Die Entwicklung der Idee der Menschenrechte und Grundfreiheiten


Hausarbeit, 2000

2 Seiten


Leseprobe


Die Entwicklung der Idee der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Einer der wesentlichen Bestandteile des menschlichen Lebens ist die Freiheit; wird dem Menschen die Freiheit entzogen, kann er nicht richtig leben. Deshalb hat der Mensch seit jeher für die Festsetzung dieser Rechte gekämpft. Zum ersten Mal geschah dies in England mit der Unterzeichnung der "Magna Charta" durch Prinz John. Im Zuge der Aufklärung wurde der Ruf nach der Festsetzung der Menschenrechte immer lauter. Die daraus entstandene bedeutendste Verfassung der Menschheitsgeschichte ist die "Bill of Rights" von Virginia aus dem Jahre 1776. Aber wie sah es in Deutschland zu dieser Zeit aus? Die 1815 verfaßte Bundesakte war eine reine Ruhigstellung des Volkes und die 1849 in der Paulskirche beschlossene Verfassung wurde nicht verwirklicht. Erst 1919 in der Weimarer Republik bekam Deutschland endlich eine gerechte Verfassung, wahrscheinlich die modernste zu dieser Zeit. Das Grundgesetz, das es heute gibt, wurde schließlich nach dem Krieg 1949 verabschiedet.

Obwohl es vor dem zweiten Weltkrieg in vielen Staaten Verfassungen mit Grundrechtsgewähr- leistungen gab, existierten doch keine internationalen Bestimmungen über die Menschenrechte. Das änderte sich erst nach dem Krieg und zwar 1948 mit der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen, die vor allem die Freiheit und Gleichheit aller Menschen und die Achtung dieser Rechte beinhaltet, völkerrechtlich jedoch nicht verbindlich war. Völkerrechtlich verbindlich dagegen waren erst der "Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte", der unter anderem das Recht auf Leben enthält, und der "Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte", der vor allem ein Recht auf Arbeit garantiert; beide stammen aus dem Jahr 1966.

Vergleich des deutschen Grundgesetzes von 1949 und des Grundrechtskatalogs der Slowakischen Verfassung von 1992

Im Allgemeinen sind die Unterschiede bis auf Reihenfolge und Numerierung zwischen den beiden Verfassungen nicht sehr groß. Erwähnenswert ist aber, daß es in der Slowakischen Verfassung als Art. 33 und 34 einen Schutz der Rechte von Minderheiten gibt, der im GG nicht ausdrücklich genannt wird. Hierbei geht es um Gruppen, die historisch aus dieser Gegend kommen, sich aber durch ihre Kultur, Sprache etc. vom Rest der Bevölkerung unterscheiden. Durch diese Artikel sollen nun Entwicklung, Kultur, Muttersprache, kulturelle Einrichtungen etc. dieser Gruppen geschützt werden.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied zum GG ist der, daß man in der Slowakei seine Grundrechte nicht verwirken kann, d.h. man kann sie unter keinen Umständen verlieren, wie das in Deutschland im Ausnahmefall (der bisher erst zweimal eingetreten ist) möglich wäre.

Die Funktionen der Grundrechte

Die Grundrechte haben die Funktion, sowohl die Ansprüche des Bürgers gegen den Staat als auch Handlungsrichtlinien für den Staat festzusetzen. Bei den Ansprüchen des Bürgers unterscheidet man zwischen dem Abwehrrecht, d.h. dem Schutz vor staatlichen Eingriffen, und dem Teilhaberecht, d.h. dem Recht, an allen Einrichtungen, in denen der Staat das Monopol hat, teilzunehmen, z.B. an der Schulbildung. Die Handlungsrichtlinien des Staates umfassen zum einen bestimmte Einrichtungsgarantien, z.B. Schulen etc., aber auch Grundsatznormen, die u.a. besagen, daß kein Gesetz gegen die Verfassung verstoßen darf und zudem "im Lichte des Grundrechts" ausgelegt werden muß.

Um zu prüfen, ob eines dieser Grundrechte verletzt wird, muß man zunächst den Schutzbereich, d.h. den geschützten Lebensbereich, auf den sich ein Grundrecht bezieht, festlegen. Danach ist zu prüfen, ob ein Eingriff vorliegt, d.h. ob der Schutzbereich durch staatliches Verhalten eingeschränkt wird. Da Eingriffe in bestimmten Fällen erlaubt sind, muß man zuletzt die Schranken, d.h. die in dem Grundrecht genannten Eingriffsvorbehalte, überprüfen. Stellt sich heraus, daß ein Eingriff in den Schutzbereich vorliegt, und daß er nicht unter die zulässigen Schranken fällt, so liegt eine Verletzung des Grundrechts vor.

Ende der Leseprobe aus 2 Seiten

Details

Titel
Die Entwicklung der Idee der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Autor
Jahr
2000
Seiten
2
Katalognummer
V101373
ISBN (eBook)
9783638997904
Dateigröße
323 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Entwicklung, Idee, Menschenrechte, Grundfreiheiten
Arbeit zitieren
Tanja Schneider (Autor:in), 2000, Die Entwicklung der Idee der Menschenrechte und Grundfreiheiten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101373

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Entwicklung der Idee der Menschenrechte und Grundfreiheiten



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden