ungläubige bezeichnet und waren einer gesetzlich definierten Diskriminierung ausgesetzt. Umfang und Form der Diskriminierung veränderten sich im Laufe der Zeit im Kontext der Entwicklung der staatlichen Institutionen und der offiziellen osmanischen Rechtsprechung.
Die Scharia erlaubte es, nicht muslimische Untertanen als Schutzbefohlene einzustufen und ihnen Schutz zu garantieren, wenn diese bereit waren, spezielle Steuern zu entrichten aber auch gewisse, diskriminierende Regeln zu akzeptieren.
Im Laufe der Zeit wechselten sich religiöse Toleranz und Forderung nach Konversion sowie verschiedene diskriminierende Praktiken und Diskurse ab. Auf der anderen Seite wurde jedoch keine Politik der Verfolgung von Minderheiten betrieben. Das soziale Regime, das im osmanischen Reich einen ungleichen Zugang zu Reichtum, Macht und Prestige garantierte, räumte auf der anderen Seite auch Nichtmuslimen ein Mindestmaß an Aufstiegsmöglichkeiten ein.
Vor diesem komplexen historischen Hintergrund haben sich verschiedene, konkurrierende Interpretationen entwickelt, die oftmals zu unausgewogenen und undifferenzierten Betrachtungen über interreligiöse Beziehungen im osmanischen Reich geführt haben.
1.2. Quellenlage, Quelleninterpretation und historische Narrative
Die Erforschung interreligiöser Beziehungen im osmanischen Reich erfolgten oftmals mit unzureichender Kenntnis der Quellen. Christlich osmanische Quellen konzentrieren sich auf Einschränkungen und Erschwernisse im Leben von Nichtmuslimen, während muslimische Quellen die Lebensumstände von Nichtmuslimen vollständig ausblenden. Europäische Quellen zeigen sich oftmals voreingenommen und neigen dazu, die osmanischen Realitäten nach ihren eigenen kulturellen Kategorien und Wahrnehmungen darzustellen und zu bewerten. Jüdische Autoren hingegen vermitteln, unabhängig davon, ob es sich um Berichte osmanischer Untertanen oder europäischer Beobachter handelt, in der Regel ein positiveres Bild des Lebens im osmanischen Reich, zumindest bis zur Krise in den 1660er Jahren. Die Erfahrung der Verfolgung im christlichen Europa, gepaart mit der Überzeugung, dass Juden keine andere Wahl hatten, als unter der muslimischen Herrschaft zu leben, hatte einen langanhaltenden Einfluss auf die jüdische Perzeption der osmanischen Herrschaft. So entstanden Narrative zum Paradigma des Millet-Systems, als Regulativ der interreligiösen Beziehungen, zum Paradigma des osmanischen Jochs, unter dem die christliche Minderheit im Osmanischen Reich zu leiden hatte oder zum Paradigma eines Goldenen Zeitalters der jüdischen Minderheit unter den Osmanen 1. Diese Narrative stehen neben der historischen Deutung des Niedergangs des Osmanischen Reiches im Paradigma des Vertrags von Sèvres, der als Sèvres-Syndrom bis in die heutige Zeit fortlebt oder der Ghazi-These von der religiösen und ethnischen Motivation der Osmanen, ihre christlichen Nachbarn mit Krieg zu überziehen, einem Paradigma, das bis zum Ausgang des 20. Jahrhunderts die Geschichtsbetrachtung dominierte.
1.3. These
Die Glanzzeit des Osmanischen Reiches ist von der Mitte des 15. Jahrhunderts bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts durch eine symbiotische Beziehung der osmanischen Herrscher und des Jüdischen Millets geprägt.
In der Historiographie der interreligiösen Beziehungen im Osmanischen Reich findet dieser Betrachtungsansatz bisher kaum Beachtung und keine hinreichende Bewertung. 2
2. Religiöse Diversität und Regelung der Konversion im Islam
Es gibt im Koran zahlreiche Aussagen zum Status und zur Behandlung von Nichtmuslimen. Stets wird hierbei betont, dass Nichtmuslime zum Wechsel in die muslimische Glaubensgemeinschaft eingeladen werden sollen, aber auch, dass kein Zwang in der Religion ausgeübt werden soll.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
"In der Religion gibt es keinen Zwang (d. h. man kann niemand zum (rechten) Glauben zwingen)." Anfang der Sure 2:256 4
Daraus entwickelte sich allmählich ein Kanon normativer Regelungen, ein Kanon, der von der islamischen Jurisprudenz mit dem Begriff dhimma zusammengefasst wird. Dhimma bedeutet Schutz. Eine Person, der dieser Schutz gewährt wird, also ein Schutzbefohlener, wird als dhimmi bezeichnet. Der Terminus ahl al-dhimma stellt eine Gruppenbezeichnung für die Gesamtheit der Schutzbefohlenen dar.
Dieser Schutz wurde monotheistischen Bevölkerungsgruppen gewährt, die die islamisch geprägte Herrschaft anerkannten und im Gegenzug eine besondere Steuer entrichten mussten. Diese Steuer war in aller Regel eine Kopfsteuer (jizya), die jährlich pro Haushalt abgeführt werden musste. Darüber hinaus mussten Schutzbefohlene mit Landbesitz eine Landsteuer (kharaj) entrichten, die deutlich über dem Steuersatz von muslimischen Landbesitzern lag. 5
Dieses Konzept der Schutzbefohlenen und der Kopfsteuer bezog sich auf die Sure 9:29 des Korans, in der es heißt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
"Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und den jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Allah und sein Gesandter verboten haben, und nicht der wahren Religion angehören - von denen, die die Schrift erhalten haben - (kämpft gegen sie), bis sie kleinlaut aus der Hand (?) Tribut entrichten! 4
Deutlich wird aus diesem Vers, dass es zwei Kriterien gab, um diesen dhimmi-Status erhalten zu können. So musste man zum einen einer monotheistischen Religion angehören, zum anderen eine Offenbarungsschrift, also die Torah oder die Bibel, besitzen. Deshalb wird die Gruppe der Schutzbefohlenen oft auch als die Schriftbesitzer (ahl al-kitab) bezeichnet. Die religiösen Gruppen, die nicht in diese Kategorie der monotheistischen Schriftbesitzer fallen, gelten normativ als Ungläubige (kuffar) und müssen konvertieren. 5
Eine zentrale Rolle in den normativen Regelungen im Umgang mit Nichtmuslimen, nahm der sogenannte Umar-Pakt (umar b. al-khattab) ein. Dabei handelt es sich um ein Regelwerk, in dem genauer auf den Umgang mit Nichtmuslimen eingegangen wird. Es gibt keinen einzelnen Text, der den Umar-Pakt repräsentiert, vielmehr handelt es sich unterschiedliche Versionen, die in verschiedenen Quellen zu finden sind. Obwohl der Umar-Pakt traditionell dem zweiten Kalif Umar ibn Khattab (592-644) zugeschrieben wurde, handelt es sich wohl um ein Regelwerk, das erst im 9. Jahrhundert entstanden ist. Dass die Zuordnung im Nachhinein zu Umar ibn Khattab und damit in die Periode des frühen Islams erfolgte, diente wohl dazu, diesem Regelwerk eine größere Legitimität zu verleihen. 6
3. Stellung und Bedeutung der Nichtmuslime
3.1. Historischer Hintergrund
Nach derzeit vorherrschender Meinung, stellten Nichtmuslime bis zum 13. Jahrhundert die demografische Mehrheit der Bevölkerung in vielen muslimisch beherrschten Gebieten dar. Alle diese Bevölkerungsgruppen gerieten im Rahmen der muslimischen Expansion unter den Einfluss neuer Herrscher und fanden sich häufig in einer neuen politischen und auch sozialen Situation wieder. Diese Veränderungen waren am deutlichsten für die Bevölkerungsgruppen, die derselben Religion angehörten wie ihre vormaligen Herrscher. Dies betraf insbesondere die Christen, die der oströmischen Kirche angehört hatten und die Zoroastrier im östlichen, Vorderen Orient. Für diese Gruppen war die Ankunft einer neuen Elite mit einer neuen Religion mit einem Verlust sozialen Prestiges, wirtschaftlichen Reichtums und politischen Einflusses verbunden.
Ganz anders stellte sich die Situation für die Juden im Vorderen Orient dar. Eine nichtjüdische Herrschaft wurde durch eine andere, gleichfalls nicht jüdische, nämlich muslimische Herrschaft ersetzt. Diese neue, muslimische Herrschaft hatte zudem den Vorteil, dass sie eine neue rechtliche Kategorie entwickelte, die die Juden, als monotheistische Schriftbesitzer zwar diskriminierte, ihnen aber einen relativ stabilen Minderheitenstatus garantierte.
Für die Christen des oströmischen Reichs, die nicht der Reichskirche angehörten, wie die ägyptischen Kopten, war der der Wechsel in eine muslimische Herrschaft nicht unbedingt mit Nachteilen verbunden. Die oströmische Elite in Konstantinopel begegnete der koptischen Version des Christentums in Ägypten mit großem Misstrauen. Phasenweise wurden die koptischen Christen unter oströmischer Herrschaft als Häretiker eingestuft und dementsprechend schlecht behandelt. Die neuen muslimischen Herrscher über Ägypten waren an dieser innerkirchlichen Auseinandersetzung nicht sonderlich interessiert. So ordneten diese die koptischen Christen in die Gruppe der Schutzbefohlenen ein und verschafften somit auch dieser Gruppe einen relativ stabilen Minderheitenstatus.
Das Problem bei der Analyse der Rolle von Nichtmuslimen in der islamisch geprägten Gesellschaft ist, dass oftmals nur Beispiele aus der Elite vorliegen. Die Rolle von Nichtmuslimen jenseits der Elite ist jedoch nur schwer zu analysieren. Eine Ausnahme bildet hier die außerordentlich umfangreiche Dokumentation der wirtschaftlichen Aktivitäten der jüdischen Gemeinde der Ben Ezra Synagoge in Kairo. Diese jüdische Gemeinde pflegte alle Dokumente des Gemeindelebens in einem Depot, der sogenannten Genizah (nma), zu bewahren. Neben Büchern, jüdisch-liturgischen Schriften oder nicht mehr lesbaren Torarollen wurden dreihunderttausend Alltagsdokumente, wie Verträge, Briefe oder Rechnungen erhalten. Besonders aufschlussreich sind dabei die zahlreichen Briefe von Händlern, oftmals in judeo-arabischer Sprache, die nicht nur Einblick in wirtschaftliche Gegebenheiten, sondern auch in Alltagsfragen ermöglichen. 7
3.2. Das türkische Millet-System
Der türkische Begriff Millet bezeichnete ursprünglich sowohl den Terminus Religion als auch den Terminus einer religiösen Gemeinschaft. Im 19. Jahrhundert traten neben den ursprünglichen Bedeutungen modernere Konnotationen wie Nation oder Nationalität hinzu.
In der Bedeutung 'Religion' leitet sich Millet von der Verwendung des Begriffs im Koran ab und findet sich in diesem Kontext in osmanischen Verwaltungsdokumenten bis ins 19. Jahrhundert. Der Begriff Millet-System bezeichnet administrative Regelungen, die es nicht muslimischen Religionsgemeinschaften ermöglichen, im osmanischen Reich ein breites Maß an religiöser und kultureller Freiheit sowie eine beträchtliche administrative, steuerliche und rechtliche Autonomie unter ihrer eigenen religiösen Führung zu genießen. 8
Lange Zeit war man davon ausgegangen, das das Millet-System unter Sultan Mehmet I. nach der osmanischen Eroberung Konstantinopels 1453 eingeführt wurde. Neuere Forschungsergebnisse konnten zeigen, dass es sich um ein deutlich später entstandenes politisches Konzept handelt, das im rhetorischen Gewand einer alten Tradition etabliert wurde. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts wurde der Begriff Millet recht inkonsequent und unsystematisch verwendet. Eine systematische Verwendung der Bezeichnung Millet für nicht muslimische Gemeinschaften im osmanischen Reich findet sich ab der Regierungszeit von Sultan Mahmud II. (1808-1839). Seit dieser Zeit gibt es in offiziellen Dokumenten Verweise darauf, dass Nichtmuslime in drei offiziell sanktionierten Millets organisiert wurden: dem griechisch-orthodoxen, dem armenischen und dem jüdischen Millet. 9
4. Jüdischer Millet
4.1. Verfolgung und Vertreibung der europäischen Juden
Die massive Auswanderungswelle von Juden von der iberischen Halbinsel kulminierte 1492 mit dem Höhepunkt der Verfolgung durch die Christen und der größten jüdischen Bewegung in Richtung Osten, die ihren Anfang bereits 300 Jahre zuvor genommen hatte. 1078 hatte der Papst verfügt, dass Juden keine wichtigen Positionen in den christlichen Ländern einnehmen dürfen und dass kein Jude einem Christen übergeordnet werden dürfe. 10
Entgegen der Situation der Juden im übrigen Westeuropa war die Situation vom 7. bis zum 15. Jahrhundert in Spanien durch den Einfluss des Islams völlig anders. Hier waren die Juden eine tolerierte, schnell wachsende und produktive Minderheit.
Im ausgehenden 15. Jahrhundert fand mit der massiven Vertreibung auch der Juden von der iberischen Halbinsel eine mehr als 300-jährige Geschichte der Verfolgung und Vertreibung der Juden aus Europa ihren Höhepunkt. Bereits im 11. Jahrhundert wandte sich die katholische Kirche gegen den angeblich zunehmenden Einfluss der Juden auf die christliche Religionsgemeinschaft. So erließ 1078 der Papst ein Dekret, das es Juden untersagte, wichtige Positionen in christlichen Ländern einzunehmen oder sich in Rang und Stellung über einen jeden Christen zu erheben. Die Juden in Frankreich und Deutschland, sahen sich vor allem im Bereich des Bankwesens und des Geldwechsels zunehmenden politischen und ökonomischen Repressalien ausgesetzt. Zudem häuften sich im 12. Jahrhundert vor allen Dingen in England, Frankreich und Deutschland die Anschuldigungen gegen Juden, aus religiösen Gründen Kindsmorde zu begehen. Diese Veränderungen hatten einen erheblichen Einfluss auf die christliche Religionsgemeinschaft, säten zunehmenden Hass gegen Juden und führten zu Übergriffen und schließlich auch zu grauenhaften Massakern. 11
Am 27. November 1095 rief Papst Urban II. zu einem Kreuzzug gegen die islamische Welt auf. Der Abt Petrus Venerabilis (1090-1156) gab im Jahre 1140 ein antijüdisches Traktat mit dem Titel Adversus iudeorum inveteratam duritiem heraus, das wesentlichen Einfluss auf die Ausbreitung antisemitischer Attacken in Westeuropa hatte. 12
Die Ausbreitung der Pest in Westeuropa, insbesondere zwischen 1348 und 1350, bot einen weiteren Anlass, die Juden auch für diese Katastrophe verantwortlich zu machen.
Die christliche Religionsgemeinschaft jener Zeit war vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen nicht weiter bereit, die Juden in ihrer Mitte zu tolerieren. Die einzige Möglichkeit zur Akzeptanz eines Juden bestand in dessen Konversion zum Christentum. Alle anderen sollten eliminiert oder wenigstens isoliert werden.
1492 erließen Königin Isabella und der aragonesische König Ferdinand von Spanien das Alhambra-Edikt über die Vertreibung der Juden von der Iberischen Halbinsel.
Die massive Vertreibung aus Spanien erreichte ihren Höhepunkt als innerhalb von vier Monaten zwischen Ende April und den 2. August 1492 150.000 Juden durch das Gesetz vertrieben wurden. Es lässt sich schwer abschätzen, wie viel Juden tatsächlich Spanien verlassen haben und wie viele als Konvertierte zurückblieben. Schätzungen der Exilanten schwanken zwischen 100.000 und etwa 1 Millionen. Heute wird allgemein angenommen, dass ungefähr 300.000 Juden die Iberische Halbinsel im 15. und frühen 16. Jahrhundert verlassen haben. 13
Zu Beginn der Reformationsbewegung rief Luther zur Toleranz gegen die Juden auf. Er verband damit allerdings die Hoffnung, die Konversion der Juden zum Christentum zu befördern. Als diese Mission versagte, forderte Luther den konsequenten Kampf gegen die Blasphemie des Judentums.
1542 wurde in Rom die Inquisition institutionalisiert und die Politik, mit der einst die Juden von der iberischen Halbinsel vertrieben worden waren, weiter vorangetrieben.
4.2. Gesellschaftliche Stellung der Juden unter osmanischer Herrschaft
In der islamischen Tradition wurden Juden und auch Christen als Schutzbefohlene (dhimmi) bezeichnet. Im osmanischen Reich wurde diese Bezeichnung fast ausschließlich für Christen verwendet. Weitaus seltener fand dieser Terminus Anwendung auf die Juden, die unter Mehmet II oftmals in gehobener und privilegierter Position agierten. In dieser Position waren die Juden von vielen Einschränkungen, die den Christen auferlegt wurden, entlastet. Sie besaßen daher deutlich mehr Handlungsfreiheit und konnten so mit Unterstützung der osmanischen Herrscher ihre finanzielle und wirtschaftliche Dominanz über die Christen im osmanischen Reich festigen.
Die besondere Stellung der Juden im osmanischen Reich zeigte sich auch darin, dass diese, im Gegensatz zu anderen Nichtmuslimen, durchaus als gleichberechtigte Zeugen vor islamischen Gerichten auftreten konnten. Ein weiterer Aspekt war, dass die Juden ihre steuerlichen Verpflichtungen nicht gegenüber den staatlichen Steuereintreibern, sondern direkt an ihre Millet-Führung entrichteten. Somit waren die Juden deutlich weniger als die Christen der direkten Konfrontation mit der unliebsamen staatlichen Gewalt ausgesetzt. Darüber hinaus hoben die osmanischen Herrscher eine Vielzahl der diskriminierenden Gesetze auf, die den Juden von den Byzantinern auferlegt worden waren. Bei der Durchsetzung jener gesetzlichen Regelungen, die von den Byzantinern übernommen wurden, zeigten sich die Osmanen gegenüber den Juden eher zurückhaltend.
Mit den entsprechenden Fähigkeiten und ein wenig Glück, war Jedem im osmanischen Reich ein gesellschaftlicher Aufstieg möglich, sofern er Moslem war. Für Juden und Christen war dies also nur durch eine Konversion zum Islam möglich. Aber auch bei der Konversion wurden die Juden gegenüber den Christen bevorzugt. So mussten die Christen ihre väterlichen Namen ablegen und durch den Namen Abdullah (Sklave Gottes) ersetzen. Juden wurde es demgegenüber gestattet, ihren eigenen und ihren Vatersnamen zu führen. Diese Vorgehensweise ermöglichte es Historikern, den Aufstieg von Juden in die herrschende Klasse nachzuverfolgen.
Außer für jene, die aus Karrieregründen die Konversion vollzogen oder jene Frauen, die als Nichtmusliminnen einen muslimischen Mann heiraten wollten, wurde in der Frage der Konversion nur sehr wenig Druck ausgeübt. Im Gegenteil waren beide Seiten eher versucht, dem Konversionswilligen seinen Übertritt auszureden. Die religiösen Führer des jüdischen Millets waren daran interessiert, die für ihre Gemeinde (qahal ^n^) wichtigen Abgaben zu erhalten. Auch von osmanischer Seite war man an einer Konversion nicht unbedingt interessiert, da die nicht unbeträchtlichen Steuereinnahmen (cizye) in diesem Fall verloren gingen. Auch im Falle einer Konversion zur Ermöglichung einer Hochzeit kam es unter Umständen zu erheblichen Turbulenzen. Nicht zuletzt deshalb wurde das Milletsystem im osmanischen Reich aufrechterhalten. Hier ging es nicht darum, ein System der Diskriminierung zu schaffen, sondern den sozialen Frieden zu bewahren. Mit dem Milletsystem sollte sichergestellt werden, dass religiöse und soziale Unterschiede nicht zum Ausbruch von Konflikten führen. 11
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